Große Solarthermie Systematische Risikoabschätzung als Entscheidungshilfe für Investoren

Infoblatt Solare Wärmenetze | Nr. 8 www.solare-waermenetze.de Die Energiewende wird ohne eine Wärmewende nicht zu leisten sein. Soll das Ziel der Bundesregierung, bis 2050 einen „nahezu klimaneutralen Gebäudebestand“ zu haben, auch nur ansatzweise erreicht werden, führt an einem massiven Ausbau der erneuerbaren Wärmeversorgung kein Weg vorbei. Neben vielen Einzelmaßnahmen sind dafür auch Großprojekte unverzichtbar – vornehmlich im Bereich der solarthermisch unterstützten Fernwärme sowie Solarthermie-Anlagen zur Nah-Versorgung von Häuserensembles und Quartieren. DER MARKT WÄCHST UND WIRD PROFESSIONELLER Die Solarthermie hat zuweilen immer noch den Ruf einer Nischentechnologie, dabei ist der Weg zur Marktreife längst beschritten. Eingesetzt wird sie bereits seit Mitte der 1990er Jahre. Heutzutage gilt sie als ausgereift und effizient, so dass neben den unbestrittenen ökologischen Vorteilen zunehmend auch rein marktwirtschaftliche Argumente für Investitionen in solarthermische Anlagen sprechen. Als ein wichtiger Markttrend ist dabei zu beobachten, dass immer mehr Stadtwerke und Versorger in die Technologie investieren und Solarthermie in städtische Fernwärmenetze einbinden. Unterstützt wird dies von einer guten Fördersituation und von dem immer breiter werdenden Angebot. STRUKTURIERTES RISIKOMANAGEMENT Mit steigender Projektanzahl und -größe wächst auch der Bedarf an Finanzierung. Insbesondere wenn zusätzlich zur solarthermischen Großanlage der Bau von Speichern oder Wärmenetzen geplant ist, handelt es sich um sehr kapitalintensive Investitionen. Da auf breiter Basis nach wie vor Erfahrungen aus der Praxis fehlen, sind Finanzierungsfragen rund um die Solarthermie für viele Beteiligte noch unscharf und unsicher. Für ein tragfähiges Finanzierungskonzept ist daher eine professionelle Beurteilung der Risiken unabdingbar – denn die können je nach Projekt vielfältig sein. Relevant ist ein transparentes Risikomanagement für eine große und diverse Zielgruppe von Investoren, Kreditgebern, Banken und Versicherungen über Projektentwickler, Betreiber und gegebenenfalls auch Endkunden bis hin zu politischen Entscheidungsträgern. Große Solarthermie-Anlagen können einen wichtigen Beitrag zum Ausbau erneuerbarer Wärme leisten. Neben der rein technischen Leistung kommt es dabei vor allem auf die Wirtschaftlichkeit an. Diese seriös einschätzen zu können, ist für Kreditgeber und Projektentwickler ein Schlüsselfaktor bei der Investitionsentscheidung. Hierbei helfen eine systematische Betrachtung und Bewertung der Risiken. Solarthermie: Systematische Risikoabschätzung als Entscheidungshilfe für Investoren VORTEILE GROSSFLÄCHIGER emissionsfrei und echt erneuerbar ausgereift und marktverfügbar Leistungsbereich bis größer 100 MW mehr als 50 % des Wärmebedarfs können solar gedeckt werden langfristige Planungssicherheit bezüglich der Wärmegestehungskosten einfacher technischer Betrieb neue Chancen zur Erreichung kommunaler Klimaschutzziele SOLARTHERMIE Um sich einer Bewertung strukturiert und möglichst neutral zu nähern, ist es sinnvoll, die Risiken zunächst zu klassifizieren und thematisch zu gruppieren. Dafür bietet sich die Unterteilung in folgende fünf Kategorien an: technisch – wirtschaftlich – politisch/planerisch – vertraglich – sozial/umweltbezogen. Im nächsten Schritt werden die Risiken konkret definiert und Ansätzen zur Minimierung gegenübergestellt. Das können bereits vorhandene Argumente sein, die das Risiko abschwächen oder gar entkräften. Alternativ werden Strategien und Maßnahmen entwickelt, um das Risiko so weit wie möglich zu minimieren. Ist keine Lösung zu finden, ist auch dies eine wichtige Erkenntnis für das weitere Vorgehen. Auf Basis einer solchen Auflistung bzw. Gegenüberstellung kann bereits eine erste Risikoanalyse und somit -bewertung erfolgen. BEISPIEL 1: HOHE INVESTITIONSKOSTEN ALS WIRTSCHAFTLICHES RISIKO? Im Gegensatz zu den bekannten und daher eingespielten Prozessen bei Investitionen in fossile Erzeugung folgen erneuerbare Anlagen einem anderen Geschäftsmodell. Die Anlagen selbst sowie Speicher bzw. Wärmenetze gehen zunächst grundsätzlich mit großen Investitionsvolumina einher. Betrachtet man aber die Kosten für Brennstoff, Wartung und Betrieb, so zeigen sich deutliche Kostenvorteile und Planungssicherheiten gegenüber fossil betriebenen Anlagen. Auch im Fall der solaren Wärmeerzeugung fallen die wesentlichen Kosten bei der Anschaffung an, die operativen Kosten sind hingegen in der Betriebsphase sehr gering. Brennstoffe werden nicht benötigt. Dieser Infoblatt Solare Wärmenetze | Nr. 8 technisch Reifegrad der Technologie Materialermüdung Ausfall-Wahrscheinlichkeit Maximum der unproduktiven Zeiten wirtschaftlich Mengenrisiken durch Änderung der netzseitigen Wärmeabnahme Wetterrisiken (Abweichungen von der durchschnittlichen Sonneneinstrahlung, Unwetter) Vandalismus Finanzierungsrisiken (Bonität des Eigenkapitals, Zinsänderung, etc.) Risiken beim Bau wie Verzögerung oder Ausfall eines Herstellers/Dienstleisters Risiken während des Betriebs wie Ausfall von Komponenten oder Konkurs des Betreibers/Auftragnehmers politisch/planerisch Klimapolitik Steuerpolitik Flächenbereitstellung und Genehmigung Position der politischen Entscheidungsträger und Meinungsführer vertraglich Miet- und Pachtverträge Wärmelieferverträge mit Endkunden Abnahmevereinbarungen mit Netzbetreibern/Wärmelieferanten Dienstleistungsverträge Kreditverträge sozial/umweltbezogen Allgemeine politische „Stimmungslage“ Integration im Zusammenhang mit den Interessengruppen (öffentliche Einrichtungen, lokale Politik, Kunden usw.) Dynamik der Sozial- und Einkommensstrukturen Auswirkungen auf Umwelt/Landschaft ÜBERSICHT MÖGLICHER RISIKEN (AUSWAHL) Quelle: HAMBURG INSTITUT Aspekt der langfristigen Kostensicherheit dürfte sich angesichts des durch die CO2-Abgabe zu erwartenden Preisanstiegs für fossile Energieträger künftig umso mehr auszahlen. Zudem werden, ähnlich wie bei Photovoltaik- und Windkraftanlagen, mit zunehmender Marktausweitung perspektivisch auch die Preise für die Anlagentechnik sinken. FÖRDERMITTEL Um das wirtschaftliche Risiko zu managen, sollten sich die Projektbeteiligten darüber hinaus unbedingt frühzeitig mit dem Thema Förderung befassen. Interessant ist derzeit insbesondere das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) initiierte Marktanreizprogramm (MAP)1 zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt. Hier kann zwischen einem KfW-Förderdarlehen mit attraktiven Tilgungszuschüssen oder direkten Investitionszuschüssen über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gewählt werden. Für große Solarthermieprojekte gegebenenfalls mit Wärmespeicher und/oder Wärmenetzen kommen die KfW-Programme 271, 281 „Erneuerbare Energien – Premium“2 oder auch eine Förderung über das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) in Frage. BEISPIEL 2: FLÄCHENKONFLIKTE ALS SOZIALES RISIKO? Bei der Planung solarthermischer Großanlagen gibt es potenzielle Hürden in sozialen, gesellschaftlichen sowie umweltbezogenen Bereichen. Trotz der im Vergleich sehr hohen Flächeneffizienz der Solarthermie gegenüber anderen Wärmeerzeugungsoptionen (wie etwa Bioenergie), können bei der Projektentwicklung Konflikte bei der Flächenbereitstellung entstehen. Gerade im urbanen Bereich sind Freiflächen nur begrenzt verfügbar, entsprechend vielfältig sind die Ansprüche auf deren Nutzung, etwa für Wohnraum. Bereits realisierte Projekte zeigen, dass hier durchaus kreative Lösungen möglich sind. Als Beispiel sei die Nutzung ehemaliger Deponieflächen genannt: Aufgrund von Altlasten weder für Wohnungsbau noch für Landwirtschaft geeignet, kann die Solarthermie solche Brachflächen sinnvoll aufwerten. LOKALE AKTEURE FRÜHZEITIG EINBEZIEHEN Auch Umweltaspekte wie der Schutz bestimmter Tierarten können einer reibungslosen Umsetzung entgegenstehen. Umso wichtiger ist daher, das Gelände vorab einer gründlichen Prüfung zu unterziehen. Mit einem ökologischen Flächenkonzept kann es jedoch gut gelingen, mit dem Bau der Anlage die Biodiversität gegenüber dem ursprünglichen Zustand zu erhöhen. Grundsätzlich gilt: Eine transparente Planung sowie das frühzeitige Einbeziehen der lokalen Bevölkerung und Politik sind elementar, um soziale und umweltbezogene Risiken zu minimieren. Zur Steigerung der Akzeptanz und der Identifikation mit dem Projekt vor Ort können auch finanzielle Bürgerbeteiligungen oder Energiegenossenschaften als Betreibermodell in Betracht gezogen werden. 1https://www.erneuerbare-energien.de/EE/Navigation/DE/Foerderung/ Marktanreizprogramm/marktanreizprogramm.html 2https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/ Energie-Umwelt/Finanzierungsangebote/Erneuerbare-Energien- Premium-(271-281)/#4 www.solare-waermenetze.de FAZIT Eine zukunftsfähige Wärmeversorgung auf erneuerbarer Basis, niedrige Wärmepreise bei hohen CO2-Einsparungen, geringe operative Kosten – die Vorteile großer Solarthermie-Anlagen liegen auf der Hand. Die Frage nach der Finanzierung stellt sich hingegen komplexer dar. Vor der Investition in die Anlage lohnt es sich in jedem Fall, in eine professionelle Risikoanalyse zu investieren. Durch die Übersicht von Risikodefinition und Minimierungsstrategien entsteht eine hilfreiche Grundlage, um die beteiligten Akteure zu überzeugen und das Vertrauen in Großprojekte zur Ökologisierung der Heizsysteme zu stärken. Ein Patentrezept kann es hierbei jedoch nicht geben. Vielmehr ist eine differenzierte Betrachtung notwendig, denn durch die jeweils individuellen Parameter wie geografische Lage, Modellauswahl, Beteiligungsstruktur etc. hat jedes Projekt seine ganz eigenen Risiken. Dennoch werden mit jeder realisierten Anlage der Erfahrungsschatz und die Sicherheit auf allen Seiten größer – im Sinne der Wärme- und damit auch der Energiewende. Gefördert durch: www.solare-waermenetze.de Energiekommune IMPRESSUM Das Infoblatt Solare Wärmenetze ist eine Initiative im Rahmen von Solnet 4.0, einem vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geförderten Vorhaben zur Marktbereitung für solare Wärmenetze. Die Projektpartner sind das Steinbeis Forschungsinstitut Solites, der Fernwärmeverband AGFW, das Hamburg Institut sowie die Herausgeber der Zeitschrift Energiekommune. Herausgeber: HIR Hamburg Institut Research gGmbH Redaktion: Dr. Matthias Sandrock, Philippa Kreis Fotos: Dr. Matthias Sandrock Veröffentlichung: Juli 2020 Haftungsausschluss: Das dieser Publikation zugrundeliegende Vorhaben wird mit Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie unter dem Förderkennzeichen 03EGB0002A gefördert. Die Verantwortung für den Inhalt dieses Dokuments liegt bei den AutorInnen. Weder der Fördermittelgeber noch die AutorInnen übernehmen Verantwortung für jegliche Verwendung der darin enthaltenen Informationen. Infoblatt Solare Wärmenetze | Nr. 8 Im Gespräch: Michael Seeger und Ute Mann aus dem Fachbereich Erneuerbare Energien der DKB Deutsche Kredit Bank AG Wie gehen Sie als Bank grundsätzlich an eine Finanzierungsanfrage für eine große Solarthermieanlage heran? Michael Seeger: „Seit Mitte der 1990er Jahre begleiten wir Finanzierungen im Bereich der Erneuerbaren Energien, wir haben uns mit der Branche entwickelt und standardisierte Projektfinanzierungen etabliert. Mit einem Kreditvolumen von rund 11 Mrd. Euro – hauptsächlich im Stromsektor – sind wir der größte Finanzierer erneuerbarer Energien in Deutschland. Unser Engagement wollen wir weiter ausbauen und investieren deswegen auch in Wärmeprojekte und Sektorenkopplung. Die Solarthermie stellt dabei ein noch relativ neues Feld für uns dar. Im Vergleich zu Stromprojekten spielen bei Wärmevorhaben deutlich mehr Faktoren eine Rolle: vielfältigere Konzepte, mehr Akteure (Abnehmer wie Erzeuger) sowie andere Technologien. Hierfür entwickeln wir aktuell passende Finanzierungsansätze, die den Besonderheiten der Projekte gerecht werden. Diese aufzusetzen und neue Standards zu definieren, ist ein spannender Prozess, in dem wir uns aktuell befinden. Dabei hilft uns die langjährige Erfahrung im Strombereich.“ Was sind dabei zentrale Fragestellungen? Ute Mann: „Bei der Beurteilung aller Anfragen – egal ob aus dem Strom-, Wärmeoder einem anderen Bereich – verfolgen wir neben der rein cashflow-basierten Betrachtungsweise auf Einzelprojektebene einen konzeptbasierten Ansatz. Dazu nehmen wir die Akteure mit ihrem Unternehmenskonzept und die Unternehmensstrategie ganzheitlich in den Blick. Die Konzeptanalyse ist die wesentliche Grundlage unserer Kreditentscheidung. Wir schauen auf die Projektdetails mit ihren wichtigsten Risikotreibern, nehmen eine Plausibilisierung der technologie- und verfahrensspezifischen Annahmen vor und setzen uns mit den wesentlichen vertraglichen, gesetzlichen und regulatorischen Grundlagen auseinander. Wir befassen uns intensiv mit den betriebswirtschaftlichen Planungsrechnungen und Sensitivitätsanalysen, aber auch mit den Akteuren sowie deren Expertise im technischen und kaufmännischen Bereich. Schlussendlich geht es bei alldem um die Frage, wie eine Rentabilität aus dem Projekt darzustellen ist.“ Michael Seeger: „Ganz entscheidend ist für uns natürlich die Technologie. Mit unseren hauseigenen Ingenieuren betrachten wir die Anlagen-Konfiguration und bewerten die technologische Machbarkeit sowie eventuelle Risiken. Ab bestimmten Anlagengrößen ziehen wir auch externe Expertise hinzu. So benötigen wir bei einer Solarthermieanlage im Megawattbereich Ertragsgutachten für einen belastbaren Nachweis, welche Erlöse aus dem Vorhaben generiert werden können.“ Wie gehen Sie mit unterschiedlichen Eigentümerstrukturen um? Ute Mann: „Es kann einen großen Unterschied machen, ob die Finanzierung beispielsweise mit einem Wohnungswirtschaftsunternehmen im Hintergrund oder in einem kommunalen/öffentlichen Kontext erfolgt – Stichwort Bonität. Das heißt aber nicht, dass dies andere Strukturen wie Energiegenossenschaften ausschließt. Im Gegenteil: Wir haben uns früh mit Bürgerbeteiligungsmodellen beschäftigt und in der Vergangenheit bereits entsprechende Finanzierungslösungen entwickelt. Teilhabe ist aus unserer Sicht unverzichtbar für die Energiewende. Im Zuge der Risikobetrachtung kann es hierbei allerdings schon zu höheren Anforderungen kommen, etwa in Bezug auf Laufzeiten oder Eigenkapitalanteile.“ Was erwarten Sie im Hinblick auf die Zinsentwicklung? Ute Mann: „Die Zinsentwicklung ist immer eng an die Marktentwicklung geknüpft. Wir erwarten, dass Projekte im Bereich erneuerbare Wärme weiter zunehmen – insbesondere auch im Zusammenhang mit Sektorenkopplung. Je größer der Markt wird, desto besser werden auch die Konditionen – auch weil Prozesse standardisiert werden. Bei PV- und Windprojekten haben wir diesen positiven Effekt auf die Finanzierungskosten bereits gesehen.“ „Neue Finanzierungsansätze erforderlich“

Julian Kuntze2023-08-18T11:34:39+02:00Dienstag, 1. September, 2020|

Solarthermieanlage als Biotop – Solarnutzung von Flächen sollte ökologischen Mehrwert bringen

