Reader zum Workshop “Solare Raumplanung – regionale Wärmestrategie”

SolnetBW II Solare Wärmenetze für Baden-Württemberg Trafo BWT 17005-08 Baden-Württemberg Programm Lebensgrundlage Umwelt und ihre Sicherung (BWPLUS) ‘Transformation des Energiesystems in Baden-Württemberg – Trafo BW‘ Reader zum Workshop „Solare Raumplanung – regionale Wärmestrategie“ Dienstag, den 23. Oktober 2018 in Stuttgart Gefördert durch: Dokumentinformation: Koordinator: Steinbeis Forschungsinstitut für solare und zukunftsfähige thermische Energiesysteme (Solites) Projektleiter: Thomas Pauschinger Meitnerstr. 8, D-70563 Stuttgart T. +49-711-6732000-40, E. pauschinger@solites.de Verantwortlich AP 2: Hamburg Institut Research gGmbH Simona Weisleder, Dr. Matthias Sandrock, Christian Maaß Paul-Nevermann-Platz 5, 22765 Hamburg T. +49-40-39106989-0, E. info@hamburg-institu.com Projektlaufzeit: 24.03.2017 – 23.03.2019 Stand: 20.12.2018 Haftungsausschluss: Gefördert mit Mitteln des Landes Baden-Württemberg durch den beim Karlsruher Institut für Tech-nologie eingerichteten Projektträger. Die alleinige Verantwortung für den Inhalt dieser Publikation liegt bei den AutorInnen. Sie gibt nicht unbedingt die Meinung des Fördermittelgebers wieder. Weder der Fördermittelgeber noch die AutorInnen übernehmen Verantwortung für jegliche Verwendung der darin enthaltenen Informationen. 1 INHALTSVERZEICHNIS 1. Das Vorhaben SolnetBW II ......................................................................................................... 2 2. Workshop 23.10.2018 ................................................................................................................ 5 3. Vorträge ..................................................................................................................................... 8 3.1. Hamburg Institut: Christian Maaß .......................................................................................... 8 3.2. Solites: Thomas Pauschinger .............................................................................................. 14 3.3. Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Umwelt und Raumordnung: Christine Schwaberger .............................................................................................................................. 25 3.4. Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim: Gerold Kohler ...................................................... 39 3.5. Stadtwerke Radolfzell: Andreas Reinhardt .......................................................................... 52 3.6. Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende: Dr. Elke Bruns .................................. 58 3.7. Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württember: Helmut Bönisch .............................. 65 4. Diskussion Lösungsansätze ..................................................................................................... 71 5. Resümé und mögliche Handlungsempfehlungen für das UMBW .............................................. 72 6. Teilnehmende .......................................................................................................................... 73 2 1. DAS VORHABEN SOLNETBW II Vor dem Hintergrund der ehrgeizigen Ziele des Landes Baden-Württemberg bei der Energiewende und der hierzu erforderlichen Transformation des Energiesystems hat das Vorhaben SolnetBW II einen vermehrten Einsatz solarer Wärmenetze in Baden-Württemberg zum Ziel. Denn insbeson-dere Wärmenetze bieten eine Versorgungsstruktur, die flexibel an zukünftige Erzeugungstechnolo-gien anpassbar ist und auch erneuerbare Wärme – wie Solarthermie – in Quartiere, Gemeinden und urbane Zentren bringen kann. Zur Unterstützung des Ausbaus solcher energieeffizienter Wär-menetze wurde im Juli 2015 das Kompetenzzentrum Wärmenetze bei der Klimaschutz- und Ener-gieagentur Baden-Württemberg (KEA) eingerichtet. Als weitere regionale und lokale Unterstüt-zungsmaßnahme fördert das Land neben Investitionen in solche Wärmenetze auch Beratungs- und Netzwerkinitiativen, die das Thema Wärmenetze in der Region aufgreifen, Kommunen und die Öffentlichkeit über das Thema informieren und konkrete fachlich-konzeptionelle Vorschläge zur Umsetzung von Wärmenetzen in Kommunen machen. Das Vorhaben SolnetBW II entwickelt komplementär zu den vorstehenden Initiativen und aufbau-end auf Wissen aus dem Vorgängervorhaben SolnetBW neue innovative weiterführende Lösungs-ansätze für weiterbestehende Hemmnisse und Möglichkeiten zum Ausbau solarer Wärmenetze. So hat die in SolnetBW erstellte Studie ‘Solare Wärmenetze für Baden-Württemberg – Grundla-gen, Potenziale, Strategien‘1 unter anderem gezeigt, dass solare Wärmenetze die Ressourcenab-hängigkeit verringern und die lokale Wertschöpfung erhöhen. Die Akzeptanz in der Bevölkerung ist hoch, die Anlagen können einfach betrieben werden und Energiepreisschwankungen sind ausge-schlossen. Anhand bestehender Anlagen konnten in günstigen Fällen Wärmegestehungskosten von 3 bis 5 Cent pro Kilowattstunde ermittelt werden. Damit ist die Solarthermie in zahlreichen An-wendungen eine wirtschaftlich konkurrenzfähige Erzeugungsoption. Bedingung ist eine Größe über 1 http://solar-district-heating.eu/Portals/21/150701_SolnetBW_web.pdf 3 einem Megawatt thermischer Leistung, eine einfache Anlagentechnik, solare Deckungsanteile an der Gesamt-Wärmeerzeugung bis etwa 20 % sowie niedrige Wärmenetztemperaturen. Derzeit kann eine positive Marktentwicklung in Baden-Württemberg und in Deutschland festgestellt werden. Es befinden sich 6 Anlagen in der Realisierung und weitere 10 Anlagen in der Vorberei-tung. Dennoch verhindern verschiedene Vorbehalte und Hemmnisse den Ausbau solarer Wärme-netze. Daher sollen innovative Lösungsansätze, z.B. für das Hemmnis der Flächenverfügbarkeit für solarthermische Großanlagen entwickelt werden, deren Findung im Rahmen von geplanten Umsetzungen sich oftmals schwierig gestaltet. Auch sollen solare Wärmenetzsysteme mit Wärme-speichern als Voraussetzung für die Sektorkopplung stärker zur Umsetzung gebracht werden. Ebenfalls wird das Hemmnis der lückenhaften Kenntnisse und des mangelnden Vertrauens bzw. der fehlenden Akzeptanz in die solare Wärmeerzeugung adressiert. Hierzu werden u.a. Lösungs-ansätze zur Anbahnung und zum Ausbau von Wärmenetzen als Voraussetzung für die Einbindung großer thermischer Solaranlagen entwickelt. Die Erarbeitung der Lösungsansätze erfolgt im Rahmen von verschiedenen Reallaboren, mit dem Ziel den beteiligten Akteuren entsprechende Instrumente an die Hand geben zu können. Diese konkrete Bearbeitung spezifischer Frage- und Problemstellungen anhand realer Umsetzungsfälle, gemeinsam mit den Akteuren vor Ort, ist neu im Vergleich zu den allgemeinen Marktbearbeitungs-aktivitäten im Vorgängervorhaben SolnetBW. Prinzipiell sieht das Folgevorhaben SolnetBW II zwei wesentliche, sich ergänzende Teile vor: 1. Erarbeitung von Lösungsansätzen und Transformationswissen durch Begleitung und Entwicklung von 3 bis 5 Reallaboren für solare Wärmenetze 2. Transfer der erarbeiteten Lösungsansätze und Instrumente durch direkte Marktberei-tung, Kommunikationsmaßnahmen und Verzahnung mit komplementären Initiativen 4 Beteiligte Institutionen Steinbeis Forschungsinstitut für solare und zukunftsfähige thermische Energiesysteme (Solites) Koordinator Meitnerstr. 8, 70563 Stuttgart, www.solites.de Oliver Miedaner, T. +49-711-6732000-80, E. miedaner@solites.de AGFW-Projektgesellschaft für Rationalisierung, Information und Standardisierung mbH Stresemannallee 30, 60596 Frankfurt/Main, www.agfw.de Dr. Heiko Huther, T. +49-69-6304-206, E. h.huther@agfw.de HIR Hamburg Institut Research gGmbH Paul-Nevermann-Platz 5, 22765 Hamburg, www.hamburg-institut.com Dr. Matthias Sandrock, T. +49-40-39106989-21, E. sandrock@hamburg-institut.com Institut für Energiewirtschaft und Rationelle Energieanwendung der Universität Stuttgart (IER) Heßbrühlstraße 49a, 70565 Stuttgart, www.ier.uni-stuttgart.de Dr. Markus Blesl, T. +49-711-68587865, E. Markus.Blesl@ier.uni-stuttgart.de Die Einbindung der KEA erfolgt im Unterauftrag von Solites: KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH Kaiserstraße 94a, 76133 Karlsruhe, www.kea-bw.de Helmut Böhnisch, T. +49-721-98471-13, E. helmut.boehnisch@kea-bw.de Die Einbindung des HIC erfolgt im Unterauftrag von HIR: HIC Hamburg Institut Consulting GmbH Paul-Nevermann-Platz 5, 22765 Hamburg, www.hamburg-institut.com de Dr. Annette Vollmer, Dr. Hilmar Westholm, T. +49-40-39106989-0, E. vollmer@hamburg-institut.com, westholm@hamburg-institu.com Das Vorhaben wird bearbeitet in Kooperation mit: - Regionalverband Neckar-Alb - Ingenieurkammer Baden-Württemberg - Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (KNE) gGmbH - Energieagentur Ravensburg gGmbH - Energieagentur Main-Tauber-Kreis GmbH - KEK - Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur gGmbH 5 2. WORKSHOP 23.10.2018 Um das Thema innovative Lösungen zur Flächenbereitstellung für solarthermische Großan-lagen zu vertiefen und den Fokus Raumplanung zu beleuchten, wurde am 23. Oktober 2018 der Workshop „Solare Raumplanung/ Regionale solare Wärmestrategie und Prüfung mögli-cher raumplanerischer Instrumente als Tool für die Regionalplanung“ durchgeführt. Zielgruppe: Regionalverbände in Baden-Württemberg (12 Verbände), zusätzlich Vertre-ter/innen der Kommunen Ort: Stuttgart, Verband Region Stuttgart, Kronenstraße 25 Termin: Dienstag, 23. Oktober 2018 10:30 – 17:00 Uhr Verantwortlich: Hamburg Institut (Simona Weisleder) mit dem Regionalverband Neckar-Alb (Joachim Zacher) Die Wärmewende ist im erheblichen Umfang eine planerische Aufgabe, die auf regionaler und kom-munaler Ebene zu leisten ist. Die Initiierung und Umsetzung dieser notwendigen Planungsarbeit in der Region und in den Kommunen ist daher eine zentrale Aufgabe einer regionalen Wärme(netz)strategie. Land, Region und Kommunen haben die Aufgabe, die Landnutzung zur Wär-meerzeugung möglichst effizient zu steuern. Der planerische Charakter der Wärmepolitik manifestiert sich in konkreten Flächenbedarfen für eine erneuerbare Wärmeerzeugung. Die notwendigen Flächen für die Wärmeerzeugungs- und Wärme-verteilungsinfrastruktur müssen auf kommunaler und regionaler Ebene planerisch entwickelt wer-den. Fokus in diesem Workshop waren die Optionen und Entwicklungspotenziale der Raumpla-nung für die Bereitstellung von Flächen für die großflächige Solarthermie in Baden-Württem-berg. 6 Ablauf des Workshops: Zeit Thema Name, Inhalte 10:00 Eintreffen der Teilnehmenden mit Brezeln und Kaffee 10:30 Begrüßung  Verband Region Stuttgart als Gastgeber: Verbandsvorsit-zender Thomas Bopp  Regionalverband Neckar-Alb: Verbandsdirektor Dr. Dirk Seidemann Einführung: 1) Solare Nah- und Fernwärme als wichtiger Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele 2) Flächenbedarfe und planerische Heraus-forderungen bei der Realisierung von solaren Nah- und Fernwärmeprojekten  Hamburg Institut: Christian Maaß  Solites: Thomas Pauschinger 11:00 Gastvortrag: “Entwicklung energieraumpla-nerischer Strategien in der Steiermark“ Mag. Christine Schwaberger, Amt der Steiermärkischen Landes-regierung, Umwelt und Raumordnung 11:30 2 Praxisbeispiele aus den Reallaboren  Ludwigsburg/ Kornwestheim: Gerold Kohler, Stadt-werke Ludwigsburg-Kornwestheim, Abteilungsleiter In-novative Energielösungen  Liggeringen: Andreas Reinhardt, Stadtwerke Radolf-zell, Geschäftsführung 12:30 -13:30 Mittagspause mit Maultaschen und Kartoffelsalat 13:30 Einführung in die Arbeitsphase: „Entwicklung von Instrumenten für die kommunale und re-gionale Wärmeplanung“  Hamburg Institut, Christian Maaß  KNE, Dr. Elke Bruns  KEA, Helmut Bönisch Erarbeitung von Lösungsansätzen zur Er-leichterung der Flächenbereitstellung und ge-eigneten Planungsinstrumenten Welche Rollen können und sollten die verschiedenen Planungsebe-nen (Land/Region/Kommune) bei der Entwicklung von solarer Fern-wärme einnehmen? Wie sollten die Schnittstellen zwischen den ver-schiedenen Planungsebenen ausgestaltet sein?  Bedarf es neuer Fachplanungsinstrumente für die Wär-mewende?  Gibt es einen Bedarf für eine Steuerung durch die Landes-entwicklungsplanung?  Was spricht für und gegen eine Bearbeitung des Themas auf der Ebene der Regionalplanung? 7  Bedarf es auf kommunaler oder regionaler Ebene einer spezifischen Fachplanung zur Umsetzung einer Wärmever-sorgung auf Basis erneuerbarer Energien (Wärmepla-nung)?  Oder Ist es ausreichend, wenn die Kommunen das Thema in den Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen bearbeiten? 15:00-15:30 Kaffee und Kuchen Erarbeitung erste Handlungsempfehlungen für die Regionalverbände und für das UMBW zu den erforderlichen Rahmenbedingungen Ein wichtiger Aspekt ist die Frage, wie zukünftig eine prozessuale und instrumentelle Verzahnung von kommunaler Wärmeplanung auf der einen Seite, und dessen Umsetzung in der Landes-/Regional-/Bauleitplanung auf der anderen Seite aussehen könnte. Wie sollen die vorhandenen Planungsträger in den Prozess der Wärmeplanung eingebunden werden? Was ist aus Sicht der Regionalplanung zu be-achten, wenn Kommunen eine Wärmeplanung durchführen?  Ist eine Aufnahme der Planung / Ausweisung von Solarther-miefreiflächen in allgemeine Flächenplanungsprozesse sinnvoll und wünschenswert? Werden hier ggf. Kommunen diesbezüglich überplant, in denen nie ein Wärmenetz kom-men wird? Welche Risiken sind damit verbunden? Kann z.B. eine ingenieursmäßige Eignungsprüfung von Flächen bei den Flächenplanungen geleistet werden oder besteht das Risiko das ungeeignete Flächen vorweg ausgewiesen werden und somit andere evtl. geeignetere Flächen tabu sind?  Ist eine bedarfsorientierte Entwicklung von Flächen besser geeignet? - Kommune hat bereits oder entscheidet sich für ein Wärmenetz. - Kommune und Betreiber entscheiden sich für die Dekarbonisie-rung der Nah- oder Fernwärme und es wird ein Konzept hierfür entwickelt. - Hieraus ergibt sich ein potenzieller Bedarf an Solarthermie / Solarthermieflächen. - Diese sind in einem Flächenscreening zu finden und technisch, wirtschaftlich, ökologisch und genehmigungsrechtlich zu beurteilen. - Die aussichtsreichen Flächen sind dann bezüglich Genehmi-gung und Akzeptanz zu entwickeln. 17:00 Ausklang bei Knabberei und lokalem Bier 8 3. VORTRÄGE 3.1. Hamburg Institut: Christian Maaß ist Partner beim Hamburg Institut und Volljurist. Sein Focus liegt in der strategi-schen Beratung öffentlicher Institutionen und Wirtschaftsunternehmen zu ener-gie- und umweltpolitischen Fragen. Von 2008 bis Ende 2010 war er als Staatsrat (Staatssekretär) in der Hamburger Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt tätig. Er leitete in dieser Funktion un-ter anderem die erfolgreiche Bewerbung Hamburgs als Europäische Umwelt-hauptstadt 2011 und initiierte die Gründung des kommunalen Energieversorgers Hamburg Energie. Seine juristische Ausbildung hatte Maaß an den Universitäten Hamburg und Genf absolviert. Nach dem ersten Staatsexamen arbeitete er als wissenschaftli-cher Mitarbeiter an der Forschungsstelle Umweltrecht der Universität Hamburg. Von 2001 bis 2008 war Maaß, neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt, Abge-ordneter der Hamburgischen Bürgerschaft und stellvertretender Fraktionsvorsit-zender der GAL-Fraktion. Er war Vorsitzender des Umweltausschusses der Bür-gerschaft sowie Fraktionssprecher für Energie, Umwelt und Verbraucherschutz. Maaß ist Mitglied der Redaktion der „Zeitschrift für Umweltrecht“ und Autor di-verser umweltrechtlicher Veröffentlichungen. 9 10 11 12 13 14 3.2. Solites: Thomas Pauschinger ist Dipl.-Ing. Maschinenbau und Mitglied der Geschäftsleitung. Zu seinen Schwerpunkten bei Solites gehören: Internationale Kooperationsprojekte zu Forschung und Entwicklung sowie Wissenstransfer und Marktumsetzung von erneuerbaren Energien und Energieeffizienz im Wärmesektor. 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 3.3. Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Umwelt und Raumordnung: Christine Schwaberger ist seit 2008 im Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 13 Um-welt und Raumordnung, Referat Bau- und Raumordnung. Sie ist dort Referentin für Örtliche Raumplanung und zuständig für Projektmanagement für Europäi-sche Projekte zur klimawandelbezogenen Raumplanung. Nach ihrem Studium der Geografie in Graz war sie Mitarbeiterin bei diversen Raumplanungsbüro in der Regionalplanung und örtlichen Raumplanung und hatte von 2006-2008 ihr eigenes Büro für Örtliche Raumplanung in Graz. 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 3.4. Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim: Gerold Kohler ist Maschinenbauer Fachrichtung Energietechnik und seit 2017 Leiter der Stabsabteilung Innovative Energielösungen bei der Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim GmbH (SWLB). Zuvor war er 16 Jahre lang bei der SWLB für den Bereich Energieberatung/Projektentwicklung und Ver-trieb/Marketing zuständig. Seine ersten Praxiserfahrungen im Bereich Energiekonzepte und dezentrale Energiesysteme konnte Herr Kohler während seiner siebenjährigen Tätigkeit im Planungsbüro Energiewirtschaftliche Dienstleistungen Süd GmbH (ELS) aufbauen. 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 3.5. Stadtwerke Radolfzell: Andreas Reinhardt ist seit 2014 Geschäftsführer der Stadtwerke Radolfzell GmbH und studierter Wirtschaftsingenieur mit dem Schwerpunkt Energietechnik/ Controlling. 53 54 55 56 57 58 3.6. Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende: Dr. Elke Bruns ist seit Anfang 2017 mit dem Aufbau und der Leitung des Auf-gabenbereichs Fachinformation im Kompetenzzentrum Natur-schutz und Energiewende betraut. Sie studierte Landespflege an der Universität Hannover. Nach Berufserfahrung in einem Planungsbüro und im Umweltministerium Brandenburg arbei-tete Sie an der TU Berlin, wo sie ab 2000 zahlreiche For-schungsprojekte im Themenfeld erneuerbare Energien und Netzausbau bearbeitete. Ihr Schwerpunkt lag auf der Erfas-sung und Bewertung von Umweltauswirkungen sowie der pla-nerische Steuerung, Naturverträglichkeit und Akzeptanz der Energiewende. 59 60 61 62 63 64 65 3.7. Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württember: Helmut Bönisch Ist seit Juli 2015 Leiter des Kompetenzzentrums Wärmenetze in der KEA. Er hat mehr als zehnjährige, umfangreiche Erfah-rungen mit Nahwärmekonzepten zur Wärmeversorgung mit erneuerbaren Energien im Rahmen von Forschungsprojekten als Mitarbeiter des Zentrums für Sonnenenergie- und Wasser-stoff-Forschung (ZSW) in Stuttgart. Seit Juni 2007 Bereichs-leiter des Fachbereichs Bioenergie & Nahwärme bei der Kli-maschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH (KEA) in Karlsruhe. Ausarbeitung von Energiekonzepten und Machbarkeitsstudien (u. a. auch für Bioenergiedörfer) mit den Schwerpunkten Bioenergienutzung und Kraft-Wärme-Kopp-lung. Schrittweise Erweiterung der Konzepte für Wärmenetze auf andere erneuerbare Energien und Abwärme. 66 67 68 69 70 71 4. DISKUSSION LÖSUNGSANSÄTZE 72 5. RESÜMÉ UND MÖGLICHE HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN FÜR DAS UMBW Schwerpunkte der Diskussion - Privilegierung der Solarthermie im Außenbereich - Erleichterung der Umsetzung – der Prozess bis zur Umsetzung dauert lange. - Anreize für die Kommunen zur Beschäftigung mit der Integration der Erneuerbaren Energien in den Wärmesektor - Rolle der Regionalverbände - Planungskompetenzen zwischen Land, Region und Kommunen - Flächenkapazitäten der Kommunen Mögliche Lösungsansätze - Klare und verbindliche Vorgaben der Politik zu den Klimaschutzzielen und deren flächenbe-zogenen Anforderungen - Ausgleichsmechanismen zwischen den Kommunen und Anreize - Angebotsplanung für Erneuerbare Energien - Potenzialanalysen für alle Kommunen - CO2-Eröffnungsbilanzen für alle Gemeinden (nach Vorbild Steiermark) - Ausweisung von „Energieerzeugungsflächen“ parallel zur Ausweisung von Neubaugebieten Mögliche Handlungsempfehlungen für das UMBW - Regelung von möglichst klaren Zielen zur Ausweisung von Flächen zur Energieerzeugung (z.B. direkt im Klimaschutzgesetz, mindestens jedoch im IEKK) - Förderung einer Diskussion zur Klärung der Privilegierung der Solarthermie im Außenbereich auf Bundesebene - Einführung einer verpflichtenden kommunalen Wärmeplanung - Landesrechtliche Verpflichtung (in LBauO) beim Neubau von großen Gebäuden die Dach-flächen energetisch zu nutzen (oder mindestens statisch hierauf auszulegen) - Einführung von längeren Förderzeiträume für die Umsetzungsprojekte (drei Jahre zu ambiti-oniert) Wir, als Hamburg Institut, möchten uns bei allen Teilnehmenden bei diesem Workshop für die pro-duktive Diskussion und die Anregungen bedanken. 73 6. TEILNEHMENDE Institution Mitarbeiter/in Veranstalter Hamburg Institut Research gGmbH (HIR) Frau Simona Weisleder Hamburg Institut Research gGmbH (HIR) Herr Dr. Matthias Sandrock Hamburg Institut Research gGmbH (HIR) Herr Christian Maaß Referent/innen Steinbeis Forschungsinstitut für solare und zukunftsfähige thermische Ener-giesysteme (Solites) gGmbH Herr Thomas Pauschinger Amt der Steiermärkischen Landesregierung Frau Mag. Christine Schwaberger Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim Herr Gerold Kohler Stadtwerke Radolfzell Herr Andreas Reinhardt Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA) Herr Helmut Böhnisch Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (KNE) gGmbH Frau Dr. Elke Bruns Regionalverbände Baden-Württemberg Verband Region Stuttgart (VRS) Herr Verbandsvorsitzender Thomas Bopp Verband Region Stuttgart (VRS) Frau Barbara Jahnz Regionalverband Neckar-Alb (RVNA) Herr Verbandsdirektor Dr. Dirk Seidemann Regionalverband Neckar-Alb (RVNA) Herr Joachim Zacher Regionalverband Neckar-Alb (RVNA) Frau Annabell Widmaier Regionalverband Donau-Iller (RVDI) Herr Hans-Christian Kiefert Regionalverband Hochrhein-Bodensee (RVVHB) Herr Felix Reichert Verband Region Rhein-Neckar (VRRN) Herr Axel Finger 74 Regionalverband Nordschwarzwald (RVNSW) Herr Sascha Klein Gäste Hamburg Institut Consulting GmbH (HIC) Frau Dr. Annette Vollmer Energiekompetenzzentrum Regierungspräsidium Tübingen Frau Johanna Geiger-Mohr Energieagentur Zollernalb gGmbH Herr Jochen Schäfenacker Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft / Referat 64 Erneuer-bare Energien Frau Daniela Walter Steinbeis Forschungsinstitut für solare und zukunftsfähige thermische Ener-giesysteme (Solites) gGmbH Herr Patrick Geiger IER, Universität Stuttgart Herr Markus Stehle

