Klimaschutz & erneuerbare Wärme
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Rahmenbedingungen Hamburg Open preview
1 Erneuerbare Energien im Fernwärmenetz Hamburg Teil 2: Transformationsstrategie Fernwärme Stand: 22. Dezember 2017 Christian Maaß (Autor) Dr. Matthias Sandrock (Projektleiter) 2 Inhalt 1 Aufgabenstellung............................................................................................................................. 3 2 Rahmenbedingungen der Transformation: Die Wärmeversorgung der Hamburger Gebäude ..... 5 2.1 Der Gebäudebestand .............................................................................................................. 5 2.2 Die Gebäude-Wärmeversorgung............................................................................................. 6 2.3 Das Fernwärmenetz ................................................................................................................ 8 2.4 Die Fernwärme-Erzeugung .................................................................................................... 10 2.5 Schlussfolgerungen................................................................................................................ 11 3 Ziele der Transformationsstrategie ............................................................................................... 12 3.1 Umsetzung des Volksentscheids ........................................................................................... 12 3.2 Klima- und Ressourcenschutz ................................................................................................ 13 3.3 Versorgungssicherheit ........................................................................................................... 14 3.4 Sozialverträglichkeit, Wirtschaftlichkeit und Kostensicherheit ............................................. 15 3.5 Investitionssicherheit ............................................................................................................ 15 3.6 Effiziente und flexible Infrastrukturen .................................................................................. 15 3.7 Regionale Wertschöpfung ..................................................................................................... 16 3.8 Angemessene Berücksichtigung von Verbraucherinteressen ............................................... 16 3.9 Bürgerbeteiligung .................................................................................................................. 16 4 Der Weg zur Transformationsstrategie ......................................................................................... 17 5 Arbeitsthesen für die Transformationsstrategie ........................................................................... 20 5.1 Wärmesystem: Ausbau der Fernwärme? .............................................................................. 21 5.2 Erzeugung .............................................................................................................................. 23 5.3 Verteilung .............................................................................................................................. 28 5.4 Speicherung ........................................................................................................................... 30 5.5 Vertrieb.................................................................................................................................. 30 5.6 Kundenseitige Optimierung .................................................................................................. 32 6 Übersichten ................................................................................................................................... 34 7 Literaturverzeichnis ....................................................................................................................... 36 3 1 Aufgabenstellung Im Rahmen der Beauftragung einer Strategie zur Steigerung des Einsatzes Erneuerbarer Energien in der Fernwärme ist das Hamburg Institut neben den Lösungsansätzen zum Ersatz des HKW Wedel auch mit der Erstellung einer langfristigen Transformationsstrategie für die Hamburger Fernwärme beauftragt worden. Fernwärmenetze haben das Potenzial, die Klimaschutzziele im Gebäudesektor besonders kostengünstig zu erreichen, da sie die großtechnische Erschließung von erneuerbaren Energien ermöglichen. Sie sind ein potenzielles Schlüsselelement für eine sozialverträgliche Umsetzung der Energiewende im Wohnungssektor. Derzeit ist die Hamburger Fernwärme jedoch durch fossile Energien geprägt und in dieser Form nicht nachhaltig. Der Senator für Umwelt und Energie hat das Ziel ausgerufen, bis Mitte der 2020er Jahre die Hamburger Fernwärme ohne den besonders klimaschädlichen Brennstoff Kohle betreiben zu können. Neben der Aufgabe, die aktuell im Kohle-Heizkraftwerk Wedel produzierte Wärme klimafreundlich zu ersetzen, gerät damit die noch schwierigere Aufgabe in den Fokus, die Wärme aus dem größten Heizkraftwerk der Stadt in Tiefstack zu ersetzen. Dieses ist für die Produktion von etwa 2/3 der Hamburger Fernwärme verantwortlich. Eine Umstellung der Fernwärmeproduktion von Kohle auf Erdgas bringt zwar kurzfristig erhebliche Minderungen der CO2-Emissionen, bietet jedoch keine dauerhaft tragfähige Perspektive: Die Europäische Union, die Bundesregierung und der Senat verfolgen das Ziel, bis zum Jahr 2050 den Gebäudebestand weitgehend klimaneutral mit Energie zu versorgen. Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn sowohl in der Fernwärmeversorgung als auch in der dezentralen Gebäudebeheizung nicht nur auf Kohle verzichtet wird, sondern weitestgehend auch auf Erdgas und Erdöl. Die Aufgabe, die Wärmeversorgung innerhalb von rund 30 Jahren grundlegend zu verändern, erfordert einen tiefgreifenden technologischen Wandel des Energiesystems. Ein solcher tiefgreifender Veränderungsprozess kann nur innerhalb eines von der Politik vorgegebenen kohärenten, rechtlich-wirtschaftlichen Rahmens zum Erfolg geführt werden. Die Ausrichtung des Transformationsprozesses für die Fernwärme hängt dabei stark von den Entwicklungen des Energiesystems im Stromsektor sowie bei der Entwicklung des Energiebedarfs im Gebäudesektor ab. Die Transformationsstrategie für die Fernwärme kann daher nicht losgelöst von den Entwicklungen und Zielen in diesen Sektoren entwickelt werden. Der Fernwärme-Transformationsprozess muss daher in eine gesamtstädtische langfristige Strategie für die Wärmeversorgung eingebettet werden, welche wiederum mit den Entwicklungen der Energiewende auf bundesdeutscher und europäischer Ebene rückgekoppelt werden muss. Dabei müssen verschiedene Weichenstellungen vorgenommen werden. Diese betreffen vor allem die zukünftige Rollen der netzgebundenen Wärmeversorgung und der dezentralen Wärmeerzeugung auf Gebäudeebene – aber auch die Rolle der Energieeffizienz. Erst wenn hinreichender Sicherheit abgeschätzt werden kann, in welchen Bereichen der Stadt auch in Zukunft ein hinreichend hoher Wärmebedarf vorhanden sein wird und inwieweit dieser nicht dezentral oder durch Strom gedeckt wird, kann sinnvoll über den Aus- und Umbau der Fernwärme diskutiert werden. Erst nachdem diese grundlegenden Fragen nach der zukünftigen Rolle der Fernwärme in Hamburg geklärt sind, können die sich hieran anschließenden operativen Fragen des technologischen Strukturwandels abschließend beantwortet werden. Hierzu gehören insbesondere die Fragen nach 4 der zukünftigen Erzeugung der erneuerbaren Fernwärme, dem nötigen Umbau der Wärmenetz-Infrastruktur und der kundenseitigen Anlagen.1 Die Beantwortung der Frage nach der grundlegenden Rolle der Fernwärme und der daraus folgenden operativen Fragen kann nicht in diesem Kurzgutachten erfolgen, sondern muss einem umfassenden Klärungsprozess überlassen bleiben. Dieser Klärungsprozess geht weit über rein fachliche Fragen hinaus und erfordert eine Reihe weitgehender politisch-gesellschaftliche Entscheidungen. Wir verstehen die Aufgabe der Entwicklung einer Transformationsstrategie Fernwärme daher auch als Frage nach der Entwicklung eines übergeordneten Klärungsprozesses, der es der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) ermöglicht, die zukünftige Rolle der Fernwärme zu definieren und hierauf aufbauend den notwendigen technisch-ökologischen Strukturwandel in der Hamburger Wärmeversorgung initiieren und steuern zu können. In Vorbereitung eines solchen Klärungsprozesses werden in dieser Kurzstudie Arbeitsthesen aufgestellt, in welche Richtung der Transformationspfad der Hamburger Wärmeversorgung und des Fernwärmesystems aus Sicht des Hamburg Instituts aus heutiger Sicht gesteuert werden sollte. Diese Thesen sind nicht als Vorwegnahme des Klärungsprozesses gedacht, sondern sollen in einem solchen Prozess zur Diskussion gestellt werden. Vor diesem Hintergrund ist das Ziel dieses Papiers, herauszuarbeiten, von welcher die energie- und wohnungswirtschaftliche Ausgangssituation der Transformationsprozess ausgeht (unten 2.), welche Rahmenbedingungen und Leitlinien für den dargelegten gesamtstädtischen planungs- und Klärungsprozess zu beachten sind (3.), wie der Planungsprozess ausgestaltet werden könnte (4.), welche inhaltlichen Arbeitsthesen zur zukünftigen Transformation der Fernwärme aus Sicht der Gutachter dem Planungsprozess zugrunde gelegt werden sollten (5.); die sich hieraus ergebenden Ansätze werden in zwei zusammenfassenden Übersichten dargestellt (6.). 1 Einige der im Auftrag des BUND Hamburg erarbeiteten Aspekte aus den Gutachten von LBD / Hamburg Institut „Rekommunalisierung der Hamburger Fernwärmeversorgung“ (http://www.hamburg-institut.com/images/pdf/studien/BUND%20Fernwaerme%20Hamburg_Endstand.pdf , 2013) sowie „Ökologisch-soziale Wärmepolitik für Hamburg“ (http://www.hamburg-institut.com/images/pdf/studien/150529_oekologisch-soziale_Waerme_BUND_HH.pdf, 2013) werden im Folgenden punktuell aufgegriffen und weiterentwickelt. 5 2 Rahmenbedingungen der Transformation: Die Wärmeversorgung der Hamburger Gebäude 2.1 Der Gebäudebestand Die beheizte Gebäudefläche in Hamburg beträgt insgesamt ca. 125 Mio. m². Davon entfallen etwas mehr als die Hälfte (64 Mio. m²) auf Wohngebäude. Darunter sind 30 Mio. m² große Mehrfamilienhäuser und je etwa 17 Mio. m² kleine Mehrfamilienhäuser und Einfamilienhäuser. Bei den Nicht-Wohngebäuden entfallen 50 Mio. m² auf große Immobilien (> 1.000 m²).2 Im Jahr 2010 bestand ein Gebäudewärmedarf von knapp 15 Mio. MWh/a. Etwa ein Drittel davon entfiel auf große Nichtwohngebäude, jeweils etwa 20% wurden in Einfamilienhäusern und großen Mehrfamilienhäusern benötigt. Gebäudeart Heizwärme- und Warmwasserbedarf 2010 [MWh/a] Einfamilienhaus 3.185.888 Mehrfamilienhaus klein 2.085.352 Mehrfamilienhaus groß 3.210.674 Nichtwohngebäude klein (<500 m²) 221.531 Nichtwohngebäude groß (500 – 1.000 m²) 1.304.608 Nichtwohngebäude groß (>1.000 m²) 4.935.547 Summe 14.916.601 Tabelle 1: Wärmebedarf für Wohn- und Nichtwohngebäude in Hamburg 20103 Der Energiekennwert für Wohngebäude liegt im Durchschnitt bei rund 140 kWh/m2/a, wobei es zwischen den Bezirken erhebliche Unterschiede gibt.4 Ursächlich hierfür sind zwei Faktoren: Je höher der Anteil von Ein- und Zweifamilienhäusern ist, desto höher ist der spezifische Wärmebedarf. Hingegen führt ein hoher Anteil von neuen Gebäuden zu spezifisch niedrigeren Wärmebedarfen. Die bisherige jährliche Sanierungsrate in Hamburg beträgt laut Schätzungen von Ecofys (2010) bei rund 1% Vollsanierungen sowie 0,8% Teilsanierungen p.a.5 Die FHH nennt in der Drucksache 20/11772 eine Sanierungsquote von 1,2 %.6 Der Hamburger Senat strebt für den Gebäudesektor bis zum Jahr 2050 einen jährlichen Endenergiebedarf (Heizung und Warmwasser) bei bestehenden Mehrfamilienhäusern im Bestand von durchschnittlich 40–45 kWh/m² und bei Einfamilienhäusern von 45–55 kWh/m² an.7 Bei Nichtwohngebäuden wird eine Minderung des Wärmebedarfs um 50 Prozent angestrebt. 2 Vgl. Ecofys (2010), S. 33. 3 Nach Ecofys (2010), S. 38. 4 Vgl. Ecofys (2014), S. 19. 5 Vgl. Ecofys (2010), S. 37. 6 kritisch hierzu Rabenstein (2014), S. 18. 7 Hamburger Klimaplan, Bürgerschaftsdrucksache 21/2521, S. 3 und 8. 6 Die somit angestrebte Reduzierung des spezifischen Wärmebeddarfs der Gebäude um etwa 2/3 wird mit dem bestehenden Sanierungstempo drastisch verfehlt werden. Es erscheint zunehmend zweifelhaft, ob die zur Zielerreichung nötige Vervielfachung der Sanierngstiefe und –geschwindigkeit realistisch ist: Bislang sind hierfür weder die erforderlichen politischen Instrumente noch die erforderlichen finanziellen Ressourcen erkennbar. Ohne ein – bislang nicht erkennbares – ganz erhebliches Umsteuern zur Veränderung der Rahmenbedingungen auf Bundes- und Landesebene läuft der bestehende Entwicklungstrend auf eine quantitativ deutlich signifikante Nichterfüllung der Effizienzziele im Gebäudebereich hinaus. Gleichzeitig wächst der Gebäudebestand durch neue Gebäude, insbesondere zur Bereitstellung der vom Senat angestrebten 10.000 neuen Wohnngen pro Jahr, jedoch auch im Bereich der Nicht-Wohngebäude. Trotz steigender Anforderungen an die Energieeffizienz weisen diese Gebäude nach wie vor einen relevanten Energiebedarf auf, der noch immer überwiegend durch fossile Brennstoffe gedeckt wird. Nicht immer wird auch bei den heute neu gebauten Gebäuden der für 2050 angestrebte niedrige Wärmebedarf gedeckt – eine energetische Sanierung dieser neu gebauten Gebäude innerhalb der nächsten Jahrzehnte ist gleichwohl nicht zu erwarten. 2.2 Die Gebäude--Wärmeversorgung Die Bereitstellung von Raumwärme und Warmwasser bildet mit Abstand den größten Teil des Energiemarktes in Hamburg: 8 Von ca. 48 TWh Endenergie, die im Jahr 2015 in Hamburg verbraucht wurden, entfielen etwa 19,12 TWh (ca. 40%) auf den Wärmebereich. Dabei wurden 12,1 TWh Erdgas, 2,5 TWh Heizöl und 4,3 TWh Fernwärme verbraucht. Etwas weniger als die Hälfte der Gesamtwärmemenge wurde in den Hamburger Haushalten verbraucht. Die Wärmeenergie für Prozesswärme in Betrieben sowie die Versorgung von gewerblich genutzten Gebäuden ist daher ebenso bedeutsam wie die Versorgung von Wohngebäuden. Prozessenergie hat meist jedoch höhere Anforderungen an das Temperaturniveau als mit der regulären Fernwärme über Warmwassernetze bereitgestellt werden kann, so dass dieser Teil gesondert betrachtet werden muss und im Rahmen dieses Kurzgutachtens nicht weiter untersucht werden kann. Für die Haushalte beansprucht Wärme mit über 70% (2011) den mit Abstand größten Teil des Energieverbrauchs.9 Bei der Beheizung und Warmwasser-Bereitstellung für Wohngebäude dominieren fossile Energien: Hier entfielen 5,6 TWh auf Erdgas, 1,6 TWh auf Heizöl und 2,2 TWh auf Fernwärme. Auch in der CO2-Bilanz schlägt sich der Wärmesektor stark nieder: Im Jahr 2015 wurden in Hamburg energiebedingt ca. 17,3 Mio. t CO2 ausgestoßen, etwa ein Drittel entfällt auf den Wärmebereich. Es wurden etwa 2,8 Mio. t CO2 durch den Einsatz von Erdgas emittiert. 1,5 Mio. t entfallen auf die Fernwärme und etwa 0,6 Mio. t auf Heizöl. Im Jahr 2015 war Wärme für mehr als die Hälfte der auf Haushaltsebene entstehenden CO2-Emissionen verantwortlich.10 8 Zum Folgenden: Energiebilanz und CO2-Bilanzen für Hamburg 2015, Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein (2017). 9 Vgl. Arrhenius (2010), S. 13ff. 10 Vgl. Energiebilanz und CO2-Bilanzen für Hamburg 2015, Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein (2017). 7 Abbildung 1: Anteile der Energieträger an der CO2-Bilanz 2015 von Haushalten, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen und übrigen Verbrauchern (ohne Stromverbrauch, ohne Verkehr, ohne Industrie), Daten nach 11 11 Energiebilanz und CO2-Bilanzen für Hamburg 2015, Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein (2017). Kohle 0,3% Gase 48,1% Mineralöl 17,1% Fernwärme 34,5% CO2-Bilanz Hamburg 2015 Wärmeanwendungen Haushalte /GHD 8 2.3 Das Fernwärmenetz Die Fernwärmeversorger liefern etwa 25% des Hamburger Wärmebedarfs für Wohn- und Nichtwohngebäude,12 während drei Viertel des Wärmebedarfs über erdgas- und heizölbefeuerte Zentralheizungen gedeckt werden. Im bundesdeutschen Vergleich der Großstädte dürfte dies eine ansehnlicher Marktanteil sein, im Vergleich zu skandinavischen Großstädten ist dieser Wert hingegen niedrig.13 Das von Vattenfall Wärme Hamburg (VWH) betriebene Fernwärmenetz ist mit mehr als 450.000 angeschlossenen Nutzeinheiten das zweitgrößte Fernwärmenetz Deutschlands. Abbildung 2: Fernwärmenetzkarte VWH (Ausschnitt)14 Daneben existieren zahlreiche, teilweise deutlich kleinere Wärmenetze in Hamburg. Einige dieser Wärmenetze gehören ebenfalls der VWH, die nächstgrößeren Wärmenetze im Hamburger Nordosten und Nordwesten gehören zum e.on-Konzern (Hansewerk Natur). Die Transformation dieser Wärmenetze ist jedoch nicht Gegenstand dieses Gutachtens, welches sich vornehmlich auf das VWH-Wärmenetz bezieht. Etwa die Hälfte der von Wärmenetzen erschlossenen Gebäude sind Gewerbegebäude, einschließlich der zahlreichen Gebäude im Eigentum FHH (Schulen, Verwaltungsgebäude, Hochschulen, etc.). Nach der Erfassung der Beheizungsstruktur im Rahmen des Mikrozensus 2011 werden in der FHH 12 Vgl. Arrhenius (2010), S. 71. 13 In dänischen und schwedischen Großstädten liegt der Marktanteil der Fernwärme regelmäßig deutlich über 50%, s. Nachweise zu einzelnen Städten unten. 14 http://www.vattenfall.de/de/file/VWH_Netzkarte_Hamburg_26486980.pdf. 9 insgesamt 258.376 Wohnungen mit Fernwärme beheizt.15 Der von der Vattenfall-Fernwärme versorgte Anteil wird auf etwa 200.000 Wohnungen geschätzt.16 Die Fernwärme-Abnahmestruktur ist von einer hohen Wärmedichte geprägt. Der Leistungswert beträgt 4,0 MW je km Trasse, was der zweithöchste Wert im Bundesländervergleich. ist 17 Betrachtet man den Anteil der Gebäude mit Fernwärmeanschluss, ergeben sich je nach Bezirk unterschiedliche Werte, die in Hamburg-Mitte und Hamburg-Nord Werte über 20% aufweisen.18 Diese Werte geben jedoch keinen Aufschluss über den tatsächlichen Anschlussgrad an das Fernwärmenetz in den vom Wärmenetz erschlossenen Gebieten. Aus einigen Quartierskonzepten kann der Rückschluss gezogen werden, dass es innerhalb der vom Fernwärmenetz erschlossenen Gebiete viele Gebäude noch nicht an das Fernwärmenetz angeschlossen sind. Nachgewiesen wurde dies insbesondere in den Quartierskonzepten Eimsbüttel19 und Dulsberg20. In Dulsberg beträgt der Anschlussgrad ca. 65%, in Eimsbüttel hingegen sind im Untersuchungsgebiet ganze Straßenzüge nicht von der Fernwärme versorgt. Des Weiteren gibt es dicht besiedelte Stadteile wie Ottensen, die zwar innerhalb des Fernwärmeversorgungsgebiets liegen, jedoch nur ein leistungsarmes Verteilnetz aufweisen und damit quantitativ relevante zusätzliche potenzielle Wärmesenken für die Fernwärme darstellen. Darüber hinaus liegen in den Randbereichen des Fernwärmenetzes zahlreiche wachsende Stadtteile. Dies betrifft sowohl Stadtteile in der Planungsregion Hamburg-Ost („Stromaufwärts an Elbe und Bille“) wie Rothenburgsort, aber auch andere Stadtteile wie z.B. Lokstedt, Langenfelde, Bahrenfeld, Bramfeld und Alsterdorf, die bislang nicht oder nur rudimentär mit Fernwärme versorgt werden. Es bietet sich an, die in diesen Vierteln geplanten größeren Neubauvorhaben mit Fernwärme zu erschließen. Zur Versorgung dieser Gebiete bedürfte es teilweise jedoch erheblicher Investitionen, die nicht nur die Verlegung neuer Verteilnetze, sondern ggf. auch die Verstärkung der bestehenden Transportnetze erfordern. Im Zuge des seit mehreren Jahrzehnten andauernden Ausbaus des Netzgebietes in die nördlichen Stadtteile sind die ursprünglich für geringere Leistungen ausgelegten Wärmetransportleitungen von den Erzeugungsanlagen bereits stark ausgelastet. Um weitere Verbraucher anschließen zu können, wurde bereits in den 1970er Jahren die Heizwassersystemtemperatur auf 136°C im Vorlauf im Winter erhöht.21 Die weitere Ausdehnung und Verdichtung des Fernwärmenetzes kann daher in einigen Stadteilen nur parallel mit einer Verstärkung der Wärmetransportleitungen erfolgen, wie sie seit einigen Jahren in Altona vorgenommen werden. Hervorzuheben ist ebenfalls, dass die Stadtviertel entlang der Fernwärmetransportleistung von Wedel in die innere Stadt bislang kaum von der Fernwärme versorgt werden. Auch wenn die Wärmedichte in diesen Gebieten in der Regel deutlich geringer ist als in den innerstädtischen Siedlungsbereichen und die spezifischen Kosten für den Aufbau einer netzbasierten Wärmeversorgung damit höher sind, ist der Aufbau von Wärmenetzen eine mittel- bis langfristig 15 https://ergebnisse.zensus2011.de. 16 LBD/Hamburg Institut, S. 20. 17 AGFW-Hauptbericht 2010, Frankfurt 2012 18 Vgl. Ecofys (2014), S. 21ff. 19 http://suche.transparenz.hamburg.de/dataset/energetisches-konzept-fuer-das-quartier-eimsbuettel, S. 37 ff., 66 ff. 20 http://www.hamburg.de/contentblob/4497132/e75c35aa48b70e5225e60f51663c46c7/data/dl-energiekonzept-hamburg-dulsberg.pdf 21 Dieter Dommann: Die Fernwärme- und Fernkälteversorgung in der Freien und Hansestadt Hamburg, Hrsg. HEW 1994, S. 21 ff; Bürgerschaftsdrucksache 19/6387 (Parlamentsdatenbank der Hamburgischen Bürgerschaft) 10 denkbare Option. In vielen skandinavischen Großstädten – beispielsweise Kopenhagen,22 Göteborg23 und Stockholm - werden Stadtviertel mit einer ähnlichen Siedlungsstruktur bereits heute zu moderaten Kosten mit Fernwärme versorgt. 2.4 Die Fernwärme--Erzeugung Die Erzeugung der Fernwärme erfolgt in zwei Heizkraftwerken, fünf Heizwerken und acht Blockheizkraftwerken, 24 wobei jedoch 99% der Wärmearbeit von fünf Anlagen erbracht wird. Die Anteile der Erzeugungsanlagen an der Wärmebereitstellung für das innerstädtische Fernwärmenetz zeigt folgendes Bild: Abbildung 3: Anteile der Fernwärmeerzeugung in Hamburg Quelle: LBD/Hamburg Institut, S. 21. Die Bereitstellung der Vattenfall-Fernwärme basiert somit nur auf wenigen zentralen Anlagen an den Standorten Tiefstack, Wedel sowie den Abfallverbrennungsanlagen im Hamburger Osten. Der Brennstoffeinsatz in der Hamburger Fernwärme ist durch den mit rund 68% sehr hohen Anteil an Steinkohle gekennzeichnet. 25 Durch den als biogen klassifizierten Anteil am Siedlungsabfall (MVB) liegt hier der Anteil erneuerbarer Energien bei etwa 8%.26 Aufbauend auf den Empfehlungen des Gutachtens zum Ersatz des Kraftwerks Wedel27 soll zukünftig Fernwärme überwiegend aus regenerativen Energien und industrieller Abwärme auch am Standort Hafen in relevanten Größenordnungen erzeugt und über eine Anschlussleitung unter der Elbe nach 22 In Kopenhagen werden 55% des gesamten Wärmebedarfs über Fernwärme geliefert, http://www.hofor.dk/wp-content/uploads/2016/09/district_heating_in_cph.pdf. Hierunter sind auch zahlreiche Viertel außerhalb des verdichteten innerstädtischen Bereichs und Vororte außerhalb der Stadtgrenzen mit einer moderaten Siedlungsdichte. 23 https://grist.files.wordpress.com/2010/09/gothenburg,_sweden_i-district_energy_climate_award.pdf, S. 11: 60% aller Einwohner werden mit Fernwärme versorgt, darunter 90% aller Mehrfamilien und Gewerbegebäude sowie 20% der Ein- und Zweifamilienhäuser. 24 http://www.vattenfall.de/de/fernwaerme-fuer-berlin-und-hamburg.htm, Abruf am 1.7.2013 25 Vgl. zum Einsparungspotenzial bei einem Brennstoffwechsel von Kohle zu Erdgas Arrhenius Institut, Basisgutachten zum Masterplan Klimaschutz für Hamburg, 2010,. http://www.hamburg.de/contentblob/4312988/d35ac390ff234478e818023286d2a2b4/data/basisgutachten-masterplan-klimaschutz.pdf 26 LBD/Hamburg Institut, Rekommunalisierung der Hamburger Fernwärmeversorgung, Endfassung vom 5. September 2013, S. 36 f.; nicht berücksichtigt ist hierbei die Industriedampfversorgung im Hafen aus der Müllverbrennungsanlage Rugenberger Damm. 27 Hamburg Institut, Erneuerbare Energien im Fernwärmenetz Hamburg, 2016. HKW Wedel 29% MVB/AVG 20% HKW Tiefstack 36% GuD Tiefstack 12% HKW HafenCity 3% Anteile der Fernwärmeerzeugung 11 Norden geleitet werden. Daneben wird der Standort Stellingen mit verschiedenen Abfallverwertungsanlagen zu einem größeren Standort zur Erzeugung von Fernwärme ausgebaut. 2.5 Schlussfolgerungen Der Gebäudebestand weist in Hamburg noch immer einen hohen Wärmebedarf auf. Selbst wenn die Sanierungsrate und –tiefe zukünftig gesteigert werden kann, wird – bereits durch den Zubau von neuen Gebäuden innerhalb des Siedlungsbereichs – auch mittel- und langfristig ein hoher Wärmebedarf verbleiben. Bislang spielen die erneuerbaren Energien sowohl in der dezentralen Wärmeerzeugung als auch im Fernwärmesystem eine nur untergeordnete Rolle. Die energetische Sanierung der Gebäude und die damit verbundene Verringerung des Fernwärmeabsatzes führen zwar strukturell zu einer Verschlechterung der Wirtschaftlichkeit der Fernwärme, jedoch wird dieser Effekt durch den von der Verbrauchsmenge unabhängigen Grundpreis-Anteil begrenzt. Zudem gibt es innerhalb des Fernwärmeversorgungsgebiets deutliche Potenziale zur Steigerung des Anschlussgrads. Ein Rückgang des spezifischen Wärmebedarfs pro Gebäude kann daher grundsätzlich durch Neuerschließungen und Verdichtung der Fernwärmenetze entgegengewirkt werden. Zur Realisierung einer höheren Anschlussquote sind jedoch erhebliche Investitionen in neue Leitungen sowie teilweise auch für das Bestandsnetz (Transportleitungen) notwendig. In den Randbereichen des heutigen Fernwärmenetzes besteht das Potenzial, wachsende Stadteile mit einer hinreichend hohen Wärmedichte neu mit Fernwärme zu erschließen. Für den Transformationsprozess in Richtung erneuerbarer Energien bedeutet der pro Gebäude sinkende Absatzrückgang sowie die kostenaufwändige Erschließung neuer Stadtteile ein Auslastungs- und Finanzierungsrisiko, welches nur durch eine aktive Steuerung des Transformationsprozesses reduziert werden kann. 12 3 Ziele der Transformationsstrategie Jeder Prozess zur Formulierung einer Strategie zur Transformation der Fernwärme muss sich am Anfang die Frage stellen, was mit dem Prozess bewirkt werden soll. Die Zieldefinition des Transformationsprozesses ist dabei keine einfache Aufgabe: Neben dem primären Ziel einer Umstellung der Fernwärme auf Erneuerbare Energien gilt es eine Reihe weiterer gesellschaftlicher Anforderungen an die zukünftige Wärmeversorgung zu berücksichtigen. Eine große Herausforderung besteht darin, den Transformationsprozess der urbanen Wärmeversorgung zu erneuerbaren Energien in die grundlegenden Ziele einer vorausschauenden kommunalen Wärmepolitik zu integrieren. Dabei müssen verschiedene energiewirtschaftliche und kommunalpolitische Ziele miteinander in Einklang gebracht werden. Die Gewichtung der teils gegenläufigen Interessen ist wiederum dem vorgeschlagenen gesellschaftlich-politischen Klärungsprozess vorbehalten, der im Anschluss näher dargestellt wird. 3.1 Umsetzung des Volksentscheids Die Verfassungsorgane der FHH sind durch den Volksentscheid daran gebunden, „alle erforderlichen und zulässigen Schritte zu unternehmen, um die Hamburger Strom-, Fernwärme- und Gasleitungsnetze 2015 wieder vollständig in die Öffentliche Hand zu übernehmen. Verbindliches Ziel ist eine sozial gerechte, klimaverträgliche und demokratisch kontrollierte Energieversorgung aus erneuerbaren Energien.“ Aus dem Auftrag des Volksentscheides folgt, dass die Energie-Infrastrukturen für eine sozial gerechte und klimaverträgliche Energiepolitik genutzt werden sollen. Während das Strom- und Gasnetz bundesrechtlich stark reguliert sind und dies die Handlungsspielräume dieser Netzbetreiber deutlich einschränkt, verfügen die Eigentümer und Betreiber von Wärmenetzen über weitgehende Autonomie in ihren Entscheidungen zum Umbau der Infrastruktur zur Wärmeerzeugung und –verteilung. Hieraus ergeben sich erhebliche Spielräume für die Bewirtschaftung des Netzes im Sinne der Ziele des Volksentscheides. Die mangelnde Sicherheit im Hinblick auf die Rolle der Fernwärme in der zukünftigen Wärmever-sorgung hat erhebliche Auswirkungen auf den Unternehmenswert der VWH als Betreiber der Fernwärme – und damit auf die Umsetzung des Volksentscheides zur Rekommunalisierung des Fernwärmenetzes. Die Ausübung des vertraglich bestehenden Optionsrechts zum Erwerb der verbleibenden 74,9% VWH-Anteile durch die Stadt wird maßgeblich dadurch in Frage gestellt, dass der hierfür vereinbarte Mindestpreis im Rahmen einer Unternehmensbewertung nicht erreicht werden könnte. Eine klare Ausbaustrategie für die Fernwärme hätte erhebliche Auswirkungen auf die Unternehmens-bewertung. Je unklarer ist, ob der Fernwärmeabsatz in Zukunft stagniert, zurückgeht oder steigt, desto schwieriger wird die Bewertung des Unternehmenswertes. Investoren müssen in einer solchen Situation Risiken einkalkulieren, dass bei mangelnder Unterstützung der Stadt der Fernwärmeabsatz infolge zunehmender Sanierung und mangelnder Erschließung neuer Versorgungsgebiete stagniert oder sogar zurückgeht. Dies schlägt sich in der Bewertung des Unternehmenswertes nieder. Der Wert des Fernwärmenetzes liegt somit ganz wesentlich in der Hand der Stadt. Genauso wie der Aufbau des Hamburger Fernwärmenetzes durch die seinerzeitige HEW war nur möglich war aufgrund einer langfristig angelegten und mit hohen Summen finanziell hinterlegten Strategie der FHH und seiner öffentlichen Unternehmen, ist auch der weitere Ausbau dieses Netzes nur mit Unterstützung der Stadt denkbar. 13 3.2 Klima-- und Ressourcenschutz Klima- und Ressourcenschutz ist eine der zentralen Zielsetzungen für eine zukunftsorientierte Energiestrategie. Die Klimaschutzziele sind nur zu erfüllen, wenn die Transformation der Energieversorgung auf Erneuerbare Energien und eine gleichzeitige deutliche Energieeinsparung gelingt. Dies gilt insbesondere für das Ziel der Bundesregierung und des Senats,28 bis zum Jahr 2050 den dann vorhandenen Gebäudebestand nahezu klimaneutral mit Energie zu versorgen. Dieses Ziel stellt einen ganz zentralen Baustein des Masterplans Klimaschutz der Bundesregierung dar und wird daher als unverrückbare Voraussetzung angenommen. Nach den Szenarien der „Energieeffizienzstrategie Gebäude“29 des BMWi sind zur Erreichung eines nahezu klimaneutralen Gebäudebestandes auf Bundesebene nicht nur erhebliche zusätzliche Anstrengungen bei der Gebäudesanierung nötig, sondern auch dramatische Steigerungen der Anteile erneuerbarer Energien. Bei einer Halbierung des Energiebedarfs bis 2050 wäre gleichzeitig eine Verfünffachung des EE-Anteils erforderlich (auf ca. 60%). Abbildung 4: Möglicher Zielkorridor aus Energieeinsparung und Umstellung auf erneuerbare Energien im Gebäudesektor30 Ohne eine erhebliche Steigerung der politischen Anstrengungen dürfte jedoch bereits eine Halbierung des Energiebedarfs gegenüber dem heutigen Bedarf kaum zu erreichen sein.31 Nach einer Studie für das seinerzeitige BMVBS zur Erreichung der Klimaschutzziele im Wohngebäudesektor32 könne dies nur gelingen, wenn die Schnelligkeit der energetischen Modernisierung des Gebäudebestandes in etwa verdreifacht wird und gleichzeitig die Qualität der Wärmeschutzmaßnahmen deutlich erhöht wird. Die im Ergänzungsgutachten von Ecofys zum Masterplan Klimaschutz im „Referenzszenario“33 angenommene Halbierung des Energiebedarfs der Wohngebäude in Hamburg bis zum Jahr 2050 (gegenüber 2010) und die hierauf gegründete entsprechende Einschätzung des Senats34 ist vor 28 Hamburger Klimaplan (2015), Bürgerschaftsdrucksache 21/2521, S. 28. 29 BMWi (2014b), S. 10ff. 30 BMWi (2014b), S. 10. 31 Vgl. z.B. Shell BDH (2013), S. 4. 32 Vgl. BMVBS (2013), S. 6. 33 Vgl. Ecofys (2010), S. 37. 34 Vgl. Zwischenbericht Wärmekonzept für Hamburg (2014) , Bügerschaftsdrucksache 20/11772. 14 diesem Hintergrund als optimistisch zu bewerten;35 dies gilt umso mehr für die im Klimaschutzplan von 2015 angestrebte Reduzierung des Heiz- und Warmwasserbedarfs um etwa 2/3 bis 2050. Vor diesem Hintergrund rückt eine Verstärkung der Integration der Erneuerbaren Energien in den Gebäudesektor in den Vordergrund: Andere Szenarien wollen die Klimaschutzziele stärker über eine forcierte Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmesektor erreichen.36 Das Fraunhofer ISE kommt in seinem Szenario für eine 100%ige Versorgung des gesamten Energiesektors aus erneuerbaren Energien zu dem Ergebnis, dass die volkswirtschaftlich kostengünstigste Variante einer erneuerbaren Vollversorgung im Strom- und Wärmesektor bei einer energetischen Gebäudesanierung auf 65% des heutigen Wertes für den Heizenergiebedarf des gesamten Gebäudesektors liegt, d.h. die erforderliche Einsparung über Effizienzmaßnahmen liegt bei 35%.37 Für eine Großstadt wie Hamburg können diese für die gesamte Bundesrepublik ermittelten Werte abweichen, jedoch liegen bislang keine entsprechenden Modellrechnungen für Hamburg vor. Es kann jedoch festgehalten werden, dass es Anhaltspunkte dafür gibt, dass das vom Senat angestrebte Niveau eines Heiz- und Warmwasserbedarfs von 40-45 kWh/m2 für Mehrfamilienhäuser und 45-55 kWh/m2 bis zum Jahr 2050 weder bei Fortschreibung der bisherigen Entwicklung, noch bei einer deutlichen Ausweitung der Sanierungstätigkeit realistisch erscheint, und diese Sanierungsziele im Vergleich zu einer Strategie zur Dekarbonisierung und Ausweitung der Fernwärme möglicherweise nicht kosteneffizient sind. Dieser Befund darf jedoch nicht in einer Weise missverstanden werden, dass damit eine Steigerung der Energieeffizienz der Gebäude obsolet würde. Selbst ein vermindertes Reduzierungsziel für den Heizungs- und Warmwasserbedarf von „nur“ 40% oder 50% wäre lediglich mit einer Steigerung der Sanierungsrate und –tiefe gegenüber dem heutigen Stand erreichbar. 3.3 Versorgungssicherheit Unsere Gesellschaft ist auf ein jederzeit verlässliches Energiesystem angewiesen, die Wärmeversorgung der Gebäude und Betriebe muss jederzeit sichergestellt sein. Für die Versorgungssicherheit ist die derzeit hohe Abhängigkeit vom Import fossiler Energieträger nachteilig. Mit einer langfristigen Umstellung auf heimische erneuerbare Energieträger steigt auch die Versorgungssicherheit. Mit der Umstellung auf Erneuerbare Energieträger ergeben sich jedoch auch Herausforderungen für die Versorgungssicherheit: Die Wärmeversorgung muss auch dann gewährleistet werden, wenn fluktuierende Erneuerbare Energien wetterbedingt nicht erzeugt werden können. Durch den Wegfall von fossilen Energien als leicht und kostengünstig zu bevorratende Energieträge ergeben sich daher erhebliche Herausforderungen für die Speicherung der Energie. 35 Zutreffend Rabenstein 2014, S. 16ff. 36 Für Mehrfamilienhäuser vgl. GdW (2013) in dessen Szenario die Klimaziele stark durch eine Dekarbonisierung der Fernwärme erreicht werden. 37 Vgl. Fraunhofer Institut für solare Energieysteme (ISE) (2012). 15 3.4 Sozialverträglichkeit, Wirtschaftlichkeit und Kostensicherheit Energie muss für Verbraucher und Gesellschaft auch langfristig bezahlbar bleiben. Durch den Ausbau erneuerbarer Energien wird die Wärmeversorgung von den volatilen Märkten fossiler Brennstoffe zunehmend entkoppelt. Die Wärmekosten werden dann vor allen durch die – gut kalkulierbaren – Investitionen in die Erzeugungs- und Verteilanlagen bestimmt. Für Investoren ist diese Planungssicherheit ein erheblicher Vorteil. Die sich dadurch ergebenden Kosten werden voraussichtlich jedoch – abhängig vom jeweiligen Preis- und Abgabenniveau fossiler Brennstoffe – höher liegen als die Kosten für die aktuelle, fossile Wärmeversorgung. Der Übergang zu erneuerbaren Energieträgern muss daher auf sozialverträgliche Weise ausgestaltet werden. Die Erreichung der Klimaschutzziele für den Gebäudesektor ist in jedem Fall mit Kosten verbunden. Im Interesse der Gebäudenutzer, welche letztlich für diese Kosten aufkommen müssen, müssen diese Kosten so niedrig wie möglich gehalten werden. Wie bereits oben dargestellt, sind Wärmenetze hierfür potenziell besonders geeignet: Mit Wärmenetzen können große, kostengünstige und klimafreundliche Wärmequellen erschlossen werden, was aufgrund der Skaleneffekte strukturell günstiger ist als die kleinteilige Wärmeerzeugung auf Gebäudeebene. Je höher der Anteil der Erneuerbaren Energien im Wärmenetz ist, desto geringer ist zudem der Druck, den Gebäudebestand sehr schnell und sehr anspruchsvoll energetisch zu sanieren, um die Klimaschutzziele im Gebäudesektor zu erreichen. Auch hierdurch können Kostenvorteile entstehen. Daher gilt es, spezifisch für alle Standorte im Stadtgebiet die jeweils kostengünstigsten Möglichkeiten zur Erreichung eines nahezu klimaneutralen Gebäudebestandes zu identifizieren und umzusetzen. Speziell für das Hamburger Wärmenetz sollten daher die lokal verfügbaren Ressourcen für kostengünstige Erneuerbarer Wärmeproduktion systematisch erfasst und entwickelt werden. 