Infoblatt Solare Wärmenetze | Nr. 6 www.solare-waermenetze.de 146 Arten von Nachtfaltern hat Andreas Engl jüngst bei einer wissenschaftlichen Erhebung in seinem Solarpark gezählt und 81 Spinnenarten. Die beeindruckenden Zahlen zeigen, dass Naturschutz und Energiewende gerade bei Freiflächen-Solaranlagen Hand in Hand gehen können. Von Anfang an hat Engl, der Geschäftsführer der Regionalwerke GmbH aus Bodenkirchen ist, sich bei dem 2012 errichteten Solarpark um eine Förderung der Tier- und Pflanzenwelt bemüht. Damit von den Erfahrungen, die hier und in etlichen anderen Solarprojekten inzwischen gemacht worden sind, auch weitere Anlagenbetreiber profitieren können, entwickeln die Regionalwerke mit finanzieller Unterstützung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) und wissenschaftlicher Expertise der Hochschule Weihenstephan und des Münchener Planungsbüros UmweltConsult ein Auditsystem. Zwar soll es letztlich dazu dienen, Naturschutzbemühungen von Betreibern photovoltaischer Freiflächen-Solaranlagen auf dem Ökostrommarkt monetarisierbar zu machen, allerdings lassen sich alle Erfahrungen die in Sachen Natur- und Artenschutz mittlerweile im Strombereich gemacht wurden, auf solarthermische Freiflächenanlagen für Wärmenetze übertragen. In einer ganzen Reihe von Studien wurden bereits die Bedingungen identifiziert, unter denen sich Flora und Fauna innerhalb solcher Flächen besonders gut entwickeln können (siehe Kasten Seite 2). NATURRAUM ALS KONTEXT Wenn eine zuvor landwirtschaftlich genutzte Fläche durch den Bau eines Solarparks der intensiven Bewirtschaftung über Jahrzehnte entzogen wird, dann solle sich das ökologische Entwicklungkonzept immer am Kontext des jeweiligen Landschaftsraumes orientieren, erläutert Engl. Aus dem, was vor Ort gedeihen würde, wenn der natürliche Reichtum an Arten nicht durch Intensivlandwirtschaft verarmt wäre, ergebe sich eine „geeignete Zielartenentwicklung“ für die Tier und Pflanzenwelt. Für die Bestimmung des natürlichen Landschaftsraumes soll innerhalb des DBU-Projektes ein Geografisches Informationssystem (GIS) entwickelt werden. SCHWIERIGE FLÄCHENSUCHE Während an geeigneten Flächen für die Photovoltaik innerhalb der durch das Erneuerbare- Energien-Gesetz vorgegebenen Flächenkulisse eine relativ breite Auswahl besteht, fällt diese bei Solarthermieanlagen oft wesentlich schwerer. Denn der Abstand zu den zu versorgenden Siedlungsstrukturen entscheidet wesentlich über die Wirtschaftlichkeit einer Solarthermie- Einbindung in das Fernwärmenetz. So prüften die Stadtwerke Radolfzell im Rahmen der Machbarkeitsstudie für ihr solares Wärmenetz im Ortsteil Liggeringen rund 20 verschiedene Standorte am Rande des Dorfes. Zumal ringsum Landschaftsschutzgebiet ist, war das keine einfache Angelegenheit. Einfach erscheint es hingegen auf den ersten Blick dort, wo, wie beispielsweise bei den großen Megawatt-Solarthermieanlagen der Stadtwerke Senftenberg, Potsdam und Ludwigsburg/ Kornwestheim, ehemalige Deponien und ähnliche Konversionsflächen zur Aufstellung der Kollektoren genutzt werden können. Doch gerade dort, wo die menschliche Nutzung Freiflächen-Solaranlagen können sich zu artenreichen Biotopen entwickeln. Allenfalls extensiv genutzt bieten die Flächen zwischen den Kollektorreihen Entwicklungsmöglichkeiten für eine vielfältige Flora und Fauna, wie sie in der Agrarlandschaft selten geworden sind. Der Doppelnutzen für Klima- und Naturschutz sollte allerdings gezielt gefördert werden. Solarthermieanlage als Biotop Solarnutzung von Flächen sollte ökologischen Mehrwert bringen Foto: Jörg Dürr-Pucher einige Jahre oder Jahrzehnte ruhte, haben sich mitunter bereits neue Biotope gebildet. So mussten die Stadtwerke Ludwigsburg/ Kornwestheim vor dem Bau ihres Solarfeldes mit 14.800 Quadratmetern Kollektorfläche zunächst eine Population streng geschützter Zaun- und Mauereidechsen umsiedeln, die sich zwischen Bauschuttresten wohlfühlten. Inzwischen scheinen die Reptilien die für sie 2019 neu eingerichteten künstlichen Habitate am Rand des Kollektorfeldes angenommen zu haben. Wie hier Energiewende und Naturschutz eine Verbindung eingehen, das soll interessierten Bürgerinnen und Bürgern künftig auf einem Lehrpfad erklärt werden, der entlang der Kollektoren eingerichtet wird. SONNE ZWISCHEN KOLLEKTOREN Einen großen Nachteil hat das Ludwigsburger Kollektorfeld allerdings aus Sicht von Naturschützern: Da die Anlage für den Sommerbedarf des Fernwärmenetzes optimiert wurde, also auf hohen Sonnenstand, stehen die Kollektorreihen sehr eng. Dazwischen bleibt nur relativ wenig Platz für Grün, und es erreicht auch nur wenig direkte Solarstrahlung die Vegetation. Das jedoch konnte in empirischen Untersuchungen inzwischen klar belegt werden: Je mehr Abstand zwischen den Kollektor-Reihen, desto größer die Artenvielfalt. Diese schließt übrigens eine landwirtschaftliche Nutzung durch Mähen oder Schafsbeweidung keineswegs aus – im Gegenteil. Allerdings sollte der Mahtzeitpunkt auf die Bedürfnisse von Bodenbrütern abgestimmt werden. Und was die Schafe angeht, so steht Wanderschäferei bei Naturschützern weit höher im Kurs als eine dauerhafte Beweidung. Infoblatt Solare Wärmenetze | Nr. 6 WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN Handlungsleitfaden Freiflächen-Solaranlagen, Herausgeber: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden- Württtemberg, Stuttgart 2019. Hamburg-Institut: Innovative Lösungen zur Flächenbereitstellung für solarthermische Großanlagen, Hamburg 2019. Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne): Solarparks – Gewinne für die Biodiversität, Berlin 2019 Bundesamt für Naturschutz, Stefan Heiland (Hg.): Photovoltaik-Freiflächenanlagen – Planung und Installation mit Mehrwert für den Naturschutz. Heft 6 der Reihe: „Klima- und Naturschutz Hand in Hand. Ein Handbuch für Kommunen, Regionen, Klimaschutzbeauftragte, Energie-, Stadt- und Landschaftsplanungsbüros“ Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (KNE): Information, Beratung und Moderation. www.naturschutz-energiewende.de Foto: Bruno Lorinser Foto: Guido Bröer www.solare-waermenetze.de Dr. Elke Bruns ist Abteilungsleiterin im Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (KNE). Das gemeinnützige Zentrum berät, klärt und moderiert, wenn es bei energiewendebedingten Eingriffen in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild zu Konflikten kommt. Die promovierte Umweltplanerin spricht sich im Interview für zusätzliche Instrumente aus, um ökologische Mehrwerte von Solar-Freiflächenanlagen anzureizen. Sind Freiflächen-Solaranlagen automatisch ein Gewinn für die Artenvielfalt? Wenn die Fläche zuvor ein intensiv genutzter Acker war, kann man wohl regelmäßig davon ausgehen, dass die ökologischen Funktionen des Naturhaushaltes eine Aufwertung erfahren. In der Regel findet ja auf einer Freiflächen-Solaranlage keine intensive landwirtschaftliche Nutzung mehr statt. Es werden also keine Nährstoffe und Schadstoffe mehr eingetragen und der Boden wird auch nicht mehr regelmäßig gewendet und bearbeitet – es kann sich eine dauerhafte Bodenbedeckung entwickeln, was auch Erosion verhindert. Wie groß dieser ökologische Vorteil ist, ist allerdings danach zu beurteilen, welchen Ausgangszustand die Fläche zuvor hatte. Wenn zum Beispiel auf der Fläche selbst und in der Umgebung der Boden stark aufgedüngt und alles weggespritzt wurde, muss man schon Initial- und Pflegemaßnahmen durchführen, damit sich für den Naturschutz interessante Arten einstellen. Sollte zu jeder Solar-Freiflächenanlage ein ökologisches Begleitkonzept gehören? Auf jeden Fall. Das fängt bereits mit der Standortwahl an und geht über ein Pflegekonzept für die Fläche bis hin zur gezielten Anlage von Biotopstrukturen und Habitaten, mit denen man den Beitrag zur Artenvielfalt optimieren kann. Bei der Solarthermie ist aber die Auswahl schwieriger als bei PV. Die Anlagen machen nur in der Nähe von Siedlungen Sinn. Bei der Solarthermie gibt es weniger Wahlmöglichkeiten. Da kann man im Hinblick auf die mögliche Aufwertung nur vergleichen, welche der siedlungsnahen Standorte das relativ höchste Entwicklungspotenzial haben. Kann man denn ansonsten die Erfahrungen, die aus Sicht des Naturschutzes bei Photovoltaikanlagen gemacht wurden, eins zu eins auf Solarthermie-Flächen übertragen? Die Auswirkungen des Anlagentyps sind vergleichbar, was Aufstellung der Module oder die Effekte auf den Wasserhaushalt der Fläche betrifft. Ich nehme auch an, dass die baubedingten Auswirkungen ähnlich sein werden. Gibt es aus Sicht des Naturschutzes genug Instrumente, um aus Solar-Freiflächenanlagen das Optimum für die Ökologie herauszuholen? Ja, die gibt es. So ist bei der Aufstellung von Bebauungsplänen die Eingriffsregelung anzuwenden. Es ist ein Umweltbericht zu erarbeiten, in dem darzulegen ist, wie Beeinträchtigungen auf der Fläche ausgeglichen werden können. In vielen Fällen kann ein solcher Ausgleich auf derselben Fläche erreicht werden. Um aber einen ökologischen Mehrwert zu gewinnen, dafür bedürfte es zusätzlicher Anreize. Denn für den Naturschutz wird es interessant, wo über den rechtlich gebotenen Ausgleich hinaus wertvolle Habitate oder auch bestimmte Zielarten gefördert werden. Das zu erreichen, wäre auch aus Imagegründen eine wichtige Sache, um Vorbehalte gegenüber Solar-Freiflächenanlagen abzubauen. Diese zusätzlichen Instrumente sind entwicklungsbedürftig. Da muss noch einiges geschehen. Woran denken Sie konkret? Zum einen gäbe es die Möglichkeit auf der Fläche selbst Ökopunkte zu erwirtschaften. Der Anlagenbetreiber könnte also zusätzliche Aufwertungsmaßnahmen ergreifen, die er sich gutschreiben lassen kann und dann in Aufrechnung gegenüber anderen Eingriffen in einer Kommune refinanziert bekommt. Es gibt aber auch noch andere Ideen, dass sich Betreiber einer Art Ökoaudit für ein Gütesiegel unterziehen. Dafür wären Kriterien zu entwickeln, die ein Solarpark erfüllen müsste, damit die dort erzeugte Energie besonders honoriert wird und teurer verkauft werden kann. Wir halten die Idee eines solchen Audits und den damit verbundenen Vermarktungsgedanken für sehr interessant. Welche Rolle kann Naturschutz für die Akzeptanz von Solar-Freiflächen spielen? Natur- und Artenschutz kann dazu beitragen, dass diese Anlagen ein besseres Image bekommen. Für die Anwohner steht aber die Veränderung des Landschaftsbildes durch eine große technische Anlage im Vordergrund. Es muss also für den Naturschutz schon einiges in die Waagschale geworfen werden, um davon zu überzeugen, dass diese Veränderung tatsächlich auch zu etwas Gutem führen kann. Vorteilhaft ist es, wenn die Aufwertung auch sichtbar ist und wenn etwa durch Informationstafeln oder Führungen deutlich gemacht wird, warum auf diesen Flächen die Nutzung erneuerbarer Energie und Naturschutzziele besonders gut verknüpft werden können. Elke Bruns, KNE: „Es geht um den ökologischen Mehrwert“ Foto: privat Gefördert durch: www.solare-waermenetze.de Energiekommune IMPRESSUM Das Infoblatt Solare Wärmenetze ist eine Initiative im Rahmen von Solnet 4.0, einem vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geförderten Vorhaben zur Marktbereitung für solare Wärmenetze. Die Projektpartner sind das Steinbeis Forschungsinstitut Solites, der Fernwärmeverband AGFW, das Hamburg Institut sowie die Herausgeber der Zeitschrift Energiekommune. Herausgeber: Steinbeis Innovation gGmbH vertreten durch Steinbeis Forschungsinstitut Solites (www.solites.de) Redaktion: Guido Bröer, Guido Bröer & Andreas Witt GbR Veröffentlichung: Juli 2020 Haftungsausschluss: Das dieser Publikation zugrundeliegende Vorhaben wird mit Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie unter dem Förderkennzeichen 03EGB0002A gefördert. Die Verantwortung für den Inhalt dieses Dokuments liegt bei den AutorInnen. Weder der Fördermittelgeber noch die AutorInnen übernehmen Verantwortung für jegliche Verwendung der darin enthaltenen Informationen. Die Stadtwerke Crailsheim betreiben seit 2011 eine der größten Solarthermie-Anlagen Deutschlands. Ein Teil der Kollektorfelder für das Fernwärmenetz im Siedlungsgebiet Hirtenwiesen II ist auf einem Lärmschutzwall montiert. Dank eines ausgeklügelten Konzeptes haben sich rund um die Kollektoren artenreiche Habitate entwickelt. Zunächst sah die Planung nur einen hohen, geschwungenen Lärmschutzwall vor, der das neue Wohngebiet Hirtenwiesen II von einem Gewerbeareal trennen sollte. Am Hang des Damms wurden große Solarkollektoren für das Fernwärmenetz mit einem saisonalen Wärmespeicher montiert. Daraus entstand die Idee für ein ökologisches Leuchtturmprojekt. Der im Kern aus Bauschutt bestehende Damm wurde oberflächlich mit geeigneten Bodenmaterialien abgedeckt, so dass dort Magerwiesen und Trockenrasenflächen angelegt werden konnten. Diese haben sich in wenigen Jahren zu artenreichen Blühflächen mit licht- und wärmeliebenden Pflanzenarten entwickelt. Viele, teils seltene Insektenarten finden dort Nahrung. Die wiederum ziehen vielfältige Vogelarten wie den seltenen Neuntöter an, die hier Brutplätze finden. Und auch Reptilien wie die Zauneidechse nehmen die für sie in Form von Steinhaufen bereitgestellten Biotope an. RUHE IM BIOTOP Innerhalb des Gebietes ist es ruhig. Außer durch die Mitarbeiter der Stadtwerke und Helfer des örtlichen Naturschutzbundes, die ein- bis zweimal pro Jahr fachgerecht die Flächen rund um die Kollektoren pflegen, werden Flora und Fauna nicht gestört. Das 2,5 Hektar große Gebiet ist mit einem unscheinbaren Elektrozaun vor unbefugten Besuchern geschützt. Nur 19 Prozent dieser überplanten und eingezäunten Fläche nehmen die Solarmodule ein. Das ist zwar mit typischen, kostenoptimierten Solarparks nicht zu vergleichen. Aber es zeigt, wie trotz Doppelnutzung (Energiegewinnung, Lärmschutz) bei gezielter Planung zugleich auch für den Naturschutz ein großer Gewinn erzielt werden kann. In unzähligen Führungen, mit Schautafeln, einer Aussichtsplattform und einer Broschüre wird dieser Ansatz neben der Fachwelt auch einer breiten Öffentlichkeit vermittelt. Infoblatt Solare Wärmenetze | Nr. 6 Best Practice: Der solare Natur- und Lärmschutzwall in Crailsheim Foto: Guido Bröer Foto: Guido Bröer