Julian Kuntze2023-03-22T11:50:52+01:00Mittwoch, 1. Januar, 2020|

Innovative Lösungen zur Flächenbereitstellung für solarthermische Großanlagen

SolnetBW II Solare Wärmenetze für Baden-Württemberg Trafo BWT 17005-08 Baden-Württemberg Programm Lebensgrundlage Umwelt und ihre Sicherung (BWPLUS) ‘Transformation des Energiesystems in Baden-Württemberg – Trafo BW‘ Innovative Lösungen zur Flächenbereitstellung für solarthermische Großanlagen Gefördert durch: I Dokumentinformation: Teilbericht zum Verbundvorhaben „SolnetBW II – Solare Wärmenetze für Baden-Württemberg“, Fkz.: Trafo BWT 17005-08 Projektlaufzeit: 24.03.2017 – 23.09.2019 Autoren: Dr. Matthias Sandrock (Hamburg Institut) Christian Maaß (Hamburg Institut) Dr. Hilmar Westholm (Hamburg Institut) Haftungsausschluss: Gefördert mit Mitteln des Landes Baden-Württemberg durch den beim Karlsruher Institut für Technologie eingerichteten Projektträger. Die alleinige Verantwortung für den Inhalt dieser Publikation liegt bei den AutorInnen. Sie gibt nicht unbedingt die Meinung des Fördermittelgebers wieder. Weder der Fördermittelgeber noch die AutorInnen übernehmen Verantwortung für jegliche Verwendung der darin enthaltenen Informationen. II INHALTSVERZEICHNIS Inhaltsverzeichnis ........................................................................................................................... II 1 Das Vorhaben SolnetBW II ...................................................................................................... 1 1.1 Beteiligte Institutionen.......................................................................................................... 3 2 Innovative Lösungen zur Flächenbereitstellung für solarthermische Großanlagen ................... 4 2.1 Hintergrund und Zielsetzung: Herausforderung Flächenbedarf ............................................ 4 2.2 Hemmnisse bei der Bereitstellung von Flächen ................................................................... 9 2.3 Lösungsansätze zur verbesserten Flächenbereitstellung ................................................... 13 2.4 Handlungsempfehlungen und weiterer Forschungsbedarf ................................................. 49 3 Literaturverzeichnis ................................................................................................................ 52 SolnetBW II – Innovative Lösungen zur Flächenbereitstellung Kapitel 1 Seite | 1 1 DAS VORHABEN SOLNETBW II Der Wärmesektor stellt mit einem Anteil von rund 50 Prozent den größten Teil am Endenergieverbrauch dar und bietet ein großes CO2-Minderungspotenzial in Baden-Württemberg. Um die Wärmeversorgung bis zum Jahr 2050 nahezu klimaneutral zu gestalten, muss die Energiewende im Wärmesektor vorangebracht werden, die Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien umgestellt und der Wärmebedarf von Gebäuden konsequent reduziert werden. Vor diesem Hintergrund der ehrgeizigen Ziele, der Transformation des Energiesystems, unterstützt die Landesregierung Baden-Württemberg mit dem Vorhaben SolnetBW II den Ausbau und eine vermehrte Nutzung solarer Wärmenetze in Baden-Württemberg. Damit werden wichtige Maßnahmen des Klimaschutzgesetzes und des Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzeptes Baden-Württemberg umgesetzt. Ein zentraler Ansatz der Ausschreibung des Umweltministeriums Baden-Württemberg für dieses Forschungsprogramm lag auf der Erarbeitung von Transformationswissen mit der Fragestellung, wie die Transformation hin zu einem nachhaltigen Energiesystem in Baden-Württemberg gelingen kann. In diesem Rahmen sollen Erkenntnisse aus Hemmnissen der eigens konzipierter und durchgeführter Reallabore gewonnen und praktische Lösungsvorschläge durch Erprobung geprüft werden. Das Vorhaben SolnetBW II entwickelte innovative, weiterführende Lösungsansätze für bestehende Hemmnisse und Möglichkeiten zum Ausbau solarer Wärmenetze. Die Erarbeitung der Lösungen erfolgte im Rahmen von verschiedenen Reallaboren in dem Bereich der Wärmenetze und im Speziellen für Solarthermie, generierte Transformationswissen und stellt den beteiligten Akteuren entsprechende Instrumente zur Verfügung. Der Fokus lag zum einen auf Hemmnissen bezüglich der Flächenverfügbarkeit für solarthermische Großanlagen, deren Findung im Rahmen von geplanten Umsetzungen sich oftmals schwierig gestaltet. Zum anderen zielte eine Fragestellung auf die Umsetzung von solaren Wärmenetzsystemen mit Groß-Wärmespeichern als Voraussetzung für die Sektorkopplung ab. Ebenfalls war das Hemmnis der lückenhaften Kenntnisse und des mangelnden Vertrauens bzw. der fehlenden Akzeptanz in die solare Wärmeerzeugung adressiert. Hierzu wurden u. a. Lösungsansätze zur Anbahnung und zum Ausbau von Wärmenetzen als Voraussetzung für die Einbindung großer thermischer Solaranlagen entwickelt. Die Umsetzung der Reallabore und die Erarbeitung der innovativen Lösungsansätze wurden konkret in den beiden Regionen Neckar-Alb und Oberschwaben sowie in zwei weiteren Kommunen durchgeführt. Als Besonderheit des Vorhabens wurden die Reallabore Neckar-Alb (Flächenverfügbarkeit) und Uissigheim/Wettersbach (Akzeptanz von Wärmenetzen) überdies sozialwissenschaftlich begleitet, indem u. a. Interviews mit jeweils relevanten Akteuren geführt wurden (vgl. (Westholm & Vollmer, 2019)). Die daraus abgeleiteten Hemmnisse, Lösungsvorschläge, Empfehlungen sowie Narrative flossen in das Projekt ein. Eine weitere Zielsetzung des Vorhabens SolnetBW II lag in dem landesweiten Transfer der erarbeiteten Lösungsansätze und Instrumente an die relevanten Akteure. Durch direkte Marktbereitung in Form von Initialberatungen, geeignete Kommunikationsmaßnahmen sowie Schulungsmaßnahmen und zielgruppenspezifischen Veranstaltungen konnte das erarbeitete Wissen transferiert und die Ergebnisse effektiv verwertet werden. Alle in diesem SolnetBW II – Innovative Lösungen zur Flächenbereitstellung Kapitel 1 Seite | 2 Forschungsvorhaben erarbeiteten und veröffentlichten Berichte und Dokumente stehen in dem Wissensportal unter www.solare-waermenetze.de zum Download zur Verfügung. SolnetBW II – Innovative Lösungen zur Flächenbereitstellung Kapitel 1 Seite | 3 1.1 Beteiligte Institutionen Steinbeis Forschungsinstitut für solare und zukunftsfähige thermische Energiesysteme (Solites) Koordinator Meitnerstr. 8, 70563 Stuttgart, www.solites.de Thomas Pauschinger, T. +49 711/673 2000-40, E. pauschinger@solites.de AGFW-Projektgesellschaft für Rationalisierung, Information und Standardisierung mbH Stresemannallee 30, 60596 Frankfurt/Main, www.agfw.de Dr. Heiko Huther, T. +49 69/6304-206, E. h.huther@agfw.de HIR Hamburg Institut Research gGmbH Paul-Nevermann-Platz 5, 22765 Hamburg, www.hamburg-institut.com Dr. Matthias Sandrock, T. +49 40/39106989-21, E. sandrock@hamburg-institut.com Institut für Energiewirtschaft und Rationelle Energieanwendung der Universität Stuttgart (IER) Heßbrühlstraße 49a, 70565 Stuttgart, www.ier.uni-stuttgart.de Dr. Markus Blesl, T. +49 711/68587865, E. Markus.Blesl@ier.uni-stuttgart.de Die Einbindung der KEA erfolgt im Unterauftrag von Solites: KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH Kaiserstraße 94a, 76133 Karlsruhe, www.kea-bw.de Helmut Böhnisch, T. +49 721/98471-13, E. helmut.boehnisch@kea-bw.de Die Einbindung des HIC erfolgt im Unterauftrag von HIR: HIC Hamburg Institut Consulting GmbH Paul-Nevermann-Platz 5, 22765 Hamburg, www.hamburg-institut.com de Dr. Annette Vollmer, Dr. Hilmar Westholm, T. +49 40/39106989-0, E. vollmer@hamburg-institut.com, westholm@hamburg-institu.com Das Vorhaben wird bearbeitet in Kooperation mit: - Regionalverband Neckar-Alb - Ingenieurkammer Baden-Württemberg - Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (KNE) gGmbH - Energieagentur Ravensburg gGmbH - Energieagentur Main-Tauber-Kreis GmbH - KEK - Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur gGmbH SolnetBW II – Innovative Lösungen zur Flächenbereitstellung Kapitel 2 Seite | 4 2 INNOVATIVE LÖSUNGEN ZUR FLÄCHENBEREITSTELLUNG FÜR SOLARTHERMISCHE GROßANLAGEN 2.1 Hintergrund und Zielsetzung: Herausforderung Flächenbedarf Etwa die Hälfte des Endenergiebedarfs in Deutschland wird heute in Form von Wärme benötigt. Damit ist für die Erreichung der Klimaschutzziele ein tiefgreifender Strukturwandel im Wärmesektor erforderlich. Denn heute basiert die Wärmeversorgung im Wesentlichen noch auf der Basis fossiler Energieträger. Nur etwa 14 % der Wärme wird über erneuerbare Energien bereitgestellt. Abbildung 2-1: Anteile erneuerbarer Energien am Brutto-Stromverbrauch und Endenergieverbrauch Wärme (Daten nach (AGEEStat, 2019)) In Abbildung 2-1 ist zu sehen, dass die Marktentwicklung der erneuerbaren Energien in den Sektoren Strom und Wärme in den letzten Jahren sehr unterschiedlich verlaufen ist. Im Stromsektor ist der Anteil erneuerbarer Energien seit einigen Jahren stark angewachsen und beträgt heute etwa 40 %. Dagegen stagniert der Anteil an erneuerbaren Energien im Wärmebereich noch auf einem Niveau von etwa 14 %. Ein starkes Wachstum der erneuerbaren Wärme steht somit in den nächsten Jahren noch bevor. Der Anteil an erneuerbaren Energien in der Wärmeversorgung fußt derzeit noch zu sehr großen Teilen auf Biomasse, die Solarthermie liefert einen Beitrag von etwa 5 % (Umweltbundesamt, 2019). 0,0 0,0 5,0 5,0 10,0 10,0 15,0 15,0 20,0 20,0 25,0 25,0 30,0 30,0 35,0 35,0 40,0 40,0 Anteil EE in % Anteil EE in % EE-Strom EE-Strom EE-Wärme EE-Wärme SolnetBW II – Innovative Lösungen zur Flächenbereitstellung Kapitel 2 Seite | 5 Abbildung 2-2: Wärmeverbrauch aus erneuerbaren Energien im Jahr 2018 (Quelle: (Umweltbundesamt, 2019)) Aufgrund der noch fossil geprägten Wärmeversorgung sind vor Ort derzeit nur sehr geringe Flächenbedarfe erforderlich. Die notwendigen Brennstoffe werden zum größten Teil aus dem Ausland auf dem Seeweg (Kohle, Erdöl) oder per Pipeline (Erdgas) importiert. Die Flächenbedarfe für die Umwandlungsanlagen (z. B. Heizkraftwerke) sind vergleichsweise gering. Mit der anstehenden Transformation der Energieversorgung zu erneuerbaren Energien und der Abkehr von fossilen Brennstoffen wird jedoch der notwendige Flächenbedarf vor Ort stark anwachsen. „Fläche ist die neue Währung“ ist somit auch eine zentrale Aussage einer kürzlich veröffentlichten Studie zur Regionalisierung der Stromwirtschaft (ZfK, 2019). Bereits heute ist erkennbar, dass die Ressource „Fläche“ ein maßgeblicher Flaschenhals der Energiewende ist. Restriktive Vorgaben in vielen Landesentwicklungsplänen und Regionalplänen sowie diverse bundes- und landesrechtliche Regelungen haben dazu geführt, dass heute keine ausreichende Flächenkulisse bereitsteht, um den Ausbau der erneuerbaren Energien in dem zur Erreichung der Klimaziele erforderlichen Tempo umzusetzen. Dabei ist die Stromwende mit erneuerbaren Energien noch nicht einmal zur Hälfte umgesetzt und der Wärmebedarf wird erst zu einem Achtel aus erneuerbaren Energien gedeckt. Man erhält eine Ahnung von der Dimension des flächenbezogenen Steuerungsbedarfs, wenn man sich vor dem Hintergrund der bereits heute bestehenden Flächenkonflikte vor Augen führt, dass der Wärmebedarf in Deutschland insgesamt rund doppelt so groß ist wie der Strombedarf und sich der Raumwärmebedarf zudem weitgehend auf das Winterhalbjahr konzentriert. Der Steuerungsbedarf zur Bereitstellung von Flächen für erneuerbare Energien wird daher deutlich zunehmen. Dieser Flächenbedarf wird auch zukünftig nur zum Teil in den Städten und Gemeinden selbst abgedeckt werden können, insbesondere durch eine verstärkte Nutzung von Dach- und SolnetBW II – Innovative Lösungen zur Flächenbereitstellung Kapitel 2 Seite | 6 Fassadenflächen für Solarenergie. Selbst wenn es gelingt, diese Flächenressourcen in Zukunft deutlich besser zu heben, verbleibt für Städte ein erheblicher Import- und Flächenbedarf für erneuerbare Energien. In noch größerem Maß als bei der Stromwirtschaft ist die Wärmeerzeugung auf Flächen in der Nähe der Verbraucher angewiesen. Denn im Gegensatz zum Strom und zu fossilen Brennstoffen, die über weite Entfernungen transportiert werden können, ist der Wärmetransport über größere Entfernungen sehr kostenintensiv und mit Wärmeverlusten verbunden. Bei der Biomasse wären Importe aus entfernter liegenden Regionen zwar grundsätzlich möglich. Diese müssten aber konsequent unter Nachhaltigkeitskriterien bewertet werden. Inwieweit künftig ein belastbares System zur nachhaltigen Erzeugung von Biomasse zur Verfügung stehen könnte, ist derzeit nicht absehbar. In jedem Fall können die heutigen Importmengen an fossilen Brennstoffen für die Wärmeerzeugung nicht allein über den Biomassepfad gedeckt werden. Das Wachstum im Bereich der erneuerbaren Wärmeerzeugung wird sich vorrangig auf andere Energiequellen wie etwa die Solarthermie, Geothermie oder Umweltwärme stützen müssen. Im Ergebnis sind künftig in erheblichem Maß Flächen für die Wärmeerzeugung vor Ort erforderlich. Dieser Raumbedarf bei der Transformation der Wärmeversorgung zu erneuerbarer Energien wird künftig auch planerisch eine höhere Bedeutung erlangen müssen, denn die Nutzungskonkurrenz bei der Flächennutzung ist insbesondere in urbanen Siedlungsräumen sehr groß. Im Sinne einer vorausschauenden Flächensicherung ist vor allem in Städten und größeren Gemeinden sowie deren Umfeld eine planerische Befassung mit der künftigen Wärmeversorgung dringend notwendig. Bislang ist das Thema des Flächenbedarfs der Wärmeerzeugung in den kommunalen und überörtlichen (regionalen) Planungsprozessen noch nicht verankert. Die verschiedenen erneuerbaren Energiequellen sind in Bezug auf den Flächenbedarf sehr unterschiedlich in ihren spezifischen Anforderungen. So weisen die tiefe Geothermie und die Nutzung von Industrieabwärme nur einen geringen (oberirdischen) Flächenbedarf auf, deren Nutzung ist aber nur dann möglich, wenn die geologischen Voraussetzungen oder geeignete Abwärmequellen vorliegen. Dagegen werden bei der Freiflächen-Solarthermie durchaus große Flächen benötigt, die planerisch berücksichtigt werden müssen. Die Flächeneffizienz der Solarthermie ist jedoch um ein Vielfaches höher als bei der Biomassenutzung, die derzeit den weitaus größten Anteil bei der Bereitstellung erneuerbarer Wärme stellt. So wird bei der Anbau-Biomasse über Kurzumtriebsgehölze und -gräser (KUP) mehr als das 20-fache der Fläche gegenüber der Solarthermie benötigt. Bei der Wärmegewinnung über Biogas erhöht sich dieser Faktor sogar auf das 37-fache. Im Ergebnis zeigt sich, dass die Wärmegewinnung über Solarthermie eine sehr effiziente Flächennutzung darstellt. SolnetBW II – Innovative Lösungen zur Flächenbereitstellung Kapitel 2 Seite | 7 Abbildung 2-3: Mittlerer urbaner Flächenbedarf zur Erzeugung von einer GWh Wärme jährlich (Daten nach (Genske, 2009)) Während sich der Solarkollektorabsatz in Deutschland insgesamt seit Jahren rückläufig entwickelt, findet in dem Marktsegment der großflächigen Solarkollektoranlagen mit Einbindung in Nah- und Fernwärmenetze ein Marktwachstum statt. Gegenüber den heute in Deutschland üblichen dezentralen Einzelanlagen auf Gebäudedächern bietet die Errichtung von großflächigen Solarwärmeanlagen in Freilandaufstellung und Anbindung an Wärmenetze eine aussichtsreiche Option, auch wenn deren Marktanteil heute noch gering ist. Ein wesentlicher Treiber für die positive Marktentwicklung der solaren Fernwärme gegenüber dezentralen Anlagen sind die deutlich geringeren Wärmegestehungskosten, die bei großen Anlagen auch bereits heute wettbewerbsfähig zu fossiler Wärmeerzeugung sind. Nach (Mauthner, 2017) sind für solare Fernwärmeanlagen mit Kollektorgrößen von 5.000 – 20.000 m² Gestehungskosten von 3,7 – 4,6 ct/kWh zu erzielen, während bei kleinen dezentralen Dachanlagen 14,3 – 18,1 ct/kWh angesetzt werden. Durch das flächenhafte Strahlungsangebot steht zur Nutzung der Solarthermie vor Ort grundsätzlich ein sehr großes theoretisches Potenzial zur Verfügung. Begrenzende Kriterien sind hier insbesondere die Bereitschaft der Kommune und der jeweiligen Grundeigentümer, Landflächen zu deren Nutzung bereitzustellen sowie wirtschaftliche Erwägungen der Fernwärmeversorger. In Deutschland werden auf einen Quadratmeter Landfläche etwa 1.000 kWh Solarenergie jährlich eingestrahlt. Abhängig von der Kollektorbauart und der mittleren Netztemperatur des Wärmenetzes können solare Erträge bis zu 550 kWh je m² erreicht werden. Der real gemessene Durchschnittsertrag realisierter Flachkollektor-Freiflächenanlagen in Dänemark liegt bei ca. 440 kWh/m² (Furbo, et al., 2018). Für die Errichtung von Freiflächenanlagen sind etwa 2,5 m² Landfläche je Quadratmeter installierter Kollektorfläche erforderlich1. Somit können je Quadratmeter Landfläche etwa 175 kWh Solarertrag 1 Die erforderliche Landfläche je m² Kollektor kann projektspezifisch stark streuen. Es werden in der Praxis Werte zwischen 1 und 3,5 m² Landfläche je m² Kollektorflächen beobachtet 0 0 10 10 20 20 30 30 40 40 50 50 60 60 70 70 80 80 Solarthermie Solarthermie Erdwärmesonden Erdwärmesonden Umgebungswärme Umgebungswärme Anbau-Biomasse (KUP) Anbau-Biomasse (KUP) Biogas Biogas Hektar Hektar SolnetBW II – Innovative Lösungen zur Flächenbereitstellung Kapitel 2 Seite | 8 jährlich erzielt werden. Bei einem Wärmenetz mit üblichem Lastprofil können etwa 15-20 % des Wärmeabsatzes solar gedeckt werden, ohne dass eine saisonale Speicherung der Wärme erfolgen muss. Mit Hilfe einer saisonalen Speicherung können Solaranteile von mehr als 50 % erreicht werden. Für das Land Baden-Württemberg wird nach (Schmidt, Fuchs, & Kelm, 2017) im Zielszenario für das Jahr 2050 ein Anteil von 15 % der Fernwärme durch Solarthermie bereitgestellt. Dies entspricht einer notwendigen Kollektorfläche von 5,6 Mio. Quadratmetern und entsprechend etwa 14 Mio. Quadratmetern Landfläche oder 1.400 Hektar. Die Größenordnung der für solare Wärmenetze insgesamt erforderlichen Fläche sowie das Verhältnis zur derzeitig für den Anbau von Energiepflanzen verwendeten Landfläche verdeutlicht folgendes Rechenbeispiel: Bei einem Solaranteil von 17,5 % und einem angenommenen jährlichen Fernwärmeabsatz der bestehenden Wärmenetze in Deutschland von 113 TWh könnten etwa 20 TWh Solarwärme ohne saisonale Speicherung eingesetzt werden. Dies würde eine Landfläche von etwa 6.400 Hektar beanspruchen. Für den Anbau von Energiepflanzen werden in Deutschland derzeit etwa 2,1 Mio. Hektar Ackerfläche in Anspruch genommen. Mithin würde die Flächeninanspruchnahme rechnerisch nur etwa 0,3 % der derzeitigen Ackerfläche für Energiepflanzen betragen. Trotz der ausgeprägt hohen Flächeneffizienz der Solarthermie (insbesondere gegenüber der Biomassenutzung) trifft die Bereitstellung geeigneter Flächen im Rahmen der Projektentwicklung solarthermisch unterstützter Wärmenetze vor Ort in vielen Fällen auf große Hemmnisse, die nachfolgend analysiert werden und zu deren Überwindung verschiedene Lösungsansätze entwickelt werden. Im Projekt