3.5 Investitionssicherheit Ohne einen möglichst breit akzeptierte städtische Strategie zu den entscheidenden Weichenstellungen, wie zukünftig die Wärmeversorgung Hamburgs umgesetzt wird, kann keine langfristig angelegte Strategie zur Transformation der Fernwärme formuliert werden. Jede Fernwärme-Transformationsstrategie müsste „auf Sicht“ fahren, d.h. es könnten keine langfristig ausgerichteten Investitionen getätigt werden. Das Fernwärmegeschäft ist besonders investitionsintensiv und langfristig angelegt, fehlende Sicherheit in Bezug auf die langfristige Wirtschaftlichkeit der Investitionen in neue Netz- und Erzeugungsinfrastruktur führt zwangsläufig zur Unterlassung solcher Investitionen. Je höher hingegen die Sicherheit für das Fernwärmeunternehmen ist, dass sich Zukunfts-Investitionen in die Fernwärme in den kommenden Jahrzehnten langfristig auszahlen, desto größer ist die Bereitschaft, diese Investitionen zu tätigen. 3.6 Effiziente und flexible Infrastrukturen Vor dem Hintergrund des rasanten Wandels im Energiemarkt ist es wichtig, bei anstehenden Investitionen auf eine hohe Flexibilität für sich verändernde Märkte und neue Technologien zu achten. Die Integration erneuerbarer Energien in das Energiesystem erfordert eine stärkere Verzahnung von Strom- und Wärmemarkt. Wärmenetze bieten hier große Potenziale und weisen zudem eine hohe Flexibilität zur Einbindung künftiger Wärmeerzeugungstechnologien auf. Vor 16 diesem Hintergrund muss die kommunale Wärmepolitik zunehmend auch als planerische Aufgabe interpretiert werden, die Infrastrukturpolitik und Stadtplanung verzahnt und die systematisch (z.B. mit digitalen Wärmebedarfskarten wie in Bielefeld) nach wirtschaftlichen Ausbaumöglichkeiten für Wärmenetze sucht. 3.7 Regionale Wertschöpfung Für die Wärmeversorgung der Stadt werden jedes Jahr hohe Summen für den Import fossiler Energien ausgegeben. Mit dem Transfer dieses Geldes in die Erdöl, Gas und Kohle exportierenden Regionen geht es dem lokalen Wirtschaftskreislauf verloren. Die Nutzung der erneuerbaren Energien im Wärmesektor kann Energieimporte durch handwerkliche Arbeit und Ingenieurverstand vor Ort ersetzen.38 Sie generiert für die Kommunen sowie deren Bürger und Wirtschaft einen nachhaltigen ökonomischen Nutzwert. 3.8 Berücksichtigung von Verbraucherinteressen Ausbau und Weiterentwicklung der leitungsgebundenen Wärmeversorgung benötigt eine hohe gesellschaftliche Akzeptanz. Denn anders als im Strom- und Gasmarkt können Verbraucher den Lieferanten der Wärme bei der Fernwärme nicht im Wettbewerb frei auswählen. Die marktbeherrschende Stellung der Fernwärmeversorger erfordert einen besonderen Schutz der Verbraucherinteressen. Für Verbraucher sind zudem weder die Preisbildung noch die ökologische Qualität der Fernwärme transparent.39 Eine stark auf den Ausbau des Fernwärmenetzes zielende Wärmestrategie kann daher an Akzeptanzgrenzen stoßen. Dies gilt umso mehr, solange das Fernwärmenetz mehrheitlich nicht in kommunaler Hand ist und die staatlichen Einflussmöglichkeiten zugunsten des Verbraucherschutzes daher begrenzt sind. 3.9 Bürgerbeteiligung Eine gut funktionierende Bürgerbeteiligung ist notwendig, um den um den Umstrukturierungsprozess auf eine gesellschaftlich breite Basis zu stellen. Dabei geht es nicht nur darum, Akzeptanz in der Bevölkerung für neue Infrastrukturprojekte zu erreichen. Immer mehr Bürgerinnen und Bürger beteiligen sich auch finanziell mit konkreten Projekten an der Energiewende. Dabei sollte in Zukunft auch der Wärmesektor für die finanzielle Bürgerbeteiligung – etwa auf der Basis genossenschaftlicher Strukturen - weiter erschlossen werden. 38 S. näher AGFW, Wertschöpfung aus Fernwärme mit KWK, 2016. 39 Vgl. hierzu näher Hamburg Institut, Fernwärme und Verbraucherschutz, 2015. 17 4 Der Weg zur Transformationsstrategie Im Folgenden wird ein Vorschlag für die mögliche Ausgestaltung eines Verfahrens zur Entwicklung einer Fernwärme-Transformationsstrategie entwickelt. Es existiert bislang noch keine übergeordnete Planung, aus der sich die mittel- und langfristige Strategie der FHH für die Entwicklung der Fernwärme ergibt. Der Senat hat im Mai 2014 einen Zwischenbericht40 für ein „Wärmekonzept für Hamburg“ vorgelegt, der im Februar 2015 ergänzt wurde.41 Hierauf gilt es aufzubauen und die erforderliche Definition der zukünftigen Rolle der Fernwärme im Verbund mit anderen Arten der Wärmeversorgung festzulegen, um eine klimafreundliche, möglichst kostengünstige und zukunftssichere Wärmeversorgung der Stadt dauerhaft zu gewährleisten. Bereits in der Einleitung wurde dargelegt, dass eine solche Strategie nicht im Rahmen dieses Kurzgutachtens erarbeitet werden kann, sondern eines strukturierten und wissenschaftlich unterfütterten partizipativen Prozesses bedarf. Das Ziel des hier vorgeschlagenen Prozesses besteht darin, einen möglichst breit in der Stadt verankerten Konsens zur zukünftigen Rolle der Fernwärme herzustellen und auf dieser Basis eine Strategie für den hieraus abzuleitenden Umbau der Fernwärme zu entwickeln. Hierzu bedarf es als erstes einer Verständigung über die zukünftige Rolle des Fernwärmesystems in der Stadt bei der Erreichung eines nahezu klimaneutralen Gebäudebestands bis 2050: Wo wird die Fernwärme zukünftig gebraucht und sollte ausgebaut werden? Wo wird Fernwärme zukünftig keine Rolle spielen, weil ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand über anspruchsvolle energetische Sanierung und dezentrale Gebäudeheizung erreicht wird? Wo wird Fernwärme in Zukunft mangels erforderlicher Wärmeabnahme nicht zu wirtschaftlich attraktiven Preisen angeboten werden können? Der Prozess zur Beantwortung dieser Fragen sollte auf einen gesellschaftlich möglichst breit getragenen Konsens zielen, da die entsprechenden politischen Maßnahmen nur langfristig wirken und stabile Rahmenbedingungen bedürfen. Vorbild für eine solche konsensuale Ziel- und Strategiefindung zur Energiepolitik ist das Nachbarland Dänemark. Dort ist es üblich, sowohl auf nationaler, wie auch auf kommunaler Ebene einen möglichst breiten Konsens über die Grundlagen der Energiepolitik herzustellen.42 Auch das Berliner Abgeordnetenhaus hat in der vergangenen Legislaturperiode mit einer Enquete-Kommission einen bemerkenswerten Versuch zur Herstellung eines weitgehenden Konsenses über Ziele und langfristige Strategien zur Ausrichtung der Landes-Energiepolitik unternommen.43 Um einen möglichst kostengünstigen Weg zur Einsparung von Treibhausgasen im Wohnungssektor zu finden ist der Blick über das einzelne Gebäude hinaus zu richten. Sofern Lösungen zur netzgebundenen Wärmeversorgung kostengünstiger sind als die Summe aus einzelnen gebäudebezogenen Maßnahmen, sind diese vorzuziehen. 40 Zwischenbericht „Wärmekonzept für Hamburg“ (2014), Bügerschaftsdrucksache 20/11772. 41 Zwischenbericht „Wärmekonzept für Hamburg“ (2015), Bügerschaftsdrucksache 20/14648. 42 Vgl. Danish Ministry of Climate, Energy and Building (2012). 43 Vgl. Abgeordnetenhaus Berlin (2015): Drs. 17/2100. 18 Solche Entscheidungen setzen Planung voraus. Im bisherigen stadtplanerischen Instrumentarium ist eine solche umfassende Fachplanung nicht vorgesehen – mit Ausnahme von Energie-Konzepten bei der Erschließung von neu zu entwickelnden größeren Bau-Gebieten. Die Herausforderung liegt jedoch darin, im gesamten Hamburger Gebäudebestand flächendeckend die jeweils kostenoptimale Lösung zur Erreichung eines langfristig „nahezu klimaneutralen“ Gebäudebestands zu identifizieren. Eine solche Strategie erfordert mehrere Schritte: Der erste Schritt besteht in einer Erfassung des spezifischen Wärmebedarfs der Gebäude sowie die Prognose der erwarteten Entwicklung in den verschiedenen Stadtvierteln. Mit dem Hamburger Wärmekataster44 und dem GEWISS-Projekt hat Hamburg bereits wichtige Schritte eingeleitet.45 Des Weiteren muss auf gesamtstädtischer Ebene erfasst werden, welche Potenziale zur Nutzung von erneuerbaren Energien sowie zur Nutzung von industrieller Abwärme zur Verfügung stehen und welche spezifischen CO2-Vermeidungkosten mit ihrer Erschließung und Integration in das Versorgungssystem verbunden sind. Schließlich muss bewertet werden, mit welchen spezifischen CO2-Vermeidungkosten Energieeffizienzmaßnahmen in den typischen Gebietstypologien verbunden sind. Die jeweiligen Werte sind zueinander ins Verhältnis zu setzen, um die kostenoptimale Strategie zu ermitteln. Hierbei kann es zu relevanten Unterschieden in verschiedenen Stadtvierteln kommen. In den bereits von Wärmenetzen erschlossenen Gebieten kann es beispielsweise am kostengünstigsten sein, auf eine Vollversorgung aus erneuerbarer Fernwärme zu setzen und lediglich moderate Effizienzverbesserungen anzustreben. In locker bebauten Gebieten könnte hingegen eine vornehmlich auf Effizienz zielende Strategie am effizientesten sein. In Dänemark ist die Wärmeplanung seit langem eine gesetzlich verankerte Pflichtaufgabe der Kommunen. Für die vom Wärmenetzen erschlossenen bzw. erschließbaren Stadteile sollte in Hamburg eine solche Planung auf gesamtstädtischer Ebene erfolgen, da die Netzgebiete Bezirksgrenzen überschreiten. Hierauf aufbauend kann dann entschieden werden, welches Sanierungsniveau für die erschlossenen Gebäude angestrebt werden sollte. Für Gebiete, die weder jetzt noch in Zukunft von Wärmenetzen erschlossen werden, kann eine Planung auf bezirklicher Ebene ausreichend und sinnvoll sein. Der oben beschriebene Prozess bedarf einer fachlich fundierten Vorbereitung. Hierfür erscheint es sinnvoll, für Hamburg eine konkrete Modellrechnung vorzunehmen, in der unter Berücksichtigung der hiesigen Bedingungen die jeweiligen Kosten für verschiedene Lösungsansätze zur Schaffung eines langfristig klimaneutralen Gebäudebestandes ermittelt werden. Unter Verwendung realer Daten des Hamburger Gebäudebestands, des Wärmenetzes sowie der Erneuerbare-Energien-Potenziale wird dann analysiert, in welchen Gebieten die Verdichtung bzw. der Ausbau des Wärmenetzes am kosteneffizientesten für die Erreichung der Klimaschutzziele ist. Auf der Grundlage dieser Untersuchungen kann eine integrierte Wärmestrategie im Sinne eines zentralen Gesamtkonzepts für Hamburg diskutiert und entwickelt werden. 44 http://www.hamburg.de/energiewende/waermekataster/ 45 GEWISS-Projekt, https://projektinfos.energiewendebauen.de/projekt/geografisches-waermeinformations-und-simulationssystem/; auf Europäischer Ebene besteht zudem der digitale Wärmeatlas des Projekt Heat Roadmap for Europe, http://www.heatroadmap.eu/peta.php . 19 Zu diesem Diskussionsprozess sollte als Teil eines kulturellen Wandels eingeladen werden, bei dem die Stadt gemeinsam mit der Wohnungswirtschaft, Versorgern und Verbrauchern eine möglichst breit getragene und somit langfristig verlässliche Strategie für die zukünftige Wärmeversorgung entwickelt. 20 5 Arbeitsthesen für die Transformationsstrategie Im Folgenden werden einige Arbeitsthesen für die Ausgestaltung der Transformationsstrategie zur Diskussion gestellt. Es handelt sich dabei ausdrücklich nicht um den Versuch einer Vorwegnahme der Inhalte der Transformationsstrategie, sondern um vorläufige fachliche Einschätzungen auf der Grundlage von Erfahrungswerten, die näher untersucht und diskutiert werden sollen. Erst auf der Basis weitergehender fachlicher Untersuchungen, insbesondere einer Modellierung des Hamburger Wärmesystems (unter Einbeziehung der regionalen, nationalen und europäischen Energiesystems)46 können belastbare Aussagen getroffen werden, welche sodann die Grundlage für die partizipative Erarbeitung einer Wärmestrategie bilden. Die Arbeitsthesen beziehen sich auf verschiedene Ebenen: Systemebene: Ausbau der Fernwärme? Erzeugung Speicherung Verteil-Infrastruktur Vertrieb Kundenseitige Maßnahmen Neben der grundsätzlichen Fragestellung eines Ausbaus der städtischen Fernwärmeversorgung zulasten dezentraler Versorgungssysteme ist ein technisch-ökologischer Strukturwandel des bestehenden Systems notwendig. Dies betrifft alle Wertschöpfungsstufen von der Erzeugung bis hin zur Optimierung der Abnahmeanlagen bei den Endverbrauchern. Abbildung 5: Technisch-ökologischer Strukturwandel im Fernwärmesystem 46 Vgl. etwa ZSW u.a. (2017): Energie- und Klimaschutzziele 2030 für Baden-Württemberg; s. auch die bereits oben zitierte Modellierung des Fraunhofer ISE für Frankfurt sowie die Modellierungen für dänische Großstädte durch die Universität Aalborg. 21 5.1 Wärmesystem: Ausbau der Fernwärme? Auf der Systemebene ist die allen operativen Überlegungen zur Systemtransformation vorgelagerte Frage zu klären, in wie vielen Bereichen der Stadt in Zukunft die Fernwärmeversorgung die kostenoptimale Option zur Erreichung eines klimaneutralen Gebäudebestandes ist und entsprechend ausgebaut werden sollte. Hierzu werden folgende Thesen formuliert: Auch langfristig wird – zumindest im verdichteten Stadtbereich, in dem bereits Fernwärme liegt - ein hinreichend relevanter Wärmebedarf vorhanden sein. Dieser könnte deutlich über den bisher vom formulierten Zielen des Hamburger Klimaschutzplans für den Gebäudebestand im Jahr 2050 liegen. Dezentral an Gebäuden betriebene (Luft-/Wasser- oder Wasser-/Wasser-)Wärmepumpen auf Basis von Grünstrom in Kombination mit Solarthermie stellen voraussichtlich die wichtigste Alternative zu einer netzgebundenen Wärmeversorgung dar, um einen hohen Anteil Erneuerbarer Energien in der Wärmeversorgung zu erreichen. Demgegenüber werden andere Technologien zur dezentralen Nutzung von Erneuerbaren Energien voraussichtlich nicht in der Breite zum Einsatz kommen. Dies gilt insbesondere für Stromdirektheizungen, 47 die Verbrennung von synthetischem Erdgas48 oder Biogas sowie feste Biomasse in Heizungsanlagen. Problematisch an einer weitgehenden Elektrifizierung der dezentralen Wärmeerzeugung ist die drastisch steigende Stromnachfrage. Es steht in Frage, ob es eine ausreichende Akzeptanz für die erforderliche Vervielfachung der Erzeugungsleistung von Strom aus Windkraftanlagen besteht und ob in absehbarer Zeit hinreichend günstige Strom-Langzeitspeicher verfügbar sind. Demgegenüber steht Wärme lokal in erheblichem Umfang zur Verfügung und kann auch saisonal kostengünstig gespeichert werden. Es muss im Einzelnen näher untersucht werden, in welchem Umfang das notwendige erneuerbare Strompotenzial zur Verfügung steht und der Einsatz dezentraler Wärmepumpen im (nord-)deutschen Energiesystem kosteneffizient ist. Die Kosten für eine dezentrale Nutzung der Erneuerbaren Energien sind strukturell spezifisch höher als bei einer großtechnischen Erzeugung im Multi-Megawatt-Bereich (Abwärme, Tiefe Geothermie, Großwärmepumpen, große Solarthermie). Dem stehen jedoch bei netzgebundener Wärmeversorgung Kosten durch Wärmeverluste bei der Übertragung sowie ggf. Investitionskosten in das Wärmenetz gegenüber. 47 Stromdirektheizungen (Nachtspeicherheizungen) weisen zwar den Vorteil auf, dass sie mit einer vorhandenen Infrastruktur betrieben werden können; sie stellen aufgrund ihrer Ineffizienz im Vergleich zu Wärmepumpen sowie wegen der hohen Kosten für das Energiesystem und für Mieterinnen und Mieter jedoch auch mittelfristig keine geeignete Alternative für eine dezentrale erneuerbare Wärmeversorgung dar, vgl. näher: https://www.oeko.de/oekodoc/1498/2012-067-de.pdf. 48 Diese Variante hätte den Vorteil der Nutzung einer vorhandenen Verteil-, Speicher- und Nutzungsinfrastruktur, allerdings sind wegen Verluste auf der Übertragungskette die spezifischen Kosten hoch. Die Nutzung von synthetischem Erdgas dürfte daher entsprechend vieler Szenarien vor allem in anderen Bereichen des Energiesystems erfolgen, für die bislang kaum erneuerbare Erzeugungsoptionen zur Verfügung stehen (Schwerlastverkehr, Luftfahrt, Schifffahrt, ggf. Erzeugung von Strom in der Spitzenlast). 22 In den bereits heute vom Wärmenetz erschlossenen Gebieten dürften die Skaleneffekte bei zentraler Nutzung der Erneuerbaren Energien die ökonomischen Nachteile der Wärmenetze meist übersteigen. Aus ökonomischer Sicht dürfte eine hohe Verdichtung des bestehenden Fernwärmenetzes sinnvoll sein, sofern das Fernwärmenetz zukünftig mit kohlenstoffarmen Brennstoffen und Erneuerbaren Energien betrieben wird. Insbesondere hoch verdichtete Stadtteile mit einem lockeren Fernwärmenetz wie z.B. Ottensen sind hierfür gut geeignet. In den noch nicht vom Wärmenetz erschlossenen Gebieten muss stadtteilspezifisch analysiert werden, ob eine Ausdehnung des Wärmenetzes aus kommunaler Perspektive sinnvoll und wirtschaftlich ist. Eine Netzerweiterung ist aufgrund der hohen Investitionen in neue Wärmenetze ökonomisch dabei noch anspruchsvoller als die Verdichtung eines vorhandenen Wärmenetzes, wurde jedoch in der Vergangenheit auch in Hamburg und vielen anderen Städten erfolgreich praktiziert. Insbesondere in Skandinavien und Osteuropa werden in den meisten Großstädten anteilig deutlich mehr Gebäude von Fernwärmenetzen versorgt, darunter auch Gebiete mit lockerer Bebauung wie sie in Hamburg z.B. in den Elbvororten anzutreffen ist. Auch die Hamburger Stadtviertel entlang der bestehenden Fernwärmetrasse von Wedel in die Innenstadt sowie die Stadt Wedel und Schenefeld sollten daher als potenzielles Fernwärme-Erweiterungsgebiet überprüft werden. Die Erweiterung und Verdichtung des Fernwärmenetzes ist notwendigerweise ein Prozess, den die jeweilige Kommune steuern muss. Ohne eine aktive Steuerung und Unterstützung durch die Stadt entsteht nicht die erforderliche Investitionssicherheit für langfristige Investitionen in die Netz-Infrastruktur. Die Erarbeitung einer Hamburger Wärmestrategie hat unmittelbare Auswirkungen auf den Ertragswert des Fernwärmenetzes und damit die Umsetzung des Volksentscheides. Entschließt sich die Stadt zu einer konsequenten Ausbaustrategie für die Fernwärme und hinterlegt dies durch entsprechende politische Unterstützungsmaßnahmen, steigt der Wert des Fernwärmeversorgungssystems signifikant. Im Zuge der Erstellung einer Wärme-Transformationsstrategie sollten vom Senat bislang formulierten Ziele für den Bedarf an Energie für Heizung und Warmwasser evaluiert werden. Die bisherigen Ziele erscheinen für solche Siedlungsbereiche angemessen, die auch zukünftig nicht von Wärmenetzen auf Basis erneuerbarer Energien erschlossen werden. Für zukünftig von solchen Wärmenetzen erschlossene Gebiete dürfte es hingegen sinnvoll sein, ein weniger strenges Effizienzziel zu formulieren.49 Eine deutliche Verdichtung und Ausweitung des vorhandenen Wärmenetzes und dessen Umstellung auf erneuerbare Energien bietet voraussichtlich das Potenzial, die Kosten für die Wohnungswirtschaft, die Mieterinnen und Mieter sowie die für die an die Fernwärme 49 Nochmals sei darauf hingewiesen, dass ein Nachlassen der Sanierungsanstrengungen gegenüber dem Status quo nicht sinnvoll wäre; es bleibt vielmehr auch in den zukünftig von einem weitgehend mit erneuerbaren Energien aus einem Wärmenetz versorgten Gebieten eine Steigerung der Anstrengungen im Bereich der Gebäude-Energieeffizienz nötig. 23 angeschlossenen Unternehmen bei der Erreichung der Klimaschutzziele des Senats zu minimieren. 5.2 Erzeugung Ein Fernwärmenetz verfügt als Infrastruktur über die Möglichkeiten, verschiedenartige Wärmeströme aus unterschiedlichen Quellen in das System zu integrieren und zum Verbraucher zu leiten. Neben den heute noch vorherrschenden Wärmeströmen aus fossilen Brennstoffen können auf diese Art kostengünstig und flexibel auch Wärmeströme aus Erneuerbaren Energien integriert werden. Das Wärmenetz ermöglicht auch die Nutzung von Anwendungen mit hohen thermischen Leistungen wie etwa Tiefen-Geothermie oder Industrieabwärme. Abbildung 6: Wärmenetz zur Integration verschiedener Wärmeströme Einige Möglichkeiten zur Integration Erneuerbarer Energien und Industrieabwärme in das Hamburger Fernwärmenetz werden in einem Gutachten50 des Hamburg Instituts dargelegt. Mit der von der BUE befürworteten Realisierung der Elemente Klärwerks- Großwärmepumpe, Aquifer-Saisonalwärmespeicher, Müllverbrennungsanlage Rugenberger Damm, Zentrum für Ressourcen und Energie Stellingen, Industrie-Abwärme Trimet/Arcelor/Aurubis würde ein erster, großer Schritt zur Dekarbonisierung des Fernwärmenetzes vollzogen werden, der auch im internationalen Maßstab neue Impulse für den Fernwärmesektor setzt. Vattenfall hat im Rahmen der Realisierung der „Süd-Lösung“ eine Anbindung des Kohlekraftwerks Moorburg an die geplante Rohrtrasse unter der Elbe ins Spiel gebracht. Bei 50 Hamburg Institut, Erneuerbare Energien im Fernwärmenetz Hamburg, 2016. 24 der Entscheidung hierüber sollte eine umfassende Bewertung der Vor- und Nachteile einer solchen Lösung aus ökologischer, energiewirtschaftlicher und ökonomischer Sicht für die langfristige Wärmestrategie der Stadt erfolgen. Dabei sind – neben dem Vergleich der aktuell kalkulierten Wärmegestehungskosten aus den verschiedenen Erzeugungsanlagen - auch folgende Aspekte zu berücksichtigen: Die Klimafreundlichkeit der Fernwärme hängt in erster Linie von den eingesetzten Brennstoff ab. Fernwärme, die auf Kohle basiert, ist trotz des Einsatzes von Kraft-Wärme-Kopplung nach der amtlichen, vom Bund und den Ländern verwendeten Bilanzierungsmethode klimaschädlicher als eine dezentrale Gasheizung. Bei Verwendung von anderen Bilanzierungsmethoden – die insbesondere von Seiten der Fernwärmeversorger verwendet werden - werden jedoch hiervon abweichende Ergebnisse erzielt. Die aktuell wichtigste Maßnahme zur Dekarbonisierung der Hamburger Fernwärmeerzeugung ist der Ersatz des Brennstoffs Kohle durch Erdgas und Erneuerbare Energien. Im Ergebnis kann die Klimabelastung je kWh Wärme mit der Substitution von Kohle durch Erdgas etwa halbiert werden, mit Erneuerbaren Energien ist eine noch stärkere Reduzierung möglich. Auch hier hängt die genaue Beurteilung jedoch von der Wahl der Bilanzierungsmethode ab. Bei der Kalkulation der notwendigen Erzeugungskapazitäten im Fernwärmesystem sollte geprüft werden, inwieweit zukünftig unter Nutzung moderner IT und Steuerungstechnik auf (spezifisch besonders teure) Spitzenlast-Kapazitäten durch kundenseitige Maßnahmen verzichtet werden kann. Hierbei rückt die Fähigkeit der Gebäude zur Speicherung von Wärme in den Fokus: Durch eine zentrale Steuerung der gebäudeseitigen Einstellungen zur Wärmeabnahme in der Nacht und am Morgen können morgendliche Lastspitzen vermieden werden. Eine weitgehende Abhängigkeit der Fernwärmeproduktion von Kohlekraftwerken ist für die Versorgungs- und Kostensicherheit nicht unproblematisch: Die Wirtschaftlichkeit von Kohlekraftwerken hängt maßgeblich von den Rahmenbedingungen auf den Märkten für Strom und Treibhausgasemissionen ab. Einnahmen aus der Fernwärmeproduktion sind demgegen-über untergeordnet. Die Preisentwicklung auf beiden Märkten ist maßgeblich politisch bestimmt und nur schwer prognostizierbar. Sofern etwa aufgrund steigender CO2-Preise und dauerhaft niedriger Strompreise der Betrieb von Kohlekraftwerken unwirtschaftlich wird, steht auch die Produktion von Fernwärme in diesen Kraftwerken in Frage. Besondere Relevanz hat dabei die im Februar 2018 von der EU beschlossene Reform des Emissionshandels.51 Auf Seiten der an der Reform beteiligten EU-Parlamentarier wird von einem Anstieg des Zertifikatepreises auf 35 Euro/t in den 2020ern ausgegangen.52 Tritt dies so ein, ist Fernwärme aus Kohlekraftwerken mit sehr hohen Kosten verbunden. Bei einem derartigen CO2-Preisniveau kommen (unter der Annahme stabiler Brennstoffpreise) selbst 51 https://www.euractiv.de/section/energie-und-umwelt/news/reform-des-eu-emissionssystems-nimmt-letzte-huerde/ 52 https://www.wiwo.de/technologie/green/analysten-erwarten-preisanstieg-eu-parlament-stimmt-fuer-reform-des-co2-emissionshandels/20932952.html Andere Einschätzungen sind etwas zurückhaltender, gehen aber ebenfalls von einem deutlichen Anstieg der Zertifikatepreise aus http://www.fr.de/wirtschaft/emissionshandel-preis-fuer-co2-ausstoss-wird-steigen-a-1384084. 25 moderne Kohlekraftwerke aufgrund zu hoher variabler Kosten in der Merit Order nur noch selten auf dem Strommarkt zum Einsatz.53 Um überhaupt noch Fernwärme liefern zu können, müssten die Fernwärmekunden an den Kraftwerksbetreiber die Differenz zu den nicht auskömmlichen Einnahmen aus dem Stromverkauf bezahlen. (Da dies zu exzessiv hohen Wärmepreisen führen würde, ist in der Praxis eher damit zu rechnen, dass die Fernwärme über einen neu zu installierenden Gaskessel am Kraftwerksstandort produziert würde.) Auch die von der Großen Koalition geplante Verdoppelung des Anteils Erneuerbarer Energien am deutschen Strommix auf 65% bis zum Jahr 2030 wird notwendigerweise zu deutlich geringeren Einsatzzeiten des Kraftwerks Moorburg führen. Die hierfür erforderlichen Kapazitäten an Wind- und Photovoltaikanlagen werden aufgrund ihres Einspeisevorrangs in wind- oder sonnenreichen Jahreszeiten fossile Kraftwerke fast vollständig vom Strommarkt verdrängen. Fossile Kraftwerke kommen dann nur noch zu den Zeiten zum Einsatz, wenn die Wind- und Solaranlagen keinen oder wenig Strom liefern. Beide politisch beschlossenen Entwicklungen zusammen (1. weniger Einsatzstunden fossiler Kraftwerke durch höheren EE-Anteil, 2. Verschiebung der Merit Order innerhalb der fossilen Kraftwerke zulasten von Steinkohlekraftwerken) führen zu einem hohen Liefer- und Kostenrisiko bei einer Einspeisung von Fernwärme aus dem Kraftwerk Moorburg. Über diese Risiken hinaus, wirkt sich ein Ansteigen des CO2-Preises aufgrund der von VWH verwendeten Preisgleitklausel unmittelbar preissteigernd auch auf den Endkunden-Fernwärmepreis aus.54 Hierbei gelangen zwingend die oben genannten amtlichen Bilanzierungsmethoden zum Einsatz, d.h. die CO2-Fracht wird zu einem Großteil der Wärmeproduktion angelastet. Die hieraus resultierenden Kostenrisiken für die privaten und gewerblichen Fernwärmenutzer sollten quantifiziert werden, jedoch dürften die unmittelbaren Auswirkungen überschaubar bleiben und sind gegenüber den zuvor beschriebenen generellen Liefer- und Kostenrisiken nachrangig. Noch deutlichere ökonomische Nachteile für Mieterinnen und Mieter sowie gewerbliche Fernwärmekunden könnten sich aufgrund absehbarer Entwicklungen beim Primärenergiefaktor ergeben. Der in der EnEV regulierte Primärenergiefaktor determiniert maßgeblich, wie hoch die Wärmeschutzanforderungen beim Neubau und bei der grundlegenden Sanierung von Gebäuden sind. Ein niedriger Primärenergiefaktor entlastet die Fernwärmenutzer, ein hoher Primärenergiefaktor führt zu höheren Wärmeschutz-anforderungen. Sofern im relevanten Umfang Kohle für die Fernwärme zum Einsatz kommt, kann dies mittelbar Folgekosten auf Seiten der Wohnungswirtschaft und damit für die Mieterinnen und Mieter induzieren. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die aktuelle Gleichstellung der Brennstoffe Erdgas, Kohle und Erdöl trotz der gravierenden Unterschiede im Hinblick auf die CO2-Emissionen bereits lange umstritten ist und voraussichtlich nicht auf Dauer Bestand haben wird. Die höheren Treibhausgasemissionen von Fernwärme aus Kohle-KWK werden sich daher voraussichtlich in einem höheren Primärenergiefaktor niederschlagen. Diese Kostenrisiken für die Wohnungswirtschaft und die Fernwärmenutzer sollten in verschiedenen Szenarien untersucht und quantifiziert werden. 53 Vgl. hierzu näher Hecking/Cam/Schönfisch/Schulte, Aktuelle Entwicklungen auf den Kohle- und Gasmärkten und ihre Rückwirkungen auf die Merit Order, energiewirtschaftliche tagesfragen 6/2017, S. 34ff. 54 Vgl. hierzu näher Hamburg Institut, Fernwärme und Verbraucher
Zukunft Sonne! Solarthermie und Fernwärme: Ein Wegweiser für die Praxis. 2 Auftraggeber: Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz Bearbeitet von: Steinbeis Transfer GmbH Willi-Bleicher-Straße 19 , 70174 Stuttgart Ausführende Stelle: Solites – Steinbeis Forschungsinstitut für solare und zukunftsfähige thermische Energiesysteme Meitnerstraße 8, 70563 Stuttgart Tel. +49 711 6732000-0 E-Mail info@solites.de Oktober 2016 3 Inhalt Fragen-Antworten-Katalog Solarthermie und Fernwärme 4 Fallstudie Solare Fernwärme Erfurt 24 1 Kurzfassung 25 2 Hintergrund 25 3 Ausgangssituation 26 4 Integration der Solarthermie 28 4.1 Variante Solare Fernwärme 29 4.2 Variante Niedertemperaturnetz 29 5 Ergebnisse 29 6 Wirtschaftlichkeit 31 7 Flächeneignung 32 8 Bürgerbeteiligung und Geschäftsmodelle 32 Fallstudie Solare Fernwärme Sondershausen 34 1 Kurzfassung 35 2 Hintergrund 35 3 Ausgangssituation 36 4 Integration der Solarthermie 38 5 Ergebnisse 39 6 Wirtschaftlichkeit 43 7 Flächeneignung 45 8 Bürgerbeteiligung und Geschäftsmodelle 45 Fallstudie Solare Nahwärme Gemeinde Werther (LandKreis Nordhausen) 46 1 Kurzfassung 47 2 Hintergrund 47 3 Ausgangssituation 48 4 Integration der Solarthermie 50 5 Ergebnisse 51 6 Wirtschaftlichkeit 54 7 Flächeneignung 55 8 Bürgerbeteiligung und Geschäftsmodelle 56 9 Replikationspotenzial 56 Literaturverzeichnis 58 4 Fragen-Antworten-Katalog Solarthermie und Fernwärme Erstellt im Rahmen des Arbeitskreises 1 „Optionen der Integration von Solarthermie in Wärmenetzen“ der Thüringer Solarthermie-Initiative1 1 Die Beantwortung der Fragen erfolgte durch Experten der FH Nordhausen - Institut für Regenerative Energietechnik, des Hamburg Instituts, Solites sowie der TU Ilmenau - Fachgebiet Thermo- und Magnetofluiddynamik in enger Abstimmung mit Abteilung 3 Energie und Klima des TMUEN (Referat 33) 5 Die Solarthermie-Initiative und der Fragen-Antworten-Katalog Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) verfolgt mit der verstärkten Nutzung von erneuerbaren Energien zur Wärmeerzeugung einerseits und der Senkung des Wärmebedarfs in Thüringen andererseits eine Doppelstrategie. Über innovative Lösungsansätze im Gebäudebestand und in Quartieren wird angestrebt, dauerhaft sozial verträgliche Wärmepreise zu sichern. Um die vorhandenen Chancen und Möglichkeiten stärker im öffentlichen Bewusstsein zu verankern, sollen zugleich Vorhaben mit Vorbildwirkung z.B. von Kommunen oder Bürgergenossenschaften unterstützt werden. Zur Erreichung der genannten Ziele wurden in der Vergangenheit bereits zahlreiche Maßnahmen in Angriff genommen. Unter anderem erfolgte die Durchführung eines Energiemonitorings für Thüringen, dessen Abschlussbericht konstatiert, dass bei der Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien in Thüringen die Biomassepotenziale praktisch ausgeschöpft, jedoch bei der Solarthermie sowie der Erd- und Umgebungswärme bisher ungenutzte Leistungskapazitäten vorhanden sind. Mit Blick auf die Potenziale der Solarthermie wurde daher im Februar 2014 die Solarthermie-Initiative Thüringen auf den Weg gebracht, deren Bausteine beispielsweise die Einführung eines methodischen Systems zur wärmeenergetischen Analyse von quartiersbezogenen Stadtstrukturen, das die Bereitstellung von Werkzeugen für die kostengünstige und zielgenaue Erstellung von Wärmekonzepten besonders in kleineren Kommunen ermöglicht, oder die Durchführung von thematisch verschiedene Arbeitskreisen sind. In mit den Arbeitskreisen verbundenen Workshops, die Aspekte der Integration von Solarthermie in bestehenden oder neuen Wärmenetzen sowie bei Bestandsgebäuden thematisieren, können Vertreter von Kommunen, Stadtwerken sowie Wohnungswirtschaftsunternehmen gemeinsam mit Wissenschaftlern und Experten systemische Ansätze diskutieren und Erfahrungen austauschen. Im Rahmen des Arbeitskreises „Optionen der Integration von Solarthermie in Wärmenetzen (Bestand und Neubau)“, der Aspekte zur Markteinführung von solaren Nah- und Fernwärmeanlagen diskutiert, entstand 2014 die Idee, konkrete Fragen von Marktakteuren zu einem Fragenkatalog zum Thema solare Nah- und Fernwärme zusammenzustellen und diesen von einem Expertenteam beantworten zu lassen. Der daraus entstandene Fragen-Antworten-Katalog liegt nun in seiner Endfassung vor und soll einen Anteil hinsichtlich der zukünftigen Umsetzung von Solarthermie-Projekten kombiniert mit Fern- und Nahwärmenetzen in Thüringen beitragen. Inhaltliche Anmerkungen vorab: Es gibt eine große Bandbreite an Typen der solaren Nah- und Fernwärme, beginnend mit kleinen Wärmenetzen zur Objekt-, Quartiers- oder Siedlungsversorgung, über Wärmenetze in ländlichen Energiedörfern bis hin zu Fernwärmenetzen in Klein-, Mittel- und Großstädten. Unterschieden werden insgesamt sieben Grundkonfigurationen der solaren Nah- und Fernwärme, die erfreulicherweise fast alle auf internationaler Ebene realisiert und erprobt sind1: 1. Solare Wärmenetze zur Quartiersversorgung 2. Solare Wärmenetze mit Langzeitwärmespeicher und hohen solaren Deckungsanteilen für Wohngebiete und Quartiere 3. Dezentral eingebundene Solaranlagen in Quartieren (Beispiel SE) 4. Solare Wärmenetze für Dörfer und Kleinstädte (Beispiele DK, AT und DE) 5. Mittelgroße solare Fernwärmesysteme mit gekoppelter Strom- und Wärmeerzeugung (Smart District Heating, Beispiel DK) 6. Dezentral in städtische Fernwärmesysteme eingebundene solarthermische Großanlagen (Beispiel AT) 7. Zentral in städtische Fernwärmesysteme eingebundene solarthermische Großanlagen (Fallstudie) 1 Details hierzu siehe Präsentation von Solites während des Workshops des TMWAT am 22.5.14, Präsentation zu beziehen über TMUEN, Abteilung 3 Energie und Klima, Referat 53/E Erneuerbare Energien 6 Ein Teil der im nachfolgenden Fragen-Antworten-Katalog formulierten Fragen bezieht sich nicht unmittelbar auf die Einbindung der Solarthermie in Wärmenetze. Sie sind allgemeiner Natur oder beziehen sich auf solarthermische Trinkwassererwärmung bzw. Heizungsunterstützung im Geschosswohnungsbau oder sogar im Ein- und Zweifamilienhaus. In Verbindung mit Wärmenetzen muss die Solarthermie als eine weitere Wärmeerzeugungstechnologie wie Kraftwärmekopplung oder Holzhackschnitzelkessel verstanden werden, die grundsätzlich in der gesamten Breite der Wärmenetzanwendungen eingesetzt werden kann. Dies umfasst die Integration in die städtische Fernwärme, die Integration in die vielfach entstehenden Wärmenetze von „Energiedörfern“ und die klassische solare Nahwärme für Neubau- oder Sanierungsquartiere und auch die Einbindung in Subnetze. Die Solarthermieanlagen werden bei Kombination mit Wärmenetzen in den meisten Fällen mit den erforderlichen Speichern direkt am Standort der Heizwerke/Heizzentralen installiert. Einbau und Betrieb der Solaranlage wirken sich also nicht auf die versorgten Gebäude direkt aus. Aus prinzipiellen Erwägungen wurden nachfolgend auch die Fragen beantwortet, die sich nicht unmittelbar auf die Fernwärme beziehen, die betreffenden Antworten wurden jedoch gekennzeichnet. Fragen-Antworten-Katalog – Solarthermie und Fernwärme 7 Antworten von Solites zu Fragen aus wirtschaftlicher Sicht und technisch-wirtschaftlicher Sicht 1. Möglichkeiten der Förderung Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) bietet über das Marktanreizprogramm (MAP) zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt eine Regelförderung an. Diese kann über das KfW-Programm „Erneuerbare Energien Premium 271“ bei der Umsetzung folgender Maßnahmen abgerufen werden: > Große Solarwärmeanlagen ab 40 m² Bruttokollektorfläche, die ihre Wärme überwiegend einem Wärmenetz zuführen, werden über ein KfW-Darlehen mit einem Tilgungszuschuss von bis zu 40 % der Investitionskosten gefördert. Der Kredithöchstbetrag beträgt in der Regel maximal 10 Mio. € pro Vorhaben. > Wärmenetze, die überwiegend Wärme für den Gebäudebestand bereitstellen, werden mit einem Tilgungszuschuss von 60 € je errichtetem Meter Trassenlänge gefördert. Dabei muss die verteilte Wärme zu gewissen Anteilen aus erneuerbaren Energien gewonnen werden und der Mindestwärmeabsatz 500 kWh pro Trassenmeter und Jahr betragen. Der Förderhöchstbetrag beträgt 1 Mio. €. Darüber hinaus werden Hausübergabestationen in Bestandsgebäuden mit 1800 € je Station gefördert. > Für Wärmespeicher mit einem Speichervolumen über 10 m³ beträgt der Tilgungszuschuss 250 € je m³ sofern sie überwiegend aus erneuerbaren Energien gespeist werden. Dabei ist die Förderung auf 30 % der für den Wärmespeicher nachgewiesenen Nettoinvestitionskosten beschränkt. Der maximale Tilgungszuschuss je Wärmespeicher beträgt 1 Mio. €. Die Förderung kann auch von einem Energiedienstleistungsunternehmen in Anspruch genommen werden. Für besonders innovative Projekte und Demonstrationsvorhaben besteht die Möglichkeit der Forschungsförderung durch das BMWi. 2. Kennzahlen zur Darstellung der Wirtschaftlichkeit? Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung erfolgt in der Regel über die Ermittlung der Wärmegestehungskosten für die Solarwärme. Dabei wird die Kostenberechnung mit der Annuitätenmethode durchgeführt, welche sich an die VDI 2067 anlehnt. Die bei der Berechnung über den Betrachtungszeitraum anfallenden Kosten untergliedern sich in kapitalgebundene-, bedarfsgebundene-, betriebsgebundene- und in sonstige Kosten. Betrachtet werden die Mehrkosten durch die Solaranlage. Des Weiteren werden neben dem Kapitalzinssatz auch Preissteigerungsfaktoren, wie z.B. für Betriebsenergie, Inflation etc., berücksichtigt. Das Verhältnis aus den jährlichen Gesamtkosten und der jährlich in das Wärmenetz abgegebenen solaren Nutzwärmemenge ergibt die Wärmegestehungskosten in Euro je MWh. Bei günstigen Konfigurationen werden heute Wärmegestehungskosten unter 50 €/MWh erreicht (netto, ohne Förderung). Die Kostenstruktur bei großen Solarthermieanlagen bietet den Vorteil einer langfristigen Absicherung der Wärmegestehungskosten, da der Anteil der Kapitalkosten überwiegt und die Wärmegestehungskosten somit bereits am ersten Tag für die restliche Betriebsdauer kalkuliert werden können. 