Verbesserung der politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen – Thüringer Solarrechner

Solar district heating Instruments for policy and legal framework Entwicklung einer webbasierten Software Dieses Projekt wird durch das Forschungs- und Innovationsprogramm Horizon 2020 der europäischen Union gefördert (Förderkennzeichen 691624). Gegenstand: Thüringer Solarrechner Beschreibung: Entwicklung einer webbasierten Software “Thüringer Solarrechner” Datum: 14.05.2018 Autor: Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) Dokumentendownload: www.solar-district-heating.eu/ Zusammenfassung der Maßnahme Region: Thüringen, Deutschland (A-Region) Beteiligte Partner: Thüringer Energie- und GreenTech Agentur (ThEGA), Geoplex GIS GmbH Kurzbeschreibung der Maßnahme: Entwicklung einer webbasierten Software, “Thüringer Solarrechner” Ausgangssituation Entsprechend den Zielen des Koalitionsvertrages strebt Thüringen an, bis 2040 seinen Energiebedarf bilanziell durch einen Mix aus 100% regenerativen Energien selbst decken zu können. Nicht nur im Stromsektor, auch im Wärmebereich sind erhebliche Anstrengungen notwendig, um dieses Ziel zu erreichen. Der verstärkte Um- und Ausbau der Fernwärme und die Einbeziehung erneuerbarer Energien wie der Solarthermie werden hierbei einen erheblichen Beitrag leisten. Eine Untersuchung des regionalen Wärmeversorgungssystems, das unter anderem von Wärmenetzen geprägt ist, hat gezeigt, dass die Potentiale der Biomasse in Thüringen nahezu erschöpft sind – jene der Solarthermie jedoch unzureichend genutzt werden. Derzeit ist in Thüringen eine solarthermische Pilotanlage die in ein Wärmenetz integriert ist in Jena-Pößneck in Betrieb, während andere solare Nah- und Fernwärmeprojekte konzeptioniert und verschiedene Machbarkeitsstudien zur Integration erneuerbarer Energien in die Wärmeversorgung mit Wärmenetzen erarbeitet werden. Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) verfolgt verschiedene Aktivitäten um die Marktbereitung erneuerbarer Energien und solarer Nah- und Fernwärme zu unterstützen, z.B. mit der Entwicklung des Thüringer Solarrechners, einer webbasierten Software, durch die Geoplex GIS GmbH. Solar district heating Instruments for policy and legal framework Entwicklung einer webbasierten Software Dieses Projekt wird durch das Forschungs- und Innovationsprogramm Horizon 2020 der europäischen Union gefördert (Förderkennzeichen 691624). Ziele Die solare Strom- und Wärmeproduktion in Thüringen soll gesteigert werden. Aus diesem Grund wird der Thüringer Solarrechner entwickelt, der verschiedenen Nutzergruppen bei der Identifizierung von Potentialen für die Nutzung der Solarenergie dienen soll. Konkret können mit Hilfe des Thüringer Solarrechners mögliche Flächen für die Installation von Solarthermiekollektoren oder Photovoltaikmodulen identifiziert werden. Grundlage für die Ermittlung solcher Potentiale sind wirtschaftliche Betrachtungen und eine Ermittlung des Solarertrages für jede Dach- und Freifläche in Thüringen. Diese Berechnungen basieren auf den Daten der jeweils jüngsten Laserscanbefliegung Thüringens im Auftrag des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation (TLVermGeo). Im Hinblick auf die Solarthermie können mit Hilfe des Thüringer Solarrechner nicht nur für Dachflächen, sondern auch für Freiflächen Wirtschaftlichkeits- und Ertragsberechnungen durchgeführt werden. Freiflächen können manuell über die Einzeichnung eines Polygons für eine Betrachtung ausgewählt werden. Die Belegung dieser Flächen mit Solarthermiekollektoren erfolgt automatisch, kann jedoch manuell angepasst werden. So können einzelne Module der Fläche zugefügt oder entfernt werden. Auch eine Verschiebung der Module ist möglich. Zudem kann der Kollektortyp (Flachkollektor oder Vakuumröhrenkollektor) für die Belegung der Fläche ausgewählt werden. Anschließend werden der Solarertrag und die Investitionskosten berechnet und die Ergebnisse können ausgedruckt und als PDF-Dokument abgerufen werden. Auf Grund seines umfangreichen Funktionsumfangs (Berechnungen für Solarthermie oder Photovoltaik auf Dach- oder Freiflächen) richtet sich der Thüringer Solarrechner auch an verschiedene Zielgruppen: Insbesondere mit der Bewertung von Dachflächen für die Nutzung von Solarthermie oder Photovoltaik richtet sich der Thüringer Solarrechner an private Gebäudeeigentümer, Unternehmen, die öffentliche Hand und Wohnungsbauunternehmen. Die Bewertung von Freiflächen zur Nutzung von Solarthermie oder Photovoltaik ist in erster Linie für Stadtwerke, Genossenschaften, Planungs- und Projektierungsunternehmen, Betreiber von Gewerbegebieten und andere Unternehmen mit geeigneten nicht betriebsnotwendigen Flächen konzipiert. Maßnahmen und Aktivitäten Der Thüringer Solarrechner wird etwa Ende Mai 2018 nutzungsfähig sein. Derzeit wird eine Beta-Version automatisiert und manuell geprüft. Es wurde ein umfangreiches Konzept zur Öffentlichkeitsarbeit für Mai und Juni 2018 in Kooperation mit der Thüringer Energie- und GreenTech Agentur (ThEGA) entwickelt, das darauf abzielt, potentielle Nutzer und Multiplikatoren über die Entwicklung des Thüringer Solarrechners zu informieren. Dieses Konzept beinhaltet Solar district heating Instruments for policy and legal framework Entwicklung einer webbasierten Software Dieses Projekt wird durch das Forschungs- und Innovationsprogramm Horizon 2020 der europäischen Union gefördert (Förderkennzeichen 691624). zum Beispiel die Durchführung von Informationsveranstaltungen und Workshops, das Drucken von Flyern und Broschüren sowie die Präsentation des Thüringer Solarrechners online und auf Messen. Darüber hinaus wurde das Konzept des Thüringer Solarrechners bereits bei zwei SDHp2m-Veranstaltungen im Januar und Februar 2018 vorgestellt und soll auch bei weiteren SDHp2m-Veranstaltungen im Jahr 2018 eine Rolle spielen. Hürden und Möglichkeiten Die Etablierung eines kostenlosen webbasierten Softwaretools zur Identifizierung von Flächen für die Installation von großen Solarthermieanlagen kann bei der Nutzung der existierenden Solarthermiepotentiale in Thüringen hilfreich sein. Dazu ist es notwendig, potentielle Nutzer und Multiplikatoren über die Veröffentlichung des Thüringer Solarrechners und dessen Nutzungsmöglichkeiten zu informieren. Zudemm ist es wichtig, Akteure bei der Nutzung des Thüringer Solarrechners zu unterstützen. Aus diesem Grund wird der Thüringer Solarrechner mit der Servicestelle Solar bei der Thüringer Energie- und GreenTech Agency (ThEGA) verknüpft, die praktische Unterstützung z.B. für Kommunen, Bürger und Unternehmen bei der Identifizierung von Flächen für die Nutzung von Solarthermie und Photovoltaik und zu Finanzierungs- und Betreibermodellen anbietet. Ergebnisse Der Thüringer Solarrechner befindet sich derzeit in der Testphase und wird voraussichtlich Ende 2018 veröffentlicht. Der Thüringer Solarrechner wird künftig abrufbar sein unter: www.solarrechner-thueringen.de Gewonnene Erkenntnisse Die Rückmeldung Thüringer Akteure zum Thüringer Solarrechner war bisher ausschließlich positiv. ┘ Die alleinige Verantwortung für den Inhalt dieser Publikation liegt bei den AutorInnen. Sie gibt nicht unbedingt die Meinung der Fördermittelgeber wieder. Weder die Fördermittelgeber noch die AutorInnen übernehmen Verantwortung für jegliche Verwendung der darin enthaltenen Informationen. ┌

Julian Kuntze2023-03-22T11:50:53+01:00Dienstag, 1. Mai, 2018|

Verbesserung der politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen – Energie und Klimaschutzstrategie in Thüringen

