Reader zum Workshop “Solare Raumplanung – regionale Wärmestrategie”

SolnetBW II Solare Wärmenetze für Baden-Württemberg Trafo BWT 17005-08 Baden-Württemberg Programm Lebensgrundlage Umwelt und ihre Sicherung (BWPLUS) ‘Transformation des Energiesystems in Baden-Württemberg – Trafo BW‘ Reader zum Workshop „Solare Raumplanung – regionale Wärmestrategie“ Dienstag, den 23. Oktober 2018 in Stuttgart Gefördert durch: Dokumentinformation: Koordinator: Steinbeis Forschungsinstitut für solare und zukunftsfähige thermische Energiesysteme (Solites) Projektleiter: Thomas Pauschinger Meitnerstr. 8, D-70563 Stuttgart T. +49-711-6732000-40, E. pauschinger@solites.de Verantwortlich AP 2: Hamburg Institut Research gGmbH Simona Weisleder, Dr. Matthias Sandrock, Christian Maaß Paul-Nevermann-Platz 5, 22765 Hamburg T. +49-40-39106989-0, E. info@hamburg-institu.com Projektlaufzeit: 24.03.2017 – 23.03.2019 Stand: 20.12.2018 Haftungsausschluss: Gefördert mit Mitteln des Landes Baden-Württemberg durch den beim Karlsruher Institut für Tech-nologie eingerichteten Projektträger. Die alleinige Verantwortung für den Inhalt dieser Publikation liegt bei den AutorInnen. Sie gibt nicht unbedingt die Meinung des Fördermittelgebers wieder. Weder der Fördermittelgeber noch die AutorInnen übernehmen Verantwortung für jegliche Verwendung der darin enthaltenen Informationen. 1 INHALTSVERZEICHNIS 1. Das Vorhaben SolnetBW II ......................................................................................................... 2 2. Workshop 23.10.2018 ................................................................................................................ 5 3. Vorträge ..................................................................................................................................... 8 3.1. Hamburg Institut: Christian Maaß .......................................................................................... 8 3.2. Solites: Thomas Pauschinger .............................................................................................. 14 3.3. Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Umwelt und Raumordnung: Christine Schwaberger .............................................................................................................................. 25 3.4. Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim: Gerold Kohler ...................................................... 39 3.5. Stadtwerke Radolfzell: Andreas Reinhardt .......................................................................... 52 3.6. Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende: Dr. Elke Bruns .................................. 58 3.7. Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württember: Helmut Bönisch .............................. 65 4. Diskussion Lösungsansätze ..................................................................................................... 71 5. Resümé und mögliche Handlungsempfehlungen für das UMBW .............................................. 72 6. Teilnehmende .......................................................................................................................... 73 2 1. DAS VORHABEN SOLNETBW II Vor dem Hintergrund der ehrgeizigen Ziele des Landes Baden-Württemberg bei der Energiewende und der hierzu erforderlichen Transformation des Energiesystems hat das Vorhaben SolnetBW II einen vermehrten Einsatz solarer Wärmenetze in Baden-Württemberg zum Ziel. Denn insbeson-dere Wärmenetze bieten eine Versorgungsstruktur, die flexibel an zukünftige Erzeugungstechnolo-gien anpassbar ist und auch erneuerbare Wärme – wie Solarthermie – in Quartiere, Gemeinden und urbane Zentren bringen kann. Zur Unterstützung des Ausbaus solcher energieeffizienter Wär-menetze wurde im Juli 2015 das Kompetenzzentrum Wärmenetze bei der Klimaschutz- und Ener-gieagentur Baden-Württemberg (KEA) eingerichtet. Als weitere regionale und lokale Unterstüt-zungsmaßnahme fördert das Land neben Investitionen in solche Wärmenetze auch Beratungs- und Netzwerkinitiativen, die das Thema Wärmenetze in der Region aufgreifen, Kommunen und die Öffentlichkeit über das Thema informieren und konkrete fachlich-konzeptionelle Vorschläge zur Umsetzung von Wärmenetzen in Kommunen machen. Das Vorhaben SolnetBW II entwickelt komplementär zu den vorstehenden Initiativen und aufbau-end auf Wissen aus dem Vorgängervorhaben SolnetBW neue innovative weiterführende Lösungs-ansätze für weiterbestehende Hemmnisse und Möglichkeiten zum Ausbau solarer Wärmenetze. So hat die in SolnetBW erstellte Studie ‘Solare Wärmenetze für Baden-Württemberg – Grundla-gen, Potenziale, Strategien‘1 unter anderem gezeigt, dass solare Wärmenetze die Ressourcenab-hängigkeit verringern und die lokale Wertschöpfung erhöhen. Die Akzeptanz in der Bevölkerung ist hoch, die Anlagen können einfach betrieben werden und Energiepreisschwankungen sind ausge-schlossen. Anhand bestehender Anlagen konnten in günstigen Fällen Wärmegestehungskosten von 3 bis 5 Cent pro Kilowattstunde ermittelt werden. Damit ist die Solarthermie in zahlreichen An-wendungen eine wirtschaftlich konkurrenzfähige Erzeugungsoption. Bedingung ist eine Größe über 1 http://solar-district-heating.eu/Portals/21/150701_SolnetBW_web.pdf 3 einem Megawatt thermischer Leistung, eine einfache Anlagentechnik, solare Deckungsanteile an der Gesamt-Wärmeerzeugung bis etwa 20 % sowie niedrige Wärmenetztemperaturen. Derzeit kann eine positive Marktentwicklung in Baden-Württemberg und in Deutschland festgestellt werden. Es befinden sich 6 Anlagen in der Realisierung und weitere 10 Anlagen in der Vorberei-tung. Dennoch verhindern verschiedene Vorbehalte und Hemmnisse den Ausbau solarer Wärme-netze. Daher sollen innovative Lösungsansätze, z.B. für das Hemmnis der Flächenverfügbarkeit für solarthermische Großanlagen entwickelt werden, deren Findung im Rahmen von geplanten Umsetzungen sich oftmals schwierig gestaltet. Auch sollen solare Wärmenetzsysteme mit Wärme-speichern als Voraussetzung für die Sektorkopplung stärker zur Umsetzung gebracht werden. Ebenfalls wird das Hemmnis der lückenhaften Kenntnisse und des mangelnden Vertrauens bzw. der fehlenden Akzeptanz in die solare Wärmeerzeugung adressiert. Hierzu werden u.a. Lösungs-ansätze zur Anbahnung und zum Ausbau von Wärmenetzen als Voraussetzung für die Einbindung großer thermischer Solaranlagen entwickelt. Die Erarbeitung der Lösungsansätze erfolgt im Rahmen von verschiedenen Reallaboren, mit dem Ziel den beteiligten Akteuren entsprechende Instrumente an die Hand geben zu können. Diese konkrete Bearbeitung spezifischer Frage- und Problemstellungen anhand realer Umsetzungsfälle, gemeinsam mit den Akteuren vor Ort, ist neu im Vergleich zu den allgemeinen Marktbearbeitungs-aktivitäten im Vorgängervorhaben SolnetBW. Prinzipiell sieht das Folgevorhaben SolnetBW II zwei wesentliche, sich ergänzende Teile vor: 1. Erarbeitung von Lösungsansätzen und Transformationswissen durch Begleitung und Entwicklung von 3 bis 5 Reallaboren für solare Wärmenetze 2. Transfer der erarbeiteten Lösungsansätze und Instrumente durch direkte Marktberei-tung, Kommunikationsmaßnahmen und Verzahnung mit komplementären Initiativen 4 Beteiligte Institutionen Steinbeis Forschungsinstitut für solare und zukunftsfähige thermische Energiesysteme (Solites) Koordinator Meitnerstr. 8, 70563 Stuttgart, www.solites.de Oliver Miedaner, T. +49-711-6732000-80, E. miedaner@solites.de AGFW-Projektgesellschaft für Rationalisierung, Information und Standardisierung mbH Stresemannallee 30, 60596 Frankfurt/Main, www.agfw.de Dr. Heiko Huther, T. +49-69-6304-206, E. h.huther@agfw.de HIR Hamburg Institut Research gGmbH Paul-Nevermann-Platz 5, 22765 Hamburg, www.hamburg-institut.com Dr. Matthias Sandrock, T. +49-40-39106989-21, E. sandrock@hamburg-institut.com Institut für Energiewirtschaft und Rationelle Energieanwendung der Universität Stuttgart (IER) Heßbrühlstraße 49a, 70565 Stuttgart, www.ier.uni-stuttgart.de Dr. Markus Blesl, T. +49-711-68587865, E. Markus.Blesl@ier.uni-stuttgart.de Die Einbindung der KEA erfolgt im Unterauftrag von Solites: KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH Kaiserstraße 94a, 76133 Karlsruhe, www.kea-bw.de Helmut Böhnisch, T. +49-721-98471-13, E. helmut.boehnisch@kea-bw.de Die Einbindung des HIC erfolgt im Unterauftrag von HIR: HIC Hamburg Institut Consulting GmbH Paul-Nevermann-Platz 5, 22765 Hamburg, www.hamburg-institut.com de Dr. Annette Vollmer, Dr. Hilmar Westholm, T. +49-40-39106989-0, E. vollmer@hamburg-institut.com, westholm@hamburg-institu.com Das Vorhaben wird bearbeitet in Kooperation mit: - Regionalverband Neckar-Alb - Ingenieurkammer Baden-Württemberg - Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (KNE) gGmbH - Energieagentur Ravensburg gGmbH - Energieagentur Main-Tauber-Kreis GmbH - KEK - Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur gGmbH 5 2. WORKSHOP 23.10.2018 Um das Thema innovative Lösungen zur Flächenbereitstellung für solarthermische Großan-lagen zu vertiefen und den Fokus Raumplanung zu beleuchten, wurde am 23. Oktober 2018 der Workshop „Solare Raumplanung/ Regionale solare Wärmestrategie und Prüfung mögli-cher raumplanerischer Instrumente als Tool für die Regionalplanung“ durchgeführt. Zielgruppe: Regionalverbände in Baden-Württemberg (12 Verbände), zusätzlich Vertre-ter/innen der Kommunen Ort: Stuttgart, Verband Region Stuttgart, Kronenstraße 25 Termin: Dienstag, 23. Oktober 2018 10:30 – 17:00 Uhr Verantwortlich: Hamburg Institut (Simona Weisleder) mit dem Regionalverband Neckar-Alb (Joachim Zacher) Die Wärmewende ist im erheblichen Umfang eine planerische Aufgabe, die auf regionaler und kom-munaler Ebene zu leisten ist. Die Initiierung und Umsetzung dieser notwendigen Planungsarbeit in der Region und in den Kommunen ist daher eine zentrale Aufgabe einer regionalen Wärme(netz)strategie. Land, Region und Kommunen haben die Aufgabe, die Landnutzung zur Wär-meerzeugung möglichst effizient zu steuern. Der planerische Charakter der Wärmepolitik manifestiert sich in konkreten Flächenbedarfen für eine erneuerbare Wärmeerzeugung. Die notwendigen Flächen für die Wärmeerzeugungs- und Wärme-verteilungsinfrastruktur müssen auf kommunaler und regionaler Ebene planerisch entwickelt wer-den. Fokus in diesem Workshop waren die Optionen und Entwicklungspotenziale der Raumpla-nung für die Bereitstellung von Flächen für die großflächige Solarthermie in Baden-Württem-berg. 6 Ablauf des Workshops: Zeit Thema Name, Inhalte 10:00 Eintreffen der Teilnehmenden mit Brezeln und Kaffee 10:30 Begrüßung  Verband Region Stuttgart als Gastgeber: Verbandsvorsit-zender Thomas Bopp  Regionalverband Neckar-Alb: Verbandsdirektor Dr. Dirk Seidemann Einführung: 1) Solare Nah- und Fernwärme als wichtiger Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele 2) Flächenbedarfe und planerische Heraus-forderungen bei der Realisierung von solaren Nah- und Fernwärmeprojekten  Hamburg Institut: Christian Maaß  Solites: Thomas Pauschinger 11:00 Gastvortrag: “Entwicklung energieraumpla-nerischer Strategien in der Steiermark“ Mag. Christine Schwaberger, Amt der Steiermärkischen Landes-regierung, Umwelt und Raumordnung 11:30 2 Praxisbeispiele aus den Reallaboren  Ludwigsburg/ Kornwestheim: Gerold Kohler, Stadt-werke Ludwigsburg-Kornwestheim, Abteilungsleiter In-novative Energielösungen  Liggeringen: Andreas Reinhardt, Stadtwerke Radolf-zell, Geschäftsführung 12:30 -13:30 Mittagspause mit Maultaschen und Kartoffelsalat 13:30 Einführung in die Arbeitsphase: „Entwicklung von Instrumenten für die kommunale und re-gionale Wärmeplanung“  Hamburg Institut, Christian Maaß  KNE, Dr. Elke Bruns  KEA, Helmut Bönisch Erarbeitung von Lösungsansätzen zur Er-leichterung der Flächenbereitstellung und ge-eigneten Planungsinstrumenten Welche Rollen können und sollten die verschiedenen Planungsebe-nen (Land/Region/Kommune) bei der Entwicklung von solarer Fern-wärme einnehmen? Wie sollten die Schnittstellen zwischen den ver-schiedenen Planungsebenen ausgestaltet sein?  Bedarf es neuer Fachplanungsinstrumente für die Wär-mewende?  Gibt es einen Bedarf für eine Steuerung durch die Landes-entwicklungsplanung?  Was spricht für und gegen eine Bearbeitung des Themas auf der Ebene der Regionalplanung? 7  Bedarf es auf kommunaler oder regionaler Ebene einer spezifischen Fachplanung zur Umsetzung einer Wärmever-sorgung auf Basis erneuerbarer Energien (Wärmepla-nung)?  Oder Ist es ausreichend, wenn die Kommunen das Thema in den Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen bearbeiten? 15:00-15:30 Kaffee und Kuchen Erarbeitung erste Handlungsempfehlungen für die Regionalverbände und für das UMBW zu den erforderlichen Rahmenbedingungen Ein wichtiger Aspekt ist die Frage, wie zukünftig eine prozessuale und instrumentelle Verzahnung von kommunaler Wärmeplanung auf der einen Seite, und dessen Umsetzung in der Landes-/Regional-/Bauleitplanung auf der anderen Seite aussehen könnte. Wie sollen die vorhandenen Planungsträger in den Prozess der Wärmeplanung eingebunden werden? Was ist aus Sicht der Regionalplanung zu be-achten, wenn Kommunen eine Wärmeplanung durchführen?  Ist eine Aufnahme der Planung / Ausweisung von Solarther-miefreiflächen in allgemeine Flächenplanungsprozesse sinnvoll und wünschenswert? Werden hier ggf. Kommunen diesbezüglich überplant, in denen nie ein Wärmenetz kom-men wird? Welche Risiken sind damit verbunden? Kann z.B. eine ingenieursmäßige Eignungsprüfung von Flächen bei den Flächenplanungen geleistet werden oder besteht das Risiko das ungeeignete Flächen vorweg ausgewiesen werden und somit andere evtl. geeignetere Flächen tabu sind?  Ist eine bedarfsorientierte Entwicklung von Flächen besser geeignet? - Kommune hat bereits oder entscheidet sich für ein Wärmenetz. - Kommune und Betreiber entscheiden sich für die Dekarbonisie-rung der Nah- oder Fernwärme und es wird ein Konzept hierfür entwickelt. - Hieraus ergibt sich ein potenzieller Bedarf an Solarthermie / Solarthermieflächen. - Diese sind in einem Flächenscreening zu finden und technisch, wirtschaftlich, ökologisch und genehmigungsrechtlich zu beurteilen. - Die aussichtsreichen Flächen sind dann bezüglich Genehmi-gung und Akzeptanz zu entwickeln. 