3. Wird durch Einbindung von Solarwärme eine bestehende KWK-Wärmeerzeugung (aus fossilen oder regenerativen Energieträgern) verdrängt und wird dies akzeptiert werden? Fernwärmenetze werden in der Regel mit Wärme aus Heizkraftwerken, Heizwerken oder industrieller Abwärme betrieben. Die Einsatzplanung der einzelne Wärmeerzeuger leitet sich in der Regel aus der geordnete Jahresdau8 erlinie der Wärmelast und aus der Art der Erzeuger (Grund-, Mittel- und Spitzenlasterzeuger), externen Betriebsvorgaben (z.B. Muss-Betrieb bei Müllverbrennungsanlagen) sowie einer übergeordneten wirtschaftlichen Optimierung ab. Für die KWK haben sich insgesamt die Rahmenbedingungen aufgrund des Verfalls der Stromerlöse verschlechtert. In der Praxis heißt das insbesondere für die gasbasierte KWK, dass die Laufzeiten stark zurückgehen, weshalb vermehrt fossile Heizkessel eingesetzt werden. Für die Technologien der erneuerbaren Wärmeerzeugung eröffnen sich hier Möglichkeiten. Mit entsprechenden Speichern kann die Solarthermie auch so betrieben werden, dass sie vorrangig Fernwärme aus Heizkesseln verdrängt. Die jeweilige Situation ist für die existierenden Fernwärmesysteme sehr spezifisch und muss im Einzelfall geprüft werden. Kriterien für den Einsatz der Solarthermie sind in der Regel eine Steigerung der Gesamteffizienz des Systems, die Wirtschaftlichkeit sowie auch lokal- und regionalpolitische Vorgaben bezüglich des Umweltund Klimaschutzes. 4. Gibt es erfahrene Finanzierer? Über das o.g. KfW-Förderprogramm steht die KfW-Bank als Finanzinstitution zur Verfügung. Die professionellen Systemanbieter haben langjährige Erfahrung bei der Finanzierung von solarthermischen Großanlagen. Diese bieten die Anlagen auch schlüsselfertig oder im Contracting an. Eine weitere Möglichkeit sind Bürgerfinanzierungsmodelle, für die solarthermische Großanlagen aufgrund des positiven Images besonders geeignet sind. 5. Welche Speicherart ist am wirtschaftlichsten (Neubau)? Die Wahl des Speichertyps hängt wesentlich von der Art der Anwendung, der Systemeinbindung und einer Vielzahl von örtlichen Anforderungen und Begebenheiten ab, so dass diese Antwort nicht allgemeingültig beantwortet werden kann. Pufferspeicher bis 500 m³ wurden in realisierten Projekten wurden mehrfach als Betonbehälterspeicher mit spezifischen Kosten < 500 €/m³ realisiert. Bei großen Wärmespeichern mit > 2000 m³ wurden mehrere in den Untergrund integrierte Speichertechnologien entwickelt und zu spezifischen Kosten von 50 – 200 €/m³ realisiert. (siehe auch www.saisonalspeicher.de) Antworten des Hamburg Instituts zu den rechtlich-wirtschaftlichen Fragestellungen 6. Gibt es klare Regelungen durch den Gesetzgeber? Die leitungsgebundene Wärmeversorgung durch Wärmenetze sowie die Einspeisung solarer Wärmenetze ist derzeit durch den Gesetzgeber sowohl auf europäischer wie auch auf nationaler Ebene durch das klassische Energie-, Klimaschutz- und Wettbewerbsrecht nur randständig geregelt. Um einen funktionierenden europäischen Energie-Binnenmarkt zu schaffen, hat der europäische Gesetzgeber bei der Versorgung der Allgemeinheit mit Strom und Gas in den letzten Jahren die Liberalisierung stark vorangetrieben. Im Rahmen der Umsetzung in nationales Recht wurde dazu das deutsche Energiewirtschaftsgesetz EnWG umfassend erweitert sowie zahlreiche und sehr detaillierte Verordnungen erlassen. Diese Regelungen betreffen jedoch den Fernwärmesektor nicht. Fragen-Antworten-Katalog – Solarthermie und Fernwärme 9 Folgende Regelungen sind derzeit auf europäischer Ebene für den Fernwärmesektor und die Förderung solarer Wärmenetze besonders relevant: > Die EU-Emissionshandels-RL2 wird in Deutschland durch das TEHG und die uV2020 in nationales Recht umgesetzt. Mit der 3. Handelsperiode wird die Fernwärmeversorgung sukzessive in den Zertifikatehandel integriert. > Die Industrieemissions-RL3 stellt Anforderungen an große Feuerungsanlagen. Sie wird in Deutschland u.a. durch das BImSchG und die 13. BImschV in nationales Recht umgesetzt. > Die EU-Gebäude-RL4 stellt Anforderungen u.a. an die Energieeffizienz von Gebäuden. Die Umsetzung er folgt in Deutschland durch die Energieeinsparverordnung EnEV. > Die EU-Erneuerbare-RL5 legt Ziele für die Transformation des Energiesystems zu erneuerbaren Energieträgern fest. In Bezug auf den Wärmesektor wird diese Richtlinie in Deutschland durch das EEWärmeG umgesetzt. > Die EU-Effizienz-RL6 formuliert Vorgaben zur Verbesserung der Energieeffizienz. U.a. ist in dieser Richtlinie auch die Etablierung einer vorausschauenden Wärmeplanung durch die Kommunen bzw. Regionen vorge sehen. Eine Umsetzung in deutsches Recht steht noch aus. Eine der wichtigsten bestehenden europäischen Rechtsnormen in Bezug auf die Ausweitung solarer Wärmenetze ist die o.g. EU-Erneuerbare-RL 2009/28/EG. Darin ist u.a. fixiert, dass die Mitgliedsstaaten Nationale Aktionspläne für erneuerbare Energie zur Erreichung der Ziele verabschieden sollen. Besonders relevant für die Förderung solarer Wärmenetze ist Artikel 13 Abs. 4 der Richtlinie. Hierin ist festgelegt, dass die Mitgliedsstaaten in ihren Bauvorschriften und Regelwerken Maßnahmen aufnehmen müssen, um den Anteil erneuerbarer Energie im Gebäudebereich zu erhöhen. Konkret müssen bis zum 31.12.2014 dort Regelungen aufgenommen werden, die bei Neubau und grundlegender Renovierung ein Mindestmaß an Energie aus erneuerbaren Quellen sicherstellen sollen. Diese Anforderung kann auch über Fernwärme erfüllt werden, wenn diese zu einem bedeutenden Anteil aus erneuerbaren Energien erzeugt wird. Auch auf bundesgesetzlicher Ebene ist die leitungsgebundene Wärmeversorgung vergleichsweise wenig reguliert. Wichtige Aspekte einer ökologischen und verbraucherfreundlichen Fernwärmeversorgung sind derzeit vom geltenden Rechtsrahmen auf nationaler Ebene nicht erfasst. So existieren keine verbindlichen Vorgaben für die energetische Effizienz der Erzeugung und der Verteilung, keine Vorgaben zur Produkt- und Preistransparenz für die Verbraucher sowie keinen geregelten Zugang Dritter zu den Netz-Infrastrukturen. Dies wird in anderen europäischen Ländern teilweise unterschiedlich gehandhabt. Insbesondere das Beispiel Dänemark zeigt, dass ein verlässlicher Regulierungsrahmen u.a. über eine Besteuerung fossiler Brennstoffe, die staatliche Preisaufsicht und die Etablierung kommunaler Wärmeplanung effektive Anreize für private Investitionen in die solare Fernwärme setzen kann. 2 Richtlinie 2003/87/EG 3 Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen 4 Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Gesamteffizienz von Gebäuden 5 Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen 6 Richtlinie 2006/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 05.04.2006 über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen 10 In Deutschland umfasst der geltende Rechtsrahmen den Bereich Wärmenetze und großflächige Solarthermie in folgenden Rechtsbereichen: Gesetzgebungskompetenz Rechtsbereich Regelungen Bund Emissionshandel TEHG ZuV2020 Gemischte Zuständigkeit Umweltrecht BlmSchG Bund/Länder WHG NaturschutzG Konkurrierende Gesetzgebung Energierecht EnEG/EnEV Bund/Länder Wirtschaftsrecht EEWärmeG Bauplanungsrecht MAP Verbraucherschutz KWKG BauGB GWB AVBFernwärmeV Mietrecht Steuer- und Finanzrecht > Die AVBFernwärmeV regelt die allgemeinen Bedingungen für Lieferverträge zwischen Fernwärmeanbieter und Endkunden. Sie stellt einen grundlegenden Verbraucherschutz dar. > Im GWB ist ein kartellrechtliches Missbrauchsverbot formuliert, das formal einen Zugang Dritter zur Wärmenetz-Infrastruktur eines marktbeherrschenden Unternehmens ermöglichen könnte. In der Praxis findet jedoch Wettbewerb im Netz bisher nicht statt. > Große Wärmeerzeugungsanlagen unterfallen im Hinblick auf deren Treibhausgasemissionen dem TEHG und in Bezug auf den Immissionsschutz dem BImSchG. > Das EEWärmeG fixiert einen Mindestanteil an erneuerbarer Energie bei Errichtung neuer Gebäude. Der Einsatz von Wärme aus Wärmenetzen kann als Ersatzmaßnahme gewertet werden. > Die EnEV stellt Anforderungen an die Energieeffizienz bei der Errichtung und der Modernisierung von Gebäuden. Eine leitungsgebundenen Wärmeversorgung geht über den Primärenergiefaktor in die Primärenergiebilanz des Gebäudes ein. > Das KWKG fixiert einen Abnahme- und Vergütungsanspruch für Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung sowie einen finanziellen Zuschlag für den Neu- und Ausbau von Wärmenetzen. Zur Umsetzung der o.g. EU-Erneuerbare-RL dient in Deutschland das Erneuerbare-Wärme-Gesetz EEWärmeG. In Bezug auf die Umsetzung der genannten Anforderung sind jedoch hier noch zwei wesentliche Regelungslücken vorhanden. Das EEWärmeG betrifft in Deutschland erstens nur die Errichtung von Gebäuden, nicht die Modernisierung des Bestands. Und zweitens ist die Erfüllung der Anforderung durch die Ersatzmaßnahme Fernwärme nicht daran gebunden, dass ein bedeutender Anteil der Fernwärme aus erneuerbarer Energie stammt. Im Fall einer entsprechenden Novellierung des EEWärmeG könnte sich ein zusätzlicher Treiber für die Marktausweitung der solaren Fernwärme ergeben. Bislang gehen vom bestehenden gesetzlichen Rahmen keine positiven Steuerungseffekte zur Marktausweitung der solaren Fernwärme aus. Fragen-Antworten-Katalog – Solarthermie und Fernwärme 11 7. Welche Vertragsbasis zur Flächennutzung sollte favorisiert werden? Der Zugriff auf die benötigten Flächen sollte langfristig gesichert sein, um die Refinanzierung der Investitionskosten durch die Wärmeerlöse zu ermöglichen. Dafür kommen in erster Linie der Erwerb der Grundstücke oder eine langfristige Pachtlösung in Frage. 8. Besteht die Möglichkeit langfristige Verträge zur Wärmeabnahme zu schließen? Die Laufzeit der Versorgungsverträge ist beim Erstanschluss nach §32 AVBFernwärmeV auf 10 Jahre begrenzt. Dies gilt nicht für Industrieunternehmen und für den besonderen Fall, dass der Kunde mit einer abweichenden Regelung ausdrücklich einverstanden ist. Da die Umstellung seitens bestehender Fernwärmekunden auf eine andere Art der Versorgung jedoch im Regelfall aufwändig ist, wird diese unterbleiben, wenn der Versorger zu angemessenen Preisen Wärme liefert. Wird der Vertrag nicht von einer der beiden Seiten mit einer Frist von neun Monaten vor Ablauf der Vertragsdauer gekündigt, so gilt eine Verlängerung um jeweils weitere fünf Jahre als stillschweigend vereinbart. 9. Gibt es Möglichkeiten, die Nutzung vorzuschreiben (z.B. Satzung)? Die Kommune verfügt über verschiedene Instrumente, den Anschluss an ein Wärmenetz und die Nutzung der Wärme vorzuschreiben. Dabei kommen folgende Rechtsgrundlagen in Betracht: > Erlass einer Gemeindesatzung auf der Rechtsgrundlage der landesgesetzlichen Gemeindeordnungen, auch in Verbindung mit § 16 EEWärmeG > Vertragliche Fixierung in einem privatrechtlichen Vertrag, z.B. Grundstückskaufvertrag oder städtebaulichem Vertrag > Festsetzung im Bebauungsplan im Rahmen einer verbindlichen Bauleitplanung > Erlass eines Verbrennungsverbotes gemäß § 9 Nr. 23 BauGB zum Schutz gegen Luftverunreinigung Gemeindesatzung In den meisten Fällen (etwa 70 %) wird ein kommunaler Anschluss- und Benutzungszwang durch eine Gemeindesatzung erlassen. In allen Bundesländern gibt es dafür die entsprechenden landesrechtlichen Ermächtigungen für die Kommunen. In Thüringen ist dies der § 20 Abs. 2 Nr. 2 der Thüringer Kommunalordnung7: … Weiter können die Gemeinden in Satzungen insbesondere regeln: …2. aus Gründen des öffentlichen Wohls die Verpflichtung zum Anschluss von Grundstücken an Anlagen zur Versorgung mit Fernwärme, zur Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Straßenreinigung und ähnliche dem Gemeinwohl dienende Einrichtungen (Anschlusszwang) sowie die Verpflichtung zur Benutzung dieser Einrichtungen (Benutzungszwang). Während in den alten Bundesländern vom Anschluss- und Benutzungsgebot hauptsächlich bei der Planung von neuen Siedlungsgebieten Gebrauch gemacht wurde, um die Wirtschaftlichkeit neuer Wärmenetze sicherzustellen, 7 Thüringer Kommunalordnung i.d.F. vom 28.03.2003 nach Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung und anderer Gesetze vom 18. Dezember 2002 (GVBl. S. 467) 12 gibt es in den neuen Bundesländern auch zahlreiche Anschluss- und Benutzungsgebote für den Gebäudebestand, der jeweils bei einem anstehenden Austausch der bestehenden Heizung zur Anwendung kommt. Mit dem Erlass des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) hat der Bundesgesetzgeber die Rechtsgrundlage für einen kommunalen Anschluss- und Benutzungszwang aus Klimaschutzgründen gestärkt8. Nach § 16 EEWärmeG wird den Kommunen ermöglicht, „von einer Bestimmung des Landesrechts, die sie zur Begründung eines ABZ an ein Netz der öffentlichen Fernwärme- oder Fernkältenutzung ermächtigt, auch zum Zweck des Klima- und Ressourcenschutzes Gebrauch zu machen“. Städtebauliche und privatrechtliche Verträge Gegenüber dem Instrument der Gemeindesatzung werden privatrechtliche Vereinbarungen in Grundstückskaufverträgen oder städtebaulichen Verträgen weniger häufig angewandt. Gegenüber Bebauungsplanung nach § 9 BauGB ist der städtebauliche Vertrag nach § 11 BauGB ein eher kooperatives Instrument der Bauleitplanung. Mit diesem öffentlich-rechtlichen Vertrag können zwischen Gemeinde und dem Vertragspartner Regelungen zur Umsetzung städtebaulicher Ziele getroffen werden. Die Regelungsmöglichkeiten der Vertragspartner im städtebaulichen Vertrag sind relativ weit gefasst, dies gilt auch für Festlegungen in energetischer Sicht. Mit der Novelle des Baugesetzbuches 2004 wurde bezüglich des städtebaulichen Vertrages klargestellt, dass auch die Nutzung erneuerbarer Energien wie etwa Solarthermie Vertragsgegenstand sein kann. Neben den hoheitlich-rechtlichen Maßnahmen kann die Kommune auch zivilrechtliche Instrumente nutzen, um das Ziel einer erhöhten Anwendung der Solarthermie zu erreichen. Solange die Kommune die auch im Verwaltungsprivatrecht geltenden grundrechtlichen Bindungen beachtet, ist die Kommune frei in der Entscheidung, ob sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben das öffentliche oder das private Recht heran zieht. Für die Anwendung des Zivilrechts kommt insbesondere die Liegenschaftspolitik in Betracht. Immer dann, wenn die Kommune öffentliche Grundstücke zum Zweck der Bebauung verkauft, verpachtet oder vermietet, könnte sie Bestimmungen zur verpflichtenden Nutzung eines solaren Wärmenetzes vertraglich fixieren. Bauleitplanung Mit der verbindlichen Bauleitplanung nach § 9 des Baugesetzbuches hat die Kommune die Möglichkeit, energetische Festsetzungen in kommunalen Bebauungsplänen zu treffen. Mit der Novellierung des Baugesetzbuches in 2004 sind der allgemeine Klimaschutz und die Energieeffizienz als berücksichtigungsfähige Belange in die kommunale Bauleitplanung integriert worden (§1 Abs. 5 und 6 BauGB). Damit ist nun gesetzlich festgelegt, dass die Kommune im Rahmen der Bebauungsplanung klimaschutzbezogene Regelungen treffen kann. Auf der Grundlage des Baugesetzbuches kann die Kommune aus städtebaulichen Gründen u.a. folgende Festsetzungen treffen, die die Nutzung der Solarthermie begünstigen: > Versorgungsflächen, einschließlich der Flächen für Anlagen und Einrichtungen zur dezentralen und zentralen Erzeugung, Verteilung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärmekopplung (§ 9 Abs. 1, 12) > Gebiete, in denen bei der Errichtung von Gebäuden oder bestimmten sonstigen baulichen Anlagen bestimmte bauliche und sonstige technische Maßnahmen für die Erzeugung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung getroffen werden müssen (§ 9 Abs.1, 23) 8 Tomerius (2013): Der Anschluss- und Benutzungszwang für kommunale Nah- und Fernwärmesysteme; ER 2/13 S. 61ff Fragen-Antworten-Katalog – Solarthermie und Fernwärme 13 > Bauweisen oder Ausrichtung der Baukörper. Dies kann z.B. die Nutzung der Solarthermie durch die entsprechende Orientierung der Gebäudedächer begünstigen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 23). Diese Regelungen ermöglichen einen für Dritte rechtsverbindlichen Rahmen der baulichen Raumnutzung, während der Flächennutzungsplan lediglich für die Kommune selbst bei Ihrer Planung verbindlich ist. Die möglichen Festsetzungen durch Bebauungspläne sind auf den im Baugesetzbuch definierten Regelungskatalog beschränkt. In der Fachdiskussion wird teilweise bestritten, dass durch einen Bebauungsplan privaten Bauherren die Nutzung der Solarthermie vorgeschrieben werden kann9. Jedoch sprechen auch einige Argumente dafür, dass mit der erfolgten Konkretisierung des BauGB auch gerade solche technische Maßnahmen festgesetzt werden können10. Eine Konkretisierung und Erweiterung des Rechtsrahmens zur Erweiterung der kommunalen Festsetzungsmöglichkeiten im Bereich der Bauleitplanung wäre hier sinnvoll. Eine Grundlage zur Weiterentwicklung des Rechtsrahmens könnten hier auch weitergehende und praxiserprobte Regelungen sein, die auf Basis der konkurrierenden Gesetzgebung durch die Bundesländer erfolgt sind. So hat z.B. die Freie und Hansestadt Hamburg bereits im Jahr 1997 ein Klimaschutzgesetz11 erlassen, auf dessen Grundlage in zahlreichen Bebauungsplänen Wärmenetze mit einem Mindestanteil Erneuerbarer Energien oder auch der Verpflichtung zum Einsatz solarer Warmwasserbereitung festgesetzt wurde. Ein vorhabenbezogener Bauleitplan nach § 12 BauGB (auch „Vorhaben- und Erschließungsplan“, VEP) ist eine Sonderform der verbindlichen Bauleitplanung, um die Zulässigkeit bestimmter Vorhaben zu bestimmen. Der Investor eines Bauvorhabens trifft im Rahmen eines solchen Verfahrens Vereinbarungen mit der Gemeinde über die Durchführung und Kostentragung für die Erschließung des Gebietes und die Durchführung städtebaulicher Maßnahmen. Durch einen Satzungsbeschluss der Gemeinde wird der VEP dann rechtlicher Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ist nicht an das relativ enge Raster der Festsetzungsmöglichkeiten nach § 9 BauGB gebunden (§ 12 Abs. 3 Satz 2 BauGB). Es können damit Festlegungen zu energetischen Standards der Bauweise oder der Energienutzung getroffen werden, die über die Gestaltungsvorgaben der Bauleitplanung hinausgehen. Dies betrifft z.B. die mögliche Festlegung der Versorgung durch Wärmenetze oder erneuerbare Energien, z.B. Solarthermie. Verbrennungsverbote Das Verbrennungsverbot gemäß § 9 Nr. 23 a) BauGB wirkt wie ein Quasi-Anschluss- und Benutzungszwang, da dezentrale Kesselanlagen bzw. bestimmte Brennstoffe dort nicht zulässig sind. Es kommt nur in Ausnahmefällen bei besonders sensiblen Gebieten wie etwa Kurorten oder Naherholungsgebieten zur Anwendung. 10. Gibt es Anforderungen an Mindestabstände zu Wohnhäusern? Grundsätzlich stehen keine rechtlichen Hemmnisse entgegen, eine frei aufgestellte Solarkollektoranlage in der direkten Nähe zu Wohnhäusern aufzustellen. Von den Anlagen gehen weder besondere Gefahren noch problematische Emissionen aus. Eine baurechtliche Genehmigung mit Abwägung alle Belange ist jedoch erforderlich. 9 Kahl (2010): Klimaschutz durch die Kommunen, ZUR 9/2010, S. 397 ff. 10 Kopf (2012): Klimaschutz in der Planungs- und Genehmigungspraxis – die BauGB-Novelle 2011, LKRZ 7/2012, S. 264 ff. 11 Hamburgisches Gesetz zum Schutz des Klimas durch Energieeinsparung (Hamburgisches Klimaschutzgesetz - HmbKliSchG) Vom 25. Juni 1997), HmbGVBl. 1997, S. 261, geändert durch Gesetz vom 6. Juli 2006, HmbGVBl. S. 404 14 In der Praxis werden frei aufgestellte Anlagen aus ökonomischen Gründen eher dort in Betracht kommen, wo die Grundstückspreise niedrig sind (z.B. landwirtschaftliche Flächen, Brachflächen) oder wo eine Wohnnutzung nicht möglich ist (z.B. Flächen mit belasteten Böden). 11. Wie ist die politische/gesellschaftliche Meinung vor Ort zu derartigen Anlagen? Die politisch-gesellschaftliche Meinung vor Ort für solare Wärmenetze betrifft grundsätzlich zwei Bereiche: Erstens den Anschluss an ein Wärmenetz insgesamt und zweitens den Bau großflächiger Solarkollektoranlagen „auf der grünen Wiese“. Um eine Akzeptanz für beide Themen zu erreichen, sind vor allem eine breitenwirksame Information sowie eine veränderter Rahmens für die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erforderlich. Teilweise bestehen emotionale Hürden, die eigene Heizanlage im Haus durch einen Anschluss an ein extern gesteuertes Netz zu ersetzen. Eine gemeinschaftliche Organisationsform mit Eigentumsanteilen kann helfen, diese Hürden zu überwinden. Der Erfolg der dänischen Fernwärmepolitik wird auch darauf zurückgeführt, dass die Bürgerinnen und Bürger über Genossenschaften oft unmittelbar an den Wärmeversorgern beteiligt sind. Die gesetzlich gedeckelten Gewinne aus dem Betrieb des Fernwärmesystems verbleiben somit bei den Verbrauchern. Auch sollten die Wärmeversorger mit einem hohen Maß an Produkt- und Preistransparenz versuchen, emotionale Hürden gegenüber einer Fernwärmeversorgung abzubauen. In Bezug auf die frei aufgestellten Solarkollektoranlagen sollte heraus gestellt werden, dass diese Energieform auf die Fläche bezogen gegenüber der Bioenergienutzung viel effizienter ist und auch keine Umweltbelastung (etwa durch Düngung etc.) auftritt. Durch diese Art der Anlagen kann ein konkurrenzfähiger Wärmegestehungspreis gegenüber fossiler Wärme erzielt werden. Dies ermöglicht die Verbesserung der Versorgungssicherheit im Wärmesektor und auch langfristig gut kalkulierbare Wärmepreise. 12. Sind der Anschluss und die Abnahme durch die im Planungsgebiet vorhandenen Verbraucher langfristig mittels Vereinbarung oder Satzung gesichert? siehe Antworten 8 und 9 Antworten von in.RET (FH Nordhausen) und FG Thermo- und Magnetofluiddynamik (TU Ilmenau) zu den rechtlich-wirtschaftlichen Fragestellungen 13. Kriterien bei Einbindung in Nah- oder Fernwärmenetze hinsichtlich Temperaturniveau und Druck? Solarthermieanlagen werden grundsätzlich indirekt eingebunden, verfügen also über einen getrennten Hydraulikkreislauf, meist mit Glykol-Wasser-Gemisch. Die Übertragung der Solarwärme kann in verschiedenen Varianten erfolgen, die zu unterschiedlichen Auswirkungen auf das Wärmenetz führen. 14. Müssen Veränderungen/Anpassungen bei den Endkundenanlagen vorgenommen werden? Nein – Solaranlage werden generell am Wärmeerzeugungsort (Heizzentrale, Heizwerk, Heizkraftwerk) eingebunden. Der Endkunde wird daher weiterhin über die bestehende Hausanschlussstation (HAST) mit Wärme versorgt. Fragen-Antworten-Katalog – Solarthermie und Fernwärme 15 Es wurden jedoch jüngst dezentrale Einspeisevarianten vorgestellt, bei der die Solarwärme über eine modifizierte HAST eingebunden ist12. Nur in diesem Fall wären Anpassungen an Endkundenanlagen notwendig. 15. Einsatz mobiler Wärmespeicher möglich? Der Einsatz mobiler Wärmespeicher (z.B. als Container mit PCM-Inventar) ist nur in wenigen speziellen Fällen wirtschaftlich sinnvoll, maßgebend hierbei sind die Wärmegestehungskosten. Zudem sollte eine belastbare Aussage des PCM-Herstellers bzgl. der Zyklenfestigkeit der verwendeten Materialien vorliegen. Zum Einsatz von mobilen Zeolith-Speichern liegt eine Machbarkeitsstudie des Bundesamts für Energie (BFE, Schweiz) vor (Schlussbericht zu den Projekten 153964 / 102617). 16. Welche Unternehmen sind potenzielle Planer/Projektentwickler? Grundsätzlich alle Ingenieur- und Planungsbüros, Institute und Hersteller mit nachgewiesener Erfahrung und Qualifizierung im Bau und Betrieb großer Solarthermieanlagen. Entsprechende Referenzen sollten vorgelegt werden können, Empfehlungen können bei SOLITES, der TU Ilmenau u.a. abgerufen werden. 17. Gibt es Anbieter für schlüsselfertige Anlagen? Ja. Informationen sind erhältlich über die die Internetseite www.solare-fernwaerme.de (> Branchenverzeichnis), die DSTTP-Solarthermie-Technologie-Plattform (www.dsttp.de), über der Fördermittelgeber (www.bafa.de) und diverser Hersteller. 18. Können andere Wärmequellen (z.B. Abwärme) „gleich mit“ erschlossen werden? [Energieeffizienz allgemein, nicht spezifisch Solarthermie & Wärmenetze] Es empfiehlt sich immer ein serielles Vorgehen: 1. Minderung des Energieverbrauchs (Vermeidung, Verhaltensänderung) 2. Erhöhung der Effizienz durch Betriebsoptimierung (Minderung des Temperaturniveaus, Erhöhung Wirkungsgrade etc.) 3. Nutzung/Einbindung kostenloser Abwärme 4. Einsatz erneuerbarer Energie (Solarthermie) Vor Beginn der Umsetzungsmaßnahmen sollten die Ziele und Kriterien bzgl. Wirtschaftlichkeit und Umweltstandards unter allen Beteiligten abgestimmt werden. 19. Können Abweichungen zwischen Bedarf und „Angebot“ mit Speichern, Wärmepumpen und/oder Adsorptions-Kälteanlagen ausgeglichen werden? Wenn ja, ist dafür geeigneter Platz vorhanden oder kann geschaffen werden? Dies ist ein grundlegendes Problem des Anlagenentwurfs, vgl. auch Antwort zur Frage 46. Meist bedarf es detaillierter Jahresertragssimulationen, um die passende Anlagenkonfiguration auszuwählen. 12 vgl. dazu Dezentrale Einspeisevarianten sind z.B. beschrieben in: Schäfer, K.: Dezentrale Einspeisung von Solarthermie in Wärmenetze – technische Analyse von realisierten Anlagen, (Solites, Stuttgart), veröffentlicht bei OTTI 2014 sowie Löser. et.al.: Solarthermische Einspeisung in Fernwärmesysteme – Testerfahrungen mit einer kombinierten Hausanschluss- und Netzeinspeisestation. (TU Dresden, Institut für Energietechnik), veröffentlicht bei OTTI 2014 16 20. Welche Speichergröße gilt als ideal (grober Richtwert)? [Solarthermie allgemein, nicht spezifisch Solarthermie & Wärmenetze] Wirtschaftlichkeit ist unter den gegebenen Bedingungen derzeit vor allem mit knapp bemessenen Solarthermieanlagen zu erzielen (vgl. Antwort 46). Diese sog. Vorwärmanlagen mit geringen Deckungsanteilen (< 10%) benötigen keine Speicher oder lediglich Tagesspeicher, die mit einem Volumen < 100 l/m² Kollektorfläche dimensioniert werden. Im Einfamilienhaus mit Niedrigenergiestandard können auch Anlagen zur kombinierten Trinkwassererwärmung und Heizungsunterstützung mit bis 50 % solarer Deckung wirtschaftlich betrieben werden. Die Speichergrößen sind dabei mit 5 bis 15 m³ eher knapp zu dimensionieren. Solaranlagen mit höherem Deckungsanteil verfügen über saisonale Speicher, die erheblich größer dimensioniert werden. Für Heißwasserspeicher werden z.B. 1,5 bis 2,5 m³ je m² Kollektorfläche empfohlen. Solarthermieanlagen in Wärmenetzen arbeiten bei knapper Dimensionierung mit Kurzzeitpufferspeichern, wie sie auch bei KWK-Wärmeerzeugungsanlagen eingesetzt werden. Soll ein hoher solarer Deckungsgrad erreicht werden, sind Saisonalspeicher notwendig. 21. Welche Speicher gelten aus technischer Sicht als ideal? Wasser ist noch immer das in technischer Sicht ideale und zudem kostengünstigste Speichermedium. Es wird bis 95°C drucklos mit Stahl, Beton oder Verbundwerkstoffen als Umhüllungsmaterial verwendet. Druckbehälter (3 bis 10 bar) sind meist aus Stahl gefertigt und ermöglichen eine direkte Einbindung in das Wärmenetz. Es gibt zudem auch bis 6 bar druckbelastbare GFK-Speicher mit einem Speichervolumen bis 30 m³, drucklos bis zu 1.500 m3. Die Entwicklung neuartiger Wärmespeicher ist auch Gegenstand geförderter Entwicklungsprojekte. Sehr große Speicher (Saisonal-Speicher) werden als Kies-Wasser-Speicher ausgeführt, da hier auf eine (teure) tragende Deckelkonstruktion verzichtet werden kann. Nachteilig gegenüber reinen Wasserspeichern ist die geringere volumetrische Wärmekapazität. Bei Wärmespeicherung über Erdsonden wird Erdreich oder Felsgestein als Speichermedium genutzt. Die Wärmeübertragung erfolgt in Erdsonden verlegten U-Rohren. Aquiferspeicher nutzen zur Wärmespeicherung im tieferen Untergrund vorkommende abgeschlossene (natürliche) Grundwasserschichten. Siehe dazu auch Antwort zu Frage 35. 22. Falls kein „nutzbares“ Wärmenetz existiert: welche Möglichkeiten gibt es, den verbleibenden Wärmebedarf zentral oder bei jedem Abnehmer separat zu decken? [Solarthermie allgemein, nicht spezifisch Solarthermie & Wärmenetze] Eine Möglichkeit ist die Realisierung von Insellösungen unter Einbindung der Solarthermie. 23. Welche Berechnungsparameter können angesetzt werden? (Kollektorverluste, Zieltemperaturen, Rücklauftemperaturen usw.…) Der solare Systemertrag ist wesentlich vom Temperaturniveau im Nahwärmenetz und vom gewählten solaren Deckungsgrad abhängig. Speist die Solaranlage in den Vorlauf ein, beträgt das Temperaturniveau im Kollektor bei gleitender Fahrweise im Sommer 70 bis 100°C. Bei der Dimensionierung als Vorwärmanlage (<10%) wird dabei ein solarer Jahressystemertrag von 300 bis 400 kWh je m² installierter Kollektorfläche erreicht. Voraussetzung ist der Einsatz von Vakuumröhren- oder Großflächenflachkollektoren mit geringen Wärmeverlusten bei hohen Betriebstemperaturen. Überschlägige Rechnungen können mit dem online-Planungstool Fragen-Antworten-Katalog – Solarthermie und Fernwärme 17 www.sdh-online.solites.de oder anderen dafür geeigneten Simulationsprogrammen gemacht werden. 24. Kombinationsmöglichkeiten BHKW – Regelenergiemarkt? vgl. Antwort zu Frage 3 25. Welche Anforderungen stellen wir den Systemherstellern/Industrie? Bei der Einbindung der Solarthermie in die bestehende Wärmeversorgungsstruktur sind vor allem an die Regelung besondere Anforderungen zu stellen: Um den solaren Ertrag zu maximieren, sollte eine Leitregelung implementiert werden, die auch Messwerte zur Betriebs- und Ertragskontrolle auswertet. Bei Lieferung schlüsselfertiger Anlagen, bei Contracting-Modelle und der Vereinbarung Garantierter Erträge kann das technische Risiko an den Systemhersteller übertragen oder vollständig vermieden werden. 26. Ist das vorhandene Dach aus statisch-konstruktiver Sicht für die zusätzliche Lastaufnahme geeignet? In der Regel sollten Aufstellungen auf Freiland, Infrastrukturflächen oder Werksgeländen bevorzugt werden, da sie kostengünstiger zu realisieren sind. Soll Anlagenteile auf einem Dach installiert werden, muss vorab eine prüffähige Statik erstellt werden, die das Eigengewicht des Kollektorfeldes sowie die Druck-/Soglasten durch Schnee und Wind berücksichtigt. Zudem muss das Dach eine technische Lebensdauer von mindestens noch 25 Jahre aufweisen. Zu Fragen der Statik informieren ein Planungshandbuch13 sowie ein Arbeitsblatt der Solar-Industrieverbände14. 27. Besteht auf dem Grundstück die Möglichkeit einen Wärmespeicher zu errichten? Frage ist i.d.R. bei solarer Nah- oder Fernwärme nicht relevant. [Solarthermie allgemein, nicht spezifisch Solarthermie & Wärmenetze] Dies ist im konkreten Einzelfall zu prüfen. Die Standflächen für Wärmespeicher sind i.A. klein gegenüber den Standflächen für das Kollektorfeld. Es gibt zudem Pufferspeicher, die in Teilen in das Gebäude eingebracht und dort zusammengefügt werden und auch Speicher aus Kunststoff, die erdvergraben werden. 28. Welche Fläche mit Ausrichtung Süd, Süd-West steht zur Verfügung? Dies ist im konkreten Einzelfall zu prüfen. Optimal ist eine Ausrichtung nach Süden, Südost oder Südwest mit einer Neigung von 45°. Soll die Anlage zum solaren Heizen mitgenutzt werden, kann die Kollektorneigung zugunsten eines höheren Ertrages in der Übergangszeit erhöht werden. 13 Detzer, Erfurth et.al: Tragkonstruktionen für Solaranlagen. Planungshandbuch zur Aufständerung von Solarkollektoren. Solarpraxis. Beuth (27.09.2001) 14 Bundesindustrieverband Deutschland Haus-, Energie- und Umwelttechnik (BDH), Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) (Hg.): Arbeitsblatt zur Ermittlung von Schneelasten an Solarthermischen Anlagen. Stand 16. April 2012. Informationsblatt Nr. 49. Mai 2012. Köln/Berlin (2012) 18 29. Mit welcher Vorlauftemperatur wird die bestehende Raumheizungsanlage betrieben und wie wird derzeit die Legionellenschaltung der Warmwasserversorgung realisiert? Bei solaren Fernwärmeanlagen wird direkt in das Wärmenetz eingespeist. Die Versorgung der Endnutzer erfolgt weiterhin bei gleichbleibendem Temperaturniveau über die Haus-Anschlussstationen (HAST). Siehe auch Antwort zu Frage 37. Zur Frage der Trinkwasserhygiene im Allgemeinen sei auf die DIN 1988-100, die DVGW W 551 sowie die VDI/ DVGW 6023 verwiesen15. 30. Berücksichtigung einer Solarthermieanlage bei der Planung und Ausführung von Dachkonstruktion und Dachdeckung (ideal: Flachdach als Umkehrdach). Siehe Antwort zu Frage 43. [Solarthermie allgemein, nicht spezifisch Solarthermie & Wärmenetze] Wenn die Dachplanung noch nicht erfolgt ist, sind in Zusammenarbeit mit den Architekten auch Dachintegrationslösungen (z.B. Solar Roof) möglich. 31. Berücksichtigung von umbauten Raum für Einbau Speicher (ideal: Einbau während der Rohbauphase) [Solarthermie allgemein, nicht spezifisch Solarthermie & Wärmenetze] Für das Einbringen von Speichern in Bestandsbauten besteht die Möglichkeit, Stahlspeicher im Aufstellungsraum zusammenzuschweißen. Des Weiteren sind GFK-Speicher verfügbar, die im Aufstellungsraum ausgerollt, aufgestellt und laminiert werden sowie (Stahl-)Speicher, die mit und in einem Stahlrahmen gefügt werden. Es wurden zudem modular aufgebaute Wärmespeicher aus Faserverbundmaterial entwickelt: Die Einzelmodule sind in Abmessung und Gewicht so gestaltet, dass sie von einer Einzelperson auch in enge Kellerräume transportiert werden können. Es gibt schließlich auch Wärmespeicher (z.B. Containerlösungen), die zur Freiaufstellung geeignet sind. Es bestehen sehr viele weitere Möglichkeiten zur kostengünstigen Speicherintegration, die im Einzelfall zu prüfen sind: in geeigneten Kellerräumen, im Dachbodenbereich, unter der Fundamentplatte, im Freien, oder vergraben unter befahrbaren Parkplätzen und Wegen. Aus Kostengründen sollte der Speicher nur dann im Rohbau im Gebäude errichtet werden, wenn keine anderen Möglichkeiten bestehen. Die Durchdringung mehrerer Etagen ist zu vermeiden. 32. Berücksichtigung Fläche und Elt-Anschluss für Wärmepumpe [Solarthermie allgemein, nicht spezifisch Solarthermie & Wärmenetze] Hierbei handelt es sich um eine planerische Aufgabe, die die Kenntnis des Nutzungskonzeptes voraussetzt. 15 DIN 1988-100: Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen – Teil 100: Schutz des Trinkwassers, Erhaltung der Trinkwassergüte; Technische Regel des DVGW. Beuth Verlag, Düsseldorf (2011) DVGW W 551: Trinkwassererwärmungs- und Trinkwasserleitungsanlagen – Technische Maßnahmen zur Verminderung des Legionellenwachstums – Planung, Errichtung, Betrieb und Sanierung von Trinkwasser-Installationen. Beuth Verlag, Düsseldorf (2004) VDI/DVGW 6023: Hygiene in Trinkwasser-Installationen. Anforderungen an Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung. Beuth Verlag, Düsseldorf (2014) Fragen-Antworten-Katalog – Solarthermie und Fernwärme 19 33. Auswahl Technologie und Medium für Legionellenschaltung der Warmwasserbereitung. [Solarthermie allgemein, nicht spezifisch Solarthermie & Wärmenetze] Große Solarthermieanlagen speisen die solare Wärme über Vorwärmspeicher oder Wärmeübertrager in das Trinkwassernetz ein. Die VDI 6002 gibt Hinweise, wie diese Einbindung hygienisch zu erfolgen hat. Alternativ kann in Neubauten das Trinkwasser auch über Frischwasserstationen dezentral erwärmt werden, in diesen Fällen kann ggf. auf eine Legionellenschaltung verzichtet werden. Ausführungsbeispiele realisierter Anlagen sind im Solarthermie-2000-Programm beschrieben (www.solarthermie2000.de). 34. Welche Art der Wärmeerzeugung ist für die Spitzenlast im Winter vorgesehen? Da solarthermische Anlagen aus wirtschaftlichen Gründen nur als Vorwärmanlagen ausgeführt werden, bleibt die bestehende Wärmeerzeugung in Betrieb und übernimmt auch weiterhin die Spitzenlast. 35. Wo kann ein ausreichend groß dimensionierter Speicher errichtet werden? vgl. Antwort zu Frage 5 Antworten von Solites zu Fragen aus wirtschaftlicher Sicht und technisch-wirtschaftlicher Sicht 36. Kombination mit Wärmespeicher und Wärmepumpe – Kriterien zur wirtschaftlichen Betriebsweise? Vor dem Hintergrund der o.g. sieben unterschiedlichen Typen von solaren Nah- und Fernwärmsystemen besteht eine Vielzahl von Möglichkeiten eine Solarthermieanlage mit einem Wärmespeicher und einer Wärmepumpe zu kombinieren. Beispiel 1 Anlage in Crailsheim (Typ 2): Dort wird eine große Wärmepumpe verwendet um den saisonalen Erdsondenwärmespeicher unter die Netz-Rücklauftemperatur auf ca. 15 °C zu entladen. Beispiel 2 Anlage in Braedstrup DK (Typ 5): Dort wird die Wärmepumpe verwendet, um nach dem Power-to-heat- Prinzip Überschussstrom in Fernwärme umzuwandeln und im Großwärmespeicher zu speichern. Beide Wärmepumpen-Anwendungen sind wirtschaftlich. Für belastbare Aussagen müssen jedoch im Einzelfall Systembetrachtungen (Simulationen und Berechnungen) angestellt werden. Für eine Markteinführung der solaren Nah- und Fernwärme sollte der Fokus jedoch auf einfachen und kostengünstigen Systemkonzepten liegen. 