Solar district heating Instruments for policy and legal framework Integrierte Energie- und Klimaschutzstrategie Dieses Projekt wird durch das Forschungs- und Innovationsprogramm Horizon 2020 der europäischen Union gefördert (Förderkennzeichen 691624). Gegenstand: Integrierte Energie- und Klimaschutzstrategie Beschreibung: Entwicklung eines Entwurfs zur “Integrierten Energie- und Klimaschutzstrategie ” Datum: 14.05.2018 Autor: Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz Dokumentendownload: www.solar-district-heating.eu/en/knowledge-database/ Zusammenfassung der Maßnahme Region: Thüringen, Deutschland (A-Region) Kurzbeschreibung der Maßnahme: Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) koordiniert die Erarbeitung einer Integrierten Energie- und Klimaschutzstrategie. Ausgangssituation Entsprechend den Zielen des Koalitionsvertrages strebt Thüringen an bis 2040 seinen Energiebedarf bilanziell durch einen Mix aus 100% regenerativen Energien selbst decken zu können. Nicht nur im Stromsektor, auch im Wärmebereich sind erhebliche Anstrengungen notwendig, um dieses Ziel zu erreichen. Der verstärkte Um- und Ausbau der Fernwärme und die Einbeziehung erneuerbarer Energien wie der Solarthermie werden hierbei einen erheblichen Beitrag leisten. Einen rechtlichen Rahmen für die umfassende Klima- und Energiepolitik des Landes Thüringen soll das Klimagesetz schaffen. Ein Gesetzentwurf, der im Dezember 2017 von der Landesregierung beschlossen wurde, wurde im Januar 2018 dem Landtag zur weiteren Diskussion und abschließenden Beschlussfindung vorgelegt. Der Gesetzentwurf sieht die Entwicklung einer Integrierte Energie- und Klimaschutzstrategie (IEKS) durch die Landesregierung vor. Diese soll konkrete Maßnahmen und Wege aufzeigen, die im Klimagesetz verankerten Klimaschutzziele zu erreichen. Ziele Unter Beteiligung der Öffentlichkeit wurde in einem breit angelegten Dialogprozess ein Maßnahmenkatalog 4.0 als Basis für die Erarbeitung der IEKS für Thüringen entwickelt. Solar district heating Instruments for policy and legal framework Integrierte Energie- und Klimaschutzstrategie Dieses Projekt wird durch das Forschungs- und Innovationsprogramm Horizon 2020 der europäischen Union gefördert (Förderkennzeichen 691624). Grundlage für die öffentliche Diskussion stellte eine Studie des Leipziger Instituts für Energie dar, welches ausgehend von möglichen Minderungspotentialen die Bereiche darstellt, in welchen Treibhausgasemissionen eingespart werden können. Dabei wurden für die IEKS die Handlungsfelder Energieversorgung, Wirtschaft, Verkehr, Gebäude, Private Haushalte, Landnutzung/Landwirtschaft sowie Öffentliche Hand fokussiert. Im gesamten Dialogprozess wurden konkrete Maßnahmen für die genannten Handlungsfelder ausgearbeitet und als Maßnahmenkatalog 4.0 zusammengefasst, welche als IEKS durch die Landesregierung beschlossen und künftig regelmäßig fortgeschrieben werden soll. Maßnahmen und Aktivitäten In einem breit angelegten Beteiligungsprozess erhielten von März bis November 2017 interessierte gesellschaftliche Gruppen und Verbände, wie die kommunalen Spitzenverbände, die Wirtschaft oder die Naturschutzverbände, sowie Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit gemeinsam mit der Landesregierung die IEKS zu erarbeiten. Die Ausarbeitung des Maßnahmenkatalogs 4.0 zur Integrierten Energie- und Klimaschutzstrategie erfolgte in mehreren Stufen. Ausgehend von einem wissenschaftlichen Gutachten, welches durch das Leipziger Institut für Energie erstellt wurde, wurde auch der Maßnahmenkatalog 1.0 erarbeitet. Dieser wurde in einer ersten Workshop-Reihe mit Experten z.B. aus Verbänden, Wirtschaft und Forschung im März 2017 diskutiert und zu einem Maßnahmenkatalog 2.0 zusammengefasst. Anschließend wurden die Bürger aufgefordert, den aus den Ergebnissen der Workshop-Reihe entwickelte Maßnahmenkatalog 2.0 online zu kommentieren und zu bewerten. Eine Bewertung und Kommentierung konnte auch im Klima- Pavillon des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz im Rahmen der Landesgartenschau in Apolda erfolgen. Darüber hinaus fanden auch Zielgruppen-Workshops zum Maßnahmenkatalog 2.0 statt. Die Ergebnisse dieses Beteiligungsprozesses wurden im Maßnahmenkatalog 3.0 berücksichtigt, welcher abschließend in einer zweiten Workshop-Reihe nochmals mit Experten z.B. aus Verbänden, Wirtschaft und Forschung besprochen wurde. Im Januar 2018 wurde aus diesem Ergebnissen der Maßnahmenkatalog 4.0 erstellt, der nun als Basis für die Erarbeitung eines ersten Entwurfs der Integrierten Energie- und Klimaschutzstrategie dient. Solar district heating Instruments for policy and legal framework Integrierte Energie- und Klimaschutzstrategie Dieses Projekt wird durch das Forschungs- und Innovationsprogramm Horizon 2020 der europäischen Union gefördert (Förderkennzeichen 691624). Abbildung 1: Darstellung des Wegs zur Energie- und Klimaschutzstrategie - Ablauf des Dialogprozesses Inhaltlich befasst sich der Maßnahmenkatalog 4.0 zum Handlungsfeld Energieversorgung mit neun Maßnahmen. Grundlage dafür bildet die erwähnte Studie des Leipzig Instituts für Energie, welche u.a. die Notwendigkeit der weitgehenden Umstellung bestehender Fernwärmenetze auf erneuerbare Energien zur Erreichung der Ziele zur Minderung der Treibhausgasemissionen betont. So werden unter anderem die Themen „Erstellung von Konzepten zur CO2-neutralen Wärmeversorgung für öffentliche Wärmenetze und transparente Produktinformationen der Wärmeversorgung“ und „Unterstützung des Ausbaus von lokalen Wärmenetzen auf Basis erneuerbarer Energien“ diskutiert. Auch die Etablierung eines „Pilotprojekts zur Umstellung von vorhandenen heißen Wärmenetzen auf kalte Wärmenetze (low-ex)“ ist im aktuellen Maßnahmenkatalog vorgesehen. Darüber hinaus werden auch die „Fortführung und Weiterentwicklung von Programmen zur Förderung der Solarenergienutzung vor Ort“ und die „Bereitstellung landeseigener Flächen zur Nutzung erneuerbarer Energien“ aufgeführt. Eine Zusammenstellung aller Maßnahmen in Form von Steckbriefen ist online unter https://klimastrategiethueringen. de/ieks/de/home/informieren abrufbar. Solar district heating Instruments for policy and legal framework Integrierte Energie- und Klimaschutzstrategie Dieses Projekt wird durch das Forschungs- und Innovationsprogramm Horizon 2020 der europäischen Union gefördert (Förderkennzeichen 691624). Hürden und Möglichkeiten Im Rahmen des Beteiligungsprozesses zur IEKS hatten interessierte Akteure die Möglichkeit, ihre Sichtweisen einzubringen. Auf diese Weise konnten für Thüringen passende Maßnahmen entwickelt werden, welche der Umgestaltung des Energiesystems auch im Wärmebereich dienen. Auch kann über einen Beteiligungsprozess die Akzeptanz gegenüber der regionalen Energie- und Klimapolitik gesteigert werden. Ergebnisse Unter Koordinierung des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) wurde der Maßnahmenkatalog 4.0 von IFOK GmbH und dem Leipziger Institut für Energie GmbH als Basis für die Erarbeitung der Integrierten Energie- und Klimaschutzstrategie entwickelt. In diesem Factsheet werden nur die für die solare Nah- und Fernwärme relevanten Inhalte der Aktivitäten in diesem Bereich dargestellt. Die Maßnahmenkataloge beinhalten jedoch auch andere Aspekte, wie z.B. Mobilität, Industrie und Haushalte. Gewonnene Erkenntnisse Der Entwurf der Integrierten Energie- und Klimaschutzstrategie kann gemeinsam mit dem Thüringer Klimagesetz einen starken Rahmen für Klimaschutz auf regionaler Ebene bilden. Darüber hinaus stellt er eine Langzeitmaßnahme mit vielen praktischen Ansätzen dar. Die Erarbeitung einer Integrierten Energieund Klimaschutzstrategie, deren Ergebnis von der guten Zusammenarbeit mit den Akteuren vor Ort profitieren kann, ist jedoch zeit- und arbeitsintensiv. Letztlich wird der Landtag den Entwurf der Integrierten Energie- und Klimaschutzstrategie diskutieren und darüber abstimmen. ┘ Die alleinige Verantwortung für den Inhalt dieser Publikation liegt bei den AutorInnen. Sie gibt nicht unbedingt die Meinung der Fördermittelgeber wieder. Weder die Fördermittelgeber noch die AutorInnen übernehmen Verantwortung für jegliche Verwendung der darin enthaltenen Informationen. ┌