17:00 Ausklang bei Knabberei und lokalem Bier 8 3. VORTRÄGE 3.1. Hamburg Institut: Christian Maaß ist Partner beim Hamburg Institut und Volljurist. Sein Focus liegt in der strategi-schen Beratung öffentlicher Institutionen und Wirtschaftsunternehmen zu ener-gie- und umweltpolitischen Fragen. Von 2008 bis Ende 2010 war er als Staatsrat (Staatssekretär) in der Hamburger Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt tätig. Er leitete in dieser Funktion un-ter anderem die erfolgreiche Bewerbung Hamburgs als Europäische Umwelt-hauptstadt 2011 und initiierte die Gründung des kommunalen Energieversorgers Hamburg Energie. Seine juristische Ausbildung hatte Maaß an den Universitäten Hamburg und Genf absolviert. Nach dem ersten Staatsexamen arbeitete er als wissenschaftli-cher Mitarbeiter an der Forschungsstelle Umweltrecht der Universität Hamburg. Von 2001 bis 2008 war Maaß, neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt, Abge-ordneter der Hamburgischen Bürgerschaft und stellvertretender Fraktionsvorsit-zender der GAL-Fraktion. Er war Vorsitzender des Umweltausschusses der Bür-gerschaft sowie Fraktionssprecher für Energie, Umwelt und Verbraucherschutz. Maaß ist Mitglied der Redaktion der „Zeitschrift für Umweltrecht“ und Autor di-verser umweltrechtlicher Veröffentlichungen. 9 10 11 12 13 14 3.2. Solites: Thomas Pauschinger ist Dipl.-Ing. Maschinenbau und Mitglied der Geschäftsleitung. Zu seinen Schwerpunkten bei Solites gehören: Internationale Kooperationsprojekte zu Forschung und Entwicklung sowie Wissenstransfer und Marktumsetzung von erneuerbaren Energien und Energieeffizienz im Wärmesektor. 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 3.3. Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Umwelt und Raumordnung: Christine Schwaberger ist seit 2008 im Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 13 Um-welt und Raumordnung, Referat Bau- und Raumordnung. Sie ist dort Referentin für Örtliche Raumplanung und zuständig für Projektmanagement für Europäi-sche Projekte zur klimawandelbezogenen Raumplanung. Nach ihrem Studium der Geografie in Graz war sie Mitarbeiterin bei diversen Raumplanungsbüro in der Regionalplanung und örtlichen Raumplanung und hatte von 2006-2008 ihr eigenes Büro für Örtliche Raumplanung in Graz. 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 3.4. Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim: Gerold Kohler ist Maschinenbauer Fachrichtung Energietechnik und seit 2017 Leiter der Stabsabteilung Innovative Energielösungen bei der Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim GmbH (SWLB). Zuvor war er 16 Jahre lang bei der SWLB für den Bereich Energieberatung/Projektentwicklung und Ver-trieb/Marketing zuständig. Seine ersten Praxiserfahrungen im Bereich Energiekonzepte und dezentrale Energiesysteme konnte Herr Kohler während seiner siebenjährigen Tätigkeit im Planungsbüro Energiewirtschaftliche Dienstleistungen Süd GmbH (ELS) aufbauen. 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 3.5. Stadtwerke Radolfzell: Andreas Reinhardt ist seit 2014 Geschäftsführer der Stadtwerke Radolfzell GmbH und studierter Wirtschaftsingenieur mit dem Schwerpunkt Energietechnik/ Controlling. 53 54 55 56 57 58 3.6. Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende: Dr. Elke Bruns ist seit Anfang 2017 mit dem Aufbau und der Leitung des Auf-gabenbereichs Fachinformation im Kompetenzzentrum Natur-schutz und Energiewende betraut. Sie studierte Landespflege an der Universität Hannover. Nach Berufserfahrung in einem Planungsbüro und im Umweltministerium Brandenburg arbei-tete Sie an der TU Berlin, wo sie ab 2000 zahlreiche For-schungsprojekte im Themenfeld erneuerbare Energien und Netzausbau bearbeitete. Ihr Schwerpunkt lag auf der Erfas-sung und Bewertung von Umweltauswirkungen sowie der pla-nerische Steuerung, Naturverträglichkeit und Akzeptanz der Energiewende. 59 60 61 62 63 64 65 3.7. Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württember: Helmut Bönisch Ist seit Juli 2015 Leiter des Kompetenzzentrums Wärmenetze in der KEA. Er hat mehr als zehnjährige, umfangreiche Erfah-rungen mit Nahwärmekonzepten zur Wärmeversorgung mit erneuerbaren Energien im Rahmen von Forschungsprojekten als Mitarbeiter des Zentrums für Sonnenenergie- und Wasser-stoff-Forschung (ZSW) in Stuttgart. Seit Juni 2007 Bereichs-leiter des Fachbereichs Bioenergie & Nahwärme bei der Kli-maschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH (KEA) in Karlsruhe. Ausarbeitung von Energiekonzepten und Machbarkeitsstudien (u. a. auch für Bioenergiedörfer) mit den Schwerpunkten Bioenergienutzung und Kraft-Wärme-Kopp-lung. Schrittweise Erweiterung der Konzepte für Wärmenetze auf andere erneuerbare Energien und Abwärme. 66 67 68 69 70 71 4. DISKUSSION LÖSUNGSANSÄTZE 72 5. RESÜMÉ UND MÖGLICHE HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN FÜR DAS UMBW Schwerpunkte der Diskussion - Privilegierung der Solarthermie im Außenbereich - Erleichterung der Umsetzung – der Prozess bis zur Umsetzung dauert lange. - Anreize für die Kommunen zur Beschäftigung mit der Integration der Erneuerbaren Energien in den Wärmesektor - Rolle der Regionalverbände - Planungskompetenzen zwischen Land, Region und Kommunen - Flächenkapazitäten der Kommunen Mögliche Lösungsansätze - Klare und verbindliche Vorgaben der Politik zu den Klimaschutzzielen und deren flächenbe-zogenen Anforderungen - Ausgleichsmechanismen zwischen den Kommunen und Anreize - Angebotsplanung für Erneuerbare Energien - Potenzialanalysen für alle Kommunen - CO2-Eröffnungsbilanzen für alle Gemeinden (nach Vorbild Steiermark) - Ausweisung von „Energieerzeugungsflächen“ parallel zur Ausweisung von Neubaugebieten Mögliche Handlungsempfehlungen für das UMBW - Regelung von möglichst klaren Zielen zur Ausweisung von Flächen zur Energieerzeugung (z.B. direkt im Klimaschutzgesetz, mindestens jedoch im IEKK) - Förderung einer Diskussion zur Klärung der Privilegierung der Solarthermie im Außenbereich auf Bundesebene - Einführung einer verpflichtenden kommunalen Wärmeplanung - Landesrechtliche Verpflichtung (in LBauO) beim Neubau von großen Gebäuden die Dach-flächen energetisch zu nutzen (oder mindestens statisch hierauf auszulegen) - Einführung von längeren Förderzeiträume für die Umsetzungsprojekte (drei Jahre zu ambiti-oniert) Wir, als Hamburg Institut, möchten uns bei allen Teilnehmenden bei diesem Workshop für die pro-duktive Diskussion und die Anregungen bedanken. 73 6. TEILNEHMENDE Institution Mitarbeiter/in Veranstalter Hamburg Institut Research gGmbH (HIR) Frau Simona Weisleder Hamburg Institut Research gGmbH (HIR) Herr Dr. Matthias Sandrock Hamburg Institut Research gGmbH (HIR) Herr Christian Maaß Referent/innen Steinbeis Forschungsinstitut für solare und zukunftsfähige thermische Ener-giesysteme (Solites) gGmbH Herr Thomas Pauschinger Amt der Steiermärkischen Landesregierung Frau Mag. Christine Schwaberger Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim Herr Gerold Kohler Stadtwerke Radolfzell Herr Andreas Reinhardt Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA) Herr Helmut Böhnisch Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (KNE) gGmbH Frau Dr. Elke Bruns Regionalverbände Baden-Württemberg Verband Region Stuttgart (VRS) Herr Verbandsvorsitzender Thomas Bopp Verband Region Stuttgart (VRS) Frau Barbara Jahnz Regionalverband Neckar-Alb (RVNA) Herr Verbandsdirektor Dr. Dirk Seidemann Regionalverband Neckar-Alb (RVNA) Herr Joachim Zacher Regionalverband Neckar-Alb (RVNA) Frau Annabell Widmaier Regionalverband Donau-Iller (RVDI) Herr Hans-Christian Kiefert Regionalverband Hochrhein-Bodensee (RVVHB) Herr Felix Reichert Verband Region Rhein-Neckar (VRRN) Herr Axel Finger 74 Regionalverband Nordschwarzwald (RVNSW) Herr Sascha Klein Gäste Hamburg Institut Consulting GmbH (HIC) Frau Dr. Annette Vollmer Energiekompetenzzentrum Regierungspräsidium Tübingen Frau Johanna Geiger-Mohr Energieagentur Zollernalb gGmbH Herr Jochen Schäfenacker Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft / Referat 64 Erneuer-bare Energien Frau Daniela Walter Steinbeis Forschungsinstitut für solare und zukunftsfähige thermische Ener-giesysteme (Solites) gGmbH Herr Patrick Geiger IER, Universität Stuttgart Herr Markus Stehle

Julian Kuntze2023-03-22T11:50:52+01:00Mittwoch, 1. Januar, 2020|

Innovative Lösungen zur Flächenbereitstellung für solarthermische Großanlagen

SolnetBW II Solare Wärmenetze für Baden-Württemberg Trafo BWT 17005-08 Baden-Württemberg Programm Lebensgrundlage Umwelt und ihre Sicherung (BWPLUS) ‘Transformation des Energiesystems in Baden-Württemberg – Trafo BW‘ Innovative Lösungen zur Flächenbereitstellung für solarthermische Großanlagen Gefördert durch: I Dokumentinformation: Teilbericht zum Verbundvorhaben „SolnetBW II – Solare Wärmenetze für Baden-Württemberg“, Fkz.: Trafo BWT 17005-08 Projektlaufzeit: 24.03.2017 – 23.09.2019 Autoren: Dr. Matthias Sandrock (Hamburg Institut) Christian Maaß (Hamburg Institut) Dr. Hilmar Westholm (Hamburg Institut) Haftungsausschluss: Gefördert mit Mitteln des Landes Baden-Württemberg durch den beim Karlsruher Institut für Technologie eingerichteten Projektträger. Die alleinige Verantwortung für den Inhalt dieser Publikation liegt bei den AutorInnen. Sie gibt nicht unbedingt die Meinung des Fördermittelgebers wieder. Weder der Fördermittelgeber noch die AutorInnen übernehmen Verantwortung für jegliche Verwendung der darin enthaltenen Informationen. II INHALTSVERZEICHNIS Inhaltsverzeichnis ........................................................................................................................... II 1 Das Vorhaben SolnetBW II ...................................................................................................... 1 1.1 Beteiligte Institutionen.......................................................................................................... 3 2 Innovative Lösungen zur Flächenbereitstellung für solarthermische Großanlagen ................... 4 2.1 Hintergrund und Zielsetzung: Herausforderung Flächenbedarf ............................................ 4 2.2 Hemmnisse bei der Bereitstellung von Flächen ................................................................... 9 2.3 Lösungsansätze zur verbesserten Flächenbereitstellung ................................................... 13 2.4 Handlungsempfehlungen und weiterer Forschungsbedarf ................................................. 49 3 Literaturverzeichnis ................................................................................................................ 52 SolnetBW II – Innovative Lösungen zur Flächenbereitstellung Kapitel 1 Seite | 1 1 DAS VORHABEN SOLNETBW II Der Wärmesektor stellt mit einem Anteil von rund 50 Prozent den größten Teil am Endenergieverbrauch dar und bietet ein großes CO2-Minderungspotenzial in Baden-Württemberg. Um die Wärmeversorgung bis zum Jahr 2050 nahezu klimaneutral zu gestalten, muss die Energiewende im Wärmesektor vorangebracht werden, die Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien umgestellt und der Wärmebedarf von Gebäuden konsequent reduziert werden. Vor diesem Hintergrund der ehrgeizigen Ziele, der Transformation des Energiesystems, unterstützt die Landesregierung Baden-Württemberg mit dem Vorhaben SolnetBW II den Ausbau und eine vermehrte Nutzung solarer Wärmenetze in Baden-Württemberg. Damit werden wichtige Maßnahmen des Klimaschutzgesetzes und des Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzeptes Baden-Württemberg umgesetzt. Ein zentraler Ansatz der Ausschreibung des Umweltministeriums Baden-Württemberg für dieses Forschungsprogramm lag auf der Erarbeitung von Transformationswissen mit der Fragestellung, wie die Transformation hin zu einem nachhaltigen Energiesystem in Baden-Württemberg gelingen kann. In diesem Rahmen sollen Erkenntnisse aus Hemmnissen der eigens konzipierter und durchgeführter Reallabore gewonnen und praktische Lösungsvorschläge durch Erprobung geprüft werden. Das Vorhaben SolnetBW II entwickelte innovative, weiterführende Lösungsansätze für bestehende Hemmnisse und Möglichkeiten zum Ausbau solarer Wärmenetze. Die Erarbeitung der Lösungen erfolgte im Rahmen von verschiedenen Reallaboren in dem Bereich der Wärmenetze und im Speziellen für Solarthermie, generierte Transformationswissen und stellt den beteiligten Akteuren entsprechende Instrumente zur Verfügung. Der Fokus lag zum einen auf Hemmnissen bezüglich der Flächenverfügbarkeit für solarthermische Großanlagen, deren Findung im Rahmen von geplanten Umsetzungen sich oftmals schwierig gestaltet. Zum anderen zielte eine Fragestellung auf die Umsetzung von solaren Wärmenetzsystemen mit Groß-Wärmespeichern als Voraussetzung für die Sektorkopplung ab. Ebenfalls war das Hemmnis der lückenhaften Kenntnisse und des mangelnden Vertrauens bzw. der fehlenden Akzeptanz in die solare Wärmeerzeugung adressiert. Hierzu wurden u. a. Lösungsansätze zur Anbahnung und zum Ausbau von Wärmenetzen als Voraussetzung für die Einbindung großer thermischer Solaranlagen entwickelt. Die Umsetzung der Reallabore und die Erarbeitung der innovativen Lösungsansätze wurden konkret in den beiden Regionen Neckar-Alb und Oberschwaben sowie in zwei weiteren Kommunen durchgeführt. Als Besonderheit des Vorhabens wurden die Reallabore Neckar-Alb (Flächenverfügbarkeit) und Uissigheim/Wettersbach (Akzeptanz von Wärmenetzen) überdies sozialwissenschaftlich begleitet, indem u. a. Interviews mit jeweils relevanten Akteuren geführt wurden (vgl. (Westholm & Vollmer, 2019)). Die daraus abgeleiteten Hemmnisse, Lösungsvorschläge, Empfehlungen sowie Narrative flossen in das Projekt ein. Eine weitere Zielsetzung des Vorhabens SolnetBW II lag in dem landesweiten Transfer der erarbeiteten Lösungsansätze und Instrumente an die relevanten Akteure. Durch direkte Marktbereitung in Form von Initialberatungen, geeignete Kommunikationsmaßnahmen sowie Schulungsmaßnahmen und zielgruppenspezifischen Veranstaltungen konnte das erarbeitete Wissen transferiert und die Ergebnisse effektiv verwertet werden. Alle in diesem SolnetBW II – Innovative Lösungen zur Flächenbereitstellung Kapitel 1 Seite | 2 Forschungsvorhaben erarbeiteten und veröffentlichten Berichte und Dokumente stehen in dem Wissensportal unter www.solare-waermenetze.de zum Download zur Verfügung. SolnetBW II – Innovative Lösungen zur Flächenbereitstellung Kapitel 1 Seite | 3 1.1 Beteiligte Institutionen Steinbeis Forschungsinstitut für solare und zukunftsfähige thermische Energiesysteme (Solites) Koordinator Meitnerstr. 