Julian Kuntze2023-08-18T11:56:11+02:00Samstag, 1. August, 2020|

Genossen ernten Solarwärme

12 Energiekommune 7/2020 Von 860 Energiegenossenschaften, die es laut Zahlen des Deutschen Genossenschaftsund Raiffeisenverbandes (DGRV) in Deutschland gibt, befassen sich derzeit 164 mit Wärmeversorgung. Als Hauptwärmequelle dient bei zwei Dritteln von ihnen eine Biogasanlage, bei 30 Prozent ein Holzhackschnitzelkessel. Nur zwei von diesen Wärmegenossenschaften betreiben auch eine Solarthermieanlage, um in ihrem Dorf im Som - mer Energie vom Himmel zu ernten: die Bürger GemeindeWerke Breklum eG in Nordfriesland und die Bioenergiegenossenschaft Mengsberg in Hessen. die nächsten Ausbaustufen Die Breklumer Energiegenossen, die ihr Netz mit 60 Anschlüssen im Ortskern bereits im Jahr 2018 ans Laufen gebracht haben, wollen jetzt in die näch ste Dimension vorstoßen. Nach drei Monaten Verschiebung wegen der Corona-Pande mie erläuterten sie Ende Juni in einer Dorfversammlung die Pläne für einen zweiten und dritten Bauabschnitt, mit dem 220 weitere Gebäude an das Wärmenetz angeschlos - sen werden könnten. Genaueres soll eine Machbarkeitsstudie klären, die jetzt vom Bürgerenergiefonds des Landes Schleswig-Holstein gefördert wer - den soll. Parallel hat die Genossenschaft bereits etliche Interessensbekundun - gen bei anschluss willi gen Hausbesit - zern eingeholt. Das ist die kritische Phase jedes dörflichen Wärmenetzprojektes, ob genossenschaftlich oder anders orga ni - siert. Es geht um Überzeugungs ar beit, Klinkenputzen ist angesagt. Denn da alle Projekte auf Freiwilligkeit setzen, kommt es entscheidend darauf an, wie viele Hausbesitzer sich anschließen lassen. Von der Anschlussdichte hängt schließlich die Wirtschaftlichkeit des Projektes ab. Oder anders gesagt: Je mehr mitmachen, desto günstiger wird es für den einzelnen Teilnehmer. In Breklum muss die Überzeugungsarbeit zumindest nicht mehr bei null anfangen, denn dass und wie es technisch funktioniert, gehört ja durch den ersten Bauabschnitt im Ort bereits zum Allgemeinwissen. Und die Genossenschaft hat einen weiteren Trumpf im Ärmel. In den neuen Bauabschnitten mit überwiegender Einfamilienhaus- Bebauung gibt es nämlich bereits seit Jahren zahlreiche Mitglie der, obwohl weder ein Fernwärmerohr in der Straße liegt noch eine konkrete Planung überhaupt begonnen hatte. Denn Mitglied in der Genossenschaft kann jede Breklumerin und jeder Breklumer werden, unabhängig von einem Wärmenetzanschluss. Mit 100 Euro Mindestanteil ist man dabei und hat bei Entscheidungen das gleiche Stimm recht wie ein Haus - be sitzer, der meh rere Gebäude anschließt und deshalb et liche tausend Euro Einlage beigesteuert hat. Für Heiko Hansen, einen der beiden Genossenschaftsvorstände der Bürger GemeindeWerke Breklum eG, liegt hierin der große Vorteil der genossenschaftlichen Organisationsform: „Von der Genossenschaft als Form bin ich absolut überzeugt, weil jeder mit einem kleinen Anteil Mitglied werden kann. Dadurch wird es zum Projekt des gan - zen Dorfes.“ die fairste form der Beteiligung So sieht das auch Michael Rudewig aus Mengsberg. Er ist dort, wie Hansen in Breklum, derjenige, der sich vor Ort um die kaufmännischen Fragen der Genossenschaft kümmert: „Die Genossen - schaft ist die fairste Form der direkten Bürgerbeteiligung“, sagt Rudewig. Und dazu zähle auch, dass finanzielle Risiken und mögliche Gewinne von allen ge - teilt würden: „Sollten wir zum Beispiel am Ende des Jahres Geld übrig haben, können wir als Genossenschaft ganz einfach eine Rückvergütung vorneh - men – in anderen Betriebsfor men ist das nicht so leicht möglich.“ Der Betrieb von Wärmenetzen kann auch von einer Genossenschaft übernommen werden. Die ersten zwei von diesen nutzen nun auch große Solarthermie-Anlagen. Damit es klappt, sind ehrenamtliches Engagement und Professionalität erforderlich. Genossen ernten Solarwärme Foto: Guido Bröer v 13 Solare Wärmenetze Energiekommune 7/2020 In Mengsberg würden alle in so einem Fall profitieren, weil hier im Gegensatz zu Breklum die eG-Mitglied schaft unmittelbar mit dem Hausanschluss verbunden ist. Jedes Genossenschaftsmitglied zahlt pro An schluss 4000 Euro als Einlage und erhält dafür die Fernwärmeleitung samt Übergabestation ohne weitere An schluss gebüh ren ins Haus gelegt. heiße diskussionen Aktuell sind Überschüsse in Mengsberg allerdings kein Thema. Zwar können günstige Brennstoffkosten hier für lange Zeit als gesichert gelten, da der Solarwärmeanteil von 17 Prozent aus dem 3000 Quadratmeter großen Kollektorfeld zusammen mit dem Hauptbrennstoff Restholz aus heimi schen Wäldern für stabile Bezugskosten sorgt. Allerdings gibt es unerwartete Schwankungen auf der Abnahmeseite. „Unsere drei größten Wärmeabnehmer, Hallenbad, Grundschule und Kindergarten, sind seit Monaten geschlossen“, klagte Rudewig während der Coronakrise. Zugleich verleiten die derzeit unerwartet billigen Ölpreise manche der 150 Mengsberger Energiegenossen dazu, ihre fossilen Heizkessel weiterzubetreiben. Denn deren Verschrottung hatte die Genossenschaft seinerzeit nicht zur Anschlussbedin gung gemacht. „Wir haben ein paar Rosinenpicker dabei“, kommentiert Rudewig dieses Verhalten. Deshalb sah sich die Genossenschaft im vergan genen Jahr gezwungen, die Mindestabnahme pro Hausanschluss auf 10.000 Kilowattstunden pro Jahr zu erhöhen. Ausnahmen sind nur für Niedrigenergiehäuser möglich. Dass solchen schmerzhaften Beschlüssen in einer Genossenschaft intensive Debatten vorausgehen, versteht sich von selbst. „Ja, unsere Hauptversammlungen sind von Diskussionen geprägt“, sagt Rudewig schmunzelnd. Sturmerprobt, nicht nur wegen der Nähe zur Nordsee, ist inzwischen auch die Genossenschaft in Breklum. Nach Problemen mit dem Ende 2018 in Insolvenz gegangenen Generalübernehmer, den die Genossen mit Bau und Betrieb beauftragt hatten, gab es Stress mit den finanzierenden Banken. Schon im er s - ten Betriebsjahr, während die Restarbeiten am ersten Bauabschnitt ins Stocken geraten waren, hatte sich auch der vorab kalkulierte Wärmepreis als nicht haltbar entpuppt und musste um 2,07 Cent angehoben werden. Den Be - schluss dazu traf die Hauptversamm - lung übrigens einstimmig. Seit dann im August 2019 auch noch ein kompletter Vorstandswechsel über die Bühne gebracht worden ist, befindet sich die Genossenschaft inzwischen wieder in ruhigerem Fahrwasser. Eine Tochtergesellschaft der Stadtwer - ke Bremen hat sie jetzt mit Abrechnung und Betriebsführung betraut. Den 24/7- Wartungsservice übernimmt dabei ein örtlicher Heizungsbaubetrieb. Nach - dem inzwischen die letzten der 60 Gebäude des ersten Bauabschnitts endlich angeschlossen sind, soll nun auch die Erschließung weiterer Wohngebiete da - zu beitragen, dass die vorhandene Heiz - zen trale samt Solarfeld besser ausge - lastet ist. Dass sich die Solaranlage mit 600 Quadratmetern Kollektorfläche, wie es in den sonnigen Junitagen jüngst der Fall war, am Nachmittag abschaltet, wenn die beiden 88 Kubikmeter großen Heißwasserspeicher voll beladen sind, das soll möglichst bald Geschichte sein. Professionalisierung Hansen hat aus den turbulenten Jahren eine zentrale Lehre gezogen: „Um Wärmenetze als Genossenschaft zu organisieren, bedarf es einer hohen Professionalisierung. Man braucht ei nen guten Techniker und einen guten Kaufmann.“ Gewiss: Viele Bürgerenergieprojek te kämen erst an den Start, weil ein Visionär die Leute im Ort mitziehe. Aber genauso wichtig sei es, jemanden im Boot zu haben, der die Visionen jederzeit kritisch prüfe, meint Hansen: „Die richtige Mischung zwischen Visio när und Bremser zu finden, das ist die Kunst.“ Wie dabei am Ende die Arbeits - teilung zwischen Profis und Ehrenamt - lern aussieht, das kann durchaus unterschiedlich sein. Während die Brek lumer sich, so Hansen, wohl nie wieder einem Generalübernehmer anvertrauen würden, aber bei Abrechnung und Betriebsführung auf die Erfahrung eines großen Stadtwerkes setzen, machen es die Mengsberger genau anders herum. Sie sind mit der Arbeit ihres Generalunternehmers, der Heizzentrale und Wärmenetz im Früh jahr 2018 schlüsselfertig übergeben hat, rundweg zufrieden. „Als Genossen schaft von Ehrenamtlern braucht man so einen professionellen Partner, mit dem ein Vertrauensver - hältnis besteht. Man könnte es stattdessen auch mit verschiedenen Partnern machen,“ sagt Rudewig, „aber nur, wenn man in der Lage ist, alle Schnittstellen sauber zu definieren.“ Viele laufende Arbeiten, einschließlich der jährlichen Abrechnung für 150 Wärmeabnehmer, die Rudewig selbst übernimmt, sind ihn Mengsberg ehrenamtlich organisiert. Rudewig: „Unser Wärmenetz ist ein Projekt für Generationen. Dafür braucht es dauerhaft einige Leute, die bereit sind, die Arbeit zu leisten.“ Guido Bröer GRÜNDUNG GENOSSENSCHAFTLICHER WÄRMENETZE SEIT 2006 Quelle: DGRV Energiekommune Institution/Kommune/Firma Straße Name, Vorname PLZ, Ort Telefon E-Mail Unterschrift/Datum Zum Lesen gibt es zwei Optionen: Als gedruckte Zeitschrift: Im Abonnement können Sie Energiekommune mit 12 Ausgaben pro Jahr für 49,- Euro bestellen. Als E-Paper/PDF: Zum Preis von 29,- Euro erhalten Sie die aktuellen Ausgaben der Zeitschrift per E-Mail als PDF-Datei. Ich möchte die Zeitschrift Energiekommune gedruckt zum Preis von 49,- Euro für 12 Aus gaben abon nieren. * Ich möchte die Energie kom - mune als E-Paper/PDF zum Preis von 29,- Euro pro Jahr abonnieren. * Der Infodienst für die lokale Energiewende! • monatlich aktuell • für kommunale Akteure • hilft zu vernetzen * Abonnements verlängern sich um ein Jahr, wenn Sie nicht zum Ende des Bezugszeitraums gekündigt werden. Verlag: Guido Bröer & Andreas Witt GbR, Bültestraße 70 b, 32584 Löhne, Tel. 05731 83460, Fax 05731 83469, www.energiekommune.info Energiekommune – Der Infodienst für die lokale Energiewende erscheint monatlich. Er berichtet über aktuelle Energiethemen mit Handlungsrelevanz für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Kommunen, Stadtwerken, für Gemeinderatsmitglieder und viele andere Akteure der lokalen Zivilgesellschaft.

Julian Kuntze2023-08-18T13:50:26+02:00Mittwoch, 1. Juli, 2020|

Innovative Lösungs- und Entwicklungskonzepte zur Marktbereitung für solare Wärmenetze in der Wohnungswirtschaft