Julian Kuntze2023-03-22T11:50:53+01:00Dienstag, 1. Mai, 2018|

Energiedörfer – Umsetzung von neuen solaren Wärmenetzen kombiniert mit Biomasse

SDHp2m … from policy to market Regulatorische und marktunterstützende Maßnahmen für die Mobilisierung von Investitionen in erneuerbare Wärmenetze in europäischen Regionen und Ländern ENERGIEDÖRFER - UMSETZUNG VON NEUEN SOLAREN WÄRMENETZEN KOMBINIERT MIT BIOMASSE Dieses Projekt wird durch das Forschungs- und Innovationsprogramm Horizon 2020 der Europäischen Union gefördert (Förderkennzeichen 691624) AutorInnen: Magdalena Berberich, Thomas Pauschinger Solites Per Alex Sørensen Planenergi Simona Weisleder Hamburg Institut Sebastian Grimm, Heiko Huther AGFW Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz Kontakt: Solites - Steinbeis Forschungsinstitut für solare und zukunftsfähige thermische Energiesysteme Meitnerstr. 8, 70563 Stuttgart Tel.: +49 (0)711 673 2000-20 Email: info@solites.de Stand: April 2018 Arbeitspaket: WP 4: Mobilization of projects and investments Task: 4.1-4.4 Deliverable: D4.5: Manuals with standardized (plug and play) organizational processes and technical solutions (1) Status: Öffentlich Projekt Website: www.solare-fernwaerme.de Die alleinige Verantwortung für den Inhalt dieser Publikation liegt bei den AutorInnen. Sie gibt nicht unbedingt die Meinung der Fördermittelgeber wieder. Weder die Fördermittelgeber noch die AutorInnen übernehmen Verantwortung für jegliche Verwendung der darin enthaltenen Informationen. 1 INHALT 1. Einleitung ................................................................................................................................... 2 2. Gute Gründe für ein solares Wärmenetz .................................................................................... 2 3. Prozessphasen eines Wärmenetzes im Überblick ...................................................................... 3 4. Beteiligte Akteure ....................................................................................................................... 4 5. Flächenfindung für Solarthermie ................................................................................................. 5 6. Machbarkeitsstudie .................................................................................................................... 7 6.1. Beschreibung möglicher Wärmeerzeuger .............................................................................. 8 6.2. Wirtschaftliche Kennwerte aus Referenzprojekten ................................................................. 9 6.3. Technisches Konzept ............................................................................................................ 9 6.4. Mögliche Hindernisse .......................................................................................................... 11 6.5. Sensitivitätsanalyse ............................................................................................................. 11 7. Öffentlichkeitsarbeit .................................................................................................................. 11 8. Die Bauphase der Anlage ......................................................................................................... 12 Anhang: Beispiel eines Netzplans in der Vorplanung .................................................................... 15 2 1. EINLEITUNG Das Projekt SDHp2m (Solar District Heating … from policy to market) zielt auf einen Ausbau solarer Wärmenetze in neun europäischen Regionen (Thüringen und Hamburg in Deutschland, Steiermark in Österreich, Auvergne-Rhône-Alpes in Frankreich, Masowien in Polen, Varna in Bulgarien, Västra Götaland in Schweden, Aosta und Veneto in Italien). Die lokalen Randbedingungen für den Ausbau von Wärmenetzen mit Solarthermie unterscheiden sich von Region zu Region. Dennoch ließen sich folgende drei „Standardlösungen“ identifizieren, die in fast allen Regionen angewendet werden können. • Energiedörfer – Umsetzung von neuen solaren Wärmenetzen kombiniert mit Biomasse • Einbindung von Solarthermie in biomassebasierte Wärmenetze • Einbindung von Solarthermie in bestehende städtische Fernwärmesysteme Dieser Leitfaden beschreibt, wie ein neues solares Wärmenetz in Kombination mit Biomasse in kleineren Kommunen in ländlichen Regionen entwickelt und umgesetzt werden kann. Die größten Herausforderungen in Kommunen ohne Wärmenetz entstehen bei der Planung und Umsetzung des Wärmenetzes und nicht bei der Einbindung einer Solarthermieanlage. Der Umstand, dass die Solarthermie die Nutzung fossiler Energieträger während der Sommermonate komplett ersetzen kann, macht den Bau eines Wärmenetzes dennoch attraktiv. Dieser Leitfaden ist nicht als abgeschlossenes Dokument zu betrachten, sondern wird durch neue Erkenntnisse erweitert. 2. GUTE GRÜNDE FÜR EIN SOLARES WÄRMENETZ Bei einer konsequenten Umsetzung der klimapolitischen Ziele in Deutschland und der daraus resultierenden Reduzierung der Treibhausgasemissionen kann die zukünftige individuelle Wärmeversorgung von einzelnen Gebäuden in ländlichen Gegenden nicht mehr auf Heizöl oder Erdgas basieren. Die wesentlichen Optionen werden zukünftig voraussichtlich kleine Biomassekessel oder Wärmepumpen sein. Wenn jedoch die Wärmedichte in einem Dorf hoch genug ist, kann ein Wärmenetz gegenüber den Einzelheizungen einige Vorteile bieten: • Durch die zentrale Wärmeerzeugung können größere und technologisch aufwändigere Anlagen professionell betrieben und gewartet werden. Die Anlagen haben eine höhere Effizienz und durch Filtertechnik geringere Emissionen als Einzelheizungen. • Bei größeren Biomassekesseln kann gröberes und damit günstigeres Brennmaterial eingesetzt werden. • Solarthermie stellt die Wärme in großen Kollektorfeldern wesentlich günstiger und durch Wärmespeicher auch flexibler bereit als auf einzelnen Gebäuden. • Die Wärmeversorgung und die entstehenden Kosten sind unabhängig von Importen fossiler Energien • Während der Rohrverlegung für das Wärmenetz kann die Modernisierung weiterer Systeme fast ohne zusätzliche Kosten eingeleitet werden, bspw. kann die Verlegung von Glasfaser für schnelles Internet durch die Installation von Leerrohren vorbereitet werden. 3 • Die Attraktivität des Ortes und damit der Wert der Häuser steigen, die regionale Wertschöpfung wird erhöht. • Die Hausübergabestation in jedem Gebäude zum Anschluss an das Wärmenetz ist sehr kompakt und platzsparend und leicht regelbar. • Die Hausübergabestation erzeugt weder Emissionen noch Geräusche, im Gegensatz zu bspw. Wärmepumpen oder Heizkesseln mit Öl- oder Biomasse. • In den einzelnen Gebäuden ist der Wartungsaufwand sehr gering. • Die Wärmebezugskosten aus einem Wärmenetz liegen meist unter den Wärmegestehungskosten bei Einzelheizungen. Die solare Komponente der Wärmebezugskosten ist für die gesamte Betriebsdauer der Anlage von etwa 25 Jahren bekannt. • Die Wartung für die Hausübergabestation und die Leckage-Überwachung ist im Wärmebezugspreis inbegriffen. Die Kosten sind meist das wichtigste Kriterium. Deshalb wird unbedingt empfohlen, bereits in der Initiierungsphase eine grobe Wirtschaftlichkeitsabschätzung durchzuführen. Dieser Punkt ist die Weichenstellung für die Durchführbarkeit des Vorhabens. Laut der Studie [1] erreichen Projekte dann die beste Wirtschaftlichkeit, wenn eine moderate Gebäudesanierung (insbesondere der Gebäudehülle) mit einem erneuerbar versorgten Wärmenetz kombiniert wird (z.B. auf Basis einer Kombination von Holzhackschnitzeln und Solarthermie). Dabei sollte die Solarthermieanlage auf die Deckung des sommerlichen Wärmebedarfs