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Auszug aus: Energiekommune 10/22

Energiekommune 10/2022 ls Mecklenburg-Vorpom merns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig die 18.700 Quadratmeter Bruttokollektorfläche messende Solarwärmeanlage symbolisch startete, hatten die Kollektoren bereits im sechswöchigen Probebetrieb zuverlässig Fern wär me für die Hansestadt geliefert. An sonnigen Augusttagen konnte die bislang größte Solarthermieanlage Deutsch lands zeitweilig schon die gesamte Leistung liefern, die das gut ausgebaute Netz der Hansestadt im Som - mer benötigt – mitunter sogar et was mehr. Überschüsse gehen in sol chen Fällen in die vorhandenen Wärmespeicher am benachbarten Heizkraftwerk. Der Bereichsleiter Erzeugung der Stadtwerke Greifswald, Robert Kauert, erklärte den Einweihungsgästen am Beispiel eines sonnigen Augusttages, des 2. Augusts 2022, die typische Ertragskurve der Solaranlage. An diesem Tag mit solarem Bilderbuchwetter ha - ben die Kollektoren 65 Megawattstun - den geerntet. Übers Jahr erwarten die Stadtwerke einen Energieertrag der Solarthermieanlage von etwa acht Gigawattstunden, was gemessen an der gesamten Fernwärmeeinspeisung der Stadt werke einen Anteil von 3 bis 4 Prozent ausmachen wird. Günstig für den Einsatz der Solarthermie in Greifswald ist, dass es hier verfügbare Flächen unmittelbar neben dem Heizkraftwerk gibt. Zum Teil gehören sie einer Stiftung, die der Nachhaltigkeit verpflichtet ist. Sie freut sich nun über die Pachteinnahmen von den Stadtwerken. Die Stadt hat die Flächen über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für die Solarnutzung zugäng - lich gemacht. langwierige genehmigung Dabei zog sich das gesamte Genehmigungsverfahren über 30 Monate. Zeitraubend waren die natur- und artenschutzrechtlichen Prüfungen. Darüber wurde die Zeit immer knapper. Denn als Fördermodell für die Anlage hatten sich die Stadtwerke für die seinerzeit neu vom Bund im KWK-Gesetz eingeführten iKWK-Ausschreibungen entschieden. Das Kürzel iKWK steht für „innovative Kraft-Wärme-Kopplung“. Die Solarthermieanlage wird dabei mit einem Elektrodenkessel und einem klassischen Gas-Blockheizkraftwerk zusammengefasst. Das Greifswalder Projekt erhielt gleich in der ersten iKWK-Ausschreibungsrunde Ende 2017 einen Zuschlag. Seitdem tickte die Uhr. Denn für iKWKProjekte sieht der Gesetzgeber ab dem Zeit punkt des Zuschlags eine Realisierungszeit von vier Jahren vor. Anson s - ten drohte die Förderberechtigung zu verfallen. Stadtwerke-Geschäftsführer Thomas Prauße kritisiert: „Bei 48 Monaten Umsetzungsfrist sind 30 Monate für das Genehmigungsverfahren kri tisch.“ Seine Botschaft: Genehmigungen müssen gerade auch mit Blick auf die klima- und energiepolitischen Notwendigkeiten schneller gehen. Zumal das Greifswalder Projekt dann von der Genehmigungs- in die Corona- Phase schlitterte. Unter anderem habe die Corona-Pandemie zu Lieferverzögerungen bei der Steuerungstechnik geführt, erinnert sich Kauert. Am Ende hat aber alles geklappt. Und die Stadtwerke freuen sich jetzt auf die nächste Bauphase, in der sie einen 6000 Kubikmeter fassen den Speicher - tank realisieren wollen. Er würde nicht nur die Fexibilität des gesamten Erzeugungsparks auf der Stromseite erhöhen, sondern könnte perspektivisch neben Solarwärme auch Windwärme spei - chern, falls Überschussstrom aus Wind - kraftwerken in der Region mit dem vorhandenen 5-MW-Elektrodenkessel zu Wärme gemacht würde. Guido Bröer Am 15. September haben die Stadtwerke Greifswald die bislang größte Solarthermieanlage in Deutschlands feierlich in Betrieb genommen.Ein Ausbau großer Solarthermieanlagen für die Fernwärme ist auf siedlungsnahe Freiflächen angewiesen. Expert:innen ermuntern Kommunen zu proaktivem Flächenscreening. Auch Gesetzgeber auf Bundes- und Landesebene sind gefragt. Denn bislang genießen regenerative Wärmetechnologien keine so eindeu tige Privilegierung in der Flächenfrage wie beispielsweise im Strombereich die Windkraft. Die politische Diskussion darüber steht noch am Anfang. Im Juli 2022 haben Bundestag und Bundesrat in § 2 des Erneuerbare-Energien- Gesetzes (EEG) einen Passus hi - nein geschrieben, der aufhorchen lässt und dessen Bedeutung für die Genehmigungsbehörden kaum zu überschätzen ist: Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien liegen demnach „im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit. Bis die Stromerzeugung in Deutschland nahe - zu treibhausgasneutral ist, sollen die erneuerbaren Energien als vorrangiger Belang in die jeweils durchzuführenden Schutzgüterabwägungen eingebracht werden.“ Doch die Neuregelung im EEG gilt bislang nur für stromerzeugende Regenerativtechnologien wie Photovoltaik und Wind kraft. Der Wärmesektor, der vor allem für Solarthermie und künftig auch für Saisonalspeicher ebenfalls einen Bedarf an Freiflächen hat, bleibt bislang außen vor. Ähnliches gilt für die Privilegierungstatbestände für das Bauen im Außenbe reich nach § 35 des Baugesetzbuches (BauGB), wo zumin - dest die Windenergie namentlich erwähnt ist, die Solartechnologien allerdings nur an oder auf Gebäuden. Beim Bundesverband Erneuerbare Energien hat man das Problem erkannt. Dessen Präsidentin Simone Peter sagte gegenüber Energiekommune: „Um die Wärmewände auf Kurs zu bringen, sind erneuerbare Wärmeprojekte rechtlich mit Projekten zur Stromerzeugung gleich zusetzen. Dafür ist die Privilegierung der erneuerbaren Wärmeerzeu - gung in § 35 Baugesetzbuch zu verankern, wie es für Windkraft und Stromerzeugung bereits gilt. Weiterhin ist der Genehmigungstatbestand mit umfassender Konzentrationswirkung einzuführen. Dieser sollte alle erforderlichen Einzelgenehmigungen und Planverfahren beinhalten. Und drittens sollte der in § 2 EEG festgelegte Vorrang in der Schutzgüterabwägung die Dekarbonisierung der Wärme mithilfe erneuerba - rer Energien mit einbeziehen.“ Diese Forderungen unterstützt auch Felix Landsberg, der beim Ham - burg Institut zahlreiche Genehmigungsverfahren für große Solarthermiean la - gen untersucht hat. Die Genehmigungsbehörden seien aufgrund der unklaren Vorgaben oftmals verunsi - chert, wie sie mit dieser in Deutschland noch seltenen Technologie der Freiflächen- Solarthermie umgehen sol len, berichtet Landsberg. Aufgrund der fehlenden eindeutigen Privilegierungsregeln sei es längst nicht überall so effizient gelau fen, wie bei der zwei Hektar gro - ßen Solarthermieanlage der Stadtwerke Lem go. Die wurde auf Basis von § 35 BauGB genehmigt. Aufgrund der Verbindung mit der Großwärmepumpe habe es für das Kollektorfeld keine Stand ortalternative gegeben. Nicht über all sind Genehmigungsbehörden so kooperativ. Das Hamburg Institut sieht aller - dings nicht nur den Bundesgesetzgeber in der Pflicht, klare Privilegierungstat - bestän de zu schaffen, mit denen die große Solarthermie eine Chance auf genügend große Flächen in Siedlungs nä - he er hält. Ebenso wichtig seien die Länder. Im Zuge der Landesentwicklungspläne, so Landsberg, hätten sie das rich tige Werkzeug, um den Flächenbedarf der Solarthermie zu berücksich - tigen und die Notwendigkeit zur Beachtung ihrer besonderen Standorterfordernisse festzuschreiben. Vor allem aber hofft Landsberg auf die Kommunen: „Gemeinden sollten Flächen auf ihrem Gebiet proaktiv auf die Eignung für die Solarenergie untersuchen. Das Verfahren bietet viele Gestaltungsmöglichkeiten. Es ist in jedem Fall sinnvoll, denn eine Bestandsaufnahme der Energieflächen erlaubt die Steu - e rung neu er Projekte.“ gb flächen für Solarthermie Wärmenetze Seit 15. September gilt BeW-förderung Seit dem Start der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) am 15. September können Wärmenetzbetreiber wie Stadtwerke, Kommunen oder Bürgerenergiegesellschaften Bundeszuschüsse für die Transformation und den Neubau von Wärmenetzen auf Basis erneuerbarer Energien beantragen. Vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gibt es seitdem Förderungen in drei verschiedenen Ausprägungen. Im ersten Schritt fördert das Amt sogenannte Transformationspläne und Machbarkeitsstudien, die mit bis zu 50 Prozent gefördert werden. Sie müssen nach vorgegebenen Kriterien verbindlich skizzieren, wie in bestehenden Wärme netzen bis spätestens 2045 der Übergang zur Treibhausgasneutralität bewerkstelligt werden soll. Die Mach - barkeits studien für neue Wärmenetze haben sich von vornherein am Ziel eines mindestens 75-prozentigen Anteils von erneuerba ren Energien und/oder Abwärme zu orientieren. Gefördert werden können die Netze, die mindestens 16 Gebäude oder 100 Wohneinheiten versorgen. Im zweiten Fördermodul bezuschusst das BAFA Maßnahmen, die sich aus einem in Modul 1 geförderten Transformationsplan oder einer Machbarkeitsstudie ergeben, mit bis zu 40 Prozent. Allerdings kann die Förderung nur bis zum Niveau der Wirtschaftlichkeitslücke erfolgen, die von einem Wirtschaftsprüfer zu attestieren ist. Gleiches gilt für Betriebskostenzuschüsse, die es in der BEW zusätzlich zu den Investitionskostenhilfen gibt. Das Förderprogramm sieht solche laufenden Zuschüsse allerdings nur für bis zu zehn Jahre und nur für zwei Technolgien vor, nämlich Solarthermie und elektrische Wärmepumpen (vgl. Energiekommune 9/22). Wollen Wärmenetzbetreiber kurzfristig Einzelmaßnah - men, beispielsweise eine Solarthermieanlage, realisieren, ohne zuvor erst einen zeitaufwendigen Transformationsplan zu machen, so kann der Betreiber ebenfalls 40 Prozent Investitionsförderung beantragen. Allerdings gibt es dann keine Betriebskostenbeihilfe. gb Bessere erdbecken-Wärmespeicher Um große Mengen an beispielsweise Solar- oder Abwärme über Monate zu speichern, haben sich in der Praxis Erdbecken- Wärmespeicher bewährt. Die bislang realisierten Systeme zeigen aber einige Kinderkrankheiten, die jetzt ein Forschungskonsortium beheben will. Während im schleswig-holsteinischen Meldorf derzeit Deutschlands größter Erdbecken-Wärmespeicher gebaut wird, tüfteln beim Steinbeis-Forschungsinstitut Solites in Stuttgart Wissenschaftler:innen an der Weiterentwicklung der Technologie und an praktischen Tools für die Anwendung der Multifunktionsspeicher in Wärmenetzen. Bewährt hat sich dieser Speichertyp unter anderem, um Sommersonne für den Win ter als Fernwärme verfügbar zu machen. Gefördert wer - den die Forschungsarbeiten vom Bundeswirtschaftministe - rium im Projekt „Efficient Pit“. Konsortialführer ist die Solmax Geosynthetics GmbH, die mit ihren Dichtungsbahnen welt - weit schon etwa ein Dutzend Erdbecken-Wärmespeicher ausgestattet hat. Dem Unternehmen geht es unter anderem um die Entwicklung noch hitzebeständigerer Dichtungsbahnen. Außerdem arbeitet es an einem neuartigen System für die isolierende Speicherabdeckung. Es soll das Management von Oberflächenwasser und Dampfdiffusion verbessern.

