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Solarthermie-Freiflächenanlagen ohne Bebauungsplan verwirklichen: Solarenergiegebiete und Beschleunigungsgebiete vorgeschlagen
Der aktuelle Referentenentwurf zu REDIII sieht die neue Option "Solarenergiegebiete" im BauGB vor. Und mit zusätzlichem „Beschleunigungsgebiet“ soll es noch mal schneller gehen. Als Folge der EU-Richtlinie (EU) 2023/2413 müssen sogenannte „Beschleunigungsgebiete“ ausgewiesen werden, in denen für Erneuerbare-Energien-Vorhaben ein besonderes, beschleunigtes Genehmigungsverfahren gelten soll. Damit sollen die Hindernisse Flächenbereitstellung und Genehmigung von Solarenergieanlagen überwunden werden.