8, 70563 Stuttgart, www.solites.de Thomas Pauschinger, T. +49 711/673 2000-40, E. pauschinger@solites.de AGFW-Projektgesellschaft für Rationalisierung, Information und Standardisierung mbH Stresemannallee 30, 60596 Frankfurt/Main, www.agfw.de Dr. Heiko Huther, T. +49 69/6304-206, E. h.huther@agfw.de HIR Hamburg Institut Research gGmbH Paul-Nevermann-Platz 5, 22765 Hamburg, www.hamburg-institut.com Dr. Matthias Sandrock, T. +49 40/39106989-21, E. sandrock@hamburg-institut.com Institut für Energiewirtschaft und Rationelle Energieanwendung der Universität Stuttgart (IER) Heßbrühlstraße 49a, 70565 Stuttgart, www.ier.uni-stuttgart.de Dr. Markus Blesl, T. +49 711/68587865, E. Markus.Blesl@ier.uni-stuttgart.de Die Einbindung der KEA erfolgt im Unterauftrag von Solites: KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH Kaiserstraße 94a, 76133 Karlsruhe, www.kea-bw.de Helmut Böhnisch, T. +49 721/98471-13, E. helmut.boehnisch@kea-bw.de Die Einbindung des HIC erfolgt im Unterauftrag von HIR: HIC Hamburg Institut Consulting GmbH Paul-Nevermann-Platz 5, 22765 Hamburg, www.hamburg-institut.com de Dr. Annette Vollmer, Dr. Hilmar Westholm, T. +49 40/39106989-0, E. vollmer@hamburg-institut.com, westholm@hamburg-institu.com Das Vorhaben wird bearbeitet in Kooperation mit: - Regionalverband Neckar-Alb - Ingenieurkammer Baden-Württemberg - Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (KNE) gGmbH - Energieagentur Ravensburg gGmbH - Energieagentur Main-Tauber-Kreis GmbH - KEK - Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur gGmbH SolnetBW II – Innovative Lösungen zur Flächenbereitstellung Kapitel 2 Seite | 4 2 INNOVATIVE LÖSUNGEN ZUR FLÄCHENBEREITSTELLUNG FÜR SOLARTHERMISCHE GROßANLAGEN 2.1 Hintergrund und Zielsetzung: Herausforderung Flächenbedarf Etwa die Hälfte des Endenergiebedarfs in Deutschland wird heute in Form von Wärme benötigt. Damit ist für die Erreichung der Klimaschutzziele ein tiefgreifender Strukturwandel im Wärmesektor erforderlich. Denn heute basiert die Wärmeversorgung im Wesentlichen noch auf der Basis fossiler Energieträger. Nur etwa 14 % der Wärme wird über erneuerbare Energien bereitgestellt. Abbildung 2-1: Anteile erneuerbarer Energien am Brutto-Stromverbrauch und Endenergieverbrauch Wärme (Daten nach (AGEEStat, 2019)) In Abbildung 2-1 ist zu sehen, dass die Marktentwicklung der erneuerbaren Energien in den Sektoren Strom und Wärme in den letzten Jahren sehr unterschiedlich verlaufen ist. Im Stromsektor ist der Anteil erneuerbarer Energien seit einigen Jahren stark angewachsen und beträgt heute etwa 40 %. Dagegen stagniert der Anteil an erneuerbaren Energien im Wärmebereich noch auf einem Niveau von etwa 14 %. Ein starkes Wachstum der erneuerbaren Wärme steht somit in den nächsten Jahren noch bevor. Der Anteil an erneuerbaren Energien in der Wärmeversorgung fußt derzeit noch zu sehr großen Teilen auf Biomasse, die Solarthermie liefert einen Beitrag von etwa 5 % (Umweltbundesamt, 2019). 0,0 0,0 5,0 5,0 10,0 10,0 15,0 15,0 20,0 20,0 25,0 25,0 30,0 30,0 35,0 35,0 40,0 40,0 Anteil EE in % Anteil EE in % EE-Strom EE-Strom EE-Wärme EE-Wärme SolnetBW II – Innovative Lösungen zur Flächenbereitstellung Kapitel 2 Seite | 5 Abbildung 2-2: Wärmeverbrauch aus erneuerbaren Energien im Jahr 2018 (Quelle: (Umweltbundesamt, 2019)) Aufgrund der noch fossil geprägten Wärmeversorgung sind vor Ort derzeit nur sehr geringe Flächenbedarfe erforderlich. Die notwendigen Brennstoffe werden zum größten Teil aus dem Ausland auf dem Seeweg (Kohle, Erdöl) oder per Pipeline (Erdgas) importiert. Die Flächenbedarfe für die Umwandlungsanlagen (z. B. Heizkraftwerke) sind vergleichsweise gering. Mit der anstehenden Transformation der Energieversorgung zu erneuerbaren Energien und der Abkehr von fossilen Brennstoffen wird jedoch der notwendige Flächenbedarf vor Ort stark anwachsen. „Fläche ist die neue Währung“ ist somit auch eine zentrale Aussage einer kürzlich veröffentlichten Studie zur Regionalisierung der Stromwirtschaft (ZfK, 2019). Bereits heute ist erkennbar, dass die Ressource „Fläche“ ein maßgeblicher Flaschenhals der Energiewende ist. Restriktive Vorgaben in vielen Landesentwicklungsplänen und Regionalplänen sowie diverse bundes- und landesrechtliche Regelungen haben dazu geführt, dass heute keine ausreichende Flächenkulisse bereitsteht, um den Ausbau der erneuerbaren Energien in dem zur Erreichung der Klimaziele erforderlichen Tempo umzusetzen. Dabei ist die Stromwende mit erneuerbaren Energien noch nicht einmal zur Hälfte umgesetzt und der Wärmebedarf wird erst zu einem Achtel aus erneuerbaren Energien gedeckt. Man erhält eine Ahnung von der Dimension des flächenbezogenen Steuerungsbedarfs, wenn man sich vor dem Hintergrund der bereits heute bestehenden Flächenkonflikte vor Augen führt, dass der Wärmebedarf in Deutschland insgesamt rund doppelt so groß ist wie der Strombedarf und sich der Raumwärmebedarf zudem weitgehend auf das Winterhalbjahr konzentriert. Der Steuerungsbedarf zur Bereitstellung von Flächen für erneuerbare Energien wird daher deutlich zunehmen. Dieser Flächenbedarf wird auch zukünftig nur zum Teil in den Städten und Gemeinden selbst abgedeckt werden können, insbesondere durch eine verstärkte Nutzung von Dach- und SolnetBW II – Innovative Lösungen zur Flächenbereitstellung Kapitel 2 Seite | 6 Fassadenflächen für Solarenergie. Selbst wenn es gelingt, diese Flächenressourcen in Zukunft deutlich besser zu heben, verbleibt für Städte ein erheblicher Import- und Flächenbedarf für erneuerbare Energien. In noch größerem Maß als bei der Stromwirtschaft ist die Wärmeerzeugung auf Flächen in der Nähe der Verbraucher angewiesen. Denn im Gegensatz zum Strom und zu fossilen Brennstoffen, die über weite Entfernungen transportiert werden können, ist der Wärmetransport über größere Entfernungen sehr kostenintensiv und mit Wärmeverlusten verbunden. Bei der Biomasse wären Importe aus entfernter liegenden Regionen zwar grundsätzlich möglich. Diese müssten aber konsequent unter Nachhaltigkeitskriterien bewertet werden. Inwieweit künftig ein belastbares System zur nachhaltigen Erzeugung von Biomasse zur Verfügung stehen könnte, ist derzeit nicht absehbar. In jedem Fall können die heutigen Importmengen an fossilen Brennstoffen für die Wärmeerzeugung nicht allein über den Biomassepfad gedeckt werden. Das Wachstum im Bereich der erneuerbaren Wärmeerzeugung wird sich vorrangig auf andere Energiequellen wie etwa die Solarthermie, Geothermie oder Umweltwärme stützen müssen. Im Ergebnis sind künftig in erheblichem Maß Flächen für die Wärmeerzeugung vor Ort erforderlich. Dieser Raumbedarf bei der Transformation der Wärmeversorgung zu erneuerbarer Energien wird künftig auch planerisch eine höhere Bedeutung erlangen müssen, denn die Nutzungskonkurrenz bei der Flächennutzung ist insbesondere in urbanen Siedlungsräumen sehr groß. Im Sinne einer vorausschauenden Flächensicherung ist vor allem in Städten und größeren Gemeinden sowie deren Umfeld eine planerische Befassung mit der künftigen Wärmeversorgung dringend notwendig. Bislang ist das Thema des Flächenbedarfs der Wärmeerzeugung in den kommunalen und überörtlichen (regionalen) Planungsprozessen noch nicht verankert. Die verschiedenen erneuerbaren Energiequellen sind in Bezug auf den Flächenbedarf sehr unterschiedlich in ihren spezifischen Anforderungen. So weisen die tiefe Geothermie und die Nutzung von Industrieabwärme nur einen geringen (oberirdischen) Flächenbedarf auf, deren Nutzung ist aber nur dann möglich, wenn die geologischen Voraussetzungen oder geeignete Abwärmequellen vorliegen. Dagegen werden bei der Freiflächen-Solarthermie durchaus große Flächen benötigt, die planerisch berücksichtigt werden müssen. Die Flächeneffizienz der Solarthermie ist jedoch um ein Vielfaches höher als bei der Biomassenutzung, die derzeit den weitaus größten Anteil bei der Bereitstellung erneuerbarer Wärme stellt. So wird bei der Anbau-Biomasse über Kurzumtriebsgehölze und -gräser (KUP) mehr als das 20-fache der Fläche gegenüber der Solarthermie benötigt. Bei der Wärmegewinnung über Biogas erhöht sich dieser Faktor sogar auf das 37-fache. Im Ergebnis zeigt sich, dass die Wärmegewinnung über Solarthermie eine sehr effiziente Flächennutzung darstellt. SolnetBW II – Innovative Lösungen zur Flächenbereitstellung Kapitel 2 Seite | 7 Abbildung 2-3: Mittlerer urbaner Flächenbedarf zur Erzeugung von einer GWh Wärme jährlich (Daten nach (Genske, 2009)) Während sich der Solarkollektorabsatz in Deutschland insgesamt seit Jahren rückläufig entwickelt, findet in dem Marktsegment der großflächigen Solarkollektoranlagen mit Einbindung in Nah- und Fernwärmenetze ein Marktwachstum statt. Gegenüber den heute in Deutschland üblichen dezentralen Einzelanlagen auf Gebäudedächern bietet die Errichtung von großflächigen Solarwärmeanlagen in Freilandaufstellung und Anbindung an Wärmenetze eine aussichtsreiche Option, auch wenn deren Marktanteil heute noch gering ist. Ein wesentlicher Treiber für die positive Marktentwicklung der solaren Fernwärme gegenüber dezentralen Anlagen sind die deutlich geringeren Wärmegestehungskosten, die bei großen Anlagen auch bereits heute wettbewerbsfähig zu fossiler Wärmeerzeugung sind. Nach (Mauthner, 2017) sind für solare Fernwärmeanlagen mit Kollektorgrößen von 5.000 – 20.000 m² Gestehungskosten von 3,7 – 4,6 ct/kWh zu erzielen, während bei kleinen dezentralen Dachanlagen 14,3 – 18,1 ct/kWh angesetzt werden. Durch das flächenhafte Strahlungsangebot steht zur Nutzung der Solarthermie vor Ort grundsätzlich ein sehr großes theoretisches Potenzial zur Verfügung. Begrenzende Kriterien sind hier insbesondere die Bereitschaft der Kommune und der jeweiligen Grundeigentümer, Landflächen zu deren Nutzung bereitzustellen sowie wirtschaftliche Erwägungen der Fernwärmeversorger. In Deutschland werden auf einen Quadratmeter Landfläche etwa 1.000 kWh Solarenergie jährlich eingestrahlt. Abhängig von der Kollektorbauart und der mittleren Netztemperatur des Wärmenetzes können solare Erträge bis zu 550 kWh je m² erreicht werden. Der real gemessene Durchschnittsertrag realisierter Flachkollektor-Freiflächenanlagen in Dänemark liegt bei ca. 440 kWh/m² (Furbo, et al., 2018). Für die Errichtung von Freiflächenanlagen sind etwa 2,5 m² Landfläche je Quadratmeter installierter Kollektorfläche erforderlich1. Somit können je Quadratmeter Landfläche etwa 175 kWh Solarertrag 1 Die erforderliche Landfläche je m² Kollektor kann projektspezifisch stark streuen. Es werden in der Praxis Werte zwischen 1 und 3,5 m² Landfläche je m² Kollektorflächen beobachtet 0 0 10 10 20 20 30 30 40 40 50 50 60 60 70 70 80 80 Solarthermie Solarthermie Erdwärmesonden Erdwärmesonden Umgebungswärme Umgebungswärme Anbau-Biomasse (KUP) Anbau-Biomasse (KUP) Biogas Biogas Hektar Hektar SolnetBW II – Innovative Lösungen zur Flächenbereitstellung Kapitel 2 Seite | 8 jährlich erzielt werden. Bei einem Wärmenetz mit üblichem Lastprofil können etwa 15-20 % des Wärmeabsatzes solar gedeckt werden, ohne dass eine saisonale Speicherung der Wärme erfolgen muss. Mit Hilfe einer saisonalen Speicherung können Solaranteile von mehr als 50 % erreicht werden. Für das Land Baden-Württemberg wird nach (Schmidt, Fuchs, & Kelm, 2017) im Zielszenario für das Jahr 2050 ein Anteil von 15 % der Fernwärme durch Solarthermie bereitgestellt. Dies entspricht einer notwendigen Kollektorfläche von 5,6 Mio. Quadratmetern und entsprechend etwa 14 Mio. Quadratmetern Landfläche oder 1.400 Hektar. Die Größenordnung der für solare Wärmenetze insgesamt erforderlichen Fläche sowie das Verhältnis zur derzeitig für den Anbau von Energiepflanzen verwendeten Landfläche verdeutlicht folgendes Rechenbeispiel: Bei einem Solaranteil von 17,5 % und einem angenommenen jährlichen Fernwärmeabsatz der bestehenden Wärmenetze in Deutschland von 113 TWh könnten etwa 20 TWh Solarwärme ohne saisonale Speicherung eingesetzt werden. Dies würde eine Landfläche von etwa 6.400 Hektar beanspruchen. Für den Anbau von Energiepflanzen werden in Deutschland derzeit etwa 2,1 Mio. Hektar Ackerfläche in Anspruch genommen. Mithin würde die Flächeninanspruchnahme rechnerisch nur etwa 0,3 % der derzeitigen Ackerfläche für Energiepflanzen betragen. Trotz der ausgeprägt hohen Flächeneffizienz der Solarthermie (insbesondere gegenüber der Biomassenutzung) trifft die Bereitstellung geeigneter Flächen im Rahmen der Projektentwicklung solarthermisch unterstützter Wärmenetze vor Ort in vielen Fällen auf große Hemmnisse, die nachfolgend analysiert werden und zu deren Überwindung verschiedene Lösungsansätze entwickelt werden. Im Projekt war vorgesehen, das Thema der Flächenbereitstellung auch konkret anhand von Reallaboren im Bereich des Regionalverbands Neckar-Alb zu analysieren. Der für die Unterstützung der Reallabore vorgesehene Ansatz, die maßgeblichen Stakeholder vor Ort bei deren Projektentwicklung beratend zu unterstützen, traf jedoch in der Praxis auf erhebliche Herausforderungen. Dies ist vor allem auf die notwendigen sehr langen Zeiträume zur Realisierung derartiger Projekte zurückzuführen. Der Zeitraum von der Projektidee bis hin zu einer Realisierung eines solaren Wärmenetzes dürfte nach den bisherigen Erfahrungen mindestens 3-4 Jahre umfassen. Allein die Findung von geeigneten Flächen und die anschließende Schaffung von Baurecht sind sehr zeitaufwändig. Die beratende Begleitung der Reallabore müsste daher auf diese langen Zeiträume ausgerichtet sein. Dies ist innerhalb des begrenzten Zeitraums von üblichen Forschungsprojekten schwierig zu realisieren. Legt man den „Lebenszyklus“ eines solaren Wärmenetzprojektes zu Grunde, dann befinden sich alle in den Reallaboren untersuchten Projektbeispiele in den Anfangsphasen von der „Idee“ bis zu ersten „Planungen“. Dies betrifft die Projekte Breitenholz, Hirrlingen, Mössingen, Rottenburg, Schömberg, Tübingen, Külzheim-Uissingen und