37. Wo sind die Idealstandorte/-nutzer für Solarthermie? (Sommerwärmesenken für Warmwasser wie Großküchen, Lebensmittelverarbeitung, Hallenbäder, Brauereien.) Bei der solaren Nah- und Fernwärme ist stets das gesamte Wärmenetz als Wärmesenke zu betrachten. Die sommerliche Wärmelast setzt sich in der Regel aus dem meist geringen sommerlichen Wärmebedarf der angeschlossenen Gebäude und den Netzverlusten zusammen. Eine zentrale Einbindung der Solarthermie ist üblicherweise die einfachere und daher bevorzugte Lösung. Daher sollten zunächst Standorte in Nähe der Heiz- und Heizkraftwerke geprüft werden. Freiflächen ermöglichen die Realisierung kostengünstiger Anlagen. 20 Die Möglichkeiten einer dezentralen Einbindung müssen im Einzelfall geprüft werden (Temperaturen und Drücke an der Einbindungsstelle). Für eine dezentrale Einbindung sind generell verfügbare Flächen entlang der Fernwärmetrassen erforderlich. Im städtischen Raum finden sich diese insbesondere zwischen einzelnen Siedlungsgebieten, zum Beispiel auf Infrastrukturflächen, Parkplätzen (als Überdachung), Betriebsgeländen oder auf großflächigen Dachflächen von Nichtwohngebäuden. Bei Nahwärmelösungen bieten sich Versorgungsobjekte mit hohem sommerlichen Wärmebedarf an (z.B. Hotels, Heime, Wohnungssektor). 38. Gibt es Kontraktoren? Alle bekannten Systemanbieter bieten ihre Anlagen schlüsselfertig mit Ertragsgarantie oder im Contracting an. 39. Gibt es einen ausreichend großen, mit „bezahlbaren“ Leitungslängen erschließbaren Wärmebedarf und wenn ja, wie wird sich dieser in den nächsten Jahren voraussichtlich entwickeln? Dies ist eine Frage, welche die Fernwärme im Allgemeinen betrifft. Die Antwort hängt wesentlich von politischen Weichenstellungen ab (z.B. Förderung von Wärmenetzen in ländlichen Energiedörfern, Verdichtung und Erweiterung von Bestandsnetzen). Solarthermische Anlagen können sowohl im Bestand als auch bei neuen Wärmenetzen eingesetzt werden. 40. Gibt es „Anker“-Nutzer? oder gibt es ein „aufnahmefähiges und -williges“ Wärmenetz? Frage müsste bitte präzisiert werden. 41. Passt dieser Bedarf auch zu den Parametern, die eine Solarthermie-Anlage liefern kann? (Lastgang? Warmwasserbedarf? Temperaturniveau? Flächenheizungen?) Der tageszeitliche Lastgang hat keine Relevanz, da Pufferspeicher eingesetzt werden. Dem jahreszeitlichen Lastgang begegnet man in der Regel durch eine auf die sommerliche Wärmelast ausgelegte Dimensionierung der Solaranlage. In diesem Fall reichen ebenfalls Pufferspeicher aus. Für höhere Deckungsanteile sind große Langzeitwärmespeicher erforderlich (saisonale Speicherung). Für eine Markteinführung der solaren Nah- und Fernwärme sollte der Fokus jedoch auf einfachen und kostengünstigen Systemkonzepten liegen. Niedrige Vor- und Rücklauftemperaturen im Wärmenetz wirken sich generell günstig auf den Wärmeertrag einer thermischen Solaranlage aus. Weiter werden Wärmenetze im Sommer oftmals mit abgesenkter Vorlauftemperatur betrieben, was ebenfalls zu höheren Erträgen führt. Umgekehrt sollten bei höheren Netztemperaturen geeignete Kollektortypen ausgewählt werden. Im Temperaturbereich bis 100 °C stehen Hochtemperatur-Flachkollektoren sowie Vakuumröhrenkollektoren zur Verfügung. Für die Bereitstellung von Temperaturen über 100 °C können Kollektoren zur Prozesswärmeerzeugung eingesetzt werden, was jedoch mit höheren Kosten einhergeht. Beispielhaft gibt die folgende Tabelle die Betriebsparameter (bezüglich der Temperaturen) der solarthermischen Großanlagen auf der UPC Arena in Graz (AT) und dem Messezentrum in Wels (AT) wieder, die beide in Wärmenetze mit höheren Netztemperaturen eingebunden sind. Fragen-Antworten-Katalog – Solarthermie und Fernwärme 21 Messe Wels (Wels, AT) UPC Arena (Graz, AT) Elektrizitätswerke Wels AG Contractor S.O.L.I.D. Kollektorfeld CPC Vakuumröhren Flachkollektoren mit 3400 m² Kollektorfläche mit 1407 m² Kollektorfläche Solarwärmeertrag (2012) 1290,0 MWh/a 454,4 MWh/a Einspeisetemperatur 81 – 86 °C = TVL oder höher Netztemperaturen gleitend-konstant gleitend-konstant TVL Winter 120 °C (TA -14 °C) 120 °C (TA -12 °C) TVL Sommer 70 °C (TA 16 °C) 75 °C (TA 12 °C) 42. Welcher Anteil Solarthermie am Gesamtbedarf gilt als ideal (grober Richtwert)? Eine Solaranlage kann zur Vorwärmung mit Deckungsanteilen von etwa 5 % genutzt werden. Eine Volldeckung durch die Solaranlage in den Sommermonaten wird typischerweise bei Deckungsanteilen an der gesamten Jahreslast zwischen 10 und 15 % erreicht. Hohe Deckungsanteile von 20 bis über 50 % sind in Kombination mit Langzeitwärmespeichern möglich. Empfohlen: Bei der Versorgung von Objekten, Quartieren, Wohnsiedlungen: 10 – 20 % solarer Deckungsanteil Bei der Einbindung in größere städtische Fernwärmesysteme: < 10 % solarer Deckungsanteil (dies können aber sehr große Anlagen sein!) 43. Existiert eine langfristig nutzbare (d.h. auch bezahlbare), verschattungsfreie Fläche zur Errichtung einer solchen Anlage? (siehe auch Frage 6) Im ländlichen Umfeld können oft über Pachtverträge mit der Kommune günstige Freiland-Lösungen gefunden werden. Im städtischen Umfeld sind Flächen auf dem Betriebsgelände sowie trassennahe städtische Infrastrukturflächen (z.B. Parkplatzüberdachungen) und Dachflächen von Nichtwohngebäuden zu prüfen. 44. Gibt es einen Richtwert für den Minimalflächenbedarf einer wirtschaftlich effizienten Einheit Solarthermie Panels? Eine Anlage mit 500 m²/0,35 MWth ist eine gute Größe um ‚erste Erfahrungen‘ mit der Solarthermie zu machen. Ab 1000 m²/0,7 MWth ist der Skaleneffekt bei den Kosten relevant vorhanden. Bei einer Aufständerung der Sonnenkollektoren (Freiland oder Flachdach) ist eine Grundfläche entsprechen 2,5 x Kollektorfläche erforderlich. Solarthermieanlagen können in Bauabschnitten sukzessive erweitert werden. 22 45. Ist die bestehende Heizungsanlage für die veränderte Fahrweise geeignet (technisch und wirtschaftlich) oder muss diese ausgetauscht/erneuert werden? [Solarthermie allgemein, nicht spezifisch Solarthermie & Wärmenetze] Die Einbindung einer knapp dimensionierten Solarthermieanlage zur Trinkwassererwärmung hat nur geringe Auswirkungen auf das Taktverhalten des vorhandenen Wärmeerzeugers. Im Sommer können die Stillstandsphasen des Wärmeerzeugers ggf. verlängert, in den Übergangszeiten die Takthäufigkeit reduziert bzw. der Teillastbetrieb vermehrt werden. Bei Solaranlagen zur Heizungsunterstützung ist im Einzelfall zu prüfen, inwieweit diese mit dem bestehenden Heizsystem gekoppelt werden können. 46. Prüfung der Ausführung von Teilen der Raumheizung als Fußbodenheizung (Ideal für das Wärmeangebot einer Solarthermieanlage in der Übergangszeit). [Solarthermie allgemein, nicht spezifisch Solarthermie & Wärmenetze] Aus wirtschaftlichen Gründen sollten Solarthermieanlagen vor allem zur Teildeckung des Trinkwasserwärmebedarfs und zur Vorwärmung in Wärmenetzen eingesetzt werden. Fußbodenheizungen mit niedrigem Temperaturniveau sind als Wärmesenke für solar unterstützende Solaranlagen sehr gut geeignet, wenn sie hydraulisch fachgerecht eingebunden wurden. 47. Womit wird die Spitzenlast Heizwärme im Winter erzeugt? Vgl. Antwort zu Frage 38. Grundsätzlich sind alle Wärmeerzeuger geeignet. Zur klimaneutralen Deckung der Spitzenlast wird jedoch verstärkt Biomasse in Form von Holzpellets, Stückholz und bei größeren Anlagen in Form von Hackschnitzel eingesetzt. Gegenüber dem Instrument der Gemeindesatzung werden privatrechtliche Vereinbarungen in Grundstückskaufverträgen oder städtebaulichen Verträgen weniger häufig angewandt. Gegenüber Bebauungsplanung nach § 9 BauGB ist der städtebauliche Vertrag nach § 11 BauGB ein eher kooperatives Instrument der Bauleitplanung. Mit diesem öffentlich-rechtlichen Vertrag können zwischen Gemeinde und dem Vertragspartner Regelungen zur Umsetzung städtebaulicher Ziele getroffen werden. Die Regelungsmöglichkeiten der Vertragspartner im städtebaulichen Vertrag sind relativ weit gefasst, dies gilt auch für Festlegungen in energetischer Sicht. Mit der Novelle des Baugesetzbuches 2004 wurde bezüglich des städtebaulichen Vertrages klargestellt, dass auch die Nutzung erneuerbarer Energien wie etwa Solarthermie Vertragsgegenstand sein kann. Neben den hoheitlich-rechtlichen Maßnahmen kann die Kommune auch zivilrechtliche Instrumente nutzen, um das Ziel einer erhöhten Anwendung der Solarthermie zu erreichen. Solange die Kommune die auch im Verwaltungsprivatrecht geltenden grundrechtlichen Bindungen beachtet, ist die Kommune frei in der Entscheidung, ob sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben das öffentliche oder das private Recht heran zieht. Fragen-Antworten-Katalog – Solarthermie und Fernwärme 23 24 Fallstudie Solare Fernwärme Erfurt Im Rahmen der initiative des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz zur solaren Nah- und Fernwärme in Thüringen 25 1 Kurzfassung Für ein neues städtebauliches Entwicklungsgebiet in Erfurt, die Äußere Oststadt, wird durch die SWE Energie GmbH ein Konzept für die Wärmeversorgung über ein Niedertemperaturnetz erarbeitet. Diese Studie stellt Möglichkeiten zur Integration von Solarthermie in die Wärmeversorgung vor. Die SWE Energie GmbH besitzt eine Freifläche, die an das bestehende Fernwärmenetz anschließt und für Solarthermie genutzt werden kann. In Simulationen wurden zwei Varianten der solaren Wärmeversorgung berechnet. > Solare Fernwärme: Einbindung der Solarthermie direkt in das bestehende Fernwärmenetz mit Temperaturen von 95/65 °C (Vorlauf/Rücklauf). Diese Einbindung ist bereits heute voll umsetzbar. Bei der zukünftigen Erschließung des Entwicklungsgebiets kann die solare Wärme dann sukzessive für das Niedertemperaturnetz ausgekoppelt werden. > Niedertemperaturnetz: Versorgung des Gebiets Äußere Oststadt mit 20 % Solarwärme über das Niedertemperaturnetz mit Temperaturen von 70/40 °C. Die restliche Wärme wird aus dem Fernwärmenetz bereitgestellt. Auf diese Weise wird das Entwicklungsgebiet zukünftig umweltfreundlich mit einem Anteil von 20 % aus emissionsfreier erneuerbarer Solarwärme und annähernd 80 % aus hocheffizienter KWK versorgt. Es wurde mit einer Kollektorfläche von 12 000 m² (Vakuumröhrenkollektoren) gerechnet, die auf der Freifläche der SWE Energie GmbH installiert werden können. In der Variante Solare Fernwärme kann ein solarer Nutzwärmeertrag von 4500 MWh/a zu solaren Wärmegestehungskosten von 46 €/MWh bereitgestellt werden. In der Variante Niedertemperaturnetz können über die verfügbare Fläche 135 Gebäude mit insgesamt 30 000 MWh/a Wärmebedarf mit einem solaren Deckungsanteil von 20 % versorgt werden. Die Kollektoren stellen dabei einen solaren Nutzwärmeertrag von 6172 MWh/a zu solaren Wärmegestehungskosten von 40 €/MWh bereit. Es wird ein zusätzlicher Wärmespeicher mit 3000 m³ Volumen benötigt. Die genannten Wärmegestehungskosten (netto) wurden vereinfacht nach VDI 2067 mit einer Investitionsförderung für Wärmespeicher und Kollektoren nach dem Marktanreizprogramm (MAP) des BMWi berechnet [1]. Die Einbindung von Solarthermie in das bestehende Fernwärmenetz kann schon jetzt realisiert werden. Diese Variante stellt eine gute Möglichkeit dar, insbesondere da die Entwicklung des Gebiets Äußere Oststadt zeitlich noch nicht absehbar ist. Bei Beginn der Bebauung der Äußeren Oststadt wird das Niedertemperaturnetz realisiert und die Solarwärme abhängig von dem sich entwickelnden Wärmebedarf eingebunden. Der Betrieb der Solarkollektoren wird dann auf das Niedertemperaturnetz umgestellt, so dass sie effizienter arbeiten. Das Fernwärmenetz stellt weiterhin Wärme für das Niedertemperaturnetz bereit. 2 Hintergrund Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) führt seit Januar 2014 eine Initiative zur Markteinführung von solaren Nah- und Fernwärmeanlagen durch. Hierzu wurden durch das TMUEN zwei Workshops organisiert, die sich an Vertreter der regionalen Wärmeversorger, der Wohnungswirtschaft und der Kommunen richteten. Weiter wurde gemeinsam mit Marktakteuren ein Fragenkatalog zur Thematik solare Nahund Fernwärme erstellt, der im Nachgang durch Experten der TU llmenau, HS Nordhausen, Hamburg Institut Consulting GmbH (HIC) und Solites bearbeitet wurde. Als nächster Schritt sollen drei Fallstudien für solare Nah- und Fernwärmeanlagen erstellt werden. Die Fallstudien werden anhand realer Daten in Kooperation mit Kommunen und/oder Stadtwerken aus Thüringen erstellt. In 26 den drei Kommunen soll hierbei repräsentativ die Einbindung von Solarthermie in ein großes Fernwärmenetz, ein mittelgroßes Fernwärmenetz und ein Nahwärmenetz untersucht werden. Zweck der Fallstudien ist es, die technische und wirtschaftliche Machbarkeit von solaren Nah- und Fernwärmeanlagen anhand konkreter Beispiele nachzuweisen und bestenfalls neue Projekte zu initiieren. Die Fallstudien sollen weiter bei Verbreitungsaktivitäten unterstützend Verwendung finden. Die Fallstudien werden gemeinschaftlich durch die Organisationen TU llmenau, HS Nordhausen, HIC und Solites als Projektpartner bearbeitet. Für die Fallstudie für ein großes städtisches Fernwärmenetz wurde die Landeshauptstadt Erfurt ausgewählt. Erfurt ist eine Wachstumsstadt mit aktuell ca. 200 000 Einwohnern. Damit auch zukünftig ausreichend Wohnraum zur Verfügung steht, plant die Stadt Erfurt, neue Gebiete für den Wohnungsbau zu erschließen. Zusammen mit dem Bau von Wohnungen sind Konzepte für die Energieversorgung der neuen Gebäude unerlässlich. Der örtliche Energieversorger SWE Energie GmbH möchte für die neuen Gebiete nachhaltige Energieversorgungskonzepte erarbeiten und in die Planungen der Stadt integrieren. Eines der neuen Entwicklungsgebiete ist die ICE City Ost. In dieser Studie werden mögliche Konzepte zur Integration von Solarwärme in die Wärmeversorgung des Gebiets ICE City Ost erarbeitet. Die Energieerträge und die Wirtschaftlichkeit werden berechnet und Hinweise zur Einbindung der Solarthermie gegeben. 3 Ausgangssituation In Verbindung mit dem Verkehrsprojekt Deutsche Einheit (VDE 8), in dem der Erfurter Hauptbahnhof bis 2017 in ein ICE-Drehkreuz umgebaut wird, werden Bahn- und Gewerbeflächen im Umfeld des Hauptbahnhofes frei. Östlich des Hauptbahnhofes erfolgt auf den freiwerdenden Flächen die Neuentwicklung des Stadtteils ICE City Ost für die bereits ein städtebauliches Konzept vorliegt. Das Nutzungskonzept für das Gebiet umfasst mehrgeschossige Gebäude mit Gewerbe-, Büro- und Wohnnutzungen [2]. Die Bebauung wird innerhalb der nächsten 10 bis 20 Jahre erwartet. Die bestehende Fernwärmeversorgung der SWE Energie GmbH für die Stadt Erfurt besteht aus einem Dampf- und Heißwassernetz. Eine Gas- und Dampfturbinenanlage (GUD) und zwei Heißwassererzeuger am Standort Erfurt Ost versorgen das Heißwassernetz mit ca. 600 GWh/a Wärme [3]. Für die Optimierung der GUD-Anlage wurde am Standort Iderhoffstraße ein Wärmespeicher mit 7000 m³ nutzbarem Speichervolumen realisiert. In diesem Rahmen wurde das primäre Heißwassernetz in zwei Abschnitte aufgeteilt. Die beiden Abschnitte werden durch eine Beimischstation getrennt, die im Sommerhalbjahr die Netztemperaturen in dem nachgelagerten Teilnetz mit integriertem Wärmespeicher auf 95 °C im Vorlauf absenkt, während die Temperaturen in dem verbleibenden Wärmenetz mit 115 °C im Vorlauf und 70 °C im Rücklauf beibehalten werden. Im Winterbetrieb ist bei Entladung des Wärmespeichers eine Erwärmung auf die Netzvorlauftemperatur durch den Fernwärmedampf aus dem Dampfnetz der SWE Energie GmbH möglich. Die Beimischstation wird im Winter nicht betrieben. Die Äußere Oststadt als Teil der in Planung befindlichen ICE City Ost grenzt unmittelbar an den Standort Iderhoffstraße des Wärmespeichers der SWE Energie GmbH. Das Gelände am Speicherstandort der SWE umfasst zusätzlich zu dem Wärmespeicher eine Brachfläche des ehemaligen Gaswerks und des ehemaligen Heizkraftwerks. Das Konzept der SWE ist, diese Fläche ganz oder teilweise mit Solarthermie zu belegen und somit die geplanten Gebäude über ein neues Nahwärmenetz mit Solarwärme zu versorgen. Das neue Nahwärmenetz soll dabei über den Wärmespeicher mit dem bestehenden Fernwärmenetz verbunden werden. Der Rahmenplan für die Äußere Oststadt und ein Kartenausschnitt des gleichen Gebiets mit der aktuellen Bebauung sind in Abbildung 1 und Abbildung 2 dargestellt. Die in den Kartenausschnitt eingezeichnete Fläche ist die maximale Freifläche des ehemaligen Gaswerks und Heizkraftwerks, welche für Solarthermie zur Verfügung steht. Fallstudie Solare Fernwärme Erfurt 27 Abbildung 1: Rahmenkonzept Äußere Oststadt mit dem Abbildung 2: Kartenausschnitt zur heutigen Bebauung mi
Rahmenbedingungen Thüringen Open preview
1 SolnetBW – Solare Wärmenetze Baden-Württemberg Vorhaben BWE 13027 im Baden-Württemberg Programm BWPLUS Politische Handlungsempfehlungen zur Förderung solarer Wärmenetze in Baden-Württemberg Ansprechpartner: Dr. Matthias Sandrock, Christian Maaß HIR Hamburg Institut Research gGmbH Paul-Nevermann-Platz 5 21129 Hamburg sandrock@hamburg-institut.com 2 Mit ihrem Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept (IEKK) verfolgt die Landesregierung Baden-Württembergs ehrgeizige Ziele: Bis 2050 will das Land gegenüber 2010 50% des Energieverbrauchs einsparen, 80% der Energie aus erneuerbaren Quellen gewinnen und die energiebedingten Treibhausgasemissionen um 90% senken. Das IEKK räumt dabei der Solarthermie und speziell den solaren Wärmenetzen einen hohen Stellenwert ein. Der Einsatz der Solarthermie verringert dabei gleichzeitig die Abhängigkeit von Kohle, Öl- und Erdgasimporten und schafft durch verminderten Brennstoffeinsatz eine langfristige Kostenstabilität, die für Verbraucher und Kommunen besonders wichtig ist. Für eine kostengünstige Integration der Solarthermie in den Wärmemarkt sind Wärmenetze besonders geeignet. So können großflächige solarthermische Anlagen in Verbindung mit Wärmenetzen wesentlich kostengünstiger Wärme bereitstellen als dezentrale Einzellösungen auf Ebene der Gebäude. Mit Hilfe großer zentraler Wärmespeicher im Fernwärmesystem kann die Solarwärme auch über längere Zeiträume gespeichert werden und es können hohe solare Deckungsraten am Wärmebedarf erzielt werden. Das Beispiel Dänemark zeigt, welche Potenziale solare Wärmenetze für die künftige Energieversorgung bieten. Dort kommen solarthermische Anlagen im Megawatt-Bereich vielerorts bereits zum Einsatz und liefern zu wettbewerbsfähigen Kosten erneuerbare und emissionsfreie Wärme für die kommunale Versorgung. Die erforderlichen großen Kollektorfelder werden hier auf Freiflächen installiert. Das SolnetBW1-Verbundvorhaben zielt auf eine umfassende Marktbereitung für solare Wärmenetze in Baden-Württemberg ab. Die im Vorhaben erarbeitete Studie Solare Wärmenetze für Baden-Württemberg - Grundlagen | Potenziale | Strategien beleuchtet die Möglichkeiten und Erfordernisse einer vermehrten Nutzung solarer Wärmenetze in Baden-Württemberg. Neben einer umfassenden Projektstudie wurden u.a. zwei praxisnahe Leitfäden im Rahmen des Projekts zum Thema Solare Wärmenetze in Baden-Württemberg veröffentlicht. Im Ergebnis lassen sich folgende wesentliche Schlussfolgerungen aus dem Projekt ziehen: Für die Umsetzung der Energiewende, die langfristige Kostenstabilität und die Verbesserung der Versorgungssicherheit ist die Solarthermie ein unverzichtbarer Baustein in der künftigen Energieversorgung. Die solare Nah- und Fernwärme ist heute technisch ausgereift und am Markt verfügbar. Es gibt zahlreiche technische Integrationsmöglichkeiten für die großflächige Solarthermie in Wärmenetze. Technische Hemmnisse für eine Realisierung bestehen nur in wenigen Fällen. Ökonomisch konkurrenzfähige Wärmegestehungskosten gegenüber fossiler Wärmeerzeugung können insbesondere bei großen Anlagen (> 1 MWth), Freilandaufstellung und solaren Deckungsanteilen bis etwa 20% erreicht werden. Der bestehende Rechtsrahmen ist bisher kein wesentlicher Treiber für die Marktausweitung solarer Wärmenetze. Anreize zur Investition bestehen jedoch durch eine attraktive öffentliche Förderung. Es sind noch auf verschiedenen Ebenen Anstrengungen erforderlich, um der solaren Nah- und Fernwärme in Baden-Württemberg zum Marktdurchbruch zu verhelfen. 1 SolnetBW ist ein Verbundvorhaben zum Thema solare Wärmenetze, das im Rahmen des Förderprogramms BWPLUS mit Mitteln des Landes Baden-Württemberg, Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft durch den beim Karlsruher Institut für Technologie eingerichteten Projektträger gefördert wird. http://solar-district-heating.eu/bw/Startseite.aspx 3 Im Folgenden werden einige politische Handlungsempfehlungen formuliert, die aus Sicht des Projektkonsortiums geeignet sind, die Marktausweitung solarer Wärmenetze maßgeblich zu befördern. 1. Landesweite Informations- und Beratungsaktivitäten Die Verstärkung der Informations- und Beratungsaktivitäten ist eine wichtige Grundlage, um Investitionen in die solare Nah- und Fernwärme zu ermöglichen. Trotz des derzeit rasanten Marktwachstums dieser Technologie in Dänemark sind die Möglichkeiten der netzgebundenen Solarthermie in Deutschland oft noch unbekannt. Ziel der Informations- und Beratungsaktivitäten sollte es sein, bei den potenziellen Akteuren ein nachhaltiges Interesse zu wecken und die künftigen Marktchancen zu vermitteln. Die Voraussetzungen für eine wachsende Bedeutung der solaren Nah- und Fernwärme sind dabei gegeben. Es setzt sich mehr und mehr die Erkenntnis durch, dass ein langfristig klimaneutraler Gebäudebestand durch energetische Sanierung der Gebäude allein nicht erreicht werden kann, sondern zunehmend erneuerbare Energien in die Wärmeversorgung integriert werden müssen. Auch die derzeit sehr große Abhängigkeit von den Energieimporten fossiler Energieträger in der Wärmeversorgung ist ein starker Treiber für neue Versorgungsstrategien auf Basis erneuerbarer Energien. Hier bietet die netzgebundene Solarthermie eine ökologisch und ökonomisch vorteilhafte Option. Derzeit überwiegt jedoch noch bei vielen Akteuren die Unkenntnis oder Skepsis über die technischen und ökonomischen Vorteile der solaren Nah- und Fernwärme. Gerade Akteure mit einer gewissen Offenheit für neue Technologien haben jedoch in der Vergangenheit oft Erfahrungen mit der Solarthermie gesammelt, die heute noch deren Bewertung prägen und für eine Hinwendung zu solarer Nah- und Fernwärme sogar hinderlich sein können. Dies betrifft sowohl Anlagen im privaten Bereich, als auch die Installation von Solarthermieanlagen durch Wärmeversorgungsunternehmen. Diese meist kleinen Anlagen weisen gegenüber großen netzgebundenen Anlagen bis zu 5-fach höhere Wärmegestehungskosten auf. Eine wesentliche Kernbotschaft in den Informations- und Beratungsaktivitäten sollte also darin bestehen, dass mit der solaren Nah- und Fernwärme eine effiziente technische Nutzung der Sonnenenergie möglich ist, die mit den bisherigen Kleinanlagen nicht vergleichbar ist. Auch die für Verbraucher und Unternehmen mit der Nutzung der Solarthermie verbundene langfristige Kostenstabilität sollte eine wichtige Kernbotschaft sein. Im Rahmen der Anbahnung möglicher Projekte hat sich zudem gezeigt, dass zur Planung und Genehmigung solarer Wärmenetze sowie auch in Bezug auf die Förderung und Finanzierung derartiger Anlagen Informationsbedarf bei den Akteuren vor Ort besteht. Auch die Schulung von technischen Planern könnte die Marktausweitung befördern. Die im Land bereits vorhandenen Beratungs- und Förderstrukturen sollten dabei berücksichtigt und verstetigt werden. Die in diesem Jahr neu in Kraft gesetzte Förderung von Wärmenetzen sowie der regionalen Projektanbahnung und das Kompetenzzentrum Wärmenetze bei der KEA sind dafür sehr gute Anknüpfungspunkte. 4 2. Standortscreening für konkrete Projekte Für die Markteinführung solarer Wärmenetze in Baden-Württemberg ist es erforderlich, konkrete Projekte zu realisieren, die die technische Machbarkeit und ökonomische Umsetzbarkeit dieser Technologie belegen. Grundsätzlich kommen zur Realisierung von Anlagen sowohl neu zu errichtende Wärmenetze in Betracht, wie auch die Integration der Solarthermie in ein bestehendes Wärmenetz. Beide Anwendungsfälle sollten parallel verfolgt werden. Neue Wärmenetze kommen derzeit vor allem in eher ländlichen oder kleineren Gemeinden zur Anwendung und werden oft durch die Bürger vor Ort vorangetrieben. Wirtschaftlich vorteilhaft für die Umsetzung dieser Anlagen in eher ländlichen Strukturen sind die grundsätzlich bessere Verfügbarkeit von Freiflächen zur Aufstellung eines Kollektorfeldes, die eher niedrigen Grundstückskosten, sowie die spezifisch deutlich geringeren Rohrnetzverlegekosten gegenüber einem städtischen Umfeld. Zudem kann die Planung der Netzinfrastruktur von Beginn an auf den zu deckenden Bedarf optimal angepasst und für die Integration der Solarthermie optimiert werden. Auch bei der Umsetzung von städtischen Quartierskonzepten kommt grundsätzlich die Neu-errichtung eines Wärmenetzes in Betracht, wenngleich hier die Investitionskosten insbesondere durch den Tiefbau höher sind. Gegenüber der Neu-Errichtung von Wärmenetzen ist die Integration der Solarthermie in bestehende Wärmenetze in Bezug auf die Standortfaktoren und die Ansprache möglicher Akteure recht unterschiedlich. In diesen Fällen sind die Wärmenetzinfrastruktur, die Erzeugungsanlagen und die Wärmeabnehmer bereits vorhanden. Notwendige Investitionen beziehen sich somit nur auf die Erweiterung des Erzeugungsportfolios durch die Solarthermie und die technische Einbindung in das bestehende System. Eine aufwändige Gewinnung der Wärmekunden ist damit nicht notwendig. Vorteilhaft für die Planung der Solaranlage bei bestehenden Netzen ist zudem die Kenntnis des realen sommerlichen Lastverlaufs an Wärme. So kann die Anlage dem tatsächlichen Bedarf optimal angepasst werden. Besonders geeignet erscheint die Integration der Solarthermie in Netze, deren sommerliche Wärmeerzeugung auf biogenen Festbrennstoffen oder Gas- bzw. Ölkesseln ohne Kraft-Wärme-Kopplung basiert. Allerdings werden auch bestehende KWK-Anlagen vor dem Hintergrund der stark gefallenen Erlöse des KWK-Stroms insbesondere im Sommer zunehmend außer Betrieb genommen, sodass die Solarwärme hier als eine mögliche Erzeugungsoption in Frage kommt. Um die möglichen Standorte in Baden-Württemberg zu ermitteln, die für die Errichtung eines Wärmenetzes mit einem größeren Anteil Solarthermie an der Energieerzeugung besonderes gute Voraussetzungen aufweisen, sollen die Standorte nach topografischen, technischen, ökonomischen und politischen Kriterien ausgewertet werden. Nach der Recherche der erforderlichen Informationen sollen mögliche Standorte nach den obigen Kriterien bewertet werden. Ziel ist es, mögliche Standorte mit besonders erfolgversprechenden Rahmenbedingungen aufzufinden und potenzielle Initiatoren vor Ort durch Kommunikationsmaßnahmen zu adressieren. 5 3. Flächenbereitstellung und Flächenplanung Eine große Herausforderung liegt im Flächenbedarf der großen Solarthermieanlagen – gerade weil sie in der Nähe zu den Wärmesenken, also den Verbrauchern installiert werden müssen. Anders als Strom kann Wärme nicht über weite Strecken transportiert werden, da die Energieverluste und die spezifischen Kosten deutlich höher liegen. Insbesondere in den urbanen Siedlungsgebieten ist die Nutzungskonkurrenz bei vorhandenen Freiflächen groß. Flächen werden für den Wohnungsbau, Gewerbeansiedlungen oder die Landwirtschaft benötigt. Auch für den Landschafts- und Naturschutz müssen entsprechende Flächen vorgehalten werden. Die Bereitstellung von Freiflächen für solarthermische Anlagen ist vor dem Hintergrund der dargestellten Flächenkonkurrenzen eine anspruchsvolle planerische Aufgabe. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Energiegewinnung grundsätzlich Raumbedarf beansprucht. Dies wird bei der Ablösung der heutigen Energieversorgungsstruktur mit dem Import von Öl, Gas und Kohle durch die Versorgung auf Basis erneuerbarer Energiequellen ein zunehmend wichtigeres Kriterium werden. Gegenüber der heute vorherrschenden Wärmegewinnung durch Biomasse hat die Solarthermie hierbei eine deutlich höhere Flächeneffizienz in der Landnutzung und auch die Biodiversität auf der Fläche kann bei einem entsprechenden Nutzungskonzept vorteilhaft beeinflusst werden. Die Montage der Kollektoren auf Dachflächen stellt ökonomisch nur bedingt eine Alternative dar, da die Kosten für die Installation auf Dächern deutlich höher sind als die für große Freiflächenanlagen. Somit weist auch die produzierte Wärme höhere Kosten auf und die Wettbewerbsfähigkeit zu fossiler Wärmeerzeugung ist oft nicht gegeben. Daher gilt es bei der Umsetzung von Projekten, geeignete Flächen auch für die Solarthermie zu identifizieren, Flächenkonkurrenzen abzuwägen und Synergien z.B. mit dem Naturschutz und der Landwirtschaft herauszuarbeiten. Die Erarbeitung eines integrierten ökologischen Nutzungskonzepts (wie im Projekt Crailsheim) bei der Inanspruchnahme von Flächen kann die Akzeptanz vor Ort deutlich erhöhen. Eine öffentliche Unterstützung solcher Konzepte wäre hilfreich. Um eine geregelte Steuerung und Sicherung geeigneter Flächen für die Wärmeerzeugung zu gewährleisten, sollten die Instrumente des Landesplanungsrechts genutzt und ggfls. weiter entwickelt werden. Geeignete Möglichkeiten der raumplanerischen Behandlung von Gebieten für die Freiflächen-Solarthermie sind unter Beteiligung der relevanten Interessensgruppen zu entwickeln und zu prüfen. Durch eine entsprechende landesgesetzliche Kompetenzzuweisung sollten den zuständigen Planungsträgern die erforderlichen Mittel für eine vorausschauende Flächenplanung an die Hand gegeben werden. Daneben sollte eine Klärung auf Bundesebene herbeigeführt werden, ob solarthermische Freiflächenanlagen im Gegensatz zu Photovoltaikanlagen im Außenbereich auch wegen der erforderlichen Nähe zum Verbraucher nach § 35 BauGB privilegiert sind. 6 4. Kommunale Wärmeplanung Perspektivisch wäre zudem die Einführung verbindlicher Instrumente der kommunalen Wärmeplanung sinnvoll und könnte den Ausbau der Wärmenetzinfrastruktur im Land befördern. Dieser würde mittelbar auch die grundlegenden Entwicklungschancen für die solare Nah- und Fernwärme verbessern. Trotz der bestehenden Investitionsförderung für Wärmenetze findet ein Ausbau der Fernwärme-versorgung in Baden-Württemberg (wie auch in den anderen Bundesländern) nur in sehr eingeschränktem Maß statt. Zwar haben die Verbesserungen zur Wärmenetzförderung im KWKG und in den Förderprogrammen der KfW zu einer gewissen Marktbelebung geführt, jedoch steht hier die Verdichtung der bestehenden Netze im Mittelpunkt, nur selten die Erschließung neuer Gebiete durch Wärmenetze. Um die Fernwärme dort auszubauen, wo es volkswirtschaftlich, sozial und ökologisch sinnvoll ist, ist wäre? eine strategische Planung erforderlich. Ziel eines solchen Planungsprozesses ist die Identifizierung und die Umsetzung der lokal jeweils günstigsten Strategie für die langfristige Wärmeversorgung der Kommune. Der Ausbau von Wärmenetzen ist dabei eine Schlüsselstrategie, mit der eine kostengünstige Integration erneuerbaren Energien ermöglicht werden kann. Diese planerische Aufgabe muss eng verzahnt werden mit der Verbesserung der Energieeffizienz der Gebäude sowie der Stadtplanung insgesamt und kann nur auf örtlicher Ebene bewältigt werden. Eine langfristig orientierte kommunale Wärmeplanung kann dabei eine wertvolle Grundlage für den Ausbau der leitungsgebundenen Wärmeversorgung liefern und ermöglicht weitreichende Möglichkeiten, Maßnahmen und Interessen zu koordinieren, sowie Wärmeerzeugung und Bedarfe konzeptionell abzustimmen. Auch Konzepte zur Quartierssanierung können dabei hilfreich sein. Ein wesentliches Hemmnis beim Ausbau der Wärme-Infrastruktur sind zudem die hohen Investitionskosten im Vergleich zu dezentralen Erzeugungstechnologien. Diese Investitionen müssen über einen längeren Zeitraum durch die Wärmeerlöse refinanziert werden. Mit der Erstellung von kommunalen oder regionalen Wärmeplänen auch für den Gebäudebestand könnten Instrumente geschaffen werden, die eine hinreichende Investitionssicherheit nach sich ziehen. Eine wichtige Voraussetzung für die Entwicklung von lokalen Wärmekonzepten ist eine valide Datengrundlage. Um die Kommunen in die Lage zu versetzen, die in ihrem Gebiet anfallenden Wärmebedarfe und –quellen systematisch und qualifiziert zu erfassen, sowie Prognosen für die Bedarfsentwicklung zu erarbeiten, sollten die Versorgungsunternehmen verpflichtet werden, die hierfür erforderlichen Daten bereit zu stellen. Darüber hinaus sollten den Kommunen praxisorientierte Planungswerkzeuge für diese Aufgabe zur Verfügung gestellt werden. 7 5. Verbesserung des Rechts- und Förderrahmens für solare Wärmenetze Um die Markteinführung der solaren Wärmenetze einzuleiten, wäre es sinnvoll, auch den rechtlichen Rahmen weiter zu entwickeln. Ziel sollte es sein, sowohl den Ausbau der leitungsgebundenen Wärmeversorgung insgesamt zu befördern als auch den Anteil der Solarthermie bei der Wärmebereitstellung zu erhöhen. Derzeit existiert bei den vorhandenen energiewirtschaftlich-ordnungsrechtlichen Regelungsinstrumenten kein wirksamer Treiber, der die Integration der Solarthermie in die leitungsgebundene Wärmeversorgung fördert. Um den Regulierungsrahmen im Hinblick auf eine verstärkte Nutzung solarer Wärme zu optimieren, sollten auch die Veränderung und Ergänzung verschiedener bestehender Regularien in Betracht gezogen werden. Schließlich ist es auch erforderlich, bei einem angestrebten Ausbau der Fernwärmeversorgung die Akzeptanz der Verbraucher zu erreichen und die Wettbewerbsfähigkeit der Fernwärme gegenüber der dezentralen Objektversorgung nicht zu beeinträchtigen. In Bezug auf die Markentwicklung solarer Wärmenetze sind auf der Ebene des bundespolitischen Rahmens insbesondere das KWKG und darüber hinaus die Fortentwicklung des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes relevant. Hierbei ist zu beachten, dass die meisten dieser gesetzlichen Regelungen das Bundesrecht betreffen (z.B. EnEV, EEWärmeG, KWKG) und vom Land Baden-Württemberg nur mittelbar - etwa durch Initiativen im Bundesrat und seinen Ausschüssen - zu beeinflussen sind. Einige Punkte können jedoch auch vom Land selbst im Rahmen der eigenen Gesetzgebungs-kompetenz z.B. bei der Novellierung des EWärmeG Baden-Württemberg oder im Rahmen einer erweiterten Kompetenzzuweisung des Landes für die Kommunen im Planungsrecht umgesetzt werden. Bisher steht der Ausbau der Fernwärme-Infrastruktur in Deutschland, der gute Voraussetzungen für die kostengünstige Integration Erneuerbarer Energien bieten würde, nicht im Fokus der bundesdeutschen Wärmepolitik und erfährt nur wenig Unterstützung. Im Gegensatz dazu wurde im Nachbarland Dänemark auf der Grundlage einer langfristig orientierten nationalen Wärmestrategie die Fernwärme sehr weitreichend ausgebaut und kann dort vorteilhaft eingesetzt werden. Der in den letzten Jahren zu verzeichnende sehr starke Marktzuwachs der solaren Fernwärme in Dänemark ist zu großen Teilen auch auf den dort vorliegenden staatlichen Regulierungsrahmen und die darauf fußenden strukturellen Rahmenbedingungen zurück zu führen. Mit Blick auf die positiven dänischen Erfahrungen sollten auch die energiepolitischen Möglichkeiten der Besteuerung von Brennstoffen zur Lenkung von Investitionen näher geprüft werden. Gerade bei den derzeit niedrigen Brennstoffpreisen bei Erdgas und Heizöl ist die Umsteuerung auf Erneuerbare Energien eine große Herausforderung. Eine Verschiebung des Kostengefüges zulasten fossiler Brennstoffe würde sowohl den Umstieg auf Erneuerbare Energien als auch Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz deutlich befördern. Die möglichen Maßnahmen sollten im Rahmen einer breit angelegten ökologischen Steuerreform mit dem Ziel einer für die Bürger aufkommensneutralen Finanzierung weiter entwickelt werden. Auch die Investitionsförderung für solare Wärmenetze sollte im Hinblick auf eine rasche Markterschließung weiter optimiert werden. Das neue Wärmenetz-Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg ist dabei sehr zu begrüßen. Im Hinblick auf hohe solare Deckungsraten sollte die Bundesförderung für Wärmespeicher verbessert werden. Während Wärmespeicher im Zusammenhang mit (auch fossilen) KWK-Anlagen nach dem KWKG mit bis zu 10 Mio. Euro gefördert werden, beträgt die maximale Förderhöhe bei Wärmespeichern, die mit Erneuerbaren Energien gespeist werden nur 1 Mio. Euro (KfW-Programm 271). Gerade bei solaren Wärmenetzen mit hohen Deckungsraten und in Kombination mit Technologien zur Strom-Wärme-Sektorkopplung sind jedoch großvolumige Wärmespeicher mit entsprechend hohen Investitionen notwendig.
