Solarthermie-Freiflächenanlagen in der Raumplanung:
Bekannheit schaffen und Raum dafür machen

HIR Hamburg Institut Research und Solites haben im Rahmen des Projekts Solnetplus 2022-2023 ein Grundsatzpapier mit Empfehlungen für Lokal-, Landes- und Bundespolitik erarbeitet. Damit können Planende die Entstehung von Solarthermie-Freiflächenanlagen in der Raumplanung erleichtern.

Solarthermie-Freiflächenanlagen müssen auf allen Planungsebenen ausdrücklich und zusätzlich zu Photovoltaik-Anlagen adressiert werden:

Alle Maßnahmen, die die räumliche Steuerung von Photovoltaikanlagen adressieren, sollten als Maßnahmen zur Steuerung von „solaren Anlagen“ oder „Solaranlagen“ betitelt werden, um die Solarthermie im Begriff einzuschließen. Im Rahmen der räumlichen und planungsrechtlichen Steuerung wie z.B. über das BauGB sollte bei Maßnahmen, die den Ausbau von solaren Anlagen beschleunigen, die Solarthermie gegenüber der Photovoltaik gesondert behandelt werden. Die Privilegierung von solaren Anlagen im 200 m-Korridor entlang von Autobahnen und Schienen ist klar auf die Belange der Photovoltaik ausgerichtet.

Die solarthermische Erzeugung sollte als Anlage privilegiert werden, ohne räumliche Vorgaben. Solarthermische Freiflächenanlagen sollten aus wirtschaftlich-technischen Gründen möglichst nah an den Wärmeverbrauchern liegen. Im Gegensatz dazu haben Photovoltaik-Freiflächenanlagen kein derartiges Erfordernis und können weiter entfernt von den Verbrauchern liegen.

Alle Maßnahmen, die die finanzrechtlichen Aspekte von Photovoltaikanlagen adressieren, sollten auf „solare Anlagen“ angewandt werden, wenn dies für die Solarthermie sinnvoll scheint.

Landesraumordnungsprogramme oder Landesentwicklungsprogramme sollten klar benennen, dass solarthermische Anlagen auch in Bereichen mit hohen räumlichen Widerständen nicht generell auszuschließen sind. Stattdessen sind die (scheinbaren) räumlichen Widerstände unter erhöhtem Abwägungsbedarf zu prüfen oder als besonders geeignet für Solarthermie darzustellen, wenn ein Wärmenetz in der Nähe liegt oder geplant ist.

Hintergrund ist, dass sich der Suchbereich für solarthermische Freiflächen eher auf die Gebiete in der Nähe zu Wärmenetzen / Siedlungsbereichen beschränkt, da die Anbindung nur unter begrenzten Leitungslängen sinnvoll umsetzbar ist. Gunstflächen bzw. besonders geeignete Flächen für die solare Nutzung sollten sich nicht nur an den Fördervorgaben des EEG (Ausrichtung an der Photovoltaik) orientieren. Stattdessen sollten sie u.a. die räumliche Vorprägung stärker in Betracht ziehen und besonders geeignete Flächen dort vorsehen, wo auch solarthermische Anlagen besonderes Umsetzungspotenzial aufweisen wie z.B. in räumlicher Nähe zu bebauten Bereichen wie Siedlungs- und Gewerbegebieten.

Auf absehbare Zeit erarbeitet eine Vielzahl von Kommunen eine Wärme- oder Energieplanung. Übergeordnete Planungsstellen sollten die Daten der vorgelagerten Planungsebenen aggregiert bereitstellen und laufend aktualisieren. So kann die Datenbeschaffung effizient gestaltet werden und mehr Ressourcen für die Abstimmung der Konzepte und Flächen auf kommunaler Ebene frei bleiben.
In Gesetzgebungsverfahren sollte darauf geachtet werden, Länder und Landkreise in dieser Aufgabe zu stützen.

Zusätzlich zu den Projektflächen und Nutzungskonzepten, die im Rahmen einer strukturierten Flächenanalyse und begleitet durch eine Solarstrategie ermittelt werden, sollten Kompensations- bzw. Ökokontoflächen für ausgewählte (solarthermische) Projekte vorgehalten werden. Durch dieses Vorgehen kann der zeitliche Gesamtplan des Projekts gestrafft werden, wenn die Flächensuche für solarthermische Anlagen von Beginn an systematisch erfolgt. Eine weitere zeitlich nachgelagerte Suche nach Kompensationsflächen muss in diesen Fällen nicht mehr erfolgen, was die Umsetzung beschleunigt.

Das Infoblatt „Flaschenhals Fläche“ stellt die methodische Vorgehensweise zur kommunalen Flächensuche dar – zu finden in der Wissensdatenbank

In vielen Fällen kann von Kompensationsflächen abgesehen werden, da die solarthermischen Anlagen nur geringfügig Boden versiegeln und selber zu erhöhter Biodiversität beitragen. Bei der Abwägung spielt die frühzeitige Einbindung und positive Begleitung durch die zuständige Untere Naturschutzbehörde eine große Rolle.

In Gesetzgebungsverfahren sollte darauf geachtet werden, dass Kommunen in der nicht vorhabenbezogenen (Bauleit-)Planung von solaren Freiflächen gestützt und Hürden abgebaut werden.

Sie finden obige Empfehlungen an die Lokal-, Landes- und Bundespolitik als Grundsatzpapier als PDF hier.

Aktualisiert 13. September 2023

Solarthermie Großanlage Leipzig Luftbild

Visualisierung der geplanten Solarthermie-Großanlage in Leipzig; planungsrechtlich ermöglicht über eine Bebauungsplan-Änderung.
(Bild: Stadtwerke Leipzig)

Ressourcen zum Weiterlesen

Das Infoblatt „Flaschenhals Fläche“ stellt die methodische Vorgehensweise zur kommunalen Flächensuche dar – zu finden in der Wissensdatenbank

Die Publikation Klimahacks Freiflächen-Solarthermie gibt einen Überblick für Kommunen und den Zusammenhang mit der Kommunalen Wärmeplanung: Download hier.