2023-03-22T11:50:52+01:00Samstag, 1. Oktober, 2022|

Flaschenhals Fläche

www.solare-wärmenetze.de Infoblatt Nr. 12 Ein Trend bei der Solarthermie in Deutschland geht in Richtung Großflä- che. Bestes Beispiel dafür ist die aktu- ell in Kempen geplante Anlage: Errich- tet auf einer Grundfläche von 12 Hektar, soll sie mit 60.000 m² Kollektorfläche bis zu 15 Prozent des Fernwärmebe- darfs der 35.000-Einwohner-Stadt decken. Nach den bisherigen deut- schen Spitzenreitern – den Solarther- mieanlagen in Ludwigsburg (14.800 m²) und Greifswald (18.700 m²) – wird damit eine neue Größenordnung erreicht. FLÄCHEN FINDEN Wie bei allen Anlagen stand jedoch auch in Kempen vor der technischen Planung die schwierige Frage: Wo sind geeignete Flächen zu finden? Und da sich diese Frage perspektivisch immer öfter stellen wird, bedarf es einer sys- tematischen und strukturierten Heran- gehensweise, um weitere Flächen für den Ausbau der erneuerbaren Wär- meversorgung zu identifizieren und auszuweisen. Der Ausbau von Freiflächen-Solarthermie schreitet stetig voran. Ökologisch und ökonomisch sind Frei- flächenanlagen ein sehr effektives Mittel, um zur Dekarbonisierung von Wärmenetzen beizutragen. Doch es gibt ein erhebliches Hemmnis, das den schnellen Ausbau der Technologie bremst: der Flächenbedarf. Strukturierte Flächenanalysen können hier Abhilfe schaffen. ROSTOCK Überblick auf das Netzgebiet der Haupt- stränge des Wärmenetzes in Rostock, im Rahmen des Wärmeplans als Basis für eine strukturierte Flächenanalyse genutzt Darauf aufbauend wurden Flächen und Bereiche identifiziert, die sich technisch für eine solarthermische Einspeisung in das Fernwärmenetz eignen. Quelle: Hintergrundbild: © GeoBasis-DE/M-V 2022 Netzdaten: Stadtwerke Rostock FLASCHENHALS FLÄCHE Flächenhemmnissen durch Flächenanalyse strukturiert begegnen Foto: SWLB Infoblatt Nr. 12 Im Zuge der verpflichtenden kom- munalen Wärmeplanung in einigen Bundesländern (u. a. Schleswig-Hol- stein und Baden-Württemberg) rückt auch die Planung und Ausweisung von Flächen für die Energiegewinnung zunehmend in den Fokus. Die Wärme- wende wird in Zukunft nicht nur die Art der Versorgung, sondern auch die Kul- turlandschaft beeinflussen. Vor allem Photovoltaik (PV) und Solarthermie bieten großes Potenzial, auf Freiflächen kostengünstig Energie zu gewinnen. Speziell die Solarther- mie ist dabei auf die direkte räumliche Anbindung an ein Wärmenetz ange- wiesen, damit die Anlagen ökonomisch sinnvoll betrieben und Wärmetrans- portverluste minimiert werden können. Daher ist es wichtig, dass besonders bei den tendenziell knappen stadt- nahen Flächen abgewogen wird, ob Solarthermie der Photovoltaik gegen- über bevorzugt wird. Eine frühzeitige Analyse der Flächen bildet den Unterbau für den Entschei- dungsprozess der Wärmenetz-Trans- formation. So lässt sich bereits vor der konkreten Planung herausfinden, ob durch Solarthermie Wärme kosten- günstig bereitgestellt und eine sozial- verträgliche Wärmewende unterstützt werden kann. Das generelle Problem begrenzter Flächen löst eine Flächenanalyse zwar nicht – sie ermöglicht aber, auf Basis einer fundierten Abwägung die Flächen zu finden, die sich in einer Kommune oder Region am besten für erneuer- bare Energiegewinnung eignen. Zudem wird dadurch der Flächenbedarf zur klimaneutralen Wärmegewinnung auf den Tisch der Raumplanung gebracht. Doch wie läuft eine Flächenanalyse ab? An erster Stelle steht die Bestands- aufnahme. In den raumordnerischen Zielen ist auf verschiedenen Ebenen (Landesentwicklungspläne LEP, regi- onale Raumentwicklungsprogramme RROP) oder Erlässen (SH) festgelegt, welche Flächen von der Bebauung mit Solaranlagen ausgeschlossen sind. Zusätzlich werden Kriterien ausge- wiesen, die keinen Ausschluss bedin- gen, aber eine sehr genaue Prüfung im Einzelfall erfordern – im Folgenden als „weiche Tabus“ für die Errichtung einer Freiflächenanlage bezeichnet. Flächen u. a. entlang stark befahre- ner Straßen oder Schienenstrecken sowie Konversionsflächen werden je nach konkreten Ausführungen als Bereiche mit besonders guter Eig- nung ausgewiesen. In diesen Berei- chen liegt bereits eine infrastrukturelle Belastung vor, die das Freiraumpoten- Im Gespräch: Uwe Hempfling, Mitarbeiter der Klimaschutzleitstelle im Amt für Umwelt und Klima- schutz, Stadt Rostock Vor welchem Hintergrund haben Sie eine kommunale Flächenanalyse durch- geführt? Im Zuge der Erstellung eines Wärme- plans für Rostock wurde unter anderem auch das Potenzial für Freiflächen- Solarthermie im Stadtgebiet in einem Fachgutachten untersucht. Basis des Gutachtens war die Durchführung eines Flächenscreenings im Hinblick auf geeignete Flächen mit Parametern wie z. B. geringen naturschutzrechtlichen Raumwiderständen, Mindestflächen- größen und kurzer Anbindung an das vorhandene Fernwärmenetz. Aber auch Eigentumsfragen oder anderweitige perspektivische Nutzungsansprüche wurden mit den zuständigen Fachämtern abgeklärt. Welche Vorteile hatte die Flächenana - lyse und hat es sich bewährt, alle Sta - keholder gemeinsam einzubinden? Das Flächenscreening ermöglichte eine systematische und strukturierte Flächensuche über das gesamte Stadt- gebiet. Es erfolgte unter Beteiligung u. a. der Stadtwerke Rostock, des Stadt- planungsamtes, des Grünamtes und des Umweltamts. Dadurch wurden die Beteiligten auch grundsätzlich über die Bedarfe der Wärmewende in Rostock informiert und sensibilisiert. Die Rah- menbedingungen und Restriktionen aus den unterschiedlichen Fachbereichen wurden sichtbar. Wie zu erwarten war, bestehen im urbanen Umfeld große Flächenkonkurrenzen. Was wird nach aktuellem Stand aus den Flächen, die in dem Prozess identifiziert wurden? Der ermittelte Flächenpool dient als Diskussionsgrundlage für weitere Ent- scheidungen und wird im Anschluss an die Fertigstellung des Wärmeplans mit den Fachämtern weiter konkretisiert. Eine Auswahl der ermittelten Flächen- potenziale soll auf der Ebene der Bau- leitplanung langfristig gesichert und für die strategische Flächenbevorratung genutzt werden. Nutzbar ist der Flä- chenpool auch für Flächenbedarfe ande - rer erneuerbarer Energieformen oder saisonale Wärmespeicherlösungen wie z. B. Erdbeckenspeicher. Würden Sie anderen Kommunen diese Art der Flächenanalyse weiterempfeh- len? Ja, das Flächenscreening ist eine wich- tige Grundlage für die Erstellung eines kommunalen Wärmeplans und dient der langfristigen Planung und Absicherung der kommunalen Wärmewende. „SYSTEMATISCHE FLÄCHENSUCHE ÜBER DAS GESAMTE STADTGEBIET“ Quelle: Stadt Rostock