Planungs- und Genehmigungsleitfaden für Freiflächen-Solarthermie in Baden-Württemberg Diese Ausarbeitung wurde im Rahmen des Vorhabens SolnetBW erstellt. SolnetBW ist ein Verbundvorhaben zum Thema solare Wärmenetze, das im Rahmen des Förder-programms BWPLUS mit Mitteln des Landes Baden-Württemberg, Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft durch den beim Karlsruher Institut für Technologie eingerichteten Projekt-träger gefördert wird. Förderkennzeichen: BWE13030 Förderzeitraum: 01.11.2013 – 30.04.2016 Gefördert durch: PROJEKTKOORDINATOR: Solites – Steinbeis Forschungsinstitut für solare und zukunftsfähige thermische Energiesysteme PROJEKTPARTNER: AGFW | Projektgesellschaft für Rationalisierung, Information und Standardisierung mbH Hamburg Institut Research gemeinnützige GmbH (HIR) Institut für Energiewirtschaft und Rationelle Energieanwendung (IER) Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH (KEA) (im Unterauftrag von Solites) HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Die alleinige Verantwortung für den Inhalt dieser Publikation liegt bei den Autoren. Sie gibt nicht unbedingt die Meinung der Fördermittelgeber wieder. Weder die Fördermittelgeber noch die Autoren übernehmen Verantwortung für jegliche Verwendung der darin enthaltenen Informationen. Juni 2016 Inhalt A. Warum dieser Leitfaden? ..................................................................................................... 1 B. Für wen ist dieser Leitfaden? ............................................................................................... 3 C. Was sind die Potenziale der großflächigen Solarthermie? ..................................................... 4 D. Was sind die Herausforderungen der großflächigen Solarthermie? ....................................... 5 E. Welche Flächen kommen für große solarthermische Anlagen in Frage? ................................. 6 F. Welche Schritte sind bei der Flächenentwicklung wichtig? .................................................... 8 G. Welche Rolle hat das Planungsrecht? ................................................................................... 9 G.1 Raumordnungs- und Landesplanungsrecht......................................................................... 9 G.2 Flächennutzungsplan ......................................................................................................... 10 G.3 Kommunale Wärmeplanung ............................................................................................. 10 H. Wie kann Baurecht geschaffen werden? ............................................................................. 12 H.1 Sind Vorhaben im unbeplanten Außenbereich möglich? ................................................. 12 H.2 Welche Festsetzungsmöglichkeiten gibt es bei neuen Bebauungsplänen? ...................... 13 H.3 Ist die Zulassung innerhalb von bestehenden Bebauungsplänen möglich? ..................... 14 H.4 Bauordnungsrecht ............................................................................................................. 14 I. Welche umweltrechtlichen Fragen sind zu beachten? ......................................................... 15 I.1 Wann ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nötig? ............................................ 15 I.2 Was ist hinsichtlich des Gewässer- und Bodenschutzes zu beachten? ............................. 15 I.3 Was ist aus Sicht des Naturschutzrechts wichtig? ............................................................ 16 J. Integriertes ökologisches Konzept: Beispiel Crailsheim ....................................................... 18 K. Fazit und Empfehlungen .................................................................................................... 19 L. Wo finden Sie weitere Informationen? ............................................................................... 20 1 A. Warum dieser Leitfaden? Das Land Baden-Württemberg verfolgt bei der Energiewende ehrgeizige Ziele: Bis 2050 will das Land gegenüber 2010 50% des Energieverbrauchs einsparen, 80% der Energie aus erneuerbaren Quellen gewinnen und die energiebedingten Treibhausgasemissionen um 90% senken. Dabei ist auch weiter-hin eine sichere und wirtschaftliche Energieversorgung zu gewährleisten. Das Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept (IEKK) in Baden-Württemberg liefert die konkreten Strategien und Maßnahmen. Es verdeutlicht, was in den nächsten Jahren auf diesem Gebiet getan werden kann und soll. Die Energiewende wird dabei nicht ohne eine Wärmewende zu leisten sein, denn in Baden-Württemberg wird annähernd so viel Energie für die Wärmebereitstellung verbraucht wie für Kraft-stoff und Strom zusammen. Am gesamten Endenergieverbrauch hat der Wärmesektor einen Anteil von 47%. Daher steckt in der richtigen Wärmegewinnung und -versorgung ein enormes Potenzial. Insbesondere Wärmenetze bieten eine Verteilstruktur, die flexibel an zukünftige Erzeugungstechnologien anpassbar ist und auch erneuerbare Wärme – wie Solarthermie, Erdwärme oder industrielle Abwärme – in Quartiere, Gemeinden und urbane Zentren bringen kann. In zahl-reichen Kommunen in Baden-Württemberg sind Wärmenetze bereits vorhanden. Gerade im sonnenreichen Baden-Württemberg bietet die Solarenergie zur Wärmegewinnung (Solarthermie) große Potenziale. Jahr für Jahr werden mehr als 1.000 kWh kostenlose Sonnenenergie auf einen Quadratmeter Fläche eingestrahlt, davon über 70% im Sommerhalbjahr. Der mit Solar-anlagen erzielbare Wärmeertrag ist pro Quadratmeter etwa 40-50 Mal höher als beim Anbau von Biomasse. Die Solarthermie ist technisch ausgereift, robust und langlebig. Um den Wärmebedarf zukünftig auf Basis erneuerbarer Energien zu decken, ist die Solarenergie unverzichtbar. Die Vorteile liegen auf der Hand: Solarenergie ist frei von Risiken und Schadstoffen, unterliegt keinen Preiserhöhungen und stärkt über den Anlagenbau und -betrieb das lokale Handwerk und die regionale Wertschöpfung. Die Landesregierung will den Anteil der Solarthermie an der Wärmeerzeugung deutlich steigern: Bis 2020 soll ihr Beitrag von heute 1,2 auf 3,1 TWh jährlich steigen. Bis zum Jahr 2050 sollen mit 14 TWh rund 30% des dann noch benötigten Wärmebedarfs solar gedeckt werden. Dazu sind die Einsatzbereiche der Solarthermie auf Dach- und Freiflächen auszuweiten und diese verstärkt zur Beheizung von Gebäuden sowie in gewerblichen Produktionsprozessen zu nutzen. Eine für Baden-Württemberg aussichtsreiche und kostengünstige Option stellen solarthermische Großanlagen auf Freiflächen in Verbindung mit Wärmenetzen dar. 2 Innerhalb Deutschlands ist Baden-Württemberg und auf internationaler Ebene Dänemark ohne Zweifel ein großer Vorreiter bei dieser Technik. In Dänemark kommen solche Anlagen bereits vieler-orts zum Einsatz und liefern erneuerbare und emissionsfreie Wärme für die kommunale Versorgung zu konkurrenzfähigen Kosten. Ebenso wegweisend ist in Dänemark die Teilhabe der Bürger an der örtlichen Wärmeversorgung. Dieser Planungs- und Genehmigungsleitfaden dient der Marktentwicklung für solare Wärmenetze in Baden-Württemberg. Er liefert Anhaltspunkte zu Planungs-, Baurechts-, Umweltrechtsfragen und soll Projekt-entwickler, Kommunen und Genehmigungsbehörden ermutigen und praktisch dabei unterstützen, Projektideen für große Freiflächen-Solarthermie-Anlagen voranzubringen. 3 B. Für wen ist dieser Leitfaden? Für Projektentwickler, Versorger, Kommunen, Verwaltungen, Planungsbüros und Dienstleister Die Planung, Projektentwicklung und rechtliche Genehmigung von großen Solaranlagen ist ein komplexer Prozess mit einigen planerischen Herausforderungen und mit zahlreichen Beteiligten. Auf Investorenseite können insbesondere Stadtwerke, Energiegenossenschaften und Projektentwickler die Treiber für entsprechende Projekte sein. Unterstützt werden sie durch Planungsbüros, Rechtsanwälte, Umweltgutachter und Finanzierer wie Sparkassen und Banken. Für sie ist Klarheit über die Abläufe im Planungs- und Genehmigungsprozess eine wichtige Voraussetzung für eine zügige und effiziente Projektentwicklung. Auf Seiten der öffentlichen Verwaltung sind die Träger der Landes- und Regionalplanung, die Gemeinden als Träger der Bauleitplanung, die Bauordnungsbehörden sowie die für die Umsetzung des Umweltrechts, insbesondere des Naturschutzrechts, zuständigen Behörden beteiligt. Mit diesem Leitfaden sollen alle Akteure angesprochen werden, die mit der Planung, der Schaffung der notwendigen planungsrechtlichen Voraussetzungen oder mit der Genehmigung entsprechender Projekte befasst sind. In der alltäglichen Praxis entstehen oft Fragen zur rechtlichen und planerischen Umsetzung dieser großen Solarthermie-Vorhaben. Es gibt Widersprüche, Bedenken, Probleme und Heraus-forderungen. Aber diese lassen sich lösen! Foto: Arcon-Sunmark – 2014 Greena, Dänemark 4 C. Was sind die Potenziale der großflächigen Solarthermie? Solarthermie ist in Deutschland bisher fast ausschließlich auf Gebäudedächern im Einsatz – ganz überwiegend auf Ein- und Zweifamilienhäusern. Große Freiflächensolaranlagen, wie sie vor allem in Dänemark sehr verbreitet sind, haben in Deutschland bisher nur einen sehr geringen Marktanteil. Dies kann sich aber ändern, denn durch die geringen Wärmegestehungskosten ist dies Art der Wärmeerzeugung bereits heute wirtschaftlich attraktiv gegenüber fossilen Brennstoffen. Hier liegen große Potenziale für die notwendige Wärmewende zu erneuerbaren Energien und zu einer wirtschaftlichen und sozial verträglichen Energieversorgung. Anders als bei der Strom- und Gasversorgung sind in der Nahwärmeversorgung die Erzeugung, die Verteilung und der Verbrauch lokal bzw. regional verortet. Somit ist die Wärmeversorgung vor allem eine lokale Aufgabe und auch im Verantwortungsbereich der Kommunen angesiedelt. Sie stehen vor der großen Herausforderung – im Einklang mit den nationalen und europäischen Klimaschutzzielen – die lokale Wärmeversorgung langfristig klimaneutral zu gestalten. Das Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept (IEKK) der Landesregierung Baden-Württemberg räumt der Solarthermie und speziell den solaren Wärmenetzen einen hohen Stellenwert ein. In Deutschland sind thermische Solaranlagen mit einer Gesamtleistung von 12,3 GWth entsprechend einer Gesamtkollektorfläche von 17,5 Mio. m² installiert. In Baden-Württemberg liegt die Nutzung der Solarthermie dabei rund 50% über dem Bundesdurchschnitt. Über 90% dieser Anlagen sind auch hier Kleinanlagen (< 20 m²) im Ein- und Zweifamilienhausbereich, d.h. sie stellen einen nicht unwichtigen Baustein in der Energiewende dar, doch der Blick sollte in Zukunft auch verstärkt dem weiteren Ausbau der großflächigen Solarthermie gelten, bei denen die Wärmegestehungskosten um den Faktor 5 günstiger sein können. Zur kostengünstigen und großtechnischen Integration der Solarthermie bietet sich die Nutzung von Wärmenetz-Infrastrukturen in besonderem Maß an. Die erforderlichen großen Kollektorfelder werden hierbei auf Freiflächen installiert oder in Gebäudedachflächen integriert. Es kommen dabei beide Kollektorarten, Flachkollektoren und Vakuumröhrenkollektoren, in Frage. Die Kollektorfeld-größen reichen von ca. 500 m² bis zu 150.000 m² – bei den derzeit größten auf internationaler Ebene realisierten Anlagen. Zahlreiche großflächige Solarthermie-Anlagen im Leistungsbereich bis 50 MWth werden inzwischen im Nachbarland Dänemark betrieben – aber auch in Deutschland und in Baden-Württemberg gibt es bereits gute Beispiele. Sie erzeugen Wärme zu wettbewerbsfähigen Gestehungskosten von unter 50 Euro je MWh und somit wesentlich kostengünstiger, als dies mit dezentralen Lösungen auf Gebäuden möglich ist. Lokale klimaneutrale Wärme kostengünstige großflächige Solarthermie 5 D. Was sind die Herausforderungen der großflächigen Solarthermie? Flächenfrage entscheidend Nähe zu Verbrauchern wichtig Die wohl größte Herausforderung dürfte im Flächenbedarf der großen Solarthermie-Anlagen liegen – gerade weil sie in der Nähe zu den Wärmesenken, sprich Verbrauchern installiert werden müssen. Anders als Strom kann Wärme nicht über weitere Strecken transportiert werden, da die Energie-verluste und die spezifischen Kosten deutlich höher liegen. Dachflächen stellen ökonomisch dabei nur bedingt eine Alternative dar. Die Kosten für die Installation auf Dächern sind deutlich höher als die für große Freiflächenanlagen, so dass auch die produzierte Wärme damit höhere Kosten aufweist. Energiegewinnung hat Raumbedarf – ob man nun an Kohle, Wind, Fotovoltaik, Leitungen oder Bio-masse denkt. Vergleicht man allerdings den Flächenbedarf von Solarthermie mit der Bioenergie, so benötigt beispielsweise Mais zur Produktion einer kWh Energie eine Fläche, die 40 bis 50fach größer ist.1 Trotz allem bleibt es dabei, dass große Solarthermie-Anlagen in einem erheblichen Maße Flächen in Anspruch nehmen und einen entsprechenden Eindruck im Stadt- und Landschaftsbild hinterlassen. Gerade in Stadtnähe ist die Flächenkonkurrenz enorm. Insofern besteht ein Spannungsfeld zwischen den Zielen des Klimaschutzes und des sparsamen und sorgsamen Umgangs mit der Ressource Fläche. Dies ist von vorneherein bei der Standortsuche zu bedenken – durch geeignete Planung und Kommunikation lassen sich viele Konflikte vermeiden oder minimieren. Es braucht ein sorgfältiges und strukturiertes Vorgehen bei der Projektentwicklung um Vorbe-halten und Vorurteilen zu begegnen und Konflikte zu vermeiden und zu lösen. 1 Solar district heating guidelines – Collection of fact sheets, August 2012 0 50 100 150 200 Solarthermie PV Wind Biomasse Bioethanol kWh/m2 Jährlicher Energieertrag in kWh pro m2 Fläche 6 E. Welche Flächen kommen für große solarthermische Anlagen in Frage? Um die geeigneten Freiflächen in den Gemeinden zu identifizieren, sollte ein Flächenscreening unter energiewirtschaftlichen, rechtlichen und auch akzeptanzbezogenen Kriterien vorgenommen werden. Energiewirtschaftliche Kriterien Eine großflächige solarthermische Anlage kann heute schon wirtschaftlich realisiert werden, wenn einige Parameter eingehend betrachtet werden: Entfernung zum Fernwärmenetz Geografische Lage, Ausrichtung (z.B. Hangflächen) Sinnvolle hydraulische Einbindung in das Fernwärmenetz Bei mehreren vorhandenen Wärmenetzen: Zuvor Auswahl des energiewirtschaftlich am besten für die Integration von Solarthermie geeigneten Netzes (z.B. Kombination mit Holzhackschnitzel-Kessel) Bodenpreis Akzeptanzbezogene Kriterien Große Anlagen erzeugen viel Energie aber auch oft – vermeidbare – Konfliktsituationen. Wenn diese vorher untersucht und beachtet werden, kann die Akzeptanz höher sein. Konfliktpotenzial Anwohner: Wie ist die Entfernung und Ausrichtung zur nächsten Wohn-bebauung oder Erholungsnutzungen? Konfliktpotenzial Gewerbe: Gibt es eine direkte Flächenkonkurrenz zu anderen gewerblichen Nutzungen? Konfliktpotenzial Naturschutz: Wie ist der ökologischer Wert der Flächen? Bestehen ökologische Aufwertungspotenziale und Ausgleichsmöglichkeiten? Konfliktpotenzial Landwirtschaft: Kann eine bestehende landwirtschaftliche Nutzung fortgesetzt werden, ggf. auf Ausweichflächen? Verfahrensbezogene Kriterien Wo wird ohnehin gerade geplant? An welche Planvorhaben kann ein Solarthermieprojekt „angedockt“ werden? 7 Rechtliche Kriterien: Gibt es bestehendes Planrecht, z.B. ungenutzte Festsetzungen in Flächennutzungs- und Bebauungs-Plänen für PV-Flächen oder ungenutzte Gewerbe- und Industriegebiete in der Gemeinde? Wo kann Planrecht geschaffen werden? Wo gibt es rechtliche Ausschlussgründe für einzelne Flächen? Wo verfügt der Projektträger über Flächen in seinem Eigentum? In aller Regel aus ökologischer Sicht unproblematische Flächen: Vorbelastete Konversionsflächen aus militärischer, gewerblicher oder ehemals wohnungs-baulicher Nutzung mit hohem Versiegelungsgrad Flächen entlang großer Verkehrswege (z.B. Autobahnen, Schienenwege) Intensiv bewirtschaftete Ackerflächen Deponien und Halden Foto: Arcon-Sunmark – 2014 Dronninglund, Dänemark 8 F. Welche Schritte sind bei der Flächenentwicklung wichtig? Sofern das Screening nicht ausnahmsweise eine entwickelte, baureife Fläche für Solarthermie zutage gefördert hat, gilt es, Baurecht zu schaffen. Das heißt: 1. Lokale Politik, Öffentlichkeit und Behörden überzeugen 2. Rechtliche Hürden im Genehmigungsverfahren nehmen Es gibt bereits sehr gut ausgearbeitete Empfehlungen, die schon für die Errichtung von großen Solarparks mit Fotovoltaik oder anderer Erneuerbarer Energien entwickelt wurden, an denen man sich auch für die Planung großflächiger Solarthermie orientieren kann: 2 3 Der Naturschutzbund Deutschland hat in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Solarwirtschaft gemeinsam einen Katalog4 mit rund 20 Kriterien entwickelt, die auch für großflächige Solarthermie zur Anwendung kommen könnten. Die Kernpunkte sind: Ausschluss von Eingriffen in Schutzgebiete (Ausnahmen in Naturparken sowie im Einzelfall in Landschaftsschutzgebieten; Bevorzugung von Flächen mit hoher Vorbelastung, wie zum Beispiel intensiv bewirtschaftete Acker- oder Konversionsflächen) Verträglichkeitsprüfung in Anlehnung an die EU-Vogelschutzrichtlinie Meidung von exponierten Standorten (Anlagen sollen nicht die Landschaft prägen) Geringer Versiegelungsgrad der Fläche (≤ 5%) ; Anteil der die Horizontale überdeckenden Modulfläche ≤ 50% der Gesamtanlagenfläche unter den Modulen extensiver Bewuchs und Pflege Einzäunung sollte für Kleinsäuger und Amphibien barrierefrei sein Pflege der Anlagenflächen mithilfe von Schafbeweidung oder Mahd, kein Einsatz synthetischer Dünge- oder Pflanzenschutzmittel sowie Gülle Regelmäßiges Monitoring Einbeziehung der örtlichen Naturschutzverbände und der Bevölkerung in die Projektplanung zur Akzeptanzerhöhung Zur weiteren Akzeptanzsteigerung Möglichkeiten der finanziellen Beteiligung der örtlichen Bevölkerung vorsehen. 2 http://www.unendlich-viel-energie.de/media/file/146.45_Renews_Spezial_Biodiverstitaet-in-Solarparks_online.pdf 3 http://www.unendlich-viel-energie.de/media/file/163.62_Renews_Spezial_Planungsrecht_online.pdf 4 https://www.nabu.de/imperia/md/content/nabude/energie/solarenergie/nabu-kriterien-solarparks.pdf 9 G. Welche Rolle hat das Planungsrecht? Große Solaranlagen haben Platzbedarf, der von der Raum- und Bauplanung langfristig gesteuert werden sollte. In Dänemark haben die meisten Anlagen bisher eine Größe von ca. 5.000-10.000 m2 Kollektorfläche. Der gesamte Platzbedarf der Anlage ist 2 bis 3 Mal größer. Die Rolle des Planungsrechts besteht darin, die Flächennutzung planerisch zu ordnen und zu steuern. Bezogen auf große solarthermische Anlagen heißt dies, dass die gemeindliche und die übergeordnete Planung die Aufgabe hat, entsprechend geeignete Flächen zu identifizieren und zu sichern. Was bei der Planung z.B. von Windkraftanlagen mittlerweile Standard ist, findet für die Solarthermie bisher jedoch noch nicht statt. G.1 Raumordnungs- und Landesplanungsrecht Große Solaranlagen haben relevante Auswirkungen auf die Raumnutzung und stellen demzufolge raumbedeutsame Vorhaben dar. Noch stärker als Windkraft- oder Fotovoltaik-Anlagen sind große Solarwärme-Anlagen an bestimmte Standort-Bedingungen geknüpft. Während Strom ohne erhebliche Verluste über große Entfernungen vom Erzeugungsort zum Verbraucher transportiert werden kann, ist die Transportfähigkeit von Wärmeenergie begrenzt – die hohen Kosten für den Bau und Betrieb der Wärmeleitung und höhere Energieverluste sprechen dafür, dass solarthermische Wärmeversorgung immer in der Nähe zu den Wärmeverbrauchern erfolgen muss. Also innerhalb weniger Kilometer zu Wärmesenken mit Wärmeverteilnetzen und den Verbrauchern. Aus diesen natürlichen und wirtschaftlichen Randbedingungen folgt ein besonderer Planungsbedarf. In der Umgebung von Städten und größeren Gemeinden ist die Flächenkonkurrenz besonders groß. Solarthermie zur Einspeisung in Wärmenetze ist daher auf eine vorausschauende Flächensicherung für solarthermische Anlagen sowie für Transportleitungen zu bestehenden oder neuen Wärmenetzen angewiesen. Das Raumordnungsgesetz des Bundes und die Landes-Planungsgesetze enthalten keine gesonderten Vorgaben zur Steuerung für Freiflächen-Solaranlagen. Bei den allgemeinen Vorgaben zur Konkretisierung von Raumordnungsplänen findet man einige Präzisierungen: Die Versorgung u.a. mit Infrastrukturen der Daseinsvorsorge ist zu gewährleisten Räumlichen Erfordernissen des Klimaschutzes ist dadurch Rechnung zu tragen, dass die räum-lichen Voraussetzungen für den Ausbau erneuerbarer Energien geschaffen werden Sichere Standorte und Trassen für Infrastruktur sind festzulegen, wozu auch Versorgungs-infrastruktur zählt (Regelungen möglich und sinnvoll gem. § 8 Abs. 5 S. 1 Nr. 3 lit. b) ROG Bei den Landes-Planungsgesetzen ist insbesondere die Ebene der Regionalplanung zur Steuerung von Freiflächen-Solaranlagen wichtig – auch sind hier die Vorgaben meist allgemein formuliert, so dass sie auch für die räumliche Planung dieser Anlagen angewendet werden können. 10 Das vorhandene Instrumentarium der Raumplanung erscheint somit grundsätzlich geeignet, eine planerisch geordnete Entwicklung von großen Freiflächen-Solarthermie-Anlagen zu steuern. In der Planungspraxis finden sich bisher noch kaum Anwendungsbeispiele. Das dürfte sich aber in absehbarer Zeit ändern und damit der Bedarf an einer strategischen räumlichen Flächensicherung insbesondere am Rande von Ballungsräumen steigen. G.2 Flächennutzungsplan Das Baugesetzbuch ist das wichtigste Gesetz des Bauplanungsrechts. Es regelt die Zulässigkeit von Vorhaben aus städtebaulicher Sicht und definiert in erster Linie übergeordnete Ziele und Grenzen für eine strukturierte Bebauung. Das BauGB formuliert dabei die stadtplanerischen Instrumente, die den Gemeinden für die Umsetzung ihrer städtebaulichen Ziele zur Verfügung stehen. Mit Festsetzungen im Flächennutzungsplan schaffen die Gemeinden zwar kein unmittelbares Bau-recht, sie binden sich aber für die weitere inhaltliche Ausgestaltung der Bebauungspläne. Dort sind folgende Darstellungen nach § 5 Abs. 2 Nr. 2 b) BauGB möglich: Bauflächen für die Nutzung von Solarenergie zur Wärmeversorgung, Flächen für die leitungsgebundene Wärmeversorgung oder Flächen für die Energieerzeugung aus Solarthermie. Mit Hilfe des Flächennutzungsplans kann die Gemeinde somit die Sicherung geeigneter Flächen für solarthermische Freiflächen-Anlagen betreiben und damit die Voraussetzungen für eine langfristig orientierte Investitions- und Standortplanung schaffen. G.3 Kommunale Wärmeplanung Um das von der Bundes- und der Landesregierung verfolgte Ziel eines klimaneutralen Gebäude-bestands bis zum Jahre 2050 erreichen zu können, muss nicht nur die energetische Modernisierung von Gebäuden beschleunigt werden, sondern es müssen auch neue Technologiepfade zur Nutzung der Erneuerbaren Energien im Wärmesektor beschritten werden. Dabei muss für jede Kommune die kostenoptimale Lösung gefunden werden, um die Wärme-versorgung klimaneutral, sicher und kostengünstig umzugestalten. Der Ausbau der Wärmenetze ist dabei eine Schlüsselstrategie, da sie die kostengünstige Integration der Erneuerbaren Energien vor allem für den Gebäudebestand wesentlich erleichtert. Diese Strategie muss eng mit der Aufgabe der Verbesserung der Energieeffizienz verknüpft werden. Die Wärmewende ist daher zu wesentlichen Teilen eine planerische Aufgabe, die nur auf kommu-naler Ebene bewältigt werden kann. Im geltenden Planungsrecht spiegelt sich dies jedoch noch nicht wieder. Der Umbau der Wärmeversorgung wird durch die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz ganz wesentlich als Aufgabe der Gebäudeeigentümer gesehen. In nur wenigen deutschen Kommunen gibt es bisher auf freiwilliger Basis einen strukturierten Prozess, in dem Strategien zum Ausbau Erneuerbarer Wärmeversorgungsnetze mit hierauf abgestimmten Strategien zur energetischen Gebäudesanierung entwickelt werden. 11 Stattdessen hängt der Umbau der Wärmeversorgung von den individuellen Entscheidungen und Investitionserfordernissen der Gebäudeeigentümer ab – wobei mit gebäudebezogenen Maßnahmen oft deutlich höhere Gesamtkosten verbunden sind als bei integrierten Lösungen auf kommunaler Ebene. Demgegenüber eröffnet eine kommunale Wärmeplanung weitreichende Möglichkeiten, Interessen und Maßnahmen zu koordinieren sowie Wärmeerzeugung und Bedarfsdichten konzeptionell abzustimmen. Ziel eines solchen Planungsprozesses ist die Identifikation und Umsetzung der lokal jeweils günstigsten Strategie für die langfristige Wärmeversorgung der Kommunen. Perspektivisch sollte eine integrierte, strategische Wärmeplanung zu einem neuen fachplanerischen Instrument jeder Kommunen werden.5 Jede Gemeinde kann und sollte jetzt voranschreiten! 5 https://um.baden-wuerttemberg.de/de/energie/beratung-und-foerderung/foerdermoeglichkeiten/foerderprogramme-kommunen/ 12 H. Wie kann Baurecht geschaffen werden? In aller Regel gibt es weder in Landes- und Regionalplänen noch in einem Flächennutzungsplan bestehende Festsetzungen für Flächen zur Nutzung von Solarthermie. Auch ohne solche Festset-zungen können jedoch Projekte in den Kommunen geplant und entwickelt werden. Die baurechtliche Zulässigkeit von entsprechenden Anlagen richtet sich nach den Vorschriften des BauGB. Grundsätzlich kommen hierfür verschiedene Wege in Betracht: Flächen im unbeplanten Außenbereich Flächen in bestehenden Industrie- und Gewerbegebieten Flächen in Gebieten, für die ein neuer Bebauungsplan geschaffen wird H.1 Sind Vorhaben im unbeplanten Außenbereich möglich? Für solarthermische Anlagen stehen aufgrund ihres Platzbedarfs – neben Konversionsflächen und Industrie- und Gewerbegebieten – vor allem die Außenbereiche im Fokus. Dort soll das Bauen grundsätzlich unterbleiben. Sofern für Außenbereiche keine Bebauungspläne aufgestellt wurden, kann dort nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Bauausführung dennoch erfolgen. Dabei wird zwischen privilegierten und sonstigen Vorhaben unterschieden. Die Realisierung von privilegierten Vorhaben im Außenbereich ist grundsätzlich zulässig, wenn nicht andere Belange – z.B. vielfach der Naturschutz, die im Außenbereich angesiedelte Landwirtschaft oder auch natürliche Eigenart der Landschaft und das Landschaftsbild insgesamt – entgegenstehen. Ob Freiflächen-Solarthermie-Anlagen als Vorhaben zur „öffentlichen Versorgung mit Wärme“ nach § 35 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BauGB zulässig sind, ist noch nicht abschließend geklärt. Hilfreich könnte hier das Argument der „Ortsgebundenheit“ der solaren Wärme sein. Auch wenn Freiflächen-Solarthermie-Anlagen nicht als privilegiert eingestuften werden sollten, können sie als sonstige Vorhaben im Außenbereich bauplanungsrechtlich zulässig sein, wenn gem. § 35 Abs. 2 BauGB öffentliche Belange nicht beeinträchtigt sind – dann kann eine Zulassung „im Einzelfall“ ausgesprochen werden. Das Vorhaben darf nicht den Darstellungen im Flächen-nutzungsplan widersprechen. Enthält dieser Plan hingegen ausdrücklich eine zustimmende Aussage, kann dies unter Umständen dazu führen, dass eine Beeinträchtigung anderer öffentlicher Belange entfällt. Wichtiges Thema ist eine Beeinträchtigung der Belange des Naturschutzes und Landschaftspflege. Das gilt vor allem für förmlich unter Schutz gestellte Gebiete. Hier soll die natürliche Eigenart der Landschaft bewahrt werden. Zu prüfen wäre dann, ob in dem Gebiet die landwirtschaftliche oder naturnahe Bodennutzung nicht bereits durch andere Nutzungen weitgehend verdrängt wurde, das Gebiet also schon erheblich vorbelastet ist und ggf. eine Freiflächen-Solarthermie-Anlagen keine Beeinträchtigung darstellt. 13 Aufgrund der bestehenden Rechtsunsicherheiten ist die Genehmigung im nicht durch einen Bebauungsplan überplanten Außenbereich mit Risiken verbunden. Solange keine Klärung durch Gerichte oder den Gesetzgeber erfolgt ist, sollten Planungen im Außenbereich möglichst gemeinsam mit einem entsprechenden neuen Bebauungsplans vorangetrieben werden. H.2 Welche Festsetzungsmöglichkeiten gibt es bei neuen Bebauungsplänen? Sondergebiete Energetische Festsetzung Anschlusszwang Vorhabenbezogene B-Pläne Will eine Gemeinde die planungsrechtliche Zulässigkeit einer Solarthermie-Anlage sichern, die im Außenbereich als selbständige Anlage errichtet werden soll, empfiehlt sich eine entsprechende Gebietsfestsetzung im Rahmen der kommunalen Bebauungspläne. Gebiete zur Nutzung von Sonnenenergie im Flächennutzungsplan und im Bebauungsplan können als Sondergebiete mit entsprechender Zweckbestimmung festgesetzt werden. Im Rahmen der Erstellung von Bebauungsplänen haben die Kommunen die Möglichkeit, auch energetische Festsetzungen zu treffen. Auf diese Weise kann die Kommune die Nutzung der Solarthermie in Wärmenetzen begünstigen. Festsetzungen können sich beispielsweise beziehen auf Versorgungsflächen, einschließlich Flächen für Anlagen und Einrichtungen zur dezentralen und zentralen Erzeugung, Nutzung, Verteilung oder Speicherung von Strom, Wärme und Kälte aus Erneuerbaren Energien. Außerdem könnten Festsetzungen bezogen werden auf Gebiete, in denen bei der Errichtung von Gebäuden oder bestimmten sonstigen baulichen Anlagen bestimmte bauliche Maßnahmen für die Erzeugung, Nutzung oder Speicherung von Wärme aus Erneuerbaren Energien getroffen werden müssen. Die verschiedenen Festsetzungsmöglichkeiten zur Nutzung der Solarenergie im Bebauungsplan wer-den allerdings kontrovers diskutiert. So wird teilweise z.B. die Möglichkeit eines Anschlusszwangs an ein Wärmenetz in Frage gestellt – es lohnt sich hier aber eine detaillierte Prüfung. In Einzelfällen kann auch der Erlass eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans sinnvoll sein. Der Investor eines Bauvorhabens trifft dabei Vereinbarungen mit der Gemeinde über die Durchführung und Kostentragung städtebaulicher Maßnahmen – der Vorhaben- und Erschließungsplan wird Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans. 14 H.3 Ist die Zulassung innerhalb von bestehenden Bebauungsplänen möglich? Hohe Akzeptanz bei Industrie-, Gewerbe-, Konversionsflächen Im Vergleich zu Anlagen im Außenbereich dürfte die Zulassung großer solarthermischer Anlagen in baulich entwickelten Gebieten auf höhere Akzeptanz stoßen. Hierfür kommen insbesondere Konversions- oder Flächen in bestehenden Industrie- und Gewerbegebieten in Frage, die lange nicht für anderweitige Zwecke vermarktet werden konnten. In aller Regel dürften die Anlagen in Industrie- und Gewerbegebieten gem. § 8 BauNVO zulässig sein. Der „Betrieb“ wird hier weiter gefasst und trifft dann auch auf gewerbliche Erzeugungsanlagen von solarer Fernwärme zu. Von Solaranlagen geht auch keine erhebliche Belästigung durch Immissio-nen aus. H.4 Bauordnungsrecht Baugenehmigung In Baden-Württemberg sind Anlagen zur thermischen Solarnutzung gebäudeunabhängig bis zu einer Höhe von drei Metern und einer Gesamtlänge bis zu neun Metern verfahrensfrei. Freiflächen-Solarthermie-Anlagen zur Einspeisung in ein Wärmenetz sind größer, so dass ein Baugenehmigungsverfahren durchzuführen ist. Örtliche Bauvorschriften z.B. zum Ensemble- oder Denkmalschutz müssen dabei beachtet werden. 