Leitfaden – Planung und Genehmigung

Planungs- und Genehmigungsleitfaden für Freiflächen-Solarthermie in Baden-Württemberg Diese Ausarbeitung wurde im Rahmen des Vorhabens SolnetBW erstellt. SolnetBW ist ein Verbundvorhaben zum Thema solare Wärmenetze, das im Rahmen des Förder-programms BWPLUS mit Mitteln des Landes Baden-Württemberg, Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft durch den beim Karlsruher Institut für Technologie eingerichteten Projekt-träger gefördert wird. Förderkennzeichen: BWE13030 Förderzeitraum: 01.11.2013 – 30.04.2016 Gefördert durch: PROJEKTKOORDINATOR: Solites – Steinbeis Forschungsinstitut für solare und zukunftsfähige thermische Energiesysteme PROJEKTPARTNER: AGFW | Projektgesellschaft für Rationalisierung, Information und Standardisierung mbH Hamburg Institut Research gemeinnützige GmbH (HIR) Institut für Energiewirtschaft und Rationelle Energieanwendung (IER) Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH (KEA) (im Unterauftrag von Solites) HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Die alleinige Verantwortung für den Inhalt dieser Publikation liegt bei den Autoren. Sie gibt nicht unbedingt die Meinung der Fördermittelgeber wieder. Weder die Fördermittelgeber noch die Autoren übernehmen Verantwortung für jegliche Verwendung der darin enthaltenen Informationen. Juni 2016 Inhalt A. Warum dieser Leitfaden? ..................................................................................................... 1 B. Für wen ist dieser Leitfaden? ............................................................................................... 3 C. Was sind die Potenziale der großflächigen Solarthermie? ..................................................... 4 D. Was sind die Herausforderungen der großflächigen Solarthermie? ....................................... 5 E. Welche Flächen kommen für große solarthermische Anlagen in Frage? ................................. 6 F. Welche Schritte sind bei der Flächenentwicklung wichtig? .................................................... 8 G. Welche Rolle hat das Planungsrecht? ................................................................................... 9 G.1 Raumordnungs- und Landesplanungsrecht......................................................................... 9 G.2 Flächennutzungsplan ......................................................................................................... 10 G.3 Kommunale Wärmeplanung ............................................................................................. 10 H. Wie kann Baurecht geschaffen werden? ............................................................................. 12 H.1 Sind Vorhaben im unbeplanten Außenbereich möglich? ................................................. 12 H.2 Welche Festsetzungsmöglichkeiten gibt es bei neuen Bebauungsplänen? ...................... 13 H.3 Ist die Zulassung innerhalb von bestehenden Bebauungsplänen möglich? ..................... 14 H.4 Bauordnungsrecht ............................................................................................................. 14 I. Welche umweltrechtlichen Fragen sind zu beachten? ......................................................... 15 I.1 Wann ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nötig? ............................................ 15 I.2 Was ist hinsichtlich des Gewässer- und Bodenschutzes zu beachten? ............................. 15 I.3 Was ist aus Sicht des Naturschutzrechts wichtig? ............................................................ 16 J. Integriertes ökologisches Konzept: Beispiel Crailsheim ....................................................... 18 K. Fazit und Empfehlungen .................................................................................................... 19 L. Wo finden Sie weitere Informationen? ............................................................................... 20 1 A. Warum dieser Leitfaden? Das Land Baden-Württemberg verfolgt bei der Energiewende ehrgeizige Ziele: Bis 2050 will das Land gegenüber 2010 50% des Energieverbrauchs einsparen, 80% der Energie aus erneuerbaren Quellen gewinnen und die energiebedingten Treibhausgasemissionen um 90% senken. Dabei ist auch weiter-hin eine sichere und wirtschaftliche Energieversorgung zu gewährleisten. Das Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept (IEKK) in Baden-Württemberg liefert die konkreten Strategien und Maßnahmen. Es verdeutlicht, was in den nächsten Jahren auf diesem Gebiet getan werden kann und soll. Die Energiewende wird dabei nicht ohne eine Wärmewende zu leisten sein, denn in Baden-Württemberg wird annähernd so viel Energie für die Wärmebereitstellung verbraucht wie für Kraft-stoff und Strom zusammen. Am gesamten Endenergieverbrauch hat der Wärmesektor einen Anteil von 47%. Daher steckt in der richtigen Wärmegewinnung und -versorgung ein enormes Potenzial. Insbesondere Wärmenetze bieten eine Verteilstruktur, die flexibel an zukünftige Erzeugungstechnologien anpassbar ist und auch erneuerbare Wärme – wie Solarthermie, Erdwärme oder industrielle Abwärme – in Quartiere, Gemeinden und urbane Zentren bringen kann. In zahl-reichen Kommunen in Baden-Württemberg sind Wärmenetze bereits vorhanden. Gerade im sonnenreichen Baden-Württemberg