war vorgesehen, das Thema der Flächenbereitstellung auch konkret anhand von Reallaboren im Bereich des Regionalverbands Neckar-Alb zu analysieren. Der für die Unterstützung der Reallabore vorgesehene Ansatz, die maßgeblichen Stakeholder vor Ort bei deren Projektentwicklung beratend zu unterstützen, traf jedoch in der Praxis auf erhebliche Herausforderungen. Dies ist vor allem auf die notwendigen sehr langen Zeiträume zur Realisierung derartiger Projekte zurückzuführen. Der Zeitraum von der Projektidee bis hin zu einer Realisierung eines solaren Wärmenetzes dürfte nach den bisherigen Erfahrungen mindestens 3-4 Jahre umfassen. Allein die Findung von geeigneten Flächen und die anschließende Schaffung von Baurecht sind sehr zeitaufwändig. Die beratende Begleitung der Reallabore müsste daher auf diese langen Zeiträume ausgerichtet sein. Dies ist innerhalb des begrenzten Zeitraums von üblichen Forschungsprojekten schwierig zu realisieren. Legt man den „Lebenszyklus“ eines solaren Wärmenetzprojektes zu Grunde, dann befinden sich alle in den Reallaboren untersuchten Projektbeispiele in den Anfangsphasen von der „Idee“ bis zu ersten „Planungen“. Dies betrifft die Projekte Breitenholz, Hirrlingen, Mössingen, Rottenburg, Schömberg, Tübingen, Külzheim-Uissingen und Karlsruhe-Wettersbach. Konkrete Beratungsangebote bei der Projektentwicklung in den Reallaboren konnten sich daher hier nur auf den ersten Schritt (Ideenentwicklung/Projektanbahnung) beziehen. In keinem Beispiel waren SolnetBW II – Innovative Lösungen zur Flächenbereitstellung Kapitel 2 Seite | 9 die weiteren Prozessschritte zur konkreten Suche oder baurechtlichen Ausweisung geeigneter Flächen für eine solarthermische Anlage durch die Akteure vor Ort beobachtbar. Eine Entwicklung von Konzepten zur Bereitstellung von geeigneter Freiflächen für solare Wärme-netze konnte damit bisher in den Reallaboren selbst nicht erfolgen. Vor diesem Hintergrund wurde das Thema Fläche zwar mit Blick auf die Reallabore und das Land Baden-Württemberg, jedoch auch mit einem weiter gefassten allgemeingültigem Fokus behandelt. Dennoch bleibt festzustellen, dass die Voraussetzungen für die Realisierung einer oder mehrerer solarthermischer Großanlagen mit Einbindung in Wärmenetze im Gebiet des Regionalverbandes Neckar-Alb gegeben sind. 2.2 Hemmnisse bei der Bereitstellung von Flächen Die Flächenbereitstellung für das Solarkollektorfeld hat sich in vielen Fällen als zentrales Hemmnis im Zuge der Projektentwicklung solar unterstützter Wärmenetze herausgestellt. Ein prägnantes Beispiel dafür liefert die Anlage im „Solarenergiedorf“ Liggeringen bei Radolfzell am Bodensee. Nach etwa vier Jahren Planungs- und Bauzeit wurde im März 2019 eine Freiflächen-Solarthermieanlage mit etwa 1.100 m² Kollektorfläche eingeweiht, die das örtliche Wärmenetz mit solarer Wärme versorgt. Der Geschäftsführer der Stadtwerke Radolfzell, Andreas Reinhardt, erklärte zu dem Projekt, dass bei der Projektentwicklung „die größten Herausforderungen in der Klärung von Grundstücksfragen für das Solarthermiefeld und die Heizzentrale lagen“ (Reinhardt, 2018). Abbildung 2-4: Flächensuche in Liggeringen (Quelle: Stadtwerke Radolfzell) SolnetBW II – Innovative Lösungen zur Flächenbereitstellung Kapitel 2 Seite | 10 Abbildung 2-4 verdeutlicht die aufwändige Suche möglicher Flächen für die angedachte Solaranlage durch die Gemeindeverwaltung und die Stadtwerke. In allen rot gekennzeichneten Gebieten im Umkreis der Kerngemeinde wurden die Voraussetzungen für die Errichtung einer solchen Anlage näher geprüft und mussten im Ergebnis dann verworfen werden, bis sich schließlich eine geeignete Fläche finden konnte (blau gekennzeichnete Fläche). Viele der angesprochenen Grundstückseigentümer waren nicht bereit, die entsprechenden Flächen zu veräußern oder nur zu sehr hohen Bodenpreisen, die einen ökonomischen Betrieb der Anlage nicht ermöglicht hätten. Dazu kamen verschiedene Hürden aufgrund der Flächenausweisung als Landschafts- oder Naturschutzgebiet. Nur dem sehr starken persönlichen Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Gemeindeverwaltung und Stadtwerk sowie der Unterstützung durch das Umweltministerium Baden-Württemberg ist es zu verdanken, dass dieses Projekt trotz dieser erheblichen Hürden am Ende zum Erfolg geführt werden konnte. Grundsätzlich lassen sich die auf die Flächenbereitstellung bezogenen Hemmnisse nach fünf übergeordneten Themen kategorisieren (s. Abbildung 2-5). Abbildung 2-5: Hemmnisse bei der Bereitstellung von Flächen (eigene Darstellung) 2.2.1 Nutzungskonkurrenz Eine schwerwiegende Hürde bei der Bereitstellung von Freiflächen für solarthermische Anlage ist die vorhandene Konkurrenz um die Nutzung der Flächen. Der Siedlungs- und Landschaftsraum ist insgesamt begrenzt, somit müssen verschiedene mögliche Nutzungen um die Fläche konkurrieren. Im Bereich der eher urbanen Siedlungsstrukturen ist der Druck insbesondere hoch durch den steigenden Bedarf an Wohnungsbauflächen sowie auch durch Industrie- und Gewerbeflächen. Zwar sind hier oft bestehende Wärmenetze vorhanden, was wirtschaftlich vorteilhaft ist für die großflächige Solarthermie. Jedoch ist gerade in urbanen Siedlungsräumen das Finden geeigneter Freiflächen sehr schwierig. In der Nähe von Wärmenetz-Infrastrukturen werden aus städtebaulichen Gründen größere Freiflächen zum Zweck einer späteren Bebauung vorgehalten. Dazu kommt, dass gerade in den Städten und deren näherer Umgebung existierende und noch nicht bebaute Areale zum Zweck der Naherholung und/oder für Landschafts- und Naturschutz freigehalten werden. Die Nutzungskonkurrenz im eher ländlich geprägten Raum besteht neben den Siedlungsflächen insbesondere durch die Landwirtschaft sowie Landschafts- und Naturschutz. Auch der Tourismus Hemmnisse bei der Bereitstellung von Flächen Hemmnisse bei der Bereitstellung von Flächen Nutzungs Nutzungs--konkurrenzenkonkurrenzen fehlende fehlende WärmeplanungWärmeplanung rechtliche rechtliche UnsicherheitenUnsicherheiten wirtschaftliche wirtschaftliche HemmnisseHemmnisse ästhetische ästhetische HemmnisseHemmnisse SolnetBW II – Innovative Lösungen zur Flächenbereitstellung Kapitel 2 Seite | 11 sowie Wasserschutzgebiete beanspruchen hier in größerem Umfang Flächen, die grundsätzlich auch für die solarthermische Energiegewinnung nutzbar wären. Im Ergebnis ist es jedoch oft leichter, in ländlichen Gebieten größere Freiflächen für die Solarthermie zu finden, als im städtisch geprägten Umfeld. 2.2.2 Fehlende Wärmeplanung Das Erfordernis von Flächen für die Wärmeerzeugung in der Nähe zu den Wärmeverbrauchern ist in der Planungspraxis von überörtlicher Raumplanung und kommunaler Bauleitplanung noch nicht etabliert. Dies ist nicht verwunderlich, da derzeit durch die weitgehend fossile Wärmeerzeugung nur in unwesentlichem Maß Flächen benötigt werden. Im Ergebnis führt die fehlende Berücksichtigung der Ausweisung von Wärmeerzeugungsflächen in den Regionalplänen, Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen jedoch dazu, dass im Rahmen einer konkreten Projektentwicklung für eine solarthermische Freiflächenanlage die Flächensuche in Konkurrenz zu einer bereits bestehenden Flächenausweisung steht. Jede vorhandene Fläche ist in den Plänen bereits einer spezifischen Nutzung zugeordnet. Die Umwidmung einer bereits für eine andere Nutzung vorgesehenen Fläche (z. B. landwirtschaftliche Nutzung) zum Zweck der Errichtung einer solarthermischen Freiflächenanlage erfordert das Einverständnis der jeweils betroffenen Akteurs- oder Interessengruppe. Im Fall einer für die landwirtschaftliche Nutzung ausgewiesenen Fläche wird sich die örtliche Landwirtschaftskammer in der Regel gegen einen drohenden Verlust landwirtschaftlicher Flächen einsetzen. Das Gleiche gilt sinngemäß für die Vertreter von Natur- und Landschaftsschutz oder der Bauwirtschaft. Solange eine ausreichende Flächenkulisse für solarthermische Freiflächenanlagen nicht im Vorhinein planerisch gesichert ist (z. B. im Rahmen des Flächennutzungsplans), ist damit die Bereitstellung von Flächen bei einer späteren Projektentwicklung auf das Entgegenkommen anderer Interessengruppen oder Träger öffentlicher Belange angewiesen. 2.2.3 Rechtliche Unsicherheiten Grundsätzlich sind die vorhandenen gesetzlichen Instrumentarien geeignet, um die erforderlichen Planungs- und Genehmigungsverfahren zur Steuerung und Zulassung großer Freiflächen-Solarthermieanlagen ohne größere Probleme zu bewältigen. Eine ausführliche Darstellung des Rechtsrahmens für derartige Anlagen findet sich in (Maaß, Weyland, & Sandrock, 2015). Diese rechtswissenschaftliche Ausarbeitung wurde im Rahmen des Vorgängerprojekts „Solnet BW“ aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg finanziell gefördert. Jedoch verbleiben einige Punkte im Genehmigungsrecht, die bisher rechtlich nicht eindeutig geklärt sind. Ein wichtiges Beispiel betrifft hier die baurechtliche Privilegierung von Freiflächen-Solarthermieanlagen. Aufgrund des Flächenbedarfs stehen für die Errichtung solarthermischer Freiflächenanlagen vor allem die unbebauten Außenbereiche im Fokus. Dort soll jedoch das Bauen grundsätzlich unterbleiben. Jedoch kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Bauausführung auch im Außenbereich ohne Aufstellung eines Bebauungsplans erfolgen. Dabei wird unterschieden zwischen privilegierten und sonstigen Vorhaben. SolnetBW II – Innovative Lösungen zur Flächenbereitstellung Kapitel 2 Seite | 12 Privilegierte Vorhaben sind in § 35 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) definiert. Diese sind grundsätzlich auch im Außenbereich ohne Bebauungsplan zulässig, wenn andere Belange (wie etwa der Naturschutz, die Landwirtschaft oder die natürliche Eigenart der Landschaft) nicht entgegenstehen. Fraglich ist hier, ob Freiflächen-Solarthermieanlagen als Vorhaben zur „öffentlichen Versorgung mit Wärme“ nach § 35 Abs. 1 S.1 Nr.3 BauGB in diesem Sinn zulässig sind. Die Ortsgebundenheit der Solarthermie durch die erforderliche Nähe zu den Wärmeverbrauchern könnte hier im Einzelfall dafür sprechen. Da dieses Thema einen weit reichenden Interpretationsspielraum für die Kommunen bei der Auslegung des BauGB lässt und bisher keine gerichtlichen Urteile vorliegen, führt dies zu Unsicherheiten auf Seiten der Investoren und der Genehmigungsbehörden. 2.2.4 Wirtschaftliche Hemmnisse In Bezug auf die Bereitstellung von Flächen liegen wirtschaftliche Hemmnisse in verschiedenen Bereichen vor. Ein wichtiges Thema sind hier die Grundstückspreise. Grundsätzlich kommt die Errichtung von Freiflächen-Solaranlagen nicht nur im unbebauten Außenbereich, sondern auch in baulich entwickelten Gebieten in Betracht. So dürften derartige Anlagen in Gewerbe- und Industriegebieten nach § 8 bzw. § 9 BauNVO in der Regel zulässig sein (Maaß, Weyland, & Sandrock, 2015). Im Vergleich zu Anlagen im Außenbereich dürfte die Bereitstellung von Flächen in baulich entwickelten Gebieten auf eine höhere Akzeptanz stoßen, falls nicht dort auch Nutzungskonkurrenzen etwa für die Gewerbeansiedlung vorliegen. Die für derartige Gebiete zu zahlenden Grundstückspreise sind jedoch im Regelfall so hoch, dass eine Freiflächen-Solarthermieanlage dort wirtschaftlich nicht darstellbar ist. Dies verdeutlicht ein Rechenbeispiel auf der Grundlage eines angenommenen jährlichen Pachtpreises von 7,5 € je m²: • Ein übliches fossiles Heizwerk benötigt für eine Wärmeerzeugung von 5 GWh/a etwa 500 m² Fläche. Daraus resultieren jährliche Pachtkosten von etwa 3.750 €. Die hat umgelegt auf die erzeugte Wärme mit 0,08 ct/kWh keinen merklichen Einfluss auf den Wärmepreis. • Bei einer solarthermischen Freiflächenanlage wird für eine Wärmeerzeugung von 5 GWh/a eine Fläche von etwa 25.000 m² benötigt. Das entspräche einem Kostenansatz von etwa 187.500 €/a. Umgelegt auf die erzeugte Wärmemenge ergäbe sich eine Belastung von 3,75 ct/kWh und hätte somit einen erheblichen Einfluss auf die Wärmegestehungskosten. Dagegen ist der Kostenfaktor des Flächenerwerbs oder der Flächenpacht im unbebauten Außenbereich wirtschaftlich gut darstellbar, wenn sich die Grundstückspreise im üblichen Preiskorridor für landwirtschaftliche Nutzflächen bewegen. Im Rahmen konkreter Projektentwicklungen zeigt sich jedoch oft, dass private Grundstückseigentümer bei beginnender Nachfrage nur zu erheblich höheren Preisen bereit sind, ihre Grundstücke zu veräußern (Westholm & Vollmer, 2019). Ein Grund dafür könnte darin liegen, dass die Grundstückseigentümer angemessen an einer (vermuteten) renditestarken Investition partizipieren möchten, wie es etwa bei der Projektentwicklung von Windkraftanlagen der Fall ist. Ein weiteres Hemmnis besteht darin, dass der Investor (z. B. ein Stadtwerk) oftmals den Flächenerwerb per Grundstückskauf gegenüber einem Pachtmodell aus Gründen der Investitionssicherheit vorzieht. Aus der Sicht des Grundstückseigentümers liegt oft eine SolnetBW II – Innovative Lösungen zur Flächenbereitstellung Kapitel 2 Seite | 13 entgegengesetzte Interessenlage vor. So muss etwa beim Verkauf landwirtschaftlicher Flächen ein großer Teil des Erlöses über Steuern an das Finanzamt abgeführt werden, wenn das Grundstück aus dem Betrieb heraus genommen wird (Westholm & Vollmer, 2019). Andere Hemmnisse können aus dem Flächenzuschnitt oder der Lage des Grundstücks entstehen. Aus technisch-wirtschaftlicher Sicht sind solche Flächen vorteilhaft, die eine große zusammenhängende Fläche bilden und für die hydraulische Verschaltung der Kollektorreihen ein günstiges Verhältnis von Länge zu Breite aufweisen. Handelt es sich um langgestreckte Flächen, etwa im Randbereich von Schienenwegen oder Autobahnen, steigen die Kosten durch den hydraulisch aufwändigen Verrohrungsaufwand innerhalb des Kollektorfeldes an. Gleiches gilt für Flächen, die weit entfernt sind von einem möglichen Einspeisepunkt in das Wärmenetz. Hier muss die jeweilig erforderliche Anbindetrasse mitfinanziert werden. Schließlich ist auch zu beachten, dass insbesondere im ländlichen Bereich zwar leichter Flächen für die Errichtung von Freiflächen-Solarthermieanlagen zu finden sind als in urban geprägten Bereichen. Aus wirtschaftlicher Sicht ist hier jedoch zu beachten, dass nur in wenigen Fällen bereits Bestands-Wärmenetze vorhanden sind. Neben der Investition in die Solarthermie muss auch die Errichtung des Wärmenetzes selbst über die Kundenerlöse refinanziert werden. 2.2.5 Ästhetische Hemmnisse Teilweise manifestiert sich im Rahmen der Projektentwicklung von Freiflächen-Solarthermieanlagen Widerstand aus der Politik oder der Bevölkerung aus ästhetischen Gründen. Zweifelsohne handelt es sich bei den Anlagen um technische Anlagen mit einer hohen Flächenrelevanz, die einen entsprechenden Eindruck im Stadt- und Landschaftsbild hinterlassen. Hierdurch können sich Vorbehalte gegen die Verluste an freier Natur bzw. gegen eine „Verschandelung“ der Landschaft durch technische Anlagen ergeben (Westholm & Vollmer, 2019). Auch in den Reihen städtischer Grün- und Landschaftsplanerinnen und -planer treffen die solaren Freiflächenanlagen oft auf wenig Akzeptanz. Die durch die Errichtung derartiger Anlagen induzierten Auswirkungen auf das Landschaftsbild erfordern in vielen Fällen entsprechende Ausgleichsmaßnahmen. 2.3 Lösungsansätze zur verbesserten Flächenbereitstellung Im folgenden Kapitel werden einige Lösungsansätze dargestellt, die geeignet sind, die bestehenden Hemmnisse bei der Bereitstellung von Flächen für solarthermische Freiflächenanlagen abzubauen oder zu mindern. SolnetBW II – Innovative Lösungen zur Flächenbereitstellung Kapitel 2 Seite | 14 Abbildung 2-6: Lösungsansätze zur verbesserten Flächenbereitstellung Die nachfolgend dargestellten Lösungsansätze können unterteilt werden in rechtliche Instrumente und übergeordnete Instrumente. Bei den rechtlichen Instrumenten wird die Einführung einer Mehrebenen-Wärmeplanung im Planungsrecht betrachtet und ferner das Thema der baurechtlichen Privilegierung von Freiflächen-Solarthermieanlagen im Rahmen der konkreten Bauleitplanung. Die projektspezifischen Instrumente fokussieren auf eine flächeneffiziente Umsetzung der Projekte (z. B. durch Mehrfachnutzung der Fläche), die Verbesserung der Biodiversität im Zuge von Projektumsetzungen (ökologische Flächenkonzepte), zur verbesserten Integration der Anlagen in die umgebende Landschaft oder Instrumente, die die Wirtschaftlichkeit der Projekte und die Akzeptanz bei der Flächenbereitstellung befördern (Partizipationsmodelle). Einige der Lösungsansätze adressieren direkt eines der in Kapitel 5.1.2 aufgezeigten Hemmnisse. So richtet sich der Lösungsansatz einer baurechtlichen Privilegierung solarthermischer Anlagen direkt gegen die hier vorhandenen rechtlichen Unsicherheiten der Kommunen im Rahmen der Bauleitplanung. Neue Ansätze in der Landschaftsarchitektur können ästhetischen Hemmnissen entgegenwirken. Die projektspezifischen Instrumente und die Wärmeplanung können auf mehrere der identifizierten Hemmnisse (z. B. Nutzungskonkurrenz, fehlenden Wärmeplanung) wirken. 2.3.1 Wärmeplanung Derzeitige planungsrechtliche Rahmensetzung Die planungsrechtliche Rahmensetzung ist für die Realisierung von solarthermischen Freiflächenanlagen sehr bedeutsam. Hier greifen sowohl das Raumordnungsrecht mit der Landes- und Regionalplanung, als auch die kommunale Bauleitplanung ineinander. Im Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes und dem Landes-Planungsgesetz Baden-Württemberg sind keine gesonderten Vorgaben für die Wärmeversorgung auf Basis erneuerbarer Energien enthalten. Relevant sind hier vor allem die Vorgaben zur Konkretisierung von Raumordnungsplänen im Sinne einer nachhaltigen Raumentwicklung. Aufgabe der Regionalplanung als Teil der Raumplanung ist eine geordnete Raumentwicklung, bei der unterschiedliche Anforderungen an den Raum aufeinander abzustimmen sind, die auf der jeweiligen Planungsebene auftretenden Konflikte auszugleichen sind und Vorsorge für einzelne Lösungsansätze zur verbesserten Lösungsansätze zur verbesserten FlächenbereitstellungFlächenbereitstellung Rechtliche Instrumente Rechtliche Instrumente Wärme Wärme--planungplanung baurechtliche baurechtliche PrivilegierungPrivilegierung Projektspezifische Instrumente Projektspezifische Instrumente multikodierte multikodierte FlächenFlächen--nutzungnutzung ökologische ökologische FlächenFlächen--konzeptekonzepte Landschafts Landschafts--ArchitekturArchitektur Partizipations Partizipations--ModelleModelle SolnetBW II – Innovative Lösungen zur Flächenbereitstellung Kapitel 2 Seite | 15 Nutzungen und Funktionen des Raums zu treffen ist (§ 1 Abs. 1 ROG). Nach § 7 Abs. 2 ROG und § 1 Abs. 7 BauGB sind alle Belange miteinander und untereinander abzuwägen. Die raumbezogenen Anforderungen des jeweiligen Energieträgers müssen von den Trägern der Regionalplanung in Einklang mit anderen konkurrierenden Flächenansprüchen gebracht werden. Die Wahl der dafür geeigneten Instrumente überlässt das ROG den Ländern und sonstigen Planungsträgern. Auch die Landesplanungsgesetze (LplG) enthalten daher Regelungen für die Festsetzung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, insbesondere auf der Ebene der Regionalplanung. Abbildung 2-7: Planungsrechtlicher Rahmen für solare Freiflächenanlagen (Quelle: (Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, 2019)) Der Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg (LEP) sieht vor, dass zur langfristigen Sicherung der Energieversorgung auf einen sparsamen Verbrauch fossiler Energieträger und eine verstärkte Nutzung regenerativer Energien hinzuwirken ist; zudem soll eine umweltverträgliche Energiegewinnung sichergestellt werden. Die Errichtung von Freiflächen-Solarthermieanlagen entspricht diesem Ziel. Für Anwendungen mit größerem Raumbedarf wie etwa der Freiflächen-Solarthermie könnten Instrumente der Raumplanung zur Anwendung kommen, um beispielsweise am Rand von Ballungsräumen die notwendigen Flächen zu sichern. Nach § 11 Abs. 3 S. 2 Nr. 11 Landesplanungsgesetz Baden-Württemberg können im Regionalplan Gebiete für Standorte zur Nutzung erneuerbarer Energien festgelegt werden, soweit es für die Entwicklung und Ordnung der räumlichen Struktur der Region erforderlich ist. Im Regionalplan können auch Gebiete als Vorbehaltsgebiete für regionalbedeutsame Solaranlagen festgelegt werden, wenn diese aus Sicht der Raumordnung für die Errichtung von Solaranlagen SolnetBW II – Innovative Lösungen zur Flächenbereitstellung Kapitel 2 Seite | 16 besonders geeignet sind. In den Vorbehaltsgebieten ist in der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen der Errichtung und dem Betrieb von Solaranlagen ein besonderes Gewicht beizumessen. Jedoch ist durch die Ausweisung