ausgelegt werden, so dass ein solarer Deckungsanteil am Gesamtwärmebedarf von bis zu ca. 20 % erreicht wird. 3. PROZESSPHASEN EINES WÄRMENETZES IM ÜBERBLICK Die Umsetzung eines solaren Wärmenetzes kann mit den folgenden Prozessphasen beschrieben werden (siehe Abbildung 1). Besonders in den ersten beiden Phasen der Initiierung und der Vorplanung können verschiedene Gründe auftreten, das Vorhaben abzubrechen. In diesen Phasen ist der Abbruch auch noch ohne große finanzielle Verluste möglich. Bis der Beschluss für die Umsetzung gefasst ist und die Planung beginnt, sollten alle technischen, wirtschaftlichen und auch rechtlichen Hindernisse ausgeräumt sein, die einer Umsetzung entgegenstehen könnten. In der Phase der Initiierung wird die Projektidee entwickelt und in die öffentliche Diskussion eingebracht. Einige engagierte Bürgerinnen und Bürger können z.B. eine lokale Arbeitsgruppe bilden, die auch im weiteren Verlauf die Verantwortung für die Öffentlichkeitsarbeit und die öffentliche Diskussion der Projektidee übernimmt. Wichtig ist, weitere interessierte Bürgerinnen und Bürger und andere Akteure für eine aktive Mitarbeit und letztendlich den Anschluss an das Wärmenetz zu gewinnen. Ideal ist auch eine Unterstützung der Arbeitsgruppe durch die Gemeinde. Der Wärmebedarf Abbildung 1: Prozessphasen zur Umsetzung eines solaren Wärmenetzes [9] 4 des Ortes wird anhand einer angenommenen Anschlussquote überschlägig abgeschätzt, rechtliche und politische Vorgaben werden geprüft. Für die Wärmeerzeugung werden verschiedene Technologien diskutiert und die regionale Verfügbarkeit von Brennstoffen analysiert. In dieser frühen Phase muss bereits die Flächenfindung für eine Solarthermieanlage beginnen. Wenn die grundsätzliche Bereitschaft und die Möglichkeit zur Umsetzung eines Wärmenetzes vorhanden sind, beginnt die Vorplanung. In einer Machbarkeitsstudie werden verschiedene Wärmeerzeugungstechnologien technisch und wirtschaftlich bewertet und Modelle für die Finanzierung und den Betrieb der Anlagen verglichen. Die regionalen Potenziale für Brennstoffe sowie der Wärmebedarf müssen nun verbindlich ermittelt werden und fließen in die Studie ein. Auf Grundlage der Machbarkeitsstudie wird ein Konzept für den Betrieb der Anlage, die Preisgestaltung, die Nutzung von Finanzierungs- und Förderungsmöglichkeiten und die Wärmeerzeugungstechnologien erstellt. Sobald die Entscheidung für ein solares Wärmenetz mit Wärmeversorgung aus Biomasse und Solarthermie gefallen ist, sind im weiteren Vorgehen einige Sachverhalte zu beachten, die sich von der Umsetzung eines Wärmenetzes ohne Solarthermie unterscheiden. In der Planungsphase werden verbindliche Entscheidungen getroffen und Verträge, u.a. mit Lieferanten und Anschlussnehmern, geschlossen. Die notwendigen Genehmigungen müssen nun eingeholt werden und Förderanträge werden eingereicht. Wenn alle zu berücksichtigenden Aspekte geklärt werden konnten, können ein Zeitplan über den Bau der Anlage erstellt und die ausführenden Unternehmen beauftragt werden. Das Wärmenetz wird nun mit allen zugehörigen Anlagenkomponenten gebaut und in Betrieb genommen. Während des Betriebs muss die Wärmeversorgung des Netzes gesichert werden, indem bei auftretenden Störungen zuverlässige Akteure zur Klärung bereitstehen. Die Wärmeerzeugung kann nun überwacht und optimiert werden. Möglicherweise können weitere Anschlüsse zugelassen werden, wenn die Kapazität des Netzes und der Wärmeerzeugungsanlagen ausreicht. Wesentliche Details der hier im Überblick beschriebenen Phasen werden in den folgenden Abschnitten genauer erläutert. Eine detailliertere Beschreibung der Handlungsschritte zur Realisierung eines Bürger-Nahwärmenetzes und eine Checkliste für die einzelnen Schritte ist bspw. in [2] zu finden. 4. BETEILIGTE AKTEURE Zum Erfolg des Projekts wird zusätzlich zu der lokalen Arbeitsgruppe ein Partner benötigt, der bereits Erfahrung mit der Umsetzung von neuen solaren Wärmenetzen hat. Dies kann eine beratende Firma, ein Planungsunternehmen, ein Versorgungsbetrieb oder auch ein Systemanbieter sein, der die gesamte Umsetzung des Projekts anbietet. Durch welche Akteure das Wärmenetz geplant, gebaut und betrieben werden soll, muss bereits in der Vorplanung entschieden werden und beeinflusst die entstehenden Kosten und die Fördermöglichkeiten. Generell bieten sich verschiedene Betreiber-Modelle an: 5 • Bürgerenergiegenossenschaft Die BürgerInnen sind direkt beteiligt, die Akzeptanz ist hoch und die Wärmebezugskosten sind niedrig. Eine Genossenschaft wird während der Vorplanung gegründet. • Kommunaler Eigenbetrieb Der kommunale Eigenbetrieb wirtschaftet im Sinne der BürgerInnen nicht gewinnorientiert und mit hoher Transparenz. • Versorger wie Stadtwerke oder private Firmen Der Versorger investiert in die Anlage und verkauft die Wärme mit einer Gewinnmarge an die Anschlussnehmer. Detaillierte Informationen zu Eigentümerstrukturen und Bürgerbeteiligung finden sich in [3] in Abschnitt 3.4.5. Die Eigentumsverhältnisse sind für die Investoren und Verbraucher wichtig. Dabei ist für die Investoren die Sicherheit ihrer Investition von Bedeutung. Für die Verbraucher sind die wichtigen Aspekte der Wärmepreis, Vertrauen in den Wärmeversorger, Transparenz und die Versorgungssicherheit. Durch die Beauftragung geeigneter ortsansässiger Firmen für die Bauausführung fallen die Kosten meist geringer aus als mit großen überregionalen Firmen. Die regionalen Entscheidungsträger können das Projekt durch folgende Maßnahmen unterstützen: • Mit-Finanzierung einer Machbarkeitsstudie für ein solares Wärmenetz • Herstellen des direkten Kontakts zur Kommunalverwaltung, um Genehmigungen zu beantragen und fachliche Unterstützung zu erhalten • Bei Bedarf: Gründen einer kommunalen Wärmeversorgungsgesellschaft oder Integration der Wärmeversorgung in eine bestehende Versorgungsgesellschaft (Abfallwirtschaft, Wasserver- und -entsorgung) 5. FLÄCHENFINDUNG FÜR SOLARTHERMIE Eine der größten Herausforderungen bei der Planung einer großen Solarthermieanlage besteht darin, geeignete Flächen in der Nähe der Wärmesenken, also des Versorgungsgebiets, zu finden. Deshalb müssen die möglichen Aufstellflächen schon in einer frühen Projektphase genau untersucht werden. Die Kollektoren können auf großen Dachflächen oder auf dem Boden installiert werden, wobei die Nutzung von Dachflächen mit höheren Kosten verbunden ist1 und die Dachflächen oftmals schon für Photovoltaik verwendet werden. Aus diesen Gründen wird die Solarthermieanlage für ein Energiedorf meist auf einer Freifläche aufgestellt. Förderlich für die Entwicklung von Freiflächen sind Verfahren zum Flächenscreening, eine ökologische Aufwertung von Freiflächen sowie Beteiligungs- und Geschäftsmodelle für beteiligte Akteure (z.B. Landwirte). Im Vergleich zu anderen Möglichkeiten der energetischen Flächennutzung weist die Solarthermie eine hohe Flächeneffizienz auf (siehe Abbildung 2). In Deutschland sind bisher thermische Solaranlagen mit einer Gesamtleistung von 12,3 GWth, entsprechend einer Gesamtkollektorfläche von 1 Siehe auch [8], Factsheet 2.3, Abbildungen 2.3.6 und 2.3.7 6 17,5 km², installiert. Rund 21.000 km² der bundesdeutschen Agrarflächen werden zum Anbau von Energiepflanzen genutzt. Die Flächeneffizienz der Solarthermie ist gegenüber Energiepflanzen um rund den Faktor 50 höher. Abbildung 2: Jährlicher Energieertrag im Vergleich [4] Eine gute Integration der großen Kollektorflächen in die Landschaft ist vorteilhaft für die Akzeptanz, das Landschaftsbild und die Ökologie. In Crailsheim wurden die Kollektorflächen auf einem Lärmschutzwall installiert und das Thema Naturschutz wurde sehr erfolgreich von Anfang an in die Entwicklung der Anlage integriert (Abbildung 3). Zu Fragen der Flächenfindung und rechtlichen Sachverhalten gibt der