2023-03-22T11:50:52+01:00Montag, 1. August, 2022|

Auszug aus: Energiekommune 7/22

7/22 Für erneuerbare Energien in Städten und Gemeinden bringt das geänderte Energierecht etliche neuerungen. nEuEr wind Für KoMMunEn Auch in kritischer lage setzen Stadtwerke neue Akzente. FErnwärME Vorreiterkommunen machen mit ideen elektrisch mobil. E-Mobilität www.energiekommune.de Foto: Guido Bröer -Auszug 10 Wärmenetze Größte Solarthermie-dachanlage deutschlands beheizt dettenhausen InDettenhausen hat Anfang Juli die größte SolarthermieanlageDeutschlands den Betrieb aufgenommen.Die Anlage auf einer neuen Lagerhalle des Schokoladenherstellers Ritter Sport soll etwa 20 Prozent des Wärmebedarfs im Dettenhausener Fernwärmenetz abdecken. Die Solaranlage mit einer Bruttokollektorfläche von 2315 Quadratmetern gehört Ritter. Das Wärmenetz betreiben die Stadtwerke Tübingen. Für die Solarwärme fanden die Partner ein interessantes Verrechnungsmodell: Im Sommer liefert der Schokobetrieb Wärme ins Netz, die in der kalten Jahreszeit entsprechend an das Schokounternehmen zurückfließt. Zur neuen Heizzentrale auf dem Ritter-Gelände gehört neben der Solarthermieanlage mit 1400 kW Spitzenlast auch ein Gas-Blockheizkraftwerk (BHKW) mit 1300 kW thermisch und knapp 1000 kW elektrisch, ein Gas-Reservekessel mit 3 MW und eine Wärmepumpe. Die verschiedenen Wärmequellen werden über zwei Pufferspeicher mit zusammen 200 Kubikmetern Volumen moderiert. Interessant ist dabei das geplante Zusammenspiel der einzelnen Module. Während die Solarthermieanlage in den Sommermonaten in der Lage sein dürfte den Wärmebedarf fast allein zu decken, trägt das BHKW die Hauptlast im Winter. Es liefert voraussichtlich insgesamt 62 Prozent derJahreswärmemenge und produziert dabei jährlich 3,5 Millionen Kilowattstunden Strom. Unterstützt wird das BHKW von einer Wärmepumpe, die als Effizienzbooster eingesetzt wird. Sie ist von den Planer:innen so dimensioniert worden, dass sie möglichst die gesamte Abwärme, also die Raumluft des BHKW-Aufstellraumssowie die Restenergie aus dem Abgasweg des BHKWs nutzen kann. Sie trägt damit 13 Prozent zum Jahreswärmebedarf bei. Der Gaskessel mit 3 MW Leistung soll hingegen allenfalls während extremer Kälteperioden auf einige Betriebsstunden kommen und steht ansonsten als Reserve bereit. Interessant ist auch die Rolle der beiden großen Wassertanks, die die ortsansässige Firma BTD Behälter- und Speichertechnik Dettenhausen geliefert hat. Sie dienen dem System als Multifunktionsspeicher. Einerseits wird in diese Wärmesilos tagsüber die Solarernte eingefahren, um damit die dunkle Tageszeit oder auch einzelne trübe Tage zu überbrücken. Andererseits entkoppeln die Speicher aber auch das BHKW vom aktuellen Wärmebedarf im Netz. So kann der Gasmotor insbesondere zu Tageszeiten laufen, wenn der Strompreis an der Börse besonders hoch ist. Mit dieser Gesamtkonstellation kommt die Dettenhausener Fernwärme voraussichtlich auf einen Primärenergiefaktor von 0,28. Und der soll künftig noch besser werden. 70 Prozent Regenerativanteil in der Wärmeversorgung sind das erklärte Etappenziel. Zu diesem Zweck suchen die Tübinger Stadtwerke aktuell nach einem geeigneten Standort für weitere regenerative Erzeugungsanlagen. In Frage käme zum Beispiel eine Holzhackschnitzelheizung. Denn Holz ist in der waldreichen Gegend vor Ort verfügbar. Als die Stadtwerke Tübingen, die in Dettenhausen auch die Konzession für das Strom- und Gasnetz halten, vor drei Jahren die dortige Fernwärmeversorgung für 50 Hausanschlüsse und einige Industrieabnehmer von einer insolventen Bürgerenergiegenossenschaft übernahmen, begannen sie gleich größer zu denken. Nun ist die erste Erweiterungstrasse fast fertig. Mit der können ein Altenzentrum und Teile einer Wohnsiedlung angeschlossen werden. Weitere Bauabschnitte sind im Prüfstadium. Potenzial ist in der 5500-Einwohner-Gemeinde Dettenhausen noch reichlich vorhanden. Guido Bröer baden-württemberg verlängert Förderung für effiziente wärmenetze Das Land Baden-Württemberg hat das Förderprogramm für energieeffiziente Wärmenetze um ein Jahr bis 2023 verlängert. Bisher kamen mehr als 60 Projekte in denGenuss der öffentlichen Mittel. Das teilte das Umweltministerium des Landes mit. „Weit mehr als 60 geförderte Wärmenetze mit über 156 Kilometern Leitungslänge und 2.800 Hausanschlüssen sowie jährlichen CO2-Einsparungen von fast 33.000 Tonnen“schreibtsich Energieministerin Thekla Walker als Erfolg zu. Deshalb sei die Entscheidung, dieses Programm zu verlängern und bis Ende Juni 2023 fortzuführen, nur logisch und folgerichtig. Potenzial zur Einsparung fossiler Energie sieht die Task Force Erneuerbare Energien der Landesregierung im Wärmesektor. Er macht mit rund 50 Prozent den größten Anteil am Endenergieverbrauch aus. Den Aus- und Neubau von Wärmenetzen unterstützt das Umweltministerium für Landkreise und Kommunen, aber auch für Unternehmen, Zweckverbände oder Einrichtungen des öffentlichen Rechts. Gefördert wird in Form eines Zuschusses von bis zu 20 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal 200.000 Euro. Über zusätzliche Boni lässt sich der Betrag auf bis zu 400.000 Euro je Vorhaben erhöhen. Die neue Verwaltungsvorschrift zum verlängerten Förderprogramm ist auf der Internetseite des Umweltministeriums zu finden. Nächster Stichtag für die Bewerbung ist der 15. August 2022. Weitere Bewerbungsrunden sollen voraussichtlich im Winter 2022 und Frühjahr 2023 folgen. AWi https://um.baden-wuerttemberg.de Deutschlands größte Solarthermie-Dachanlage auf einer Lagerhalle des Schokoladenherstellers Ritter versorgt jetzt Teile der schwäbischen Gemeinde Dettenhausen mit Fernwärme. Energiekommune 7/2022 Foto: swt/Marquardt Habeck vernimmt „Positive Signale“ zur bEw aus brüssel Bundeswirtschaftsminister RobertHabeck hat sich seiner Reise nach Brüssel Ende Mai zuversichtlich gezeigt, dass die seit Jahren angekündigte Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) nun bald in Kraft treten könne. Habecks Ministerium verkündete in einer Pressemitteilung, die EU-Kommission habe in dem schwebenden Beihilfeverfahren nun „eine vorläufige positive Bewertung abgegeben“. Habeck sagte:„Ich begrüße die vorläufige positive Bewertung sehr. Das Programm ist für uns ein wichtiger Schritt, um die Klimaziele im Wärmesektor zu erreichen.“ Mit der BEW sollen nach den bereits vor mehr als einem Jahr von der alten Bundesregierung gegenüber der Branche kommunizierten Plänen neben 40-prozentigen Investitionskostenhilfen erstmals auch Betriebskosten von Solarthermieanlagen und Großwärmepumpen bezuschussen. Quellen im Wirtschaftsministerium rechnen nach dem Zwischenbescheid aus Brüssel nun mit einem Inkrafttreten der Richtlinie binnen weniger Wochen – dies allerdings nicht zum ersten Mal. In der Fernwärmebranche ist derweil in Erwartung des Förderprogramms ein enormer Investitionsstau entstanden. Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) fordert deshalb, die verfügbaren Haushaltmittel für das Programm im kommenden Bundeshaushalt massiv aufzustocken. Und angesichts der Probleme, mit denen sich die Fernwärmebetreiber durch die kriegsbedingte Gaskrise konfrontiert sehen, fordert BEE-Präsidentin Simone Peter:„Sobald die Förderrichtlinie da ist, muss man sie auch schon wieder nachbessern.“Insbesondere gelte es, die Betriebskostenförderung für Geothermie zu erhöhen und die Betriebsstundenbegrenzung für Biomasse-Anlagen zu begrenzen, damit alle Potenziale genutzt werden könnten. gb dlr: mechanische wärme aus wind In einem Pilotprojekt erzeugt das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt(DLR) mit einer Windkraftanlage auf mechanischem Wege direkt Wärme, dasVerfahren könnte auch für Fernwärmesysteme in Dörfern eine Option sein. Wer aus Windenergie Wärme erzeugen will, geht zwar heute in der Regel den Umweg über die Stromerzeugung (Power to Heat). Tatsächlich ist der Weg der direkten Umwandlung der Bewegungsenergie in Wärme jedoch viel effizienter. Das DLR beweist dies bereits an einem Prototypen. Er steht in Celle auf dem Gelände der PSW-Energiesysteme GmbH, eines etablierten Herstellers von Kleinwindkraftanlagen. Das DLR-Team um Projektleiter Malte Neumeier hat den elektrischen Generator ausgebaut und die Anlage für den neuen Einsatzzweck modifiziert. Auf mechanischem Wege gelangt die Energie in einen Container, der neben der Anlage steht. Die Hauptkomponente dort ist eine spezielle Bremse – ein hydrodynamischer Retarder. Anwendungen sieht dasDLRTeam, wo Wärme bis 300 Grad Celsius benötigt wird, also beispielsweise in Fernwärme-Netzen oder der Industrie. gb Wärmenetze Foto: Guido Bröer Investitionsstau im Fernwärmemarkt. Neue Fernwärmerohre wollen in die Erde, doch die Branche wartet auf die Politik. Vakuumflachkollektoren für Fernwärme in Sondershausen Der dänische Projektentwickler Aalborg CSP bautfür das Fernwärmenetz der Stadtwerke Sondershausen eine Solarthermie-Großanlage. Erstmals in einer solchen Anlage in Deutschland sollen dabei hocheffiziente vakuumisolierte Flachkollektoren zum Einsatz kommen. Der Kollektortyp des in Genf ansässigen Unternehmens TVP Solar, der in einer Fabrik bei Neapel produziert wird, soll die jeweiligen Vorteile von Flach- und Vakkumröhrenkollektoren vereinen. Bereits vor zehn Jahren wurde er mit dem Innovationspreis der Messe Intersolar ausgezeichnet, konnte sich allerdings auf dem deutschen Markt bislang nicht durchsetzen. Laut Solar-Keymark-Datenblatt erreicht dieser Kollektor einen rechnerischen Energieertrag von 683 Kilowattstunden pro Quadratmeter Bruttofläche und Jahr (kWh/m2*a) am Standort Würzburg bei einer Systemtemperatur von 75 Grad Celsius. Der TVP-Kollektor würde damit für typische Anwendungen in Fernwärmenetzen sogar die Flächeneffizienz der aktuell besten Röhrenkollektoren übertreffen. Für den Praxiseinsatz in Sondershausen erwarten die Stadtwerke einen Ertrag von immerhin mehr als 500 kWh/m2*a. In Zusammenarbeit mit TVP Solar hat auch der dänische Projektentwickler Aalborg CSP mit Sondershausen seinen ersten größeren Geschäftsabschlussin Deutschland erreicht. Das Unternehmen hat in Dänemark bereits mehrere solarthermische Großanlagen realisiert, teils mit klassischen Flachkollektoren ohne Vakuum von Greenonetec, teils mit hauseigenen konzentrierenden Rinnenkollektoren. Für die Stadtwerke Sondershausen ist die Solarthermieanlage ein wesentlicher Schritt bei der Umstellung auf erneuerbare Energie. Dazu will Aalborg CSP bis zum Frühjahr 2023 genau 3105 Vakuumflachkollektoren mit einer Kollektorfläche von 6086 Quadratmetern installieren. Die Dänen liefern auch die Wärmeübergabestation sowie einen 1000 Kubikmeter großen Wärmespeicher. Letzterer soll im Winter auch genutzt werden, um ein neues Fernwärme-Blockheizkraftwerk vom Wärmebedarf im Netz zu entkoppeln und im Tagesverlauf strommarktoptimiert einzusetzen. gb Größter wärmespeicher deutschlands In Berlin entsteht nachAngaben von Vattenfall der größte WärmespeicherDeutschlands. Erragt 45 Meterin dieHöhe und soll in das Fernwärme-Netz eingebunden werden. Im April 2023 soll der Wärmespeicher für das Berliner Fernwärme-Netz in den kommerziellen Betrieb gehen. Er ist 45 Meter hoch, hat einen Durchmesser von 43 Metern und fasst 56.000 Kubikmeter Wasser. Allein das Füllen des Speichers werde bis zu zwei Monate dauern, so Vattenfall. Neben dem Kohleheizkraftwerk Reuter West befindetsich seit 2019 auch eine Power-to-Heat-Anlage mit einer installierten Leistung von 120 MW.Deren Wärme aus nicht anderweitig nutzbarem Wind- und Solarstrom will Vattenfall künftig in dem riesigen Wassertank speichern. gb Verbände fordern bessere bedingungen für tiefe Geothermie In einem gemeinsamen Positionspapier drängen die Branchenverbände AGFW, BEE, VKU und der Bundesverband Geothermie gemeinsam darauf, die TiefeGeothermie stärker zu forcieren. Der im Koalitionsvertrag vereinbarte Anteil von 50 Prozent erneuerbarer Wärme bis 2030 mache es nötig, massiv erneuerbare und klimaneutrale Wärmequellen zu erschließen. In Deutschland sind aktuell 42 Anlagen für Tiefe Geothermie in Betrieb, die ca. 1,3 TWh Wärme pro Jahr liefern. gb Wärmenetze Solche Vakuumflachkollektoren wie in dieser Anlage in Genf sollen künftig für Sondershausen Fernwärme erzeugen. +43 7269 / 76600 ofǛce@gasokol.at www.gasokol.at NAHWÄRME AUS 150 MILLIONEN KILOMETERN ENTFERNUNG Solarertrag: 920 MWh/Jahr Bruttokollektorǜäche: 1.590 m2 Nahwärme St. Ruprecht, Steiermark SOLARPREIS Österreichischer 2021 Foto: TVP Solar