Karlsruhe-Wettersbach. Konkrete Beratungsangebote bei der Projektentwicklung in den Reallaboren konnten sich daher hier nur auf den ersten Schritt (Ideenentwicklung/Projektanbahnung) beziehen. In keinem Beispiel waren SolnetBW II – Innovative Lösungen zur Flächenbereitstellung Kapitel 2 Seite | 9 die weiteren Prozessschritte zur konkreten Suche oder baurechtlichen Ausweisung geeigneter Flächen für eine solarthermische Anlage durch die Akteure vor Ort beobachtbar. Eine Entwicklung von Konzepten zur Bereitstellung von geeigneter Freiflächen für solare Wärme-netze konnte damit bisher in den Reallaboren selbst nicht erfolgen. Vor diesem Hintergrund wurde das Thema Fläche zwar mit Blick auf die Reallabore und das Land Baden-Württemberg, jedoch auch mit einem weiter gefassten allgemeingültigem Fokus behandelt. Dennoch bleibt festzustellen, dass die Voraussetzungen für die Realisierung einer oder mehrerer solarthermischer Großanlagen mit Einbindung in Wärmenetze im Gebiet des Regionalverbandes Neckar-Alb gegeben sind. 2.2 Hemmnisse bei der Bereitstellung von Flächen Die Flächenbereitstellung für das Solarkollektorfeld hat sich in vielen Fällen als zentrales Hemmnis im Zuge der Projektentwicklung solar unterstützter Wärmenetze herausgestellt. Ein prägnantes Beispiel dafür liefert die Anlage im „Solarenergiedorf“ Liggeringen bei Radolfzell am Bodensee. Nach etwa vier Jahren Planungs- und Bauzeit wurde im März 2019 eine Freiflächen-Solarthermieanlage mit etwa 1.100 m² Kollektorfläche eingeweiht, die das örtliche Wärmenetz mit solarer Wärme versorgt. Der Geschäftsführer der Stadtwerke Radolfzell, Andreas Reinhardt, erklärte zu dem Projekt, dass bei der Projektentwicklung „die größten Herausforderungen in der Klärung von Grundstücksfragen für das Solarthermiefeld und die Heizzentrale lagen“ (Reinhardt, 2018). Abbildung 2-4: Flächensuche in Liggeringen (Quelle: Stadtwerke Radolfzell) SolnetBW II – Innovative Lösungen zur Flächenbereitstellung Kapitel 2 Seite | 10 Abbildung 2-4 verdeutlicht die aufwändige Suche möglicher Flächen für die angedachte Solaranlage durch die Gemeindeverwaltung und die Stadtwerke. In allen rot gekennzeichneten Gebieten im Umkreis der Kerngemeinde wurden die Voraussetzungen für die Errichtung einer solchen Anlage näher geprüft und mussten im Ergebnis dann verworfen werden, bis sich schließlich eine geeignete Fläche finden konnte (blau gekennzeichnete Fläche). Viele der angesprochenen Grundstückseigentümer waren nicht bereit, die entsprechenden Flächen zu veräußern oder nur zu sehr hohen Bodenpreisen, die einen ökonomischen Betrieb der Anlage nicht ermöglicht hätten. Dazu kamen verschiedene Hürden aufgrund der Flächenausweisung als Landschafts- oder Naturschutzgebiet. Nur dem sehr starken persönlichen Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Gemeindeverwaltung und Stadtwerk sowie der Unterstützung durch das Umweltministerium Baden-Württemberg ist es zu verdanken, dass dieses Projekt trotz dieser erheblichen Hürden am Ende zum Erfolg geführt werden konnte. Grundsätzlich lassen sich die auf die Flächenbereitstellung bezogenen Hemmnisse nach fünf übergeordneten Themen kategorisieren (s. Abbildung 2-5). Abbildung 2-5: Hemmnisse bei der Bereitstellung von Flächen (eigene Darstellung) 2.2.1 Nutzungskonkurrenz Eine schwerwiegende Hürde bei der Bereitstellung von Freiflächen für solarthermische Anlage ist die vorhandene Konkurrenz um die Nutzung der Flächen. Der Siedlungs- und Landschaftsraum ist insgesamt begrenzt, somit müssen verschiedene mögliche Nutzungen um die Fläche konkurrieren. Im Bereich der eher urbanen Siedlungsstrukturen ist der Druck insbesondere hoch durch den steigenden Bedarf an Wohnungsbauflächen sowie auch durch Industrie- und Gewerbeflächen. Zwar sind hier oft bestehende Wärmenetze vorhanden, was wirtschaftlich vorteilhaft ist für die großflächige Solarthermie. Jedoch ist gerade in urbanen Siedlungsräumen das Finden geeigneter Freiflächen sehr schwierig. In der Nähe von Wärmenetz-Infrastrukturen werden aus städtebaulichen Gründen größere Freiflächen zum Zweck einer späteren Bebauung vorgehalten. Dazu kommt, dass gerade in den Städten und deren näherer Umgebung existierende und noch nicht bebaute Areale zum Zweck der Naherholung und/oder für Landschafts- und Naturschutz freigehalten werden. Die Nutzungskonkurrenz im eher ländlich geprägten Raum besteht neben den Siedlungsflächen insbesondere durch die Landwirtschaft sowie Landschafts- und Naturschutz. Auch der Tourismus Hemmnisse bei der Bereitstellung von Flächen Hemmnisse bei der Bereitstellung von Flächen Nutzungs Nutzungs--konkurrenzenkonkurrenzen fehlende fehlende WärmeplanungWärmeplanung rechtliche rechtliche UnsicherheitenUnsicherheiten wirtschaftliche wirtschaftliche HemmnisseHemmnisse ästhetische ästhetische HemmnisseHemmnisse SolnetBW II – Innovative Lösungen zur Flächenbereitstellung Kapitel 2 Seite | 11 sowie Wasserschutzgebiete beanspruchen hier in größerem Umfang Flächen, die grundsätzlich auch für die solarthermische Energiegewinnung nutzbar wären. Im Ergebnis ist es jedoch oft leichter, in ländlichen Gebieten größere Freiflächen für die Solarthermie zu finden, als im städtisch geprägten Umfeld. 2.2.2 Fehlende Wärmeplanung Das Erfordernis von Flächen für die Wärmeerzeugung in der Nähe zu den Wärmeverbrauchern ist in der Planungspraxis von überörtlicher Raumplanung und kommunaler Bauleitplanung noch nicht etabliert. Dies ist nicht verwunderlich, da derzeit durch die weitgehend fossile Wärmeerzeugung nur in unwesentlichem Maß Flächen benötigt werden. Im Ergebnis führt die fehlende Berücksichtigung der Ausweisung von Wärmeerzeugungsflächen in den Regionalplänen, Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen jedoch dazu, dass im Rahmen einer konkreten Projektentwicklung für eine solarthermische Freiflächenanlage die Flächensuche in Konkurrenz zu einer bereits bestehenden Flächenausweisung steht. Jede vorhandene Fläche ist in den Plänen bereits einer spezifischen Nutzung zugeordnet. Die Umwidmung einer bereits für eine andere Nutzung vorgesehenen Fläche (z. B. landwirtschaftliche Nutzung) zum Zweck der Errichtung einer solarthermischen Freiflächenanlage erfordert das Einverständnis der jeweils betroffenen Akteurs- oder Interessengruppe. Im Fall einer für die landwirtschaftliche Nutzung ausgewiesenen Fläche wird sich die örtliche Landwirtschaftskammer in der Regel gegen einen drohenden Verlust landwirtschaftlicher Flächen einsetzen. Das Gleiche gilt sinngemäß für die Vertreter von Natur- und Landschaftsschutz oder der Bauwirtschaft. Solange eine ausreichende Flächenkulisse für solarthermische Freiflächenanlagen nicht im Vorhinein planerisch gesichert ist (z. B. im Rahmen des Flächennutzungsplans), ist damit die Bereitstellung von Flächen bei einer späteren Projektentwicklung auf das Entgegenkommen anderer Interessengruppen oder Träger öffentlicher Belange angewiesen. 2.2.3 Rechtliche Unsicherheiten Grundsätzlich sind die vorhandenen gesetzlichen Instrumentarien geeignet, um die erforderlichen Planungs- und Genehmigungsverfahren zur Steuerung und Zulassung großer Freiflächen-Solarthermieanlagen ohne größere Probleme zu bewältigen. Eine ausführliche Darstellung des Rechtsrahmens für derartige Anlagen findet sich in (Maaß, Weyland, & Sandrock, 2015). Diese rechtswissenschaftliche Ausarbeitung wurde im Rahmen des Vorgängerprojekts „Solnet BW“ aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg finanziell gefördert. Jedoch verbleiben einige Punkte im Genehmigungsrecht, die bisher rechtlich nicht eindeutig geklärt sind. Ein wichtiges Beispiel betrifft hier die baurechtliche Privilegierung von Freiflächen-Solarthermieanlagen. Aufgrund des Flächenbedarfs stehen für die Errichtung solarthermischer Freiflächenanlagen vor allem die unbebauten Außenbereiche im Fokus. Dort soll jedoch das Bauen grundsätzlich unterbleiben. Jedoch kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Bauausführung auch im Außenbereich ohne Aufstellung eines Bebauungsplans erfolgen. Dabei wird unterschieden zwischen privilegierten und sonstigen Vorhaben. SolnetBW II – Innovative Lösungen zur Flächenbereitstellung Kapitel 2 Seite | 12 Privilegierte Vorhaben sind in § 35 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) definiert. Diese sind grundsätzlich auch im Außenbereich ohne Bebauungsplan zulässig, wenn andere Belange (wie etwa der Naturschutz, die Landwirtschaft oder die natürliche Eigenart der Landschaft) nicht entgegenstehen. Fraglich ist hier, ob Freiflächen-Solarthermieanlagen als Vorhaben zur „öffentlichen Versorgung mit Wärme“ nach § 35 Abs. 1 S.1 Nr.3 BauGB in diesem Sinn zulässig sind. Die Ortsgebundenheit der Solarthermie durch die erforderliche Nähe zu den Wärmeverbrauchern könnte hier im Einzelfall dafür sprechen. Da dieses Thema einen weit reichenden Interpretationsspielraum für die Kommunen bei der Auslegung des BauGB lässt und bisher keine gerichtlichen Urteile vorliegen, führt dies zu Unsicherheiten auf Seiten der Investoren und der Genehmigungsbehörden. 2.2.4 Wirtschaftliche Hemmnisse In Bezug auf die Bereitstellung von Flächen liegen wirtschaftliche Hemmnisse in verschiedenen Bereichen vor. Ein wichtiges Thema sind hier die Grundstückspreise. Grundsätzlich kommt die Errichtung von Freiflächen-Solaranlagen nicht nur im unbebauten Außenbereich, sondern auch in baulich entwickelten Gebieten in Betracht. So dürften derartige Anlagen in Gewerbe- und Industriegebieten nach § 8 bzw. § 9 BauNVO in der Regel zulässig sein (Maaß, Weyland, & Sandrock, 2015). Im Vergleich zu Anlagen im Außenbereich dürfte die Bereitstellung von Flächen in baulich entwickelten Gebieten auf eine höhere Akzeptanz stoßen, falls nicht dort auch Nutzungskonkurrenzen etwa für die Gewerbeansiedlung vorliegen. Die für derartige Gebiete zu zahlenden Grundstückspreise sind jedoch im Regelfall so hoch, dass eine Freiflächen-Solarthermieanlage dort wirtschaftlich nicht darstellbar ist. Dies verdeutlicht ein Rechenbeispiel auf der Grundlage eines angenommenen jährlichen Pachtpreises von 7,5 € je m²: • Ein übliches fossiles Heizwerk benötigt für eine Wärmeerzeugung von 5 GWh/a etwa 500 m² Fläche. Daraus resultieren jährliche Pachtkosten von etwa 3.750 €. Die hat umgelegt auf die erzeugte Wärme mit 0,08 ct/kWh keinen merklichen Einfluss auf den Wärmepreis. • Bei einer solarthermischen Freiflächenanlage wird für eine Wärmeerzeugung von 5 GWh/a eine Fläche von etwa 25.000 m² benötigt. Das entspräche einem Kostenansatz von etwa 187.500 €/a. Umgelegt auf die erzeugte Wärmemenge ergäbe sich eine Belastung von 3,75 ct/kWh und hätte somit einen erheblichen Einfluss auf die Wärmegestehungskosten. Dagegen ist der Kostenfaktor des Flächenerwerbs oder der Flächenpacht im unbebauten Außenbereich wirtschaftlich gut darstellbar, wenn sich die Grundstückspreise im üblichen Preiskorridor für landwirtschaftliche Nutzflächen bewegen. Im Rahmen konkreter Projektentwicklungen zeigt sich jedoch oft, dass private Grundstückseigentümer bei beginnender Nachfrage nur zu erheblich höheren Preisen bereit sind, ihre Grundstücke zu veräußern (Westholm & Vollmer, 2019). Ein Grund dafür könnte darin liegen, dass die Grundstückseigentümer angemessen an einer (vermuteten) renditestarken Investition partizipieren möchten, wie es etwa bei der Projektentwicklung von Windkraftanlagen der Fall ist. Ein weiteres Hemmnis besteht darin, dass der Investor (z. B. ein Stadtwerk) oftmals den Flächenerwerb per Grundstückskauf gegenüber einem Pachtmodell aus Gründen der Investitionssicherheit vorzieht. Aus der Sicht des Grundstückseigentümers liegt oft eine SolnetBW II – Innovative Lösungen zur Flächenbereitstellung Kapitel 2 Seite | 13 entgegengesetzte Interessenlage vor. So muss etwa beim Verkauf landwirtschaftlicher Flächen ein großer Teil des Erlöses über Steuern an das Finanzamt abgeführt werden, wenn das Grundstück aus dem Betrieb heraus genommen wird (Westholm & Vollmer, 2019). Andere Hemmnisse können aus dem Flächenzuschnitt oder der Lage des Grundstücks entstehen. Aus technisch-wirtschaftlicher Sicht sind solche Flächen vorteilhaft, die eine große zusammenhängende Fläche bilden und für die hydraulische Verschaltung der Kollektorreihen ein günstiges Verhältnis von Länge zu Breite aufweisen. Handelt es sich um langgestreckte Flächen, etwa im Randbereich von Schienenwegen oder Autobahnen, steigen die Kosten durch den hydraulisch aufwändigen Verrohrungsaufwand innerhalb des Kollektorfeldes an. Gleiches gilt für Flächen, die weit entfernt sind von einem möglichen Einspeisepunkt in das Wärmenetz. Hier muss die jeweilig erforderliche Anbindetrasse mitfinanziert werden. Schließlich ist auch zu beachten, dass insbesondere im ländlichen Bereich zwar leichter Flächen für die Errichtung von Freiflächen-Solarthermieanlagen zu finden sind als in urban geprägten Bereichen. Aus wirtschaftlicher Sicht ist hier jedoch zu beachten, dass nur in wenigen Fällen bereits Bestands-Wärmenetze vorhanden sind. Neben der Investition in die Solarthermie muss auch die Errichtung des Wärmenetzes selbst über die Kundenerlöse refinanziert werden. 2.2.5 Ästhetische Hemmnisse Teilweise manifestiert sich im Rahmen der Projektentwicklung von Freiflächen-Solarthermieanlagen Widerstand aus der Politik oder der Bevölkerung aus ästhetischen Gründen. Zweifelsohne handelt es sich bei den Anlagen um technische Anlagen mit einer hohen Flächenrelevanz, die einen entsprechenden Eindruck im Stadt- und Landschaftsbild hinterlassen. Hierdurch können sich Vorbehalte gegen die Verluste an freier Natur bzw. gegen eine „Verschandelung“ der Landschaft durch technische Anlagen ergeben (Westholm & Vollmer, 2019). Auch in den Reihen städtischer Grün- und Landschaftsplanerinnen und -planer treffen die solaren Freiflächenanlagen oft auf wenig Akzeptanz. Die durch die Errichtung derartiger Anlagen induzierten Auswirkungen auf das Landschaftsbild erfordern in vielen Fällen entsprechende Ausgleichsmaßnahmen. 