Leitfaden [4] weitere Informationen. Abbildung 3: Großflächen-Kollektoren auf dem Lärmschutzwall in Crailsheim (Bild Lorinser) Für das derzeit im Bau befindliche Bioenergiedorf Mengsberg zeigt Abbildung 4 die Übersicht über das Dorf mit der geplanten Wärmetrasse und den Anschlussnehmern. Die graue Fläche rechts unten im Bild stellt das Kollektorfeld und die Heizzentrale dar. 7 6. MACHBARKEITSSTUDIE Um Investoren, Kommunen und zukünftige Verbraucher zu überzeugen, müssen eine Machbarkeitsstudie und ein schlüssiges Konzept erstellt werden. In der Studie werden unterschiedliche Aspekte der neuen Wärmeversorgung dargelegt, die im Folgenden den Akteuren zugeordnet beschrieben werden. Das zu entwickelnde Konzept der Wärmeversorgung beinhaltet die Variante, die aufgrund der Machbarkeitsstudie ausgewählt wurde. Für Investoren relevante Aspekte • Beschreibung möglicher Wärmeversorgungsvarianten (Wärmenetz und als Referenzvariante die individuelle Beheizung mit verschiedenen Brennstoffen) • Auswahl des Wärmenetzes als Lösungsvariante und Verfügbarkeit der Brennstoffe • Festlegung des Versorgungsgebiets • Standort der Heizzentrale und mögliche Flächen für die Solarthermieanlage • Betreiber- und Finanzierungskonzept für das Wärmenetz • Wirtschaftliche Kennwerte aus Referenzprojekten (Nettogegenwartswert, interner Zinsfluss, jährliche Kosten für Konsumenten). Sensitivitätsanalysen. • Umweltfolgen (Emissionen in Boden, Wasser und Luft) • Zeitplan • Diskussion möglicher Hindernisse bei der Projektrealisierung • Entwurf eines Wärmeliefervertrags für die Kunden • Im Fall einer Genossenschaft: Entwurf einer Mitgliedersatzung Abbildung 4: Planung des solaren Wärmenetzes im "Sonnen- und Bioenergiedorf Mengsberg" 8 Für Kommunen relevante Aspekte • Wirtschaftliche Vorteile für die Gemeinde in Bezug auf Versorgungssicherheit und lokale und regionale Wertschöpfung • Optionen für Arbeitsplätze in der Gemeinde • Umweltfolgen (Emissionen) • Konsequenzen für die kommunale Planung (Auswirkung auf die Umwelt, geschützte Landschaft, Auswirkungen auf die Nachbarschaft der Wärmeerzeugungsanlagen) • Sozialwirtschaft Für Verbraucher relevante Aspekte • Wärmepreis, Preisstabilität und Sensitivitätsanalysen, sekundäre ökonomische Vorteile bei Neubau und Gebäudesanierungen • Abhängigkeiten und Risiken • Installationskosten und Finanzierungsmöglichkeiten • Beschreibung der Hausübergabestation • Wartung durch den Anschlussnehmer oder Wärmeversorger • Naturschutz, Geruchs- und Staubbelästigungen • Satzung über Rechte und Pflichten des Anschlussnehmers und die Möglichkeiten, zu einer individuellen Heizung zurückzuwechseln 6.1. Beschreibung möglicher Wärmeerzeuger Bei der Wahl der Energiequellen spielen Regionalität, Nachhaltigkeit, Zuverlässigkeit und Preisstabilität eine wichtige Rolle. Wenn die vorhandenen Einzelheizungen hauptsächlich mit Heizöl betrieben werden, kann die Wärmebereitstellung aus Solarthermie und Biomasse wesentlich wirtschaftlicher sein. In einem neuen Wärmenetz kann Solarwärme auch mit anderen Wärmeerzeugern als Biomasse kombiniert werden, z.B. mit Wärmepumpen. Bei der Entscheidung über den Anschluss an ein Wärmenetz hat jedoch die Wirtschaftlichkeit für die Verbraucher eine zentrale Bedeutung. Da mit Biomasse eine relativ günstige Wärmeerzeugung möglich ist, wird sie derzeit als gute Lösung für die Wärmeversorgung in Kombination mit Solarthermie angesehen. Biomasse hat zudem den Vorteil, dass sie in einer ländlichen Umgebung oft vor Ort verfügbar ist. Bei einem Wechsel von fossilen Energieträgern auf Biomasse wird somit die regionale Wertschöpfung gesteigert und die Abhängigkeit von Importen reduziert. Andererseits ist die Verfügbarkeit von Biomasse regional limitiert und eine nachhaltige Nutzung ist angebracht. Durch die möglichst vollständige Versorgung eines Wärmenetzes durch Solarthermie in den Sommermonaten werden Solarthermie und Biomasse optimal kombiniert und Biomasseressourcen geschont. Der Begriff Biomasse fasst so unterschiedliche Brennstoffe wie Stroh, Holzhackschnitzel oder Holzpellets zusammen. Holzpellets sind einfach einzusetzen, die Technik verursacht bei größeren Heizungskesseln (größer 500 kW) jedoch sehr hohe Kosten und ist deshalb nicht wirtschaftlich. Die Entscheidung zwischen Holzhackschnitzeln und Stroh ist von den lokalen Gegebenheiten abhängig (Verfügbarkeit, Qualität, Preis und Versorgungssicherheit mit dem Brennstoff). 9 Die Solareinstrahlung ist in Deutschland und Europa in allen Regionen hoch genug, um die Nutzung von Solarwärme zu ermöglichen. Während des Entscheidungsprozesses muss jedoch beachtet werden, dass eine geeignete Fläche für das Kollektorfeld nutzbar ist. Mögliche Flächen werden auf einer Karte eingezeichnet und sind ein Teil der Studie. 6.2. Wirtschaftliche Kennwerte aus Referenzprojekten Um die ökonomischen Kennwerte berechnen zu können, muss bereits ein Konzept der Gesamtanlage vorliegen und folgende Inhalte müssen bekannt sein: • Der jährliche Wärmeverbrauch der zu versorgenden Gebäude kann durch eine Umfrage ermittelt werden (bei Unklarheit können Standardwerte für den Wärmeverbrauch pro Quadratmeter je nach Gebäudetyp und -alter gewählt werden). • Dimensionierung der Rohrleitungen des Wärmenetzes, Vor- und Rücklauftemperaturen, Wärmeverluste und Preise • Investitionskosten, Betriebs- und Wartungskosten für die Verbindungsrohrleitungen und die Hausübergabestationen • Investitionskosten, Betriebs- und Wartungskosten für die Solarkollektoren und den Biomassekessel • Verwaltungskosten des Wärmeversorgungsbetriebs • Effizienz des Biomassekessels, Wirkungsgradkennlinie der Solarkollektoren und Wärmenetz- Temperaturen über das Jahr • Finanzierungskonditionen und mögliche Förderungen Für solare Wärmenetze steht derzeit eine attraktive Förderung durch das Marktanreizprogramm (MAP) zur Verfügung, die eine Finanzierung von 40 bis 65 % der Investitionskosten ermöglicht. Die Förderung ist von der Gesellschaftsform des Investors abhängig und sollte daher von Anfang an bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden. [5] Weiterführende Erläuterungen zur Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, Annahmen, Fördermöglichkeiten und Beispielrechnungen sind in [3] in Abschnitt 3.3 und in [6] zu finden. 6.3. Technisches Konzept Das technische Konzept beinhaltet die Dimensionierung des Biomassekessels und der Solarthermieanlage. Die wirtschaftlichste Lösung ist meist, die Wärme in den Sommermonaten mit Hilfe eines Wärmespeichers durch die Solarthermie bereitzustellen. Der Biomassekessel erzeugt über das Jahr den Hauptanteil der Wärme von etwa 75 bis 85 % und ist in den Sommermonaten ausgeschaltet, wodurch ein ineffizienter Teillastbetrieb vermieden wird. Als Reserve kann der Biomassekessel durch einen Öl-befeuerten Spitzenlastkessel ergänzt werden. Die Abbildung 5 zeigt, wie die Wärmeerzeugung eines solaren Wärmenetzes mit Biomassekessel aufgebaut sein kann. 10 Bei einer Auslegung der Solarthermieanlage auf die vollständige Deckung des sommerlichen Wärmebedarfs eines Wärmenetzes ist ein Pufferspeicher notwendig. Üblicherweise liegen die solaren Deckungsanteile solcher Systeme bei 10 bis 15 % des jährlichen Wärmebedarfs, abhängig von dessen saisonaler Verteilung. Für höhere solare Deckungsanteile bis 50 % ist die Einbindung von großen saisonalen Wärmespeichern erforderlich. Jedoch sollte die Solarthermieanlage in einem System mit Biomassekessel auch nicht zu knapp ausgelegt werden, da ansonsten die Wärmeversorgung im Sommer nicht sichergestellt ist und durch einen fossilen Heizkessel ergänzt werden muss. Nach einer Betriebspause benötigen Biomassekessel, je nach Größe, eine längere Zeit, um wieder ihre volle Wärmeleistung liefern zu können. Auch wird die Verbrennung der Biomasse bei einer Reduzierung der Leistung