2023-03-22T11:50:52+01:00Freitag, 1. Juli, 2022|

Projektfaltblatt SolnetPlus

Große Solarthermieanlagen beschleunigen die kommunale Wärmewende ersetzen fossile Brennstoffe in städtischen Wärmenetzen versorgen ländliche Nahwärmenetze sind wirtschaftlich und kostenstabil sind mit anderen Wärmeerzeugern (z.B. BHKW) kombinierbar www.solare-wärmenetze.de Solare Wärmenetze für den kommunalen Klimaschutz Wärme macht über 50 % der in Deutschland jährlich benötigten Endenergie aus Emissionsfreie Wärme im großen Stil Bereits rund 45 solarthermische Großanlagen in Deutschland speisen Son- nenenergie in Wärmenetze ein und versorgen damit Haushalte, öffentliche Gebäude und Betriebe mit Wärme für Heizung und Warmwasser. Die Wärme aus Solarthermieanlagen ist emissionsfrei, Solarwärme ist über- all verfügbar. Durch Anschluss an ein solares Wärmenetz kann die Wende von fossilen Brennstoffen zu erneuerbarer Wärme für ganze Stadtviertel gelingen. Technisch und betriebswirtschaftlich verlässlich Die Technik solarthermischer Großanlagen und Wärmenetze ist ausgereift und marktverfügbar. Die Wärmepreise sind auf Jahrzehnte im Voraus berechenbar und unabhängig von Preisen anderer Energieträger. Solarthermieanlagen können in bestehende Wärmenetze eingefügt werden, dort vorhandene Wärmeerzeuger ergänzen und fossile Energie- träger ersetzen. Förderung für Planung und Investition Fördermittel zur Erstellung von Wärmeversorgungskonzepten, z.B. einer kommunalen Wärmeplanung, sowie zur Errichtung von Wärmenetzen und Solarthermieanlagen stehen bereit. Ein solares Wärmenetz für Ihre Kommune Mit dem Ausbau von solaren Wärmenetzen können Kommunen einen erheblichen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Sie tragen damit zur kommunalen Daseinsvorsorge bei und fördern zugleich die regionale Wertschöpfung. Um Kommunen bei der Planung solarer Wärmenetze zu unterstützen, bietet SolnetPlus: • Infotouren • Planungsworkshops • Methodik für strukturierte Flächenanalyse • Publikationen Solarthermie in Ihrem Portfolio – Ihr innovatives Wärmenetz Große Solarthermieanlagen werden von Wärmeversorgern und Stadtwerken aus betriebswirtschaftlichen Gründen und als Maßnahme des lokalen Klimaschutzes realisiert. Die langfristige wirtschaftliche Lösung mit sta- bilen Wärmekosten und technischer Flexibilität ist bewährt. SolnetPlus bietet für Wärmeversorger, Stadtwerke und weitere Marktakteure: • Teilnahme an Projektkreisen • Informations- und Schulungsangebote KOMMUNENPOLITIK & BEHÖRDEN WÄRMEVERSO RG ER Solare Wärmenetze – planen und genehmigen Für die Realisierung von Solarthermie-Freiflächenanlagen sind einfache und in den einzelnen Bundesländern einheitliche Genehmigungsverfahren eine zentrale Voraussetzung. Um die Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, bietet SolnetPlus: • Analyse bisheriger Genehmigungsverfahren • Leitlinien und Mustergenehmigungsverfahren • Erprobung an konkreten Projekten • Handlungsempfehlungen und Workshops