von Vorbehaltsgebiete die Errichtung von Solaranlagen nicht von vornherein auf die festgelegten Gebiete beschränkt. Die über den Regionalplan fixierten Ziele der Raumordnung sind verbindliche Vorgaben in Form von abschließend abgewogenen Festlegungen, die bei raumbedeutsamen Planungen öffentlicher Stellen, also auch im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung zu beachten sind. Einen Überblick über die Verfahrensschritte zur Ausweisung von Flächen im Rahmen der Regionalplanung mit anschließender konkretisierender Flächennutzungs- und Bauleitplanung liefern die Ablaufschemata in den folgenden Abbildungen. Sie sind in eine Phase I „Vorgezogene Beteiligung“ und Phase II „Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen“ unterteilt. Abbildung 2-8: Möglicher Ablauf bei der Ausweisung von Flächen für großflächige Solaranlagen, Phase I: Vorgezogene Beteiligung (Grafik: Regionalverband Neckar-Alb, J. Zacher) SolnetBW II – Innovative Lösungen zur Flächenbereitstellung Kapitel 2 Seite | 17 Abbildung 2-9: Möglicher Ablauf bei der Ausweisung von Flächen für großflächige Solaranlagen, Phase II: Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen (Grafik: Regionalverband Neckar-Alb, J. Zacher) Workshop zur Entwicklung einer solaren Raumplanung Fraglich ist, ob die bisher etablierten Instrumente der Raum- und Bauleitplanung ausreichend sind, um die nötigen Flächenkulisse für Freiflächen-Solarthermieanlagen auch vor dem Hintergrund einer ambitionierten Marktentwicklung dieser Technik planerisch zu sichern. Zu diesem Thema veranstaltete das Hamburg Institut gemeinsam mit dem Regionalverband Neckar-Alb im Rahmen des SolnetBW II-Projektes am 23. Oktober 2018 in Stuttgart einen Workshop mit dem Titel „Solare Raumplanung – regionale Wärmestrategie“. Neben anderen Experten der Raum- und Energieplanung haben 9 Vertreter der Regionalverbände in Baden-Württemberg an dem Workshop teilgenommen. Die Beiträge aus dem Workshop sind in einem Reader enthalten, der online verfügbar ist. SolnetBW II – Innovative Lösungen zur Flächenbereitstellung Kapitel 2 Seite | 18 Abbildung 2-10: Workshop Solare Raumplanung am 23.10.2018 in Stuttgart Schwerpunkte der Diskussion im Workshop waren: • die Privilegierung der Solarthermie im Außenbereich nach BauGB, • die unterschiedlichen Planungskompetenzen von Land, Region und Kommunen sowie • die Möglichkeiten einer „vorsorglichen“ Flächenausweisung für solarthermische Freiflächenanlagen analog zur Windenergie. Ein gutes Beispiel für eine übergreifende strategische Befassung mit der Wärmeversorgung aus raumplanerischer Sicht liefert das Sachbereichskonzept Energie des Landes Steiermark in Österreich (Abart-Heriszt, 2018). Als Ergebnis des Workshops lässt sich festhalten, dass verschiedene Instrumente zur Flächensteuerung wie etwa die Ausweisung von Vorranggebieten, Vorbehaltsgebieten oder Eignungsgebieten zur Verfügung stehen. Mit Ausnahme der Windenergie ist jedoch die raumplanerische Befassung mit der Energieversorgung noch wenig etabliert. Auch im Bereich der Bauleitplanung stehen auf der Grundlage der etablierten Instrumente Mittel zur kommunalen Steuerung Freiflächen-Solarthermieanlagen in Planungs- und Genehmigungsvorhaben zur Verfügung. Woran es jedoch in weiten Teilen noch fehlt, ist eine generelle strukturierte Strategieentwicklung der Kommunen für eine zukunftsfähige Wärmeversorgung unabhängig von einzelnen Planverfahren – eine kommunale Wärmeplanung. Konzeptioneller Rahmen einer kommunalen Wärmeplanung Bereits seit einigen Jahren wird in der energiepolitischen Diskussion über die Einführung einer verpflichtenden kommunalen oder übergreifenden Wärmeplanung nach internationalem Vorbild SolnetBW II – Innovative Lösungen zur Flächenbereitstellung Kapitel 2 Seite | 19 diskutiert, mit denen die klimaneutrale Transformation der Wärmeversorgung vor Ort gesteuert werden soll. Grundsätzliches Ziel der Wärmeplanung ist die Entwicklung eines Umsetzungskonzepts für eine weitestgehend klimaneutrale Wärmeversorgung einer Kommune – und zwar möglichst kosteneffizient. Eine solche klare Zielorientierung ist für das Gelingen der Wärmewende essentiell. Das Gesamtziel eines nahezu klimaneutralen Gebäudebestandes in Deutschland kann nur dann erreicht werden, wenn in jeder Kommune dieses Ziel verfolgt wird – und noch dazu untersucht wird, was der kostengünstigste Weg zu Erreichung dieses Ziels ist. Das Instrument der Wärmeplanung darf sich also nicht darin erschöpfen, dass die Kommunen lediglich recht abstrakt dazu angehalten werden, die Potenziale zur Steigerung der Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Wärme zu untersuchen. Im Vergleich zu vielen Klimaschutzkonzepten für deutsche Kommunen, in denen lediglich untersucht wird, welche Optionen der Kommune hierfür zur Verfügung stehen, ist eine „echte“ Wärmeplanung von vornherein umsetzungsorientiert. Mit ihr sollen verbindliche politische Beschlüsse vorbereitet oder getroffen und konkrete Investitionsentscheidungen vorbereitet werden. Auf der Grundlage der Wärmeplanung entscheiden die Kommunen zudem rechtsverbindlich über alle Projektvorschläge von Wärmeversorgern, mit denen Wärme-Erzeugungsanlagen neu gebaut oder erneuert werden sollen. Eine umsetzungsorientierte und verbindliche Wärmeplanung hat somit nicht viel mit den in manchen deutschen Kommunen durchgeführten informellen wärmebezogenen Konzeptentwicklungen zu tun (Quartierskonzepte, Klimaschutz-Teilkonzepte u. ä.), die in der späteren Praxis oft folgenlos bleiben. Zentraler Akteur der Wärmeplanung ist die Kommune, jedoch muss nicht zwingend und allein die Kommune Adressat und Planungsträger sein. Hier bedarf es eines Zusammenspiels verschiedener politischer Ebenen, um den Umbau der Wärmeversorgung zu befördern. Wärmeplanung im hier verstandenen Sinne ist ein politischer Prozess auf wissenschaftlicher Grundlage, der möglichst in rechtsverbindlichen Entscheidungen mündet bzw. diese vorbereitet. Im Interesse der langfristigen Sicherstellung einer klimaverträglichen, kostengünstigen, sicheren Wärmeversorgung bearbeitet und beantwortet ein Wärmeplan die Frage, wie eine Kommune oder eine andere, räumlich definierte Region es am effektivsten und effizientesten schaffen kann, schrittweise die Wärmeversorgung von fossilen auf erneuerbare Energien umzustellen. Auf Basis der hierzu ermittelten fachlichen Grundlagen und Optionen erfolgt eine politische Verständigung über ein solches Konzept. Dieses wird dann im Idealfall von der Kommune mit rechtlichen Instrumenten wie z. B. Bebauungsplänen oder Fernwärmesatzungen weiterverfolgt und schließlich mit konkreten Investitionen insbesondere von Wärmenetzbetreibern und Gebäudeeigentümern umgesetzt. Konkret kann dies z. B. heißen, dass auf Basis von Wärmeplänen Kommunen die Verdichtung oder Neuentwicklung von Wärmenetzen vorantreiben, dass Regionalverbände und Kommunen die nötigen Flächen für solare Wärmeerzeugung planerisch sichern und entwickeln, dass Kommunen in Absprache mit den Wasserbehörden Vorranggebiete für die Nutzung von Grundwasser- oder Oberflächenwasser-Wärmepumpen ausweisen, oder daß ländliche Gebiete für die prioritäre Biomasse-Nutzung festgelegt werden. SolnetBW II – Innovative Lösungen zur Flächenbereitstellung Kapitel 2 Seite | 20 Bereits diese Aufzählung nur einiger der denkbaren Handlungsoptionen verschiedener Planungsträger zeigt, dass ein wesentliches Charakteristikum der Wärmeplanung darin besteht, übergeordnete klima- und energiepolitische Zielsetzungen auf regionaler und kommunaler Ebene zu entwickeln und in bestehende Planungs- und Verwaltungsprozesse auf diesen Ebenen zu integrieren. Eine „umsetzungsorientierte“ Ausgestaltung einer neuen Rechtsvorschrift zur Durchführung einer Wärmeplanung heißt jedoch nicht, dass aus dem Wärmeplan für sich genommen eine Rechtspflicht für bestimmte Handlungen Dritter oder für bestimmte Handlungen der Kommune folgen muss. Insbesondere soll und darf damit nicht der Abwägungsprozess im Rahmen der Bauleitplanung abgeschnitten werden. Wichtig ist vielmehr, dass ein klares, langfristig gültiges Zielbild für die Wärmeversorgung der Kommune entwickelt und von der Kommune beschlossen wird. Eine bloße Verpflichtung der Kommunen zur Informationssammlung, wo welche Potenziale für erneuerbare Wärme vorhanden sind, würde in vielen Kommunen vermutlich als lästige Pflichtaufgabe angesehen werden und wenig Wirkung entfalten. Erfahrungen aus Dänemark und der Schweiz In Dänemark ist das Instrument der kommunalen Wärmeplanung bereits seit den 1980er Jahren für alle Kommunen verpflichtend,1 in der Schweiz seit einigen Jahren ebenfalls in vielen Kantonen.2 Als Fallbeispiel für die Wärmeplanung kann die Energieplanung in Zürich dienen. Der Fokus der Züricher Energieplanung liegt auf einer sicheren, wirtschaftlichen und umweltfreundlichen Versorgung mit Wärme und teilweise auch Kälte. Dies betrifft den Ausbau der Fernwärmeversorgung, die koordinierte Nutzung von Grund- und Seewasser und der Ersatz von Feuerungsanlagen durch Wärmepumpen. Eine zentrale Aufgabe der Züricher Energieplanung ist die räumliche Koordination der Versorgung mit Fernwärme, Energieverbunde (Nahwärme) und Gas. Dabei soll die parallele Erschließung mit leitungsgebundenen Energiesystemen (wie Wärmenetzen und Gas) vermieden werden. Die Energieplanung hat einen Zeithorizont von 15 Jahren. Sie ist für den Stadtrat, die Verwaltung und die städtischen Energieversorgungsunternehmen verbindlich (Stadt Zürich, 2017). 1 Zur dänischen Wärmeplanung siehe das Dänische Gesetz zur Wärmeversorgung (lov om varmeforsyning), zuletzt geändert am 27. Dezember 2018; siehe auch Danish Energy Agency, Regulation and planning of District Heating in Denmark, 2017; State of Green (Hg.), Weißbuch Fernwärme und Fernkälte, 2018; Radloff, Wärmewende-Info Nr. 5, Kommunale Wärmplanung – Hintergrund, 2014. 2 Die Energieplanung in der Schweiz wird von den meisten Kantonen rechtlich geregelt, Schubert, Räumliche Energieplanung in der Schweiz, in: Grotheer/Schwöbel/Stepper (Hg.), Nimm’s sportllich- Planung als Hindernislauf, 2014, S. 192, 200; anschaulich insbesondere die Energieplanung Zürich. SolnetBW II – Innovative Lösungen zur Flächenbereitstellung Kapitel 2 Seite | 21 Abbildung 2-11: Energieplankarte Zürich (Quelle: (Stadt Zürich, 2017)) Datenerhebung und Bedarfsprognose Grundlage für jede Konzeptentwicklung ist eine solide Datenbasis. Kommunen und übergeordnete Planungsträger benötigen für eine tragfähige Wärmeplanung verschiedenste Daten, wie z. B. den Wärmeabsatz in den Gebäuden, die bestehende Art der Wärmeversorgung, die Wärmedichte in bestimmten Gebieten sowie die vorhandenen regenerativen Wärmequellen. Im Hinblick auf die Entwicklung von Wärmenetzen ist eine möglichst gebäudescharfe Erhebung der Daten sinnvoll. Die notwendigen Daten sind in aller Regel nicht in den Kommunalverwaltungen vorhanden, sondern liegen z. B. bei Gasnetzbetreibern, Gebäudeeigentümern, Schornsteinfegern, Industrieunternehmen und Heizöl-Lieferanten. Kommunen und andere Planungsträger müssen also in die Lage versetzt werden, die notwendigen Daten selbst oder bei Dritten zu erheben, zudem müssen die Anforderungen an den Datenschutz im Umgang mit den Daten sichergestellt werden. Beide Aspekte werden seit kurzem in Landesgesetzen von Schleswig-Holstein und Hamburg geregelt, das Klimaschutzgesetz von Thüringen enthält eine entsprechende Verordnungsermächtigung.1 In allen anderen Ländern sind die Planungsträger darauf angewiesen, dass sie selbst über Daten verfügen oder Dritte auf freiwilliger Basis diese Daten übermitteln. Dabei 1 Gesetz zur Energiewende und zum Klimaschutz in Schleswig-Holstein vom 7. März 2017, GVBl. S. 124; Hamburgisches Wärmekatastergesetz vom 31. August 2018 HmbGVBl. S. 279; Thüringer Klimagesetz vom 18. Dezember 2018, GVBl. S. 816. SolnetBW II – Innovative Lösungen zur Flächenbereitstellung Kapitel 2 Seite | 22 sind die allgemeinen Bestimmungen des Datenschutzes zu beachten, was in vielen Fällen zu einer erheblichen Verunsicherung der Beteiligten führt. Auf Basis der Bestandsdaten ist eine Prognose über den zukünftigen Wärmebedarf in dem Plangebiet durchzuführen. Dabei sind demographische Entwicklungen, zu erwartenden Veränderungen der Quantität und energetischen Qualität des Gebäudebestandes sowie beim Wärmedargebot (z. B. industrielle Abwärme) zu berücksichtigen. Hierfür benötigen die Kommunen bzw. Planungsträger in der Regel die Unterstützung von Dienststellen des Landes sowie externer Dienstleister. Besonderer bundes- oder landesrechtlicher Regelungen bedarf es für diesen Arbeitsschritt der Wärmeplanung nicht. Mögliche rechtliche Umsetzung auf verschiedenen Planungsebenen Für eine effiziente Umsetzung der Wärmeplanung ist ein koordiniertes Vorgehen auf verschiedenen Planungsebenen erforderlich. Es bedarf eines koordinierten, gemeinsamen Handelns insbesondere des Bundes und der Kommunen – und auch die Länder, die regionalen Planungsverbände und Landkreise können wesentliche Beiträge zum Gelingen der Wärmewende liefern. Nur mit einem gemeinsamen Vorgehen der verantwortlichen Institutionen auf unterschiedlichen Ebenen können die Klimaschutzziele im Gebäudesektor erreicht werden. Aufgrund der zwischen den verschiedenen Ebenen bestehenden Interdependenzen beeinflussen sich diese gegenseitig. Das im Raumplanungsrecht bekannte Gegenstromprinzip sollte daher auch bei der konzeptionellen Entwicklung der Grundlagen für die Wärmeplanung berücksichtigt werden. Nationale Ebene Auf nationaler Ebene besteht der Steuerungsbedarf für die Bewältigung der Wärmewende nicht auf räumlich-planerischem Niveau, denn die nationale Ebene ist für Steuerung der konkreten Flächennutzung ein zu grobes Raster. Von Seiten des Bundes bedarf es der Etablierung der Wärmeplanung als verbindliche Planungsaufgabe, konkreter Vorgaben zur Umsetzung dieses Instrumentes und einer energiepolitischen Rahmensetzung in Form einer langfristigen Wärmestrategie als Grundlage für die räumlichen und infrastrukturellen Planungen untergeordneter Planungsträger. Eine bundesrechtliche Verpflichtung der Kommunen zur Vornahme einer Wärmeplanung wäre zwar kompetenzrechtlich möglich (Art. 74 I Nr. 24 GG Klimaschutz als Teil der Luftreinhaltung und Nr. 11 Energiewirtschaft) und ein etwaiger Eingriff in die Selbstverwaltungsgarantie der Kommunen (Art. 28 II GG) dürfte angesichts der hohen Bedeutung einer koordinierten Wärmeplanung für die Erreichung der Klimaschutzziele problemlos zu rechtfertigen sein. Jedoch ist es dem Bund verboten, den Gemeinden direkt Aufgaben zu übertragen (Art. 84 I Satz 7 GG). Hintergrund dieser Regelung ist die Wahrung der finanziellen Grenzen der Kommunen. Unbenommen ist dem Bund daher, eine Regelung an die Länder zu richten, wonach diese sicherzustellen haben, dass für ihren Hoheitsbereich den bundesgesetzlichen Vorgaben entsprechende Wärmepläne erarbeitet werden. Die Länder können diese Pflicht durch eigene Planungen nachkommen oder die Pflicht durch eigenes Landesrecht auf die Kommunen oder regionale Planungsverbände übertragen, müssen SolnetBW II – Innovative Lösungen zur Flächenbereitstellung Kapitel 2 Seite | 23 dabei jedoch wegen der in den Landesverfassungen geregelten Konnexitätsgebote den Kommunen entsprechende Mittel zur Verfügung stellen. 1 Auf übergeordneter Ebene sollten die wichtigsten Instrumente der kommunalen Wärmeplanung einheitlich bestimmt werden. Wie im dänischen Wärmeversorgungsgesetz sollte insbesondere die Aufgabe der Kommunen bestimmt werden, ihren Siedlungsbereich in (angestrebte) Wärmeversorgungszonen zu unterteilen (individuelle Wärmeversorgung, dezentrale Nah- und Fernwärme, zentrale Fernwärme). Darüber hinaus sind die jeweiligen erneuerbaren Ressourcen zu nennen, die eingesetzt werden sollen (z. B. Freiflächen-Solarthermie). Wenn Kommunen Fernwärmeversorgungsgebiete festsetzen, sollten sie zudem dazu angehalten werden, auch die Entwicklung der zentralen Wärmeerzeugung (Energiequelle und Umfang) einschließlich des hierfür benötigten Flächenbedarfs festzulegen. Mindestinhalt einer gesetzlichen Regelung zur Einführung einer gesetzlichen Wärmeplanung wäre – Bezug auf die Umsetzung – daher die Verpflichtung der Kommunen, kartographisch für alle Gemeindeteile darzustellen, auf welchem Weg dort jeweils eine klimaneutrale Wärmeversorgung erreicht werden soll. Die praktische Wirkung des Instruments Wärmeplanung hängt stark davon ab, inwieweit die Kommunen Rechte und die Pflichten zur Umsetzung der erarbeiteten Wärmeversorgungskonzepte erhalten. Insbesondere über die landesrechtlichen Möglichkeiten zum Erlass von Anschluss- und Benutzungsgeboten an Wärmenetze2 sowie über das Baurecht gibt es zu einzelnen Aspekten der Wärmeplanung bereits gewisse Handlungsmöglichkeiten für die Kommunen. Diese reichen jedoch kaum aus, um den Umbau der Wärmeversorgung in bestehenden Siedlungsgebieten zu steuern. Ein Bundesgesetz zur Regelung der Wärmeplanung sollte daher die kommunalen Handlungsmöglichkeiten für deren Implementation erweitern. Insbesondere könnten Kommunen ermächtigt werden, durch Satzung inhaltliche Anforderungen an die zentrale oder dezentrale Wärmeversorgung in bestimmten Gebieten zu verlangen, wie z. B. einen zu beziffernden Mindestanteil erneuerbarer Energien, den Gebäudeeigentümer und/oder Wärmeversorger nach einer definierten Übergangsfrist einhalten müssen. Denkbar wäre auch eine eigenständige bundesrechtliche Norm, welche die Kommunen zum Erlass von Anschluss- und Benutzungsgeboten an Wärmenetze auch in bestehenden Siedlungsgebieten ermächtigt.3 Erwägenswert wären auch einige Regelungen nach dänischem Vorbild: Beispielsweise könnte eine ausdrückliche Ermächtigung der Kommunen erfolgen, innerhalb von Gebieten, die mit Fernwärme 1 DLR u. a., Ergänzende Untersuchungen und vertiefende Analysen zu möglichen Ausgestaltungsvarianten eines Wärmegesetzes, 2009, S. 67. 2 Vgl. Tomerius, Der Anschluss-und Benutzungszwang für kommunale Nah-und Fernwärmesysteme, ER 2013, S. 61 ff. 3 § 16 EEWärmeG des Bundes setzt eine landesrechtliche Ermächtigungsnorm voraus; für bestehende Quartiere fehlt eine solche Ermächtigungsnorm z. B. in Bayern; auch nach dem BauGB sind die kommunalen Möglichkeiten zum Anschluss an ein Wärmenetz im Rahmen städtebaulicher Verträge und vorhabenbezogener Bebauungspläne faktisch auf Neubaugebiete beschränkt, DLR u. a., a. a. O., S. 65. SolnetBW II – Innovative Lösungen zur Flächenbereitstellung Kapitel 2 Seite | 24 versorgt werden, Gebäudeeigentümer unabhängig von der tatsächlichen Nutzung der Fernwärme zur Zahlung eines Beitrags für die Bereitstellung der Infrastruktur zu verpflichten.1 Ebenso könnte den Kommunen (wie in Dänemark) unter Anpassung der BImSchG-Verfahrensregeln ein Zustimmungsvorbehalt für Vorhaben von Fernwärmeversorgern eingeräumt werden, so dass private Wärmeversorger künftig nicht gegen den im Wärmeplan verankerten kommunalen Willen neue oder erneuerte Erzeugungsanlagen auf Basis fossiler Energien im Gemeindegebiet umsetzen dürfen. Trotz dieser erheblichen Chancen, durch kollektive Wärmenetzlösungen einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele im Wärmesektor zu leisten, sieht der von der Bundesregierung vorgeschlagene Entwurf für ein Gebäudeenergiegesetz bisher keine Wärmeplanung vor. Landes-Ebene Solange der Bund keine entsprechenden Gesetze in Kraft gesetzt hat, haben die Länder die gerade beschriebenen Regelungskompetenzen für die meisten der angesprochenen denkbaren Regelungen. Da das Energiewirtschaftsgesetz des Bundes (EnWG) nur für die leitungsgebundene Versorgung mit Elektrizität und Gas gilt und der Bund auch sonst keine entsprechenden Gesetze erlassen hat, fallen Regelungen zur Wärmeversorgung auf Grundlage der konkurrierenden Gesetzgebung gem. Art. 74 I Nr. 11 GG und Nr. 24 GG in die Kompetenz der Länder. Nur wenige Länder haben zudem bisher von der Möglichkeit des § 9 Abs. 4 BauGB Gebrauch gemacht und den Kommunen ermöglicht, über § 9 Abs. 1 BauGB hinausgehende (z. B. energiepolitische) Festsetzungen auf Basis von Landesrecht in Bebauungspläne aufzunehmen. Nur Hamburg nutzt diese Möglichkeit bisher umfassend, z. B. durch Festlegung von Mindestanteilen erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung in Baugebieten. In Thüringen verpflichtet das Thüringer Klimagesetz die Betreiber von Fernwärmenetzen, sogenannte Transformationspläne aufzustellen. Hierbei könnten wertvolle Vorarbeiten für kommunale Wärmepläne geleistet werden. Als einziges Bundesland startet Baden-Württemberg derzeit den Anlauf, die Wärmeplanung auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen. Es bleibt auf eine ambitionierte und praxisfreundliche Ausgestaltung des Gesetzes zu hoffen, deren Erfolg weitere Akteure anregt, den Weg einer zielgerichteten Wärmestrategie zwischen Bund, Ländern und Kommunen voran zu treiben. Regionale und überörtliche Ebene Zwischen der Landes- und der kommunalen Ebene können in den Flächenländern auch auf der Ebene der Regionalplanung sinnvolle Regelungen zur Unterstützung der Wärmeplanung aufgenommen werden. Denkbar ist auch, dass Regionalverbände die Aufgabe der Wärmeplanung für kleinere Kommunen übernehmen und/oder eine Koordination zwischen Gemeinden vornehmen. Es wäre in vielen Fällen sicherlich effizient, wenn regional von vorneherein über den gemeinsamen Aufbau von verbundenen Wärmenetzen in einzelnen Kommunen nachgedacht wird. 1 Viele Kommunalabgabengesetze der Länder dürften eine solche Beitragserhebung bereits jetzt ermöglichen, weil die Kommunen regelmäßig generell ermächtigt werden, für öffentliche Einrichtungen Beiträge zu erheben. SolnetBW II – Innovative Lösungen zur Flächenbereitstellung Kapitel 2 Seite | 25 Teilweise wird auch angenommen, dass es rechtlich zulässig sei, in Regionalplänen für bestimmte Gebiete einen Vorrang für die Nutzung von Netzen für die Wärmeversorgung vorzusehen; auch können insoweit quantitative Zielvorgaben aufgestellt werden.1 In jedem Fall können Regionalverbände durch Gutachten, Handreichungen und Koordination dazu beitragen, dass erneuerbare Wärmenetze in der Region vorangebracht werden und die zur Erzeugung notwendigen Flächen gesichert werden. 