15 I. Welche umweltrechtlichen Fragen sind zu beachten? Fernwärme-Erzeugungsanlagen müssen die geltenden Regelungen zum Schutz der Umweltmedien einhalten, d.h. die spezialgesetzlich geregelten Anforderungen an die Luftreinhaltung, den Schutz des Wassers, des Bodens und der Natur. Zu den verfahrensbezogenen Pflichten kann die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gehören. I.1 Wann ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nötig? Für bestimmte Vorhaben muss nach dem UVPG eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. Diese umfasst die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen eines Vorhabens auf die Umweltmedien. Die Umwelt-verträglichkeitsprüfung ist ein unselbständiger Teil verwaltungsbehördlicher Verfahren, die der Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben dienen. Soll durch einen Bebauungsplan die Errichtung einer Solar-Anlage, eines Wärmespeichers und/oder eines Wärmenetzes ermöglicht werden, so bedarf der Bebauungsplan bereits einer Umweltprüfung, die eine Umweltverträglichkeitsprüfung ersetzt. Soll eine Freiflächen-Solarthermie-Anlage hingegen im Einzelfall ohne vorherige Aufstellung eines Bebauungsplans errichtet werden, gelten für die einzelnen Komponenten unterschiedliche Prüfungen: Erzeugungsanlagen: Für die Errichtung von Freiflächen-Solarthermie-Anlage besteht keine Pflicht zur Durchführung einer UVP oder einer Einzelfall-Prüfung, da entsprechende Anlagen nicht in der Anlage 1 des UVPG aufgeführt sind. Lediglich wenn am selben Standort gleichzeitig größere KWK-Anlagen oder Heizkessel errichtet werden, kann gemäß Nr. 1.1 oder 1.2 der Anlage 1 UVPG eine entsprechende Pflicht bestehen. Wärmespeicher: Bei der Errichtung von Wärmespeichern hängt es von der angewendeten Technologie ab, ob eine UVP durchzuführen ist bzw. ob einen Einzelfallprüfung stattzufinden hat. In der Regel dürfte der Bau eines Wärmespeichers für eine Solarthermie-Anlage als „Errichtung und Betrieb eines künstlichen Wasserspeichers“ zu qualifizieren sein und damit ab einer Größe von 5.000 m3 eine standortbezogene Pflicht zur Einzelfallprüfung gemäß Nr. 19.9.3 Anlage 1 UVPG bestehen. Leitungsanlagen: Bei der Errichtung von Leitungen zum Transport von solarer Wärme ist fraglich, ob die UVP-Pflicht besteht. Für konventionelle Wärmeleitungen aus Verbrennungsprozessen oder Industrieanlagen besteht eine Pflicht, eine standortbezogene Prüfung vorzunehmen. Für Leitungen zum Transport rein solar erzeugter Wärme besteht hingegen von vorherein keine UVP-Pflicht. I.2 Was ist hinsichtlich des Gewässer- und Bodenschutzes zu beachten? Es können sich bei solaren Fernwärmeanlagen verschiedene Anforderungen aus dem Gewässer- und Bodenschutzrecht ergeben. Dies gilt vor allem für die Errichtung und den Betrieb von Wasser-speichern – insbesondere wenn dafür Grund- oder Oberflächenwasser entnommen werden soll. 16 Auch die Speicherung des Wassers könnte – je nach Wahl der Speichertechnologie – genehmigungspflichtig sein. Zu prüfen ist jeweils, ob durch die Maßnahme eine dauernde oder nicht unerheblich nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit herbeigeführt wird. Für den Betrieb der Leitungen zwischen den Kollektoren sowie von den Kollektoren zur Wärmeübergabestation ist zu beachten, dass keine wassergefährdenden Stoffe aus den Rohr-leitungen austreten und das Grundwasser nachteilig verändern können. Dies erscheint bei Anlagen von Herstellern, die lediglich Wasser als Transportmedium verwenden, von vorherein ausgeschlossen. Wenn dem Wasser ein Frostschutzmittel zugesetzt wird, das als schwach wassergefährdend eingestuft wird, gilt die entsprechende Landesverordnung.6 Diese enthält technische Anforderungen insbesondere über die Dichtigkeit, Standsicherheit oder die Leckageerkennung der jeweiligen Anlagen. Mit entsprechenden Auflagen sind auch solare Fern-wärmeanlagen wasserrechtlich genehmigungsfähig. In der Regel heißt das: bei den unterirdischen Rohrleitungen ist ein innenliegendes Stahlrohr und ein außenliegendes, ebenfalls druckfestes Kunststoffrohr zu planen. In dem mit Dämmstoff ausgefüllten Zwischenraum befinden sich 2 Kupferdrähte, mit denen beide Rohrleitungen auf Dichtheit überwacht werden und der Ort einer eventuellen Leckage eingegrenzt werden kann. Bei dieser Anlage ist weder eine Eignungsfeststellung noch sind bauaufsichtliche Verwendbarkeitsnachweise erforderlich. Das gilt auch für das Überwachungssystem. Im Hinblick auf mögliche Störfälle beim Betrieb von solaren Wärmenetzen könnten außerdem die Vorgaben des Bundes-Bodenschutzgesetzes zu beachten sein – allerdings werden diese vom Wasser-recht verdrängt. Klar ist, dass keine schädlichen Bodenveränderungen hervorgerufen werden dürfen. I.3 Was ist aus Sicht des Naturschutzrechts wichtig? Bei der Zulassung einer Freiflächen-Solaranlage im Wege der Bauleitplanung ist die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung zu beachten. Dabei dürften sich die in der Praxis zur Errich-tung von Fotovoltaik-Freiflächenanlagen herausgebildeten Kriterien auf die Solarthermie-Freiflächenanlagen übertragen lassen. Dort ist das naturschutzrechtliche Konfliktpotenzial überschaubar: Meist geht es um die (wegen des Verzichts auf Fundamente nur geringfügige) Bodenversiegelung und Bodenverdichtung, den Bodenabtrag, die Verschattung und die visuelle Wirkung der Anlage. Regelmäßig wird eine Freiflächenanlage wegen der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu einem naturschutzrechtlich relevanten Eingriff führen. Damit ist der Verursacher verpflichtet, unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen oder in sonstiger Weise zu kompensieren. Dabei ist zu beachten, dass sich durch die Anlage gerade bei zuvor naturschutzrechtlich wenig bedeutsamen Flächen wie etwa intensiv genutzten Acker- oder Konversionsflächen auch positive Biotopeffekte einstellen können. 6 Verordnung des Umweltministeriums Baden-Württemberg über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (Anlagenverordnung wassergefährdende Stoffe – VawS) vom 11. Februar 1994 17 Weitere Anforderungen hängen vom Einzelfall des Standorts ab. So können Vorgaben des besonderen Artenschutzrechts zu berücksichtigen sein, wenn besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten beeinträchtigt werden. Weitere Einschränkungen in entsprechenden Schutzgebieten können sich aus dem Habitatschutzrecht ergeben. Durch eine entsprechende Standortwahl dürften sich die Probleme generell minimieren lassen. Analog zur Aufstellung von Fotovoltaik-Freiflächenanlagen erscheinen die Schutzgebiets-Festsetzungen überwindbar, wenn es sich um weniger strenge Schutzgebietskategorien wie etwa Landschaftsschutzgebiete oder Naturparke handelt. Gegebenenfalls sind Befreiungen von den Vorgaben der jeweiligen Schutzverordnungen möglich. Foto: Ritter XL Solar GmbH – Bioenergiedorf Büsingen 18 J. Integriertes ökologisches Konzept: Beispiel Crailsheim Die Grundidee des Projektes der Stadtwerke Crailsheim GmbH ist die Kombination von modernem, familienfreundlichem Wohnen mit umweltbewusstem Leben durch die Nutzung von Sonnenenergie. Hierzu realisierten die Stadtwerke eine solare Nahwärmeanlage mit saisonalem Wärmespeicher. Umgesetzt wurde Deutschlands größte Solarthermie-Anlage im Wohngebiet Hirtenwiesen 2, das seit 2002 auf einem ehemaligen Konversionsgebiet im Westen Crailsheims entsteht. Der überwiegende Teil der Kollektoren (5.000 m², 2.500 kWth) ist auf der Südflanke des 15 m hohen Schallschutzwalles errichtet. Das Wohngebiet wird von dem angrenzenden Gewerbegebiet durch diesen Wall geschützt. Durch Einbindung der großen Kollektorflächen auf dessen Südseite in ein ökologisches Gesamtkonzept erhält der Bereich einen Naherholungscharakter und bietet vielen einheimischen Pflanzen und Tieren geeigneten Lebensraum. Zusätzlich ermöglichte der Wall die kostengünstige und einfache Aufstellungsmöglichkeit für Solarkollektoren. Den Projektplanern ist es gelungen, mit ihrem Gesamtkonzept von vornherein etwaige Konflikte durch verschiedene Maßnahmen zu minimieren: Naturschutz als integraler Bestandteil des Gesamtkonzeptes Einbindung von wichtigen lokalen Akteuren in die Planung und Umsetzung (u.a. Naturschutz) Berücksichtigung von Anwohnerinteressen im Vorwege Aufwertung des Lebensraums für Tier und Mensch Heimische Biotope und Tierarten als Entwicklungsziel Anbau alter heimischer Weinsorten als Beitrag zur Kultur- und Naturvielfalt Fotos: http://www.stw-crailsheim.de/fileadmin/images/top-themen/projekt-solaranlage-crailsheim/ SWCR_Broschuere_thermische_Solaranlage.pdf 19 K. Fazit und Empfehlungen Die erforderlichen Planungs- und Genehmigungsverfahren zur Steuerung und Zulassung neuartiger, großer Freiflächen-Solarthermie-Anlagen können mit den vorhandenen gesetzlichen Instrumentarien ohne Probleme bewältigt werden. 1. Die systematische Flächensuche und -entwicklung spielt eine Schlüsselrolle für solare Fernwärme. 2. Zu Beginn der Projektentwicklung sollte ein systematisches Flächenscreening anhand energiewirtschaftlicher, politischer sowie rechtlicher Kriterien durchgeführt werden. 3. Möglichst frühzeitig sollte eine umfassende Behörden-, Bürger- und Stakeholder-Beteiligung durchgeführt werden. 4. Es sollte von vorneherein ein integriertes, ökologisches Nutzungskonzept verfolgt werden. 5. Das Landesplanungsrecht sollte von den zuständigen Planungsträgern genutzt werden, um eine geregelte Steuerung und Sicherung geeigneter Flächen für große solarthermische Anla-gen zu gewährleisten. Die Regionalpläne sollten entsprechend fortentwickelt werden. 6. Eine planungsrechtliche Festsetzung durch die Gemeinden sollte mindestens auf Ebene des Flächennutzungsplans durchgeführt werden, möglichst auch in einem Bebauungsplan. 7. Das Umweltrecht dürfte in der Regel keine unüberwindbaren Hindernisse aufwerfen. 8. Perspektivisch ist die Einführung verbindlicher Instrumente der kommunalen Wärmeplanung sinnvoll. Auf freiwilliger Basis kann und sollte dieses Instrument von den Gemeinden bereits heute genutzt werden, um die Weichen für ihre Kommune in Richtung einer wirtschaftlichen und klimaverträglichen Wärmeversorgung zu stellen. 20 L. Wo finden Sie weitere Informationen? Zum Thema Wärmewende in Baden-Württemberg: https://um.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-um/intern/Dateien/Dokumente/2_Presse_und_Service/Publikationen/Klima/20140715_IEKK.pdf Die Landesregierung Baden-Württemberg hat in ihrer Koalitionsvereinbarung festgelegt, die Energie- und Klimapolitik neu auszurichten. Zentrales Element ist das Klimaschutzgesetz, das am 31. Juli 2013 in Kraft getreten ist. Das Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept (IEKK) liefert die konkreten Strategien und Maßnahmen. Zum Thema Solare Nah- und Fernwärme: http://solar-district-heating.eu/de/de-de/startseite.aspx http://solar-district-heating.eu/bw/Startseite.aspx http://solar-district-heating.eu/Portals/21/150701_SolnetBW_web.pdf http://solar-district-heating.eu/ServicesTools/Plantdatabase.aspx http://www.sdh-online.solites.de/ Ein ONLINE Rechner für eine einfache erste Dimensionierung sowie Ertrags- und Wirtschaftlichkeitsberechnungen. Beispiel Crailsheim http://www.stw-crailsheim.de/fileadmin/images/top-themen/projekt-solaranlage-crailsheim/SWCR_Broschuere_thermische_Solaranlage.pdf 21 Zum Thema Recht: Zeitschrift für Umweltrecht, Jahrgang 26, 2/2015, S. 78 ff. „Solare Fernwärme in Planungs- und Umweltrecht – Der Rechtsrahmen für große Freiflächen-Solaranlagen zur Wärmeerzeugung“, Christian Maaß, Matthias Sandrock, Raphael Weyland. Einzelne Exemplare können von den Autoren angefordert werden, bitte hierfür eine E-Mail an info@hamburg-institut.com schreiben. http://www.unendlich-viel-energie.de/media/file/146.45_Renews_Spezial_Biodiverstitaet-in-Solarparks_online.pdf http://www.unendlich-viel-energie.de/media/file/163.62_Renews_Spezial_Planungsrecht_online.pdf AUTOREN DIESES LEITFADENS RA Christian Maaß Dr. Matthias Sandrock KONTAKT HIR Hamburg Institut Research gGmbH Paul-Nevermann-Platz 5 22765 Hamburg Tel.: +49 (40) 39 10 69 89-0 info@hamburg-institut.com www.hamburg-institut.com
Förder- und Finanzierungsleitfaden für Freiflächen- Solarthermie-Anlagen mit Wärmespeicher und Anbindung an Wärmenetze in Baden-Württemberg Diese Ausarbeitung wurde im Rahmen des Vorhabens SolnetBW erstellt. SolnetBW ist ein Verbundvorhaben zum Thema solare Wärmenetze, das im Rahmen des Förderpro-gramms BWPLUS mit Mitteln des Landes Baden-Württemberg, Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft durch den beim Karlsruher Institut für Technologie eingerichteten Projektträger gefördert wird. Förderkennzeichen: BWE13030 Förderzeitraum: 01.11.2013 – 30.04.2016 Gefördert durch: PROJEKTKOORDINATOR: Solites – Steinbeis Forschungsinstitut für solare und zukunftsfähige thermische Energiesysteme PROJEKTPARTNER: AGFW | Projektgesellschaft für Rationalisierung, Information und Standardisierung mbH Hamburg Institut Research gemeinnützige GmbH (HIR) Institut für Energiewirtschaft und Rationelle Energieanwendung (IER) Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH (KEA) (im Unterauftrag von Solites) HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Die alleinige Verantwortung für den Inhalt dieser Publikation liegt bei den Autoren. Sie gibt nicht unbedingt die Meinung der Fördermittelgeber wieder. Weder die Fördermittelgeber noch die Autoren übernehmen Verantwortung für jegliche Verwendung der darin enthaltenen Informationen. Juni 2016 Inhalt A. Warum dieser Leitfaden? ...................................................................................................1 B. Für wen ist dieser Leitfaden? .............................................................................................3 C. Wie rechnen sich Freiflächen-Solarthermie-Anlagen? .........................................................4 D. Wie werden große Solarthermie-Anlagen finanziert? ....................................................... 10 D.1 Eigenkapital .................................................................................................................... 10 D.2 Finanzielle Bürgerbeteiligung ......................................................................................... 10 E. Fördermittel des Landes und Bundes optimal nutzen! ...................................................... 12 E.1 Wer wird gefördert? ....................................................................................................... 13 E.2 Was genau wird beim Land und beim Bund gefördert und was nicht? ......................... 14 E.3 Was sind zuwendungsfähige Investitionskosten? .......................................................... 16 E.4 Wie viele Zuschüsse werden wofür gewährt? ................................................................ 17 E.5 Welche Regeln und Beschränkungen gibt es bei der Förderung? ................................. 19 E.6 Ablaufschema einer typischen Förderung der KfW ....................................................... 20 F. Zwei Rechenbeispiele ...................................................................................................... 22 G. Wo finden Sie weitere Informationen? ............................................................................. 26 H. Wo können Sie sich in Baden-Württemberg persönlich beraten lassen? ............................ 29 1 A. Warum dieser Leitfaden? Das Land Baden-Württemberg verfolgt bei der Energiewende ehrgeizige Ziele: Bis 2050 will das Land gegenüber 2010 50% des Energieverbrauchs einsparen, 80% der Energie aus erneuerbaren Quellen gewinnen und die energiebedingten Treibhausgasemissionen um 90% senken. Dabei ist auch weiter-hin eine sichere und wirtschaftliche Energieversorgung zu gewährleisten. Das Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept (IEKK) in Baden-Württemberg liefert dazu die konkreten Strategien und Maßnahmen für die kommenden Jahre. Die Energiewende wird nicht ohne eine Wärmewende erfolgreich zu leisten sein, denn in Baden-Württemberg wird annähernd so viel Energie für die Wärmebereitstellung verbraucht wie für Kraft-stoff und Strom zusammen. Am gesamten Endenergieverbrauch hat der Wärmesektor einen Anteil von 47%. Daher stecken in der Erhöhung der erneuerbaren Energien und des Ausbaus von Wärmenetzen in der Wärmegewinnung und -versorgung ein enormes Potenzial die Klimaziele zu erreichen. Insbesondere Wärmenetze bieten eine Verteilstruktur, die flexibel an zukünftige Erzeugungstechnologien anpassbar ist und insbesondere erneuerbare Wärme – wie Solarthermie, Erdwärme oder industrielle Abwärme – in Quartiere, Gemeinden und urbane Zentren bringen kann. In zahlreichen Kommunen in Baden-Württemberg sind Wärmenetze bereits vorhanden. Gerade im sonnenreichen Baden-Württemberg bietet die Solarenergie zur Wärmegewinnung (Solarthermie) große Potenziale. Jahr für Jahr werden mehr als 1.000 kWh kostenlose Sonnenenergie auf einen Quadratmeter Fläche eingestrahlt, davon über 70% im Sommerhalbjahr. Der mit Solar-anlagen erzielbare Wärmeertrag ist pro Quadratmeter etwa 40-50 Mal höher als beim Anbau von Biomasse. Die Solarthermie ist technisch ausgereift, robust und langlebig. Um den Wärmebedarf zukünftig auf Basis erneuerbarer Energien zu decken, ist die Solarenergie unverzichtbar. Die Vorteile liegen auf der Hand: Solarenergie ist frei von Risiken und Schadstoffen, unterliegt keinen Preiserhöhungen und stärkt über den Anlagenbau und -betrieb das lokale Handwerk und die regionale Wertschöpfung. Die Landesregierung will den Anteil der Solarthermie an der Wärmeerzeugung deutlich steigern: Bis 2020 soll ihr Beitrag von heute 1,2 auf 3,1 TWh jährlich steigen. Bis zum Jahr 2050 sollen mit 14 TWh rund 30% des dann noch benötigten Wärmebedarfs solar gedeckt werden. Dazu sind die Einsatzbereiche der Solarthermie auf Dach- und Freiflächen auszuweiten und diese verstärkt zur Beheizung von Gebäuden sowie in gewerblichen Produktionsprozessen zu nutzen. Eine für Baden-Württemberg aussichtsreiche und kostengünstige Option stellen solarthermische Großanlagen auf Freiflächen in Verbindung mit Wärmenetzen dar. 2 Bereits heute ist Baden-Württemberg in Deutschlands Vorreiter beim Einsatz dieser Technologie. Auf internationaler Ebene ist es Dänemark, wo vielerorts solche Anlagen bereits zum Einsatz kommen und erneuerbare und emissionsfreie Wärme für die kommunale Versorgung zu konkurrenzfähigen Kosten liefern. Sowohl der Betrieb von Wärmenetzen als auch die Wärmeerzeugung eignen sich hervorragend für eine finanzielle Bürgerbeteiligung. Die zahlreichen erfolgreichen Beispiele in Deutschland und Baden-Württemberg ermutigen zum Ausbau der großflächigen Solarthermie. Die Vorteile bei der Integration der Solarthermie in Nah- und Fernwärmesysteme liegen insbeson-dere bei der langfristigen Planungssicherheit bezüglich der Wärmegestehungskosten, die Nutzung erneuerbarer und emissionsfreier Wärme, das damit verbundene positive Image und die hohe Akzeptanz in der Bevölkerung und auch durch den einfachen technischen Betrieb solcher Anlagen. Dieser Förder- und Finanzierungsleitfaden dient der Marktentwicklung für solare Wärmenetze in Baden-Württemberg. Er liefert Anhaltspunkte zu Investitions- und Betriebskosten, Förderung und Finanzierung und soll anhand von Beispielrechnungen ermutigen, Projektideen erfolgreich voranzubringen. 3 B. Für wen ist dieser Leitfaden? Für Akteure aus Kommunen, Stadtwerken, Energie-Genossenschaften, Industrie-betriebe und sonstige Fernwärmeversorger Für die Initiierung, Finanzierung und den Betrieb eignen sich unterschiedliche Betreibermodelle. Meist ergeben sich aus der Entstehungsgeschichte und Initiative für eine große Solarthermie-Anlage individuelle Modelle. Neben den klassischen Fällen, in denen ein Wärmeversorger oder eine Energiegenossenschaft in solare Nah- oder Fernwärme investiert und anschließend Kunden mit solarer Wärme beliefert, kom-men grundsätzlich auch Lösungen in Betracht, in denen Wärmenetzbetreiber und Investor der Solaranlage nicht identisch sind. Für die Fernwärmeversorger ist die Übernahme von Wärmemengen aus Anlagen, die von Dritten betrieben werden, grundsätzlich eine seit vielen Jahren geübte Praxis. Die Einspeise- und Vergütungsbedingungen sind jedoch nicht gesetzlich geregelt, sondern werden zwischen den Geschäftspartnern zivilrechtlich vereinbart. Für den Fall, dass der Wärmeversorger nicht selbst in die Solarthermie-Anlage investieren will oder kann, könnte dies ein dritter Investor tun und die Wärme anschließend als Contractor verkaufen. Solche Modelle wurden in Österreich und Schweden bereits mehrfach umgesetzt. Dabei sind spezialisierte Solar-Unternehmen, wie auch die Wohnungswirtschaft oder die öffentliche Hand Eigentümer der Solaranlagen. Der Contractor finanziert und errichtet die Anlage auf eigenes unternehmerisches Risiko, jedoch auf Grundlage eines langfristigen Wärmeliefervertrags mit dem Wärmenetzbetreiber. Eine finanzielle Bürgerbeteiligung an der Investition ist möglich und kann zudem die Akzeptanz vor Ort erhöhen, auch reine Energiegenossenschaften können als Wärmelieferer auftreten. Für die Wärmenetzbetreiber ergeben sich mit diesem Geschäftsmodell einige Vorteile. Es muss kein Kapital für die Investition aufgebracht werden und das technische Risiko liegt beim Contractor. Da die solaren Wärmebezugskosten nicht von Brennstoffkosten abhängig sind, bietet dieses Modell auch für den Wärmenetzbetreiber langfristige Kostensicherheit. 4 C. Wie rechnen sich Freiflächen-Solarthermie-Anlagen? Investitionen in erneuerbare Energien-Anlagen und Speicher bzw. in Wärmenetze sind grundsätzlich kapitalintensive Projekte. Betrachtet man aber die Kosten für Brennstoff, Wartung- und Betrieb, so zeigen sich deutliche Kostenvorteile und Planungssicherheiten gegenüber fossil betriebenen Anlagen. Die Kostenstruktur einer großflächigen Solaranlage unterscheidet sich grundlegend von herkömmlichen Heizanlagen: Bei einem Öl- oder Gaskessel sind die Kapitalkosten in die Anlage verhältnismäßig gering. Jedoch muss im Betrieb ein Vielfaches der Anfangsinvestition für den Kauf von Brennstoffen aufgewendet werden. Im Fall der solaren Wärmeerzeugung fallen die wesentlichen Kosten bei der Anschaffung an; hingegen sind die operativen Kosten in der Betriebsphase sehr gering. Brennstoffe werden nicht benötigt. Ziel eines Finanzierungskonzeptes ist eine langfristige Kostensicherheit, die zu stabilen Preisen für die Wärmekunden führen. Da Solarthermie keinen Rohstoffpreisen unterliegen, schaffen Sie eine ein bisher im Wärmebereich nicht bekannte Stabilität des Wirtschaftsplans. Die wesentlichen Kosten-Komponenten einer Investition in Solarthermie: Kollektoren (Flach- oder Vakuumröhrenkollektoren) Anlagentechnik Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik (MSR) Übergabestation zum Netz Wärmespeicher Planung und Genehmigung Die operativen Kosten bestehen im Wesentlichen aus: Versicherung Abrechnung und sonstige Verwaltung Laufende technische Wartung Pflege des Geländes Vorteile entstehen bei der Integration der Solarthermie in Nah- und Fernwärmesysteme insbesondere durch die langfristige Planungssicherheit bezüglich der Wärmegestehungskosten, die Nutzung erneuerbarer und emissionsfreier Wärme, das damit verbundene positive Image und die hohe Akzeptanz in der Bevölkerung und auch durch den einfachen technischen Betrieb solcher Anlagen. Im Rahmen des SolnetBW-Forschungsvorhabens wurden für verschiedene solarthermische Großanlagen vereinfachte Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen vorgenommen. 1 1 SolnetBW Grundlagen: http://solar-district-heating.eu/Portals/21/150701_SolnetBW_web.pdf 5 Hier die Beispielkalkulation für eine dezentral in ein städtisches Fernwärmesystem eingebundene solarthermische Großanlage: Kollektorfeld HT-Flachkollektoren (10.000 m²) 2.214.000 € Gebäude 111.000 € Anlagen- und MSR-Technik 222.000 € Planung 127.000 € Investition ohne Förderung 2.674.000 € Förderung (KfW-Bank) 1.070.000 € Investition mit Förderung 1.604.000 € Jährliche Kapitalkosten (Verzinsung 4%, 25 Jahre) 173.000 €/a Instandhaltung und Betrieb 33.000 €/a Summe Jahreskosten 206.000 €/a Wärmegestehungskosten ohne Förderung 51 €/MWh Wärmegestehungskosten mit Förderung (Jahresproduktion 4.040 MWh/a) 33 €/MWh Das Kollektorfeld dominiert mit über 80% die Investition. Nicht einbezogen in die obige Betrachtung sind Aufwendungen für das Grundstück, mögliche Umzäunungen, die Anbindungsleitung an das Wärmenetz und Wärmespeicher. Wärmegestehungskosten zwischen 30 – 50 Euro/MWh sind möglich Mit Anlagen dieser Größenordnung können bereits heute in Deutschland Wärmegestehungskosten von rund 5 Cent je KWh (netto, ohne Förderung) erzielt werden. Unter guten Voraussetzungen sind noch geringere Werte möglich. Die wesentlichen Voraussetzungen für günstige Wärmegestehungskosten sind: Eine ausreichende Anlagengröße (>1.000 m² Kollektorfläche) Einfache Anlagentechnik (z.B. Freilandaufstellung) Solare Deckungsanteile an der Gesamt-Wärmeerzeugung bis 20% (d.h. Auslegung an der sommerlichen Wärmelast) Möglichst niedrige Temperaturen im nachgelagerten Wärmenetz. Durch Inanspruchnahme attraktiver Förderprogramme für die Investition können die Wärmegestehungskosten nochmals deutlich auf Werte von unter 3 Cent je kWh verringert werden. Damit ist die Solarwärme bereits heute gegenüber fossil betriebenen Anlagen wirtschaftlich im Vorteil. 6 Anlagentypen, System- und Wärmegestehungskosten Im Rahmen der Arbeit des SolnetBW-Projektes wurden sieben Typologien für den Einsatz großer Solarthermie definiert. Sie machen deutlich, unter welchen Rahmenbedingungen sich große Solar-thermie besonders lohnt. 2 Typ Wärmeabgabe ges. Netz (GWh/a) Einbindung Solaranlage (-) Leistung Solaranlage (MWth) Solarer Deckungsanteil (%) 1 Solare Wärmenetze zur Quartiersversorgung 0,5 – 10 zentral 0,2 – 2 10 – 20% der Wärme-netzeinspeisung 2 Solare Wärmenetze mit Langzeitwärmespeicher für Wohngebiete und Quartiere 2 – 10 zentral 2 – 20 20 – 50% der Wärme-netzeinspeisung 3 Dezentral eingebun-dene Solaranlagen in Quartieren 20 – 5.000 dezentral 0,2 – 2 bis zu 100% des Quar-tierswärmebedarfs (< 10% der Wärme-netzeinspeisung) 4 Solare Wärmenetze für Dörfer und kleinere Städte 2 – 100 zentral 0,5 – 50 10 – 20% der Wärme-netzeinspeisung 5 Solare Fernwärme-systeme mit Strom-Wärme-Kopplung 2 – 100 zentral 0,5 – 50 10 – 50% der Wärme-netzeinspeisung 6 Dezentral in städtische Fernwärme eingebun-dene Solaranlagen 20 – 5.000 dezentral 0,5 – 10 bis zu 10% der Wärme-netzeinspeisung 7 Zentral in städtische Fernwärme eingebun-dene Solaranlagen 20 – 5.000 zentral 0,5 – 50 bis zu 20% der Wärme-netzeinspeisung Definition der Randbedingungen 2 Quelle: http://solar-district-heating.eu/Portals/21/150701_SolnetBW_web.pdf 7 Systemkosten und Wärmegestehungskosten ohne bzw. mit Förderung Es ist deutlich erkennbar, dass für die Anlagentypen 3 (dezentral eingebundene Solaranlagen in Quartieren), 6 (dezentral in städtische Fernwärmesysteme eingebundene solarthermische Groß-anlagen) und 7 (zentral in städtische Fernwärmesysteme eingebundene solarthermische Groß-anlagen) die Wärmegestehungskosten am niedrigsten sind. Die Wärmegestehungskoten liegen bei den genannten Systemen ohne Förderung im Mittel bei etwa 50 Euro/MWh. FAZIT Je nach Anwendungsfall und Rahmenbedingungen, Größe der Anlage und solarem Deckungsgrad können ohne Förderung Wärmegestehungskosten im Bereich von 50 Euro/MWh erreicht werden. Mit Inanspruchnahme von derzeit angebotener Förderung sind Wärmegestehungskosten von unter 30 Euro/MWh möglich. 02550751001251501752000100200300400500600700800Gestehungskosten Solarwärme [€/MWh](ohne Förderung / mit Förderung)Systemkosten ohne Förderung [€/m²Flachkollektor]Kostenbasis 2013WärmeabgabeNetzges.: Einbindung Solaranlage: Leistung Solaranlage: Solarer Deckungsanteil: Typ 1 Quartier 0,5 - 10 GWh/a zentral 0,2 - 2 MWth 10 - 20 % Typ 2 Quartier Wärmespeicher 2 - 10 GWh/a zentral 2 - 20 MWth 20 - 50 % Typ 3 Quartier 20 - 5000 GWh/a dezentral 0,2 - 2 MWth < 10 % Typ 4 ‘Energiedorf‘ 2 - 100 GWh/a zentral 0,5 - 50 MWth 10 - 20 % Typ 5 ‘Energiedorf‘ StromWärmeKoppl. 2 - 100 GWh/a zentral 0,5 - 50 MWth 10 - 50 % Typ 6 Städtische Fernwärme 20 - 5000 GWh/a dezentral 0,5 - 10 MWth < 10 % Typ 7 Städtische Fernwärme 20 - 5000 GWh/a zentral 0,5 - 50 MWth < 20 % 8 Betriebskosten niedrig Die Kapitalkosten stellen einen wesentlichen Anteil der Gesamtkosten dar. Hingegen spielen die Betriebskosten eine eher untergeordnete Rolle. Müssen jedoch berücksichtigt werden. Auf Basis der Untersuchungen zu den laufenden Kosten lassen sich Richtwerte für die jährliche Instandsetzung und die Wartungskosten ermitteln. Übersicht der Randbedingungen für die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung: 3 Nutzungsdauer (in Jahren) Jährliche Instandhaltungskosten (in % der Inv.-Kosten) Jährliche Wartungskosten (in % der Inv.-Kosten) Vakuumröhrenkollektoren 25I 0,50%III 0,50%III Flachkollektoren 25I 0,50%III 0,50%III WärmespeicherII 40 1,00% 0,25% SolarnetzIII 40 1,00% 0,00% AnlagentechnikIII 15 1,50% 0,75% GebäudeIII 50 1,00% 1,00% MSR-TechnikIII 20 1,50% 1,00% Die niedrigen Betriebs- und der Wegfall der Brennstoffkosten bedeuten: langfristige Kalkulierbar-keit, Planungssicherheit und Stabilität der Wärmegestehungskosten. Kapitalkosten hoch Die hohen Kapitalkosten schaffen eine besondere Situation bei der Bereitstellung des aufzubringen-den Eigen- und Fremdkapitals, da ihr Bedarf vergleichsweise hoch ist. Entsprechend sind die Tilgungszeiten länger oder die Tilgungsraten und die Zinslast höher. Der Zinssatz für die interne Kalkulation hat einen starken Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit. Grundsätzlich muss jede Anlage individuell kalkuliert werden und die entsprechenden Kreditverträge je nach Anlage verhandelt werden. Besonders hervorzuheben ist der Umstand, dass große Solarthermie-Anlagen zu 100% für die Darle-hen der KfW zulässig sind. Das heißt, dass Eigenkapital nur noch für Kosten des Grundstückes und anderer Nebenkosten nachgewiesen werden muss. 3 Quelle: http://solar-district-heating.eu/Portals/21/150701_SolnetBW_web.pdf 9 Für eine erste Einschätzung der Wirtschaftlichkeit bei anzunehmender Dimensionierung steht ein hilfreiches, kostenloses Instrument unter: http://www.sdh-online.solites.de/ zur Verfügung. Foto: Ritter XL Solar GmbH – Juni 2016 Bau Deutschlands größter Anlage in Senftenberg mit 8.300 m2 Kollektorfläche 10 D. Wie werden große Solarthermie-Anlagen finanziert? Foto: Dr. Matthias Sandrock – Freiflächen-Solarthermie-Anlage Snedstedt, Dänemark D.1 Eigenkapital Derzeit lassen sich große Solarthermie-Anlagen zu nahezu 100% mit Fremdkapital über das Förder-programm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) finanzieren. Daneben werden attraktive Tilgungszuschüsse von der KfW angeboten. Andererseits kann es auch im Interesse des Investors bzw. Initiators sein, den Anteil an Eigenkapital zu erhöhen, um durch entsprechend niedrigerem Fremdkapitalbedarf die Zinslast zu senken und die Anlage möglichst frühzeitig frei von Darlehen zu bekommen. D.2 Finanzielle Bürgerbeteiligung Die kapitalmäßige Beteiligung der Wärmekunden oder auch Dritter (Privatpersonen) spielt bei Wärmenetzen und Solarthermie eine attraktive Rolle. Viele Bürger sehen in den herkömmlichen Sparmöglichkeiten bei Banken keine Perspektive und suchen sowohl aus finanziellen Erwägungen, aber auch aus ethischen und ökologischen Erwägungen heraus nach Alternativen. 11 Werden die Kunden an den Gewinnen beteiligt, schafft dies großes Vertrauen und Akzeptanz, da möglicher Profit an die Kunden zurückfließt und somit die Furcht vor überhöhten Wärmepreisen nahezu ausgeschlossen werden kann. Für eine finanzielle Bürgerbeteiligung spricht auch der Umstand, dass die Renditeerwartung von Privatpersonen in der Regel niedriger liegt als bei gewerblichen bzw. institutionellen Investoren. Als Erfahrungswert aus Bürgerenergieprojekten im Strombereich kann von einer einstelligen Renditeerwartung ausgegangen werden, die derzeit für viele Anleger zwischen 3% und 5% attraktiv erscheint. Im Fall von Genossenschaften ist eine Auszahlung von Überschüssen dem Beschluss der Genossenschaftsmitglieder vorbehalten. Aufgrund der für das Geschäftsmodell der Solarthermie-Anlage anzunehmenden sehr geringen Eigenkapitalbedarfs, eigen sich Genossenschaften zur Gewinnung der notwendigen Mittel recht gut. Mitglieder können die zukünftigen Wärmekunden werden. In der konkreten Ausgestaltung einer Teilhabe an den wirtschaftlichen Vorteilen einer Anlage oder eines Wärmenetzes sind weitere Modelle möglich, wie z.B. die Beteiligung an Pachteinnahmen, die Gewährung eines „Anwohner-Bonus“ oder ähnlichem sowie die Direktvermarktung von Strom und Wärme zu Sonderkonditionen. Foto: Ritter XL Solar GmbH – 2013 Bioenergiedorf Büsingen 12 E. Fördermittel des Landes und Bundes optimal nutzen! Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) bietet über das Marktanreizprogramm (MAP) zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt eine Regelförderung an. Diese kann über das KfW-Programm „Erneuerbare Energien Premium 271“ abgerufen werden. Es bietet zinsgünstige Darlehen und Tilgungszuschüsse. Über die Kommunalrichtlinie des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit werden Klimaschutzteilkonzepte mit Schwerpunkt auf integrierter Wärmenutzung und auf Erneuerbare Energien gefördert. Der Bund fördert die Erstellung von Wärmeplänen im Regelfall als Zuwendung durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben und Baden-Württemberg unterstützt mit bis zu 20% zusätzlich. Pro Region in Baden-Württemberg wird jeweils eine Beratungs- und Netzwerkinitiative gefördert, die das Thema energieeffiziente Wärmenetze in der jeweiligen Region proaktiv aufgreift, Kommunen und die Öffentlichkeit über das Thema informiert sowie konkrete fachlich-konzeptionelle Vorschläge zur Umsetzung von lokalen Wärmenetzen in Kommunen macht. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses in Höhe von bis zu 90% der förderfähigen Kosten und maximal bis zu 90.000 Euro über eine Projektlaufzeit von drei Jahren. Ein neues Programm „Investitionsförderung zur Errichtung oder Erweiterung von energieeffizien-ten Wärmenetzen“ in Baden-Württemberg schafft seit Ende Februar 2016 Anreize, effiziente und verlustarme Wärmenetze für den Einsatz aller erneuerbaren Energien sowie Abwärme aus Industrie und hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) zu errichten. Gefördert werden über Zuschüsse Investitionen in Wärmenetze, die besondere Effizienzkriterien erfüllen, die über die Vorgaben des Marktanreizprogramms (MAP) des Bundes und des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) hinausgehen. Als Zusatzanforderungen werden ein erhöhter Einsatz von erneuerbaren Energien, Abwärme oder hocheffizienter KWK und eine Begrenzung des Wärmeverlusts vorausgesetzt. Beim Land Baden-Württemberg können für Pilotprojekte weiterhin über das Ministerium für Um-welt, Klima und Energiewirtschaft im Rahmen des Programms „Demonstrationsvorhaben der rationellen Energieverwendung und Nutzung erneuerbarer Energien“ Mittel in Form von nicht-rückzahlbaren Zuschüssen für die Wärmeversorgung in Gemeinden, Städten sowie Orts- oder Stadtteilen überwiegend auf der Basis von erneuerbaren Energien oder Abwärme beantragt werden. Informationen zu Forschungsförderung durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirt-schaft des Landes und des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie für spezielle Pilotvorhaben können dort angefragt werden. 13 E.1 Wer wird gefördert? KfW-Programm „Erneuerbare Energien Premium 271“: Natürliche Personen, die die erzeugte Wärme und/oder den erzeugten Strom ausschließlich für den privaten Eigenbedarf nutzen (keine Vermietung und keine Landwirtschaft), Gemeinnützige Antragsteller und Genossenschaften, Freiberuflich Tätige, Landwirte, Unternehmen, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und Gemeindeverbände (zum Beispiel kommu-nale Zweckverbände), die wie kommunale Gebietskörperschaften behandelt werden können. Der Antragsteller ist entweder Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks, Grundstückteils, Gebäudes oder Gebäudeteils, auf dem die geförderte Investitionsmaßnahme durchgeführt wird, oder ein von diesen beauftragtes Energiedienstleistungsunternehmen (Contractor). Pächter, Mieter oder Contractoren benötigen die schriftliche Erlaubnis des Eigentümers des Anwesens, die Anlage errichten und betreiben zu dürfen. Investoren sind nur antragsberechtigt, wenn sie auch gleichzeitig die Betreiber der Anlagen sind. Trifft dies nicht zu, kann eine Förderung nur erfolgen, wenn Investor und Betreiber für das Darlehen gesamtschuldnerisch haften. Im Fall der Errichtung einer förderwürdigen Anlage im Rahmen eines Contractingvertrags ist der Contractor nur antragsberechtigt, wenn er versichert, dass er den Contracting-Nehmer darauf hingewiesen hat, dass er die Förderung im Rahmen dieses KfW-Programms in Anspruch nehmen will. Baden-Württemberg – Programm „Investitionsförderung zur Errichtung oder Erweiterung von energieeffizienten Wärmenetzen“: Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie sonstige natürliche und juristi-sche Personen des privaten Rechts. Ebenso Städte, Gemeinden, Landkreise, Gemeindeverbände, Zweckverbände, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Eigengesellschaften kommunaler Gebietskörperschaften. 14 E.2 Was genau wird beim Land und beim Bund gefördert und was nicht? KfW-Programm „Erneuerbare Energien Premium 271“: Solarkollektoranlagen Als Innovationsförderung werden die Errichtung und Erweiterung von großen Solarkollektoranlagen mit mehr als 40 m² Bruttokollektorfläche gefördert zur: überwiegender Bereitstellung von Wärme für ein Wärmenetz, Warmwasserbereitung, Raumheizung oder zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung von: Wohngebäuden mit 3 und mehr Wohneinheiten, oder Nichtwohngebäuden mit mindestens 500 m² Nutzfläche. Diese Mindestgröße kann bei Gemein-schaftseinrichtungen zur sanitären Versorgung (z.B. auf Campingplätzen) oder Beherbergungs-betrieben mit mindestens 6 Zimmern unterschritten werden. Bereitstellung von Prozesswärme, Bereitstellung von solarer Kälteerzeugung. Große Wärmespeicher Als Innovationsförderung werden die Errichtung und/oder die Erweiterung von Wärmespeichern mit mehr als 10 m³ gefördert, sofern sie überwiegend aus erneuerbaren Energien gespeist werden und die im Antrag auf Tilgungszuschuss aufgeführten Qualitätskriterien einhalten. Wärmespeicher, die nach dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) gefördert werden können sowie Wärmespeicher für Ein- und Zweifamilienhäuser sind nicht förderfähig. Nicht förderfähig sind ebenfalls: Eigenbauanlagen, Prototypen, gebrauchte Anlagen und Energieerzeugungsanlagen, die eine Vergütung nach dem Gesetz für den Ausbau Erneuerbarer Ener-gien (EEG) oder nach dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) erhalten können. Wärmenetze, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden Gefördert wird die Errichtung und die Erweiterung eines Wärmenetzes (inklusive der Errichtung der Hausübergabestationen), sofern: das Wärmenetz im Mittel über das gesamte Netz einen Mindestwärmeabsatz von 500 kWh pro Jahr und Meter Trasse hat. die verteilte Wärme zu bestimmten Mindestanteilen (20-50%) aus solaren Wärmequellen stammt 4 Auch der biogene Anteil von Siedlungsabfällen gilt als erneuerbare Energie im Sinne dieser Regelung (Wärmenutzung aus der Abfallverbrennung). 4 Mehr Informationen finden Sie auf dem Merkblatt der KfW: https://www.kfw.de/Download-Center/Förderprogramme-(Inlandsförderung)/PDF-Dokumente/6000002410-Merkblatt-271-281-272-282.pdf 15 Nicht gefördert werden: Wärmenetze, wenn sie nach dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) gefördert werden können. Baden-Württemberg: Programm „Investitionsförderung zur Errichtung oder Erweiterung von energieeffizienten Wärmenetzen“ 5 Gefördert werden die Errichtung oder die Erweiterung von Wärmenetzen und gegebenenfalls einschließlich der integrierten Anlagen zur Wärmeerzeugung aus regenerativen Energien, aus KWK-Anlagen und industrieller beziehungsweise gewerblicher Abwärme, die folgende Kriterien kumulativ erfüllen: Die Wärme muss zu mindestens 80% ̶ aus erneuerbaren Energien, ̶ aus effizienten Wärmepumpen, ̶ aus hocheffizienten KWK-Anlagen, ̶ aus Anlagen zur Nutzung industrieller oder gewerblicher Abwärme oder ̶ aus Kombinationen der genannten Quellen stammen, die Wärmeverluste der Wärmeverteilung dürfen 20% der ins Wärmenetz eingespeisten Wärme nicht überschreiten und an das Wärmenetz müssen zudem mindestens zehn Gebäude angeschlossen sein. Programm „Demonstrationsvorhaben der rationellen Energieverwendung und Nutzung erneuerbarer Energien“ 6 Gefördert werden Investitionen für nicht am Markt eingeführte Techniken, deren Entwicklungsphase abgeschlossen ist und die für den vorgesehenen Einsatzbereich, in der vorgesehenen Größen-ordnung oder hinsichtlich der vorgesehenen Kombination bekannter Komponenten erstmalig zur Anwendung kommen. Schwerpunkte bilden der Einsatz von erneuerbaren Energien und Maßnahmen für die effiziente Energienutzung. 5 https://um.baden-wuerttemberg.de/de/energie/beratung-und-foerderung/foerdermoeglichkeiten/energieeffiziente-waermenetze letzter Zugriff: 03.03.2016 6 https://um.baden-wuerttemberg.de/de/energie/beratung-und-foerderung/foerdermoeglichkeiten/demonstrationsvorhaben letzter Zugriff: 03.03.2016 16 E.3 Was sind zuwendungsfähige Investitionskosten? KfW-Programm „Erneuerbare Energien Premium 271“ bis zu 100% der förderfähigen Nettoinvestitionskosten 7 Große Solarkollektoranlagen mit mehr als 40 m2 Bruttokollektorfläche: förderfähig sind allein durch die Realisierung der Solaranlage verursachte Kosten Kollektorfläche mit den dazugehörigen Komponenten (Kollektoren, Unterbau Kollektoren, Pum-pen usw.), Anbindung, Solarspeicher und zusätzliche Wärmetauscher, Regelung, Mess-einrichtungen, anteilige Planungskosten Große, neu zu errichtende Wärmespeicher zur Speicherung von Wärme aus erneuerbaren Energien von mehr als 10 m3 Wärmespeicher und/oder Erweiterung einschließlich Verteilung, Armaturen und Pumpen, antei-lige Planungskosten Verteilnetze und deren Erzeugungsanlagen, die mit Wärme aus Erneuerbaren Energien ge-speist werden (Wärmenetze). Hier gilt eine Besonderheit! In einem ersten Schritt werden die Investitionskosten der Gesamtmaßnahme (einschließlich An-lage zur Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien) ermittelt. Als Vergleichsinvestition wird eine entsprechende Wärmeversorgung auf Basis von konventionellen Heizungen herangezogen. Zusätzlich ist zur Ermittlung der Beihilfeobergrenze zu den Investitionskosten in das Verteilnetz auch der erwartete Betriebsgewinn aus der Investition für den Abschreibungszeitraum der Investition anzurechnen. Im Programm „Investitionsförderung zur Errichtung oder Erweiterung von energieeffizienten Wärmenetzen“ in Baden-Württemberg wird unterschieden zwischen zum einen der Investitionen in integrierte Wärmeerzeugungsanlagen. Da sind die Investitionsmehrkosten förderfähig. Und zum anderen der Investitionen in das Verteilnetz. Dort sind die Investitionskosten förderfähig, jedoch darf der Förderbetrag für das Verteilnetz nicht höher sein als die Differenz zwischen den förderfähigen Kosten und dem Betriebsgewinn. 7 Siehe Checkliste KfW 600 000 0218 https://www.kfw.de/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf%C3%B6rderung)/PDF-Dokumente/6000000218-Checkliste-Investitionsmehrkosten-271-281-272-282.pdf 17 E.4 Wie viele Zuschüsse werden wofür gewährt? KfW-Programm „Erneuerbare Energien Premium 271“ Gefördert wird die Umsetzung folgender Maßnahmen:8 Große Solarwärmeanlagen ab 40 m² Bruttokollektorfläche, die ihre Wärme überwiegend einem Wärmenetz zuführen, werden über ein KfW-Darlehen mit einem Tilgungszuschuss von gefördert. Der Kredithöchstbetrag beträgt in der Regel maximal 10 Mio. Euro pro Vorhaben. Die Förderung von Solarkollektoranlagen kann alternativ über zwei Fördersystematiken beantragt werden. Größenabhängige Förderung von Solarkollektoranlagen: Bis zu 30% der förderfähigen Nettoinvestitionskosten für folgende Nutzungsarten: Warmwasserbereitung, Raumheizung, solare Kälteerzeugung und Zuführung in ein Wärmenetz, Bis zu 40% der förderfähigen Nettoinvestitionskosten Einspeisung des überwiegenden Teils der Wärme in ein Wärmenetz mit mindestens vier Abnehmern, Bis zu 50% der förderfähigen Nettoinvestitionskosten zur überwiegenden solaren Prozesswärmebereitstellung. Ertragsabhängige Förderung von Solarkollektoranlagen: Hierbei wird gefördert nach dem errechneten Ertrag auf Basis des sogenannten Solar-Keymark (Qualitätslabel für solarthermische Produkte). Das Zertifizierungsprogramm basiert auf einer Typ-prüfung der Produkte und einer Fertigungskontrolle. Der ausgewiesene jährliche Kollektorwär-meertrag wird mit der Anzahl der installierten Solarthermie-Module 9 und 0,45 Euro multipliziert. Das klingt komplizierter als es ist. Auch stehen übersichtliche webtools 10 zur Berechnung zur Verfügung. Bei sehr effizienten Hochleistungskollektoren kann diese Methode zu erheblich höheren Fördersummen führen. Für Wärmespeicher mit einem Speichervolumen über 10 m³ beträgt der Tilgungszuschuss 250 Euro je m³ sofern sie überwiegend aus erneuerbaren Energien gespeist werden. Dabei ist die Förderung auf 30% der für den Wärmespeicher nachgewiesenen Nettoinvestitionskosten beschränkt. Der maximale Tilgungszuschuss je Wärmespeicher beträgt 1 Mio. Euro. Wärmenetze, die überwiegend Wärme für den Gebäudebestand bereitstellen, werden mit einem Tilgungszuschuss von 60 Euro je errichtetem Meter Trassenlänge gefördert. Dabei muss die verteilte Wärme zu gewissen Anteilen aus erneuerbaren Energien gewonnen werden und der Mindestwärmeabsatz 500 kWh pro Trassenmeter und Jahr betragen. Der Förderhöchstbetrag beträgt 1 Mio. Euro. 8 KfW 271: KfW-Programm – Erneuerbare Energien Premium 271, Kreditanstalt für Wiederaufbau, www.kfw.de, letzter Zugriff: 12.01.2016 9 Die Kollektorzertifikate können Sie im Internet unter http://www.solarkeymark.dk/CollectorCertificates abrufen. Der maßgebliche Wert für Deutschland ist dann im Regelfall der auf der Seite 2 zu findende Wert „annual collector output“ in kWh je Modul am Standort Würzburg bei einer Temperaturdifferenz von 50 K. 10 http://ritter-xl-solar.com/vertrieb/foerderrechner/ letzter Zugriff: 03.03.2016 18 Zusätzlich zu den vorhandenen Förderungen gibt es seit dem 01. Januar 2016 bei der KfW mit dem „Anreizprogramm Energieeffizienz APEE“ wesentlich höhere Zuschüsse bei Einbau einer Solarther-mie-Anlage mit Heizungsunterstützung und Optimierung des Heizungssystems. Für den Austausch besonders ineffizienter Heizungsanlagen stellt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie um 20% erhöhte Tilgungszuschüsse zur Verfügung. 11 Baden-Württemberg „Investitionsförderung zur Errichtung oder Erweiterung von energieeffizienten Wärmenetzen“ (Stand: 04.02.2016) 12 Bei einer Förderung sind maximal bis zu 20% der Kosten als Basisförderung förderfähig, höchstens jedoch insgesamt 200.000 Euro. Die Basisförderung kann auf insgesamt bis zu 400.000 Euro (unter Einbehalt der maximal 20%) pro Investitionsvorhaben für die nachstehenden Maßnahmen durch kumulierbare Boni erhöht werden: Bonus für Einsatz von Solarthermie: bis zu 50.000 Euro, wenn die vorgesehene installierte solarthermische Leistung einen Solarertrag von mehr als 10% der erforderlichen Gesamt-wärmemenge ermöglicht, Bonus für Abwärmenutzung: bis zu 50.000 Euro bei Nutzung von Abwärme aus Industrie oder Gewerbe, wenn die vorgesehene installierte Leistung einen Ertrag aus Abwärme von mehr als 20% der erforderlichen Gesamtwärmemenge ermöglicht, Bonus für große Wärmespeicher: bis zu 50.000 Euro für Wärmespeicher mit einem Speichervolumen von mindestens 500 m³ Wasser beziehungsweise Wasseräquivalent bei Latentwärmespeichern und sonstigen Speichern, Bonus für Absenkung der Rücklauftemperaturen: bis zu 50.000 Euro für Maßnahmen (primär- oder sekundärseitig), die im Jahresdurchschnitt Rücklauftemperaturen kleiner 45 °C ermöglichen. Der gesamte Zuschuss wird unter Umständen durch die Beihilfe-Limits der Allgemeinen Gruppen-freistellungsverordnung (AGVO) begrenzt. Abhängig von der Art und Größe des Unternehmens liegt die zulässige Beihilfeintensität zwischen 45 und 65%. Dabei wird die Gesamtförderintensität betrachtet – d.h. Sie können die genannten Programme bis zu dieser Obergrenze kombinieren sprich kumulieren. Es gilt immer: Bundesmittel VOR Landesmittel. 11 http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=views;document&doc=12832&typ=RL letzter Zugriff: 03.03.2016 12 https://um.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-um/intern/Dateien/Dokumente/5_Energie/Energieeffizienz/F%C3%B6rderm%C3%B6glichkeiten/VwV_energieeffiziente_Waermenetze.pdf letzter Zugriff: 03.03.2016 19 E.5 Welche Regeln und Beschränkungen gibt es bei der Förderung? Die AGVO (Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung) ist eine wichtige EU-Verordnung zur Festlegung von Förderhöchstgrenzen um eine Marktverzerrung innerhalb der EU zu vermeiden. Die Beachtung dieser Vorgaben erachten wir für zwingend. Für große Solarthermie-Anlagen, Speicher und Wärmenetzen gelten die Artikel 41 (Investitionsbeihilfen zur Förderung erneuerbarer Energien) und 46 (Investitionsbeihilfen für energieeffiziente Fernwärme und Fernkälte). Für Großunternehmen liegt die Förderhöchstgrenze bei 45% der förderfähigen Nettoinvestitionskosten. Für mittlere Unternehmen (< 250 Mitarbeiter, < 50 Mio. Euro Um-satz) bei 55% und für Kleinunternehmen (< 50 Mitarbeiter, < 10 Mio. Euro Umsatz) bei 65%. 13 Nach AGVO gilt auch: Wenn die Beihilfe im Rahmen einer Ausschreibung anhand eindeutiger, transparenter und diskriminierungsfreier Kriterien gewährt wird, kann die Beihilfeintensität bis zu 100% der beihilfefähigen Kosten betragen. Da die AGVO nur für am Markt wirtschaftlich Tätige gilt, können kommunale Eigenbetriebe davon ausgenommen sein und würden damit keiner Beihilfegrenze unterliegen. Kumulation – Können Sie verschiedene Fördermittel kombinieren? In der Regel ist es möglich, für ein Vorhaben Fördermittel aus verschiedenen Förderprogram-men in Anspruch zu nehmen. Im Falle einer Kumulierung von Beihilfen darf jedoch die nach den einschlägigen Leitlinien der Europäischen Kommission zulässige Beihilfenintensität nicht überschritten werden. In der Regel sind die Bundesmittel VOR Landesmitteln zu nutzen. Für die Einstufung bei der Kreditgewährung sind sogenannte Bonitätsklassen wichtig, d.h. für wie solvent hält die Hausbank den Antragsteller. Dabei gilt ganz klar: je besser die wirtschaftli-chen Verhältnisse Ihres Unternehmens und je werthaltiger die gestellten Sicherheiten, desto niedriger ist der Zinssatz. Dabei lagen die Zinssätze bei KfW Programm 271 im Januar 2016 zwischen 1,00% bis 8,15% auch je nach Laufzeit des Kredits. D.h. es kann schon sehr entscheidend sein, was für ein Unternehmen oder ob eine Kommune direkt das Projekt realisiert. Wer Förderdarlehen in Anspruch nehmen möchte, muss Sicherheiten bereitstellen. Zu einer banküblichen Besicherung zählen beispielsweise: Grundschulden, Sicherungsübereig-nung oder Bürgschaften. Form und Umfang der banküblichen Sicherheiten werden im Rahmen der Kreditverhandlungen zwischen Ihnen, als Kreditnehmer und Ihrer Hausbank vereinbart. Sollte ein Unternehmen nicht in ausreichendem Umfang über Sicherheiten für die aufzunehmenden Kredite verfügen, können zusätzlich öffentliche Haftungsfreistellungen oder Bürgschaften beantragt werden. 13 Die EU definiert kleine und mittlere Unternehmen (KMU) folgendermaßen: Mittlere Unternehmen: weniger als 250 Mitarbeiter und Umsatz bis 50 Mio. Euro oder Bilanzsumme bis 43 Mio. Euro Kleine Unternehmen: weniger als 50 Beschäftigte, Umsatz bis 10 Mio. Euro oder Bilanzsumme bis 10 Mio. Euro Kleinstunternehmen: weniger als 10 Mitarbeiter, Umsatz oder Bilanzsumme bis 2 Mio. Euro Verbundenheitskriterium: Für alle KMU gilt zudem, dass sie nicht zu 25% oder mehr des Kapitals oder der Stimmanteile im Besitz von einem oder mehreren Unternehmen gemeinsam stehen dürfen, welche die Definition der KMU nicht erfüllen. 20 E.6 Ablaufschema einer typischen Förderung der KfW IDEE Sie haben eine Projektidee und die Projektpartner beisammen und eine Vor-stellung der Kosten. GESPRÄCH Besprechen Sie Ihr Vorhaben frühzeitig mit Ihrer Hausbank, der L-Bank in Baden-Württemberg oder mit der KfW um evtl. bei Ihrer Projektidee nachzusteuern. ANTRAG Beantragen Sie den Kredit der KfW bei Ihrer Hausbank VOR dem Maßnahmen-beginn. Ihre Hausbank füllt den Kreditantrag mit Ihnen aus und reicht ihn mit den erforderlichen Anlagen bei der KfW ein. Sie prüft auch die Tilgungszuschuss-Optionen und die Einhaltung der Beihilfegrenzen für Ihr Unternehmen. In Ausnahmefällen kann unter bestimmten Voraussetzungen ein sog. vorzeitiger Maßnahmenbeginn erteilt werden, wenn Sie möglichst schnell mit der Umsetzung beginnen wollen. PRÜFUNG Die KfW prüft Ihren Antrag und teilt die Entscheidung Ihrer Hausbank mit. Man rechnet mit ca. 5 Wochen Bearbeitungszeit. VERTRAG Ihre Hausbank informiert Sie über das Ergebnis der Kreditprüfung und schließt den Kreditvertrag über die Darlehnssumme mit Ihnen ab. UMSETZUNG Ist der Kreditvertrag abgeschlossen, können Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen. Ansprechpartner für alle Fragen zu Ihrem Kredit ist Ihre Hausbank. ABRUF Abruf des Kredits erfolgt zu 100% des zugesagten Betrages. Der Abruf kann in einer Summe oder in Teilbeträgen innerhalb von 12 Monaten erfolgen. Die Laufzeit des Kredits beginnt. FERTIG Die Baumaßnahme ist abgeschlossen. NACHWEIS Sie legen den Verwendungsnachweis bei Ihrer Hausbank vor, die diesen bei der KfW einreicht. Grundsätzlich müssen Sie dies unverzüglich nach Abschluss des geförderten Vorhabens tun, spätestens aber 9 Monate nach der Auszahlung der Darlehnsmittel. ZUSCHUSS Die KfW prüft dann die Auszahlung der Tilgungszuschüsse: Voraussetzung für die Verrechnung des Tilgungszuschusses ist der Nachweis der ordnungsgemäßen Ver-wendung der Mittel. Nach Prüfung und Anerkennung des Verwendungsnachweises wird der Tilgungszuschuss dem Darlehen als Sondertilgung gutgeschrieben. Laufzeit des Kredits: 5-20 Jahre 21 Bei der Beantragung zinsverbilligter Darlehen ist immer das „Hausbank-Prinzip“ zu beachten. Unternehmen können Förderanträge nicht direkt z.B. bei der der KfW stellen, sondern müssen Förderanträge über eine Bank, im besten Fall der Hausbank einreichen. Diese prüft die Anträge, analysiert das Projekt, prüft die Bonität Ihres Unternehmens und die Sicherheiten des Antragstellers und leitet den Antrag weiter. Kommunen hingegen können den Kreditantrag direkt bei der KfW beantragen und abrufen. Anträge für Mittel aus dem Programm in Baden-Württemberg „Demonstrationsvorhaben der rationellen Energieverwendung und Nutzung erneuerbarer Energien“ sind an das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft zu richten. Anträge für Mittel aus dem Programm in Baden-Württemberg „Investitionsförderung zur Errichtung oder Erweiterung von energieeffizienten Wärmenetzen“ können zu vier Terminen pro Jahr gestellt werden. Die Termine zur Einreichung von Anträgen werden auf der Homepage des Umweltministeriums und auf der Homepage des beauftragten Projektträgers Karlsruher Institut für Technologie (KIT)14 unter http://www.ptka.kit.edu/bwp/index.php rechtzeitig bekannt gemacht. Eine Kontaktaufnahme mit dem Projektträger Karlsruhe vor Antragstellung wird empfohlen. FAZIT Prüfen Sie ob die ertragsabhängige Förderung der Kollektoren nicht eine höhere Fördersumme ergibt! Klären Sie, welche Beihilfegrenzen für Ihr Unternehmen und Ihr Projekt gelten – daraus ergibt sich die maximale Höhe der Förderung bzw. des Tilgungszuschuss, den erhalten können! Besprechen Sie mit Ihrer Hausbank Ihre Bonitätsklasse. Danach bemisst sich die Zinshöhe bei der KfW. 14 Formblätter für die Antragstellung können auf der Internetseite des Projektträgers abgerufen oder unter bwp@ptka.kit.edu angefordert werden. 22 F. Zwei Rechenbeispiele Beispiel 1: Stadtwerk, kein KMU Investor Stadtwerk, kein KMU Grunddaten Kollektorfeld m² 10.000 Grundstück m² 28.000 Speicher m³ 2.000 Anbindeleitung Wärmenetz m 100 Mittlere Netztemperatur °C 60 Energieertrag Solare Einstrahlung kWh/m² 930 Spezifischer Ertrag kWh/m² 405 Thermische Leistung kW 7.000 Jahresertrag MWh/a 4.050 Investitionen spezifisch gesamt Kollektorfeld € 221 € 2.214.000 € Anlagentechnik, Wärmetauscher € 7% 154.980 € MSR-Technik € 3% 66.420 € Speicher € 225 € 450.000 € Anbindungsleitung Netz € 800 € 80.000 € Gebäude, Umzäunung € 5% 111.000 € Grundstück € - € - € Planung, Genehmigung € 5% 127.000 € Gesamt-Investition € 3.203.400 € Förderung nur KfW-Förderung KfW-Förderung Solar % 40% 1.024.960 € KfW-Förderung Peripherie % 30% 159.000 € KfW-Förderung gesamt 1.183.960 € Landesförderung BaWü 2016 % 0% - € Beihilfegrenze AGVO % 45% 1.441.530 € Gesamtförderung € 1.183.960 € 23 Kapitalkosten Investition abz. Förderung € 2.019.440 € Eigenkapital % 0% - € Kapitalbedarf € 2.019.440 € Laufzeit Finanzierung a 25 Kreditzins % 2,00% Jährliche Kapitalkosten € 101.408 € Betriebskosten Wartung/Instandhaltung Kollektorfeld 1,00% 22.140 € Wartung/Instandhaltung Anlagentechnik 2,25% 3.487 € Wartung/Instandhaltung MSR-Technik 2,50% 1.661 € Wartung/Instandhaltung Speicher 1,25% 5.625 € Wartung/Instandhaltung Solarnetz 1,00% 800 € Wartung/Instandhaltung Gebäude 2,00% 2.220 € Betriebsmittel, Stromkosten 3.500 € Gesamt 39.433 € Wärmegestehungskosten mit KfW Förderung ct/kWh 3,48 Wärmegestehungskosten mit KfW ertragsabhängigen Förderung ct/kWh 3,16 Wärmegestehungskosten mit KfW und Landes-Förderung ct/kWh 3,16 Wärmegestehungskosten mit KfW ertragsabhängigen und Landes-Förderung ct/kWh 3,16 Wärmegestehungskosten OHNE Förderung ct/kWh 4,95 Bei der Investition eines Stadtwerks in eine große Solarthermie-Anlage mit Speicher können unter Gewährung der KfW-Förderung Wärmegestehungskosten von unter 3,5 Cent/kWh erreicht werden. Mit einer ertragsabhängigen Förderung der KfW können sich (je nach eingesetztem Kollektor oder bei Kumulation mit der Landesförderung) die Kosten sogar auf unter 3,2 Cent/kWh reduzieren. 15 15 Annahmen für den Kollektor: Arcon Kollektor HAT HeatStore 35/10; Kollektormodulfläche 12,6 m2; 794 Module; Ertrag Keymark 50o = 8302 kWh/Modul 24 Beispiel 2: KMU, z.B. Bürgergenossenschaft Investor KMU, z.B. Genossenschaft Grunddaten Kollektorfeld m² 10.000 Grundstück m² 28.000 Speicher m³ 2.000 Anbindeleitung Wärmenetz m 100 Mittlere Netztemperatur °C 60 Energieertrag Solare Einstrahlung kWh/m² 930 Spezifischer Ertrag kWh/m² 405 Thermische Leistung kW 7.000 Jahresertrag MWh/a 4.050 Investitionen spezifisch gesamt Kollektorfeld € 221 € 2.214.000 € Anlagentechnik, Wärmetauscher € 7% 154.980 € MSR-Technik € 3% 66.420 € Speicher € 225 € 450.000 € Anbindungsleitung Netz € 800 € 80.000 € Gebäude, Umzäunung € 5% 111.000 € Grundstück € - € - € Planung, Genehmigung € 5% 127.000 € Gesamt-Investition € 3.203.400 € Förderung nur KfW-Förderung KfW-Förderung Solar % 40% 1.024.960 € KfW-Förderung Peripherie % 30% 159.000 € KfW-Förderung gesamt 1.183.960 € Landesförderung BaWü 2016 % 0% - € Beihilfegrenze AGVO % 65% 2.082.210 € Gesamtförderung € 1.183.960 € 25 Kapitalkosten Investition abz. Förderung € 2.019.440 € Eigenkapital % 0% - € Kapitalbedarf € 2.019.440 € Laufzeit Finanzierung a 25 Kreditzins % 3,00% Jährliche Kapitalkosten € 112.594 € Betriebskosten Wartung/Instandhaltung Kollektorfeld 1,00% 22.140 € Wartung/Instandhaltung Anlagentechnik 2,25% 3.487 € Wartung/Instandhaltung MSR-Technik 2,50% 1.661 € Wartung/Instandhaltung Speicher 1,25% 5.625 € Wartung/Instandhaltung Solarnetz 1,00% 800 € Wartung/Instandhaltung Gebäude 2,00% 2.220 € Betriebsmittel, Stromkosten 3.500 € Gesamt 39.433 € Wärmegestehungskosten mit KfW Förderung ct/kWh 3,75 Wärmegestehungskosten mit KfW ertragsabhängigen Förderung ct/kWh 2,52 Wärmegestehungskosten mit KfW und Landes-Förderung ct/kWh 3,34 Wärmegestehungskosten mit KfW ertragsabhängigen und Landes-Förderung ct/kWh 2,52 Wärmegestehungskosten OHNE Förderung ct/kWh 5,38 Bei der Investition eines KMUs, z.B. einer Genossenschaft, in eine große Solarthermie-Anlage mit Speicher können unter Nutzung der KfW-Förderung die Wärmegestehungskosten auf ca. 3,8 Cent/kWh reduziert werden (rund 5,4 Cent/kWh ohne Förderung). Mit einer ertragsabhängigen Förderung der KfW reduzieren sich nochmals aufgrund der höheren Beihilfegrenzen auf ca. 2,5 Cent/kWh. 26 G. Wo finden Sie weitere Informationen? Zum Thema Wärmewende in Baden-Württemberg: https://um.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-um/intern/Dateien/Dokumente/2_Presse_und_Service/Publikationen/Klima/20140715_IEKK.pdf Die Landesregierung Baden-Württemberg hat in ihrer Koalitionsvereinbarung festgelegt, die Energie- und Klimapolitik neu auszurichten. Zentrales Element ist das Klimaschutzgesetz, das am 31. Juli 2013 in Kraft getreten ist. Das Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept (IEKK) liefert die konkreten Strategien und Maßnahmen. Zum Thema Solare Nah- und Fernwärme: http://www.sdh-online.solites.de/ Ein ONLINE Rechner für eine einfache erste Dimensionierung sowie Ertrags- und Wirtschaftlichkeitsberechnungen. Zum Thema Förderung: Bundesmittel KfW: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Energie-Umwelt/Finanzierungsangebote/Erneuerbare-Energien-Premium-(271-281)/#4 Landesmittel Baden-Württemberg: https://um.baden-wuerttemberg.de/de/energie/beratung-und-foerderung/foerdermoeglichkeiten/energieeffiziente-waermenetze/ https://um.baden-wuerttemberg.de/de/energie/beratung-und-foerderung/foerdermoeglichkeiten/demonstrationsvorhaben/ https://www.l-bank.de/lbank/inhalt/nav/foerderungen-und-finanzierungen/energieeffizienz-und-umweltschutz/privatpersonen.xml?ceid=125068&uebersicht2=true http://www.kea-bw.de/unser-angebot/angebot-fuer-unternehmen/foerderprogramme/klimaschutz-plus/ Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (Auflistung der aktuellen Förderaufrufe sowie weitere allgemeine Informationen): www.foerderdatenbank.de 27 http://ritter-xl-solar.com/vertrieb/foerderrechner/: Förderrechner und Analysewerkzeug: rechnet und vergleicht Fördervarianten (BAFA-Förderung, ertragsabhängige BAFA-Förderung, KfW-Förderung und ertragsabhängige KfW-Förderung), die zwi-schen 40 und 100 m² Kollektorfläche alternativ zur Wahl stehen und bietet ergänzend die Möglichkeit, diesen Fördervergleich auf unterschiedliche Kollektoren auszudehnen. Neben der Fördersumme wird immer auch die Wirtschaftlichkeit ausgewiesen (Eigenkosten, Solargewinn, Solarenergiepreis, Amortisationszeit). Zum Projekt Solnet BW: http://solar-district-heating.eu/bw/Startseite.aspx Foto: Arcon-Sunmark – Solarthermische Großanlage in Ulsted, Dänemark 28 Foto: Bruno Lorinser – Solarthermie-Anlage in Crailsheim 29 H. Wo können Sie sich in Baden-Württemberg persönlich beraten lassen? Projektträger Karlsruhe – Baden-Württemberg Programme (PTKA-BWP) Karlsruher Institut für Technologie (KIT) Telefon: 0721 608 25191 E-Mail: bwp@ptka.kit.edu Internet: http://www.ptka.kit.edu/bwp/index.php Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Bruno.Lorinser@um.bwl.de Telefon: 0711 126-1227 L-Bank Hotline Energiesparen energiesparen@l-bank.de Telefon: 0711 122-2288* Fax: 0711 122-2674 * Servicezeiten: Montag bis Donnerstag 8.30 bis 16.30 Uhr, Freitag 8.30 bis 16.00 Uhr Klimaschutz-Plus Fördertelefon: L-Bank: 0721 150-1600 KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH Kompetenzzentrum Wärmenetze helmut.boehnisch@kea-bw.de Telefon: 0721 98471-13 KfW Telefon 0800 539 9001 (kostenfreie Servicenummer)* * Servicezeiten: Montag bis Freitag: 08.00-18.00 Uhr AUTOREN DIESES LEITFADENS RA Christian Maaß Dr. Matthias Sandrock KONTAKT HIR Hamburg Institut Research gGmbH Paul-Nevermann-Platz 5 22765 Hamburg Tel.: +49 (40) 39 10 69 89-0 info@hamburg-institut.com www.hamburg-institut.com