2023-03-22T11:50:52+01:00Dienstag, 1. Februar, 2022|

Wärmenetze in kleinen Kommunen

14 eit Wochen schon stapeln sich auf einer Wiese am Ortsrand von Breiten holz Fernwärmerohre. Jetzt haben die Bagger damit begon - nen, die Straßen des 750-Einwohner- Dorfes aufzureißen, das malerisch am Rande des Naturparks Schönbuch liegt. Holz ist hier reichlich vorhanden, mit dem künftig die drei Kessel in der neuen Heizzentrale des Ortes gefüttert werden sollen. Sie ersetzen weit über 100 Einzelhei zungen in den Gebäuden. Zu drei Vierteln sind das alte Ölkessel, denn ein Gasnetz gibt es in Breitenholz nicht. Vom „Öldorf“ zum „Bioenergiedorf“ – das wäre an sich schon eine spannende Geschichte. In der Fachwelt wird Breitenholz aber wohl eher als „Solar dorf“ von sich reden machen. Denn das mehr als 2000 Quadratmeter große Solarkollektorfeld soll den Wärmebedarf des Ortes übers Jahr zu 37 Prozent decken. Das ist ein rund doppelt so hoher Solaranteil wie in dem guten Dutzend anderen Solar-Bioenergiedörfern, die deutschlandweit schon in Betrieb sind. Für Günther Gamerdinger, Genossenschaftsvorstand der Tübinger Energiegenossenschaft, die das Wärmenetz in Breitenholz initiiert hat und die als Komplementärin an der örtlichen Bürgerenergie- Gesellschaft beteiligt ist, ist der hohe Solaranteil ein logischer Schritt: „Auch mit dem Holz verbrennt man wertvolle Ressourcen. Deshalb ha - ben wir gesagt, wir möchten die Kraft der Sonne nutzen, um die Ressource Holz ein Stück weit zu entlasten.“ Speicher macht den Unterschied Die technische Möglichkeit für den hohen Solaranteil schafft ein zehn Meter hoher Speicher. Dank ihm steht die geerntete Solarenergie auch an weniger sonnigen Tagen zur Verfügung. In bisherigen Solar-Bioenergiedörfern mit vergleichsweise kleineren Kollektorfeldern und Speichern trump fen die Solaranlagen vor allem im Sommer auf, wenn sie den niedrigeren Wärmebedarf im Netz komplett decken. Hingegen soll das Zusammenspiel von Kollekto ren und Speicher in Breitenholz auch in den kühleren Übergangsjahreszeiten und sogar an sonnigen Wintertagen nennenswerte Beiträ ge leisten. Ihr Netz werden die Breitenholzer Bürger:innen selbst betrei ben. Mit Kommanditanteilen von jeweils mindestens 1000 Euro haben sie sich an der eigens gegründeten örtlichen Betreibergesellschaft beteiligt. Das finan zielle und techni sche Know-how organisiert dabei die Genossenschaft Bürger-Ener - gie Tübingen, die als Komplementärin der Bioenergie Breitenholz eG & Co. KG im Boot ist. Die Tübinger Genossen haben seit vielen Jahren Erfahrung mit Photovoltaikanlagen. In Breitenholz wagen sie sich erstmals an ein Wärmeprojekt. Und wenn man sich umschaut im Ländle, dann gibt es immer mehr solcher gemeinschaftlichen und kommunalen Initiativen im Wärmebereich. In der Region Neckar-Alb ist Breitenholz eines von mehreren Vorzeigeprojekten, mit denen der Regionalverband Neckar- Alb und die drei jeweils kreisweit organisierten Klimaschutzagenturen für die Idee ländlicher Wärmenetze werben. Unterstützt durch EU-Geld versuchen sie im Projekt ENTRAIN mit solchen guten Beispielen auch andere Kommunen von den Vorzüge gemeinschaftli - Energiekommune 10/2021 Beim Thema „Kommunale Wärmeplanung“ ist Baden-Württemberg Vorreiter. Für Städte mit mehr als 20.000 Einwohnern ist die Erstellung eines Wärmeplans dort Pflicht. Für kleine Kommunen wird Wärmeplanung seit dem 1. Oktober gefördert. Einige Kommu nen in der Region Neckar-Alb wollten darauf nicht warten. Sie realisieren bereits Wärmenetze mit erneuerbaren Energien in unterschiedlichen Modellen. Foto: Guido Bröer Wärmenetze in kleinen Kommunen S cher Wärmeversorgung mit erneuerbaren Energien zu überzeugen. Das wichtigste Argument ist dabei neben dem Klimaschutz eine hohe regionale Wertschöpfung anstelle der bisherigen Energieimporte. Obendrein werden die Energiepreise durch heimische Erneuerbare absehbar stabiler bleiben, was Sicherheit gibt und somit auch eine soziale Komponente hat. Und noch einen anderen sozialen Aspekt sieht Franziska Kenntner, die Bürgermeisterin von Mehrstetten, wenn sie an das kurz vor dem Baube - ginn stehende Wärmenetz der Kommune denkt: „Ich glaube, dass es den Zusammenhalt fördert. Mein Nachbar hat die gleiche Wärme, und der, der eine Straße weiter wohnt, hat sie auch. Das hilft, den Zusamenhalt zu stärken.“ Zumal auch in Mehrstetten, mit 1450 Einwohnern hoch auf der schwäbischen Alb gelegen, die Antreiberin der örtlichen Wärmewende eine Genossenschaft ist – die Energie für Bürger Mehrstetten eG. Die hat sich eigens für Planung, Bau und Betrieb des Netzes im Ort gebildet. Genossenschaftsvorstand Rolf Schiller ist begeistert von der Idee des gemeinsamen Wirtschaftens: „Das hat ja auch was urdemokratisches, wie man es in modernen Gesellschaften, die so komplex sind wie unsere, kaum noch findet.“ Seit drei Jahren engagieren sich die Mehrstetter:innen für ihr Wärmenetz. Ausgehend zunächst von einem Quartierskonzept zur Versorgung von städtischen Gebäuden wie Schule, Rathaus und Kindergarten ist die Idee gewach - sen. Nach drei Jahren intensiver Diskussionen, des Planens und der Überzeugungsarbeit werden viele Hausbesit - zer:innen in Mehrstetten vielleicht schon im kommenden Jahr die Möglichkeit zum Anschluss an eine CO2- neutrale Wärmeversorgung mit Holz haben, um die sich die meisten viel weniger kümmern müssen als um ihre heutige Solo-Heizung, obwohl ihnen alles gemeinsam gehört. Lokale Wertschöpfung Im 20 Kilometer entfernten Pfron - stetten verfolgt Bürgermeister Reinhold Teufel einen etwas anderen Ansatz, Dort liegen sogar schon bislang ungenutzte Wärmelei tungen zwischen drei kommunalen Gebäuden, dem Kindergarten, der Schule und einer Veranstaltungshalle. Die Rohre hat der Gemeinderat bei passender Gelegenheit vor einigen Jahren vorsorglich mit verlegen lassen, um diese Liegenschaften eines Tages zentral zu versorgen, wenn die bereits betagten Einzelheizungen zum Austausch anstünden. Inzwischen allerdings ist die Idee weiter gewachsen. Die Gemeinde selbst will auch ihren Bürger:innen eine Fernwärmeversor - gung anbieten. Darin unterscheidet sich das Pfronstetter Modell von Breitenholz und Mehrstetten. Während dort Bürgerenergiegesellschaften die Projekte organisieren, will die Gemein - de Pfronstetten selbst investieren. Für Teufel liegt das nicht nur deshalb auf der Hand, weil seine Gemeinde über ausreichend Eigenkapital verfügt, das aktuell keine Zinsen bringt. Er möchte auch die Entscheidungs ho heit in kommunaler Hand halten: „Wir wollen Eigentümer des Netzes sein, um so auch bei der Preisgestaltung später im Interesse der Kunden ein Wort mitsprechen zu können.“ Die CO2-neutrale Energie sollen in Pfronstetten die heimischen Wälder und die Solarthermie liefern. Die Gemeinde besitzt selbst Wald und möchte ihr Holz vor Ort nutzen. „Viel wichtiger sind aber hier in der Region die privaten Waldbesitzer“, sagt Teufel. „Sie bekommen die Möglichkeit ihr Holz an den Betreiber des Heizwerkes zu verkaufen und so die regionale Wertschöpfung daraus zu generieren.“ Private Initiative Wie gut dies funktioniert, lässt sich be - reits in Rosenfeld im Zollernalbkreis zwischen Schwarzwald und schwäbischer Alb erkunden. Dort betreibt der Forstunternehmer und Holzhändler Günter Rauch seit 10 Jahren ein Heiz - werk samt Wärmenetz. Ausgehend auch hier von ersten kommunalen Gebäuden hat er sein Netz inzwischen in mehreren Stufen ausgebaut. Heute versorgt Günter Rauch mit seiner Naturenergie Kleiner Heuberg GmbH & Co. KG 27 Gebäude verschiedener Größe. W Ä R M E N E T Z E Heute schon an morgen denken: Mit einem Nahwärmenetz die kommunale Energiewende gestalten! EN ENE ENER ENERP ENERPI ENERPIP ENERPIPE u un unt unte unter unters unterst unterstü unterstüt unterstütz unterstützt S Si Sie a al als S Sy Sys Syst Syste System Systema Systeman Systemanb Systemanbi Systemanbie Systemanbiet Systemanbiete Systemanbieter b be bei d de der K Ko Kon Konz Konze Konzep Konzept Konzepti Konzeptio Konzeption ei ein eine eines N Na Nah Nah- o od ode oder F Fe Fer Fern Fernw Fernwä Fernwär Fernwärm Fernwärme Fernwärmen Fernwärmene Fernwärmenet Fernwärmenetz Fernwärmenetze Fernwärmenetzes Fernwärmenetzes. A Au Auß Auße Außer Außerd Außerde Außerdem s st ste stel stell stelle stellen w wi wir a al all alle Ko Kom Komp Kompo Kompon Kompone Komponen Komponent Komponente Komponenten f fü für d di die W Wä Wär Wärm Wärme Wärmev Wärmeve Wärmever Wärmevers Wärmeverso Wärmeversor Wärmeversorg Wärmeversorgu Wärmeversorgun Wärmeversorgung b be ber bere berei bereit bereit: Ro Roh Rohr Rohr- u un und V Ve Ver Verb Verbi Verbin Verbind Verbindu Verbindun Verbindung Verbindungs Verbindungst Verbindungste Verbindungstec Verbindungstech Verbindungstechn Verbindungstechni Verbindungstechnik Verbindungstechnik, Ü Üb Übe Über Überg Überga Übergab Übergabe Übergabet Übergabete Übergabetec Übergabetech Übergabetechn Übergabetechni Übergabetechnik u us usw usw. Me Meh Mehr I In Inf Info Infor Inform Informa Informat Informati Informatio Information Informatione Informationen b be bei beim k ko kos kost koste kosten kostenl kostenlo kostenlos kostenlose kostenlosen O On Onl Onli Onlin Online Online- S Se Sem Semi Semin Semina Seminar a am 22 22. 22.1 22.10 22.10. o od ode oder 2 25 25. 25.1 25.11 25.11. J Je Jet Jetz Jetzt a an anm anme anmel anmeld anmelde anmelden u un unt unte unter sm sma smar smart smarte smarte- n na nah nahw nahwa nahwae nahwaer nahwaerm nahwaerme nahwaerme. d de de! www.enerpipe.de Und die Stadt will mehr. Mit einem Quartierskonzept hat sie die Potenziale in der gesamten Kernstadt mit 691 Gebäuden ermittelt. Überwiegend wer - den diese heute mit Ölkesseln beheizt und zu einem beachtlichen Teil auch mit elektrischen Nachtspeicherheizungen. Und 40 Prozent der Wärmeerzeu - ger sind älter als 20 Jahre. Zudem sind die Möglichkeiten zur Wärmedäm - mung in den vielen Fachwerkhäusern des historischen Stadtkerns schon aus Denkmalschutzgründen eher begrenzt. „Wir haben durch das Quartierskonzept viele interessante Erkenntnisse gewonnen, die wir jetzt sukzessive umsetzen wollen“, sagt Rosenfelds Bürgermeister Thomas Miller. Er setzt nun mit dem Gemeinderat auf den weiteren Ausbau der erneuerbaren Fernwärme. „Die Leute sind damit sehr zufrie den“, sagt er und verweist unter anderem auf das kürzlich angeschlos sene Freibad, das nun auch an kühlen Tagen mit angenehmen Temperaturen lockt. Wärmeplanung als Pflicht Wie Rosenfeld so werden demnächst viele Kommunen in Baden-Württem - berg systematisch ihre Wärmeplanung in die Hand nehmen. Was für die 103 Kommunen ab 20.000 Einwohnern ab diesem Jahr Pflichtaufgabe ist, das sollen kleinere Kommunen freiwillig angehen, so das erklärte Ziel der grünschwarzen Landesregierung. Im Gesetzgebungsverfahren zum Klimaschutzgesetz hatte sie zunächst davon abgese - hen, die kommunale Wärmeplanung für alle rund 1000 Kommunen des Bundeslandes auf einen Schlag obligato - risch zu machen. Dafür hätte es viel zu wenige kompetente Planerinnen und Planer gegeben, lautete die offizielle Begründung. Allerdings bekommen Kommunen seit dem 1. Oktober einen Zuschuss von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten, wenn sie einen kommunalen Wärmeplan erstellen lassen. Die Höchstbeträge sind nach Gemeindegröße gestaffelt. Und sie steigen noch um einen Bonus, wenn mehrere Kommunen ihre Wärmeplanung gemeinsam in einem sogenannten Konvoi angehen. Vom Konvoiverfahren verspricht sich das Land nicht nur mehr Effizienz für den Planungsprozess, son - dern auch bessere Ergebnisse. Denn eine interkommunale Wärmeplanung er mög licht es oft, Erneuerbare-Energien- Potenziale und Wärmebedarf über Kommunalgrenzen hinweg zusammenzubringen. Ein Paradebeispiel – wenn auch nicht aus Baden-Württemberg – sind die Gemeinden Neuerkirch und Külz im Hunsrück, die ein gemeinsames Wärmenetz mit Holz- und Solarthermieanlage aufgebaut haben. Guido Bröer Zuschuss für kommunale Wärmeplanung startet Das Land Baden-Württemberg bezuschusst kleinere Kommunen für die Erstellung eines kommunalen Wärmeplans. Die entsprechende Verwaltungs - vor schrift vom 15. September 2021 greift seit dem 1. Oktober. Weil alle 103 Kommunen des Landes mit mehr als 20.000 Einwohnern per Klimaschutz ge - setz innerhalb von zwei Jahren zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung verpflichtet sind, erhalten sie für die neue Aufgabe Ausgleichs - zahlungen. Kleinere Kommunen möchte die Landesregierung motivieren, freiwillig in einen solchen Planungsprozess einzusteigen. Sie erhalten dafür jetzt bis zu 80 Prozent Förderung. Je nach Einwohnerzahl gibt es einen maximalen Sockelbetrag plus Kopfprämien. Kommunen mit weniger als 5000 Einwohnern können die Förderung nur gemeinsam mit mindestens zwei Nachbar - gemeinden in einem sogenannten Konvoi beantragen. Konvois werden mit weiteren Boni gefördert. Informationen zur neuen Förderung gibt es bei der Klimaschutzagentur des Landes, KEA-BW. Diese gibt auch einen kostenlosen Handlungsleitfaden zur kommunalen Wärmeplanung heraus. Kontakt: waermewende@kea-bw.de NEUE FÖRDERUNG IM SÜD-WESTEN W Ä R M E N E T Z E

2023-03-22T11:50:52+01:00Freitag, 1. Oktober, 2021|

Förderprogramme und Initiativen Bundesländer als Treiber für den Ausbau erneuerbarer Wärme