2 Kommunale Ebene Auf kommunaler Ebene ist bereits jetzt die Durchführung einer Wärmeplanung auch ohne Bundes- oder Landesgesetz möglich. Sogar Teile seiner Umsetzung können auf Basis des geltenden Rechts durchgeführt werden, z. B. durch einen Anschluss- und Benutzungszwang an ein Wärmenetz auf Basis von Landesrecht (ggf. iVm § 16 EEWärmeG): Dieser kann sich auch auf Bestandsgebäude erstrecken, jedoch muss ggf. aus Verhältnismäßigkeitsgründen dabei mit Übergangsfristen/Ausnahmen gearbeitet werden. Auch Wärmenetze und EE-Wärmeerzeuger können Kommunen bereits mit den bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen ausbauen, z. B. durch Flächennutzungs- und Bebauungspläne. Hier können auch die jeweils erforderlichen Flächen für eine Wärmeerzeugung über Freiflächen-Solarthermie planerisch dargestellt werden. Gesetzliche Regelungen können den Handlungsspielraum der Kommune jedoch weiter vergrößern, s. o. Vor allem würde eine einheitliche Wärmeplanung nach obigen Maßstäben jedoch einen wesentlichen Qualitätsschritt mit sich bringen. 2.3.2 Baurechtliche Privilegierung Während eine verbindliche Wärmeplanung im deutschen Planungsrecht noch nicht etabliert ist, gibt es mit dem derzeitigen Instrumentarium des BauBG grundsätzlich bereits heute die Möglichkeit, im Zuge der konkreten Bauleitplanung Flächen für solarthermische Anlagen auszuweisen. In den übergeordneten Regionalplänen und Flächennutzungsplänen gibt es in der Praxis in Deutschland derzeit in aller Regel keine Flächenfestsetzungen zur Nutzung von Solarthermie. Jedoch können auch ohne derartige Festsetzungen Projekte in den Kommunen geplant und entwickelt werden. Nähere Informationen dazu bietet der Planungs- und Genehmigungsleitfaden für Freiflächen-Solarthermie in Baden-Württemberg, der im Rahmen des Vorgängerprojektes Solnet BW erarbeitet wurde (Hamburg Institut, 2016). In der Mehrzahl der Fälle wurden bisher solarthermische Freiflächenanlagen im unbebauten Außenbereich über einen eigens dazu erlassenen Bebauungsplan rechtlich gesichert. Die Aufstellung eines Bebauungsplans erfordert jedoch Zeit und personelle Ressourcen bei den Planungsträgern. Dies könnte vereinfacht und abgekürzt werden, wenn Freiflächen- 1 DLR u. a., Ergänzende Untersuchungen und vertiefende Analysen zu möglichen Ausgestaltungsvarianten eines Wärmegesetzes, 2009, S. 65. 2 W3 Regionale Energieflächenpolitik, Flächenscout, 2016;

Julian Kuntze2023-03-22T11:50:52+01:00Mittwoch, 1. Januar, 2020|

Wärmenetze mit erneuerbaren Energien – klimaneutral und zukunftsfähig

WÄRMENETZE MIT ERNEUERBAREN ENERGIEN Klimaneutral und zukunftsfähig Solarthermie Gefördert mit Mitteln des Landes Baden-Württemberg durch den beim Karlsruher Institut für Technologie eingerichteten Projektträger. Die alleinige Verantwortung für den Inhalt dieser Publikation liegt bei den AutorInnen. Sie gibt nicht unbedingt die Meinung des Fördermittelgebers wieder. Weder der Fördermittelgeber noch die AutorInnen übernehmen Verantwortung für jegliche Verwendung der darin enthaltenen Informationen. Gefördert durch: Gute Gründe für ein Wärmenetz mit erneuerbaren Energien in Ihrer Kommune Projektpartner: Regionale Wertschöpfung durch Wärmenetze Schon in kleinen Ortschaften summiert sich der jährliche Mittelabuss für fossile Energieträger auf mehrere Hunderttausend Euro. Diese Mittel können in der Region verbleiben! Sie können zum Beispiel den lokalen Land- und Forstwirtschaftsbetrieben zugutekommen oder bei Bau und Betrieb der Versorgung Arbeitsplätze schaen. Die Nutzung regionaler erneuerbarer Energiequellen ermöglicht die Verknüpfung von ökologischer mit ökonomischer Nachhaltigkeit und trägt zur regionalen Wohlstandssicherung bei. SolnetBW Für die Zukunft gut aufgestellt Wärmenetze mit erneuerbaren Energien sind gleich dreifach zukunftssicher: Der Wärmepreis ist stabil, da unabhängig von der kommenden CO-Bepreisung und künftigen Weltmarktentwicklungen. Auch gegen strengere gesetzlichen Anforderungen bei der Gebäudebeheizung sind Anschlussnehmer von Wärmenetzen gefeit. Und schlussendlich kann die Umstellung auf neue und innovative Technologien zentral erfolgen, wodurch Anpassungen schnell und einfach durchgeführt werden können. Für unser Gemeinwohl auf der richtigen Seite Ob im eigenen Haushalt oder der gesamten Kommune, die Wärme ist in der Regel für über die Hälfte des Energieverbrauchs verantwortlich. Ein Anschluss an ein Wärmenetz mit erneuerbaren Energien kann daher einen eektiven, schnellen und nachhaltigen Beitrag zum kommunalen Klimaschutz leisten. Durch die gemeinsame Sache vor Ort steuern wir den Importen fossiler Energien und den Verteilungskonikten in deren Herkunftsländern entgegen. Nahwärme ist bequem und günstig Die Wärme für das Eigenheim kann bequem und einfach über das Wärmenetz bezogen werden, wie dies schon überall bei Wasser und Strom üblich ist. Es entfallen lästige Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten am eigenen Heizkessel im Keller. Neben den eingesparten Kosten wird zudem weiterer Platz im Keller frei. Der Anschluss an das Wärmenetz benötigt im Haus nur eine kompakte Wärmeübergabestation. Übrigens werden heute Glasfaserkabel für schnelles Internet meist mit verlegt. Diese Materialien wurden im Rahmen des Fördervorhabens SolnetBW II erstellt. Weitere Informationen nden Sie auf www.solnetbw.de oder kontaktieren Sie uns unter info@solnetbw.de. Gefördert mit Mitteln des Landes Baden-Württemberg durch den beim Karlsruher Institut für Technologie eingerichteten Projektträger. Die alleinige Verantwortung für den Inhalt dieser Publikation liegt bei den AutorInnen. Sie gibt nicht unbedingt die Meinung des Fördermittelgebers wieder. Weder der Fördermittelgeber noch die AutorInnen übernehmen Verantwortung für jegliche Verwendung der darin enthaltenen Informationen. Wärmenetze mit erneuerbaren Energien sind eine Lösung für die nachhaltige Wärmeversorgung in ihrer Kommune oder Stadt! Projektpartner: Diese Materialien wurden im Rahmen des Fördervorhabens SolnetBW II erstellt. Weitere Informationen nden Sie auf www.solnetbw.de oder kontaktieren Sie uns unter info@solnetbw.de. Biomasse Abwärme Geothermie Jetzt gemeinsam anpacken! Gefördert durch: SolnetBW WÄRMENETZE MIT ERNEUERBAREN ENERGIEN Klimaneutral und zukunftsfähig Solarthermie Gefördert mit Mitteln des Landes Baden-Württemberg durch den beim Karlsruher Institut für Technologie eingerichteten Projektträger. Die alleinige Verantwortung für den Inhalt dieser Publikation liegt bei den AutorInnen. Sie gibt nicht unbedingt die Meinung des Fördermittelgebers wieder. Weder der Fördermittelgeber noch die AutorInnen übernehmen Verantwortung für jegliche Verwendung der darin enthaltenen Informationen. Gefördert durch: Gute Gründe für ein Wärmenetz mit erneuerbaren Energien in Ihrer Kommune Projektpartner: Regionale Wertschöpfung durch Wärmenetze Schon in kleinen Ortschaften summiert sich der jährliche Mittelabuss für fossile Energieträger auf mehrere Hunderttausend Euro. Diese Mittel können in der Region verbleiben! Sie können zum Beispiel den lokalen Land- und Forstwirtschaftsbetrieben zugutekommen oder bei Bau und Betrieb der Versorgung Arbeitsplätze schaen. Die Nutzung regionaler erneuerbarer Energiequellen ermöglicht die Verknüpfung von ökologischer mit ökonomischer Nachhaltigkeit und trägt zur regionalen Wohlstandssicherung bei. SolnetBW Für die Zukunft gut aufgestellt Wärmenetze mit erneuerbaren Energien sind gleich dreifach zukunftssicher: Der Wärmepreis ist stabil, da unabhängig von der kommenden CO-Bepreisung und künftigen Weltmarktentwicklungen. Auch gegen strengere gesetzlichen Anforderungen bei der Gebäudebeheizung sind Anschlussnehmer von Wärmenetzen gefeit. Und schlussendlich kann die Umstellung auf neue und innovative Technologien zentral erfolgen, wodurch Anpassungen schnell und einfach durchgeführt werden können. Für unser Gemeinwohl auf der richtigen Seite Ob im eigenen Haushalt oder der gesamten Kommune, die Wärme ist in der Regel für über die Hälfte des Energieverbrauchs verantwortlich. Ein Anschluss an ein Wärmenetz mit erneuerbaren Energien kann daher einen eektiven, schnellen und nachhaltigen Beitrag zum kommunalen Klimaschutz leisten. Durch die gemeinsame Sache vor Ort steuern wir den Importen fossiler Energien und den Verteilungskonikten in deren Herkunftsländern entgegen. Nahwärme ist bequem und günstig Die Wärme für das Eigenheim kann bequem und einfach über das Wärmenetz bezogen werden, wie dies schon überall bei Wasser und Strom üblich ist. Es entfallen lästige Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten am eigenen Heizkessel im Keller. Neben den eingesparten Kosten wird zudem weiterer Platz im Keller frei. Der Anschluss an das Wärmenetz benötigt im Haus nur eine kompakte Wärmeübergabestation. Übrigens werden heute Glasfaserkabel für schnelles Internet meist mit verlegt. Diese Materialien wurden im Rahmen des Fördervorhabens SolnetBW II erstellt. Weitere Informationen nden Sie auf www.solnetbw.de oder kontaktieren Sie uns unter info@solnetbw.de. Gefördert mit Mitteln des Landes Baden-Württemberg durch den beim Karlsruher Institut für Technologie eingerichteten Projektträger. Die alleinige Verantwortung für den Inhalt dieser Publikation liegt bei den AutorInnen. Sie gibt nicht unbedingt die Meinung des Fördermittelgebers wieder. Weder der Fördermittelgeber noch die AutorInnen übernehmen Verantwortung für jegliche Verwendung der darin enthaltenen Informationen.

Julian Kuntze2023-03-22T11:50:52+01:00Mittwoch, 1. Januar, 2020|

Sozialwissenschaftliche Begleitforschung zum Projekt SolnetBW II

Sozialwissenschaftliche Begleitforschung im Projekt SOLNET BW II HIC Hamburg Institut Consulting GmbH Bearbeiter: Dr. Hilmar Westholm, Dr. Annette Vollmer Im Auftrag des Hamburg Instituts Research gGmbH Hamburg, im Oktober 2019 HIC (2019): Sozialwissenschaftliche Begleitforschung Solnet BWII Seite 2 von 40 Inhalt 1. Aufgabenstellung und Vorgehen ........................................................................................ 4 1 Anfängliche Aufgabenstellung .................................................................................... 4 1 Abwandlung der Aufgabenstellung im Verlauf des Projektes .................................... 4 1 Vorgehen..................................................................................................................... 5 1 Aufbau dieses Berichts ................................................................................................ 7 2 Flächen bezogene Hemmnisse und mögliche Instrumente ................................................ 7 2.1 .................................................................................... 7 2.2 ......................................... 9 2.3 .................................................................................................. 10 3 Soziokulturelle und sozioökonomische Hemmnisse beim Bau von Wärmenetzen und mögliche Instrumente zu deren Überwindung ................................................................. 14 3.1 ................................................................. 14 3.2 ....................................... 15 3.3 ..................................................................................................... 16 4 Begünstigende und behindernde Einflussfaktoren .......................................................... 18 5. Herleitung von Narrativen ................................................................................................ 22 5.1 Narrative bezogen auf großflächige Solarthermie und Wärmenetze ...................... 24 5.2 Narrative bezogen auf großflächige Solarthermie ................................................... 25 5.3 Narrative bezogen auf Wärmenetze ........................................................................ 28 Anhänge .................................................................................................................................... 31 A.1 ......................................................... 31 A.2 Interviewpartnerinnen und partner und teilnehmende Beobachtung .................. 35 A.3 Empfehlungen ........................................................................................................... 36 A.4 Literatur- und Quellenverzeichnis ............................................................................ 39 Abbildungs- und Tabellenverzeichnis Abb. 1: Lebenszyklus von Projekten zur Nutzung großflächiger Solarthermie und in den Reallaboren betrachtete Standorte 5 Abb. 2: Flächen bezogene Hemmnisse 8 Abb. 3 Zur Überwindung der Hemmnisse eingesetzte Instrumente 9 HIC (2019): Sozialwissenschaftliche Begleitforschung Solnet BWII Seite 3 von 40 Abb. 4 Eckpunkte, Charakteristika sowie Hemmnisse und eingesetzte Instrumente im Projekt Ludwigsburg 11 Abb. 5 Eckpunkte, Charakteristika sowie Hemmnisse und eingesetzte Instrumente im Projekt Radolfzell-Liggeringen 12 Abb. 6 (auch vorherige Seite) Eckpunkte, Charakteristika sowie Hemmnisse und eingesetzte Instrumente im Projekt Tübingen 13 Abb. 7 Eckpunkte, Charakteristika sowie Hemmnisse und eingesetzte Instrumente im Projekt Mössingen 13 Abb. 8 Sozio-kulturelle und sozio-ökonomische Hemmnisse in Bezug auf den Bau von u.a. mit großflächiger Solarthermie betriebenen Wärmenetzen 14 Abb. 9 Instrumente zur Überwindung der Hemmnisse 16 Abb. 11 Projekt Breitenholz ausgewählte Charakteristika, Hemmnisse und Instrumente 17 Abb. 12 Projekte im Rhein-Hunsrück-Kreis ausgewählte Charakteristika, Hemmnisse und Instrumente 18 Abb. 13 Flächenbedarf für Freiflächensolarthermie im Vergleich zu anderen erneuerbaren Energieträgern 27 Tabelle 1 Zuordnung der untersuchten Projekte nach Projekttypen 6 Tabelle 2: Strukturelle, eher begünstigende und eher behindernde Einflussfaktoren 18 Tabelle 3 Übersicht der Narrative und möglicher Zielgruppen 23 Tabelle 4 Zuordnung der Interviewpartner*innen in den untersuchten Projekte zu Akteursgruppen 35 HIC (2019): Sozialwissenschaftliche Begleitforschung Solnet BWII Seite 4 von 40 1. Aufgabenstellung und Vorgehen 1.1 Anfängliche Aufgabenstellung Das Hamburg Institut liefert mit diesem Bericht die Ergebnisse der sozialwissenschaftlichen Begleitforschung zum Projekt Solnet BW II. Dieses Projekt basiert auf den Vorarbeiten von Solnet BW I. Ziel des Projektes Solnet BW II ist eine vermehrte Nutzung solarer Wärmenetze in Baden- Württemberg. Dafür sollen innovative weiterführende Lösungsansätze für die bestehenden Hemmnisse entwickelt werden. Als Hemmnisse wurden im Vorgängerprojekt SOLNET BW I u.a. die Flächenverfügbarkeit für solarthermische Großanlagen und die lückenhaften Kenntnisse und das mangelnde Vertrauen in die bzw. die fehlende Akzeptanz der solaren Wärmeerzeugung seitens der Verbraucher identifiziert. Weitere Hemmnisse werden im Rahmen des eigentlichen Projektes Solnet BW II adressiert, die beiden oben genannten Hemmnisse sollen gemäß Auftrag ergänzend bzw. vorrangig mit dem Instrumentarium der sozialwissenschaftlichen Forschung bearbeitet werden. Abgeleitet aus den identifizierten Hemmnissen wurden im Angebot folgende Ziele einer sozialwissenschaftlichen Begleitung beschrieben: 1. Steigerung der Akzeptanz des Baus von Wärmenetzen und/oder solarthermischen Anlagen in den Gemeinden 2. ggf. aktive Einbindung der Bürger in die Standortfindung und auswahl 3. 4. Gewinnung von Akteuren, die sich weitergehend am Aufbau eines lokalen Wärmenetzes mit solarer Einspeisung beteiligen (finanzielle Bürgerbeteiligung) Als Rahmen für die Bearbeitung dieser Zielsetzungen waren die sog. Reallabore in den Arbeitspaketen 2 (im Regionalverband Neckar-Alb RVNA) und 5 (der Klima- und Energieagentur Baden-Württemberg KEA) vorgesehen. 1.2 Abwandlung der Aufgabenstellung im Verlauf des Projektes Im Projektverlauf zeigte sich, dass sich alle in diesen Reallaboren vorgefundenen Projektbeispiele in den Anfangs Abb. 1 befunden haben und in der Bearbeitungszeit des Projektes von drei (bzw. 3,5 nach Verlängerung) Jahren nicht in die Phasen der genaueren Projektierung, geschweige denn des Baus geführt werden würden. HIC (2019): Sozialwissenschaftliche Begleitforschung Solnet BWII Seite 5 von 40 Abb. 1: Lebenszyklus von Projekten zur Nutzung großflächiger Solarthermie und in den Reallaboren betrachtete Standorte (eig. Darstellung; dunkel: AP 2, hell: AP 5) Dieser Umstand hatte auch zur Folge, dass einige Akteure, die zum Gelingen eines solchen Projektes beitragen würden bzw. ins Spiel kommen, während der Projektlaufzeit noch gar nicht auf dem Plan stehen würden (z.B. mögliche Betreiber wie z.B. Stadtwerke, Projektierer, Hersteller, Bürgerinnen und Bürger) und eine Stakeholderanalyse in allen Fällen somit unvollständig ausfallen müsse. Aufgrund dessen wurde klar, dass es methodisch unmöglich würde, allein aufgrund dieser Projekte verallgemeinerbare Schlussfolgerungen hinsichtlich des Gelingens von Projekten zur Nutzung großflächiger Solarthermie ziehen zu können. In Abstimmung mit dem Projektträger wurde aus diesem Grund Mitte 2018 die Aufgabenstellung abgewandelt: Neben den Projekten in den beiden Reallaboren sollten auch weitere außerhalb dieser (ggf. auch außerhalb Baden-Württembergs) einbezogen werden, möglichst auch in größeren Städten (z.B. Stuttgart), im Gesamtprojekt sollten auch noch die Im Vorgängerprojekt identifizierten Orte betrachtet und die seinerzeit kontaktierten Akteure erneut zum gegenwärtigen Stand und zwischenzeitlich aufgetretenen Hemmnissen befragt werden. Das bisherige Nicht- Zustandekommen umgesetzter Anlagen wäre demnach zu interpretieren. So war gewährleistet, dass die angestrebten Ziele (vgl. 1.1) weiter verfolgt und die damit verbundenen Fragestellungen bearbeitet werden konnten. 