2.3 Lösungsansätze zur verbesserten Flächenbereitstellung Im folgenden Kapitel werden einige Lösungsansätze dargestellt, die geeignet sind, die bestehenden Hemmnisse bei der Bereitstellung von Flächen für solarthermische Freiflächenanlagen abzubauen oder zu mindern. SolnetBW II – Innovative Lösungen zur Flächenbereitstellung Kapitel 2 Seite | 14 Abbildung 2-6: Lösungsansätze zur verbesserten Flächenbereitstellung Die nachfolgend dargestellten Lösungsansätze können unterteilt werden in rechtliche Instrumente und übergeordnete Instrumente. Bei den rechtlichen Instrumenten wird die Einführung einer Mehrebenen-Wärmeplanung im Planungsrecht betrachtet und ferner das Thema der baurechtlichen Privilegierung von Freiflächen-Solarthermieanlagen im Rahmen der konkreten Bauleitplanung. Die projektspezifischen Instrumente fokussieren auf eine flächeneffiziente Umsetzung der Projekte (z. B. durch Mehrfachnutzung der Fläche), die Verbesserung der Biodiversität im Zuge von Projektumsetzungen (ökologische Flächenkonzepte), zur verbesserten Integration der Anlagen in die umgebende Landschaft oder Instrumente, die die Wirtschaftlichkeit der Projekte und die Akzeptanz bei der Flächenbereitstellung befördern (Partizipationsmodelle). Einige der Lösungsansätze adressieren direkt eines der in Kapitel 5.1.2 aufgezeigten Hemmnisse. So richtet sich der Lösungsansatz einer baurechtlichen Privilegierung solarthermischer Anlagen direkt gegen die hier vorhandenen rechtlichen Unsicherheiten der Kommunen im Rahmen der Bauleitplanung. Neue Ansätze in der Landschaftsarchitektur können ästhetischen Hemmnissen entgegenwirken. Die projektspezifischen Instrumente und die Wärmeplanung können auf mehrere der identifizierten Hemmnisse (z. B. Nutzungskonkurrenz, fehlenden Wärmeplanung) wirken. 2.3.1 Wärmeplanung Derzeitige planungsrechtliche Rahmensetzung Die planungsrechtliche Rahmensetzung ist für die Realisierung von solarthermischen Freiflächenanlagen sehr bedeutsam. Hier greifen sowohl das Raumordnungsrecht mit der Landes- und Regionalplanung, als auch die kommunale Bauleitplanung ineinander. Im Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes und dem Landes-Planungsgesetz Baden-Württemberg sind keine gesonderten Vorgaben für die Wärmeversorgung auf Basis erneuerbarer Energien enthalten. Relevant sind hier vor allem die Vorgaben zur Konkretisierung von Raumordnungsplänen im Sinne einer nachhaltigen Raumentwicklung. Aufgabe der Regionalplanung als Teil der Raumplanung ist eine geordnete Raumentwicklung, bei der unterschiedliche Anforderungen an den Raum aufeinander abzustimmen sind, die auf der jeweiligen Planungsebene auftretenden Konflikte auszugleichen sind und Vorsorge für einzelne Lösungsansätze zur verbesserten Lösungsansätze zur verbesserten FlächenbereitstellungFlächenbereitstellung Rechtliche Instrumente Rechtliche Instrumente Wärme Wärme--planungplanung baurechtliche baurechtliche PrivilegierungPrivilegierung Projektspezifische Instrumente Projektspezifische Instrumente multikodierte multikodierte FlächenFlächen--nutzungnutzung ökologische ökologische FlächenFlächen--konzeptekonzepte Landschafts Landschafts--ArchitekturArchitektur Partizipations Partizipations--ModelleModelle SolnetBW II – Innovative Lösungen zur Flächenbereitstellung Kapitel 2 Seite | 15 Nutzungen und Funktionen des Raums zu treffen ist (§ 1 Abs. 1 ROG). Nach § 7 Abs. 2 ROG und § 1 Abs. 7 BauGB sind alle Belange miteinander und untereinander abzuwägen. Die raumbezogenen Anforderungen des jeweiligen Energieträgers müssen von den Trägern der Regionalplanung in Einklang mit anderen konkurrierenden Flächenansprüchen gebracht werden. Die Wahl der dafür geeigneten Instrumente überlässt das ROG den Ländern und sonstigen Planungsträgern. Auch die Landesplanungsgesetze (LplG) enthalten daher Regelungen für die Festsetzung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, insbesondere auf der Ebene der Regionalplanung. Abbildung 2-7: Planungsrechtlicher Rahmen für solare Freiflächenanlagen (Quelle: (Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, 2019)) Der Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg (LEP) sieht vor, dass zur langfristigen Sicherung der Energieversorgung auf einen sparsamen Verbrauch fossiler Energieträger und eine verstärkte Nutzung regenerativer Energien hinzuwirken ist; zudem soll eine umweltverträgliche Energiegewinnung sichergestellt werden. Die Errichtung von Freiflächen-Solarthermieanlagen entspricht diesem Ziel. Für Anwendungen mit größerem Raumbedarf wie etwa der Freiflächen-Solarthermie könnten Instrumente der Raumplanung zur Anwendung kommen, um beispielsweise am Rand von Ballungsräumen die notwendigen Flächen zu sichern. Nach § 11 Abs. 3 S. 2 Nr. 11 Landesplanungsgesetz Baden-Württemberg können im Regionalplan Gebiete für Standorte zur Nutzung erneuerbarer Energien festgelegt werden, soweit es für die Entwicklung und Ordnung der räumlichen Struktur der Region erforderlich ist. Im Regionalplan können auch Gebiete als Vorbehaltsgebiete für regionalbedeutsame Solaranlagen festgelegt werden, wenn diese aus Sicht der Raumordnung für die Errichtung von Solaranlagen SolnetBW II – Innovative Lösungen zur Flächenbereitstellung Kapitel 2 Seite | 16 besonders geeignet sind. In den Vorbehaltsgebieten ist in der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen der Errichtung und dem Betrieb von Solaranlagen ein besonderes Gewicht beizumessen. Jedoch ist durch die Ausweisung von Vorbehaltsgebiete die Errichtung von Solaranlagen nicht von vornherein auf die festgelegten Gebiete beschränkt. Die über den Regionalplan fixierten Ziele der Raumordnung sind verbindliche Vorgaben in Form von abschließend abgewogenen Festlegungen, die bei raumbedeutsamen Planungen öffentlicher Stellen, also auch im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung zu beachten sind. Einen Überblick über die Verfahrensschritte zur Ausweisung von Flächen im Rahmen der Regionalplanung mit anschließender konkretisierender Flächennutzungs- und Bauleitplanung liefern die Ablaufschemata in den folgenden Abbildungen. Sie sind in eine Phase I „Vorgezogene Beteiligung“ und Phase II „Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen“ unterteilt. Abbildung 2-8: Möglicher Ablauf bei der Ausweisung von Flächen für großflächige Solaranlagen, Phase I: Vorgezogene Beteiligung (Grafik: Regionalverband Neckar-Alb, J. Zacher) SolnetBW II – Innovative Lösungen zur Flächenbereitstellung Kapitel 2 Seite | 17 Abbildung 2-9: Möglicher Ablauf bei der Ausweisung von Flächen für großflächige Solaranlagen, Phase II: Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen (Grafik: Regionalverband Neckar-Alb, J. Zacher) Workshop zur Entwicklung einer solaren Raumplanung Fraglich ist, ob die bisher etablierten Instrumente der Raum- und Bauleitplanung ausreichend sind, um die nötigen Flächenkulisse für Freiflächen-Solarthermieanlagen auch vor dem Hintergrund einer ambitionierten Marktentwicklung dieser Technik planerisch zu sichern. Zu diesem Thema veranstaltete das Hamburg Institut gemeinsam mit dem Regionalverband Neckar-Alb im Rahmen des SolnetBW II-Projektes am 23. Oktober 2018 in Stuttgart einen Workshop mit dem Titel „Solare Raumplanung – regionale Wärmestrategie“. Neben anderen Experten der Raum- und Energieplanung haben 9 Vertreter der Regionalverbände in Baden-Württemberg an dem Workshop teilgenommen. Die Beiträge aus dem Workshop sind in einem Reader enthalten, der online verfügbar ist. SolnetBW II – Innovative Lösungen zur Flächenbereitstellung Kapitel 2 Seite | 18 Abbildung 2-10: Workshop Solare Raumplanung am 23.10.2018 in Stuttgart Schwerpunkte der Diskussion im Workshop waren: • die Privilegierung der Solarthermie im Außenbereich nach BauGB, • die unterschiedlichen Planungskompetenzen von Land, Region und Kommunen sowie • die Möglichkeiten einer „vorsorglichen“ Flächenausweisung für solarthermische Freiflächenanlagen analog zur Windenergie. Ein gutes Beispiel für eine übergreifende strategische Befassung mit der Wärmeversorgung aus raumplanerischer Sicht liefert das Sachbereichskonzept Energie des Landes Steiermark in Österreich (Abart-Heriszt, 2018). Als Ergebnis des Workshops lässt sich festhalten, dass verschiedene Instrumente zur Flächensteuerung wie etwa die Ausweisung von Vorranggebieten, Vorbehaltsgebieten oder Eignungsgebieten zur Verfügung stehen. Mit Ausnahme der Windenergie ist jedoch die raumplanerische Befassung mit der Energieversorgung noch wenig etabliert. Auch im Bereich der Bauleitplanung stehen auf der Grundlage der etablierten Instrumente Mittel zur kommunalen Steuerung Freiflächen-Solarthermieanlagen in Planungs- und Genehmigungsvorhaben zur Verfügung. Woran es jedoch in weiten Teilen noch fehlt, ist eine generelle strukturierte Strategieentwicklung der Kommunen für eine zukunftsfähige Wärmeversorgung unabhängig von einzelnen Planverfahren – eine kommunale Wärmeplanung. Konzeptioneller Rahmen einer kommunalen Wärmeplanung Bereits seit einigen Jahren wird in der energiepolitischen Diskussion über die Einführung einer verpflichtenden kommunalen oder übergreifenden Wärmeplanung nach internationalem Vorbild SolnetBW II – Innovative Lösungen zur Flächenbereitstellung Kapitel 2 Seite | 19 diskutiert, mit denen die klimaneutrale Transformation der Wärmeversorgung vor Ort gesteuert werden soll. Grundsätzliches Ziel der Wärmeplanung ist die Entwicklung eines Umsetzungskonzepts für eine weitestgehend klimaneutrale Wärmeversorgung einer Kommune – und zwar möglichst kosteneffizient. Eine solche klare Zielorientierung ist für das Gelingen der Wärmewende essentiell. Das Gesamtziel eines nahezu klimaneutralen Gebäudebestandes in Deutschland kann nur dann erreicht werden, wenn in jeder Kommune dieses Ziel verfolgt wird – und noch dazu untersucht wird, was der kostengünstigste Weg zu Erreichung dieses Ziels ist. Das Instrument der Wärmeplanung darf sich also nicht darin erschöpfen, dass die Kommunen lediglich recht abstrakt dazu angehalten werden, die Potenziale zur Steigerung der Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Wärme zu untersuchen. Im Vergleich zu vielen Klimaschutzkonzepten für deutsche Kommunen, in denen lediglich untersucht wird, welche Optionen der Kommune hierfür zur Verfügung stehen, ist eine „echte“ Wärmeplanung von vornherein umsetzungsorientiert. Mit ihr sollen verbindliche politische Beschlüsse vorbereitet oder getroffen und konkrete Investitionsentscheidungen vorbereitet werden. Auf der Grundlage der Wärmeplanung entscheiden die Kommunen zudem rechtsverbindlich über alle Projektvorschläge von Wärmeversorgern, mit denen Wärme-Erzeugungsanlagen neu gebaut oder erneuert werden sollen. Eine umsetzungsorientierte und verbindliche Wärmeplanung hat somit nicht viel mit den in manchen deutschen Kommunen durchgeführten informellen wärmebezogenen Konzeptentwicklungen zu tun (Quartierskonzepte, Klimaschutz-Teilkonzepte u. ä.), die in der späteren Praxis oft folgenlos bleiben. Zentraler Akteur der Wärmeplanung ist die Kommune, jedoch muss nicht zwingend und allein die Kommune Adressat und Planungsträger sein. Hier bedarf es eines Zusammenspiels verschiedener politischer Ebenen, um den Umbau der Wärmeversorgung zu befördern. Wärmeplanung im hier verstandenen Sinne ist ein politischer Prozess auf wissenschaftlicher Grundlage, der möglichst in rechtsverbindlichen Entscheidungen mündet bzw. diese vorbereitet. Im Interesse der langfristigen Sicherstellung einer klimaverträglichen, kostengünstigen, sicheren Wärmeversorgung bearbeitet und beantwortet ein Wärmeplan die Frage, wie eine Kommune oder eine andere, räumlich definierte Region es am effektivsten und effizientesten schaffen kann, schrittweise die Wärmeversorgung von fossilen auf erneuerbare Energien umzustellen. Auf Basis der hierzu ermittelten fachlichen Grundlagen und Optionen erfolgt eine politische Verständigung über ein solches Konzept. Dieses wird dann im Idealfall von der Kommune mit rechtlichen Instrumenten wie z. B. Bebauungsplänen oder Fernwärmesatzungen weiterverfolgt und schließlich mit konkreten Investitionen insbesondere von Wärmenetzbetreibern und Gebäudeeigentümern umgesetzt. Konkret kann dies z. B. heißen, dass auf Basis von Wärmeplänen Kommunen die Verdichtung oder Neuentwicklung von Wärmenetzen vorantreiben, dass Regionalverbände und Kommunen die nötigen Flächen für solare Wärmeerzeugung planerisch sichern und entwickeln, dass Kommunen in Absprache mit den Wasserbehörden Vorranggebiete für die Nutzung von Grundwasser- oder Oberflächenwasser-Wärmepumpen ausweisen, oder daß ländliche Gebiete für die prioritäre Biomasse-Nutzung festgelegt werden. SolnetBW II – Innovative Lösungen zur Flächenbereitstellung Kapitel 2 Seite | 20 Bereits diese Aufzählung nur einiger der denkbaren Handlungsoptionen verschiedener Planungsträger zeigt, dass ein wesentliches Charakteristikum der Wärmeplanung darin besteht, übergeordnete klima- und energiepolitische Zielsetzungen auf regionaler und kommunaler Ebene zu entwickeln und in bestehende Planungs- und Verwaltungsprozesse auf diesen Ebenen zu integrieren. Eine „umsetzungsorientierte“ Ausgestaltung einer neuen Rechtsvorschrift zur Durchführung einer Wärmeplanung heißt jedoch nicht, dass aus dem Wärmeplan für sich genommen eine Rechtspflicht für bestimmte Handlungen Dritter oder für bestimmte Handlungen der Kommune folgen muss. Insbesondere soll und darf damit nicht der Abwägungsprozess im Rahmen der Bauleitplanung abgeschnitten werden. Wichtig ist vielmehr, dass ein klares, langfristig gültiges Zielbild für die Wärmeversorgung der Kommune entwickelt und von der Kommune beschlossen wird. Eine bloße Verpflichtung der Kommunen zur Informationssammlung, wo welche Potenziale für erneuerbare Wärme vorhanden sind, würde in vielen Kommunen vermutlich als lästige Pflichtaufgabe angesehen werden und wenig Wirkung entfalten. Erfahrungen aus Dänemark und der Schweiz In Dänemark ist das Instrument der kommunalen Wärmeplanung bereits seit den 1980er Jahren für alle Kommunen verpflichtend,1 in der Schweiz seit einigen Jahren ebenfalls in vielen Kantonen.2 Als Fallbeispiel für die Wärmeplanung kann die Energieplanung in Zürich dienen. Der Fokus der Züricher Energieplanung liegt auf einer sicheren, wirtschaftlichen und umweltfreundlichen Versorgung mit Wärme und teilweise auch Kälte. Dies betrifft den Ausbau der Fernwärmeversorgung, die koordinierte Nutzung von Grund- und Seewasser und der Ersatz von Feuerungsanlagen durch Wärmepumpen. Eine zentrale Aufgabe der Züricher Energieplanung ist die räumliche Koordination der Versorgung mit Fernwärme, Energieverbunde (Nahwärme) und Gas. Dabei soll die parallele Erschließung mit leitungsgebundenen Energiesystemen (wie Wärmenetzen und Gas) vermieden werden. Die Energieplanung hat einen Zeithorizont von 15 Jahren. Sie ist für den Stadtrat, die Verwaltung und die städtischen Energieversorgungsunternehmen verbindlich (Stadt Zürich, 2017). 