schnell ineffizient und die Emissionen steigen an. Deshalb sollte der Biomassekessel im Winterhalbjahr und in der Übergangszeit möglichst durchgängig betrieben werden. In manchen Fällen bietet sich der Einsatz eines kleineren und eines größeren Biomassekessels an, um in der Übergangszeit flexibler zu sein. Dieses Konzept wurde bspw. in dem Bioenergiedorf Büsingen angewendet, der Anlagensteckbrief befindet sich im Anhang. Bei der Auslegung der Kollektorfläche muss der gewählte Standort der Anlage beachtet werden, denn die Solareinstrahlung und die Außentemperatur bestimmen den erreichbaren Solarertrag. Die Kollektoren werden meist mit einer Neigung von 30 bis 40° und nach Süden ausgerichtet auf dem Boden aufgeständert, wobei eine Verschattung der Fläche durch Bäume oder Gebäude vermieden werden muss. Berechnungen zur Dimensionierung sollten mit Wetterdaten eines längeren Zeitraumes durchgeführt werden (z.B. 10 Jahre), da die Solareinstrahlung und damit der nutzbare Solarertrag zwischen den einzelnen Jahren erheblich schwanken kann (z.B. +10 % und -15 % für den Standort Würzburg [7]). Der Solarertrag ist zudem abhängig von den Betriebstemperaturen der Solarkollektoren: Je höher diese sind, um so geringer wird die Wärmeleistung des solaren Wärmeerzeugers, da die Wärmeverluste an die Umgebung steigen. Abbildung 5: Anlagenschema für ein solares Wärmenetz mit Holzhackschnitzelkessel und Spitzenlast-Ölkessel (Energiedorf Büsingen), (Quelle: Solites) 11 Solarkollektoren werden im Wesentlichen in die beiden Bauarten Flachkollektor und Vakuumröhrenkollektor unterschieden und darüber hinaus gibt es von den Kollektorherstellern unterschiedliche Produkte mit unterschiedlichen Leistungsmerkmalen. Welches Produkt zu empfehlen ist, hängt letztendlich von den spezifischen Projektbedingungen und den Angebotspreisen ab. Es empfiehlt sich, zur Bewertung von Angeboten auch eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung durchzuführen, die die aufzuwendenden Kosten auf die produktspezifischen, nutzbaren solarthermischen Wärmeerträge bezieht. Aufgrund der beschriebenen Zusammenhänge sind dynamische Simulationen zur Dimensionierung einer Solarthermieanlage empfehlenswert. Programme zur Berechnung oder Simulation von Solarthermieanlagen stehen unter diesem Link zur Verfügung: http://solar-district-heating.eu/ServicesTools/ SDHcalculationtools.aspx. 6.4. Mögliche Hindernisse Bei einer vorhandenen Erdgasversorgung wird die Umsetzung eines Wärmenetzes meist nicht weiterverfolgt, da es bei den aktuell niedrigen Erdgaspreisen nicht konkurrenzfähig ist. Auch wenn günstigere Wärme lokal verfügbar ist (z.B. überschüssige Wärme aus industriellen Prozessen oder ungenutzte Wärme aus einem Biogasmotor, Müllverbrennung und Wärmepumpen, die günstigen Strom verbrauchen und Wärme erzeugen), sind die Erfolgsaussichten eines solaren Wärmenetzes gering. Diese möglichen Hindernisse müssen bei der Planung eines solchen Projektes berücksichtigt werden. Siehe auch [8], Merkblatt 2.1 “Solar heat combined with other fuels”. Bei der Integration des Kollektorfeldes und der Heizzentrale in die Landschaft müssen ggf. vorhandene Schutzgebiete berücksichtigt werden (z.B. Landschaftsschutzgebiet) sowie die Auswirkungen von entstehenden Betriebsgeräuschen. Verglichen mit landwirtschaftlicher Nutzung, kann ein Kollektorfeld die Biodiversität auf der Fläche erhöhen. 6.5. Sensitivitätsanalyse Abschließend wird eine Sensitivitätsanalyse durchgeführt, die zeigt, wie stark die ermittelten Daten und Kennwerte gegenüber Veränderungen der Randbedingungen reagieren. Die Anschlussquote an das Wärmenetz ist bspw. sehr wichtig. Je nach den Randbedingungen der Wirtschaftlichkeitsberechnung ist eine bestimmte Anzahl an Anschlussnehmern notwendig, um die Wirtschaftlichkeit zu erreichen. In der Sensitivitätsanalyse kann untersucht werden, wir stark sich die Wirtschaftlichkeit bei Variation der Anschlussnehmer verändert und unter welcher minimalen Anschlussquote das Wärmenetz nicht umgesetzt werden kann. 7. ÖFFENTLICHKEITSARBEIT Wenn die Entscheidungsgrundlage mit den Akteuren und der lokalen Arbeitsgruppe abgestimmt ist, kann mit der Öffentlichkeitsarbeit für die Gewinnung von Anschlussnehmern begonnen werden. Eine Anschluss-Kampagne könnte folgendermaßen organisiert werden. Ein Informationsblatt und ein Entwurf der Anschlussvereinbarung wird an alle Hauseigentümer verteilt. Das Informationsblatt enthält: 12 • Informationen über die notwendige Anschlussquote • Einladung zu einer Informationsveranstaltung • Eine Kostenberechnung für die Hauseigentümer, in der der Anschluss an das Wärmenetz, Öl-Heizung und elektrische Heizung mit einer Wärmepumpe miteinander verglichen werden • Argumente für den Anschluss an das Wärmenetz • Organisationsformen für den Betrieb des Wärmenetzes, z.B. eine Bürgerenergie-Genossenschaft • Eine Karte des geplanten Versorgungsgebiets • Kontaktdaten für Fragen Der Entwurf der Anschlussvereinbarung enthält folgende Informationen • Mit der Unterzeichnung werden die Bedingungen des Anschlusses an das Wärmenetz akzeptiert. • Die Vereinbarung ist hinfällig, wenn das Projekt aufgrund von zu wenig Anschlussnehmern nicht realisiert werden kann. • Die Kosten des Anschlusses inklusive Hausanschlussleitung, einer Standard-Hausübergabestation, Wärmemengenzähler mit Leckagealarm und Entsorgung des Ölkessels und der Öltanks. • Für Hauseigentümer, die den Anschlussvertrag vor Beginn der Bauarbeiten unterschreiben, wird der Hausanschluss meist vergünstigt angeboten, bspw. zu 50 % des normalen Preises. Durch Interviews mit Mitgliedern der Arbeitsgruppe und Informationen in den lokalen Medien wird die Öffentlichkeit zudem auf das Projekt aufmerksam gemacht und informiert. Bei öffentlichen Informationsveranstaltungen wird das Projekt präsentiert und diskutiert und die Teilnehmer werden über die Anschlussbedingungen informiert. Es wird viel Mund-zu-Mund-Propaganda und persönliche Überzeugungsarbeit nötig sein. Damit die Hauseigentümer ein besseres Verständnis für die Technologie entwickeln können, sind Exkursionen zu anderen erfolgreich umgesetzten solaren Wärmenetzen hilfreich. Solche Exkursionen kann die lokale Arbeitsgruppe organisieren und anbieten. Für ein Wärmenetz gibt es gute Argumente, die zu Beginn dieses Dokuments dargelegt werden. 8. DIE BAUPHASE DER ANLAGE Wenn die Anschlussquote erreicht wurde und die vorläufigen Anschlussvereinbarungen in Verträge umgewandelt wurden, kann die Umsetzung des Wärmenetzes beginnen. Soll das Wärmenetz durch eine neue Genossenschaft betrieben werden, wird eine Satzung zur Gründung der Genossenschaft aufgesetzt. Die lokale Arbeitsgruppe wird dann oft durch einen gewählten Vorstand ersetzt. Nun muss die Ausschreibung für die Projektumsetzung veranlasst werden, eine Vergabe erfolgen und schließlich die Verlegung des Wärmenetzes und die Installation der Wärmeerzeuger statt finden. Außerdem müssen Termine für die Installation der Hausanschlussstationen an das Wärmenetz und die Deinstallation der Einzelheizungen angekündigt und individuell vereinbart werden. Diese Arbeiten müssen von Fachleuten durchgeführt werden. Es ist sehr wichtig, dass sowohl das Bauunternehmen als auch Vertreter der lokalen Arbeitsgruppe, der Kommune bzw. der Genossenschaft die Anwohner vor Ort kontinuierlich über anstehende neue Schritte und den Fortgang des Projekts 13 informieren. Denn insbesondere die Verlegung des Wärmenetzes kann zu Beeinträchtigungen des Straßenverkehrs und des Gesellschaftslebens führen und sollte rechtzeitig erläutert und angekündigt werden. Oft gehen die Mitglieder der Arbeitsgruppe auch von Haus zu Haus, um direkt mit den Eigentümern zu sprechen und ihre Fragen zu beantworten. Bei der Gelegenheit wird den Hauseigentümern auch eine letzte Möglichkeit auf einen Anschluss mit verringertem Anschlusspreis gegeben. Siehe auch Factsheet 3.2 “Tendering and contracts” und Factsheet 4.1 “Supervision of construction and commissioning” in [8]. 