1.3 Vorgehen Am Anfang stand eine Recherche nach umgesetzten Projekten v.a. in Deutschland mit großflächiger Solarthermienutzung (Aperturfläche >1.000 qm) und deren Zuordnung nach den in SOLNET BW I herausgearbeiteten sechs Projekttypen (vgl. Tab. 1): Crailsheim, Büsingen, Senftenberg, Chemnitz. HIC (2019): Sozialwissenschaftliche Begleitforschung Solnet BWII Seite 6 von 40 Tabelle 1 Zuordnung der untersuchten Projekte nach Projekttypen (eigene Darstellung) Diese Recherche nach Beispielen wurde ergänzt um die über Projekte außerhalb der Reallabore, die sich in der fortgeschrittenen Planung befanden, nämlich um Radolfzell- Liggeringen, Ludwigsburg/Kornwestheim und Schopfloch (alle Baden-Württemberg), Simmern/Neuerkirch-Külz und Ellern (Rheinland-Pfalz). Da diese Projekte alle in Orten mit weniger als 100.000 Einwohnern liegen, ein wesentlicher Aspekt der Marktbereitung aber die skalierte Nutzung in den Großstädten ist, wurden auch angeregte bzw. in der Ideenphase noch nicht weiter entwickelte Projektbeispiele in Hamburg (Oberbillwerder) und Stuttgart (Botnang) in die Untersuchung einbezogen. In den beiden Reallaboren wurden zwischen November 2017 und Juni 2019 acht Vor-Ort- (teilweise ergänzt um telefonische) Interviews mit RVNA-Vertretern und Akteuren (kommunalen und privaten Planern, Bürgermeister, Stadtwerke- bzw. Bürgerinitiativ- und Genossenschaftsvertretern) in Wettersbach, Rottenburg, Tübingen, Schömberg, Mössingen und Breitenholz geführt sowie eine Bürgerveranstaltung in Uissigheim (mit dem Ortsvorsteher, Planern, Stadtwerkevertreter, Heizungsbauer, Projektierern, Betreibern kleiner Wärmenetze und sonstigen Bürgern) besucht. Außerhalb der Reallabore wurden zwischen März 2018 und Juni 2019 drei telefonische und vier persönliche Interviews durchgeführt bzw. im Rahmen von Tagungen mit zentralen Akteuren (Projektierern, Planern, kommunalen Akteuren) in den Prozessen (Radolfzell- Liggeringen, Ludwigsburg/Kornwestheim, Schopfloch, Rhein-Hunsrück-Kreis, Hamburg und Stuttgart) sowie mit Produzenten (Arcon-Sunmark) ausführlicher gesprochen. Von den Folgegesprächen nach SOLNET BW I wurde eines begleitet (Februar 2019 in Wurmlingen). Eine Liste der untersuchten Projekte mit einer Zuordnung der Interviewpartner* innen zu Akteursgruppen findet sich im Anhang A.2 in der Tabelle 4. Eine Vorversion des Berichts wurde (als PPT) zwischen April und Juni 2019 den Partnern aus AP 2, 5 und 6 vorgestellt, damit wesentliche Ergebnisse in deren Arbeitspakete einfließen konnten. Gleichzeitig wurden Anregungen der Projektpartner aufgenommen. Untersuchte Projekte Typ 1 SW zur Quartiersversorgung Typ 2 SW mit LWS für Wohngebiete + Quartiere Typ 3 Dezentral in Quartieren Typ 4 SW für Dörfer + Kleinstädte Typ 5 SFWS Strom/Wärme Typ 6 Dezentral in städt. FWS integr. ST (*) In Hirrlingen wurden keine Gespräche geführt, Informationen stammen ausschließlich vom Regionalverband Neckaralb (RVNA) Abkürzungen: "SW"-Solare Wärme; "(S)FWS"-(Solare) Fernwärme-Systeme; "ST"-Solarthermie, "DE"-Deutschland Typ lt. SOLNET BW I / Untersuchungsgruppe (Bislang) Nicht umgesetzte Projekte in Deutschland Umgesetzte Freiflächen-STBeispiele in DE Reallabor Neckaralb Reallabor KEA HIC (2019): Sozialwissenschaftliche Begleitforschung Solnet BWII Seite 7 von 40 1.4 Aufbau dieses Berichts Zunächst werden die Zielsetzungen sowie das Vorgehen der Begleitforschung dargestellt. Im Anschluss werden Hemmnisse mit Fokus auf die Flächensuche für Solaranlagen analysiert. Diese Analyse stützt sich auf Veröffentlichungen, Erfahrungen der SOLNET-BW-II-Projektpartner sowie Erkenntnisse aus den untersuchten Projekten. Für die einzelnen Hemmnisse werden mögliche Instrumente genannt, die zur Überwindung oder Abmilderung dieser Hemmnisse eingesetzt können. Diese Vorgehensweise wird entsprechend für das Thema Wärmenetze wiederholt. Im nächsten Schritt werden aus den untersuchten Projektbeispielen begünstigende und behindernde Einflussfaktoren herausgearbeitet, die positiv oder negativ auf die Realisierung eines solaren Wärmenetzes einwirken können. Aus den Hemmnissen und den Einflussfaktoren werden sodann Narrative hergeleitet, die in der weiteren Projektarbeit und darüber hinaus eingesetzt werden können. Im Anhang finden sich Steckbriefe der Projekte in den Reallaboren, eine Matrix zu den Interviewpartner* innen, aus den Beispielen abgeleitete Empfehlungen sowie eine Liste der verwendeten Literatur. 2 Flächen bezogene Hemmnisse und mögliche Instrumente Im ersten Abschnitt dieses Kapitels werden die Flächen bezogenen Hemmnisse benannt, dann wird auf bekannte Instrumente eingegangen, die an diesen Hemmnissen ansetzen, und schließlich wird im dritten Teil für die untersuchten Fallbeispiele die jeweils konkrete Konstellation von Hemmnissen und Instrumenten, die erfolgreich eingesetzt wurden, dargestellt. 2.1 Flächen bezogene Hemmnisse Die Identifikation und Sicherung geeigneter Flächen für Solarthermie (ebenso wie für die notwendigen Anlagen wie Speicher und ergänzende Heizkraftwerke) stellt die Schlüsselherausforderung beim Bau solarer Wärmenetze dar. Aufgrund der Ortsgebundenheit der Installationen kommt aus technischen Erwägungen eine Reihe von Flächen nicht in Frage, häufig führen ökonomische Überlegungen (u.a. Eigentumsverhältnisse und Flächenkaufpreis) zum Ausschluss weiterer Flächen. Spätestens bei der Prüfung der dann noch verbleibenden Flächen kommen politisch-soziale Hemmnisse zum Tragen, die hier im Weiteren vorrangig thematisiert werden. Die folgenden Hemmnisse in Bezug auf die Flächenfindung sind aus der Literatur (vgl. u.a. Böhnisch et al./ZSW, SOWI, DLR 2006, SOLNET BW 2015) und Praxis bekannt und werden hier durch Ergebnisse aus den untersuchten Beispielen und Reallaboren ergänzt. Diese Flächen bezogenen Hemmnisse lassen sich grob unter drei Oberthemen zusammenfassen: (Flächen-) Nutzungskonkurrenz, ästhetische Bedenken, wirtschaftliche Erwägungen (vgl. Abb. 2): HIC (2019): Sozialwissenschaftliche Begleitforschung Solnet BWII Seite 8 von 40 Abb. 2: Flächen bezogene Hemmnisse (eigene Darstellung) nannten die gravierendsten. Im städtischen Kontext ist dabei v.a. die Konkurrenz zu Wohnbau- und Gewerbenutzungen relevant, häufig auch die der Naherholung (Grünflächen im städtischen Bereich). Im ländlichen Raum sind dagegen eher Landwirtschaft und Naturschutz Flächenkonkurrenten. Diese Hemmnisse wurden in fast allen untersuchten Beispielen vorgefunden. Die Hemmnisse wirtschaftlicher Art haben in den Untersuchungsfällen dagegen eher zu Verzögerungen geführt, in den meisten Fällen konnte durch Gespräche bzw. Tauschgeschäfte eine Einigung erzielt werden. Ästhetische Bedenken spielten dagegen in den untersuchten Beispielen durchaus überraschenderweise nur eine untergeordnete Rolle. In einem Interview wurde zwar erwähnt, dass es vorteilhaft sei, dass die fragliche Fläche des Sichtbereichs der Bevölkejedoch nur die implizite Vermutung zugrunde, dass sich bei Grünfläche im Wasserschutzgebiet. Diese Fläche sollte als Gewerbegebiet ausgewiesen werden, wogegen eine Bürgerinitiative aktiv wurde. In diesem Fall stand die Vermutung im Raum, dass eine Diskussion um eine mögliche Solarthermieanlage zu diesem Zeitpunkt politisch auf wenig Akzeptanz stoßen würde. Da es sich auch hier aber um Befürchtungen handelte, ist nicht ganz eindeutig zu klären, ob in diesem Fall die Sorge vor dem Verlust von freiHIC (2019): Sozialwissenschaftliche Begleitforschung Solnet BWII Seite 9 von 40 er Natur oder aber ästhetische Bedenken ausschlaggebend gewesen wären. In diesen beiden Fällen scheint also eher die Sorge der Planungsbeteiligten vor etwaigen ästhetischen Bedenken der Bürger*innen eine Rolle gespielt zu haben. Nur in Hamburg-Oberbillwerder spielen diese Bedenken in Bürgerversammlungen eine bedeutendere Rolle. 2.2 Mögliche Instrumente zur Überwindung der Hemmnisse Prinzipiell gibt es verschiedene Instrumente, mit denen die oben aufgeführten Hemmnisse überwunden werden können. Teilweise setzen diese Instrumente an verschiedenen Hemmnissen an; aus diesem Grund wurden diese nach anderen Kriterien gruppiert. Die aufgeführten Instrumente wurden zum großen Teil in den untersuchten Beispielfällen -Lösung, sondern entscheidend sind immer die konkreten Verhältnisse vor Ort. Denn die Ausgangsbedingungen unterscheiden sich häufig sehr stark. Auffällig ist jedoch, dass es in vielen untersuchten Fällen ein Klimaschutzkonzept der Kommune gab und dass in einigen Fällen das örtliche Stadtwerk eine treibende Funktion 4) wirken positiv auf das Projekt insgesamt und somit auch auf die Flächenfindung. Die zur Überwindung der Hemmnisse eingesetzten Instrumente werden in Abb. 3 unter den Stichworten Priorisierung der Flächennutzung, Mehrfachnutzung, Umgang mit konkreten Flächenkonkurrenzen, Information und (noch zu schaffende) rechtliche Instrumente zusammengefasst: Abb. 3 Zur Überwindung der Hemmnisse eingesetzte Instrumente (eigene Darstellung) HIC (2019): Sozialwissenschaftliche Begleitforschung Solnet BWII Seite 10 von 40 2.3 Konkrete Konstellationen von Hemmnissen und Instrumenten in den Untersuchungsbeispielen In Bezug auf die Flächensuche werden hier insgesamt vier Beispiele näher dargestellt. Es handelt sich dabei um Ludwigsburg, Liggeringen bei Radolfzell, Mössingen sowie Tübingen, die beiden Letztgenannten Reallabore des RVNA. Die Projekte befinden sich in unterschiedlichen Phasen: Während die beiden erstgenannten bereits in der Realisierungsphase sind, steht in Tübingen noch die Erstellung einer Machbarkeitsstudie aus, das Projekt befindet sich also in einer frühen Phase genauso wie das Projekt Mössingen. Entsprechend unterschiedlich sind auch die Hemmnisse ausgeprägt: Während in den beiden erstgenannten Fällen die Flächen bereits durch Beschlüsse der Gremien und Verhandlungen mit den Eigentümern gesichert sind und dort sehr konkrete Hemmnisse zu überwinden waren, steht dies in Tübingen und Mössingen noch aus. Die in den Konstellationen aufgeführten Instrumente sind auch vor diesem Hintergrund zu bewerten. Besonders hinzuweisen ist hier noch auf den Fall Ludwigsburg / Kornwestheim, auch wenn das im Folgenden Ausgeführte über den Bereich der sozialwissenschaftlichen Forschung hinausgeht. Die dortige Solarthermieanlage befindet sich im Außenbereich. In der Sitzungsvorlage für die Gemeinderatssitzung am 16.11.2017 ist zu diesem Thema ausgeführt: s Planen und Bauen ist die geplante Solarthermieanlage auf der Markung Kornwestheim privilegiert im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB, da sie der allgemeinen und öffentlichen Wärmeversorgung dient und ortsgebunden ist. Ein Diese Sichtweise ist nicht explizit im BauGB verankert, und da es bislang keine Rechtsprechung dazu gibt, bleibt abzuwarten, ob sie sich allgemein durchsetzt. Da es in zwei Fällen um jeweils zwei Flächen geht, ist die folgende Darstellung wie folgt gegliedert: Zunächst erfolgt eine Darstellung des Projektes mit ggf. übergeordneten Hemmnissen, im zweiten Schritt werden dann die konkreten Hemmnisse für die jeweiligen Flächen benannt. In den Fällen von Liggeringen und Mössingen entfällt dieser zweite Schritt, da es nur um eine Fläche geht. Im jeweils linken hellblauen Kasten der Abbildungen 4 bis 7 sind relevante Eckpunkte und Charakteristika des Projekts insgesamt benannt; in roten Kästen sind die Hemmnisse und grün schließlich die eingesetzten Instrumente dargestellt. HIC (2019): Sozialwissenschaftliche Begleitforschung Solnet BWII Seite 11 von 40 Abb. 4 Eckpunkte, Charakteristika sowie Hemmnisse und eingesetzte Instrumente im Projekt Ludwigsburg (eigene Darstellung) HIC (2019): Sozialwissenschaftliche Begleitforschung Solnet BWII Seite 12 von 40 Abb. 5 Eckpunkte, Charakteristika sowie Hemmnisse und eingesetzte Instrumente im Projekt Radolfzell-Liggeringen (eigene Darstellung) HIC (2019): Sozialwissenschaftliche Begleitforschung Solnet BWII Seite 13 von 40 Abb. 6 (auch vorherige Seite) Eckpunkte, Charakteristika sowie Hemmnisse und eingesetzte Instrumente im Projekt Tübingen (eigene Darstellung) Abb. 7 Eckpunkte, Charakteristika sowie Hemmnisse und eingesetzte Instrumente im Projekt Mössingen (eigene Darstellung) HIC (2019): Sozialwissenschaftliche Begleitforschung Solnet BWII Seite 14 von 40 3 Soziokulturelle und sozioökonomische Hemmnisse beim Bau von Wärmenetzen und mögliche Instrumente zu deren Überwindung Im ersten Abschnitt dieses Kapitels werden die Wärmenetz bezogenen Hemmnisse benannt, dann wird auf Instrumente eingegangen, die an diesen Hemmnissen ansetzen, und schließlich wird im dritten Teil für einige untersuchte Fallbeispiele die jeweils konkrete Konstellation von Hemmnissen und Instrumenten, die eingesetzt wurden, dargestellt. 3.1 Hemmnisse beim Bau von Wärmenetzen Die Wärme aus Freiflächen-Solarthermie-Anlagen kann gegenwärtig nur über verbrauchernahe Fernwärmenetze übertragen und genutzt werden. Abbildung 8 zeigt im Überblick, welche soziokulturellen und sozioökonomischen Hemmnisse in Bezug auf den Bau von u.a. mit großflächiger Solarthermie betriebenen Wärmenetzen durch Deskresearch und Interviews identifiziert und überwiegend auch in den untersuchten Reallaboren und weiteren Beispielen erkannt wurden (zu weiteren, beispielsweise auch technischen Hemmnissen in Bezug auf Wärmenetze vgl. auch Böhnisch et al. 2006). Dabei sind zwei Perspektiven zu unterscheiden die der Endkund*innen und die der Wärmenetzbetreiber. Die Hemmnisse lassen sich zudem noch grob unterteilen in ökonomische und solche, die sich auf die Versorgungs- und Infrastruktur beziehen. Abb. 8 Sozio-kulturelle und sozio-ökonomische Hemmnisse in Bezug auf den Bau von u.a. mit großflächiger Solarthermie betriebenen Wärmenetzen (eigene Darstellung) Aus Sicht der Endkund*innen ist bei den ökonomischen Erwägungen v.a. der Preis zu nennen, der oftmals zunächst nur den Brennstoffkosten für Heizöl gegenüber gestellt wird, nicht aber den Vollkosten (Betriebskosten zzgl. Anteilen für Heizkessel, (Lager-) Raum, Schornsteinfeger, Wartung etc.). In zwei Fällen gab es zudem bereits Erfahrungen mit extrem günstigen Fernwärmepreisen (Uissigheim) bzw. zunächst günstigen Fernwärmepreisen, die dann bei veränderter wirtschaftlicher Lage aber nicht mehr eingehalten werden konnten (Schömberg). HIC (2019): Sozialwissenschaftliche Begleitforschung Solnet BWII Seite 15 von 40 - nem Betreiber-Monopolisten zu nennen allerdings wurde dieses Hemmnis in den hier erfolgten Untersuchungen nicht explizit vorgefunden. telbar ist, für einen bestimmten Zweck (hier: Wärmeerzeugung oder -bereitstellung) zwei kostspielige Infrastrukturen bereitzuhalten. Aus diesem Grund ist der RVNA beim Reallabor- Scoping auch so vorgegangen, dass Orte mit Gasnetz nicht in die nähere Betrachtung einbei einer Dekarbonisierungsstrategie in den nächsten 30 Jahren ersetzt werden. Und nach gegenwärtigem Forschungsstand sind mögliche Ersatzbrennstoffe wie Wasserstoff oder synthetisches bzw. Bio-Methan aufgrund ihres schlechten Wirkungsgrades nicht für das Niederdrucknetz im Niedertemperaturwärmesektor geeignet. Aus diesem Grund wurde außerhalb der Reallabore mit dem Beispiel Stuttgart-Botnang ein Ortsteil in die Befragung einbezogen, der derzeit über ein Gasnetz verfügt, für den 2016 in einem integrierten Quartierskonzept zur energetischen Stadtsanierung auch die Möglichkeit der Nutzung von FF-ST über ein Wärmenetz von den Gutachtern empfohlen wurde. Dies wurde allerdings seinerzeit mit dem Argument des bestehenden Gasnetzes abgelehnt. In dem Interview wurde allerdings eingeräumt, dass mit der frühestens 2020 anstehenden Veröffentlichung einer Fortschreibung des Energiekonzeptes für die Stadt Stuttgart auch diese Herausforderung angegangen werde. 3.2 Mögliche Instrumente zur Überwindung der Hemmnisse Zur Überwindung dieser Hemmnisse können wiederum prinzipiell verschiedene Instrumente eingesetzt werden. In der Abbildung 9 sind die Hemmnisse rot dargestellt und die Instrumente zu ihrer Überwindung grün. In den 16 näher untersuchten Beispielen wurden bis auf eine Ausnahme alle Instrumente kontrolle und Genehmigung der Fernw dies in der Kompetenz des Bundes liegt, obliegt es nicht den Kommunen, hier eine Vorreiterfunktion einzunehmen. HIC (2019): Sozialwissenschaftliche Begleitforschung Solnet BWII Seite 16 von 40 Abb. 9 Instrumente zur Überwindung der Hemmnisse (eigene Darstellung) 3.3 Konkrete Konstellationen von Hemmnissen und Instrumenten in den Untersuchungsbeispielen Wie bereits erläutert, finden sich die oben genannten Instrumente alle bis auf die benannte Ausnahme in einigen Fallbeispielen wieder. Da von den 18 untersuchten Fallbeispielen derzeit (Stand: Juni 2019) nur vier umgesetzt sind, ist bei Fortgang der Projekte mit der (erfolgreichen) Nutzung dieser Instrumente in weiteren Beispielen zu rechnen. auch hier vier Beispiele näher dargestellt: Mössingen und Breitenholz im Reallabor RVNA sowie der Rhein-Hunsrück-Kreis (abgekürzt RHK, mit den Dörfern Neuerkirch-Külz und Ellern). Während die beiden Projekte im RHK beHIC (2019): Sozialwissenschaftliche Begleitforschung Solnet BWII Seite 17 von 40 reits in der Realisierungsphase sind, befinden sich die beiden anderen Projekte noch in der Ideenphase. Entsprechend unterschiedlich sind auch die Hemmnisse ausgeprägt: Während im Falle der Projekte im RHK von erfolgreich eingesetzten Instrumenten gesprochen werden -Projekten noch abgewartet werden. Die in den Konstellationen aufgeführten Instrumente sind auch vor diesem Hintergrund zu bewerten. Im linken hellblauen Kasten der Abbildungen 10 bis 12 sind jeweils relevante Eckpunkte und Charakteristika des jeweiligen Projekts insgesamt benannt; in roten Kästen sind die Hemmnisse und grün schließlich die eingesetzten Instrumente dargestellt. Abb. 10 Projekt Mössingen ausgewählte Charakteristika, Hemmnisse und Instrumente (eigene Darstellung) Abb. 11 Projekt Breitenholz ausgewählte Charakteristika, Hemmnisse und Instrumente (eigene Darstellung) HIC (2019): Sozialwissenschaftliche Begleitforschung Solnet BWII Seite 18 von 40 Abb. 12 Projekte im Rhein-Hunsrück-Kreis ausgewählte Charakteristika, Hemmnisse und Instrumente (eigene Darstellung) 4 Begünstigende und behindernde Einflussfaktoren Bei den untersuchten Projektbeispielen fällt auf, dass bei einigen die Ausgangsbedingungen deutlich günstiger sind als bei anderen. Ob ein Projekt erfolgreich ist oder nicht, hängt nicht ausschließlich an diesen Faktoren, dennoch erschweren ungünstige Bedingungen die Umsetzung und setzten die zu überwindenden Hürden für die Akteure höher. Erfolgs- bzw. behindernde Faktoren unterscheiden sich von den Hemmnissen dadurch, dass sie nicht so einfach mit einem Instrument überwunden oder geschaffen werden können, da sie Ergebnis längerfristiger Entwicklungen sind. Aus diesem Grund werden sie hier separat betrachtet. Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick; Erläuterungen zu den einzelnen Faktoren finden sich nachfolgend. Tabelle 2: Strukturelle, eher begünstigende und eher behindernde Einflussfaktoren Strukturelle Einflussfaktoren eher begünstigend (Erfolgsfaktoren) eher behindernd Nahwärmenetze (-inseln) vorhanden allerdings nur, wenn dazwischen ausreichende Wärmedichte Gasnetz vorhanden ländliche Gemeinde mit Flächenreserven eng besiedelte, wachsende Stadt Vorhandensein eines lokalen Klimaschutzkonzepts Gemeinde eigene Stadtwerke, Eigenbetriebe HIC (2019): Sozialwissenschaftliche Begleitforschung Solnet BWII Seite 19 von 40 Vorhandene Nahwärmenetze (-inseln) In den Untersuchungsbeispielen Tübingen und Ludwigsburg betrieben die Stadtwerke bereits fossil gespeiste isolierte Nahwärmenetze bzw. inseln (Mössingen), in Wurmlingen ist es ein Eigenbetrieb. Neben dem Bestreben, fossil betriebene und teilweise veraltete Kraftwerke durch die Einspeisung von solarer Wärme zu ersetzen, um zukünftig die Qualitätsanforderungen des EWärmeG erfüllen und so neue Kunden gewinnen zu können, war auch die Verbindung der vorhandenen Inselnetze ein wichtiger Treiber für das Projekt. In diesen Fällen muss nicht das komplette Netz neu errichtet werden, die Investitionskosten sind daher nicht ganz so hoch. Die Stadtwerke verfügen bereits über Erfahrungen mit dem Betreiben von Wärmenetzen. Außerdem können die vorhandenen Nahwärmeanschlüsse Vorbildcharakter entfalten, häufig gibt es bereits Interessenten für einen Neuanschluss. Nicht unterschlagen werden sollte allerdings der einschränkende Aspekt, dass es sich gerade bei Wärmenetz- Anschlusses von Gebieten bzw. Gebäuden (Wurmlingen) mit hoher Wärmedichte. Die Gebiete zwischen diesen Inseln haben sich seinerzeit möglicherweise wegen zu geringer Wärmedichte nicht gerechnet die Frage stellt sich dann, ob dies heute bei erhöhten Wärmedämmstandards, die die Wärmedichte nochmals verringern, anders sein sollte. Wenn mit einem Gasnetz bereits eine Netzinfrastruktur für Wärme vorhanden ist, wird die Argumentation für ein Wärmenetz schwieriger (vgl. Kap. 3.1) Wenn die Pariser Klimaschutzabkommen eingehalten werden sollen, muss jedoch auch der dene Niederdruckverteilersystem wird größtenteils überflüssig. Hier wird dann der Bau von Wärmenetzen eine sinnvolle Alternative (vgl. auch Kap. 5.3 (11)). Ländliche oder städtische Gemeinde Dichter besiedelte städtische Gebiete bieten zweifelsohne ein großes Potenzial für solare Wärmenetze, insbesondere weil mit relativ kurzen Wegen relativ viele Kund*innen angeschlossen werden können. Ebenso ist das CO2-Einsparpotenzial hoch. Dennoch liegen viele der bisher realisierten Projekte eher im ländlichen Raum. Die Gründe dafür sind vielfältig. , das wäre dann ein eher behindernder Faktor) und wenn dann noch ein engagierter Akteur vor Ort tätig ist (s. unten), lassen sich solche Projekte aufgrund ihrer Überschaubarkeit oftmals leichter realisieren. Ein weiterer, entscheidender Faktor aber spricht für ländliche Gemeinden: Der Nutzungsquasi günstiger. Diese Situation ist in Städten naturgemäß anders. Insbesondere in wachsenden Städten (z.B. Tübingen, Stuttgart, Hamburg) ist der Druck auf freie Flächen enorm. Die Stadt- bzw. Gemeindegrenzen, teilweise auch die Topografie, verkleinern die Spielräume. Wenn DeponieHIC (2019): Sozialwissenschaftliche Begleitforschung Solnet BWII Seite 20 von 40 oder Altlastenflächen zur Verfügung stehen, können diese