Infoblatt Solare Wärmenetze | Nr. 10 www.solare-waermenetze.de Beim Erreichen der Klimaziele, die die Bundesregierung für Deutschland definiert hat, spielen die Länder eine entscheidende Rolle. Durch Gesetzgebung und entsprechende Förderinstrumente ebnen sie Wege, motivieren Akteure und ermöglichen Projekte, die Gegebenheiten vor Ort optimal im Sinne der Energiewende nutzen. Das große Potenzial des Wärmesektors wird dabei zunehmend erkannt und gezielt gefördert. RHEINLAND-PFALZ Das Bundesland verfügt über günstige Bedingungen für Projekte der solaren Nah- und Fernwärmeversorgung. Zudem existieren gute Gegebenheiten für die Nutzung industrieller Abwärme, von Biomasse und Geothermie. Um die lokalen Akteure der Energiewende dabei zu unterstützen, diese Potenziale zusammenzuführen, hat das Umweltministerium in Rheinland- Pfalz das Förderprogramm „Zukunftsfähige Energieinfrastruktur“ (ZEIS) aufgesetzt. ZUSCHÜSSE FÜR STUDIEN UND UMSETZUNG Einen zentralen Aspekt im Rahmen des ZEISProgramms bilden Vorhaben im Bereich der Wärmeversorgung auf Basis erneuerbarer Energien. Konkret geht es um den Bau und Ausbau von Wärmenetzen zur direkten Wärmeversorgung von zwei oder mehr Gebäuden, die aus Biomasse, geothermischer und solarer Energie, industrieller Abwärme und Wärme aus Abwasser versorgt werden. Darüber hinaus gefördert werden damit in Verbindung stehende zentrale Wärmeerzeuger wie thermische Solaranlagen oder effiziente Wärmepumpen sowie Hausübergabestationen, Wärmespeicher, Anlagen zur Verwertung von Abwärme und Messtechnik. Neben finanziellen Instrumenten steht auch ein breites Spektrum an Beratungsdienstleistungen zur Verfügung. Die Erarbeitung von Machbarkeitsstudien wird mit bis zu 50.000 Euro unterstützt. Bei Investitionen beträgt die Höhe des Zuschusses 20 % der förderfähigen Ausgaben von maximal 5 Mio. Euro. Seit dem Start des Programms im Jahr 2015 wurden bereits 15 Nahwärmenetze gefördert. Das Engagement der einzelnen Bundesländer ist der Motor des Ausbaus erneuerbarer Wärme, etwa durch Solarthermie. Auf Basis ihrer spezifischen geografischen, strukturellen und politischen Voraussetzungen setzen die Länder Förderprogramme auf und Maßnahmen um. Hier ein beispielhafter Blick auf Initiativen aus Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg und Thüringen. Förderprogramme und Initiativen: Bundesländer als Treiber für den Ausbau erneuerbarer Wärme Thomas Pauschinger (Solites) beim Fachinformationstag Solare Wärmenetze in Simmern am 19.02.2019, Quelle: Guido Bröer FÖRDERPROGRAMM „ZUKUNFTSFÄHIGE ENERGIEINFRASTRUKTUR“ (ZEIS) Unterstützung von Projekten im Bereich erneuerbarer Wärmeversorgung Zuschüsse für Durchführbarkeitsstudien i.h.V. max. 50.000 Euro, für Investitionen max. 5 Mio. Euro Bagatellgrenze bei Investitionen in Wärmeprojekte: 100.000 Euro Nähere Informationen und Kontakt: www.foerderdatenbank.de Quelle: Solites SCHLESWIG-HOLSTEIN Das nördlichste deutsche Bundesland bringt aufgrund seiner geografischen Lage besonders günstige natürliche Bedingungen für die Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen mit. Wurde dies bislang hauptsächlich für den Stromsektor in Form von Windenergie genutzt, rückt nun auch der Wärmebereich immer mehr in den Fokus. Bereits im Jahr 2017 hat Schleswig- Holstein seine landesrechtliche Gesetzgebungskompetenz genutzt und ein Energie- und Klimaschutzgesetz1 verabschiedet. Ein wichtiges landespolitisches Instrument stellt auch die im Juni 2019 in Kraft getretene Richtlinie „Innovative Wärmeversorgung” dar. ANREIZ FÜR INVESTITIONEN IN DIE WÄRMEWENDE Die Wärmewende braucht Investitionen in die erforderliche Infrastruktur. Im Rahmen der Richtlinie werden Vorhaben unterstützt, die den Anteil erneuerbarer Energien in den Wärmeversorgungssystemen erhöhen. Bis zu 50 % der Investitionskosten für Wärmenetze, Wärmeerzeugungsanlagen und Wärmespeicher werden abgedeckt, wenn laut Richtlinie „das nachhaltige Wärmeversorgungssystem mindestens 50 % erneuerbare Energien berücksichtigt und eine CO2-Einsparung gegenüber der bisherigen Wärmeoder Kälteversorgung erzielt werden kann”. Es stehen mindestens 50.000 Euro und maximal 1 Mio. Euro pro Projekt zur Verfügung. Die Koordination sowie die kostenlose Beratung erfolgen durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) Energieagentur, die auch Ansprechpartner für die Erstellung der kommunalen Wärmepläne ist. ANSCHUBHILFE FÜR BÜRGERENERGIEPROJEKTE Schleswig-Holstein möchte zudem das Engagement für die Energiewende vor Ort stärken und hat dafür einen Bürgerenergiefonds eingerichtet. Ziel ist, die Initiierung von Projekten zu unterstützen, indem finanzielle Risiken in der ersten Phase abgefedert werden. Hierfür wurde ein Sondervermögen von 5 Mio. Euro bereitgestellt. Zu den geförderten Bereichen gehören auch Projekte zum Ausbau der erneuerbaren Wärme. Zusammenschlüsse von Akteuren aus Schleswig-Holstein, die bestimmte Kriterien erfüllen, können bis zu 200.000 Euro pro Projekt beantragen. BADEN-WÜRTTEMBERG Baden-Württemberg zählt traditionell zu den Bundesländern mit den innovativsten Konzepten zur Förderung und zum Ausbau der nachhaltigen Energie- und Wärmeversorgungsinfrastruktur. Bereits 2013 trat das Klimaschutzgesetz2 in Kraft, das verbindliche Ziele des Landes zur Treibhausgasminderung festlegt. Wie diese erreicht werden können, zeigt das Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept (IEKK) in Form von konkreten Strategien und Maßnahmen auf. Im Herbst 2020 wurde im Rahmen der Novellierung des Klimaschutzgesetzes unter anderem die Einführung einer verbindlichen kommunalen Wärmeplanung beschlossen. EFFIZIENTE WÄRMENETZE Das 2016 aufgelegte Landesförderprogramm „Energieeffiziente Wärmenetze“ unterstützt Akteure vor Ort bei der Umsetzung von Wärmenetzen. Es besteht aus drei Bausteinen: 1. Förderung der Erstellung von Wärmeplänen 2. Förderung von Beratung im Vorfeld einer Investition 3. Zuschüsse für Investitionen für Bau oder Erweiterung von Wärmenetzen inkl. erneuerbarer Erzeugungsanlagen Für die ersten beiden Bausteine sind die Antragstellung bzw. Ausschreibung bereits beendet. Die Antragsfrist für den Förderbaustein 3 „Investitionen in Wärmenetze“ läuft noch. Eine Fortführung ist in Aussicht. MARKTBEREITUNG SOLARER WÄRMENETZE Auf die Marktbereitung solarer Wärmenetze in Baden-Württemberg zielte auch das kürzlich abgeschlossene Verbundvorhaben „Solnet BW II“. Durch die Begleitung und Entwicklung von Modellregionen wurde in diesem Projekt Transformationswissen hin zu einer vermehrten Nutzung von Solarthermie in der Infoblatt Solare Wärmenetze | Nr. 10 RICHTLINIE „INNOVATIVE WÄRMEVERSORGUNG“ Förderung von bis zu 50 % der Investitionskosten für Wärmenetze, Wärmeerzeugungsanlagen und Wärmespeicher Mindestfördersumme 50.000 Euro, maximal 1 Mio. Euro pro Projekt BÜRGERENERGIEFONDS Förderung von Bürgerenergieprojekten in der Planungs- und Startphase – etwa zur Finanzierung von Vorplanungskosten wie Machbarkeitsstudien, Standortanalysen, Rechts- und Steuerberatung etc. Zuwendung in Höhe von bis zu 200.000 Euro, Bereitstellung für 2 Jahre zinsfrei Förderfähige Gesamtausgaben müssen mindestens 10.000 Euro betragen Rückzahlung des Zuwendungsbetrags nach Umsetzung des Projekts Nähere Informationen und Kontakt: www.schleswig-holstein.de Vortrag von Dr. Matthias Sandrock (Hamburg Institut) beim 15. Fachforum der Energie- und Klimaschutzinitiative Schleswig- Holstein (EKI) am 22.03.2019 in Husum, Quelle: IB.SH kommunalen Wärmeversorgung erarbeitet. Gemeinsam mit den lokalen Akteuren vor Ort und deren Know-how wurden innovative Lösungsansätze für solare Wärmenetze entwickelt. Ein wichtiges Element war dabei die Flächenfindung, die eine der größten Herausforderungen bei der Realisierung großer Solarthermieanlagen darstellt. THÜRINGEN Als erstes ostdeutsches Bundesland hat Thüringen im Dezember 2018 ein eigenes Landesklimaschutzgesetz3 verabschiedet. Dahinter steht das Ziel, bis 2040 die lokal erzeugte Energie im Strom- und Wärmesektor ausschließlich aus erneuerbaren Quellen bereitzustellen. Gesetzlich verankert sind beispielsweise Transformationspläne der Fernwärmeversorger zur Dekarbonisierung ihrer Wärmenetze. Um die Transformation insbesondere im Wärmebereich voranzutreiben, entwickelte das Thüringer Umweltministerium zudem 2016 die Förderrichtlinie „SolarInvest”. 2020 wurde das Programm neu aufgelegt. AUSBAU INNOVATIVER WÄRMEKONZEPTE Finanzielle Zuschüsse stehen dabei auch für Projekte im Bereich der nachhaltigen Wärmeversorgung bereit. Empfänger können neben Kommunen und kommunalen Unternehmen die Wohnungswirtschaft, kleine und mittelständische Unternehmen sowie Bürgerenergiegenossenschaften sein. Folgende Maßnahmen sollen vorangetrieben werden: • Investitionen in saisonale Wärmespeicher • Investitionen in die Realisierung von Mieterwärmemodellen • Förderung von Hausanschlussstationen in neu zu errichtenden sowie in bestehenden Netzen mit einem Mindestanteil von 20 % erneuerbaren Energien • Machbarkeitsstudien und Beratungsleistungen zur Erstellung und Umsetzung eines Wärmenetzprojektes • Beratungsleistungen zu Mieterstrom und -wärme Die Koordination sowie die Beratung erfolgen über das Kompetenzzentrum „Thüringer Erneuerbare Energien Netzwerk e.V.”. Mit dem „Thüringer Solarrechner“, einem Service der Landesenergieagentur ThEGA, können Bürger, Unternehmen und Kommunen die Wirtschaftlichkeit ihrer Solarthermie- und/oder PV-Anlagen berechnen. 1 Energie- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein 2 Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg 3 Landesklimaschutzgesetz Thüringen www.solare-waermenetze.de FÖRDERPROGRAMM „SOLARINVEST“ Förderung des Einsatzes von erneuerbaren Energien im Strom- und Wärmebereich Laufzeit: 01.01.2020 bis 31.12.2022 Maximaler Zuschuss je Vorhaben 100.000 EUR, Bagatellgrenze 1.000 Euro Nähere Informationen und Kontakt: umwelt.thueringen.de Antragstellung über: www.aufbaubank.de Thüringer Solarrechner: www.thega.de FÖRDERPROGRAMM „ENERGIEEFFIZIENTE WÄRMENETZE“ Investitionsförderung zur Errichtung oder Erweiterung von energieeffizienten Wärmenetzen Zuschuss von bis zu 20 % der förderfähigen Kosten, max. bis zu 200.000 Euro Über zusätzliche Boni kann der Höchstbetrag auf bis zu 400.000 Euro der förderfähigen Kosten pro Investitionsvorhaben erhöht werden. Nähere Informationen und Kontakt: um.baden-wuerttemberg.de Details zu „Solnet BW II“: www.solnetbw.de Forschungsbericht Flächenbereitstellung: www.hamburg-institut.com Austausch zur Flächensicherung für solare Freiflächenanlagen beim Workshop „Solare Raumplanung – regionale Wärmestrategie“ am 23.10.2018 in Stuttgart, Quelle: Hamburg Institut Thüringens Energie- und Umweltministerin Anja Siegesmund bei der Einweihung einer Solarthermieanlage in Erfurt im Mai 2019, Quelle: Karina Heßland-Wissel/SWE Energie GmbH Gefördert durch: www.solare-waermenetze.de Energiekommune IMPRESSUM Das Infoblatt Solare Wärmenetze ist eine Initiative im Rahmen von Solnet 4.0, einem vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geförderten Vorhaben zur Marktbereitung für solare Wärmenetze. Die Projektpartner sind das Steinbeis Forschungsinstitut Solites, der Fernwärmeverband AGFW, das Hamburg Institut sowie die Herausgeber der Zeitschrift Energiekommune. Herausgeber: HIR Hamburg Institut Research gGmbH, Steinbeis Forschungsinstitut Solites Redaktion: Dr. Matthias Sandrock, Philippa Kreis, Thomas Pauschinger Veröffentlichung: 2020 Haftungsausschluss: Das dieser Publikation zugrundeliegende Vorhaben wird mit Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie unter dem Förderkennzeichen 03EGB0002A gefördert. Die Verantwortung für den Inhalt dieses Dokuments liegt bei den AutorInnen. Weder der Fördermittelgeber noch die AutorInnen übernehmen Verantwortung für jegliche Verwendung der darin enthaltenen Informationen. Infoblatt Solare Wärmenetze | Nr. 10 Im Gespräch: Dr. Till Jenssen vom Referat Erneuerbare Energien des Umweltministeriums Baden-Württemberg. Welche Rolle spielen die Bundesländer beim Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland? Zunächst einmal gilt, dass die nationale Ebene – nicht zuletzt etwa in Form der Anreizstrukturen des Erneuerbare-Energien- Gesetzes – eine starke Rolle bei der Energiewende spielt. Die Bundesländer haben die Möglichkeit, die bundesweiten Rahmenbedingungen zu konkretisieren. Sie befinden sich in einer „Sandwich“-Position zwischen den Kommunen und Regionen einerseits und dem Bund anderseits – wir sind also ein Bindeglied zwischen mehreren Akteuren und mehreren Ebenen. Konkret können die Bundesländer etwa Landesenergiekonzepte aufstellen, sich Ausbauziele setzen, gesetzliche Spielräume ausfüllen (EWärmeG, PV-Pflicht, Förderung von Batteriespeichern), Prozesse und Dialoge mitgestalten, den Verwaltungsvollzug durch Hinweispapiere konkretisieren. Die Bundesländer können somit verschiedene Governance-Felder besetzen, Informationsund Aufklärungskampagnen gehören genauso dazu wie die Netzwerkbildungen. Was zeichnet hierbei Baden-Württemberg im Besonderen aus? Wir verfügen über eine breite und vielseitige Akteurslandschaft. Damit meine ich nicht nur die Verwaltungsinstitutionen und die Kommunen, sondern auch die vielen Bürgervereinigungen, Nichtregierungsorganisationen, Energiegenossenschaften und die einzelnen Bürgerinitiativen, die zu einer lebhaften und inhaltlich hochqualitativen Diskussion im Bereich der Energiewende vor Ort beitragen. Wie ist es um die Flächenverfügbarkeit bestellt? Angesichts der hohen Flächenkonkurrenzen und einer hohen Bevölkerungsdichte im Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg kommt natürlich die Frage der Flächenverfügbarkeit und -bereitstellung auf. Die Kommunen haben in diesen Angelegenheiten das entscheidende Wort, da sie im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit die Bauleitpläne aufstellen. Das macht sich insbesondere bei Solarfreiflächenanlagen bemerkbar. Für ihre Genehmigung ist – im Gegensatz zur Windenergie – in der Regel ein Bebauungsplan erforderlich, da diese Anlagen im Außenbereich grundsätzlich nicht privilegiert sind. Den kommunalen und regionalen Planungsträger kommt damit eine wesentliche Rolle bei der notwendigen Standort- und Flächensicherung für die Energiewende zu. Wie ist das Potenzial für Solarthermie und erneuerbare Energieerzeugung insgesamt einzuschätzen? Es ist zu erwarten, dass die Solarthermie künftig deutlich höhere Aufmerksamkeit erhalten wird als bisher. Das sogenannte Zielszenario für Baden-Württemberg zeigt etwa, dass im Jahr 2050 in rund 60 Prozent der Wohngebäude Solarthermieanlagen genutzt werden könnten. Gerade auch die Einbindung in Nah- und Fernwärme ist dabei vielversprechend und könnte Skaleneffekte heben. Wir unterstützen dies zum Beispiel mit unserem Handlungsleitfaden „Solarfreiflächenanlagen“ und dem Förderprogramm „Energieeffiziente Wärmenetze“. „Bundesländer sind das Bindeglied zwischen den Ebenen und den Akteuren“