1 Zur dänischen Wärmeplanung siehe das Dänische Gesetz zur Wärmeversorgung (lov om varmeforsyning), zuletzt geändert am 27. Dezember 2018; siehe auch Danish Energy Agency, Regulation and planning of District Heating in Denmark, 2017; State of Green (Hg.), Weißbuch Fernwärme und Fernkälte, 2018; Radloff, Wärmewende-Info Nr. 5, Kommunale Wärmplanung – Hintergrund, 2014. 2 Die Energieplanung in der Schweiz wird von den meisten Kantonen rechtlich geregelt, Schubert, Räumliche Energieplanung in der Schweiz, in: Grotheer/Schwöbel/Stepper (Hg.), Nimm’s sportllich- Planung als Hindernislauf, 2014, S. 192, 200; anschaulich insbesondere die Energieplanung Zürich. SolnetBW II – Innovative Lösungen zur Flächenbereitstellung Kapitel 2 Seite | 21 Abbildung 2-11: Energieplankarte Zürich (Quelle: (Stadt Zürich, 2017)) Datenerhebung und Bedarfsprognose Grundlage für jede Konzeptentwicklung ist eine solide Datenbasis. Kommunen und übergeordnete Planungsträger benötigen für eine tragfähige Wärmeplanung verschiedenste Daten, wie z. B. den Wärmeabsatz in den Gebäuden, die bestehende Art der Wärmeversorgung, die Wärmedichte in bestimmten Gebieten sowie die vorhandenen regenerativen Wärmequellen. Im Hinblick auf die Entwicklung von Wärmenetzen ist eine möglichst gebäudescharfe Erhebung der Daten sinnvoll. Die notwendigen Daten sind in aller Regel nicht in den Kommunalverwaltungen vorhanden, sondern liegen z. B. bei Gasnetzbetreibern, Gebäudeeigentümern, Schornsteinfegern, Industrieunternehmen und Heizöl-Lieferanten. Kommunen und andere Planungsträger müssen also in die Lage versetzt werden, die notwendigen Daten selbst oder bei Dritten zu erheben, zudem müssen die Anforderungen an den Datenschutz im Umgang mit den Daten sichergestellt werden. Beide Aspekte werden seit kurzem in Landesgesetzen von Schleswig-Holstein und Hamburg geregelt, das Klimaschutzgesetz von Thüringen enthält eine entsprechende Verordnungsermächtigung.1 In allen anderen Ländern sind die Planungsträger darauf angewiesen, dass sie selbst über Daten verfügen oder Dritte auf freiwilliger Basis diese Daten übermitteln. Dabei 1 Gesetz zur Energiewende und zum Klimaschutz in Schleswig-Holstein vom 7. März 2017, GVBl. S. 124; Hamburgisches Wärmekatastergesetz vom 31. August 2018 HmbGVBl. S. 279; Thüringer Klimagesetz vom 18. Dezember 2018, GVBl. S. 816. SolnetBW II – Innovative Lösungen zur Flächenbereitstellung Kapitel 2 Seite | 22 sind die allgemeinen Bestimmungen des Datenschutzes zu beachten, was in vielen Fällen zu einer erheblichen Verunsicherung der Beteiligten führt. Auf Basis der Bestandsdaten ist eine Prognose über den zukünftigen Wärmebedarf in dem Plangebiet durchzuführen. Dabei sind demographische Entwicklungen, zu erwartenden Veränderungen der Quantität und energetischen Qualität des Gebäudebestandes sowie beim Wärmedargebot (z. B. industrielle Abwärme) zu berücksichtigen. Hierfür benötigen die Kommunen bzw. Planungsträger in der Regel die Unterstützung von Dienststellen des Landes sowie externer Dienstleister. Besonderer bundes- oder landesrechtlicher Regelungen bedarf es für diesen Arbeitsschritt der Wärmeplanung nicht. Mögliche rechtliche Umsetzung auf verschiedenen Planungsebenen Für eine effiziente Umsetzung der Wärmeplanung ist ein koordiniertes Vorgehen auf verschiedenen Planungsebenen erforderlich. Es bedarf eines koordinierten, gemeinsamen Handelns insbesondere des Bundes und der Kommunen – und auch die Länder, die regionalen Planungsverbände und Landkreise können wesentliche Beiträge zum Gelingen der Wärmewende liefern. Nur mit einem gemeinsamen Vorgehen der verantwortlichen Institutionen auf unterschiedlichen Ebenen können die Klimaschutzziele im Gebäudesektor erreicht werden. Aufgrund der zwischen den verschiedenen Ebenen bestehenden Interdependenzen beeinflussen sich diese gegenseitig. Das im Raumplanungsrecht bekannte Gegenstromprinzip sollte daher auch bei der konzeptionellen Entwicklung der Grundlagen für die Wärmeplanung berücksichtigt werden. Nationale Ebene Auf nationaler Ebene besteht der Steuerungsbedarf für die Bewältigung der Wärmewende nicht auf räumlich-planerischem Niveau, denn die nationale Ebene ist für Steuerung der konkreten Flächennutzung ein zu grobes Raster. Von Seiten des Bundes bedarf es der Etablierung der Wärmeplanung als verbindliche Planungsaufgabe, konkreter Vorgaben zur Umsetzung dieses Instrumentes und einer energiepolitischen Rahmensetzung in Form einer langfristigen Wärmestrategie als Grundlage für die räumlichen und infrastrukturellen Planungen untergeordneter Planungsträger. Eine bundesrechtliche Verpflichtung der Kommunen zur Vornahme einer Wärmeplanung wäre zwar kompetenzrechtlich möglich (Art. 74 I Nr. 24 GG Klimaschutz als Teil der Luftreinhaltung und Nr. 11 Energiewirtschaft) und ein etwaiger Eingriff in die Selbstverwaltungsgarantie der Kommunen (Art. 28 II GG) dürfte angesichts der hohen Bedeutung einer koordinierten Wärmeplanung für die Erreichung der Klimaschutzziele problemlos zu rechtfertigen sein. Jedoch ist es dem Bund verboten, den Gemeinden direkt Aufgaben zu übertragen (Art. 84 I Satz 7 GG). Hintergrund dieser Regelung ist die Wahrung der finanziellen Grenzen der Kommunen. Unbenommen ist dem Bund daher, eine Regelung an die Länder zu richten, wonach diese sicherzustellen haben, dass für ihren Hoheitsbereich den bundesgesetzlichen Vorgaben entsprechende Wärmepläne erarbeitet werden. Die Länder können diese Pflicht durch eigene Planungen nachkommen oder die Pflicht durch eigenes Landesrecht auf die Kommunen oder regionale Planungsverbände übertragen, müssen SolnetBW II – Innovative Lösungen zur Flächenbereitstellung Kapitel 2 Seite | 23 dabei jedoch wegen der in den Landesverfassungen geregelten Konnexitätsgebote den Kommunen entsprechende Mittel zur Verfügung stellen. 1 Auf übergeordneter Ebene sollten die wichtigsten Instrumente der kommunalen Wärmeplanung einheitlich bestimmt werden. Wie im dänischen Wärmeversorgungsgesetz sollte insbesondere die Aufgabe der Kommunen bestimmt werden, ihren Siedlungsbereich in (angestrebte) Wärmeversorgungszonen zu unterteilen (individuelle Wärmeversorgung, dezentrale Nah- und Fernwärme, zentrale Fernwärme). Darüber hinaus sind die jeweiligen erneuerbaren Ressourcen zu nennen, die eingesetzt werden sollen (z. B. Freiflächen-Solarthermie). Wenn Kommunen Fernwärmeversorgungsgebiete festsetzen, sollten sie zudem dazu angehalten werden, auch die Entwicklung der zentralen Wärmeerzeugung (Energiequelle und Umfang) einschließlich des hierfür benötigten Flächenbedarfs festzulegen. Mindestinhalt einer gesetzlichen Regelung zur Einführung einer gesetzlichen Wärmeplanung wäre – Bezug auf die Umsetzung – daher die Verpflichtung der Kommunen, kartographisch für alle Gemeindeteile darzustellen, auf welchem Weg dort jeweils eine klimaneutrale Wärmeversorgung erreicht werden soll. Die praktische Wirkung des Instruments Wärmeplanung hängt stark davon ab, inwieweit die Kommunen Rechte und die Pflichten zur Umsetzung der erarbeiteten Wärmeversorgungskonzepte erhalten. Insbesondere über die landesrechtlichen Möglichkeiten zum Erlass von Anschluss- und Benutzungsgeboten an Wärmenetze2 sowie über das Baurecht gibt es zu einzelnen Aspekten der Wärmeplanung bereits gewisse Handlungsmöglichkeiten für die Kommunen. Diese reichen jedoch kaum aus, um den Umbau der Wärmeversorgung in bestehenden Siedlungsgebieten zu steuern. Ein Bundesgesetz zur Regelung der Wärmeplanung sollte daher die kommunalen Handlungsmöglichkeiten für deren Implementation erweitern. Insbesondere könnten Kommunen ermächtigt werden, durch Satzung inhaltliche Anforderungen an die zentrale oder dezentrale Wärmeversorgung in bestimmten Gebieten zu verlangen, wie z. B. einen zu beziffernden Mindestanteil erneuerbarer Energien, den Gebäudeeigentümer und/oder Wärmeversorger nach einer definierten Übergangsfrist einhalten müssen. Denkbar wäre auch eine eigenständige bundesrechtliche Norm, welche die Kommunen zum Erlass von Anschluss- und Benutzungsgeboten an Wärmenetze auch in bestehenden Siedlungsgebieten ermächtigt.3 Erwägenswert wären auch einige Regelungen nach dänischem Vorbild: Beispielsweise könnte eine ausdrückliche Ermächtigung der Kommunen erfolgen, innerhalb von Gebieten, die mit Fernwärme 1 DLR u. a., Ergänzende Untersuchungen und vertiefende Analysen zu möglichen Ausgestaltungsvarianten eines Wärmegesetzes, 2009, S. 67. 2 Vgl. Tomerius, Der Anschluss-und Benutzungszwang für kommunale Nah-und Fernwärmesysteme, ER 2013, S. 61 ff. 3 § 16 EEWärmeG des Bundes setzt eine landesrechtliche Ermächtigungsnorm voraus; für bestehende Quartiere fehlt eine solche Ermächtigungsnorm z. B. in Bayern; auch nach dem BauGB sind die kommunalen Möglichkeiten zum Anschluss an ein Wärmenetz im Rahmen städtebaulicher Verträge und vorhabenbezogener Bebauungspläne faktisch auf Neubaugebiete beschränkt, DLR u. a., a. a. O., S. 65. SolnetBW II – Innovative Lösungen zur Flächenbereitstellung Kapitel 2 Seite | 24 versorgt werden, Gebäudeeigentümer unabhängig von der tatsächlichen Nutzung der Fernwärme zur Zahlung eines Beitrags für die Bereitstellung der Infrastruktur zu verpflichten.1 Ebenso könnte den Kommunen (wie in Dänemark) unter Anpassung der BImSchG-Verfahrensregeln ein Zustimmungsvorbehalt für Vorhaben von Fernwärmeversorgern eingeräumt werden, so dass private Wärmeversorger künftig nicht gegen den im Wärmeplan verankerten kommunalen Willen neue oder erneuerte Erzeugungsanlagen auf Basis fossiler Energien im Gemeindegebiet umsetzen dürfen. Trotz dieser erheblichen Chancen, durch kollektive Wärmenetzlösungen einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele im Wärmesektor zu leisten, sieht der von der Bundesregierung vorgeschlagene Entwurf für ein Gebäudeenergiegesetz bisher keine Wärmeplanung vor. Landes-Ebene Solange der Bund keine entsprechenden Gesetze in Kraft gesetzt hat, haben die Länder die gerade beschriebenen Regelungskompetenzen für die meisten der angesprochenen denkbaren Regelungen. Da das Energiewirtschaftsgesetz des Bundes (EnWG) nur für die leitungsgebundene Versorgung mit Elektrizität und Gas gilt und der Bund auch sonst keine entsprechenden Gesetze erlassen hat, fallen Regelungen zur Wärmeversorgung auf Grundlage der konkurrierenden Gesetzgebung gem. Art. 74 I Nr. 11 GG und Nr. 24 GG in die Kompetenz der Länder. Nur wenige Länder haben zudem bisher von der Möglichkeit des § 9 Abs. 4 BauGB Gebrauch gemacht und den Kommunen ermöglicht, über § 9 Abs. 1 BauGB hinausgehende (z. B. energiepolitische) Festsetzungen auf Basis von Landesrecht in Bebauungspläne aufzunehmen. Nur Hamburg nutzt diese Möglichkeit bisher umfassend, z. B. durch Festlegung von Mindestanteilen erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung in Baugebieten. In Thüringen verpflichtet das Thüringer Klimagesetz die Betreiber von Fernwärmenetzen, sogenannte Transformationspläne aufzustellen. Hierbei könnten wertvolle Vorarbeiten für kommunale Wärmepläne geleistet werden. Als einziges Bundesland startet Baden-Württemberg derzeit den Anlauf, die Wärmeplanung auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen. Es bleibt auf eine ambitionierte und praxisfreundliche Ausgestaltung des Gesetzes zu hoffen, deren Erfolg weitere Akteure anregt, den Weg einer zielgerichteten Wärmestrategie zwischen Bund, Ländern und Kommunen voran zu treiben. Regionale und überörtliche Ebene Zwischen der Landes- und der kommunalen Ebene können in den Flächenländern auch auf der Ebene der Regionalplanung sinnvolle Regelungen zur Unterstützung der Wärmeplanung aufgenommen werden. Denkbar ist auch, dass Regionalverbände die Aufgabe der Wärmeplanung für kleinere Kommunen übernehmen und/oder eine Koordination zwischen Gemeinden vornehmen. Es wäre in vielen Fällen sicherlich effizient, wenn regional von vorneherein über den gemeinsamen Aufbau von verbundenen Wärmenetzen in einzelnen Kommunen nachgedacht wird. 1 Viele Kommunalabgabengesetze der Länder dürften eine solche Beitragserhebung bereits jetzt ermöglichen, weil die Kommunen regelmäßig generell ermächtigt werden, für öffentliche Einrichtungen Beiträge zu erheben. SolnetBW II – Innovative Lösungen zur Flächenbereitstellung Kapitel 2 Seite | 25 Teilweise wird auch angenommen, dass es rechtlich zulässig sei, in Regionalplänen für bestimmte Gebiete einen Vorrang für die Nutzung von Netzen für die Wärmeversorgung vorzusehen; auch können insoweit quantitative Zielvorgaben aufgestellt werden.1 In jedem Fall können Regionalverbände durch Gutachten, Handreichungen und Koordination dazu beitragen, dass erneuerbare Wärmenetze in der Region vorangebracht werden und die zur Erzeugung notwendigen Flächen gesichert werden. 2 Kommunale Ebene Auf kommunaler Ebene ist bereits jetzt die Durchführung einer Wärmeplanung auch ohne Bundes- oder Landesgesetz möglich. Sogar Teile seiner Umsetzung können auf Basis des geltenden Rechts durchgeführt werden, z. B. durch einen Anschluss- und Benutzungszwang an ein Wärmenetz auf Basis von Landesrecht (ggf. iVm § 16 EEWärmeG): Dieser kann sich auch auf Bestandsgebäude erstrecken, jedoch muss ggf. aus Verhältnismäßigkeitsgründen dabei mit Übergangsfristen/Ausnahmen gearbeitet werden. Auch Wärmenetze und EE-Wärmeerzeuger können Kommunen bereits mit den bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen ausbauen, z. B. durch Flächennutzungs- und Bebauungspläne. Hier können auch die jeweils erforderlichen Flächen für eine Wärmeerzeugung über Freiflächen-Solarthermie planerisch dargestellt werden. Gesetzliche Regelungen können den Handlungsspielraum der Kommune jedoch weiter vergrößern, s. o. Vor allem würde eine einheitliche Wärmeplanung nach obigen Maßstäben jedoch einen wesentlichen Qualitätsschritt mit sich bringen. 2.3.2 Baurechtliche Privilegierung Während eine verbindliche Wärmeplanung im deutschen Planungsrecht noch nicht etabliert ist, gibt es mit dem derzeitigen Instrumentarium des BauBG grundsätzlich bereits heute die Möglichkeit, im Zuge der konkreten Bauleitplanung Flächen für solarthermische Anlagen auszuweisen. In den übergeordneten Regionalplänen und Flächennutzungsplänen gibt es in der Praxis in Deutschland derzeit in aller Regel keine Flächenfestsetzungen zur Nutzung von Solarthermie. Jedoch können auch ohne derartige Festsetzungen Projekte in den Kommunen geplant und entwickelt werden. Nähere Informationen dazu bietet der Planungs- und Genehmigungsleitfaden für Freiflächen-Solarthermie in Baden-Württemberg, der im Rahmen des Vorgängerprojektes Solnet BW erarbeitet wurde (Hamburg Institut, 2016). In der Mehrzahl der Fälle wurden bisher solarthermische Freiflächenanlagen im unbebauten Außenbereich über einen eigens dazu erlassenen Bebauungsplan rechtlich gesichert. Die Aufstellung eines Bebauungsplans erfordert jedoch Zeit und personelle Ressourcen bei den Planungsträgern. Dies könnte vereinfacht und abgekürzt werden, wenn Freiflächen- 1 DLR u. a., Ergänzende Untersuchungen und vertiefende Analysen zu möglichen Ausgestaltungsvarianten eines Wärmegesetzes, 2009, S. 65. 2 W3 Regionale Energieflächenpolitik, Flächenscout, 2016;