Innovative Lösungs- und Entwicklungskonzepte zur Marktbereitung für solare Wärmenetze in der Wohnungswirtschaft HIR Hamburg Institut Research gGmbH 2 Innovative Lösungs- und Entwicklungskonzepte zur Marktbereitung für solare Wärmenetze in der Wohnungswirtschaft Autoren: Dr. Matthias Sandrock, Dr. Nikolai Strodel, Christian Maaß, Dr. Alexandra Purkus, Dr. Hilmar Westholm, Jonathan Claas-Reuther, Felix Landsberg, Eva Augsten HIR Hamburg Institut Research gGmbH Paul-Nevermann-Platz 5 22765 Hamburg www.hamburg-institut.com Hamburg, 2020 Wir bedanken uns für die Unterstützung aus der Wohnungswirtschaft durch: GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V. VNW Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V. WGH Wohnungsbaugenossenschaft Halberstadt eG Dieser Bericht wurde im Rahmen des Vorhabens: „Solnet 4.0 - Innovative Lösungs- und Entwicklungskonzepte zur Marktbereitung für solare Wärmenetze“ erstellt. Förderkennzeichen: 03EGB0002A, 03EGB0002B, 03EGB0002C Laufzeit des Vorhabens: 1.8.2017 - 30.9.2020 Gefördert durch: Haftungsausschluss: Das dieser Publikation zugrundeliegende Vorhaben wird mit Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie unter dem Förderkennzeichen 03EGB0002A gefördert. Die Verantwortung für den Inhalt dieses Dokuments liegt bei den AutorInnen. Weder der Fördermittel-geber noch die AutorInnen übernehmen Verantwortung für jegliche Verwendung der darin enthaltenen Informationen. 3 Inhalt A Bedeutung der Solarthermie für den Klimaschutz im Gebäudesektor ............. 5 1. Potenzial und Nutzungseigenschaften ..................................................... 5 2. Derzeitiger Marktstatus ............................................................................ 8 3. Entwicklungsperspektiven ...................................................................... 12 4. Rolle der Wohnungswirtschaft ............................................................... 14 B Anwendungsoptionen der Solarthermie im Wohnungsbau ........................... 16 1. Gebäudeorientierte Nutzung .................................................................. 16 1.1. Warmwasserbereitung.................................................................... 17 1.2. Heizungsunterstützung ................................................................... 17 1.3. Solarhäuser ..................................................................................... 18 2. Solarthermisch unterstützte Wärmenetze ............................................. 19 2.1. Wärmenetze für Trinkwarmwasser ................................................ 20 2.2. Wärmenetze für Raumheizung und Trinkwarmwasser .................. 21 2.3. Wärmenetze mit saisonaler Speicherung ....................................... 22 C Kosten und Wirtschaftlichkeit ......................................................................... 24 1. Investitionskosten ................................................................................... 24 2. Betriebskosten ........................................................................................ 25 3. Wärmegestehungskosten ....................................................................... 25 4. Förderung ............................................................................................... 26 D Rechtlicher Rahmen ........................................................................................ 29 1. Europäischer Regelungsrahmen ............................................................. 29 1.1. Europäisches Klimagesetz ............................................................... 29 1.2. Europäische Klimaschutzverordnung .............................................. 30 1.3. Europäische Governance-Verordnung ............................................ 30 1.4. Europäische Gebäudeeffizienzrichtlinie ......................................... 31 1.5. Europäische Erneuerbare-Energien-Richtlinie ................................ 31 1.6. Europäische Effizienz-Richtlinie ...................................................... 32 1.7. Europäische Emissionshandelsrichtlinie ......................................... 32 2. Nationaler Regelungsrahmen ................................................................. 33 2.1. Bundes-Klimaschutzgesetz .............................................................. 33 2.2. Gebäudeenergiegesetz ................................................................... 33 2.3. Brennstoff-Emissionshandelsgesetz ............................................... 35 2.4. Wärmelieferverordnung ................................................................. 35 2.5. AVBFernwärmeverordnung ............................................................ 36 2.6. Bauordnungsrecht für gebäudeorientierte Solaranlagen ............... 37 2.7. Planungs- und Genehmigungsrecht für solare Freiflächenanlagen 37 4 E Hemmnisse ...................................................................................................... 39 1. Bekanntheit und Image........................................................................... 39 2. Rechtliche Hemmnisse ............................................................................ 40 3. Flächenverfügbarkeit .............................................................................. 42 4. Technische Herausforderungen .............................................................. 43 5. Wirtschaftliche Hemmnisse .................................................................... 44 F Technische Lösungsansätze ............................................................................. 45 1. Saisonale Wärmespeicherung im Quartier ............................................. 45 2. Dezentrale Einspeisung in das Fernwärmenetz ...................................... 48 3. Sektorkopplung mit dem Stromsystem .................................................. 50 4. Multikodierte Flächennutzung ............................................................... 52 G Organisatorische und rechtliche Lösungsansätze ........................................... 58 1. Wärmenetze in eigener Verantwortung der Wohnungswirtschaft ........ 58 2. Contracting und Betreibermodelle ......................................................... 59 3. Warmmieten-Modelle ............................................................................ 61 4. Bivalente Netzversorgung mit Solarthermie .......................................... 62 5. Geschäftsmodelle zur Netznutzung ........................................................ 66 6. Herkunftsnachweise und Bilanzierung von Wärme ............................... 68 H Fallbeispiele ..................................................................................................... 73 1. Freiburg: Neue Energie für alte Mauern ................................................. 73 2. Hamburg-Harburg: Sonnenernte für den Winter einfrieren .................. 75 3. Rostock-Brinckmannshöhe: Solarwärme aus dem Untergrund ............. 79 4. Frankfurt-Unterliederbach: Sozialer und solarer Wohnungsbau ........... 81 5. Düsseldorf: Optimierung der dezentralen Solareinspeisung .................. 83 6. Hamburg-Wilhelmsburg: Einspeisetarif für Solarwärme ........................ 85 7. Berlin-Adlershof: Das Wärmenetz als Speicher nutzen .......................... 87 8. Cottbus-Sandow: Sonnenhäuser mit Energie-Flatrate ........................... 89 9. Graz-Waltendorf: Solarcontracting am Berliner Ring ............................. 92 I Literaturverzeichnis ......................................................................................... 94 5 A Bedeutung der Solarthermie für den Klimaschutz im Gebäudesektor 1. Potenzial und Nutzungseigenschaften Die Solarthermie wird als Baustein der Energiewende im Wärmebereich in der öffentlichen Wahrnehmung oft unterschätzt. Das theoretische Energiepotenzial der Solarstrahlung ist immens groß und flächendeckend verfügbar. Die während nur einer Stunde auf die Erdoberfläche eingestrahlte Solarstrahlung entspricht etwa dem globalen Energiebedarf eines ganzen Jahres. In Deutschland beträgt die jährliche Solarstrahlung etwa 1.000 kWh je m² Landfläche, daraus ergibt sich ein – theoretisches – Potenzial von 357.000 TWh. Zum Vergleich: die jährlich notwendige Wärmemenge für Heizung und Warmwasser in den Wohngebäuden beträgt etwa 500 TWh. Im Süden Deutschlands scheint die Sonne mehr und kräftiger als im Norden. Jedoch sind diese Unterschiede nicht so gravierend, wie es die Darstellung in den üblichen Strahlungskarten vermuten läßt. Auch im Norden ist eine wirtschaftliche Nutzung der Solarthermie möglich. Die Nutzung der Solarthermie ist möglich über dezentrale (gebäudebezogene) Anwendungen oder über die Einspeisung der Solarwärme in Nah- und Fernwärmesysteme (zentrale Anwendung). Das technisch nutzbare Potenzial der dezentralen Solarthermie wird in verschiedenen wissenschaftlichen Studien mit Werten in einem Korridor zwischen 78 und 120 TWh jährlich beziffert. (Corradini, 2013) (Jochum, et al., 2017). Für die zentrale Anwendung der Solarthermie wurden im BMWi-Projekt AIRE etwa 92 TWh ermittelt (IFEU, 2020). Gegenüber dem technischen Potenzial hängt das wirtschaftlich erschließbare Potenzial der Solarthermie von vielen energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen ab, wie etwa den Referenzkosten einer fossilen Energieversorgung, der Förderkulisse oder der (künftigen) Bepreisung von CO2-Emissionen. Auch die jeweilige Kombination der Solarthermieanlage mit anderen Erzeugungstechniken beeinflußt das wirtschaftliche Potenzial. Beispielhaft kann durch eine Kombination von Wärmepumpen mit Solarthermie die Wärmequelle der Wärmepumpe regeneriert werden und so ein Zusatznutzen generiert werden. Bei der zentralen Anwendung der Solarthermie in Wärmenetzen sind weitere Kriterien wie etwa die Konkurrenz durch andere Wärmequellen (z.B. Müllverbrennungsanlagen) zu berücksichtigen. Für die Abschätzung künftiger Ausbaupotenziale ergeben sich somit große Unsicherheiten. Das wirtschaftliche Potenzial der Solarthermie kann für den dezentralen Sektor mit Werten zwischen 18 und 33 TWh jährlich abeschätzt werden (Sterchele, et al., 2020). Für den Bereich der zentralen Solarthermieanwendung mit Einbindung in Wärmenetze ergeben sich je nach zugrunde gelegtem Szenario Potenzialwerte von 6 bis zu 55 TWh jährlich (Gerhardt, et al., 2019) (Gerbert, et al., 2018). Hieraus wird deutlich, dass ein großer Teil des heutigen Wärmebedarfs im Gebäudesektor über die Energiequelle Solarthermie abgedeckt werden könnte. Das Potenzial der Solarenergie übersteigt den Wärmebedarf um ein Vielfaches Das wirtschaftlich nutzbare Potenzial hängt stark von den energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen ab Ein großer Teil des heutigen Wärmebedarfs im Gebäudebereich könnte solar gedeckt werden. 6 Im Gegensatz zur Verwendung fossiler Brennstoffe ist die Nutzung der Solarstrahlung mit nahezu keinen umweltschädlichen Wirkungen verbunden. Es enstehen keine Emissionen, keine Risiken und keine Altlasten. Solarkollektoren werden in verschiedenen Bauarten für die Energiegewinnung eingesetzt. Entscheidend ist hier das erforderliche Nutztemperaturniveau. Unverglaste Absorber können bei sehr niedrigem Temperaturniveau eingesetzt werden (Freibäder) oder in Verbindung mit Wärmepumpen (Luftkollektoren). Flachkollektoren sind die üblichste Bauform für Raumheizung und Warmwasser. Für höhere Temperaturen können Vakuumröhrenkollektoren eingesetzt werden. Konzentrierende Kollektoren kommen bei sehr hohen Temperaturen zum Einsatz (industrielle Prozesswärme). Der Wirkungsgrad der Solarkollektoren für die Umwandlung der Solarstrahlung in nutzbare Wärme beträgt etwa 30 – 50%. Dabei sind der Kollektortyp und die Nutztemperatur entscheidend. Niedrige Nutztemperaturen begünstigen den Wirkungsgrad der Kollektoren. Die eingestrahlte Solarenergie konzentriert sich zu etwa ¾ auf das Sommerhalbjahr. Der Gebäude-Wärmebedarf ist jedoch in der Heizperiode am größten, im Sommer hauptsächlich auf Warmwasserbereitung beschränkt. Dieses gegenläufige Verhältnis zwischen Energiedargebot und -bedarf beschränkt die Nutzung der Solarthermie bzw. erfordert speziell angepasste Techniken. Abbildung 1: Solare Einstrahlung und Nutzungsmöglichkeiten im Gebäudebestand (Bildquelle: Solites) Die Auslegung einer dezentralen Solarthermieanlage zur Warmwasserbereitung nach der VDI-Richtlinie 6002 (Solare Trinkwassererwärmung) führt im Gebäudebestand1 zu einem sehr geringen solaren Deckungsgrad am gesamten gebäudebezogenen Wärmebedarf von nur etwa 3%. Üblicherweise wird jedoch eine derartige 1 Bei neu errichteten Gebäuden hat durch den verbesserten baulichen Wärmeschutz der Energiebedarf für Warmwasser gegenüber der Raumheizung einen wesentlich höheren Anteil. Entsprechend erhöhen sich dadurch auch die möglichen solaren Anteile am gebäudebezogenen Wärmebedarf. Die Nutzung hat nahezu keine schädlichen Umweltauswirkungen. Etwa ¾ der Solar-strahlung entfällt auf das Sommerhalbjahr 7 Solarthermieanlage so ausgelegt, dass im Sommer der Warmwasserbedarf komplett durch die Anlage abgedeckt wird. Mit einer solchen Anlagenkonfiguration können etwa 7 % des Gebäudewärmebedarfs gedeckt werden. Mit größeren Kollektorflächen und Nutzung der Solarwärme auch für die Raumheizung kann dieser Wert auf etwa 15-20 % erhöht werden. Werden noch höhere Anteile der Solarthermie am Wärmebedarf gewünscht, muss die eingestrahlte Solarwärme bis zur Nutzung in der Heizperiode gespeichert werden. Mit dem Einsatz saisonaler Wärmespeicher bei solarthermisch unterstützten Wärmenetzen können solare Anteile von mehr als 50 % erreicht werden. Hier stehen verschiedene Bauarten saisonaler Speicher zur Verfügung. Mit saisonaler Speicherung können solare Anteile am Wärmebedarf von mehr als 50% erreicht werden 8 2. Derzeitiger Marktstatus Generell hat sich die Solarthermie in Deutschland als Technologie zur Warmwasserbereitung und Unterstützung der Raumheizung in Wohngebäuden mit großer Verbreitung bewährt. Thermische Sonnenkollektoren und die zugehörigen Systemlösungen haben einen hohen technischen Standard erreicht. In Deutschland sind derzeit thermische Solaranlagen mit einer kumulierten Gesamtkollektorfläche von etwa 19,3 Mio. Quadratmetern installiert und leisten einen Beitrag zur Wärmeversorgung von etwa 8,5 TWh jährlich (Stand 12/2019).2 Insgesamt stellen die erneuerbare Energien im Wärmesektor mit einer Energiemenge von etwa 176 TWh im Jahr 2019 einen Anteil von etwa 14,5 % des gesamten Endenergieverbrauchs an Wärme und Kälte. Die Solarthermie liefert davon einen Anteil von etwa 5 %. Abbildung 2: Endenergieverbrauch an Wärme aus erneuerbaren Energien im Jahr 2019, Quelle: Umweltbundesamt Auf den gesamten Energiebedarf an Wärme bezogen liegt der Anteil der Solarthermie nur bei etwa 1 %. Jedoch steht der Strukturwandel im Wärmesektor zu erneuerbaren Energien noch am Anfang und es wird vor dem Hintergrund der Zielsetzung eines künftig klimaneutralen Gebäudebestands ein deutliches Marktwachstum in den nächsten Jahren erwartet (s. Kapitel A3). 2 Diese Zahlen beziehen sich auf die amtliche Statistik der AGEE-Stat (Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik). Die Werte sind geringer als die der Branchenstatististik des BSW (Bundesverband Solarwirtschaft), da die AGEEStat im Gegensatz zum BSW einen Rückbau von Anlagen nach einer Lebensdauer von 20 Jahren voraussetzt. Solarthermie liefert etwa 5 % des Anteils an erneuerbaren Energien im Wärmesektor 9 Entwicklungen in den letzten Jahren Deutschland war in den 1990er und Anfang der 2000er Jahre mit großem Abstand der größte Solarthermiemarkt Europas. Dieser Rang konnte zumindest in absoluten Zahlen bislang noch gehalten werden, jedoch ist der jährliche Ausbau seit dem Rekordjahr 2008 bis einschließlich 2019 fast stetig zurückgegangen. Abbildung 3: Eigene Darstellung auf der Grundlage der Verbandsstatistik BSW/BDH Stand: 03/2020 Der weitaus größte Teil des Solarthermiemarktes in Deutschland entfällt auf relativ kleine Dachanlagen im Bereich der von den Eigentümern selbst genutzten Ein- und Zweifamilienhäuser. Genaue statistische Daten liegen hierzu nicht vor. Von verschiedenen Marktexperten wird jedoch der Anteil dieser Kleinanlagen auf mehr als 95 % des Marktes geschätzt. Andere Solarthermie-Anwendungen wie etwa im Bereich des Mietwohnungsbaus oder im Bereich Industrie und Gewerbe stehen demgegenüber deutlich zurück. Marktsituation im Mietwohnungsbau Auch für den hier im Fokus stehenden Bereich der Mietwohngebäude stehen nur wenig belastbare Daten zur Verfügung. Eine Unterstützung des Projekts erfolgte freundlicherweise durch den GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. Nach eigener Aussage repräsentiert der GdW rund 3.000 kommunale, genossenschaftliche, kirchliche, privatwirtschaftliche, landes- und bundeseigene Wohnungsunternehmen. Insgesamt bewirtschaften diese Unternehmen etwa 30 % aller Mietwohnungen in Deutschland. Nach einer internen Statistik3 des GdW waren im Jahr 2016 etwa 3.480 Solarkollektoranlagen mit ingesamt etwa 106.000 m² Kollektorfläche bei den Mitgliedsunternehmen installiert. Dies entspräche einem Anteil von etwa 0,6 % der insgesamt installierten Kollektorfläche. 3 Persönliche Mitteilung des GdW 0,00 0,00 200,00 200,00 400,00 400,00 600,00 600,00 800,00 800,00 1000,00 1000,00 1200,00 1200,00 1400,00 1400,00 1600,00 1600,00 1800,00 1800,00 2000,00 2000,00 2000 2000 2001 2001 2002 2002 2003 2003 2004 2004 2005 2005 2006 2006 2007 2007 2008 2008 2009 2009 2010 2010 2011 2011 2012 2012 2013 2013 2014 2014 2015 2015 2016 2016 2017 2017 2018 2018 2019 2019 Zubau an Solarkollektorfläche in 1.000 m² Zubau an Solarkollektorfläche in 1.000 m² Zubau an Kollektorfläche 2000 --20192019 Flachkollektor Flachkollektor Vakuumkollektor Vakuumkollektor Der Solarthermiemarkt ist in Deutschland seit etwa 10 Jahren rückläufig Etwa 95 % des Marktes entfallen auf kleine Anlagen im Ein- und Zweifamilienhaus-bereich 10 Wird vorausgesetzt, dass der GdW-Anteil am Mietwohnungsmarkt in Deutschland etwa 1/3 beträgt und auch im restlichen Mietwohnungsmarkt eine ähnliche Verbreitung von Solarthermieanlagen zu finden ist, kann der Anteil am gesamten Solarthermiemarkt mit etwa 1,5 - 2 % abgeschätzt werden. Vor dem Hintergrund, dass etwa 57% der Haushalte in Deutschland zur Miete wohnen4, ist dieser Marktanteil sehr gering. Aufschlussreich ist auch die Entwicklung der installierten Solaranlagen im Bereich der GdW-Mitgliedsunternehmen aufgeteilt nach Solarthermie-Anlagen und Fotovoltaik-Anlagen zur Stromerzeugung. Abbildung 4: Installierte Solaranlagen bei GdW-Unternehmen (Daten: GdW) Während in den Jahren bis 2010 zahlenmäßig noch mehr Solarthermie-Anlagen als Photovoltaik- Anlagen in Betrieb waren, hat sich das Verhältnis seitdem umgekehrt. Diese Entwicklung dürfte sich in den letzten Jahren seit 2016 weiter zugunsten der Photovoltaik fortgesetzt haben. Solarthermisch unterstützte Wärmenetze Im Gegensatz zu dem insgesamt rückläufigen Solarthermiemarkt in Deutschland zeigt sich in den letzten Jahren eine positive Marktentwicklung im Bereich großflächiger Solaranlagen mit Einbindung in Nah- und Fernwärmenetze. Sehr oft werden diese Anlage nicht auf Gebäudedächern, sondern als Freiflächenanlagen errichtet. Ende 2019 waren in Deutschland etwa 38 solarthermische Großanlagen mit einer einer Kollektorfläche von etwa 75.000 Quadratmetern in Wärmenetze eingebunden und in Betrieb. Die Kollektorfläche in diesem Marktsegment hat sich im Jahr 2019 gegenüber dem Vorjahr verdoppelt. Mitte des Jahres 2020 wurde die Schwelle von 100.000 Quadratmetern überschritten. Auch für die kommenden Jahre ist nach dem Stand der in Bau und Planung befindlichen Projekte unter Berücksichtigung ihrer verschiedenen Realisierungs-wahrscheinlichkeiten eine deutliche Steigerung in diesem Marktsegement zu erwarten. Die prognostizierte Marktentwicklung bis 2025 geht von einer Verdopplung 4 https://de.statista.com/statistik/daten/studie/237719/umfrage/verteilung-der-haushalte-in-deutschland-nach-miete-und-eigentum/ 0 0 1.000 1.000 2.000 2.000 3.000 3.000 4.000 4.000 5.000 5.000 6.000 6.000 2001 2001 2005 2005 2007 2007 2010 2010 2013 2013 2016 2016 Anzahl der Anlagen Anzahl der Anlagen Installierte Solaranlagen bei GdW--UnternehmenUnternehmen Solarthermie Solarthermie Photovoltaik Photovoltaik Obwohl mehr als 50 % der Haushalte in Miet-wohnungen wohnen, beträgt der Anteil am Solarthermiemarkt nur etwa 2 % Eine positive Markt-entwicklung zeigt sich im Bereich der solaren Wärmenetze. 11 der Anlagenzahl auf mehr als 80 und einem Ausbau auf gut 300.000 Quadratmeter Kollektorfläche aus. 5 Abbildung 5: Reale und prognostizierte Marktentwicklung bei solarthermischen Großanlagen mit Einbindung in Wärmenetze (Quelle: Solites) Ursächlich für diesen Trend sind vor allem die deutlich geringeren Wärme-gestehungskosten der solaren Großanlagen gegenüber den kleinen Anlagen auf Ein- und Zweifamilienhäusern (s. Kap. C). Welchen Einfluß das Segment der Wärmenetze bei geeigneten energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen auf den Solarmarkt insgesamt haben kann, zeigt die Entwicklung im Nachbarland Dänemark. Dort nimmt die Solarthermie als Erzeugungsoption für Wärmenetze mittlerweise einen wichtige Rolle im Mix der verschiedenen erneuerbaren Energien ein. Mehr als 150 Großanlagen mit mehr als 1,3 Mio. Quadratmetern Kollektorfläche sind in Dänemark bereits installiert. Dies hat dazu geführt, dass die pro Kopf installierte Kollektorfläche in Dänemark in den letzten Jahren eine rasante Marktentwicklung zeigt und weit über den anderen europäischen Ländern liegt. 