14 LITERATUR [1] O. Miedaner, L. Deschaintre und E. Primoudi Tziggili, „Studie zur detaillierten Bewertung von solaren Wärmenetzkonzepten für drei typische Siedlungsgebiete,“ 2015. [Online]. Available: http://solar-district-heating.eu/de/en-gb/dokumente.aspx [2] C. Orlando, A. Reis und P. Thome, „Leitfaden Bürgernahwärmenetze im Rhein-Hunsrück- Kreis,“ Simmern, 2015. [3] SolnetBW, „Solare Wärmenetze für Baden-Württemberg - Grundlagen / Potenziale / Strategien,“ Stuttgart, 2015. [4] Hamburg Institut, „Planungs- und Genehmigungsleitfaden für Freiflächen-Solarthermie,“ Hamburg, 2016. [5] BMWi, „Informationsportal Erneuerbare Energien - Marktanreizprogramm,“ Februar 2018. [Online]. Available: http://www.erneuerbareenergien. de/EE/Navigation/DE/Foerderung/Marktanreizprogramm/marktanreizprogramm.html [6] Hamburg Institut, „Förder- und Finanzierungsleitfaden für Freiflächen-Solarthermie-Anlagen mit Wärmespeicher und Anbindung an Wärmenetze,“ Hamburg, 2016. [7] M. Berberich und D. Mangold, „Randbedingungen von Solarthermieanlagen für iKWKSysteme,“ EuroHeat&Power, pp. 16-19, 11 2017. [8] SDH-Projekte, „SDH Guidelines,“ 2018. [Online]. Available: http://solar-districtheating. eu/Documents/SDHGuidelines.aspx [9] A. Kornmann, „Bewertung bestehender und Entwicklung neuer Maßnahmen und Instrumente zur Förderung der regionalen Markteinführung von Nah- und Fernwärmesystemen mit erneuerbaren Energien unter besonderer Berücksichtigung der Solarthermie,“ Masterarbeit am Institut für Thermodynamik und Wärmetechnik der Universität Stuttgart, Stuttgart, 2016. 15 ANHANG: BEISPIEL EINES NETZPLANS IN DER VORPLANUNG Bioenergiedorf-Konzepte wie im süddeutschen Ort Büsingen zielen auf die grundlegende Umstellung der Wärmeversorgung einer ganzen Ortschaft auf regenerative Energien ab. Das Projekt in Büsingen wurde durch den regionalen Energieversorger Solarcomplex AG umgesetzt und umfasst ein neu verlegtes Wärmenetz samt Heizwerk mit Erzeugungsanlagen. Durch das Wärmenetz werden über 100 Gebäude mit Wärme aus regenerativen Energiequellen versorgt. Da es in Büsingen keine Biogasanlage zur Abwärmenutzung gibt und auch Biomasse beschränkt verfügbar ist, wurde deutschlandweit erstmals eine solarthermische Großanlage als Wärmeerzeuger für ein Bioenergiedorf realisiert. Die Solaranlage deckt dabei den kompletten sommerlichen Wärmebedarf und ergänzt so ein Biomasseheizwerk auf ideale Weise. Dieses vorbildliche Konzept ist zukunftsweisend und auf neu entstehende Bioenergiedörfer übertragbar. SOLARE NAH- UND FERNWÄRME www.solare-fernwaerme.de Fallbeispiel Bioenergiedorf Büsingen Typ: Solares Wärmenetz für Dörfer und kleinere Städte System Anlagentyp Solares Wärmenetz für Dörfer und kleinere Städte Projektname Bioenergiedorf Büsingen Betreiber Solarcomplex AG Inbetriebnahme 2013 Wärmeabgabe Netz 3,5 GWh/a Solaranlage Einbindung Zentral Installation Freilandaufständerung Kollektortyp Vakuumröhrenkollektor Kollektorfl äche/Leistung 1.090 m² / 0,8 MWth Wärmespeicher Typ Pufferspeicher Volumen 100 m³ Solarthermie im Sommer, Biomasse im Winter Anlagendaten im Überblick Die Solarcomplex AG ist ein regionaler Energieversorger in Süddeutschland, der sich zum Ziel gesetzt hat die komplette Energieversorgung der Bodensee-Region bis 2030 auf erneuerbare Energien umzustellen. Im Zuge dessen werden ganze Dörfer in Baden Württemberg in sogenannte „Bioenergiedörfer“ umgewandelt. Hierzu wird in der Regel ein Nahwärmenetz verlegt. In allen Projekten werden die Einwohner bereits im frühen Stadium in die Projektplanung eingebunden, um eine hohe Beteiligung und Anzahl von Hausanschlüssen zu garantieren. Büsingen ist das siebte von Solarcomplex umgesetzte Bioenergiedorf mit der Besonderheit, dass es sich um eine deutsche Exklave handelt, in der das Zoll- und Wirtschaftsrecht der Schweiz gilt und nicht das Erneuerbare- Energien-Gesetz (EEG). Dadurch ist, wie bisher in vielen anderen Bioenergiedörfern umgesetzt, der stromgeführte Betrieb eines Biogas-BHKWs mit Abwärmenutzung nicht wirtschaftlich. Aus diesem Grund wurde in Büsingen ein Wärmenetz realisiert, das die Haushalte mit Wärme aus Biomasse und Solarthermie versorgt. Dabei ist die 1.090 m² große Solaranlage so ausgelegt, dass sie den Wärmebedarf im Sommer komplett deckt, wodurch ein unwirtschaftlicher Teillastbetrieb der Biomasse-Heizkessel vermieden wird. Ein solches Wärmenetz, bestehend aus einer Solarthemieanlage und Biomasse-Heizkesseln, wurde erstmals in einem deutschen Bioenergiedorf umgesetzt und gilt daher als „Best Practice“-Beispiel für weitere solche Konzepte. Hintergrund In Büsingen werden über 100 Abnehmer mit Wärme versorgt. Der Wärmebedarf liegt bei knapp 3,5 GWh/a. Das Wärmenetz ist für eine Vorlauftemperatur zwischen 80 und 75 °C und eine Rücklauftemperatur von ca. 50 °C ausgelegt. Die Wärme wird hauptsächlich aus Biomasse erzeugt. Des Weiteren liefert die Solarthermie einen Anteil von 13 % am jährlichen Wärmebedarf. Bereitgestellt wird die Solarenergie von einer 1.090 m² großen Kollektorfl äche, die größtenteils in Freilandaufstellung und zu einem Teil auf der Fassade der Heizzentrale realisiert ist. Dachmontiert sorgt eine eigene PV-Anlage für die Bereitstellung des Betriebsstroms. Anlagenkonzept ENERGIEKOMMUNE 6 km , 3,5 GWh/a Nahwärmeleitungen mit Netzpumpen in der Heizzentrale in Büsingen Einbau des Pufferspeichers per Kran NETZGRÖßE ZENTRAL FREILAND PUFFERSPEICHER 13 % SOLAR 87 % BIOMASSE Die Solarthermieanlage setzt sich aus zwei 500 m² großen Freilandkollektorfl ächen und einer 90 m² großen Kollektorfl äche auf der Fassade der Heizzentrale zusammen. Die Aufständerung der Vakuumröhrenkollektoren erfolgte auf einer einfachen, kostengünstigen Unterkonstruktion. Bei den gerammten Stahlprofi len kann dabei komplett auf ein Fundament und eine Versiegelung verzichtet werden. Die Wärmebereitstellung für das ungefähr 6 km lange Wärmenetz mit über 100 Hausanschlüssen, darunter auch größere Verbraucher wie eine Schule, ein Hotel und öffentliche Gebäude läuft zu 87 % über die Hackschnitzelheizkessel mit 900 und 450 kW Wärmeleistung und zu 13 % über die Solarthermieanlage. Mit einem Wärmeertrag von über 500 MWh pro Jahr sparen die Solarkollektoren ca. 800 Schüttraummeter Holzhackschnitzel jährlich ein. Die Projektkosten für die Heizzentrale mit Hackschnitzelheizung und Kollektorfeld sowie das Nahwärmenetz inkl. der Wärmeübergabestationen liegen bei rund 3,5 Mio. Euro. Die Finanzierung läuft zu drei Vierteln über ein KfW-Darlehen und zu rund einem Viertel über das Aktienkapital von Solarcomplex. Zusätzlich bezuschusste das Land Baden-Württemberg das Projekt aufgrund seines innovativen Charakters mit rund 100.000 €. Die Gemeinde Büsingen profi tiert zudem von einer Kaufkraftbindung vor Ort, da die Energiekosten nun in einer regionalen Kreislaufwirtschaft fl ießen. So belief sich der bisherige jährliche Heizölbedarf sich auf ca. 400.000 l, dies entspricht einem Energiekostenabfl uss von ca. 350.000 € pro Jahr bei heutigen Preisen. Bei einer Laufzeit von 20 Jahren bedeutet das eine Bindung der Kaufkraft von 20 - 30 Millionen Euro. Die Anlage in Büsingen demonstriert den sinnvollen Einsatz von solarthermischen Anlagen in Kombination mit einem Biomassekessel bei Nahwärmeerschließungen in Energiedörfern. Da die sommerliche Wärmelast zu 100 % durch die Solarthermieanlage gedeckt wird, ergeben sich Synergieeffekte bezüglich des Betriebs der Heizkessel. Zum einen werden unwirtschaftliche Teillastbetriebszustände der Heizkessel vermieden und darüber hinaus aufgrund der Stillstandzeiten im Sommer, Zeiträume für Wartungsarbeiten geschaffen. Oft sind die Initiatoren eines solchen Bioenergiedorfs engagierte Bürger in Zusammenarbeit mit der Kommune, die den Wunsch nach einer nichtprofi torientierten, langfristig preisstabilen, erneuerbaren Energieversorgung hegen. Technische Komponenten Wirtschaftliche Daten Erfahrungen und Besonderheiten www.solare-fernwaerme.de Freilandaufgeständerte Vakuumröhrenkollektoren www.solare-fernwaerme.de Weitere Informationen Adresse: Herblingerstraße 21, 78266 Büsingen am Hochrhein Projektbeteiligte: solarcomplex AG Ekkehardstr. 