SolnetBW SOLARE WÄRMENETZE FÜR BADEN-WÜRTTEMBERG www.solnetbw.de WÄRMENETZE UND SOLARTHERMIE – WICHTIGE BAUSTEINE FÜR DIE WÄRMEWENDE Solarthermische Großanlagen stellen in Verbindung mit Wärmenetzen für Baden-Württemberg eine aussichtsreiche Option dar. Hier ist bereits viel Pionierarbeit geleistet worden: Vier von elf bundesdeutschen Pilotanlagen zur solaren Nahwärmeversorgung mit saisonalem Wärmespeicher wurden in Baden-Württemberg errichtet – jeweils mit Unterstützung des Landes und des Bundes. Institute, Unternehmen und Betreiber aus Baden-Württemberg sind führende Know-how-Träger auf diesem Gebiet. Dies sind beste Voraussetzungen, um solare Wärmenetze jetzt in der Breite einzuführen. Denn die Technik ist mit den Erfahrungen aus 30 Jahren Entwicklung und Betrieb ausgereift. Und Solarthermie ist heute - nicht zuletzt dank der entsprechenden Förderung - eine wirtschaftliche Option. Für die Energiewende in Deutschland wird diese Option immer wichtiger werden - gerade auch in Baden-Württemberg. Denn das Land verfolgt bei der Energiewende ehrgeizige Ziele: Bis zum Jahr 2050 will es gegenüber 2010 50 % des Energieverbrauchs einsparen, 80 % der Energie aus erneuerbaren Quellen gewinnen und die energiebedingten Treibhausgasemissionen um 90 % senken. Dabei ist auch weiterhin eine sichere und wirtschaftliche Energieversorgung zu gewährleisten. Energiewende heißt auch - und vor allem - Wärmewende. In Baden-Württemberg wird annähernd so viel Energie für die Wärmebereitstellung verbraucht wie für Kraftstoff und Strom zusammen. In der richtigen Wärmeerzeugung und -versorgung steckt also ein enormes Potenzial. Das Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept (IEKK) liefert konkrete Strategien und Maßnahmen für die Energiewende in Baden-Württemberg: Energieeffi ziente Wärmenetze spielen hierbei eine tragende Rolle. In zahlreichen Kommunen in Baden-Württemberg sind solche Wärmenetze bereits vorhanden. Sie sind fl exibel an zukünftige Erzeugungstechnologien anpassbar. Erneuerbare Wärme – wie Solarthermie, Erdwärme oder industrielle Abwärme – kann über sie in Quartieren, Gemeinden und urbane Zentren genutzt werden. Die Zeit ist reif für mehr solare Wärmenetze! 2 Das Vorhaben SolnetBW – Solare Wärmenetze für Baden-Württemberg Das Verbundvorhaben SolnetBW wird im Rahmen des Programms BWPLUS durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft gefördert. Ziel des Vorhabens ist die Marktbereitung und eine erhöhte Ausbaudynamik bei solaren Wärmenetzen in Baden-Württemberg. Um dieses zu erreichen, werden die bestehenden rechtlichen, politischen sowie technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen analysiert und darauf aufbauend Maßnahmen entwickelt und umgesetzt. Die Partner des Projekts SolnetBW stellen Informations- und Beratungsangebote für Kommunen, Wärmeversorger, Energiegenossenschaften und lokale Energieinitiativen zur Verfügung. Weitere Informationen zu SolnetBW fi nden Sie auf der Rückseite dieser Broschüre und unter www.solnetbw.de. SolnetBW 3 www.solnetbw.de Ausgereift und marktverfügbar – Know-how und Technologie aus Baden- Württemberg | Hierzu auf Seite 8 und 9 Bei Forschung, Entwicklung und Markt vorne dabei Technologieoffen und zukunftsfähig – Solare Wärmenetze für Dörfer, Quartiere und Städte | Hierzu auf Seite 10 und 11 Solarthermie in Wärmenetze integriert Lokale Wertschöpfung – Die Sonne schickt keine Rechnung und der Gewinn bleibt vor Ort | Hierzu auf Seite 12 bis 15 Projekte in Büsingen, Crailsheim, Wels und Braedstrup Kostenstabil – Die Wärmegestehungskosten sind konkurrenzfähig, stabil und ab dem ersten Betriebstag für die nächsten 25 Jahre bekannt | Hierzu auf Seite 16 und 17 Große Solarthermie rechnet sich Überall verfügbar - Solarenergie ist unbegrenzt und praktisch überall in Europa nutzbar | Hierzu auf Seite 18 und 19 Planung und Genehmigung – Flächenfi ndung im Fokus Emissionsfrei – Null Emissionen und 100 % erneuerbare Energien ergeben Nachhaltigkeit in der Wärmeversorgung | Hierzu auf Seite 6 und 7 Landesziel Sonnenenergie- Dörfer VORTEILE SOLARER WÄRMENETZE 4 SOLARTHERMIE GROß GEDACHT Solarthermische Großanlagen, die in Nah- oder Fernwärmenetze eingebunden sind, tragen zur zentralen Wärmeversorgung von Quartieren, Dörfern oder Städten bei. Je nach Größe des gesamten Systems wird häufi g zwischen solarer Nahwärme und solarer Fernwärme unterschieden. Die erforderlichen großen Kollektorfelder werden auf Freifl ächen installiert oder in Gebäudedächer integriert. Es kommen dabei Hochtemperatur-Flachkollektoren oder Vakuumröhrenkollektoren zum Einsatz. Dänemark ist Vorreiter bei dieser Technik. Dort kommen solche Anlagen mit einer Leistung bis zu 100 Megawatt und Kollektorfl ächen von jeweils 10.000, 50.000 und sogar über 100.000 Quadratmetern bereits vielerorts zum Einsatz und liefern emissionsfreie Wärme für die kommunale Versorgung zu konkurrenzfähigen Kosten. Auch in Deutschland und anderen Ländern entstehen derzeit neue Anlagen. Solare Wärmenetze für Energiedörfer Büsingen, Deutschland Solare Fernwärmesysteme mit gekoppelter Strom- und Wärmeerzeugung Gram, Dänemark 5 www.solnetbw.de LANDESZIEL SONNEN-ENERGIE-DÖRFER Das Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept (IEKK) der Landesregierung Baden-Württemberg räumt der Solarthermie und speziell den solaren Wärmenetzen einen hohen Stellenwert ein. Auch im aktuellen Koalitionsvertrag der grün-schwarzen Landesregierung sind diese ein Thema. Dort ist neben der Unterstützung der großen Solarthermie auch das Ziel genannt, im Land ‘Sonnenenergie-Dörfer‘ zu fördern. Im Rahmen des Förderprogramms ‘Energieeffi ziente Wärmenetze‘ unterstützt das Land nicht nur kommunale Wärmekonzepte und regionale Beratungsinitiativen im Bereich energieeffi zienter Wärmenetze. Auch konkrete Investitionsprojekte werden ergänzend zur Bundesförderung vom Land bezuschusst. Informationen zum Förderprogramm unter www.um.baden-wuerttemberg.de. Weitere Beratung bietet hierzu das Landeskompetenzzentrum Wärmenetze unter www.energiekompetenz-bw.de/waermenetze. 6 Große Potenziale für Wärmenetze und Solarthermie in Baden-Württemberg Das Institut für Energiewirtschaft und Rationelle Energieanwendung der Universität Stuttgart (IER) sieht trotz des zurückgehenden Energiebedarfs im Gebäudebestand Wachstumspotenziale für die netzgebundene Wärmeversorgung in Baden-Württemberg. Prognostiziert wird, dass die Fernwärme im Jahr 2050 ca. 10 Terawattstunden pro Jahr zur Wärmeversorgung in Baden- Württemberg beiträgt, was einem Anteil von ca. 18 % am Wärmebedarf der Haushalte und des Sektors Gewerbe, Handel und Dienstleistungen entsprechen würde. Die Solarthermie hat hierbei laut Szenarien-Berechnungen das Potenzial zwischen 9 % und 25 % zur Fernwärmeversorgung beizutragen. Insgesamt wäre hierfür eine Kollektorfl äche von 3,5 Mio. m² bis 10,9 Mio. m² Flachkollektoren bzw. 2,1 Mio. m² bis 6,1 Mio. m² Vakuumröhrenkollektoren erforderlich. Es ergäben sich durchschnittliche Anlagengrößen zwischen 6.000 m² und 18.600 m² mit Flachkollektoren bzw. zwischen 4.300 m² und 12.800 m² bei der Verwendung von Vakuumröhrenkollektoren. 6.027 10.044 6.303 3.486 0 5 10 15 20 25 0 5.000 10.000 15.000 20.000 25.000 30.000 35.000 40.000 15 % Deckungsbeitrag 25 % Deckungsbeitrag 25 % bis 10.000 EW 15 % ab 10.000 EW Solarer Beitrag abhängig von Wärmeeinspeisung Anteil Solarwärme an der Fernwärmeversorgung [%] Fernwärmeabgabe an Endkunden [TJ] Fernwärmeabgabe an Endkunden Solarthermie FW Anteil Solar 7 www.solnetbw.de In Deutschland wurden bisher 24 solarthermische Großanlagen in Verbindung mit Wärmenetzen installiert. Rund zwei Drittel der gesamten Kollektorfl äche von 35.600 m² bzw. einer installierten thermischen Leistung von 25 Megawatt entfallen auf Baden-Württemberg. Bereits seit dem Jahr 1995 wurden vier von bundesweit elf Pilotanlagen zur solaren Nahwärmeversorgung mit saisonalem Wärmespeicher in Baden-Württemberg errichtet. Deutschlands bislang größte Solarthermieanlage mit einer Kollektorfl äche von 7.300 m² bzw. einer thermischen Nennleistung zur Wärmeerzeugung von 5,1 Megawatt wird in Crailsheim von den örtlichen Stadtwerken betrieben. Derzeit werden bundesweit neue Anlagen durch Stadtwerke, Energie-Kontraktoren und Bürgerenergiegenossenschaften realisiert. Aktuelle Planungen weisen darauf hin, dass sich der Bestand innerhalb der nächsten Jahre verdoppeln wird. Langjähriges Know-how und Technologie aus Baden-Württemberg können zum Erfolg dieses Marktaufschwungs beitragen. BEI FORSCHUNG, ENTWICKLUNG UND MARKT VORNE DABEI 8 Crailsheim 7.300 m² Neckarsulm 5.670 m² Friedrichshafen 4.050 m² Hamburg Bramfeld 1.400 m ² München 2.900 m² Augsburg 2.000 m² Stuttgart Burgholzhof 1.635 m² Eggenstein 1.600 m² Hannover Kronsberg 1.350 m² Hamburg Wilhelmsburg 1.348 m² Esslingen 1.330 m² Büsingen 1.090 m² Stuttgart Brenzstraße 1.000 m² Rostock Brinckmanshöhe 1.000 m² Jena-Pößneck 99 m² Hamburg Harburg 477 m² Rosenheim 493 m² Neuerkirch-Külz 1.400 m² Senftenberg 8.300 m² Düsseldorf 200 m² Freiburg-Gutleutmatten 2.000 m² Hamburg Mümmelmannsberg 2.000 m² Chemnitz 2.200 m² in Vorbereitung 9 Anlagen mit 35.900 m² Hennigsdorf Cohn'sches Viertel 854 m² in Betrieb derzeit insgesamt ca. 35.600 m² Quelle: Solites, Stand: Mai 2016 in Planung/Realisierung derzeit insgesamt ca. 16.100 m² in Vorbereitung derzeit insgesamt ca. 35.900 m² 9 www.solnetbw.de QUARTIER ENERGIEKOMMUNE STADT NETZGRÖßE SOLARTHERMIE IN WÄRMENETZE INTEGRIERT Wärmenetze sind ein wichtiger Pfad der Wärmewende. Sie dienen als Plattform für erneuerbare Energien und Effi zienztechnologien. So können neben der Solarthermie beispielsweise auch Biomasse und Geothermie eingebunden werden, genauso wie KWK-Anlagen, Industrieabwärme und Power-to-Heat aus erneuerbaren Energien. Große Wärmespeicher schaffen Flexibilität und Möglichkeiten zur Sektorkopplung. In das Wärmenetz eingebundene Solarthermieanlagen können dabei im Freiland aufgestellt oder in Gebäude integriert werden. Über die Jahre sind verschiedene Konzepte solarer Nah- und Fernwärmesysteme entstanden. Sie unterscheiden sich zum einen in der Größe des Wärmenetzes, in welches die solare Wärme eingespeist wird, zum anderen in Leistung und Auslegung der thermischen Solaranlage. Das dritte wesentliche Charakteristikum ist die Art der Einbindung der thermischen Solaranlage in das Wärmenetz: zentral oder dezentral. Größe des Wärmenetzes Die Bandbreite reicht hier von Nahwärmesystemen zur Versorgung mehrerer Gebäude über Systeme zur Versorgung von Neubaugebieten oder Bioenergiedörfern bis hin zur Einbindung in große städtische Fernwärmenetze. 10 Größe und Auslegung der thermischen Solaranlage Die Auslegung der Solaranlage richtet sich im Wesentlichen nach dem angestrebten solaren Deckungsanteil am jährlichen Gesamtwärmebedarf. So kann eine Solaranlage zur Vorwärmung mit einem Deckungsanteil von etwa 5 % genutzt werden. Eine Volldeckung durch die Solaranlage in den Sommermonaten wird typischerweise bei jährlichen Deckungsanteilen zwischen 10 und 20 % erreicht. Hohe Deckungsanteile von 20 bis über 50 % sind in Kombination mit Langzeitwärmespeichern möglich. Größe und Auslegung Die thermische Solaranlage wird zentral am Standort des Heiz(kraft)werks eingebunden, oftmals in Kombination mit einem großen saisonalen Wärmespeicher. Bei weiter entfernten Kollektorfeldern kann die Solarwärme über ein Solarnetz zur Heizzentrale gebracht werden, damit dort wiederum eine zentrale Einbindung in das Wärmenetz erfolgen kann. Diese Art der Einbindung ist weit verbreitet. Die thermische Solaranlage wird dezentral an einem geeigneten Ort in das Fernwärmenetz eingebunden. Die Solaranlage gibt ihre Wärme direkt an das Netz ab. Dies ist technisch anspruchsvoll und geschieht mit Hilfe einer Übergabestation. Dabei erfolgt die Einbindung in der Regel vom Rücklauf in den Vorlauf des Wärmenetzes unter Überwindung eines teilweise erheblichen Druckunterschiedes. Heizzentrale Wärmenetz Heizzentrale Wärmenetz Solare Einstrahlung Wärmebedarf ca. 50% ca. 10 - 20 % ca. 5 % Vorwärmung sommerliche Volldeckung mit saisonalem Wärmespeicher Wärme / Einstrahlung JAN FEB MÄRZ APR MAIJ UNI JULI AUG SEPT OKT NOV DEZ % 11 www.solnetbw.de Anlagensteckbriefe In unseren Anlagensteckbriefen fi nden Sie weitere interessante Hintergrundinformationen zu den hier vorgestellten und weiteren Projekten im In- und Ausland. Die Steckbriefe stehen unter www.solnetbw.de als Download zur Verfügung. ENERGIEKOMMUNE SOLARE WÄRMENETZE FÜR DÖRFER UND KLEINSTÄDTE ln Dänemark, Schweden, Österreich und Deutschland sind Fernwärmesysteme für die Wärmeversorgung kleiner Städte und Gemeinden in ländlichen Gebieten verbreitet. Ein wirtschaftlich interessantes Konzept für die Versorgung lokaler Netze mit erneuerbarer Wärme ist die Kombination von großfl ächigen Solaranlagen mit Biomasse-Heizwerken. Energiedorf Büsingen – Solarthermie im Sommer, Biomasse im Winter Energiedorf-Konzepte wie in Büsingen am Hochrhein zielen auf die grundlegende Umstellung der Wärmeversorgung einer ganzen Ortschaft auf regenerative Energien ab. Das Projekt in Büsingen wurde durch den regionalen Energieversorger Solarcomplex AG realisiert. Es umfasst ein neu verlegtes Wärmenetz samt Heizwerk mit Erzeugungsanlagen. In Büsingen liefern großfl ächige Vakuumröhrenkollektoren mit einer Fläche von 1.090 m² die gesamte Wärme, die im Sommer im Wärmenetz benötigt wird. Dadurch wird ein unwirtschaftlicher Teillastbetrieb der Biomasseheizkessel vermieden. Das im Jahr 2013 in Betrieb genommene Wärmenetz versorgt über 100 Gebäude mit Wärme aus regenerativen Energiequellen. Dieses Konzept ist zukunftweisend und auf neu entstehende Bioenergiedörfer übertragbar. 12 SOLARE NAHWÄRME ZUR QUARTIERSVERSORGUNG Nahwärmenetze sind eine nachhaltige Option für die Wärmeversorgung von Stadtgebieten, sowohl bei Neubau- als auch bei Sanierungsgebieten. Je nach Gebäudeart und Ausstattung können solche Netze mit niedrigen Temperaturen betrieben werden, was der Einbindung von Solarthermie entgegenkommt. Solare Nahwärme Crailsheim – Deutschlands größte Solarthermieanlage Ausgangspunkt war die Festlegung eines ehemaligen US-amerikanischen Militärgeländes als Sanierungsfl äche durch die Stadt Crailsheim. Ein Teil dieser Fläche wurde zum Wohn- und Mischgebiet ‘Hirtenwiesen II‘ entwickelt. Neben einem Gymnasium und einer Sporthalle sind dort auch Einfamilien- und Reihenhäuser gebaut worden. Zudem sind bestehende Kasernengebäude saniert und zu Mehrfamilienhäusern umgebaut worden. Sämtliche Gebäude werden über ein Nahwärmenetz der Stadtwerke Crailsheim mit Wärme zur Heizung und Trinkwarmwasserbereitung versorgt. In das Nahwärmenetz ist eine Kollektorfl äche von insgesamt 7.300 m² eingebunden. Ein Teil der Kollektoren ist in die Dachfl ächen der Gebäude integriert. Weitere Kollektoren sind auf einem Lärmschutzwall installiert. Diese sind mit einem 480 m³ großen Pufferspeicher und einem saisonalen Erdsonden-Wärmespeicher verbunden, der ein Volumen von 37.500 m³ hat. Im Sommer erwirtschaften die Kollektoren einen Überschuss an solarer Wärme. Dieser wird im Erdsonden- Wärmespeicher für die Nutzung im Herbst und Winter zwischengespeichert. Dadurch wird ein solarer Deckungsanteil von ca. 50 % am jährlichen Gesamtwärmebedarf erreicht. Weitere Informationen zur Anlage in Crailsheim, insbesondere zum integrierten ökologischen Konzept auf Seite 19. QUARTIER 13 www.solnetbw.de STADT SOLARE FERNWÄRME FÜR STÄDTE Große Fernwärmesysteme in Stadtgebieten werden meist mit Wärme aus großen Heizkraftwerken, Heizwerken oder industrieller Abwärme betrieben. Als Brennstoffe werden zumeist Erdgas, Kohle, Abfall oder Biomasse verwendet. Die dezentrale Einbindung großfl ächiger Solaranlagen ist eine Möglichkeit, den Anteil erneuerbarer Energiequellen in solchen Systemen zu erhöhen. Messecenter Wels in Österreich – Solaranlage zur Unterstützung der Fernwärme Die Stadt Wels hat sich zum Ziel gesetzt, möglichst unabhängig von fossilen Energieträgern zu werden. So müssen beispielsweise alle städtischen Neubauten in Passivhausbauweise errichtet werden. Auch die neue Messehalle in Wels wurde in Passivhausbauweise gebaut. Zudem wurde eine große solarthermische Anlage auf dem Dach des Messecenters Wels bereits in der Planungsphase des Gebäudes vorgesehen. Im Mai 2011 ging dann die Solaranlage mit einer Größe von ca. 3.400 m² bzw. 2,4 Megawatt thermischer Leistung in Betrieb. Die Anlage ist dezentral in das Fernwärmenetz der Stadt Wels eingebunden. Dieses hat einen jährlichen Wärmebedarf von ungefähr 173 GWh, der im Wesentlichen durch ein Fernheizkraftwerk (Erdgas) und eine KWK-basierte Müllverbrennungsanlage gedeckt wird. Durch die Einbindung der Solaranlage kann bei geringen Lasten im Sommer der Solaranteil zeitweise über 50 % betragen und entsprechend viel konventionelle Fernwärmeerzeugung eingespart werden. 14 DER BLICK ÜBER DIE GRENZE: DÄNISCHE „SMART DISTRICT HEATING“–ANLAGEN In Wärmenetzen können solarthermische Großanlagen mit weiteren Technologien zur Stromund Wärmeerzeugung sowie mit großen Wärmespeichern kombiniert werden. In Dänemark sind mehrere solcher ‘Smart District Heating‘-Anlagen in Betrieb. Zentrales Element dieser Systeme ist ein großer Wärmespeicher, der von verschiedenen Erzeugern genutzt wird und der zur Flexibilisierung des Gesamtsystems beiträgt. So wird der Speicher bei guten Stromerlösen zur Optimierung des KWK-Betriebs genutzt. Bei niedrigen oder negativen Stromerlösen speisen Wärmepumpen oder Elektrodenkessel als Power-to-heat-Anwendungen Wärme in den Wärmespeicher ein. Solare Fernwärme Braedstrup – Solarthermie in Kombination mit KWK Eine dieser ‘Smart District Heating‘-Anlagen befi ndet sich im dänischen Braedstrup. Die Solaranlage wurde dort im Jahr 2007 installiert. Damals wurde erstmals eine wärmenetz-gebundene Solaranlage mit einer KWK-Anlage kombiniert. 2012 wurde das erfolgreiche Konzept um einen saisonalen Wärmespeicher und zusätzliche Kollektorfl ächen erweitert. Kollektorfläche Multifunktions- Wärmespeicher Wärmepumpe oder Elektrodenkessel KWK Pufferpeicher Verbraucher Strom Wärme 15 www.solnetbw.de SDH-Online-Rechner Erste überschlägige Anlagendimensionierungen für Ihre solare Nah- und Fernwärmeanlage können Sie selbst durchführen, indem Sie den kostenfreien SDH-Online- Rechner nutzen. Damit erhalten Sie ganz einfach erste Abschätzungen zu Ertrag und Wirtschaftlichkeit Ihrer Anlage. Das Online-Tool ist sehr nutzerfreundlich und basiert dennoch auf den Ergebnissen vieler dynamischer Simulationen. Weitere Informationen unter www.sdh-online.solites.de GROßE SOLARTHERMIE RECHNET SICH Die Wärmegestehungskosten bei Solarthermieanlagen hängen von zahlreichen Faktoren ab. Generell können bei größeren Anlagen Kosten für die Erzeugung der Wärme von 50 Euro pro Megawattstunde (€/MWh) erreicht werden, also 5 Cent pro Kilowattstunde. Hinzu kommt noch eine attraktive Förderung durch den Bund und das Land Baden-Württemberg, so dass Kosten um 30 €/MWh möglich sind. Die wesentlichen Voraussetzungen für günstige Wärmegestehungskosten sind eine ausreichende Anlagengröße (>1 MWth), eine einfache Anlagentechnik (z.B. Freilandaufstellung), moderate solare Deckungsanteile an der Gesamtwärmeerzeugung (< 20 %) sowie geeignete Netztemperaturen. Investitionen in thermische Solaranlagen sind wie Investitionen in Wärmespeicher und Wärmenetze kapitalintensive Projekte. Werden jedoch auch Faktoren wie Brennstoffkosten, Wartung und Betrieb betrachtet, zeigen sich deutliche Kostenvorteile und zugleich eine hohe Planungssicherheit gegenüber konventionellen, fossil betriebenen Anlagen. Da keine Brennstoffkosten anfallen, sind die solaren Wärmegestehungskosten stabil und ab dem ersten Betriebstag für die nächsten 25 Jahre bekannt. 16 ATTRAKTIVE FÖRDERUNG VON BUND UND LAND Derzeit gibt es verschiedene Programme zur fi nanziellen Förderung von solaren Nah- und Fernwärmesystemen in Deutschland und in Baden-Württemberg. Förderung durch den Bund von bis zu 65 % der Investitionskosten möglich Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) bietet über das KfW-Programm Erneuerbare Energien Premium 271 eine Regelförderung an. Dabei werden Solarwärmeanlagen, die ihre Wärme überwiegend einem Wärmenetz zuführen, über ein Darlehen mit einem Tilgungszuschuss von bis zu 40 % der Investitionskosten gefördert. Alternativ kann die Förderung ertragsabhängig bemessen werden, was zumeist fi nanziell noch attraktiver ist. Diese Variante bietet einen Tilgungszuschuss von 45 Cent pro Kilowattstunde eines zertifi zierten Kollektorjahresertrages. So können Förderquoten zwischen 45 und 65 % der Investitionskosten erreicht werden (Stand: Juni 2016)! Weitere Informationen unter www.kfw.de. Förderung durch das Land Baden-Württemberg Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg unterstützt über das Programm ‘Energieeffi ziente Wärmenetze‘ die Errichtung oder Erweiterung von energieeffi zienten Wärmenetzen. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses von bis zu 20 % der förderfähigen Kosten und maximal bis zu 200.000 Euro. Über zusätzliche Boni, z.B. durch den Einsatz von Solarthermie, kann der Höchstbetrag auf maximal bis zu 400.000 Euro der förderfähigen Kosten pro Investitionsvorhaben erhöht werden (Stand: Juni 2016). Landes- und Bundesförderung sind kumulierbar. Weitere Informationen unter www.um.baden-wuerttemberg.de. Förder- und Finanzierungsleitfaden Der ‘Förder- und Finanzierungsleitfaden für Freifl ächen-Solarthermieanlagen mit Wärmespeicher und Anbindung an Wärmenetze in Baden-Württemberg‘ gibt Ihnen erste Anhaltspunkte zu Investitions- und Betriebskosten sowie Förderung und Finanzierung. Ergänzend ermutigen Sie Beispielrechnungen Ihre Projektidee für eine wirtschaftliche und sozial gerechte Energieversorgung der Zukunft voranzubringen. Der Leitfaden steht unter www.solnetbw.de als Download zur Verfügung oder kann in gedruckter Form angefordert werden. 17 www.solnetbw.de Planungs- und Genehmigungsleitfaden Der ‘Planungs- und Genehmigungsleitfaden für Freifl ächen-Solarthermie in Baden- Württemberg‘ gibt zahlreiche Hinweise zu Planungs-, Bau- und Umweltrecht. Er unterstützt insbesondere Projektentwickler, Kommunen und Genehmigungsbehörden bei Projekten mit großen Freifl ächen-Solarthermieanlagen. Der Leitfaden steht unter www.solnetbw.de als Download zur Verfügung oder kann in gedruckter Form angefordert werden. PLANUNG UND GENEHMIGUNG – FLÄCHENFINDUNG IM FOKUS Ein Vorteil der Solarthermie ist, dass ihre Nutzung in Deutschland überall möglich ist. Es müssen jedoch geeignete und günstige Flächen möglichst in Orts- oder Heizwerksnähe gefunden werden. Freifl ächen-Anlagen führen dabei meist zu günstigeren Wärmegestehungskosten als Kollektorfl ächen auf oder an Gebäuden. Eine systematische Flächensuche und -entwicklung spielt daher eine Schlüsselrolle für die solare Nah- und Fernwärme. Folgende Schritte haben sich bewährt: Ein systematisches Flächenscreening anhand energiewirtschaftlicher, politischer sowie rechtlicher Kriterien bereits zu Projektbeginn Eine frühzeitige Beteiligung von Behörden, Bürgern und Akteuren Die Entwicklung eines ökologischen Nutzungskonzepts für die Flächen, auf denen die Solarkollektoren errichtet werden Perspektivisch ist die Einführung verbindlicher Instrumente, wie das der kommunalen Wärmeplanung sinnvoll. Dabei sollte die Wärmeplanung Flächenerfordernisse für erneuerbare Energien berücksichtigen. Auf freiwilliger Basis kann und sollte dieses Instrument von den Kommunen bereits heute genutzt werden, um die Weichen in Richtung einer wirtschaftlichen und klimaverträglichen Wärmeversorgung zu stellen. 18 INTEGRIERTES ÖKOLOGISCHES KONZEPT: BEISPIEL CRAILSHEIM Bei der solaren Nahwärme in Crailsheim wurde der überwiegende Teil der Kollektoren auf der Südfl anke eines 15 Meter hohen Lärmschutzwalls errichtet. Das durch die Nahwärme versorgte Wohngebiet ‘Hirtenwiesen II‘ wird durch diesen Wall vor Lärmimmissionen des angrenzenden Gewerbegebiets geschützt. Ein wesentliches Element des Crailsheimer Projekts war das integrierte ökologische Konzept für den Lärmschutzwall. Es umfasste: Aufstellung eines Leit- und Zielartenkonzeptes für Flora und Fauna Kompetente Planung und Umsetzung mit Fachbauleitung Pfl egekonzept mit Monitoring Öffentlichkeitsarbeit Eigentümerstrukturen und Bürgerbeteiligung Der Aus- und Umbau von Wärmenetzen zur Nutzung erneuerbarer Energien erfordert auch einen veränderten Rahmen für die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Dabei geht es nicht nur darum, Akzeptanz in der Bevölkerung für neue Infrastrukturprojekte zu erreichen. Immer mehr Bürgerinnen und Bürger beteiligen sich auch fi nanziell an Projekten der Energiewende. Finanzielle Bürgerbeteiligung kann beispielsweise eine Rolle spielen bei der Bereitstellung des Eigenkapitals für solare Wärmenetze. Der Erfolg der dänischen Fernwärmepolitik wird auch darauf zurückgeführt, dass die Bürgerinnen und Bürger über Genossenschaften zumeist unmittelbar als Miteigentümer und ‘Mitsprecher‘ an den Versorgungsunternehmen beteiligt sind. 19 www.solnetbw.de SolnetBW ist ein Verbundvorhaben zum Thema solare Wärmenetze, das im Rahmen des Förderprogramms BWPLUS mit Mitteln des Landes Baden-Württemberg, Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft durch den beim Karlsruher Institut für Technologie eingerichteten Projektträger gefördert wird (Förderkennzeichen BWE13027). Gefördert durch Bildquellen Solites, Stadtwerke Crailsheim (Cover), Bruno Lorinser (Seite 4-5,18-19), Solarcomplex AG (Seite 5, 12), Gram Fjernvarme (Seite 5), Arcon-Sunmark (Seite 6-7), RitterXL Solar (Seite 14, 16-17) Haftungsausschluss Die alleinige Verantwortung für den Inhalt dieser Publikation liegt bei den AutorInnen. Sie gibt nicht unbedingt die Meinung der Fördermittelgeber wieder. Weder die Fördermittelgeber noch die AutorInnen übernehmen Verantwortung für jegliche Verwendung der darin enthaltenen Informationen. Version Juni 2016 Editoren Dipl.-Ing. Oliver Miedaner, Dipl.-Ing. Thomas Pauschinger, Steinbeis Forschungsinstitut für solare und zukunftsfähige thermische Energiesysteme Meitnerstr. 8, 70563 Stuttgart, www.solites.de SolnetBW www.solnetbw.de
www.solar-district-heating.eu/de SOLARE FERNWÄRME – ERNEUERBAR UND EMISSIONSFREI Gefördert durch: Vorteile von Solarthermie sind: Emissionsfrei Null Emissionen und 100 % erneuerbare Energie ergeben maximale Nachhaltigkeit in der Wärmeversorgung. Überall verfügbar Solarenergie ist unbegrenzt und praktisch überall in Europa nutzbar. Kostenstabil Die Wärmegestehungskosten sind stabil und ab dem ersten Betriebstag für die nächsten 25 Jahre bekannt. Solare Fernwärme Sowohl Fernwärme als auch Solarthermie spielen eine wichtige Rolle bei der Energiewende im Wärmebereich. Wärmenetze sind eine Schlüsseltechnologie zur Steigerung der Energieeffizienz in Städten und Quartieren. Sie sind eine wichtige Plattform, um den Anteil erneuerbarer Energien in der Wärmeversorgung zu erhöhen. Solare Nahwärme für Quartiere Nahwärmenetze sind eine aussichtsreiche Option für die Wärmeversorgung von Stadtgebieten, sowohl bei Neubau- als auch bei Sanierungsgebieten. Je nach Gebäudeart und Ausstattung können solche Netze mit niedrigen Temperaturen betrieben werden, was der Einbindung von Solarthermie dienlich ist. Der solare Anteil solcher Systeme beträgt bis zu 20 %. Durch die Einbindung von Saisonalspeichern kann sich der solare Anteil an der Gesamtwärmeversorgung bis auf 50 % erhöhen. Dieses 2013 erschlossene Wohngebiet wird zentral über ein Nahwärmesystem mit einem Biomasseheizwerk und 680 m² dachintegrierten Kollektoren versorgt. Alle Gebäude wurden nach hohen Energiestandards gebaut und haben einen sehr niedrigen spezifischen Wärmebedarf. Dennoch ist die zentrale Wärmeversorgung eine erfolgreiche Lösung und ermöglicht eine effiziente Nutzung von erneuerbare Energien. Vallda Heberg, Schweden Solare Wärmenetze für Energiedörfer Nahwärmesysteme für die Wärmeversorgung kleinerer Städte und Gemeinden in ländlichen Gebieten ermöglichen eine grundlegende Umstellung der Wärmeversorgung einer ganzen Ortschaft auf regenerative Energien. Ein wirtschaftlich interessantes Konzept für Wärmenetze in solchen Energiedörfern ist die Kombination aus großflächigen Solaranlagen und Biomasseheizwerken. Bei solchen Projekten ist die Einbindung der Bürger ein entscheidender Erfolgsfaktor. In Büsingen liefern großflächige Vakuumröhrenkollektoren mit einer Fläche von 1 090 m² die gesamte Wärme, die im Sommer im Wärmenetz benötigt wird, wodurch ein unwirtschaftlicher Teillastbetrieb der Biomasseheizkessel vermieden wird. Durch das im Jahr 2013 in Betrieb genommenen Wärmenetz werden über 100 Gebäude mit Wärme aus regenerativen Energiequellen versorgt. Dieses vorbildliche Konzept ist zukunftsweisend und auf neu entstehende Energiedörfer übertragbar. Büsingen, Deutschland In Graz speisen über 13 000 m² Kollektoren an drei Standorten direkt in das städtische Fernwärmenetz ein. Weitere 3 000 m² Kollektoren sind über Subnetze eingebunden. Die Kollektorfelder wurden entweder auf Gebäudedächern, auf Infrastrukturflächen oder als Freilandanlagen in und um die Stadt realisiert. Die Solarwärme reduziert den Anteil der Fernwärme aus Gaskesseln. Die Stadt Graz hat ambitionierte Pläne, den solaren Anteil der städtischen Fernwärmeversorgung auf circa 20 % zu steigern. Solare Fernwärme für Städte Große Fernwärmesysteme in Stadtgebieten werden meist mit Wärme aus großen Heizkraftwerken, Heizwerken oder industrieller Abwärme betrieben. Als Brennstoffe finden oft Erdgas, Kohle, Abfall oder Biomasse Verwendung. Die dezentrale Einbindung großflächiger Solaranlagen ist eine Möglichkeit, den Anteil erneuerbarer Energiequellen in solchen Systemen zu erhöhen. Graz, Österreich www.solar-district-heating.eu/de Die Erzeugungsanlagen des Fernwärmesystems von Gram kombinieren 44 800 m² Kollektoren, eine Wärmepumpe, ein Erdgas-BHKW, einen Elektrodenkessel und mehrere Heizkessel auf Basis fossiler Brennstoffe. Ein Erbecken-Wärmespeicher mit einem Volumen von 122 000 m³ ermöglicht den flexiblen Betrieb dieser Erzeuger. Diese Anlage wird seit 2015 betrieben, nachdem die existierende Kollektorfläche erweitert und mit dem Wärmespeicher ergänzt wurde. Solare Fernwärmesysteme mit gekoppelter Strom- und Wärmeerzeugung – "Smart District Heating" In solaren Fernwärmesystemen können die solarthermischen Großanlagen auch mit weiteren Technologien zur Strom- und Wärmeerzeugung sowie mit großen Wärmespeichern kombiniert werden. In Dänemark sind mehrere solche "Smart District Heating"-Anlagen in Betrieb. Zentrales Element solcher Systeme ist ein großvolumiger Wärmespeicher, der von den verschiedenen angeschlossenen Erzeugern genutzt wird und insbesondere in Bezug auf fluktuierende Stromerlöse zur Flexibilisierung des Gesamtsystems beiträgt. So wird der Speicher bei guten Stromerlösen zur Optimierung des KWK-Betriebs genutzt. Bei niedrigen oder negativen Stromerlösen speisen Wärmepumpen oder Elektrodenkessel als Power-to-heat-Anwendungen Wärme in den Wärmespeicher ein. Gram, Dänemark Markt Ende 2015 waren in Europa 252 Anlagen mit über 350 kWth Nennleistung in Betrieb. Die Technologie boomt in Dänemark und ein dynamisches Wachstum wird in anderen europäischen Ländern wie Schweden, Deutschland und Österreich beobachtet. Die europaweit installierte Leistung beträgt 550 MWth, bei einem jährlichen Zubau von derzeit über 30%. In den letzten Jahren schlossen sich weitere Länder dem Trend an und es entwickeln sich neue Märkte zum Beispiel in Italien und Frankreich. 5 11 SDHp2m…Verbindung von Politik und Markt Im Rahmen des Horizon 2020-Vorhabens SDHp2m arbeiten Landesbehörden und Experten zusammen, um regulatorische und marktunterstützende Maßnahmen für erneuerbare Wärmenetze zu entwickeln und zu implementieren. Im Vorhaben kooperieren 15 Partner aus 9 europäischen Regionen und 7 Ländern mit dem Ziel eine spürbare Marktentwicklung einzuleiten. Die regionalen Projektumsetzungen dienen als Blaupause zur Entwicklung von ähnlichen Initiativen für solare Wärmenetze in anderen Regionen in Deutschland und Europa. Für weitere Informationen besuchen Sie unser Internetportal oder nehmen Sie einfach direkt Kontakt mit uns auf. 2 Partner 15 Projektlaufzeit 01/2016 - 12/2018 3 Fokus-Regionen Steiermark (AT) Thüringen (DE) Auvergne-Rhône- Alpes (FR) 6 Nachfolger-Regionen Varna (BG) Veneto (IT) Valle d’Aosta (IT) Västra Götaland (SE) Mazowsze (PL) Hamburg (DE) 1 13 1 2 15 9 28 1 1 1 5 3 14 25 23 79 8 1 1 252 solarthermische Großanlagen zur Erzeugung von Wärme und Kälte mit über 500 m2 Kollektorfläche / 350 kWth Nennleistung. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und profitieren Sie von einem starken internationalen Netzwerk. Auf unserem Internetportal finden Sie interessante Dokumente und Werkzeuge sowie aktuelle Neuigkeiten. Mit langjähriger Erfahrung stehen wir Ihnen gerne unterstützend zur Verfügung! Impressum Herausgeber: Solites – Steinbeis Forschungsinstitut für solare und zukunftsfähige thermische Energiesysteme, Meitnerstr. 8, 70563 Stuttgart, Deutschland, info@solites.de, www.solites.de, mit Unterstützung der SDH-Projektpartner Bildquellen: Solites, Ritter XL Solar, Jan-Olof Dalenbäck, SOLID, Gram Fjernwärme, Guido Bröer (Solarthemen) Förderung: Dieses Projekt wird durch das Forschungs- und Innovationsprogramm Horizon 2020 der Europäischen Union gefördert (Förderkennzeichen 691624) Die alleinige Verantwortung für den Inhalt dieser Publikation liegt bei den AutorInnen. Sie gibt nicht unbedingt die Meinung der Fördermittelgeber wieder. Weder die Fördermittelgeber noch die AutorInnen übernehmen Verantwortung für jegliche Verwendung der darin enthaltenen Informationen. www.solar-district-heating.eu/de Deutsche Projektpartner: www.solar-district-heating.eu