5 Solites (2020): Solare Nah- und Fernwärme in Deutschland. Online verfügbar unter https://www.solar-district-heating.eu/de/aktuelles/medien/ In Dänemark sind große Freiflächenanlagen weit verbreitet 12 Abbildung 6: Entwicklung des Solarthermiemarkts pro Einwohner in Europa (Quelle: Solar Heat Europe) 3. Entwicklungsperspektiven Auch wenn derzeit die Solarthermie mit weniger als 1 % Anteil noch einen vergleichsweise geringen Beitrag zur Deckung des gesamtem Wärmebedarfs beiträgt, so ist doch davon auszugehen, dass dieser Anteil in Zukunft deutlich ansteigen wird. Für das Ziel eines langfristig klimaneutralen Gebäudebestandes ist neben der energetischen Modernisierung der Gebäude die Transfomation der Wärme-versorgung zur Nutzung erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme der wichtigste Hebel. Es ist weder realistisch noch kosteneffizient, die Klimaschutzziele im Gebäudesektor ausschließlich über Effizienzmaßnahmen anzustreben. Ohne eine dynamische Zunahme der erneuerbaren Energien im Wärmesektor würden die Kosten für die dann zusätzlich erforderlichen Effizienzmaßnahmen erheblich steigen. Verschiedene volkswirtschaftliche Studien wie auch die Leitszenarien der Bundesregierung deuten hierbei auch auf eine steigende Bedeutung der Solarthermie für den Wärmemarkt hin. Zwar ist die Solarthermie angesichts konkurrierender Technologien wie Wärmepumpen und Biomasse nicht alternativlos, dürfte aber doch in einem überwiegend auf erneuerbaren Energien beruhenden Energiemix für den Wärmebereich weitaus größere Bedeutung als bisher gewinnen. Nach der im Jahr 2015 veröffentlichten Energieeffizienzstrategie Gebäude der Bundesregierung steigt im Zielszenario „Erneuerbare Energien“ (36 % Endenergie-einsparung, 69 % erneuerbare Energien) der Anteil der Solarthermie am Energie-bedarf für Raumwärme und Warmwasser im Jahr 2050 auf einen Wert von etwa 18 %. Nach den Ergebnissen dieses Szenarios werden etwa 93 TWh jährlich über die Solarthermie erzeugt, davon 11 TWh zentral über Wärmenetze. (BMWi, 2015) Die BDI-Studie „Klimapfade für Deutschland“ (Gerbert, et al., 2018) aus dem Jahr 2018 geht in ihrem Szenario mit 95 % Treibhausgasemission davon aus, dass im Jahr 2050 ein Anteil von 16 % des Wärmebedarfs für Gebäude über Solarthermie gedeckt wird. Bei einem dort zugrunde gelegten Wärmebedarf von insgesamt 383 TWh werden Die Bedeutung der Solarthermie im künftigen Energiemix wird stark ansteigen 13 nach diesem Szenario 41 TWh über dezentrale Solarthermie erbracht und 20 TWh zentral über die Einspeisung in Wärmenetze. Nach dem Szenario der 2020 erschienenen Studie „Klimaneutrales Deutschland“ (Prognos; Öko-Institut; Wuppertal Institut, 2020) werden im Jahr 2050 etwa 45 TWh über Solarthermie erzeugt, davon 13 TWh zentral über Wärmenetze. Insgesamt deckt die Solarthermie nach diesem Szenario etwa 7 % des Wärmebedarfs im Gebäudesektor. Abbildung 7: Möglicher Beitrag der Solarthermie zur Deckung des gebäudebezogenen Wärmebedarfs in 2050 Der Blick auf das Jahr 2050 ist naturgemäß mit vielen Unsicherheiten in Bezug auf die künftigen energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen behaftet. Allen betrachteten Szenarien ist jedoch gemeinsam, dass ◼ der Beitrag der Solarthermie zum Wärmebedarf im Gebäudesektor gegenüber dem status quo sehr deutlich anwachsen wird und ◼ ein wesentlicher Anteil der solaren Wärme zentral über Wärmenetze bereit gestellt werden wird. Der künftige Wachstumspfad der Solarthermie im Bereich der zentralen Erzeugung hängt stark vom Ausbau der Fernwärme-Infrastruktur in Deutschland und der Transformation der Fernwärmeerzeugung zu erneuerbaren Energien und Abwärme ab. Mit einem starken Ausbau der Fernwärme-Infrastruktur in Deutschland gewinnt auch die Option der Solarthermie über die Integration in die Wärmenetze eine stärkere Bedeutung. 0 0 10 10 20 20 30 30 40 40 50 50 60 60 70 70 80 80 90 90 100 100 Status Quo Status Quo BMWi BMWiEffizienzstrategieEffizienzstrategie(2050)(2050) Klimapfade für Klimapfade fürDeutschlandDeutschland(2050)(2050) Klimaneutrales KlimaneutralesDeutschlandDeutschland(2050)(2050) TWh/a TWh/a Beitrag der Solarthermie zur Gebäudewärme 2050 Solarthermie dezentral Solarthermie dezentral Solarthermie in Wärmenetzen Solarthermie in Wärmenetzen 14 4. Rolle der Wohnungswirtschaft Die Wohnungswirtschaft hat in diesem Themenkreis mehrere Rollen. Einerseits nimmt der Mietwohnungsbau die Rolle des größten Abnehmers von Fernwärme in Deutschland ein und andererseits betreibt die Wohnungwirtschaft zahlreiche Quartiers-Wärmenetze in eigener Verantwortung. Insgesamt werden knapp die Hälfte des im GdW vetretenen Wohnungsbestandes über Fernwärme versorgt. Die Unterschiede zwischen den alten und den neuen Bundesländern sind dabei beträchtlich: Während in den alten Bundesländern etwa 29 % über Fernwärme versorgt werden, sind dies in den neuen Bundesländern etwa 71 %. (Viering, 2015) Grundsätzlich ist die Wohnungswirtschaft an einer Wärmeversorgung durch Dritte sehr interessiert. Gerade vor dem Hintergund, dass die energetische Gebäude-sanierung in der Wohnungswirtschaft erkennbar an Grenzen stößt, kann die zunehmende Integration erneuerbarer Wärme in die Fernwärmeversorgung eine gute Perspektive für sozialverträgliche Wärmepreise auf dem Weg zur Klimaneutralität im Gebäudebestand darstellen. Für Axel Gedaschko (Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen) „kommt dem letztlich bezahlbaren Umbau der Fernwärme-systeme eine herausragende Bedeutung für einen sozial vertretbaren Pfad zur Erreichung der Klimaziele zu, denn es zeige sich immer deutlicher, dass trotz aller Investitionen in die Energieeffizienz weder der Energieverbrauch, noch der CO2-Footprint der Wohnungen wie eigentlich erwartet absinken“. (Gedaschko, 2020) Ein größerer Anteil der Solarthermie bei der Erzeugung von Fernwärme sowie der zu erwartende Ausbau der Fernwärme führen dazu, dass die Mieter künftig einen Teil ihres Wärmebedarfs über solarthermisch erzeugte Fernwärme decken können. Ein anderer (und bisher wenig beachteter) Aspekt ist die Rolle der Wohnungswirtschaft als Eigentümer und Betreiber von Wärmenetzen. Insbesondere zur Wärmeversorgung von Wohnquartieren werden Wärmenetze nicht nur von der klassischen Fernwärmewirtschaft oder Contractoren betrieben, sondern auch von den Wohnungsunternehmen selbst. Bei diesen Wärmenetzen können die Wohnungsunternehmen selbst und direkt Einfluß nehmen auf den Erzeugungsmix. Die bisherigen Erfahrungen mit dem Einsatz von Solarthermie in der Wohnungswirtschaft, die Hemmnisse gegenüber einer stärkeren Verbreitung und mögliche Lösungsansätze für eine stärkere Marktverbreitung wurden am 29. Oktober 2018 in einem Workshop beim Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen in Hamburg diskutiert. Sie sind mit eingeflossen in diesen Fachbericht. Die Wohnungswirtschaft hat mehrere Rollen bei der künftigen Entwicklung solarer Wärmenetze 15 Abbildung 8: Workshop zu solaren Wärmenetzen in der Wohnungswirtschaft am 29.10.2018 in Hamburg (Foto: Hamburg Institut) 16 B Anwendungsoptionen der Solarthermie im Wohnungsbau Die Solarthermie kann auf unterschiedliche Art und Weise zur anteiligen Deckung des Wärmebedarfs im Wohnungsbau eingesetzt werden. Die Nutzung kann dabei dezentral (gebäudeorientiert) oder zentral über Wärmenetze erfolgen. In den meisten Ländern wird Solarwärme vor allem dezentral am jeweiligen Gebäude gewonnen und genutzt. Die größte Ausnahme ist Dänemark, hier wird der Solarmarkt durch großflächige Kollektoranlagen in Freilandaufstellung dominiert, die Wärme in Nah- und Fernwärmenetze einspeisen. 1. Gebäudeorientierte Nutzung Bei der gebäudeorientierten Nutzung werden die Sonnenkollektoren meist auf Dachflächen montiert, seltener an der Fassade. Wesentlich für die technische Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit sind daher vor allem die Einstrahlung auf das Dach, die Dachstatik, die Koordinierung mit bevorstehenden Dachsanierungen, die Leitungsführung vom Dach in den Heizungsraum sowie genügend Platz für einen Wärmespeicher. Je nach Nutzungsart und – umfang kann die gebäudeorientierte Solarthermienutzung in verschiedene Kategorien eingeteilt werden: von der reinen Warmwasserbereitung, bei der nur ein vergleichsweise geringer Anteil der Wärme durch Solarthermie erzeugt wird bis hin zu den sogenannten Solarhäusern, deren Wärmebedarf überwiegend solar gedeckt wird. Abbildung 9: Arten der gebäudeorientierten Nutzung von Solarthermie Bei allen Nutzungsarten hängt der spezifische Solarertrag (in kWh pro Quadratmeter Kollektorfläche) und damit auch die Wirtschaftlichkeit stark davon ab, dass im Sommer ein möglichst großer Anteil der verfügbaren Solarwärme genutzt wird. Erfolgt keine Wärmeabnahme bzw. ist der Wärmespeicher voll beladen, stoppt der Kollektorkreislauf – die Anlage geht in Stagnation. Die Temperatur im Kollektorkreis steigt dann stark an. Eine gut geplante und ausgeführte Solaranlage kann diesen Zustand verkraften, doch sowohl wegen der Belastung des Materials als auch im Sinne der Wirtschaftlichkeit ist eine möglichst hohe Wärmenutzung auch im Sommer erstrebenswert. Das ist bei Mehrfamilienhäusern leichter zu gewährleisten als bei Einfamilienhäusern, da die Abnahme gleichmäßiger ist. Bisher dominiert die gebäudeorientierte Nutzung der Solarthermie 17 1.1. Warmwasserbereitung Die Warmwasserbereitung ist der Klassiker unter den Solarthermie-Nutzungsformen: In den Sonnenkollektoren wird ein Wärmeträgermedium (in der Regel Wasser mit Frostschutzmittel) erhitzt. Das heiße Fluid strömt durch den Kollektorkreislauf in den Heizungsraum und wird dort in der Regel über einen Wärmetauscher an den Warmwasserspeicher abgegeben. Die Anlagen werden im Ein- und Zweifamilienhausbereich meist so dimensioniert, dass sie im Sommer den gesamten Warmwasserbedarf decken, im Jahresmittel etwa die Hälfte. Für die solare Warmwasserbereitung gilt als Faustformel eine Kollektorgröße von 1,2 bis 1,5 m² pro Person. Das Speichervolumen liegt bei etwa 80 bis 100 Litern pro Quadratmeter Kollektorfläche (bei Flachkollektoren). Im Wohnungsbau hat die Wirtschaftlichkeit der Solaranlage im Regelfall eine hohe Bedeutung. Hier ist es erforderlich, möglichst hohe Systemnutzungsgrade und damit hohe spezifische Erträge zu erzielen. Aus diesem Grund werden die Anlagen hier oft mit geringerer Dimensionierung der Kollektorfläche je Person ausgelegt. Dies führt im Ergebnis zu höheren Wirkungsgraden, jedoch auch eines kleineren solaren Anteils am Warmwasser-Wärmebedarf. Eine sehr wichtige Grundlage für die Auslegung der Anlage ist die Kenntnis des tatsächlichen Warmwasserverbrauchs. Dies kann bei bestehenden Gebäuden über die Warmwasserverbrauchmessungen erfolgen, im Neubau muss der Bedarf über Vergleichswerte abgeschätzt werden. Ausgehend vom Warmwasserverbrauch im Gebäude können etwa 1 m² Flach-kollektorfläche je 50 Liter Warmwasserverbrauch (60°C) pro Tag als Richtwert angesetzt werden. Hiermit läßt sich auf das Jahr bezogen eine mittlere solare Deckung von 35-45 % des Warmwasser-Energiebedarfs erzielen. Bei einem angenommen mittleren Warmwasserverbrauch von 70 Litern (60°C) pro Wohneinheit ergibt dies bei Flachkollektoren etwa 1,5 m² pro Wohneinheit. Wichtig bei der Dimensionierung der Anlagen ist auch die Größe des Speichers. Im Bereich der solarthermischen Anlagen im Wohnungsbau haben sich Systeme durchgesetzt, bei denen der überwiegende Teil des notwendigen Wasservolumens in Pufferspeichern bevorratet und nur noch ein relativ kleiner Bereitschaftsspeicher mit Trinkwasser befüllt wird, oder das warme Trinkwasser im Durchflusssystem bereitgestellt wird. Ein Richtwert für die Größe des Pufferspeichers sind hier Speichergröße Pufferspeicher 50 Liter je m² Kollektorfläche. Typische Erträge für die solare Warmwasserbereitung liegen bei 300 - 400 Kilowattstunden pro Quadratmeter Kollektorfläche. Mit der solaren Warmwasserbereitung können im Gebäudebestand etwa 5-10 % des gesamten Wärmebedarfs (Raumheizung + Warmwasser) solar bereitgestelt werden. Im Neubau lassen sich höhere Werte erzielen, da hier der Heizbedarf geringer ist. 1.2. Heizungsunterstützung Für eine Heizungsunterstützung wird die Kollektorfläche größer ausgelegt. Die in der Literatur empfohlenen Kollektorflächen variieren stark. Für den Fall der solaren Heizungsunterstützung ist gegenüber der reinen Warmwasserbereitung eine Verdopplung der spezifischen Kollektorfläche und entsprechende Anpassung des Speichervolumens empfehlenswert. Diese Richtwerte geben eine erste Abschätzung, ersetzen jedoch nicht die objektspezifische Fachplanung. Warmwasserbereitung: der Klassiker in der Solarthermie Grober Richtwert für die Warmwasser-Anlagen: 1 m² Kollektor je 50 Liter Warmwasserverbrauch 18 Im Rahmen eines vom BMWi geförderten Forschungsprojekts „Solar unterstützte Wärmezentralen in Mehrfamilienhäusern“ wurden insbesondere die Potenziale einer verbesserten Systemintegration der Solarwärme das Heizsystem durch hydraulisch optimierte Übergabestationen untersucht. (Adam, Backes, Wirth, Eggert, & Helbig, 2018) Ein Beispiel für eine an die besonderen Erfordernisse von Mehrfamilienhäusern angepasste technische Lösung ist der „Juri Energiemanager“ des Unternehmens Parabel Energiesysteme GmbH. Es handelt sich dabei um eine hydraulische Steuerungseinheit, die im Heizsystem die Solarwärme dort nutzt, wo der größten Einspareffekt zu erzielen ist. Das kann je nach Situation die Trinkwassererwärmung, die Heizungsunterstützung, der Heizungspuffer oder ein Spitzenlastspeicher sein. (Parabel Energiesysteme GmbH, 2020) In der Praxis setzen vor allem bei Mehrfamilienhäusern sowohl die Dachfläche als auch der Platz im Heizungskeller oft Grenzen. Welchen Anteil des Heizwärmebedarfs die Solarwärme decken kann, hängt zudem stark von der energetischen Effizienz des Gebäudes ab. Im Gebäudebestand können etwa 15 – 20% des Wärmebedarfs ohne saisonale Speicherung solar gedeckt werden, im Neubau können aufgrund des geringeren Bedarfs an Heizwärme und im Verhältnis größeren Energiebedarfs für Trinkwarmwasser größere Anteile solar erzeugt werden. 1.3. Solarhäuser Noch größere solare Anteile am gebäudebezogenen Wärmebedarf lassen sich erzielen, wenn das Gebäude selbst von vornherein auf die Nutzung der Solarenergie hin optimiert ist. Ein Pionier für den Bau von Solarhäusern ist das Schweizer Unternehmen Jenni Energietechnik AG. Im Jahr 1989 errichtete Jenni in Oberburg das erste rein solar beheizte Haus Europas. Das erste rein solare Mehrfamilienhaus mit acht Wohneinheiten wurde 2007 errichtet, weitere Mehrfamilienhäuser folgten. (Jenni Energietechnik AG, 2020) Die dabei eingesetzten Technologien sind im Wesentlichen am Markt verfügbar. Mittlerweile haben sich verschiedene Anbieter von Solarhäusern etabliert, die jeweils einen eigenen Fokus verfolgen. Bei einigen kann man Solarhäuser sogar schlüsselfertig erwerben. Das Sonnenhaus-Institut in Freiberg hat den Begriff „Sonnenhaus“ geprägt (Sonnenhaus Institut e.V., 2014). Diese Bezeichnung bedeutet, dass mindestens die Hälfte der Energie für Warmwasser und Heizung von der Sonne bereitgestellt werden. Das ist deutlich leichter, wenn die starke Nutzung der Sonnenenergie bereits bei der Planung des Gebäudes berücksichtigt werden: steile, nach Süden gerichtete Dachflächen ohne Verschattung, Platz für einen großen Wärmespeicher, eine gut gedämmte Gebäudehülle, solare Gewinne durch südliche Fensterflächen. Möglich sind hohe solare Deckungsgrade aber sogar im denkmalgeschützten Altbau. Eine aktive Lüftung mit Wärmerückgewinnung ist nicht zwingend erforderlich. Viele Solarhausfachleute lehnen diese sogar ausdrücklich ab. Zusätzlich wird bei den meisten Solarhäusern auch ein nennenswerter Teil des Strombedarfs solar gedeckt. Das „Sonnenhaus Autark“ legt den Fokus auf eine hohe Eigenversorgung und sieht entsprechend große Speicher für Wärme und Strom vor. Beim „Sonnenhaus Plus“ liegt der Schwerpunkt dagegen auf einer hohen Energieerzeugung – das Haus gewinnt Kennzeichnend für Solarhäuser: gute Wärmedämmung, große Kollektorflächen und ein saisonaler Wärmespeicher 19 mehr Energie von der Sonne, als es selbst verbraucht, und speist die Überschüsse ins Stromnetz ein. Während einerseits eine wachsende Bandbreite von Solarhäusern mit heutigen Standardtechnologien am Markt verfügbar ist, geht parallel die Forschung weiter: Beim „Solar Decathlon“ präsentieren Studierende aus aller Welt ihre Solarhäuser. Sie messen sich dabei in zehn Disziplinen, von „Energy Performance“ bis „Market Potential“. Im Jahr 2022 soll der Solar Decathlon Europe erstmals in Deutschland stattfinden und zwar in Wuppertal. 2. Solarthermisch unterstützte Wärmenetze Bei der gebäudebezogenen Nutzung von Solarthermie ist deren Anwendung in verschiedener Hinsicht beschränkt. Ein entscheidendes Kriterium für die Auslegung der Solaranlage ist der gebäudebezogene Wärmebedarf. Um sommerliche Überschüsse und Stagnation der Anlagen zu vermeiden, wird die Kollektorfläche am Wärmebedarf ausgerichtet, auch wenn möglicherweise ein Flächenangebot für eine größere Anlage vorhanden ist. Aber auch die verfügbare Dach – oder Fassadenfläche des Gebäudes begrenzt die Anwendung der Solarthermie im Wohnungsbau. In vielen Fällen sind geeignete Flächen zur Installation der Kollektoren nicht in ausreichendem Maß vorhanden. Im Verhältnis zur Wohnfläche ist die Dachfläche im Geschoßwohnungsbau grundsätzlich kleiner als bei Ein- und Zweifamilienhäusern. Weitere begrenzende Faktoren sind die statische Eignung, die Ausrichtung der Flächen und mögliche Verschattungen. Dazu kommen oft noch Aufbauten für Schornsteine, Lüftungen oder Aufzugsanlagen, die die verfügbare Fläche weiter verringern. Eine Lösung dieser Begrenzungen besteht darin, mehrere Gebäude in einem räumlichen Zusammenhang gemeinsam über Wärmeleitungen mit solarer Wärme zu versorgen. Die Kollektorflächen für diese Anlage können auf verschiedene gut geeignete Flächen verteilt werden oder in einer gemeinsamen Fläche zusammgefasst werden. Hierfür können Dächer, Fassaden oder Freiflächen genutzt werden. Gegenüber einer kleinteiligen Installation der Kollektorflächen auf jedem Gebäude mit dem entsprechenden Verrohrungsaufwand können hier Investitionskosten eingespart werden. Die solar erzeugte Wärme wird dann in ein Wärmenetz eingespeist (Fernwärme, Nahwärme) und die Gebäude werden mit Wärme aus diesem Netz versorgt. Netzgebundene Lösungen von Solarthermie-Anlagen lassen sich nach der Nutzungart und dem damit verbundenen Solar-Anteil am Wärmebedarf klassifizieren: von der Wärmenetzlösung ausschließlich zur Deckung des Warmwasserbedarfs mit relativ geringen solaren Anteilen bis hin zu Wärmenetzen mit einer saisonalen Speicherung der Wärme. Wärmebedarf und Montageflächen beschränken die Nutzung der Solarenergie am Gebäude Die wärmenetzbezogene Anwendung der Solarthermie eröffnet neue Perspektiven 20 Abbildung 10: Arten solarthermisch unterstützter Wärmenetze 2.1. Wärmenetze für Trinkwarmwasser Bei einer entsprechend hohen Wärmedichte im Quartier kann die Errichtung eines Wärmenetzes zur Deckung des Warmwasserbedarfs sinnvoll sein. Die Größe der Anlage wird üblicherweise so ausgelegt, dass der sommerliche Bedarf an Traink-Warmwasser möglichst komplett gedeckt wird, jedoch kaum Überschüsse entstehen und eine Stagnation der Anlage (keine Wärmeabnahme trotz solarem Angebot) möglichst vermieden wird. Der Anteil der benötigten Wärmeenergie zur Deckung des Trinkwarmwasserbedarfs am gesamten gebäudebezogenen Wärmebedarf ist aufgrund des erhöhten baulichen Wärmeschutzes im Neubau bedeutend größer als im Gebäudebestand. Dadurch lassen sich im Bereich der Neubau-Quartiere deutlich höhere solare Deckungsanteile bei dieser Art Wärmenetzen erzielen. 2.1.1. Beispiel Hamburg Hafen-City Ein Beispiel für ein solares Trinkwarmwasser-Wärmenetz bietet die Energie-versorgung der westlichen Hafen-City in Hamburg. Hier sorgen insgesamt etwa 1.800 Quadratmeter Solarkollektorfläche zur anteiligen Deckung von etwa 35 % des Wärmebedarfs für Warmwasser im Quartier. Hier werden neben Eigentumswohnungen und Gewerbeimmobilien auch Bestände der Hamburger Wohnungswirtschaft (Gemeinnützige Baugenossenschaft Bergedorf-Bille eG) versorgt. Die Solarkollektoren sind auf etwa 30 geeigneten Gebäuden im Quartier installiert, mehrheitlich wurden hier Vakuumröhrenkollektoren verwendet. Die angeschlossenen Gebäude verfügen über einen Fernwärmeanschluß für die Gebäudeheizung und die ggfls. erforderliche Nacherwärmung des Warmwassers. Die Anlagen wurden im Auftrag der damaligen Vattenfall Wärme Hamburg parallel zur Entwicklung des Quartiers in den Jahren 2012 bis 2019 errichtet und wurden nach der Rekommunalisierung der Hamburger Fernwärme von der Wärme Hamburg GmbH übernommen. Über den Bebauungsplan hatte die Freie und Hansestadt Hamburg eine verbindliche Nutzung eines Mindestanteils von 30 % regenerativer Energie am Warmwasserbedarf festgelegt. 