2023-03-22T11:50:52+01:00Montag, 1. Februar, 2021|

Klimahacks No. 7

Klimahacks No. 7 [esc_html]Open preview[/esc_html]

2023-03-22T11:50:52+01:00Freitag, 1. Januar, 2021|

Planungs- und Genehmigungspraxis „Gut geplant ist halb genehmigt“

Infoblatt Solare Wärmenetze | Nr. 11 www.solare-waermenetze.de Solare Freiflächenanlagen zur Wärmeversorgung gewinnen immer mehr an Bedeutung. Während die ersten Umsetzungen als Pilotprojekte stattfanden, ging der weitere Weg über die Nutzung in Energiedörfern, eingebettet in lokale Versorgungskonzepte. Seit einigen Jahren treiben auch rein wirtschaftliche Betrachtungen eine Nutzung der Großflächensolarthermie als Wärmeversorgung für Nah- und Fernwärmenetze den weiteren Ausbau voran. Mit dem Ende des Nischendaseins wachsen für die Planungen immer größerer solarthermischer Anlagen auch die Herausforderungen und Risiken im Genehmigungsprozess. Diese sollen in diesem Infoblatt adressiert werden; zudem werden Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt, um eine rechtssichere Planung zu unterstützen. FLÄCHENAUSWAHL UND -PRÜFUNG Die Grundlage für einen möglichst reibungslosen Ablauf bildet die umfassende Prüfung aller Flächen im Umfeld, die für eine weitere Betrachtung in Frage kommen. Das Spannungsfeld bewegt sich dabei zwischen energiewirtschaftlichen, politischen und rechtlichen Aspekten unter Einbindung der vorhandenen Strukturen und Möglichkeiten. Die einzelnen Aspekte greifen ineinander und sollten in einer Gesamtbetrachtung geprüft werden, wie in Abbildung 1 dargestellt ist. Ziel ist es, rechtzeitig mögliche Ausschlusskriterien und Konfliktpotenziale zu ermitteln und die Flächenwahl dementsprechend auszurichten. Zur Veranschaulichung, wie aufwändig die Flächensuche sein kann, eignet sich ein Projekt der Stadtwerke Radolfzell, die eine Fläche für eine Solarthermieanlage mit 1.100 m2 Kollektorfläche in Liggeringen gesucht haben. In Abbildung 2 ist zu sehen, wie viel Flächen näher geprüft werden mussten (rot), bis sich eine geeignete Fläche (blau) finden ließ, die alle Anforderungen erfüllt. PLANUNG IM UNBEPLANTEN AUßENBEREICH Da die Anlagen viel Platz beanspruchen, bietet sich in der Regel nur der (unbeplante) Außenbereich zur weiteren Flächensuche an. Im Außenbereich wird zwischen privilegierten Vorhaben wie u.a. Windkraftanlagen (§ 35 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 BauGB) und nicht privilegierten Vorhaben unterschieden. Wird ein Vorhaben als privilegiert eingestuft, besteht keine Pflicht, für das Vorhaben einen Bebauungsplan aufzustellen. CHANCEN EINER PRIVILEGIERUNG Ein Ansatz, das Genehmigungsverfahren zu vereinfachen, liegt damit darin, das Vorhaben als privilegiertes Vorhaben zu planen. Nach § 35 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 2 BauGB kann das der Fall sein, wenn das Vorhaben einem landwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Fläche einnimmt oder einem Betrieb der gartenbaulichen Erzeugung Bei der Projektentwicklung von Freiflächensolarthermieanlagen fehlt es bei den beteiligten Akteuren vor Ort oft an Praxiserfahrungen zum Planungsprozess, um eine rechtssichere Grundlage für die Genehmigung zu schaffen. Eine sorgfältige Herangehensweise bei der Findung geeigneter Flächen und das rechtzeitige Einbeziehen sozialer und umweltrechtlicher Themen kann den Planungsprozess unterstützen und das Risiko von unerwarteten Hürden im Genehmigungsprozess minimieren. Auch das Abwägen einer möglichen baurechtlichen Privilegierung im Außenbereich kann dabei eine Option sein. Planungs- und Genehmigungspraxis: „Gut geplant ist halb genehmigt“ Quelle: Stadtwerke Radolfzell angehört. In der Praxis bedeutet das, dass die solare Wärme zum Beispiel für die Warmwasserversorgung in Landwirtschaftsbetrieben genutzt wird oder zur Klimatisierung der Gewächshäuser. Beide Fälle finden keine Anwendung, wenn es um die Versorgung von Wärmenetzen in Siedlungs- oder Gewerbegebieten geht. Eine Privilegierung ist in diesen Fällen nur möglich, wenn das Vorhaben „der öffentlichen Versorgung mit […] Wärme […] oder einem ortsgebundenen gewerblichen Betrieb dient“ (§ 35 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BauGB). Die Hürde ist hierbei, dass die Rechtsprechung auch für den Fall der öffentlichen Versorgung eine Ortsgebundenheit fordert. Diese ergibt sich nicht aus Wirtschaftlichkeits- oder Praktikabilitätserwägungen, die in der Regel dafür sprechen, die Distanz zwischen Erzeugung und Verbrauch möglichst gering zu halten. Die Ortsgebundenheit richtet sich eher an die geologischen oder geographischen Eigenarten eines Standorts, die einen Betrieb an anderer Stelle nicht zweckmäßig ermöglichen würden. Wesentlich ist, dass die Anlage nach ihrem Gegenstand und ihrem Wesen nur an der fraglichen Stelle betrieben werden kann. Im Einzelfall können solarthermische Anlagen diese Maßgaben durch die begrenzten Transportdistanzen von Wärme erfüllen, was rechtzeitig bei den Genehmigungsbehörden ins Gespräch gebracht werden sollte. Dieses Vorgehen konnte bei einer Solarthermieanlage mit etwa 14.800 m² in Ludwigsburg-Kornwestheim erfolgreich umgesetzt werden, wodurch die Pflicht zur Aufstellung eines Bebauungsplans für die Genehmigung entfiel. PLANUNG INNERHALB BESTEHENDER FLÄCHENPLANUNG Daneben ergibt sich als einfachste Planungsvariante mit der höchsten Akzeptanz die Planung innerhalb bestehender Bebauungspläne. Nutzbare Flächen sind u.a. Konversionsgebiete oder Gewerbe- und Industriegebiete. Da keine erheblichen Belastungen durch Immissionen von Solarparks ausgehen und die Rechtsprechung Photovoltaikfreiflächenanlagen schon als zulässig in Gewerbegebieten festgestellt hat, kann diese Wertung auch auf solarthermische Anlagen in Industriegebieten übertragen werden. Die Umsetzung wird in diesem Fall durch die hohen Grundstückspreise erschwert, die einen wirtschaftlichen Betrieb in Gewerbe- und Industriegebieten in der Regel nicht zulassen. SCHAFFUNG VON BAURECHT DURCH EINEN BEBAUUNGSPLAN Wenn im Bereich der Planung von der Gemeinde noch keine Sondergebiete für die Nutzung von regenerativen Energien (namentlich Sonnenenergie oder Solarthermie) festgesetzt sind und sich keine der vorher beschriebenen Gebiete eignen, muss das Baurecht für nicht privilegierte Vorhaben über die Erstellung eines neuen Bebauungsplans geschaffen werden. Das Verfahren kann bei der Gemeinde angeregt oder durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan vom Projektierer initiiert werden. Die Gemeinde hat dabei den Vorteil, dass sie anlassbezogen planen kann und keine Planungskosten tragen muss. Wollen Gemeinden die Flächennutzung frühzeitig steuern, bieten sich Festsetzungen in Flächennutzungsplänen an, die im besten Fall in ein kommunales Wärmekonzept eingebunden sind. BEACHTUNG DER UMWELTGESETZE Wenn für die Planung ein Bebauungsplan nötig ist, folgt nach § 2 Abs. 4 BauGB eine formale Umweltprüfung. Die Umweltverträglichkeitsprüfung kann entfallen, wenn die Umweltprüfung den Anforderungen einer Umweltverträglichkeitsprüfung entspricht. Wenn die Umsetzung im Außenbereich ohne Bebauungsplan erfolgen soll, ist keine Umweltverträglichkeitsprüfung nötig, solange keine größeren KWK- oder Heizkesselanlagen zugebaut werden sollen. Da die Anlage wasserführend ist, muss auch das Gewässer- und Bodenschutzrecht beachtet werden. Maßgeblich sind dabei die Landeswassergesetze, die eingehalten werden müssen. Dazu gehört, dass keine wassergefährdenden Stoffe austreten dürfen und bei der Nutzung von schwach wassergefährdenden Stoffen, wie Frostschutzmitteln, die Anforderungen an die Dichtigkeit, die Standsicherheit und die Leckageerkennung einzuhalten sind. Das Naturschutzrecht bzw. die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung wird im BauGB durch die Vorschriften zum Umweltschutz vorgegeben. Das Konfliktpotenzial besteht vor allem in der Flächenkonkurrenz zu anderen Nutzungen. Basis für die Konflikte sind u.a. die Bodenversiegelung und -verdichtung, der Bodenabtrag, die Verschattung von Flächen und die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Werden diese Konfliktquellen rechtzeitig adressiert, können spätere Verzögerungen vermindert werden. MAßNAHMEN ZUR KONFLIKTMINIMIERUNG – NATURSCHUTZ BEACHTEN UND BIOTOPVERBUND FÖRDERN Die ersten Weichen können bei der Auswahl der Flächen gestellt werden. Konflikte mit dem Arten- oder Habitatschutzrecht können durch einen Ausschluss naturschutzfachlich Infoblatt Solare Wärmenetze | Nr. 11 Abbildung 1: Bausteine des Flächenscreenings (Quelle: Solites) hochwertiger Flächen in der Flächensuche