genutzt werden (Ludwigsburg, Schopfloch, Tübingen, Schömberg) auch wenn diese nicht in allen Fällen auf Gemeindegebiet liegen (Tübingen). In diesem Sinne stellt der Nutzungsdruck ein Hemmnis, der Gemeindetypus aber einen strukturellen Einflussfaktor dar. Lokales Klimaschutzkonzept Vielfach lag in den Städten und Gemeinden, die erfolgreich solare Wärmenetze realisiert haben, ein lokales Klimaschutzkonzept vor. Dieses hat verschiedene Effekte: Die politischen Gremien der Gemeinde Gemeinderat und Verwaltung, Bürgermeister und idealerweise auch die Bevölkerung verständigen sich auf das gemeinsame Ziel, Maßnahmen zum Klimaschutz durchzuführen. Als Baustein eines übergreifenden Ziels, das klar benannt und Konsens ist, fällt es argumentativ leichter, Vorbehalte gegen solare Wärmenetze zu überwinden. Klimaschutz und somit ggf. auch der Bau von Solarthermie werden von höchster Ebene unterstützt. Es werden systematisch Potenziale für CO2-Einsparungen untersucht, die Konzepte sind , stadteigene Akteure wie z.B. Stadtwerke sind angehalten, in ihrem Bereich Einsparmöglichkeiten aufzuzeigen all dies führt dazu, dass solare Wärmenetze mit hoher Wahrscheinlichkeit im Konzept selber oder in deren Umsetzung berücksichtigt werden. Im Rahmen eines Klimaschutzkonzepts kann auch aufgezeigt werden, dass die potenzielle CO2-Einsparung durch solare Wärmenetze im Vergleich zu anderen Maßnahmen hoch ist. An dieser Stelle ist noch einmal explizit darauf hinzuweisen, dass das Fachwissen über die Möglichkeit, kostengünstig mit Freiflächensolarthermie Wärme zu produzieren und mit Saisonalspeichern auch über mehrere Wochen vorhalten zu können, noch längst nicht bekannt ist weder in Fachkreisen (Stadtwerke, Stadtplanung) und (Kommunal-) Politik noch bei Bürgerinnen und Bürgern. So ist z.B. die Überzeugung weit verbreitet, dass Solarthermie auf Dächer gehöre (in Unkenntnis der Folgekosten) oder dass solarthermische Module in Wasserschutzgebieten nicht errichtet werden können. Es ist daher immer lohnend, an den entscheidenden Stellen eine gute Information zu betreiben. Gemeinde eigene Stadtwerke Gerade bei den untersuchten Beispielen im städtischen Kontext fällt auf, dass sie von lokal ansässigen und im Besitz der Gemeinde befindlichen Stadtwerken vorangetrieben wurden (Tübingen, Ludwigsburg, Liggeringen). Als Gemeinde eigener Akteur sind die Stadtwerke ebenso wie andere städtische Akteure dem Klimaschutzkonzept verpflichtet (Tübingen). HIC (2019): Sozialwissenschaftliche Begleitforschung Solnet BWII Seite 21 von 40 Als lokaler Akteur sind sie prädestiniert für ortsgebundene Wärmenetze und aufgrund dessen auch daran interessiert, Neukund*innen durch entsprechende Qualität der Wärmelieferung (Stichwort EWärmeG) zu gewinnen. Die Stadtwerke kennen die örtlichen Gegebenheiten und können lokale Netzwerke nutzen und sie bleiben vor Ort, wenn das Projekt abgeschlossen ist. Daraus ergibt sich ein Gefühl der Aus der Ortskenntnis ergibt sich auch die Möglichkeit, maßgeschneiderte Angebote für potenzielle Wärmekund*innen zu konzipieren und so etwaigen Vorbehalten quasi den Wind aus den Segeln zu nehmen Wir kaufen euch euer eingelagertes Erdöl für 60 ct/l Auch kommunale Eigenbetriebe, die vorher nichts mit dem Energiethema zu tun hatten, sondern z.B. mit Wasser und Abfall, kommen als potenzielle Treiber in Frage, denn sie haben Kenntnis von Zählerablesen, Störungsdiensten u. ä. Tätigkeiten, die auch bei der Wärmeversorgung wichtig sind (Ellern/Neuerkirch-Külz). Allerdings brauchen Stadtwerke eine gewisse Größe, um ambitionierte Projekte erfolgreich abwickeln zu können. In diesen Fällen ist es sinnvoll, externe Beratungsleistungen einzukaufen. Lokal verankerte Im Rahmen der geführten Interviews hat sich deutlich gezeigt, dass in fast allen Untersuchungsbeispielen einzelne oder wenige Akteure das Projekt wesentlich vorangetrieben haben. Sich von Schwierigkeiten nicht abschrecken zu lassen und kreativ nach Instrumenten zu suchen, mit deren Hilfe Hemmnisse ü - und sich auch von Schwierigkeiten nicht abhalten lassen, das Projekt weiter voranzutreiben. In den von uns untersuchten Fällen waren das Bürgermeister (Rhein-Hunsrück-Kreis, Mehrstetten), aber auch leitende Mitarbeitende bei lokal verankerten Stadtwerken (Liggeringen, Tübingen) und engagierte Bürgerinnen und Bürger (Neuerkirch-Külz, Breitenholz, Schopfloch, Mössingen). Ob solche Akteure vor Ort sind oder sich im Rahmen des Projekts dazu entwickeln, ist schwer vorherseh- und beeinflussbar. Fehlen sie bzw. wird die Idee von außen herangetragen, zeigte sich in einigen untersuchten Projektbeispielen, dass das Projekt ins Stocken gerät (Hirrlingen, Uissigheim). Genossenschaftsmodelle Genossenschaften können auf dem Vorteil der lokalen Verankerung aufbauen, verknüpft mit der Möglichkeit, die Wärmekund*innen zu Geschäftsteilhabenden zu machen. Dieses Modell ist insbesondere in Dänemark historisch verankert und dort in fast allen Kommunen zu finden, die solare Wärmenetze betreiben. Die Vorteile liegen auf der Hand: Dieses Modell sichert die lokale Wertschöpfung, bietet in vielen Fällen sogar Arbeitsplätze für die Ansässigen HIC (2019): Sozialwissenschaftliche Begleitforschung Solnet BWII Seite 22 von 40 und belässt die Kontrollmöglichkeiten vor Ort. In Deutschland findet sich dieses Betreibermodell in einigen Bioenergiedörfern wieder. Unter den untersuchten Beispielen finden sich drei, in denen ein Genossenschaftsmodell diskutiert bzw. sich derzeit in der Umsetzung befindet, darin bildet sich auch die Bandbreite der Einflussmöglichkeiten ab: In Schopfloch ging die Initiative stark von der Bürgerschaft aus und die Möglichkeit einer -Energie-Genossenschaft (BEG) wurde von Anbeginn verfolgt. Die Bürgerinnen und Bürger haben sich hier selbst ehrenamtlich die Kenntnisse angeeignet, wie eine Genossenschaft funktioniert, und auf den Anwendungsfall eines solaren Wärmenetzes übertragen. Jeder beteiligte Anschlussnehmer soll hier Mitglied in der Genossenschaft werden und hat so unmittelbaren Einfluss auf alle Entscheidungen zur Nahwärmeversorgung, insbesondere auch auf Entscheidungen zu Weiterentwicklungen und Preisanpassungen. 2018 wurde die Genossenschaft i.G. eingetragen, mit der eigentlichen Gründung (und damit der Einzahlung der Anteile) wird 2019 gerechnet allerdings zieht sich der Prozess inzwischen über sehr viele Jahre hin, was auch daran liegt, dass fast alle Vorarbeiten ehrenamtlich durchgeführt worden sind. Die Bürgerenergie Schopfloch eG i.G. wird auch von der Gemeinde Schopfloch unterstützt. In Breitenholz ist es eine etablierte Energiegenossenschaft aus dem unmittelbar benachbarten Tübingen die den Ort als Pionierfeld für das Wärmethema erkoren hat, weil hier auch führende Genossenschaftsmitglieder ansässig sind und überdies in ihren Hauptberufen über erforderliche Kernkompetenzen verfügen (Finanzwirtschaft, Netzbetreiber). Im Rhein-Hunsrück-Kreis wurde auch über die Option einer Energiegenossenschaft nachgedacht, hiervon jedoch Abstand genommen. Wesentliches Argument war, dass solche Genossenschaften von engagierten Einzelpersonen leben und das Gesamtkonzept zusammenzustürzen droht, wenn diese Personen ausscheiden. Gerade bei den langen Amortisationszeiten von Wärmenetzen sei dies eine große Herausforderung. Hier hat man stattdessen auf die kommunale Lösung der Eigenbetriebe zurückgegriffen. Die oben dargestellten Informationen aus den untersuchten Fallbeispielen bilden die Basis für tiv besetzen und in einen Rahmen einbetten, der die in der Bundes- und baden-württembergischen Landespolitik vorgegebene Zielmarke einer klimaneutralen Energiebereitstellung für 2050 zum Ausgangspunkt weiterer Anstrengungen macht und dies unterschiedlichen Zielgruppen vermitteln will. Diese Stories heben positive Eigenschaften solar betriebener Wärmenetze hervor, indem sie beispielsweise von guten Beispielen erzählen, für die jeweilige Zielgruppe gut verständlich, anschaulich und ggf. plakativ sind und dazu führen, das Thema positiv zu besetzen und in einen Kontext zu stellen, der das gesellschaftliche Ober eschleunigte Dekarbonisie- . HIC (2019): Sozialwissenschaftliche Begleitforschung Solnet BWII Seite 23 von 40 Solche Narrative können sowohl Handwerkszeug für die Erstellung von Vorträgen, Artikeln, Geschichten (z.B. als Aufhänger (Wanderausstellung, Marketingoffensiven u. ä.) sein. Folgende Zielgruppen sollen vorrangig angesprochen werden: Anlagenumsetzer, Planer ) Bürger*innen (BÜ) Kommunen, Kommunalvertreter (KV) Umweltministerium Baden-Württemberg (UM) Die folgende Tabelle stellt die Narrativtitel vor und ordnet sie den vier genannten Zielgruppen zu: Tabelle 3 Übersicht der Narrative und möglicher Zielgruppen (eigene Darstellung) Narrative und Zielgruppen (1) Es fließt weniger Geld aus der Region für fossile Brennstoffe woanders hin ab (2) Mehr regionale/kommunale Wertschöpfung: Es bleibt immer mehr Geld vor Ort! (3) Wohnhäuser CO2-frei und nachhaltig versorgen und die Luft im Ort sauber machen! (4) Langfristig kalkulierbare Wärmekosten (5) Felder mit Solarpaneelen als sichtbarer Teil unseres Lebensstils und der dadurch geformten Ästhetik (6) Aufwertung der Flächenqualität durch Biodiversifizierung (7) Solarthermie hat einen vergleichsweise niedrigen Flächenbedarf (8) Ideal, um alte Ortskerne mit hohem Wärmebedarf zu erschließen (9) Wärmenetze: Erhebliche Vorteile gegenüber privater Heizungsanlage (10) Mit Energiewende-Nahwärmenetzen Orte fit für die Zukunft machen (11) Erdgas ist fossil und muss deshalb mittelfristig ersetzt Narrative bezogen auf großflächige Solarthermie Narrative bezogen auf großflächige Solarthermie und Wärmenetze Narrative bezogen auf Wärmenetze HIC (2019): Sozialwissenschaftliche Begleitforschung Solnet BWII Seite 24 von 40 5.1 Narrative bezogen auf großflächige Solarthermie und Wärmenetze (1) Es fließt weniger Geld aus der Region für fossile Brennstoffe woanders hin ab (KV, BÜ, UM) Die ausschließliche Nutzung Erneuerbarer Energien im Allgemeinen und großflächiger Solarthermie im Besonderen ermöglicht eine weitgehende Unabhängigkeit vom Weltmarkt für fossile Energieträger. Heute werden in Deutschland etwa 15% der Wärme aus Erneuerbaren Energien bereitgestellt, der Rest wird aus fossilen Brennstoffen wie Stein- und Braunkohle, Erdöl und Erdgas gewonnen. Aus überwiegend fossil mit Wärme versorgten Regionen fließt Kaufkraft ab. Eine Siedlung mit 500 Erdöl-beheizten Gebäuden gibt beispielsweise im Jahr weit mehr als eine Million Euro nur an Kosten für die fossilen Brennstoffe aus, die nicht vor Ort gewonnen werden, sondern abfließen und als Kaufkraftverlust in der Region spürbar sind (Rechnung: 500 Gebäude mit jährlichem Heizölbedarf von durchschnittlich 3.000 Litern, Kosten von 0,75 EUR-Cent pro Liter Mittel der letzten 10 Jahre: 500*3.000*0,75=1,125 Mio. EUR).1 Legt man die 20-jährige Nutzungsdauer von privaten Heizungsanlagen zugrunde, so fließen hier über 22 Mio. EUR ab die absehbare Preissteigerung für seltener werdendes Öl und dadurch bedingt höhere Explorationskosten noch nicht eingerechnet. Daneben folgt ein politischer Effekt aus der ökonomischen Rechnung: Die Abhängigkeit von Erdöl exportierenden Staaten verringert sich bei einer veränderten energiepolitischen Strategie und mindert so das Risiko geostrategischer Konflikte. (2) Mehr regionale Wertschöpfung: Es bleibt immer mehr Geld vor Ort! (KV, BÜ, UM) Die Nutzung Erneuerbarer und regionaler Energiequellen ermöglicht die Verknüpfung von ökologischer mit ökonomischer Nachhaltigkeit: Die mögliche Existenzsicherung von Landwirtschaftsbetrieben wie beispielsweise eines Landwirtes im Reallabor Uissingen, der Holz anbietet für die das Wärmenetz betreibende Holzhackschnitzelanlage, und weitgehende Unabhängigkeit vom Weltmarkt für fossile Energieträger sind wichtige Faktoren einer positiven Bewertung von Nahwärmesystemen. Überwiegend mit heimischen Energieträgern versorgte Regionen bedeuten hohe Kaufkraftbindung und materielle Wohlstandssicherung. In einer Grobabschätzung der regionalen Wertschöpfung (gemessen als Umsatz) für den gut 100.000 Einwohner*innen zählenden Rhein-Hunsrück-Kreis werden die anteilige regionale Wertschöpfung (teilweise Anlagenbauer aus der Region) aus den Investitionskosten in Anlagen zur regenerativen Energieerzeugung errechnet, die regionale Wertschöpfung aus dem Betrieb, die gesamte kommunale Wertschöpfung (Einkommen, Gewinne und kommunale Steuereinnahmen) aus erneuerbarem Strom, erneuerbarer Wärme und Biokraftstoffen. Jedes Jahr verbleiben nach Berechnungen des Kreises mehr als 43 Millionen Euro an Wertschöpfung aus Erneuerbaren Energien im Kreisgebiet. Geld, das früher vor allem für den Import 1 Vgl. B. Müller (2018), Folie 50; Smartreflex/Solites (2017): Intelligente und flexible Lösungen für 100 % erneuerbare Wärmenetze in europäischen Kommunen. Case Study Schopfloch. HIC (2019): Sozialwissenschaftliche Begleitforschung Solnet BWII Seite 25 von 40 fossiler Brennstoffe ausgegeben werden musste, sorgt jetzt für Umsätze und Arbeitsplätze in der Region.2 (3) Wohnhäuser CO2-frei und nachhaltig versorgen und die Luft im Ort sauber machen! (KV, BÜ, UM) Durch eine solarthermische Freiflächenanlage entstehen im Betrieb keine Emissionen. Der Betrieb eines Wärmenetzes ermöglicht, dezentral von Einzelheizkesseln in allen Häusern erzeugte Luftverschmutzung über einem Ort zu vermeiden. Da Solarthermie nur einen Teil des Jahreswärmebedarfs decken wird, ist eine zusätzliche zentrale, mit biogenen Brennstoffen bestückte Heizanlage erforderlich, deren spezifische (je erzeugter kWh) Emissionen aber aufgrund besserer Filtersysteme weit unter den dezentralen Emittenten liegen. Hinzu kommt die Reduktion aufgrund des im Betrieb emissionsfreien solarthermischen Anteils. Für die Emissionsbilanz im Ort bedeutet dies einen zweifachen Gewinn: Der verringerte Einsatz von fossilen Brennstoffen führt zu einer Reduktion von Treibhausgasen, und gleichzeitig wird die Luft zum Atmen verbessert. (4) Langfristig kalkulierbare Wärmekosten (KV, BÜ) Die Kosten für die Bereitstellung von Wärme sind bei Solarthermie wesentlich besser im Voraus zu kalkulieren als für fossile Energieträger (Heizöl, Kohle, Erdgas), die kontinuierlich beschafft werden müssen und deren Preise den Schwankungen des Weltmarktes unterliegen. Da die Explorationskosten in den vergangenen 15 Jahren sehr stark gestiegen sind, ist davon auszugehen, dass auch die Endkundenpreise bei längerfristiger Betrachtung weiter wenn auch nicht in demselben Maße steigen. Die Investitionskosten für Solarthermie sind zwar höher, im laufenden Betrieb fallen jedoch nur Pachtpreise sowie Wartungs- und Instandsetzungskosten an. Unsicherheiten entstehen allenfalls durch die ergänzenden biogenen Brennregional bedingten Schwankungen und inflationsbedingten Preissteigerungen unterliegen (der Holzhackschnitzelpreis ist in den letzten zehn Jahren in etwa konstant geblieben).3 5.2 Narrative bezogen auf großflächige Solarthermie (5) Felder mit Solarpaneelen als sichtbarer Teil unseres Lebensstils und der dadurch geformten Ästhetik (UM, KV, BÜ, AP) Landschaften können als 2013, S. 12) aufgefasst werden. Energieerzeugung ist eine der wesentlichen Landnutzungssysteme in Mitteleuropa: Mit Stauseen wie der Alster in Hamburg zum Betrieb von Mühlen oder Laufwasserkraftwerken, mit Speicherseen wie in Schluchsee zum Betrieb von Pumpwasserkraftwerken 2 F.M. heute - in Deutschland 21.11.2018: Energie-Kommune des Jahrzehnts Energie- Kommune des Jahrzehnts 3 C.A.R.M.E.N. e.V. nach B. Müller 2018, Folie 9 HIC (2019): Sozialwissenschaftliche Begleitforschung Solnet BWII Seite 26 von 40 oder mit Hochspannungsleitungen haben mgeformt. Die Gewinnung von EE verändert die Landschaften erneut Raps- und Maisfelder, Kurzumtriebsplantagen, Windenergie-, PV- und eben großflächige Solarthermieanlagen, vielleicht auch verbunden mit regionstypischer Flora und Kleinfauna. Menschen nehmen abhängig von ihrem sozio-kulturellen Hintergrund Landschaften unterschiedlich wahr. Dies ist ein Ansatzpunkt für neue Erzählungen. Felder mit Solarpaneelen sind dann nichts Fremdes, Feindliches, Böses, sondern sie haben mit unserem Lebensstil zu tun. Sie sind ein produktiver Beitrag zu Versorgungsdienstleistungen, sie sind Teil unserer kulturlandschaftsprägenden Landwirtschaft. Aber wir sind uns als Gesellschaft noch nicht einig über den Wert und den Preis dieser Dienstleistung. Wir befinden uns in einem Suchprozess nach neuen Visionen für eine postfossile Zukunft in Zeiten des Klimawandels.4 (6) Aufwertung der Flächenqualität durch Biodiversifizierung (UM, KV, BÜ, AP) Durch den Bau solarer Freiflächenanlagen kann die ökologische Qualität der Flächen erheblich verbessert werden! Die Biodiversität der Flächen kann durch die Errichtung von Freiflächen- Solarthermieanlagen gegenüber der vorherigen Landnutzung erhöht werden, indem vielfältige heimische und bodenqualitätsadäquate Wildblumenmischungen ausgesät werden. Da die Anlagen keine Betonfundamente benötigen, sondern lediglich Metallgestänge am unteren und oberen Ende der Kollektoren in den Boden gerammt werden, kann die gesamte Fläche genutzt werden und ermöglicht sowohl schatten- als auch lichtliebenden Pflanzenund v.a. Insektenarten die Möglichkeit der Entfaltung. Gezielte Schafbeweidung sorgt dann nach der Aussamung dafür, dass sich die Arten selbständig vermehren können und nicht zu viel zusätzliche Biomasse in die Böden eingetragen wird. Das Beispiel Crailsheim zeigt auch, dass Bündnisse mit Naturschutzgruppen dazu führen, dass durch regelmäßige Pflege durch ehrenamtliche Helferinnen und Helfer diese Flächen gezielt ökologisch weiter entwickelt werden können. Die Anlage in Ludwigsburg zeigt, wie auch auf solchen Flächen gezielt bestimmte Tierarten wie z.B. Eidechsen erhalten und in ihrem Lebensraum gefördert werden können. Auf diese Weise können auf bisherigen für den Naturschutz wertlosen Monokulturen wie Mais Synergien zwischen Erneuerbaren Energie und Naturschutz entstehen und die Flächen können je nach Landesrecht bei Nutzung als Ausgleichsflächen auch Ökopunkte bekommen. Bei Wahl des entsprechenden Kollektortyps und damit der Wärmeträgerflüssigkeit können die Anlagen auch in Wasserschutzgebieten errichtet werden. 4 Vgl. F. v. Borries / B. Kasten 2013, S. 29 HIC (2019): Sozialwissenschaftliche Begleitforschung Solnet BWII Seite 27 von 40 (7) Solarthermie hat einen vergleichsweise niedrigen Flächenbedarf (UM, KV, BÜ, AP) Der Flächenanspruch für mit großflächigen Solarthermieanlagen erzeugte Wärme ist gering, wenn man ihn mit der Fläche vergleicht, die benötigt wird, um Mais oder Holz anzubauen und den gleichen Energieertrag zu erzeugen. In Abbildung 13 wird der Flächenvergleich anschaulich anhand von Flächen um die Stadt Stuttgart dargestellt: Der kleine innere rote Kreis zeigt die Fläche, die für die Bereitstellung von 15% der in Deutschland bereitgestellten Fernwärme erforderlich wäre. Der etwas größere Kreis zweigt, wieviel Fläche derzeit in Deutschland für Photovoltaik genutzt wird, der hellgrün dargestellte Kreis zeigt, wieviel Fläche zum Anbau von Biomasse erforderlich wäre, um den im roten Kreis dargestellte Energieertrag aus Solarthermie zu erzielen. (Nur am Bildrand zu erkennen ist das Ausmaß der heute für Energiepflanzen in Deutschland bereits genutzten Fläche.) Abb. 13 Flächenbedarf für Freiflächensolarthermie im Vergleich zu anderen erneuerbaren Energieträgern (Quelle: Pauschinger 20195) Am Beispiel Hirrlingen wurde (theoretisch) aufgezeigt, dass für einen 60% Deckungsgrad der im Ort benötigten Wärme bei Nutzung von Biomasse (Kurzumtriebsplantage) 146 ha Land beansprucht würden und für einen ergänzenden 40%-Deckungsgrad durch Solarthermie 2,4 ha6. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass diese Rechnung nicht mit einfacher Proportionalität fortgeführt werden kann der Deckungsanteil des insgesamt benötigten Wärmebedarfs hängt auch von weiteren Faktoren wie insbesondere der Größe der Speicher ab: Am Beispiel der Anlagengröße in Schopfloch wurde berechnet, dass bei einem Wärmebedarf von 7.600 5 Vgl. Th. Pauschinger / M. Sandrock (2019): Einsteigen bitte! Einschätzung zur Marktentwicklung bei solaren Wärmenetzen. Vortrag auf dem 3. Solaren Wärmeforum in Stuttgart am 4.6.2019 6 Vgl. M. Schwarz (2017): Nahwärmeuntersuchung Hirrlingen, Holzgerlinen/Hirrlingen, Folie 27 HIC (2019): Sozialwissenschaftliche Begleitforschung Solnet BWII Seite 28 von 40 MWh/a bei einem angestrebten solaren Deckungsanteil von 5% 0,2 ha Land erforderlich wären, bei 15% 0,4 ha, bei 30% 1,2 ha und bei 50% 2,4 ha.7 Beim Vergleich von Solarthermie mit Holz ergibt sich ein Verhältnis von 1:60: Ein Hektar Wald hat im Durchschnitt einen jährlichen Zuwachs von zehn Festmetern, wobei aus einem Festmeter Holz etwa 2.000 kWh Heizenergie gewonnen werden können, was pro Hektar und Jahr etwa 20 MWh ergibt. Dagegen benötigt eine Solarthermieanlage mit einem Reihenabstand von 1:2 gut 3.000 qm Fläche und erzeugt mehr als 400 kWh pro Quadratmeter, was im Produkt mehr als 1,2 Mio. kWh je Hektar und Jahr entspricht und damit einem 60stel der Waldfläche. 