1.800 m² Solar-kollektoren für die Trinkwassererwärmung 21 Abbildung 11: Solarthermiekollektoren zur Versorgung der Hamburger Hafen-City (Foto: Warmuth) 2.2. Wärmenetze für Raumheizung und Trinkwarmwasser Mit einer Anlagenkonzeption, die als Ziel neben der anteiligen Deckung des Bedarfs an Trinkwarmwasser auch eine solare Unterstützung der Raumheizung verfolgt, lassen sich größere solare Anteile am Gesamt-Wärmebedarf der Gebäude erzielen. Hierzu ist jedoch auch die Installation einer größeren Kollektorfläche in Bezug auf die Quadratmeter Wohnfläche bzw. die Anzahl der Personen notwendig. In der Regel werden die notwendigen Kollektorflächen auf den Dächern oder an den Fassaden der zu versorgenden Gebäude installiert. Für die Versorgung eines Quartiers reicht es normalerweise aus, wenn einzelne gut geeignete Gebäude mit den Kollektoren ausgestattet werden und die restlichen Gebäude über ein Verteilnetz versorgt werden. Für die Sicherstellung der restlichen Wärmeversorgung kommen in der Regel Quartiers-Energiezentralen mit Kesseln, KWK-Anlagen oder aber ein Fernwärme-anschluß zum Einsatz. 2.2.1. Beispiel Ford-Siedlung Köln In der sogenannten Ford-Siedlung in Köln-Niehl erfolgte durch die landeseigene Immobiliengesellschaft LEG6 im Rahmen des Projekts „Solarsiedlungen NRW“ in 2008 eine umfassende architektonische und energetische Modernisierung der Bestandsgebäude aus den 50er Jahren. Im Rahmen des Projektes wurde die ursprünglich dezentrale Wärmeerzeugung auf eine gemeinschaftliche Wärmeversorgung über drei separate Nahwärmenetze mit Wärmeerzeugung durch Gas-Brennwertkessel in Verbindung mit Solarthermie umgesetzt. 6 Seit dem Jahr 2016 erfolgt die Betreuung der Anlage über die Energiegesellschaft ESP EnergieServicePlus GmbH, an der die LEG Immobilien AG zu 51 % und die innogy SE zu 49 % beteiligt sind. 22 Abbildung 12: Modernisierte Ford-Siedlung mit den Solarkollektoren auf den Pultdächern (Grafik: EnergieServicePlus GmbH) Die Solarkollektoren wurden vollflächig auf den Pultdächern von neu errichteten Aufstockungen in Form von Maisonette-Wohnungen installiert. So wurde zusätzlicher Wohnraum geschaffen und eine optimal ausgerichtete Installationsfläche für die Kollektoren bereit gestellt. (Schaefer, 2011) Die Kollektoranlage mit insgesamt etwa 1.000 m² Kollektorfläche (Vakuumröhren) versorgt 345 Wohneinheiten im Quartier mit Wärme. Sie speist die Solarwärme in den Rücklauf der Heizkreise ein. Alternativ kann die solare Wärme in Pufferspeicher-Erdtanks mit je 15.000 Liter Volumen zwischengespeichert werden. Die Solarthermie deckt in der Siedlung etwa 60% des Warmwasserbedarfs ab und liefert einen signifikanten Beitrag zur Raumheizung. Die Reduzierungen des Energiebedarfs und der CO2-Emissionen durch die Modernisierungsmaßnahmen insgesamt sind beträchtlich: der spezifische Wärme-bedarf konnte von 290 kWh je qm auf weniger als 90 kWh je qm gesenkt werden. Der CO2-Ausstoß der gesamten Siedlung konnte um mehr als 90 % von etwa 3.000 t/a auf etwa 200 t/a vermindert werden. (Rühl, 2018) Durch das realisierte Energiekonzept wurden die Heizkosten deutlich abgesenkt, im Ergebnis sind die Wohnkosten für die Mieter trotz höherer Kaltmiete geringer als vorher. (Warmbold, 2011) 2.3. Wärmenetze mit saisonaler Speicherung Ohne eine groß dimensionierte Zwischenspeicherung der solar erzeugten Wärme ist ein solarthermischer Deckungsgrad am Wärmebedarf von etwa 15-20 % erreichbar. Ein größerer Anteil der Solarthermie am Wärmebedarf eines Quartiers lässt sich erreichen, wenn die Solarwärme in saisonalen Wärmespeichern über längere Zeiträume gespeichert wird. So kann die im Sommerhalbjahr erzeugte Wärme auch in der Heizperiode genutzt werden. In der Praxis wurden bisher Versorgungssysteme mit einem solaren Anteil am Wärmebedarf bis zu 50 % realisiert. Zu bedenken ist jedoch, dass die saisonale Wärmespeicherung zusätzliche Investitionen erfordert und damit die Im Ergebnis: geringere Wohnkosten für die Mieter und hohe CO2-Einsparung 23 Wärmegestehungskosten erhöht. Aus wirtschaftlicher Sicht ist die direkte Nutzung der Wärme prioritär. 2.3.1. Beispiel Solarsiedlung Crailsheim In der Stadt Crailsheim in Baden-Württemberg wurde auf der Konversionsfläche einer ehemaligen US-Kaserne das Baugebiet Hirtenwiesen entwickelt. Die Wärme-versorgung erfolgt über ein solar unterstützes Nachwärmesystem mit saisonalem Wärmespeicher. Mit Abschluß des ersten Bauabschnittes im Jahr 2012 werden etwa rund 260 Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern, sowie eine Schule und eine Sporthalle mit Wärme versorgt. Die Anlage wurde durch die Stadtwerke Crailsheim errichtet. Für die solare Wärmeversorgung wurden insgesamt ca. 7.500 m² Solarkollektoren installiert. Die Kollektorfläche verteilt sich auf mehrere Standorte. Etwa 2.300 m² wurden auf den Dächern der Mehrfamilienhäuser (umgebaute Kasernengebäude), der Schule und der Sporthalle installiert. Der Großteil der Kollektorfläche mit etwa 5.200 m² wurde jedoch als Freiflächenanlage auf dem angrenzenden Lärmschutzwall errichtet. Zwei Heisswasser-Pufferpeicher mit 100 bzw. 480 m³ Volumen und ein saisonaler Erdsonden-Wärmespeicher sowie eine Wärmepumpe ergänzen das System. Abbildung 13: Prinzipskizze der solaren Nahwärmeversorgung in Crailsheim (Grafik: Solites) Der sommerliche Überschuss an Wärme wird in dem Erdsondenspeicher für die Nutzung im Herbst und Winter zwischengelagert. Über 80 Erdwärmesonden wird die Wärme bis in eine Tiefe von 55 m abgegeben. Auf diese Weise können etwa 37.500 m³ im Untergrund anstehendes Gestein als Speichermedium genutzt werden. Um eine effiziente Nutzung des Speichers zu ermöglichen, ist zusätzlich eine Wärmepumpe für dessen Auskühlung installiert. Im Ergebnis wird ein solarer Deckungsanteil von etwa 50 % am Gesamtwärmebedarf der Siedlung erreicht. Die restliche Wärmeversorgung erfolgt über einen Fernwärmeanschluß der Stadtwerke Crailsheim. (Solites Stuttgart, AGFW Frankfurt, Hamburg Institut, IER Stuttgart, 2016) 24 C Kosten und Wirtschaftlichkeit Die Wirtschaftlichkeit der Investition in eine großflächige thermische Solarlange ergibt sich wie bei allen Energieversorgungssystemen nicht aus finanziellen Erlösen der Anlage selbst, sondern aus dem Vergleich mit einem Referenzsystem und den dort entstehenden Wärmegestehungskosten. Die Abschätzung der realen Wirtschaftlichkeit trifft hierbei auf die Herausforderung, dass für diesen Vergleich die gesamte künftige Lebensdauer der Anlage und das jeweilige Referenzsystem in den Blick genommen werden müssen. Zur Bestimmung der Wirtschaftlichkeit muss daher auch ein Zukunftsbild der künftigen energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen entwickelt werden. Entwicklungen auf dem Brennstoffmarkt, aber auch Technologieentwicklungen und Veränderungen der Kundenbedarfe müssen dabei berücksichtigt werden. In der Nachschau aus heutiger Erkenntnis betrachtet, waren frühere in die Zukunft gerichtetete Energiepreisprognosen auch namhafter Institute in vielen Fällen falsch. An erster Stelle aber ist der künftige Energiemarkt durch die Energiepolitik geprägt. Veränderungen im Rechtsrahmen, der Energiebesteuerung oder der Förderung von Investitionen sind für die Wirtschaftlichkeit der Investitionen von entscheidender Bedeutung. Prognosen über den künftigen Energiemarkt sind daher in erster Linie Politikprognosen. Vor dem Hintergrund dieser unsicheren Rahmenbedingungen bietet die Investition in großflächige Solaranlagen eine vergleichsweise hohe Sicherheit bei der Kalkulation der künftigen Kosten. Bei der Nutzung von Solarthermie fallen im Gegensatz zu fossilen Heizsystemen im Lauf der Lebensdauer der Anlage keine Brennstoffkosten an und auch die Betriebskosten der Anlagen sind sehr gering. Die solaren Wärmegestehungskosten resultieren zu sehr großen Anteilen aus der annuisierten Investition und sind damit auch langfristig gut kalkulierbar. 1. Investitionskosten Eine umfassende Analyse der Wirtschaftlichkeit verschiedener solarthermischer Anlagensysteme im urbanen Umfeld findet sich in den Untersuchungen der Internationalen Energie Agentur IEA im Sektor SHC (Solar Heating and Cooling). Nach (Mauthner & Herkel, 2017) können für die Investionen in Solarkollektoranlagen abhängig von deren Größe und technischer Ausstattung folgende Werte angesetzt werden: Anlagenart Kollektorfläche [m²] Spez. Kosten [€/m²] Einfamilienhaus 5 - 10 801 – 1.050 Mehrfamilienhaus 30 - 300 520 – 800 Quartier 500 – 5.000 420 – 660 Quartier mit Saisonalspeicher 1.000 – 10.000 480 – 800 Solare Fernwärme 5.000 – 20.000 210 - 270 Tabelle 1: Investitionskosten solarthermischer Anlagen. Daten nach (Mauthner & Herkel, 2017) Maßgeblich für die Wirtschaftlichkeit ist der Vergleich mit einem Referenzsystem Die Wirtschaftlichkeits-betrachtung erfordert ein Zukunftsbild der künftigen energie-wirtschaftlichen Rahmenbedingungen Durch die geringen Betriebskosten bietet die Solarthermie eine hohe Kostensicherheit 25 In diesen Kosten sind alle erforderlichen Investionen für eine betriebsfertige Anlage zugrunde gelegt. Mehrwertsteuer und Fördermittel sind nicht berücksichtigt. Es zeigt sich, dass die spezifischen Investionen mt Größe der Anlage stark absinken. Gegenüber einer Anlage im Einfamilienhausbereich sind bei solarer Fernwärme 3 – 4 mal geringere Investitionen notwendig. Bei allen Anlagen (mit Ausnahme der solaren Fernwärme) ist eine Dachflächen-montage vorausgesetzt. 2. Betriebskosten Die Kosten im laufenden Betrieb sind bei solarthermischen Anlagen im Vergleich zu anderen Wärmeversorgungsoptionen äußerst gering. Brennstoffe sind nicht erforderlich. Nur die Umwälzpumpen im jeweiligen System benötigen elektrische Energie, die mit etwa 1,5 kWh je 100 kWh erzeugte Wärme abgeschätzt werden kann. Für den Betrieb und die Instandhaltung der Anlagen können die in Tabelle 2 dargestellten Werte angesetzt werden. Anlagenart Betriebskosten, fix [€/m²] Betriebskosten, var. [€/m²] Einfamilienhaus 7,0 1,4 Mehrfamilienhaus 5,5 1,4 Quartier 3,5 1,4 Quartier mit Saisonalspeicher 4,0 1,1 Solare Fernwärme 1,7 1,5 Tabelle 2: Betriebskosten solarthermischer Anlagen. Daten nach (Mauthner & Herkel, 2017) 3. Wärmegestehungskosten Die Wärmegestehungskosten der Anlagen (Levelized cost of heat, LCOH) ergeben sich aus den Investitionen, den darauf basierenden Kapitalkosten sowie den Betriebs- und Personalkosten im jeweiligen Verhältnis zu der erzeugten Wärme. Die Ergebnisse der Berechnungen sind in Tabelle 3 dargestellt. Auch hier ist zu beachten, dass etwaige Förderprogramme bei der Berechnung der Kosten nicht berücksichtigt sind. Anlagenart Wärmekosten [ct/kWh] Wärmekosten, mittel [ct/kWh] Einfamilienhaus 14,3 – 18,1 16,2 Mehrfamilienhaus 8,9 – 13,4 11,2 Quartier 7,3 - 11,2 9,2 Quartier mit Saisonalspeicher 10,6 – 17,4 14,0 Solare Fernwärme 3,7 – 4,6 4,1 Tabelle 3: Wärmegestehungskosten solarthermischer Anlagen netto, ohne Förderung. Daten nach (Mauthner & Herkel, 2017) 26 Im Mehrfamilienhaus liegen die Wärmegestehungskosten mit etwa 11,2 ct/kWh etwa 5 ct (ca. 30 %) geringer als im Bereich der Einfamilienhäuser, die heute noch den Markt dominieren. Noch günstiger stellen sich mit 9,2 ct/kWh im Mittel die Wärmekosten einer Quartierslösung mit Solarthermie dar. Damit sind die Wärmekosten bei einer gemeinsamen solaren Quartierslösung nur etwa halb so hoch wie im Einfamilienhaus. Wird dort ein Saisonalspeicher einegesetzt, steigen zwar die Wärme-gestehungskosten an, in diesem Fall kann jedoch auch der durch Solarenergie abgedeckte Anteil des Wärmebedarfs von etwa 20 % auf etwa 50 % deutlich erhöht werden. Die mit Abstand günstigsten Wärmegestehungskosten werden beim Einsatz großflächiger Anlagen erzielt, die auf Freiflächen errichtet werden und in Wärmenetze einspeisen. Ein wesentlicher Grund dafür sind die deutlich geringeren Installations-kosten. Im Ergebnis werden hier Wärmegestehungskosten erzielt, die mit 4,1 ct/kWh etwa 75 % geringer sind als im Ein- und Zweifamilienhausbereich. Abbildung 14: Wärmegestehungskosten solarthermischer Anlagen netto, ohne Förderung. Daten nach (Mauthner & Herkel, 2017) 4. Förderung Die Installation solarthermischer Anlagen wird seit vielen Jahren staatlich gefördert. Im Gegensatz zur Photovoltaik, wo die Förderung über eine Einspeisevergütung des erzeugten Stroms stattfindet, basiert die Förderung der Solarthermie auf Investitionskostenzuschüssen und zinsgünstigen Krediten. Die Ausgestaltung der Förderprogramme bezüglich der Fördersätze und einzuhaltenden Förderkriterien ist einem stetigen Wandel unterworfen. Hier empfiehlt es sich, bei der Planung von Projekten jeweils aktuelle Informationen einzuholen. 0 0 2 2 4 4 6 6 8 8 10 10 12 12 14 14 16 16 18 18 20 20 EFH EFH MFH MFH Quartier Quartier Quartier / Quartier /SaisonspeicherSaisonspeicher Solare Fernwärme Solare Fernwärme Wärmegestehungskosten in ct/kWh Wärmegestehungskosten in ct/kWh Wärmegestehungskosten solarthermischer Anlagen Wärmegestehungskosten solarthermischer Anlagen 27 Mit Beginn des Jahres 2020 hat die Bundesregierung die Förderkulisse im Gebäudesektor für erneuerbare Energien und Energieeffizienz deutlich verbessert. Die Förderung der gebäudeorientierten Anwendung der Solarthermie erfolgt ab dem Jahr 2021 über das neu aufgelegte Programm Bundesförderung effiziente Gebäude BEG. Dieses Programm fasst die frühere Förderung über das MAP (Marktanreizprogramm erneuerbare Energien) sowie die Effizienzhauspakete der KfW unter einem Förderdach zusammen. Die Abwicklung der Förderung erfolgt über die BAFA (Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) in Eschborn.7 Der Einbau von Solarkollektoranlagen wird mit einem Investitionsszuschuss in Höhe von 30 % der förderfähigen Kosten unterstützt. Die Solaranlage kann aber auch Teil einer umfassenden Lösung, wie etwa beim Austausch einer bestehenden Ölheizung sein. In diesem Fall würden 45 % der Investitionskosten (inkl. Montage und Nebenkosten) gefördert. Flankierend dazu kann die gesamte Investition über zinsgünstige Kredite finanziert werden. Auch große Kollektoranlagen auf Sonnenhäusern (nach der Förderrichtlinie: „Solaraktivhaus“) erhalten weiterhin Investitionszuschüsse in Höhe von 30 %. Neben der Einzelförderung von Investitionen in solarthermische Anlagen kann deren Installation durch die Integration erneuerbarer Energien in die Gesamtbilanz des Gebäudes auch wesentlich dazu beitragen, dass bestimmte KfW-Effizienzklassen für eine attraktive sytemische Förderung erreicht werden. Diese systemische Förderung in Neubau und Gebäudebestand beginnt ab dem 1. Juli 2021 und bietet ebenfalls attraktive Investitionsanreize. Innerhalb des BEG ist auch der Anschluss an ein Wärmenetz förderfähig, wenn dieses Netz einen über einen Mindestanteil erneuerbarer Energien (EE) verfügt. Die Anschlusskosten an ein solches Netz werden ab einem EE-Anteil von 25 % mit 30 % der förderfähigen Kosten bezuschusst. Ab einem EE-Anteil von 55 % im Netz erhöht sich der Zuschuß auf 35 %. Das Wärmenetz kann hierbei ein klassisches Fernwärmenetz oder auch ein Gebäudenetz (z.B. der Wohnungswirtschaft) sein, das nur wenige Gebäude miteinander verbindet. Auch für diesen Fall gilt: die Versorgung über ein Quartiersnetz mit einem hohen Anteil an erneuerbaren Energien kann für das Gebäude oder das gesamte Quartier das Erreichen von Effizienzstandards der KfW (z.B. KfW 55-EE, KfW 40-EE) ermöglichen, die im Ergebnis eine sehr attraktive systemische Förderung nach sich ziehen kann. Darüber hinaus wird derzeit von der Bundesregierung ein Förderprogramm erarbeitet, das sich speziell an den Anforderungen von Wärmenetzsystemen auf Basis erneuerbarer Energien ausgerichtet ist. Das Bundesprogramm effiziente Wärmenetze BEW soll die bestehenden Förderprogramme in diesem Sektor (Wärmenetze 4.0, MAP) ablösen. Das neu aufgelegte Förderprogramm BEW wird ab dem 2. Quartal 2021 erwartet. Neuerungen darin sind, dass neben neuen Wärmenetzen auch die Transformation bestehender Wärmenetze gefördert werden soll. Zudem sieht das neue BEW betriebliche Förderungen für Solarthermie (vsl. 2 ct/kWh) und Wärmepumpen vor. Die Details zu diesem Förderprogramm stehen allerdings noch nicht endgültig fest. 7 https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/effiziente_gebaeude_node.html 30 -45 % der Investitionskosten für die Solarthermie werden gefördert Attraktive Förderung für Quartiers-Wärmenetze mit Solarthermie Ein neues Förder-programm für Wärme-netze mit erneuerbaren Energien ist avisiert. 28 Im Bereich von Nah- und Fernwärmenetzen kommt für die Integration der Solarthermie als Förderinstrument auch das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz KWKG in Betracht. Die Kombination von KWK-Anlagen mit Anlagen auf Basis erneuerbarer Energien wird über den im novellierten Gesetz ab 2020 neu fixierten EE-Bonus und auch in Ausschreibungsverfahren über die sogenannte innovative KWK (iKWK) attraktiv gefördert. 29 D Rechtlicher Rahmen Die energiepolitischen Rahmenbedingungen und Instrumente auf europäischer und nationaler Ebene (teilweise auch auf Landesebene) haben großen Einfluß auf das Marktgeschehen und die Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen. Die Entwicklung des regulatorischen Rahmens befindet sich derzeit in einer Phase tief greifender Veränderungen. So wurden in den letzten Jahren bereits eine ganze Reihe von Instrumenten eingeführt oder modifiziert, die eine maßgebliche Wirkung auf die energetische Gebäudesanierung und die Wärmeerzeugung entfalten. Vor dem Hintergrund der langfristigen Zielvorstellung eines klimaneutralen Gebäudebestands sind jedoch den nächsten Jahren weitere deutliche Verschärfungen im regulatorischen Rahmen zu erwarten, die die Transformation zu mehr Energieeffizienz und den Umstieg auf erneuerbare Energien flankieren sollen. 1. Europäischer Regelungsrahmen Der Klimaschutz zählt zu den politischen Schwerpunkten der Europäischen Union. Auf dem Weg zu einer klimafreundlichen Wirtschaft setzt die Europäischen Union auf übergreifende Zielformulierungen, EU-weite Maßnahmen und verbindliche nationale Klimaschutzziele. Die Staats- und Regierungschefs der EU haben sich im Dezember 2019 zum Ziel der Klimaneutralität bis 2050 bekannt. Bis zum Jahr 2050 sollen also alle Treibhausgasemissionen in der Europäischen Union soweit als möglich vermieden werden. Das neue Schlüsselprojekt der EU-Kommission ist der sogenannte Europäische Grüne Deal (European Green Deal, EGD). Hierbei handelt es sich um eine umfassende Wachstumsstrategie für eine klimaneutrale und ressourcenschonende Wirtschaft. Übergeordnetes Ziel des EGD ist die EU-weite Treibhausgas-Neutralität bis zum Jahr 2050. Am 11. Dezember 2019 hat die EU-Kommission eine Mitteilung mit ihren Vorstellungen für den EGD und ein umfassendes Arbeitsprogramm zur Weiterentwicklung der EU-Politiken in diesem Sinne vorgestellt. Neben dem EGD und den darauf basierenden Europäischen Klimaschutzgesetz sind für den Gebäudesektor auch die EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie und die EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie (Renewable Energy Directive - RED II) von besonderer Bedeutung. 1.1. Europäisches Klimagesetz Am 4. März 2020 hat die EU-Kommission ihren Vorschlag für ein Europäisches Klimagesetz als zentralen Bestandteil des European Green Deal vorgelegt8. Das Gesetz soll das Ziel der EU-weiten Treibhausgasneutralität bis 2050 verbindlich festschreiben und somit Behörden, Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürgern Planungs-sicherheit bieten. Darüber hinaus soll im Rahmen des EU-Klimagesetzes auch ein ambitioniertes Klimaziel für 2030 rechtlich verankert werden. Das bisherige Ziel einer Absenkung der THG-Emissionen um 40 % bis 2030 soll im selben Zeitraum auf einen Wert von 8 https://ec.europa.eu/clima/policies/eu-climate-action/law_de Auf der EU-Ebene ist eine deutliche Verschärfung der regulatorischen Rahmens zu erwarten Der European Green Deal ist das neue Schlüsselprojekt der EU 30 mindestens 55 % Minderung erhöht werden. Das Europäische Parlament strebt sogar eine Minderung der Emissionen bis 2030 um 60 % an. Die Verhandlungen zum EU-Klimagesetz zwischen Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten sollen im ersten Quartal 2021 abgeschlossen werden. 1.2. Europäische Klimaschutzverordnung Die sogenannte EU-Klimaschutzverordnung ist eine zentrales EU-weit gültiges verbindliches Instrument zur Minderung von Treibhausgasemissionen. Die Klimaschutzverordnung9 (auch Lastenteilungsverordnung oder Effort-Sharing-Regulation, ESR) aus dem Jahr 2018 gilt für Anwendungssektoren, die nicht dem EU-Emissionshandel unterfallen, also beispielsweise den Gebäudesektor, Verkehr, Landwirtschaft und Gewerbe). In der Klimaschutzverordnung ist für den Zeitraum 2021-2030 fixiert, dass die THG-Emissionen in den relevanten Sektoren europaweit um 30 Prozent gegenüber 2005 sinken sollen. Vor dem Hintergrund der großen regionalen Unterschiede innerhalb der EU wurden die zu erreichenden spezifischen Ziele der Mitgliedsstaaten auf Basis der Pro-Kopf-Wirtschaftsleistung und der verschiedenen Potenziale zur Treibhausgas-minderung festgelegt. Für die Bundesrepublik Deutschland wurde eine Treibhausgas-reduktion von 38 Prozent bis 2030 gegenüber dem Jahr 2005 in den betroffenen Sektoren verbindlich fixiert. Die Einhaltung der nationalen Zielverpflichtung wird jährlich überprüft. Falls die nationalen Ziele nicht erreicht werden, müssen bei anderen EU-Mitgliedern überschüssige Nicht-ETS-Emissionsrechte erworben werden, um die Unterdeckung auszugleichen. Hiermit entsteht ein großes Risiko für den Bundeshaushalt. N