Julian Kuntze2023-03-22T11:50:52+01:00Mittwoch, 1. Januar, 2020|

Instruments for policy and legal framework – Best Practice Guide für SDH Flächenentwicklung und Multikodierung von Flächen

Solar district heating Instruments for policy and legal framework Best Practice Guide für SDH Flächenentwicklung und Multikodierung von Flächen Dieses Projekt wurde im Rahmen des Förderprogramms Nr. 691624 der Europäischen Union im Forschungsund Innovationsprogramm "Horizont 2020" gefördert Thema: Verbesserung der regionalen und politischen Rahmenbedingungen Beschreibung: Best Practice Guide mit Empfehlungen für die Politik für SDHFlächenentwicklung und die Doppelnutzung / Multikodierung von Flächen Datum: 15.11.2018 Autor/innen: Simona Weisleder und Christian Maaß, Hamburg Institut Dokument Download: www.solar-district-heating.eu/en/knowledge-database/ Zusammenfassung Region: Metropolregion Hamburg Beteiligte Partner: HIR Hamburg Institut Research Kurzbeschreibung: Die Flächenbereitstellung stellt ein großes Hindernis für die Umsetzung von SDH in urbanen Räumen dar. Es sind politische Instrumente erforderlich, um Barrieren zu überwinden und neue Konzepte, wie die Multikodierung von Flächen zu stärken. Der Best Practice Guide zeigt Möglichkeiten auf, wie SDH mit zahlreichen Doppelnutzungen realisiert werden kann. Es werden Empfehlungen für politische Instrumente zur Erleichterung solcher Lösungen entwickelt. Ausgangssituation Die Metropolregion Hamburg beheimatet in Norddeutschland ca. 5 Millionen Menschen und umfasst 28.500 km2 in vier Bundesländern (Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern). In allen vier Bundesländern der Metropolregion gibt es zahlreiche Wärmenetze. Das größte Fernwärmenetz liegt in der Freien und Hansestadt Hamburg mit über 400.000 angeschlossenen Wohneinheiten. Die Metropolregion weist eine hohe wirtschaftliche Prosperität auf und eine kontinuierlich wachsende Bevölkerung, was zu einer enormen Entwicklung auf dem Immobilienmarkt für Wohnung- und Gewerbe führt. Solar district heating Instrumente Verbesserung der regionalen politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen Dieses Projekt wurde im Rahmen des Förderprogramms Nr. 691624 der Europäischen Union im Forschungsund Innovationsprogramm "Horizont 2020" gefördert Abbildung 1: Landkreise der Bundesländer Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern in der Metropolregion Hamburg (Quelle: Metropolregion Hamburg). Mit Projekten wie der Solarsiedlung Bramfeld (Karlshöhe), der HafenCity West und dem Energiebunker Wilhelmsburg ist die Stadt Hamburg ein Vorreiter bei der Etablierung von SDH. Der Anteil von Erneuerbaren Energien in Wärmenetzen und insbesondere der Anteil von SDH ist jedoch nach wie vor sehr gering. Die Entwicklung von SDH-Projekten scheitert oft am Flächenmangel. In Ballungszentren wie der Metropolregion Hamburg wird die Fläche für viele andere konkurrierende Zwecke wie Wohnen, Verkehrsinfrastruktur, Industrie und Handel, Naturschutz oder - in den ländlichen Regionen - für die Landwirtschaft benötigt. Unter diesen Umständen zögern die Stadtplaner, Flächen für SDH festzulegen. Es könnte die Umsetzung von SDH erleichtern, wenn die knappen Flächen parallel für andere Zwecke genutzt werden könnten. Beispiele für solche Doppelnutzungen sind nur in Ansätzen in der Metropolregion Hamburg zu finden. Die SDH-Flächenentwicklung und die doppelte Nutzung von Flächen für SDH und andere Zwecke werden bisher im nationalen und regionalen Planungsrecht oder anderen politischen Instrumenten kaum berücksichtigt. Solar district heating Instrumente Verbesserung der regionalen politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen Dieses Projekt wurde im Rahmen des Förderprogramms Nr. 691624 der Europäischen Union im Forschungsund Innovationsprogramm "Horizont 2020" gefördert Beispiele aus vielen Regionen der EU zeigen, dass Lösungen für die SDH-Flächenentwicklung und für Doppelnutzungen – sogenannte Multikodierung von Flächen - gefunden werden können. Die Ermittlung der Potenziale für eine solche Flächenentwicklung ist eine der Schlüsselmaßnahmen, die im strategischen Aktionsplan der Metropolregion Hamburg im Rahmen des SDHp2m Projektes identifiziert wurde. Ziele Der SDHp2m Aktionsplan für die Metropolregion Hamburg nennt sechs relevante Kategorien für die Flächenentwicklung und Multikodierung von Flächen für SDH: 1. Landwirtschaftliche Produktionsflächen 2. Naturschutz- und Wasserschutzgebiete 3. Belastete/ kontaminierte Flächen oder Industriegebiete 4. Große Infrastruktureinrichtungen 5. Große Dachflächen 6. Flächen entlang von Verkehrswegen Einige Erfahrungen können von der Flächenbereitstellung für große Photovoltaikanlagen übertragen werden, wo bereits Mehrfachkodierung häufiger ist, z.B. auf großen Parkdecks, als Lärmschutz und auf Gewächshäusern. In einigen Fragen ist es jedoch notwendig, die speziellen technischen Rahmenbedingungen der Doppelnutzung mit solarthermischen Anlagen zu untersuchen, z.B. das hydraulische System bei sehr langgestreckten und schmalen Anlagen entlang von Verkehrswegen oder auch Sicherheitsfragen, wie der Umgang mit heißen Flüssigkeiten in den Kollektoren auf Parkdecks. Ziel ist es, Best-Practice-Beispiele für SDH-Projekte aus der EU zu identifizieren, mögliche Chancen für ähnliche Projekte in der Metropolregion Hamburg zu identifizieren und Politikinstrumente zu formulieren, die die Entwicklung von SDH-Projekten in diesen Bereichen fördern. Maßnahmen und Aktionen In einem ersten Schritt wurden Best-Practice-Beispiele für die verschiedenen möglichen Entwicklungsbereiche gesichtet und analysiert. Zweitens wurde analysiert, ob, wo und wie diese Beispiele auf die Situation in der Region Hamburg übertragen werden können. Konkrete Möglichkeiten für die Projektentwicklung wurden teilweise in Fallstudien untersucht. Abschließend wurden Empfehlungen für die Politik formuliert um SDH weiter voranzubringen. Solar district heating Instrumente Verbesserung der regionalen politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen Dieses Projekt wurde im Rahmen des Förderprogramms Nr. 691624 der Europäischen Union im Forschungsund Innovationsprogramm "Horizont 2020" gefördert Barrieren und Möglichkeiten 1) Entwicklung der Doppelnutzung für landwirtschaftliche Produktion Die Solarthermieanlagen dänischen Vorbilds werden hauptsächlich in ländlichen Gebieten oder in der Nähe von kleinen und mittelgroßen Städten gebaut. In Großstädten gibt es bisher kaum Anlagen, vor allem wegen hoher Immobilienpreise und der hohen Flächenkonkurrenz. In Deutschland ist bei SDH-Projekten im ländlichen Raum der Wettbewerb um landwirtschaftliche Nutzungen von entscheidender Bedeutung. Die Biomasseproduktion stellt eine wichtige Einkommensquelle für die Bauern dar. Vergleicht man die Energieausbeute bei Biomasse mit der der Solarthermie, so ist diese allerdings um einen Faktor von 40-50% besser.  Best Practice Beispiele Das Beispiel des Forschungsprojektes "AGRO PV"1 untersucht, ob die landwirtschaftliche Produktion mit der Energieproduktion kombinierbar ist - dies könnte auf solarthermische Lösungen übertragen werden. Die Projektidee des Hamburg Instituts für Solare Nachbarschaftsgewächshäuser verbindet Solarthermie mit dem Trend des „Urban Gardenings“ und stärkt nachbarschaftlichen Gemeinsinn. Abbildung 2: Projektidee Solare Nachbarschaftsgewächshäuser(Quelle: Hamburg Institut) 1 www.agrophotovoltaik.de Solar district heating Instrumente Verbesserung der regionalen politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen Dieses Projekt wurde im Rahmen des Förderprogramms Nr. 691624 der Europäischen Union im Forschungsund Innovationsprogramm "Horizont 2020" gefördert  Übertragbarkeit in die Metropolregion Hamburg Im Stadtteil Hamburg-Harburg hat das kürzlich fertiggestellte "Integrierte Quartierskonzept" für den Bereich "Südöstliches Eißendorf / Bremer Straße" die Möglichkeit untersucht, solarthermische Wärme in das Wärmenetz einer lokalen Wohnungsgenossenschaft zu integrieren. Das Konzept schlägt mögliche Standorte vor, die sich für eine Freiflächen-Solarthermieanlage eignen würden. Heute werden die Flächen für Erdbeeranbau und Kleingärten genutzt. Eine Option zur Umsetzung könnte an dieser Stelle das Konzept der Solaren Nachbarschaftsgewächshäuser sein. Abbildung 3: Projektvorschlag für Solare Nachbarschaftsgewächshäuser in Hamburg-Harburg (Quelle: Geoportal Hamburg) 2) Entwicklung einer Doppelnutzung für Naturschutz- und Hochwasserschutzgebiete mit SDH  Best Practice Beispiel Crailsheim2 ist eines der überzeugendsten Best-Practice-Beispiele einer SDH-Anlage und der Einbindung von Naturschutzaspekten. Durch die Integration der großen Solarthermieanlage auf der Südflanke eines Lärmschutzwalls mit einem ökologischen Gesamtkonzept ist die Fläche zu einem Ort mit hohem Erholungswert geworden und bietet vielen heimischen Pflanzen und Tieren einen geeigneten Lebensraum - ein "Hot Spot" für seltene Arten konnte geschaffen werden. Mit dieser Maßnahme wurden wertvolle "Öko- 2 http://solar-district-heating.eu/Portals/0/NewFolder/BroschüreCrailsheimEN.pdf Solar district heating Instrumente Verbesserung der regionalen politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen Dieses Projekt wurde im Rahmen des Förderprogramms Nr. 691624 der Europäischen Union im Forschungsund Innovationsprogramm "Horizont 2020" gefördert Punkte" gesammelt und dementsprechend finanzielle Mittel, die die SDH-Anlage noch wirtschaftlicher machen. In Châteaubriant3 in Frankreich wurde eine SDH-Anlage in einem Hochwasserschutzgebiet errichtet. In Graz ist die Planung für das BIG SOLAR GRAZ Projekt in einem Wasserschutzgebiet in einem weit fortgeschrittenen Stadium und soll ab 2019 realisiert werden. Beide Projekte zeigen, dass es von Vorteil sein kann, SDHProjekte auf Flächen zu planen, in denen es keine Flächenkonkurrenzen mit der Entwicklung von Wohnungsbau oder andere Bauprojekten gibt. Sie zeigen auch, dass es möglich ist, SDH-Projekte in Koexistenz mit der Erhaltung der natürlichen Gegebenheiten zu entwickeln.  Übertragbarkeit in die Metropolregion Hamburg Der Ansatz für die Entwicklung von SDH-Projekten mit dem Naturschutz ist richtig und vielversprechend und sollte auch in der Metropolregion Hamburg weiter verfolgt werden. Durch die enorm starke Bautätigkeit in der Region werden die Flächen für gesetzlich nötigen Ausgleichsmaßnahmen im urbanen Raum sehr knapp. Wenn durch die Flächenentwicklung bei SDH mit dem Naturschutz wertvolle „Ökopunkte“ gesammelt werden können, kann das ein wichtiger Faktor sein. Die ökologische Aufwertung von z.B. ehemals intensiv landwirtschaftlich genutzten Fläche könnte ein Geschäftsmodell für Landwirte werden. 3) Entwicklung von belasteten oder kontaminierten Flächen oder Industriegebieten für SDH Nach den vorliegenden Erfahrungen scheint der rechtliche Rahmen für die Entwicklung von SDH-Projekten auf belasteten Flächen ausreichend zu sein. Es gibt zahlreiche umgesetzte Projekte, konkrete Projektentwicklungen und Machbarkeitsstudien. Unter Berücksichtigung der speziellen Rahmenbedingungen beim Bau auf belasteten oder kontaminierten Böden ist SDH generell möglich.  Best Practice Beispiel Es gibt dazu zahlreiche Beispiele in Deutschland, z.B. in Senftenberg4. Im August 2016 wurde auf einer rekultivierten Deponie in der Stadt Senftenberg die bisher größte solarthermische Anlage Deutschlands in Betrieb genommen. Mit einer Kollektorfläche von 8.300 m² ist sie gleichzeitig eine der weltweit größten Anlagen mit Vakuumröhrenkollektoren und die erste Anlage in Deutschland, die in ein klassisches Fernwärmenetz einspeist. In der "Solarhauptstadt" Graz feierte man 2017 die Einweihung des ersten Bauabschnitts des sogenannten HELIOS-Projekts mit 2.000 m2 auf einer ehemaligen Mülldeponie. 3 http://www.mairie-chateaubriant.fr/medias/2018/01/DP-inauguration-centrale-solaire-14bd.pdf 4 http://ritter-xl-solar.com/en/applications/district-heating/senftenberg-ger/ Solar district heating Instrumente Verbesserung der regionalen politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen Dieses Projekt wurde im Rahmen des Förderprogramms Nr. 691624 der Europäischen Union im Forschungsund Innovationsprogramm "Horizont 2020" gefördert  Übertragbarkeit in die Metropolregion Hamburg Auch in Städten wie Hamburg mit einer wachsenden Bevölkerung und derzeit rund 1,8 Mio. Einwohnern und einer daraus resultierenden starken Konkurrenz um Flächen, gibt es Potenziale für SDH. Der Hamburger Hafen ist der zweitgrößte in Europa und die Elbe muss jedes Jahr von der Hamburg Port Authority (HPA) ausgebaggert werden, um die Fahrrinnentiefe für den Containerschiffsverkehr sicherzustellen. Große Hafenschlickdeponien existieren, einige sind bereits rekultiviert und einige werden laufend in Betrieb bleiben. Erste Gespräche mit HPA fanden statt, um die Option einer multikodierte Nutzung auf diesen Flächen für SDH zu ermöglichen. Abbildung 4: Hafenschlickkhügel in Hamburg (Quelle: HPA) 4) Entwicklung von Flächen bei großen Infrastruktureinrichtungen für SDH Ähnlich dem Konzept der doppelten Nutzung von großen Dachflächen für SDH lohnt es sich, ein Flächenscreening durchzuführen, um Optionen zu identifizieren, die bisher nur monofunktional für große Infrastruktureinrichtungen wie Parkplatz- oder Industrieanlagen genutzt werden.  