weitgehend vermieden werden. In weniger strengen Kategorien wie dem Landschaftsschutz oder der Erhaltung von Naturparks sind Befreiungen von den jeweiligen Schutzgebietsverordnungen möglich und sollten daher nicht von vornherein als Ausschlusskriterium den Suchraum einschränken. Damit es in den späteren Beteiligungsverfahren nicht zu unerwarteten Einsprüchen kommt, sollten lokale Verbände, die die Kulturlandschaft vor Ort am besten kennen, und die Öffentlichkeit so früh wie möglich mit einbezogen werden. Über die Erstellung eines ökologischen Gesamtkonzepts im Zuge des landschaftspflegerischen Begleitplans kann das Ziel, ein ökologisches Gesamtkonzept im Projekt zu integrieren, festgehalten werden. Die Ziele sind dabei u.a., einen optimalen Biotopverbund zu erhalten und in die Umgebung einzubinden, in dem Wanderkorridore erhalten bleiben, die Biodiversität von Flora und Fauna erhöht wird und Biotoptypen bzw. Lebensräume für Leit- und Zielarten gezielt geschaffen und gefördert werden. Wenn die Fläche vorher für die intensive Ackerlandwirtschaft genutzt wurde, ist durch den Bau einer solarthermischen Anlage mit Begrünung zwischen den Kollektoren und Bepflanzung an den Rändern sogar ein positiver Effekt auf die Biotope möglich, wenn sich das ökologische Konzept in den Kontext des natürlichen Landschaftsraums in der Umgebung einfügt. ANPASSUNG DER PLANUNG AN UMGEBENDE LANDSCHAFT Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds können durch die Flächenwahl und die Struktur innerhalb der Fläche vermindert werden. Bei der Flächenwahl bieten sich Tallagen und Senken an, um Sichtachsen zu erhalten. Genauso können Vegetationsstrukturen wie Waldränder und vorhandene oder neue gepflanzte Hecken genutzt werden, um die optische Fernwirkung zu mindern. Gibt es in der Umgebung keine Strukturen, die einen optischen Schutz ermöglichen, sollte umso mehr darauf geachtet werden, dass sich die Struktur der Anlage in die Umgebung einfügt. Im ersten Ansatz muss die Anlage dazu in Teilabschnitte untergliedert werden, um die ausgedehnte Struktur aufzubrechen, die sich in der Regel nicht die umgebende kleinteilige Kulturlandschaft einfügt. Die Parzellengröße sollte sich dabei an der umgebenden Strukturgröße orientieren. Durch die Nutzung von teils natürlichen Elementen wie Hecken oder Wasserflächen kann eine natürlich wirkende Unterteilung geschaffen werden und die optische Störwirkung vermindert werden. Anzustreben ist dabei ein Anteil von 25 -50 % zwischen den Modulflächen und den Randfeldern. BÜRGERBETEILIGUNG Zur Realisierung des Vorhabens ist es wichtig, dass auch die lokale Bevölkerung einen Mehrwert in dem Projekt sieht. Neben den Gewerbesteuereinnahmen für die Gemeinde gibt es durch eine geeignete Wahl der Betriebsgesellschaft die Möglichkeit, die lokale Wertschöpfung zu fördern. Dazu bietet sich der Betrieb durch die örtlichen Stadtwerke an oder die Gründung einer Energiegenossenschaft, die den späteren Betrieb übernimmt. Förderlich ist auch eine direkte finanzielle Beteiligungsmöglichkeit der Bürgerinnen und Bürger am Projekt, die sich zum Beispiel bei der Neugründung einer Energiegenossenschaft umsetzen lässt. www.solare-waermenetze.de FAZIT Die grundlegende Frage zur Planung der Genehmigung ist, ob es sich bei dem Vorhaben um ein privilegiertes Vorhaben handelt. Sofern dies von den lokal zuständigen Behörden verneint wird, ist ein Bebauungsplan erforderlich. Gibt es keinen bestehenden Bebauungsplan mit Festsetzungen für regenerative Energien im Planungsgebiet, bietet sich ein vorhabenbezogener Bebauungsplan an, um Rechtssicherheit für den Genehmigungsprozess zu schaffen. In jedem Fall sind ein angepasstes und durchdachtes ökologisches Begleitkonzept sowie eine finanzielle Beteiligungsmöglichkeit unter frühzeitigem Einbezug der lokalen Akteure Schlüsselelemente, um einen reibungslosen Genehmigungsprozess zu fördern. Abbildung 2: Flächensuche in Liggeringen (Quelle: Stadtwerke Radolfzell) Gefördert durch: www.solare-waermenetze.de Energiekommune IMPRESSUM Das Infoblatt Solare Wärmenetze ist eine Initiative im Rahmen von Solnet 4.0, einem vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geförderten Vorhaben zur Marktbereitung für solare Wärmenetze. Die Projektpartner sind das Steinbeis Forschungsinstitut Solites, der Fernwärmeverband AGFW, das Hamburg Institut sowie die Herausgeber der Zeitschrift Energiekommune. Herausgeber: HIR Hamburg Institut Research gGmbH Redaktion: Dr. Matthias Sandrock, Felix Landsberg Veröffentlichung: 2020 Haftungsausschluss: Das dieser Publikation zugrundeliegende Vorhaben wird mit Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie unter dem Förderkennzeichen 03EGB0002A gefördert. Die Verantwortung für den Inhalt dieses Dokuments liegt bei den AutorInnen. Weder der Fördermittelgeber noch die AutorInnen übernehmen Verantwortung für jegliche Verwendung der darin enthaltenen Informationen. Infoblatt Solare Wärmenetze | Nr. 11 Im Gespräch: Andreas Reinhardt, Geschäftsführer der Stadtwerke Radolfzell Wo lagen für Ihr Nahwärmeprojekt inkl. Solarthermieanlage in Liggeringen die größten Hemmnisse im Genehmigungsprozess? Die größten Hemmnisse haben wir im Bebauungsplanverfahren durch den Anlagenstandort in einem Landschaftsschutzgebiet erfahren. Die eine Seite war dabei die Fläche des Bauprojekts an sich – die andere Seite sind die erforderlichen Ausgleichsflächen, die geschaffen werden mussten. Neben der eigentlichen Fläche für die Solarthermieanlage und Heizzentrale auch Ausgleichsflächen mit einer gleichwertigen Bodenstruktur zu finden, war eine Herausforderung. Diese Ausgleichsflächen sollte man schon im Vorfeld bei der Planung mitdenken. Welche Verbesserungen im Genehmigungsprozess wünschen Sie sich aufgrund Ihrer Erfahrung aus dem Projekt? Dass die Bearbeitungszeit im Genehmigungsprozess in einer analogen Welt etwas länger dauert, ist sicherlich nachvollziehbar. Ich kann mir vorstellen, dass über Cloud-Dienste in Zukunft sogenannte Mehrfachfertigungen der Dokumente entbehrlich sind und dass man der Genehmigungsbehörde über einen digitalen Zugang die Unterlagen bereitstellen kann. In unserem Fall mussten wir permanent unheimlich viele Anlagen bedrucken, kopieren und in einer Mehrfachfertigung ausliefern. Ich denke, das ist in der heutigen Zeit nicht mehr Stand der Technik. Es gibt in der digitalen Welt von heute bessere Möglichkeiten, die Planungsprozesse effizienter und somit die Projekte schneller zur Ausführung bringen. Auf welche Art und Weise wurde die Öffentlichkeit einbezogen und wie wurde es angenommen? Man muss die Öffentlichkeit von der Sinnhaftigkeit des Projekts überzeugen. Dazu haben wir verschiedene Mittel eingesetzt, unter anderem 10 Infoveranstaltungen vor Baubeginn, sodass jeder Bürger sich umfassend informieren konnte. Im Zusammenhang mit dem Nahwärmenetz haben wir auch die Themen Glasfaseranbindung, Erneuerung der Hausanschlüsse, Erneuerung der Straßenbeleuchtung, der Gehsteige und der Fahrbahn mitkommuniziert, sodass insgesamt der Mehrfachnutzen deutlich wurde. Entscheidend war auch, dass wir bei zwei Exkursionen mit unserem eigenen Stadtbusbetrieb ca. 50 Familien an bestehenden Anlagen gezeigt haben, wie so ein Projekt in der Realität aussieht. Daneben ist das persönliche Gespräch bei der Bestandsaufnahme ein entscheidender Faktor. Dort hat man Gelegenheit, im Face-to-Face-Kontakt die positiven Argumente ausführlich zu erläutern, was bei Infoveranstaltungen im großen Rahmen deutlich schwieriger ist. Hilfreich ist auch der Verweis auf den Beitrag zum ökologischen Umbau der Wärmenutzung – weg von alten Ölkesseln und hin zu modernen umweltfreundlichen Technologien. Durch die Glasfaseranbindung ergeben sich zusätzlich Standortvorteile für Gewerbebetriebe und erhöhte Grundstückswerte für Eigentümer sowie Vorteile in der alltäglichen Nutzung, z.B. für das Home-Office. Was würden Sie anderen Kommunen und Stadtwerken raten, wenn sie in ihrem Umfeld ein ähnliches Projekt entwickeln wollen? Im Grundsatz ist es zu Beginn wichtig, Überzeugung bei den betroffenen Bürgern zu schaffen. Das geht u.a. über wirtschaftliche Argumente, also einen persönlichen monetären Vorteil für die Beteiligten. Zusätzlich empfiehlt sich eine frühzeitige Klärung der Grundstücksfrage nicht nur für das Baufeld, sondern auch für die Ausgleichsflächen, die man im Rahmen des Genehmigungsprozesses benötigt. „Die Öffentlichkeit frühzeitig von dem Projekt überzeugen“

2023-03-22T11:50:52+01:00Dienstag, 1. Dezember, 2020|
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