Julian Kuntze2023-03-22T11:50:52+01:00Freitag, 1. Mai, 2020|

Innovative Energiesysteme mit Solarthermie – Ausschreibung von innovativen KWK-Systemen im Rahmen des KWKG

Infoblatt Solare Wärmenetze | Nr. 5 www.solare-waermenetze.de Die Herausforderungen an die Wärmenetze der Zukunft sind klar: hocheffizient und ein großer Anteil an erneuerbarer Wärme. Um diese Herausforderungen auch förderpolitisch zu adressieren, hat der Gesetzgeber bei der letzten Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungs- Gesetzes (KWKG) die Fördermöglichkeit für sogenannte „innovative KWK-Systeme“ (iKWK) eingeführt. Zusätzlich sollen innovative KWK-Systeme neben dem Anspruch an eine hohe Effizienz und die Integration erneuerbarer Energien gleichzeitig auch dem Anspruch der Sektorenkopplung gerecht werden. Diese Fördermöglichkeit ist für Solarthermieanlagen auf Grund der erzielbaren Förderquote besonders attraktiv. Denn durch die iKWKFörderung kann eine teils deutlich höhere Förderquote der Solarthermieanlage erzielt werden, als mit anderen Förderprogrammen, wie bspw. dem Marktanreizprogramm (MAP). Zusätzlich zur besseren Wirtschaftlichkeit der Solarthermieanlage kann sich auf Grund der unterschiedlichen Förderhöhen der Ausschreibungen eine höhere Rendite für die KWK-Anlagen ergeben. Ein iKWK-System besteht im Wesentlichen aus drei Anlagenkomponenten: einer KWK-Anlage, einem elektrischen Wärmeerzeuger (Powerto- Heat) und einem innovativen erneuerbaren Wärmeerzeuger. Dabei stellt die Verwendung einer Solarthermieanlage als innovativer erneuerbarer Wärmeerzeuger eine effektive Möglichkeit zur Realisierung eines iKWK-Systems dar. Als Technologien für die Power-to-Heat- Komponente kommen in der Regel E-Heizer in Form von Elektrodenkessel oder Elektrodurchlauferhitzern (Tauchsieder) in Frage. Um im Rahmen des KWKG als iKWK-System gefördert zu werden, müssen unterschiedliche Anforderungen an die einzelnen Komponenten berücksichtigt werden. Gerade bei Solarthermieanlagen sind diese Anforderungen schon in der ersten Planungs- und Dimensionierungsphase zu berücksichtigen. Tabelle 1 zeigt eine Zusammenfassung der wichtigsten Anforderungen an die oben genannten Komponenten. Die detaillierten Bestimmungen lassen sich im KWKG, der KWK-Ausschreibungsverordnung (KWKAusV) oder dem „Merkblatt für innovative KWK-Systeme“ des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nachlesen. Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen und Solarthermieanlagen ergänzen sich in Verbindung mit Fernwärmenetzen zu einem innovativen und zukunftsfähigen Wärmeerzeugungssystem. Innovative Energiesysteme mit Solarthermie Ausschreibung von innovativen KWK-Systemen im Rahmen des KWKG Quelle: Stadtwerke Ludwigsburg Abbildung 1: Schematische Darstellung eines iKWK-Systems mit dessen Komponenten, Quelle: AGFW FÖRDERUNG DURCH AUSSCHREIBUNG Gefördert werden iKWK-Systeme nach demselben Mechanismus wie auch die „nicht innovative“, klassische KWK über eine Förderung der eingespeisten Strommenge in Euro/kWhel. Auch was die Bestimmung der Förderhöhe angeht, sind die Bedingungen in dem betroffenen Leistungsbereich gleich. Für den Leistungsbereich größer 1 MWel bis einschließlich 10 MWel (bei klassischer KWK bis einschließlich 50 MWel) wird die Förderhöhe über ein Ausschreibungsverfahren bestimmt, dabei werden die Gebote in aufsteigender Reihenfolge bezuschlagt, bis die ausgeschriebene Leistungsmenge erreicht ist. Die Ausschreibung findet zwei Mal jährlich statt. Der Unterschied zwischen innovativer und klassischer KWK liegt in der maximalen Förderhöhe und Förderdauer. Während die klassische Ausschreibung bei 7 ct/kWhel begrenzt ist, gilt bei der iKWK-Ausschreibung eine maxima- Infoblatt Solare Wärmenetze | Nr. 5 KWK-Anlage Innovativer erneuerbarer Wärmeerzeuger (bspw. Solarthermie) Power-to-Heat-Anlage 1. Muss eine elektrische Leistung größer als 1.000 kWel bis einschließlich 10.000 kWel haben 1. Muss jährlich mindestens 30 % der Referenzwärme bereitstellen (s. Abbildung 3) 1. Muss so ausgelegt sein, dass jederzeit mindestens 30 % der maximalen thermischen Leistung der KWK-Anlage bereit gestellt werden kann 2. Muss basierend auf der EU- Energieeffizienz richtlinie (EED) hocheffizient sein 2. Muss eine Jahresarbeitszahl größer 1,25 erreichen 2. Besitzt eine Jahresarbeitszahl von höchstens 1 3. Darf keine Kohle als Brennstoff verwenden 3. Muss fabrikneu sein 3. Muss nicht fabrikneu sein 4. Muss neu sein oder modernisiert werden ANFORDERUNGEN AN: Abbildung 2: Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunden, Quelle: AGFW, Datenbasis Bundesnetzagentur Tabelle 1: Anforderungen an das innovative KWK-System le Förderhöhe von 12 ct/kWhel. Außerdem liegt die maximale Förderdauer bei iKWKSystemen bei 45.000 Vollbenutzungsstunden, während klassische KWK-Anlagen nur 30.000 Vollbenutzungsstunden gefördert werden. Dadurch wird den deutlich komplexeren Anforderungen und höheren Kosten der Systeme Rechnung getragen. Es werden pro Kalenderjahr bis zu 3.500 Vollbenutzungsstunden gefördert, bei geringerer jährlicher Betriebsdauer jedoch höchstens über 30 Jahre. ERGEBNISSE DER ERSTEN AUSSCHREIBUNGSRUNDEN Bisher gab es vier Ausschreibungen: Juni 2018, Dezember 2018, Juni 2019 und Dezember 2019. Im Vergleich zur Ausschreibung der klassischen KWK, welche seit Ausschreibungsbeginn zunächst in jeder Runde überzeichnet war, wurde die ausgeschriebene Leistungsmenge bei der iKWK zunächst in keiner Runde erreicht. Geändert hat sich dieses Verhältnis erst mit der letzten Ausschreibung im Dezember 2019. Dort war erstmals die iKWK-Ausschreibung zu fast 100 % überzeichnet, während die klassische KWK-Ausschreibung rund 30 % unterzeichnet blieb. Trotz der deutlichen Überzeichnung der letzten Ausschreibung, unterscheidet sich der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert nur geringfügig von den vorherigen Ausschreibungen. Tabelle 2 zeigt die in 2019 bezuschlagten iKWK-Projekte. Eine Auflistung aller bezuschlagten iKWK-Projekte befindet sich auf der Homepage der Bundesnetzagentur (BNetzA). Betrachtet man die einzelnen Projekte, über die schon mehr bekannt wurde – vorwiegend aus den ersten drei Ausschreibungsrunden – wird deutlich, dass der überwiegende Teil der Projekte auf die Verwendung von Großwärmepumpen und Umweltwärme als innovative erneuerbare Wärmeerzeuger setzt. Lediglich eines der bezuschlagten Projekte errichtet das iKWK-System mit Hilfe einer großen Solarthermieanlage als innovativen erneuerbaren Wärmeerzeuger: die Stadtwerke Greifswald (bezuschlagt im Juni 2018). HERAUSFORDERUNG FÜR DIE SOLARTHERMIE Die Gründe für das zögerliche Interesse bei der Verwendung von Solarthermie liegen zum einen in der allgemeinen Flächendiskussion, da Solarthermieanlagen, um die entsprechende Wärmemenge liefern zu können, im Vergleich zu Konkurrenztechnologien einen deutlich höheren Platzbedarf haben. Diese Flächen müssen in der Nähe von Wärmenetzen gefunden werden und zusätzlich kostengünstig zur Verfügung stehen. Dies stellt sich gerade in Ballungsgebieten als große Herausforderung dar. Zum anderen erhöhen die in der KWKAusV festgelegten Pönalen die Zurückhaltung. Die Pönale nach § 19 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 KWKAusV wird erhoben, sobald in einem Kalenderjahr der Anteil der innovativen erneuerbaren Wärme an der Referenzwärme weniger als 30 % beträgt. Für jeden Prozentpunkt der Unterschreitung wird für je 300 Vollbenutzungsstunden in diesem Kalenderjahr die Zuschlagszahlung auf null verringert. Beträgt bspw. der Anteil der innovativen erneuerbaren Wärme in einem Kalenderjahr nur 27 %, so entfällt in diesem Jahr der Zuschlag für 900 Vollbenutzungsstunden. Diese Pönale betrifft entsprechend alle verwendeten Technologien, jedoch wird die Solarthermie auf Grund der naturgemäß jährlich schwankenden Solarerträge stärker benachteiligt. Bei anderen innovativen erneuerbaren Wärmeerzeugern wie bspw. Geothermieanlagen sind die jährlichen Schwankungen des Ertrages deutlich geringer. Die Konsequenz dessen ist, bei der Auslegung der Solarthermieanlage eine gezielte Überdimensionierung vorzunehmen, um sicherzustellen, dass der 30%-Anteil der innovativen erneuerbaren Wärme an der Referenzwärme auch in jedem Kalenderjahr eingehalten werden kann. Dadurch rückt zum einen die Flächenproblematik noch stärker in den Fokus, zum anderen nimmt der ökonomische Vorteil ab. Anlagenhersteller gehen hierbei von einer nöwww. solare-waermenetze.de BESTIMMUNG DER REFERENZWÄRME Die Referenzwärme ist nach der KWKAusV „die Summe aus der Nutzwärme, die die KWKAnlage eines innovativen KWK-Systems mit 3.000 Vollbenutzungsstunden bereitstellen kann, und der von dem gleichen innovativen KWK-System innerhalb eines Kalenderjahres bereitgestellten innovativen erneuerbaren Wärme“ (§ 2 Nr. 16 KWKAusV). Bieter Elektr. Nettoleistung der KWK-Anlage JUNI 2019 Heizkraftwerk Halle-Trotha GmbH 6.000 kW BTB Blockheizkraftwerks- Träger- und Betreibergesellschaft mbH Berlin 8.000 kW Stadtwerke Rosenheim GmbH & Co. KG 4.457 kW Stadtwerke Heidelberg Umwelt GmbH 2.037 kW Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH 1.999 kW DEZEMBER 2019 Urbana Energiedienste GmbH 4.600 kW Stadtwerke Rosenheim GmbH & Co. KG 4.457 kW Stadtwerke Rosenheim GmbH & Co. KG 4.457 kW Stadtwerke Lemgo GmbH 4.900 kW STADTWERKE STEIN GmbH & Co. KG 2.000 kW Tabelle 2 Übersicht der bezuschlagten iKWK-Projekte in 2019 [Quelle: Bundesnetzagentur und Marktstammdatenregister] Abbildung 3: Definiton der Referenzwärme Gefördert durch: www.solare-waermenetze.de IMPRESSUM Das Infoblatt Solare Wärmenetze ist eine Initiative im Rahmen von Solnet 4.0, einem vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geförderten Vorhaben zur Marktbereitung für solare Wärmenetze. Die Projektpartner sind das Steinbeis Forschungsinstitut Solites, der Fernwärmeverband AGFW, das Hamburg Institut sowie die Herausgeber der Zeitschrift Energiekommune. Herausgeber: AGFW-Projektgesellschaft für Rationalisierung, Information und Standardisierung mbH Redaktion: Tobias Roth, Kibriye Sercan-Çalışmaz Veröffentlichung: März 2020 Haftungsausschluss: Das dieser Publikation zugrundeliegende Vorhaben wird mit Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie unter dem Förderkennzeichen 03EGB0002A gefördert. Die Verantwortung für den Inhalt dieses Dokuments liegt bei den AutorInnen. Weder der Fördermittelgeber noch die AutorInnen übernehmen Verantwortung für jegliche Verwendung der darin enthaltenen Informationen. Energiekommune tigen Überdimensionierung von ca. 10 % aus. Die Einführung einer rollierenden Betrachtung der Erträge bspw. über 5 Jahre wäre an dieser Stelle sinnvoller, sodass die Jahre mit weniger Solarertrag ausgeglichen werden durch die Jahre mit höherem Solarertrag. Die definierte Bestimmung der Referenzwärme in der KWKAusV führt bei der Projektplanung noch zu einer anderen Herausforderung, die frühzeitig berücksichtigt werden muss. Durch die definierte, festgeschriebene Berechnung der Referenzwärme mit 3.000 Vollbenutzungsstunden der KWK-Anlage pro Kalenderjahr existiert bisher keine Regelung für eine unterjährige Inbetriebnahme des Systems. Der Anteil erneuerbarer Wärme ist also unabhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme des iKWK-Systems. Auch bei einer unterjährigen Inbetriebnahme bspw. im September muss die Solarthermieanlage die gleiche Mindestwärmemenge zur Erfüllung des Anteils (30 %) an der Referenzwärme erreichen wie bei einer Inbetriebnahme im Februar. Da der höchste Wärmeertrag einer Solarthermie in den Sommermonaten auftritt, kann diese Voraussetzung selbst bei einer deutlichen Überdimensionierung in der Regel nicht erfüllt werden, wodurch die entsprechende Pönale erhoben wird. Die Empfehlung ist bis zu einer Gesetzanpassung so zu planen, dass die Inbetriebnahme zu Beginn eines Kalenderjahres erfolgen kann. BEISPIELE FÜR iKWK-SYSTEME MIT SOLARTHERMISCHEM WÄRMEERZEUGER Die folgende Tabelle zeigt beispielhaft zwei unterschiedliche iKWK-Systeme, die sich durch die elektrische Leistung der KWKAnlage unterscheiden. Auf Grundlage der Referenzwärme und weiterer anlagentypischer Kennwerte können weitere Charakteristika für die Komponenten Solarthermieanlage und elektrischer Wärmeerzeuger errechnet werden. iKWK-System 1 iKWK-System 2 KWK-Anlage 5 MWel / 5 MWth 2 MWel / 2 MWth Anteil der KWK-Wärme an der Referenzwärme 15.000 MWh/a 6.000 MWh/a Referenzwärme 21.428 MWh/a 8.571 MWh/a Mindestanteil erneuerbarer Wärme 6.428 MWh/a 2.571 MWh/a Solaranlage1 7597 kWp 3039 kWp Kollektorfläche1 12.273 m2 4.909 m2 Aufstellfläche1 35.065 m2 14.026 m2 Elektrischer Wärmeerzeuger 1,5 MWth 0,6 MWth Förderung bei 10,25 ct/kWhel 2 1.793.750 €/a 717.500 €/a 1 u.a. abhängig von der verwendeten Kollektortechnologie und dem Standort. Hier: Beispielhafter Vakuumröhrenkollektor mit einem jährlichen spez. Wärmeertrag von 550 kWh/m2 Aperturfläche 2 mittlere Förderhöhe der letzten Ausschreibungsrunde Infoblatt Solare Wärmenetze | Nr. 5