Best Practice Beispiel In Graz5 bekam ein Parkdeck eines privaten Unternehmens ein komplett neues Dach, um Schatten für die parkenden Autos zu bieten, bei dem eine Solarthermieanlage integrierte wurde. 5 https://www.klimafonds.gv.at/assets/Uploads/Projektberichte/2015/Solare-Groanlagen-2015/B368386-Solare-Groanlagen-publizierbarer- Zwischenbericht.pdf Solar district heating Instrumente Verbesserung der regionalen politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen Dieses Projekt wurde im Rahmen des Förderprogramms Nr. 691624 der Europäischen Union im Forschungsund Innovationsprogramm "Horizont 2020" gefördert In Thailand6 wurde über einem Produktionsbereich einer der größten Thunfischkonservenfabriken eine Solarthermieanlage realisiert.  Übertragbarkeit in die Metropolregion Hamburg Das Hamburger Institut hat zwei konkrete Ideen für potenzielle SDH Flächen entwickelt: ein Parkdeck und Klärbecken. Im Rahmen eines energetischen Quartiers-Energiekonzeptes in Hamburg-Harburg entstand die Idee, das Parkdeck eines zentral gelegenen Einkaufszentrums mit ca. 11.000 m² für SDH zu überdachen. Die gewonnene Solarwärme könnte in ein neues Wärmenetz eingespeist werden. Abbildung 5: Projektidee des Hamburg Institus in Hamburg-Harburg und ein gebuates Beipsiel in Neckarsulm (Quelle: Geoportal Hamburg + Solites) Auf der Suche nach großen Flächen für SDH entwickelte das Hamburger Institut die Idee, eine Solarthermieanlage über mehreren großen Klärbecken zu realisieren. Die Kläranlage Hamburg-Dradenau verfügt über große Nachklärbecken, die durch eine Stahlkonstruktion mit Solarthermiekollektoren überbaut werden könnten. Die Konstruktion würde über eine Länge von 9,5 m die Last in die Betontrennwände jedes Beckens abtragen. Alle Nachklärbecken zusammen haben eine Gesamtfläche von ca. 53.000 m². 6 http://denmark.dk/en/green-living/sustainable-projects/the-danish-clean-tech-sector-sunmark Solar district heating Instrumente Verbesserung der regionalen politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen Dieses Projekt wurde im Rahmen des Förderprogramms Nr. 691624 der Europäischen Union im Forschungsund Innovationsprogramm "Horizont 2020" gefördert Abbildung 6: Projektidee des Hamburg Instituts beim Klärwerk in Hamburg-Dradenau (Quelle: HSE) 5) Entwicklung großer Dachflächen für SDH  Best Practice Beispiel In Europa gibt es zahlreiche Beispiele für große SDH-Anlagen auf Dächern. Einige der gebauten Projekte werden im Best-Practice-Guide näher betrachtet. Zu den Beispielen im Ausland gehören Anlagen auf Gewerbedächern wie z.B. in Wels7 (Österreich). In Hamburg wurden Anlagen auf Dächern von Wohn- und Geschäftsgebäuden in der HafenCity8 (West) auf der Grundlage eines Landesgesetzes realisiert, das für die Immobilienentwicklung eine rechtsverbindliche Regelung zur Bereitstellung eines Mindestwärmeanteils mit Erneuerbaren Energien einforderte. Der Energiebunker9 in Hamburg-Wilhelmsburg ist ein weiteres bekanntes Best-Practice-Beispiel und der Ausgangspunkt für ein neu gebautes SDH-Netz in einem Bestandsquartier.  Übertragbarkeit in die Metropolregion Hamburg Die vorhandenen Beispiele zeigen, dass SDH-Anlagen auf großen Dachflächen realisierbar sind und dass es rechtliche Möglichkeiten gibt, um SDH auf Dächern zu einem verbindlichen Bestandteil der Immobilienentwicklung zu machen. Es gibt jedoch nach wie vor Barrieren, die die Kommunen von der Umsetzung solcher regulatorischen Maßnahmen abhalten: Insbesondere Solarthermie auf Dächern ist - im Vergleich zu auf fossilen Brennstoffen basierenden DH, Freiflächen-Solarthermie oder im Vergleich zur Einzelheizung mit Erdgas oder Öl - relativ teuer. Wenn Solarthermieanlagen auf sehr großen Dachflächen vor dem Bau mit einer integrierten Gebäudeplanung mit gedacht werden, können diese Kosten deutlich gesenkt 7 http://ritter-xl-solar.com/en/applications/district-heating/wels-austria/ 8 http://hafencity.com/upload/files/files/Waermeversorgung_HafenCity.pdf 9 https://www.iba-hamburg.de/en/projects/energiebunker/projekt/energy-bunker.html Solar district heating Instrumente Verbesserung der regionalen politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen Dieses Projekt wurde im Rahmen des Förderprogramms Nr. 691624 der Europäischen Union im Forschungsund Innovationsprogramm "Horizont 2020" gefördert werden. Abhängig von möglichen staatlichen Förderung kann dann SDH mit anderen Heizlösungen wettbewerbsfähig sein. Es könnte daher ein vielversprechender Ansatz sein, darauf hin zu wirken, Synergien mit der anhaltend starken Neubautätigkeit großer Gewerbegebäude zu nutzen. Ein weiteres Hindernis, das es zu überwinden gilt, ist der Wettbewerb mit der Photovoltaik auf Dächern. Bislang sind die wirtschaftlichen Vorteile für den Betrieb einer großen PV-Aufdachanlage oft höher als der Betrieb einer SDH-Anlage, während die technischen und rechtlichen Barrieren für Dach-Solarthermie höher sind als für PV. Eine Möglichkeit, die verfügbare Fläche für Solarenergie zu erhöhen, ist das Baurecht. Speziell die Einführung einer Bauverordnungspflicht, die bei der Errichtung von Gewerbebauten mit großen Dachflächen (z.B. von 250 oder 500 qm Dachfläche mit einer geeigneten Ausrichtung nach Süden, Osten oder Westen), die Verpflichtung zur gleichzeitigen Errichtung einer Solarthermie oder PV-Anlage auf einem Mindestanteil des Daches beinhaltet. Es wäre auch denkbar, aber weniger umfassend, eine Pflicht festzulegen, nach der diese Gebäude statisch so ausgelegt werden müssen, dass die nachträgliche Installation einer Solaranlage ohne nennenswerte bauliche Eingriffe möglich ist (entsprechende Baustatik, Verankerungspunkte für die Anlage sowie von Leerrohre für Leitungen). 6) Entwicklung von Flächen entlang von Verkehrswegen für SDH 7) Best Practice Beispiel Anhand von Best-Practice-Beispielen entlang von Verkehrswegen evaluiert das EU-Life-Projekt "NOISUM"10 dieses Thema. Das Hauptziel des Projekts war es, innovative Lärmschutzwände für SDH zu entwickeln. Speziell angepasste Solarthermiekollektoren wurden in einem Pilotprojekt an einer großen Verkehrstrasse für den Straßen- und Schienenverkehr installiert und evaluiert. Das Projekt zeigt, dass es funktioniert, den Lärmpegel im Straßen- und Schienenverkehr in europäischen Städten erheblich zu senken. Gleichzeitig entsteht durch den Lärmschutz eine attraktivere Nahumgebung und Erneuerbare Energie können für das lokale Energienetz bereitstellt werden. Die Entwicklung eines Projekts in einer deutlich größeren Dimension könnte sehr interessant sein. Gerade in den wachsenden Städten ist die Verdichtung der Stadt entlang der Mobilitätsinfrastrukturen mit neuen Siedlungen virulent und der Lärmschutz spielt eine wichtige Rolle. Ein Beispiel aus den Niederlanden in Almere11 zeigt, dass SDH in die Stadt- und Landschaftsplanung integriert werden kann - mehr noch, SDH kann als Wahrzeichen und kreatives Element fungieren. 10 https://noisun.wordpress.com/2015/02/05/noisun-nagra-steg-narmare-varen/ 11 http://www.crrescendo.net/almere_noorderplassen.html Solar district heating Instrumente Verbesserung der regionalen politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen Dieses Projekt wurde im Rahmen des Förderprogramms Nr. 691624 der Europäischen Union im Forschungsund Innovationsprogramm "Horizont 2020" gefördert Es lohnt sich die Entwicklung der PV-Branche zu beobachten, bei der das Gesetz in Deutschland für einen festgelegten Korridor entlang der Verkehrsstraßen die Möglichkeit der Ausweisung von PV-Flächen vorsieht.  Übertragbarkeit in die Metropolregion Hamburg Als logistischer Knotenpunkt in Norddeutschland mit dem Hafen gibt es viele Verkehrswege in und um Hamburg. In den nächsten Jahren werden in der Metropolregion mehrere neue Straßenprojekte geplant und umgesetzt, wie z.B. Autobahn A 26 (Hamburg), Autobahn A 20 (Bad Segeberg) oder die Westumgehung Pinneberg, bei denen das Thema Lärmschutz virulent wird. Abbildung 7: West-Umfahrung in Pinneberg im Bau – Fertigstellung bis 2019 (Quelle: Google Maps). In verschiedenen großen Stadtentwicklungsprojekten spielt der Lärmschutz eine wichtige Rolle, z.B. bei einem der neuesten Projekte in Hamburg: Oberbillwerder, wo in den nächsten 5 bis 20 Jahren ein Stadtteil mit rund 7.000 Wohneinheiten und 5.000 Arbeitsplätzen entlang einer Bahnlinie entstehen wird. Solar district heating Instrumente Verbesserung der regionalen politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen Dieses Projekt wurde im Rahmen des Förderprogramms Nr. 691624 der Europäischen Union im Forschungsund Innovationsprogramm "Horizont 2020" gefördert Abbildung 8: Gewinner der Masterplanverfahrens für Oberbillwerder in Hamburg (Quelle: ADEPT ApS mit Karres en Brands Landschapsarchitecten b.v. & Transsolar Energietechnik GmbH) Solar district heating Instrumente Verbesserung der regionalen politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen Dieses Projekt wurde im Rahmen des Förderprogramms Nr. 691624 der Europäischen Union im Forschungsund Innovationsprogramm "Horizont 2020" gefördert Ergebnisse Man kann einen grundsätzlichen politischen Willen, SDH in Deutschland zu fördern, festhalten. Es gibt dementsprechend auch attraktive Förderbedingungen. Dennoch ist die Entwicklung von SDH aufgrund anderer Hindernisse sehr schleppend:  Mangel an wirtschaftlichem und rechtlichem Druck Die politischen Entscheidungsträger müssen dringend über die Regulierung der Verwendung fossiler Brennstoffe im Wärmesektor intensiver diskutieren. Mögliche Instrumente könnten Einschränkungen für neue dezentrale Heizanlagen mit fossilen Brennstoffen (wie in Dänemark) oder feste Quoten für Erneuerbare Energien in der Wärmeversorgung sein. Darüber hinaus würden höhere Steuern auf Erdgas und Heizöl dazu beitragen, dass Erneuerbare Energien wettbewerbsfähig werden.  Flächenkonkurrenz zur PV SDH konkurriert mit PV um die knappe Ressource Fläche. Während PV an vielen Orten weit entfernt von den Städten umgesetzt werden kann, ist SDH von Flächen abhängig, die in der Nähe der Verbraucher, der Wärmesenken, verfügbar sind. Um diesen Konflikt zu lösen, sollte es einen Planungsprozess auf regionaler oder kommunaler Ebene geben, der bestimmt, welche Gebiete für SDH ausgewiesen werden sollten. Dies könnte in kommunalen Wärmeplänen (wie in Dänemark) geschehen.  Regulierung und Transparenz In einigen Regionen ist der Ruf der Fernwärme aufgrund von Verbraucherbeschwerden über Preise oder fehlende Transparenz relativ negativ. Das mangelnde Vertrauen der Verbraucher kann ein Hindernis sein für die Erweiterung oder den Neubau von Wärmenetzen. Dies könnte durch eine strengere Preis- und Transparenzpolitik sowie die Einführung einer Preisregulierung durch die Kommunen geändert werden.  SDH ist immer noch nicht als eine Lösung hinreichend bekannt Die Politik sollte die Vorteile von Solarthermieanlagen als kostenstabile, nachhaltige und erneuerbare Option für Wärmenetze mehr kommunizieren und fördern. Solar district heating Instrumente Verbesserung der regionalen politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen Dieses Projekt wurde im Rahmen des Förderprogramms Nr. 691624 der Europäischen Union im Forschungsund Innovationsprogramm "Horizont 2020" gefördert  Öffentliche Wahrnehmung: SDH ist "hässlich" und verschandelt Natur und Landschaft Die Politik muss deutlicher machen, dass Energie-/ Wärmeproduktion Fläche benötigt - besonders für die Wärmeversorgung, wo die Produktion in der Nähe des Verbrauchs stattfinden muss. Fossile Brennstoffe haben seit Jahrzehnten Natur und Landschaft geprägt - und tun es noch immer - meist nicht vor unserer Haustür, sondern in anderen Regionen und Ländern. SDH bietet die Möglichkeit integrierter Konzepte, bei denen die Wärmeproduktion mit dem Naturschutz einhergeht - belegt durch Projekte wie Crailsheim. Bundes-, Landes- und Kommunalpolitik sollten solche Konzepte stärken, vermehrt umsetzen und die Diskussion über eine neue Sicht auf eine landschaftsintegrierende Energieerzeugung anregen. Solar district heating Instrumente Verbesserung der regionalen politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen Dieses Projekt wurde im Rahmen des Förderprogramms Nr. 691624 der Europäischen Union im Forschungsund Innovationsprogramm "Horizont 2020" gefördert Erkenntnisse Das Konzept der multikodierten Flächen für SDH ist ein vielversprechender Ansatz und es gibt ein großes und vielfältiges Potenzial. In vielen Fällen können großmaßstäbliche Projekte auf diesen Flächen wettbewerbsfähige Preise erzielen, selbst wenn zusätzliche Kosten anfallen. Manchmal kann die Multikodierung als "Türöffner" für das Thema verwendet werden und manchmal bleiben die Projekte Einzellösungen. Der Ansatz zeigt aber auch deutlich, dass SDH integrierte und interdisziplinäre Arbeitsgruppen erfordert, um den Abwägungs- und Aushandlungsprozessen der verschiedenen Akteure und Interessen gerecht zu werden. SDH-Projekte auf multikodierten Flächen können eine wichtige Ergänzung vor allem in urbanen Räumen zu den "Plug & Play" Lösungen für landwirtschaftliche Flächen darstellen, wie sie aus kleinen und mittelgroßen Städten in Dänemark bekannt sind. Für größere Städte und Flächen in dicht besiedelten Regionen könnten multikodierte Flächen ein Mittel sein, die Akzeptanz für SDH-Projekte zu erhöhen und die Produktion von erneuerbarer Wärme in der erforderlichen Menge und mit einem erschwinglichen Preisniveau zu steigern. ┘ Die alleinige Verantwortung für den Inhalt dieser Publikation liegt bei den Autoren. Es spiegelt nicht unbedingt die Meinung der Europäischen Union wider. Weder die Europäische Kommission noch die Autoren sind verantwortlich für die Verwendung der darin enthaltenen Informationen. ┌

Julian Kuntze2023-03-22T11:50:52+01:00Dienstag, 1. Januar, 2019|
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