bietet die Solarenergie zur Wärmegewinnung (Solarthermie) große Potenziale. Jahr für Jahr werden mehr als 1.000 kWh kostenlose Sonnenenergie auf einen Quadratmeter Fläche eingestrahlt, davon über 70% im Sommerhalbjahr. Der mit Solar-anlagen erzielbare Wärmeertrag ist pro Quadratmeter etwa 40-50 Mal höher als beim Anbau von Biomasse. Die Solarthermie ist technisch ausgereift, robust und langlebig. Um den Wärmebedarf zukünftig auf Basis erneuerbarer Energien zu decken, ist die Solarenergie unverzichtbar. Die Vorteile liegen auf der Hand: Solarenergie ist frei von Risiken und Schadstoffen, unterliegt keinen Preiserhöhungen und stärkt über den Anlagenbau und -betrieb das lokale Handwerk und die regionale Wertschöpfung. Die Landesregierung will den Anteil der Solarthermie an der Wärmeerzeugung deutlich steigern: Bis 2020 soll ihr Beitrag von heute 1,2 auf 3,1 TWh jährlich steigen. Bis zum Jahr 2050 sollen mit 14 TWh rund 30% des dann noch benötigten Wärmebedarfs solar gedeckt werden. Dazu sind die Einsatzbereiche der Solarthermie auf Dach- und Freiflächen auszuweiten und diese verstärkt zur Beheizung von Gebäuden sowie in gewerblichen Produktionsprozessen zu nutzen. Eine für Baden-Württemberg aussichtsreiche und kostengünstige Option stellen solarthermische Großanlagen auf Freiflächen in Verbindung mit Wärmenetzen dar. 2 Innerhalb Deutschlands ist Baden-Württemberg und auf internationaler Ebene Dänemark ohne Zweifel ein großer Vorreiter bei dieser Technik. In Dänemark kommen solche Anlagen bereits vieler-orts zum Einsatz und liefern erneuerbare und emissionsfreie Wärme für die kommunale Versorgung zu konkurrenzfähigen Kosten. Ebenso wegweisend ist in Dänemark die Teilhabe der Bürger an der örtlichen Wärmeversorgung. Dieser Planungs- und Genehmigungsleitfaden dient der Marktentwicklung für solare Wärmenetze in Baden-Württemberg. Er liefert Anhaltspunkte zu Planungs-, Baurechts-, Umweltrechtsfragen und soll Projekt-entwickler, Kommunen und Genehmigungsbehörden ermutigen und praktisch dabei unterstützen, Projektideen für große Freiflächen-Solarthermie-Anlagen voranzubringen. 3 B. Für wen ist dieser Leitfaden? Für Projektentwickler, Versorger, Kommunen, Verwaltungen, Planungsbüros und Dienstleister Die Planung, Projektentwicklung und rechtliche Genehmigung von großen Solaranlagen ist ein komplexer Prozess mit einigen planerischen Herausforderungen und mit zahlreichen Beteiligten. Auf Investorenseite können insbesondere Stadtwerke, Energiegenossenschaften und Projektentwickler die Treiber für entsprechende Projekte sein. Unterstützt werden sie durch Planungsbüros, Rechtsanwälte, Umweltgutachter und Finanzierer wie Sparkassen und Banken. Für sie ist Klarheit über die Abläufe im Planungs- und Genehmigungsprozess eine wichtige Voraussetzung für eine zügige und effiziente Projektentwicklung. Auf Seiten der öffentlichen Verwaltung sind die Träger der Landes- und Regionalplanung, die Gemeinden als Träger der Bauleitplanung, die Bauordnungsbehörden sowie die für die Umsetzung des Umweltrechts, insbesondere des Naturschutzrechts, zuständigen Behörden beteiligt. Mit diesem Leitfaden sollen alle Akteure angesprochen werden, die mit der Planung, der Schaffung der notwendigen planungsrechtlichen Voraussetzungen oder mit der Genehmigung entsprechender Projekte befasst sind. In der alltäglichen Praxis entstehen oft Fragen zur rechtlichen und planerischen Umsetzung dieser großen Solarthermie-Vorhaben. Es gibt Widersprüche, Bedenken, Probleme und Heraus-forderungen. Aber diese lassen sich lösen! Foto: Arcon-Sunmark – 2014 Greena, Dänemark 4 C. Was sind die Potenziale der großflächigen Solarthermie? Solarthermie ist in Deutschland bisher fast ausschließlich auf Gebäudedächern im Einsatz – ganz überwiegend auf Ein- und Zweifamilienhäusern. Große Freiflächensolaranlagen, wie sie vor allem in Dänemark sehr verbreitet sind, haben in Deutschland bisher nur einen sehr geringen Marktanteil. Dies kann sich aber ändern, denn durch die geringen Wärmegestehungskosten ist dies Art der Wärmeerzeugung bereits heute wirtschaftlich attraktiv gegenüber fossilen Brennstoffen. Hier liegen große Potenziale für die notwendige Wärmewende zu erneuerbaren Energien und zu einer wirtschaftlichen und sozial verträglichen Energieversorgung. Anders als bei der Strom- und Gasversorgung sind in der Nahwärmeversorgung die Erzeugung, die Verteilung und der Verbrauch lokal bzw. regional verortet. Somit ist die Wärmeversorgung vor allem eine lokale Aufgabe und auch im Verantwortungsbereich der Kommunen angesiedelt. Sie stehen vor der großen Herausforderung – im Einklang mit den nationalen und europäischen Klimaschutzzielen – die lokale Wärmeversorgung langfristig klimaneutral zu gestalten. Das Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept (IEKK) der Landesregierung Baden-Württemberg räumt der Solarthermie und speziell den solaren Wärmenetzen einen hohen Stellenwert ein. In Deutschland sind thermische Solaranlagen mit einer Gesamtleistung von 12,3 GWth entsprechend einer Gesamtkollektorfläche von 17,5 Mio. m² installiert. In Baden-Württemberg liegt die Nutzung der Solarthermie dabei rund 50% über dem Bundesdurchschnitt. Über 90% dieser Anlagen sind auch hier Kleinanlagen (

Julian Kuntze2023-03-22T11:50:53+01:00Freitag, 1. Juli, 2016|
Nach oben