8 Der Vergleich soll nicht die Nutzung von Biomasse infrage stellen, diese wird unbedingt z.B. zur Deckung der Winterspitzen oder zur Erzeugung von Hochtemperaturprozesswärme darüber hinaus auch benötigt. 5.3 Narrative bezogen auf Wärmenetze (8) Ideal, um alte Ortskerne mit hohem Wärmebedarf zu erschließen (KV, BÜ) Nahwärmesysteme mit Solarthermie und anderen EE betrieben sind ideal, um alte Ortskerne mit hoher Wärmedichte zu erschließen.9 Aufgrund des alten Gebäudebestands besteht hier ein hoher spezifischer Wärmebedarf. Von hier ausgehend kann das Netz peu à peu verlängert werden, wenn beispielsweise der Wärmebedarf aufgrund durchgeführter Dämmmaßnahmen verringert wird oder ein Neubaugebiet ausgewiesen werden soll. Die Wärmewende gelingt in kleinen Ortschaften schneller, weil von der ersten Informationsveranstaltung bis zur ersten Wärmelieferung 1,5 bis maximal 2 Jahre vergehen dann können ein ganzes Quartier oder Dorf oder Stadtteil umgestellt sein. Dies hat die Firma Solarcomplex im Bodenseegebiet vorgeführt. Im Gegensatz dazu handeln private Heizungs- bzw. Hauseigentümer erst, wenn der Leidensdruck hoch genug und die Anlage völlig veraltet ist .10 (9) Wärmenetze: Erhebliche Vorteile gegenüber privater Heizungsanlage (BÜ) Der Bau von Wärmenetzen verschafft den angeschlossenen Endkundinnen und Endkunden erhebliche Vorteile: Kosten für Investitionen in Kesselanlagen, Schornstein bzw. Tanklager entfallen, es sind keine Reparaturen am Kessel erforderlich, keine Wartungs-, Erneuerungs- 7 Vgl. T. are Raumplanung - Regionae Wärmestrategie, in: Tagungsreader Tagung SOLNET BW II, 23.10.2018, S. 22 8 Zur Deckung der Hälfte des jährlichen Wärmebedarfs von 10 GWh (erforderlich für ein Dorf mit etwa 160 Haushalten werden etwa (7,6*100/2,4=) 3,1 ha Fläche benötigt. Bei der ausschließlichen Nutzung von Holz würde die sechzigfache Fläche benötigt; vgl. B. Müller (2019), Folie 15 9 F.M. Uhle in: SWR Fernsehen: natürlich! Solarthermie - Energie ohne Umwege, 17.07.2018 (https://www.ardmediathek.de/ard/player/Y3JpZDovL3N3ci5kZS9hZXgvbzEwMzkyMDc/) 10 B. Müller (2019), a.a.O., Folie 18 HIC (2019): Sozialwissenschaftliche Begleitforschung Solnet BWII Seite 29 von 40 oder Schornsteinfegerkosten, es wird keine Zeit für den Brennstoffeinkauf- und kein Platz für dessen Lagerung notwendig. Zudem wird ein Raum im Haus frei und die Luft im Haus (keine Geruchsbelästigung mehr durch Öl) sowie im gesamten Ort (kein Gestank aus Schornsteinen) wird verbessert. In Liggeringen wurde der Standort der Heizzentrale nach der Hauptwindrichtung festgelegt und damit die Immissionslage im Ort wesentlich verbessert. Bei anderen Infrastrukturleistungen (Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Stromerzeugung) wird wie selbstverständlich seit über hundert Jahren auf zentrale Institutionen zurückgegriffen. Ein Fernwärmeanschluss benötigt auf Hauseigentümerseite nur eine Wärmeübergabestation (Platzbedarf etwa wie Elektrozählerkasten) und einen (Zwischen-) Speicher für Warmwasser sowie die Einbindung ins Verteilnetz im Haus, zwei Kernbohrungen durch die Hausaußenwand für die Anschlussleitungen sowie die Anschlussleitungen bis zum Abzweig von der Hauptleitung etwa 3.000 EUR , mehr nicht. (10) Mit Energiewende-Nahwärmenetzen Orte fit für die Zukunft machen (KV, BÜ) Die Ziele der Energiewende können zu einer neuen Aufbruchsstimmung gerade in mittelgroßen Ortschaften führen: Man kann diese Orte fit für die Zukunft machen wenn Nahwärmenetze verlegt werden, wird diese Gelegenheit, langfristig die Infrastruktur zu modernisieren, auch dafür genutzt, Glasfaserkabel mit zu verlegen oder Abwasserkanäle, Straßen und Gehwege zu sanieren. Die Tiefbaukosten können so aufgeteilt werden. Das führt auch in Dörfern in abgelegenen Regionen dazu, dass deren Häuser eine IT-Infrastruktur mit Datengeschwindigkeiten bis zu 300mbit/s bekommen, was selbst Großstadthäuser in Deutschland häufig nicht haben. Die Ortschaften werden aufgewertet. Wohnungsleerstand gehört dann der Vergangenheit an; junge, gut ausgebildete Menschen schätzen die Lebensqualität und ziehen aus Ballungsräumen (zurück) in ländliche Regionen und suchen dort nach Häusern. So wird auch der demografische Wandel bewältigt.11 Orte mit Nahwärmenetzen sind für jede regenerative Energiestruktur gerüstet, weil ein Wärmenetz selbst nur eine Verteilstruktur ist, hinsichtlich der Energiequelle ist man sehr flexibel. Nahwärmenetze sind zukunftsfest, weil sie technologieoffen sind. Die Kommune muss dabei als Vorbild vorausgehen aus kleinen Impulsen kann dank der entstehen. 11 Uhle 2019: Der Rhein-Hunsrück-Kreis - Heimat der Energiewende-Vormacher (AT) Faktensammlung für Textanimationen HIC (2019): Sozialwissenschaftliche Begleitforschung Solnet BWII Seite 30 von 40 (11) Erdgas ist fossil und muss deshalb mittelfristig ersetzt werden z.B. durch Wärmenetze (UM, KV) system wird größtenteils überflüssig. Statt dezentraler Einzelöfen wird hier der Bau von Wärmenetzen eine sinnvolle Alternative. Synthetische biogene mit EE erzeugte Gase (Biomethangas oder über Überschusswindstrom elektrolytisch hergestellter Wasserstoff) sind aufgrund aufwändiger Wandlungsketten mit vergleichsweise geringer Gesamteffizienz keine Alternative im Wohnungswärmemarkt. Sie sind dann vorrangig für Prozesswärme einsetzbar. 12 12 Vgl. Fraunhofer ISE (2013): Energiesystem Deutschland 2050. Sektor- und Energieträgerübergreifende, modellbasierte, ganzheitliche Untersuchung zur langfristigen Reduktion energiebedingter CO2-Emissionen durch Energieeffizienz und den Einsatz Erneuerbarer Energien, Freiburg i. Brsg. HIC (2019): Sozialwissenschaftliche Begleitforschung Solnet BWII Seite 31 von 40 Anhänge A.1 RVNA Bitz (Zollernalbkreis), Frohnstätten (Lkr. Reutlingen), Gomadingen (LK Reutlingen), Münsingen / Nagoldsheim (Lkr. Reutlingen) und Rosenfeld (Zollernalbkreis) wurden in der Frühphase des Projektes SOLNET BW II im Screening-Prozess durch RVNA erwogen (2017), aber exkludier und nicht weiter betrachtet (vgl. Kap. 1); Mehrstetten wird im AP 3 von Solites einbezogen. Ammerbuch-Breitenholz (Landkreis Tübingen) Einwohnerzahl (gerundet): 750 EW (Ortsteil Breitenholz), Gemeinde Ammerbuch: 11.500 EW Geplante Dimensionierung: Bislang noch unklar, angelehnt an Büsingen (gut 1.000 qm, kein saisonaler Wärmespeicher), Holzhackschnitzel Flächentypus ST: Friedhofserweiterungsfläche, ggf. auch ldw. Nutzfläche Derzeitige Energieträger: Heizöl, Kaminholz (kein Erdgas, kein Nahwärmenetz) Interessante Aspekte: Wesentliche Stakeholder sind die Bürger-Energie Tübingen eG (als geplante Tochter der Energiegenossenschaft Tübingen mit Stadtwerken und Volksbank als Kapitalgeber), Ortschaftsrat, Bürgermeisterin, Planungsbüro ebök Tübingen, Gemeinderat; Planungsbeginn und stand (Phase): 2018 (Vorplanung, Machbarkeitsstudie liegt vor); Prozess läuft "von unten" und wird nicht von oben initiiert Weiterführende Informationen: http://www.buerger-energie-tuebingen.de/ Hirrlingen (Landkreis Tübingen) Einwohnerzahl (gerundet): 3.025 EW Geplante Dimensionierung: Vorschlag aus Master-Arbeit (zu abgängiger Holzhackschnitzelanlage): 9.300 m² Kollektorfläche, 10.000 m³WE bzw. 225 MWh Langzeitspeicher Flächentypus ST: diverse prinzipiell infrage kommende (u.a. ldw. Nutz-) Flächen) Derzeitige Energieträger: Heizöl, Kaminholz (kein Erdgas), Holzhackschnitzel für kleines NWNetz Interessante Aspekte: Beginn 2016, bislang nur Autor der Masterarbeit, RVNA und Bürgermeister involviert; kein Gasnetz, hat kleines NW-Netz [Öl- und Holzhackschnitzelkessel 160kW für 7 Liegenschaften, Wärmebedarf: 880.750 kWh/a, Trassenlänge: 275m; Kommune ist Betreiberin); offenbar wenig Interesse am Thema, Bürger-Energiegeno Tübingen hat Angebot gemacht, um Flächen für PV zu nutzen Weiterführende Informationen: M. Schwarz (2017) (unveröffentlicht, über RVNA) HIC (2019): Sozialwissenschaftliche Begleitforschung Solnet BWII Seite 32 von 40 Mössingen (Landkreis Tübingen) Einwohnerzahl (gerundet): 20.500 EW Geplante Dimensionierung: bis 10.000qm solar, ohne saisonalen Wärmespeicher, 8 vorh. BHKW (überwiegend Erdgas, zudem Deponiegas, Heizöl), Holzhackschnitzelheizkessel, Abwärme aus Holzverkohlung Flächentypus ST: ehemalige Hausmülldeponie Derzeitige Energieträger: Heizöl, Gas für BHKW (8 Erdgas-/Deponiegas-befeuerte BHKW mit kleinen Netzen, von Stadtwerken betrieben), keine Verbindung dieser Inselnetze miteinander, Kaminholz Interessante Aspekte: Wesentliche Stakeholder sind Bürgergruppe (Netzwerk Streuobst Mössingen e.V.), Stadtwerke, Baubürgermeister, Gemeinderat, Landratsamt), Planungsbeginn 2016 (Vorplanung, Machbarkeitsstudie liegt vor); aber nicht mehr aus Not eine Tugend machen (ein Fünftel der Mössinger Gemarkung besteht aus Streuobstwiesen, die damit die Landschaft entscheidend prägen. Ein Viertel davon sind so genannte Allmandteile, eine Mössinger Besonderheit, die die historische Bedeutung dieser Wirtschaftsflächen bezeugt; Fa. i. Vital Carbon zeigt Interesse an einer Ansiedlung in Mössingen, Wirtschaftlichkeit nur bei Wärmeabnahme gegeben, Machbarkeitsstudie erstellendes Büro GEF schlägt Nutzung von FF-ST vor, im Regionalplan vorgesehene Grünzäsuren kein Hinderungsgrund für Standort lt. RVNA Weiterführende Informationen: http://www.energiebuendel-und-flowerpower.de/wpcontent/ uploads/Dr_Michael_Weiss_Vital_Carbon_Karbonisierung_Biomasse_151110_o.pdf Rottenburg (Landkreis Tübingen) Einwohnerzahl (gerundet): 43.500 Geplante Dimensionierung: um 1.000 qm (Ideenphase) Derzeitige Energieträger: Erdöl, Gas (Netz wird von SW ausgebaut), kleines FW-Netz Flächentypus ST: bislang nicht näher definiert (evtl. Lärmschutzwall, Dächer) Planungsbeginn und stand (Beginn, Phase): Ideen (von außen) Interessante Aspekte: Wesentliche Stakeholder: RVNA, Planungsamtsleiterin; Idee 2017 (nicht über -Stadium hinaus); Thema der solaren Freiflächen wird von Verwaltung und Stadtwerken kritisch gesehen, insbesondere in der Nähe von Wohnbebauungen, sofern die Anlagen nicht auf Dächern integriert werden können; nur kleine Neubaugebiete als Versorgungsgebiet vorgeschlagen Dimensionierung von ST scheint Stadt unklar zu sein HIC (2019): Sozialwissenschaftliche Begleitforschung Solnet BWII Seite 33 von 40 Schömberg (Zollernalbkreis) Einwohnerzahl (gerundet): 4.500 Geplante Dimensionierung: nichts Genaues, eher klein (1.000 qm) Flächentypus: ehem. Hausmülldeponie (Schötzingen) Derzeitige Energieträger: Erdöl, kleines FW-Netz auf Holzhackschnitzel-Basis Planungsbeginn und stand (Beginn, Phase): Ideen (von außen) Interessante Aspekte: Vortrag Solites u.a. 2017: Idee; Stadt hatte Ende 2017 Anteile einer Gesellschaft übernommen, die Gasnutzung ausbauen will und Gasnetze legen will (u.a. im Oberen Schlichemtal); Konflikt Naturschutz EE-Nutzung bedarf Entscheidung von oben (zunächst RVNA: Auf für ST infrage kommender Deponiefläche sieht Regionalplan Grünzug vor, 2017 noch Problem eines Präzedenzfalles, jetzt aber gelöst durch Kriterienliste des RVNA; belastete Vorgeschichte mit schlecht kalkuliertem NW-Netz über Holzhackschnitzel: Kosten steigen diese Vorgeschichte wurde nicht angesprochen bei Veranstaltung mit Solites; Stadt hat kaum eigene Flächen (nur Handtuch-groß), ökonomisch schlechter dran als andere Kommunen in B-W; Demografie-Probleme (muss Schule geschlossen werden?); Zementwerk (von Holcim) in der Nähe, das große Abwärmemengen hat (50.000 Haushalte-Äquivalent); mobiler Transport der Wärme angedacht Tübingen Einwohnerzahl (gerundet): 88.000 EW Geplante Dimensionierung: z. Zt. auf Teilfläche Schinderklinge ca. 30.000 m², Teilfläche ca. 15.000 m² Flächentypus ST: Freifläche auf Deponie (teilweise auf Gemarkung der Nachbargemeinde), Freifläche im Wasserschutzgebiet Derzeitige Energieträger: Vier bestehende Fernwärme-Netze in Besitz der Stadtwerke (bislang mit Erdgas, Kraft- Wärme-Kopplung gespeist, sowie weitere in Drittbesitz betrieben mit Biogas / Holzhackschnitzeln); Ziel der Stadtwerke Tübingen (SWT) ist, die Netze zu einem zusammenzufassen und weiter auszubauen Planungsbeginn und stand (Beginn, Phase): Ideen, Flächen-Screening Wesentliche Stakeholder: Stadtwerke Interessante Aspekte: Planungsbeginn ca. 2016 (Flächenscreening); Stadtwerke wesentlicher Treiber, Grundlage Klimaschutzkonzept von 2016 (laut aktuellem Beschluss soll Tübingen bis 2030 klimaneutral HIC (2019): S

Julian Kuntze2023-03-22T11:50:52+01:00Mittwoch, 1. Januar, 2020|

SolnetBWII Projekt-Flyer

Solare Wärmenetze für Baden-Württemberg SolnetBW ........................................................................... www.solnetbw.de ................................................................ Gefördert durch: ................................................................ LANDESZIEL SONNENENERGIE-DÖRFER Das Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept (IEKK) der Landesregierung Baden-Württemberg räumt der Solarthermie und speziell den solaren Wärmenetzen einen hohen Stellenwert ein. So ist ein Ziel des Landes, sogenannte ‘Sonnenenergie-Dörfer‘ zu fördern. Wärmenetze‘ nicht nur kommunale Wärmekonzepte und regionale Beratungswerden ergänzend zur Bundesförderung vom Land bezuschusst. Informationen zum Förderprogramm unter www.um.baden-wuerttemberg.de. Weitere Beratung bietet hierzu das Landeskompetenzzentrum Wärmenetze unter www.energiekompetenz-bw.de/waermenetze. ................ www.solnetbw.de .............................. UNSERE LEISTUNGEN Unterstützung von Kommunen, Wärmeversorgern, Energiegenossenschaften und lokalen Energieinitiativen aus Baden-Württemberg. Als Partner von SolnetBW II bieten wir Ihnen Informations- und Beratungsleistungen an. Durch unsere interdisziplinären Kompetenzen können wir Sie in folgenden Bereichen beraten bzw. Ihr Projekt entwickeln und begleiten – übrigens gerne in Kooperation mit Ihren Projektpartnern vor Ort: Übergeordnete Strategieentwicklung und Wärmeplanung Projektentwicklung, Analyse der technischen und wirtschaftlichen Machbarkeit Organisatorische Aspekte sowie Rechts- und Verwaltungsfragen Energiegenossenschaften Vermittlung kompetenter Planer und Anbieter www.solnetbw.de. ................ www.solnetbw.de ........................................................................................................................ Vorteile solarer Wärmenetze SOLARTHERMIE GROß GEDACHT SOLARE WÄRMENETZE IN BADEN-WÜRTTEMBERG Solarthermische Großanlagen, die in Wärmenetze eingebunden sind, tragen zur Wärmeversorgung von Quartieren, Dörfern oder Städten bei. Je nach Größe des gesamten Systems wird häug zwischen solarer Nah- und Fernwärme unterschieden. Die erforderlichen großen Kollektorfelder werden auf Freiächen installiert oder in Gebäudedächer integriert. Es kommen dabei Hochtemperatur- Flachkollektoren oder Vakuumröhrenkollektoren zum Einsatz. Dänemark ist Vorreiter bei dieser Technik. Dort sind solche Anlagen mit einer Leistung bis zu 100 Megawatt und Kollektorächen von jeweils 10.000, 50.000 und sogar über 100.000 Quadratmetern bereits vielerorts in Betrieb und liefern emissionsfreie Wärme für die kommunale Versorgung zu konkurrenzfähigen Kosten. Auch in Deutschland und anderen Ländern entstehen derzeit neue Anlagen. Emissionsfrei – Null Emissionen und 100 % erneuerbare Energien ergeben Nachhaltigkeit in der Wärmeversorgung Ausgereift und marktverfügbar – Know-how und Technologie aus Baden- Württemberg Technologieoen und zukunftsfähig – Solare Wärmenetze für Dörfer, Quartiere und Städte Lokale Wertschöpfung – Die Sonne schickt keine Rechnung und der Gewinn bleibt vor Ort Kostenstabil – Die Wärmegestehungskosten sind konkurrenzfähig, stabil und ab dem ersten Betriebstag für die nächsten 25 Jahre bekannt Überall verfügbar – Solarenergie ist unbegrenzt und praktisch überall in Europa nutzbar in Betrieb derzeit insgesamt ca. 23.670 m² in Planung/Realisierung derzeit insgesamt ca. 5.200 m² in Vorbereitung derzeit insgesamt ca. 30.400 m² Crailsheim 7.300 m² Neckarsulm 5.670 m² Friedrichshafen 4.050 m² Stuttgart Burgholzhof 1.630 m² Eggenstein 1.600 m² Esslingen 1.330 m² Büsingen 1.090 m² Stuttgart Brenzstraße 1.000 m² Freiburg-Gutleutmatten 2.000 m² in Vorbereitung 6 Anlagen mit ca. 30.400 m² Randegg 2.000 m² Radolfzell-Liggeringen 1.200 m² Die Karte zeigt solare Wärmenetze in Baden-Württemberg, die in Betrieb, in Realisierung und in Vorbereitung sind. Im Vergleich dazu benden sich bundesweit aktuell solare Wärmenetze mit einer Kollektoräche von insgesamt ca. 50.200 m² in Betrieb. Stand: Sept. 2017, Quelle: Solites ........................................................................................................................ www.solnetbw.de ................................................................ FLÄCHENFINDUNG IM FOKUS Kriterien für ein Flächenscreening Folgende Schritte haben sich bewährt: Bereits zu Projektbeginn ein systematisches Flächenscreening anhand energiewirtschaftlicher, politischer sowie rechtlicher Kriterien durchführen Eine frühzeitige Beteiligung von Behörden, Bürgern und weiteren Akteuren Die Entwicklung eines ökologischen Nutzungskonzepts für die Flächen, auf denen die Solarkollektoren errichtet werden Mehrfachnutzung von Flächen – Multicodierung MODELLREGIONEN UND MODELLKOMMUNEN IN BADEN-WÜRTTEMBERG Im Rahmen des Vorhabens SolnetBW II soll durch die Begleitung und Entwicklung der Modellregionen Neckar-Alb und Oberschwaben sowie weiterer Modellkommunen Transformationswissen hin zu einer nachhaltigeren Wirtschaft und Gesellschaft erarbeitet werden. Das heißt gemeinsam mit den lokalen Akteuren vor Ort und deren Know-how werden innovative Lösungsansätze für die Wärmewende entwickelt. Themenschwerpunkte des Vorhabens: Abbau von Hemmnissen zur Flächenverfügbarkeit für solarthermische Großanlagen Findung praktischer Lösungsansätze für Umsetzungsprobleme von solaren Wärmenetzsystemen mit Wärmespeichern als Voraussetzung für die Sektorkopplung Energiewirtschaftliche Systembetrachtung Anbahnung und Ausbau von Wärmenetzen als Voraussetzung für die Einbindung großer solarthermischer Anlagen Darüber hinaus Aufbau eines Schulungsangebots für Planer in Kooperation mit der Ingenieurkammer Baden-Württemberg Kommunikation vor Ort Flächenndung mittels Screening Recht Vorzugsflächen Politik Energiewirtschaft Wärmedichten/Abnehmer Entfernung zum Wärmenetz Geographische Lage Geeigneter Ort der Einbindung Integration in bestehende Planungen prüfen Kompensation Verfahren Anwohner, Gewerbe, Wohnungsbau, Naturschutz, Landwirtschaft, Flächenkonkurrenzen Konfliktpunkte Eigentum Raumordnung Bauleitplanung Fachplanung, z.B. Schutzgebiete Fachrecht, z.B. Artenschutz Konversionsächen Deponien und Halden Entlang von Verkehrswegen Intensiv bewirtschaftete Ackerächen Große Infrastrukturen Multicodierung ........................................................................... DAS VORHABEN SOLNETBW II Steinbeis Forschungsinstitut für solare und zukunftsfähige thermische Energiesysteme (Koordination) Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH Institut für Energiewirtschaft und Rationelle Energieanwendung der Universität Stuttgart AGFW-Projektgesellschaft für Rationalisierung, Information und Standardisierung mbH HIR Hamburg Institut Research gGmbH www.solnetbw.de und www.solare-fernwaerme.de Oliver Miedaner, Solites, www.solites.de Kontakt-E-Mail: info@solites.de Gefördert mit Mitteln des Landes Baden-Württemberg durch den beim Karlsruher Institut für Technologie eingerichteten Projektträger. Die alleinige Verantwortung für den Inhalt dieser Publikation liegt bei den AutorInnen. Sie gibt nicht unbedingt die Meinung des Fördermittelgebers wieder. Weder der Fördermittelgeber noch die AutorInnen übernehmen Verantwortung für jegliche Verwendung der darin enthaltenen Informationen. Version Januar 2018 Das Vorhaben wird bearbeitet in Kooperation mit: Regionalverband Neckar-Alb Ingenieurkammer Baden-Württemberg Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (KNE) gGmbH Internet: Kontakt: SolnetBW II wird im Rahmen des Programms Trafo BW durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft gefördert. Die Projektpartner sind: Gefördert durch: Energieagentur Ravensburg gGmbH Energieagentur Main-Tauber-Kreis GmbH KEK - Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur gGmbH

Julian Kuntze2023-03-22T11:50:53+01:00Montag, 1. Januar, 2018|
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