Julian Kuntze2023-03-22T11:50:52+01:00Mittwoch, 1. April, 2020|

Innovative Energiesysteme mit Solarthermie – Ausschreibung von innovativen KWK-Systemen im Rahmen des KWKG

Infoblatt Solare Wärmenetze | Nr. 5 www.solare-waermenetze.de Die Herausforderungen an die Wärmenetze der Zukunft sind klar: hocheffizient und ein großer Anteil an erneuerbarer Wärme. Um diese Herausforderungen auch förderpolitisch zu adressieren, hat der Gesetzgeber bei der letzten Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungs- Gesetzes (KWKG) die Fördermöglichkeit für sogenannte „innovative KWK-Systeme“ (iKWK) eingeführt. Zusätzlich sollen innovative KWK-Systeme neben dem Anspruch an eine hohe Effizienz und die Integration erneuerbarer Energien gleichzeitig auch dem Anspruch der Sektorenkopplung gerecht werden. Diese Fördermöglichkeit ist für Solarthermieanlagen auf Grund der erzielbaren Förderquote besonders attraktiv. Denn durch die iKWKFörderung kann eine teils deutlich höhere Förderquote der Solarthermieanlage erzielt werden, als mit anderen Förderprogrammen, wie bspw. dem Marktanreizprogramm (MAP). Zusätzlich zur besseren Wirtschaftlichkeit der Solarthermieanlage kann sich auf Grund der unterschiedlichen Förderhöhen der Ausschreibungen eine höhere Rendite für die KWK-Anlagen ergeben. Ein iKWK-System besteht im Wesentlichen aus drei Anlagenkomponenten: einer KWK-Anlage, einem elektrischen Wärmeerzeuger (Powerto- Heat) und einem innovativen erneuerbaren Wärmeerzeuger. Dabei stellt die Verwendung einer Solarthermieanlage als innovativer erneuerbarer Wärmeerzeuger eine effektive Möglichkeit zur Realisierung eines iKWK-Systems dar. Als Technologien für die Power-to-Heat- Komponente kommen in der Regel E-Heizer in Form von Elektrodenkessel oder Elektrodurchlauferhitzern (Tauchsieder) in Frage. Um im Rahmen des KWKG als iKWK-System gefördert zu werden, müssen unterschiedliche Anforderungen an die einzelnen Komponenten berücksichtigt werden. Gerade bei Solarthermieanlagen sind diese Anforderungen schon in der ersten Planungs- und Dimensionierungsphase zu berücksichtigen. Tabelle 1 zeigt eine Zusammenfassung der wichtigsten Anforderungen an die oben genannten Komponenten. Die detaillierten Bestimmungen lassen sich im KWKG, der KWK-Ausschreibungsverordnung (KWKAusV) oder dem „Merkblatt für innovative KWK-Systeme“ des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nachlesen. Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen und Solarthermieanlagen ergänzen sich in Verbindung mit Fernwärmenetzen zu einem innovativen und zukunftsfähigen Wärmeerzeugungssystem. Innovative Energiesysteme mit Solarthermie Ausschreibung von innovativen KWK-Systemen im Rahmen des KWKG Quelle: Stadtwerke Ludwigsburg Abbildung 1: Schematische Darstellung eines iKWK-Systems mit dessen Komponenten, Quelle: AGFW FÖRDERUNG DURCH AUSSCHREIBUNG Gefördert werden iKWK-Systeme nach demselben Mechanismus wie auch die „nicht innovative“, klassische KWK über eine Förderung der eingespeisten Strommenge in Euro/kWhel. Auch was die Bestimmung der Förderhöhe angeht, sind die Bedingungen in dem betroffenen Leistungsbereich gleich. Für den Leistungsbereich größer 1 MWel bis einschließlich 10 MWel (bei klassischer KWK bis einschließlich 50 MWel) wird die Förderhöhe über ein Ausschreibungsverfahren bestimmt, dabei werden die Gebote in aufsteigender Reihenfolge bezuschlagt, bis die ausgeschriebene Leistungsmenge erreicht ist. Die Ausschreibung findet zwei Mal jährlich statt. Der Unterschied zwischen innovativer und klassischer KWK liegt in der maximalen Förderhöhe und Förderdauer. Während die klassische Ausschreibung bei 7 ct/kWhel begrenzt ist, gilt bei der iKWK-Ausschreibung eine maxima- Infoblatt Solare Wärmenetze | Nr. 5 KWK-Anlage Innovativer erneuerbarer Wärmeerzeuger (bspw. Solarthermie) Power-to-Heat-Anlage 1. Muss eine elektrische Leistung größer als 1.000 kWel bis einschließlich 10.000 kWel haben 1. Muss jährlich mindestens 30 % der Referenzwärme bereitstellen (s. Abbildung 3) 1. Muss so ausgelegt sein, dass jederzeit mindestens 30 % der maximalen thermischen Leistung der KWK-Anlage bereit gestellt werden kann 2. Muss basierend auf der EU- Energieeffizienz richtlinie (EED) hocheffizient sein 2. Muss eine Jahresarbeitszahl größer 1,25 erreichen 2. Besitzt eine Jahresarbeitszahl von höchstens 1 3. Darf keine Kohle als Brennstoff verwenden 3. Muss fabrikneu sein 3. Muss nicht fabrikneu sein 4. Muss neu sein oder modernisiert werden ANFORDERUNGEN AN: Abbildung 2: Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunden, Quelle: AGFW, Datenbasis Bundesnetzagentur Tabelle 1: Anforderungen an das innovative KWK-System le Förderhöhe von 12 ct/kWhel. Außerdem liegt die maximale Förderdauer bei iKWKSystemen bei 45.000 Vollbenutzungsstunden, während klassische KWK-Anlagen nur 30.000 Vollbenutzungsstunden gefördert werden. Dadurch wird den deutlich komplexeren Anforderungen und höheren Kosten der Systeme Rechnung getragen. Es werden pro Kalenderjahr bis zu 3.500 Vollbenutzungsstunden gefördert, bei geringerer jährlicher Betriebsdauer jedoch höchstens über 30 Jahre. ERGEBNISSE DER ERSTEN AUSSCHREIBUNGSRUNDEN Bisher gab es vier Ausschreibungen: Juni 2018, Dezember 2018, Juni 2019 und Dezember 2019. Im Vergleich zur Ausschreibung der klassischen KWK, welche seit Ausschreibungsbeginn zunächst in jeder Runde überzeichnet war, wurde die ausgeschriebene Leistungsmenge bei der iKWK zunächst in keiner Runde erreicht. Geändert hat sich dieses Verhältnis erst mit der letzten Ausschreibung im Dezember 2019. Dort war erstmals die iKWK-Ausschreibung zu fast 100 % überzeichnet, während die klassische KWK-Ausschreibung rund 30 % unterzeichnet blieb. Trotz der deutlichen Überzeichnung der letzten Ausschreibung, unterscheidet sich der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert nur geringfügig von den vorherigen Ausschreibungen. Tabelle 2 zeigt die in 2019 bezuschlagten iKWK-Projekte. Eine Auflistung aller bezuschlagten iKWK-Projekte befindet sich auf der Homepage der Bundesnetzagentur (BNetzA). Betrachtet man die einzelnen Projekte, über die schon mehr bekannt wurde – vorwiegend aus den ersten drei Ausschreibungsrunden – wird deutlich, dass der überwiegende Teil der Projekte auf die Verwendung von Großwärmepumpen und Umweltwärme als innovative erneuerbare Wärmeerzeuger setzt. Lediglich eines der bezuschlagten Projekte errichtet das iKWK-System mit Hilfe einer großen Solarthermieanlage als innovativen erneuerbaren Wärmeerzeuger: die Stadtwerke Greifswald (bezuschlagt im Juni 2018). HERAUSFORDERUNG FÜR DIE SOLARTHERMIE Die Gründe für das zögerliche Interesse bei der Verwendung von Solarthermie liegen zum einen in der allgemeinen Flächendiskussion, da Solarthermieanlagen, um die entsprechende Wärmemenge liefern zu können, im Vergleich zu Konkurrenztechnologien einen deutlich höheren Platzbedarf haben. Diese Flächen müssen in der Nähe von Wärmenetzen gefunden werden und zusätzlich kostengünstig zur Verfügung stehen. Dies stellt sich gerade in Ballungsgebieten als große Herausforderung dar. Zum anderen erhöhen die in der KWKAusV festgelegten Pönalen die Zurückhaltung. Die Pönale nach § 19 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 KWKAusV wird erhoben, sobald in einem Kalenderjahr der Anteil der innovativen erneuerbaren Wärme an der Referenzwärme weniger als 30 % beträgt. Für jeden Prozentpunkt der Unterschreitung wird für je 300 Vollbenutzungsstunden in diesem Kalenderjahr die Zuschlagszahlung auf null verringert. Beträgt bspw. der Anteil der innovativen erneuerbaren Wärme in einem Kalenderjahr nur 27 %, so entfällt in diesem Jahr der Zuschlag für 900 Vollbenutzungsstunden. Diese Pönale betrifft entsprechend alle verwendeten Technologien, jedoch wird die Solarthermie auf Grund der naturgemäß jährlich schwankenden Solarerträge stärker benachteiligt. Bei anderen innovativen erneuerbaren Wärmeerzeugern wie bspw. Geothermieanlagen sind die jährlichen Schwankungen des Ertrages deutlich geringer. Die Konsequenz dessen ist, bei der Auslegung der Solarthermieanlage eine gezielte Überdimensionierung vorzunehmen, um sicherzustellen, dass der 30%-Anteil der innovativen erneuerbaren Wärme an der Referenzwärme auch in jedem Kalenderjahr eingehalten werden kann. Dadurch rückt zum einen die Flächenproblematik noch stärker in den Fokus, zum anderen nimmt der ökonomische Vorteil ab. Anlagenhersteller gehen hierbei von einer nöwww. solare-waermenetze.de BESTIMMUNG DER REFERENZWÄRME Die Referenzwärme ist nach der KWKAusV „die Summe aus der Nutzwärme, die die KWKAnlage eines innovativen KWK-Systems mit 3.000 Vollbenutzungsstunden bereitstellen kann, und der von dem gleichen innovativen KWK-System innerhalb eines Kalenderjahres bereitgestellten innovativen erneuerbaren Wärme“ (§ 2 Nr. 16 KWKAusV). Bieter Elektr. Nettoleistung der KWK-Anlage JUNI 2019 Heizkraftwerk Halle-Trotha GmbH 6.000 kW BTB Blockheizkraftwerks- Träger- und Betreibergesellschaft mbH Berlin 8.000 kW Stadtwerke Rosenheim GmbH & Co. KG 4.457 kW Stadtwerke Heidelberg Umwelt GmbH 2.037 kW Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH 1.999 kW DEZEMBER 2019 Urbana Energiedienste GmbH 4.600 kW Stadtwerke Rosenheim GmbH & Co. KG 4.457 kW Stadtwerke Rosenheim GmbH & Co. KG 4.457 kW Stadtwerke Lemgo GmbH 4.900 kW STADTWERKE STEIN GmbH & Co. KG 2.000 kW Tabelle 2 Übersicht der bezuschlagten iKWK-Projekte in 2019 [Quelle: Bundesnetzagentur und Marktstammdatenregister] Abbildung 3: Definiton der Referenzwärme Gefördert durch: www.solare-waermenetze.de IMPRESSUM Das Infoblatt Solare Wärmenetze ist eine Initiative im Rahmen von Solnet 4.0, einem vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geförderten Vorhaben zur Marktbereitung für solare Wärmenetze. Die Projektpartner sind das Steinbeis Forschungsinstitut Solites, der Fernwärmeverband AGFW, das Hamburg Institut sowie die Herausgeber der Zeitschrift Energiekommune. Herausgeber: AGFW-Projektgesellschaft für Rationalisierung, Information und Standardisierung mbH Redaktion: Tobias Roth, Kibriye Sercan-Çalışmaz Veröffentlichung: März 2020 Haftungsausschluss: Das dieser Publikation zugrundeliegende Vorhaben wird mit Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie unter dem Förderkennzeichen 03EGB0002A gefördert. Die Verantwortung für den Inhalt dieses Dokuments liegt bei den AutorInnen. Weder der Fördermittelgeber noch die AutorInnen übernehmen Verantwortung für jegliche Verwendung der darin enthaltenen Informationen. Energiekommune tigen Überdimensionierung von ca. 10 % aus. Die Einführung einer rollierenden Betrachtung der Erträge bspw. über 5 Jahre wäre an dieser Stelle sinnvoller, sodass die Jahre mit weniger Solarertrag ausgeglichen werden durch die Jahre mit höherem Solarertrag. Die definierte Bestimmung der Referenzwärme in der KWKAusV führt bei der Projektplanung noch zu einer anderen Herausforderung, die frühzeitig berücksichtigt werden muss. Durch die definierte, festgeschriebene Berechnung der Referenzwärme mit 3.000 Vollbenutzungsstunden der KWK-Anlage pro Kalenderjahr existiert bisher keine Regelung für eine unterjährige Inbetriebnahme des Systems. Der Anteil erneuerbarer Wärme ist also unabhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme des iKWK-Systems. Auch bei einer unterjährigen Inbetriebnahme bspw. im September muss die Solarthermieanlage die gleiche Mindestwärmemenge zur Erfüllung des Anteils (30 %) an der Referenzwärme erreichen wie bei einer Inbetriebnahme im Februar. Da der höchste Wärmeertrag einer Solarthermie in den Sommermonaten auftritt, kann diese Voraussetzung selbst bei einer deutlichen Überdimensionierung in der Regel nicht erfüllt werden, wodurch die entsprechende Pönale erhoben wird. Die Empfehlung ist bis zu einer Gesetzanpassung so zu planen, dass die Inbetriebnahme zu Beginn eines Kalenderjahres erfolgen kann. BEISPIELE FÜR iKWK-SYSTEME MIT SOLARTHERMISCHEM WÄRMEERZEUGER Die folgende Tabelle zeigt beispielhaft zwei unterschiedliche iKWK-Systeme, die sich durch die elektrische Leistung der KWKAnlage unterscheiden. Auf Grundlage der Referenzwärme und weiterer anlagentypischer Kennwerte können weitere Charakteristika für die Komponenten Solarthermieanlage und elektrischer Wärmeerzeuger errechnet werden. iKWK-System 1 iKWK-System 2 KWK-Anlage 5 MWel / 5 MWth 2 MWel / 2 MWth Anteil der KWK-Wärme an der Referenzwärme 15.000 MWh/a 6.000 MWh/a Referenzwärme 21.428 MWh/a 8.571 MWh/a Mindestanteil erneuerbarer Wärme 6.428 MWh/a 2.571 MWh/a Solaranlage1 7597 kWp 3039 kWp Kollektorfläche1 12.273 m2 4.909 m2 Aufstellfläche1 35.065 m2 14.026 m2 Elektrischer Wärmeerzeuger 1,5 MWth 0,6 MWth Förderung bei 10,25 ct/kWhel 2 1.793.750 €/a 717.500 €/a 1 u.a. abhängig von der verwendeten Kollektortechnologie und dem Standort. Hier: Beispielhafter Vakuumröhrenkollektor mit einem jährlichen spez. Wärmeertrag von 550 kWh/m2 Aperturfläche 2 mittlere Förderhöhe der letzten Ausschreibungsrunde Infoblatt Solare Wärmenetze | Nr. 5

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