10, 78224 Singen www.solarcomplex.de Ritter XL Solar GmbH Ettlinger Straße 30, 76307 Karlsbad www.ritter-xl-solar.com Solites – Steinbeis Forschungsinstitut für solare und zukunftsfähige thermische Energiesysteme Meitnerstr. 8, 70563 Stuttgart www.solites.de Kontakt: Bene Müller, solarcomplex AG Tel. 07731 8274-0 Email mueller@solarcomplex.de Weitere Informationen: www.bioenergiedorf-buesingen.de www.ritter-xl-solar.com www.solarcomplex.de Müller: Büsingen – das erste Bioenergiedorf mit großer Solarthermie, Präsentation 27.10.2014 in Erfurt, solarcomplex AG Bildnachweise Seite 1: Heizzentrale Büsingen, Quelle: Solites Seite 2: Piktogramme, Quelle: Solites Nahwärmeleitungen, Quelle: solarcomplex AG Einbau Pufferspeicher, Quelle: solarcomplex AG Seite 3: Kollektorfeld; Quelle: Solites

Julian Kuntze2023-03-22T11:50:53+01:00Sonntag, 1. April, 2018|

Einbindung von Solarthermie in bestehende städtische Fernwärmesysteme

SDHp2m … from policy to market Regulatorische und marktunterstützende Maßnahmen für die Mobilisierung von Investitionen in erneuerbare Wärmenetze in europäischen Regionen und Ländern EINBINDUNG VON SOLARTHERMIE IN BESTEHENDE STÄDTISCHE FERNWÄRMESYSTEME Dieses Projekt wird durch das Forschungs- und Innovations-programm Horizon 2020 der Europäischen Union gefördert (Förderkennzeichen 691624) Dokumentinformationen: AutorInnen: Sebastian Grimm, Heiko Huther AGFW Per Alex Sørensen Planenergi Simona Weisleder Hamburg Institut Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz Magdalena Berberich, Thomas Pauschinger Solites Kontakt: Sebastian Grimm AGFW-Projektgesellschaft für Rationalisierung, Information und Standardisierung mbH Stresemannallee 30 60596 Frankfurt/Main Tel.: +49 (0)69 6304-200 Email: s.grimm@agfw.de Stand: April 2018 Arbeitspaket: WP 4: Mobilization of projects and investments Task: 4.1-4.4 Deliverable: D4.5: Manuals with standardized (plug and play) organizational processes and technical solutions (3) Status: Öffentlich Projekt Website: www.solare-fernwaerme.de Die alleinige Verantwortung für den Inhalt dieser Publikation liegt bei den AutorInnen. Sie gibt nicht unbedingt die Meinung der Fördermittelgeber wieder. Weder die Fördermittelgeber noch die AutorInnen übernehmen Verantwortung für jegliche Verwendung der darin enthaltenen Informationen. 1 INHALTSVERZEICHNIS Inhaltsverzeichnis ........................................................................................................................... 1 1. Einleitung ................................................................................................................................... 2 2. Zielsetzung ................................................................................................................................. 3 3. Rahmenbedingungen ................................................................................................................. 4 3.1. Wirtschaftliche und politische Rahmenbedingungen .............................................................. 4 3.2. Flächenfindung / Flächen-Screening ..................................................................................... 5 3.3. Rechtliche Grundlagen .......................................................................................................... 7 3.4. Öffentliche Akzeptanz und Akteursbeteiligung ....................................................................... 9 3.5. Kosten, Finanzierung und Förderung ................................................................................. 11 4. Empfehlungen: ......................................................................................................................... 14 4.1. Umsetzung und Ausblick ..................................................................................................... 14 4.2. Weiterführende Hinweise .................................................................................................... 15 Anhang 1: Big Solar Graz ............................................................................................................. 16 Anhang 2: Solarthermische Anlage Senftenberg ........................................................................... 22 Quellen ......................................................................................................................................... 25 [2] 1. EINLEITUNG Das Projekt SDHp2m (Solar District Heating … from policy to market) zielt auf einen Ausbau solarer Wärmenetze in neun europäischen Regionen (Thüringen und Hamburg in Deutschland, Steiermark in Österreich, Auvergne-Rhône-Alpes in Frankreich, Masowien in Polen, Varna in Bulgarien, Västra Götaland in Schweden, Aosta und Veneto in Italien). Die lokalen Randbedingungen für den Ausbau von Wärmenetzen mit Solarthermie unterscheiden sich von Region zu Region. Dennoch ließen sich folgende drei „Standardlösungen“ identifizieren, die in fast allen Regionen angewendet werden können. • Energiedörfer – Umsetzung von neuen solaren Wärmenetzen kombiniert mit Biomasse • Einbindung von Solarthermie in biomassebasierte Wärmenetze • Einbindung von Solarthermie in bestehende städtische Fernwärmesysteme Dieser Leitfaden beschreibt, wie die Einbindung von Solarthermie in ein bestehendes städtisches Fernwärmesystem entwickelt und umgesetzt werden kann. Dabei treten insbesondere zwei wesentliche Herausforderungen auf. Zum einen wird die Sommerwärmelast in städtischen Fernwärmesystemen üblicherweise über KWK-Anlagen oder über Überschusswärmequellen, wie Müllverbrennung bereitgestellt und ist somit fest „besetzt“. Zum anderen sieht sich die großflächige Solarthermie, vor allem in den Städten, einer großen Konkurrenz um die raren urbanen Flächen gegenüber, die u.a. für den Wohnungsbau, Erholung und Gewerbebetriebe benötigt werden. Dennoch ist die Solarthermie ein wichtiger Baustein und sollte in bestehende städtische Fernwärmesysteme integriert werden, insbesondere da immer mehr Versorgungsunternehmen und Städte erkannt haben, dass ihre Wärmeversorgungssysteme von fossilen Brennstoffen hin zu erneuerbaren Energieträgern umgebaut werden müssen. Ergänzend zur Solarthermie ist aus technischer Sicht oft die Integration eines Wärmespeichers in das lokale Fernwärmesystem sinnvoll. Dieser Leitfaden ist nicht als abgeschlossenes Dokument zu betrachten, sondern wird durch neue Erkenntnisse erweitert. [3] 2. ZIELSETZUNG Gründe für die Integration von solarthermischer Wärme in ein bestehendes, städtisches Fernwärmesystem: • Vermeidung von Emissionen durch die Verdrängung fossiler Erzeuger in den Sommermonaten. • Erhöhung des Anteils Erneuerbarer Energien zur Erreichung städtischer Klimaziele (und eines niedrigen CO2-Ausstoßes). • Gezielte Erhöhung der Übertragungskapazität an Engpässen, wo ohne zusätzliche (dezentrale) solarthermische Erzeuger nicht oder nur durch großen (finanziellen) Aufwand weitere Abnehmer angebunden werden könnten. • Ersatz von Erdgas in Systemen, in denen eine KWK-Produktion in der Sommerzeit nicht rentabel ist. Sofern der Wärmebedarf einer Stadt in den Sommermonaten ausreichend gedeckt ist, stellt die Integration solarthermischer Anlagen oft nicht die oberste Priorität dar. Diese Situation kann sich, beispielsweise durch neue Einspeisetarife für Strom aus KWK Anlagen, sehr grundlegend verändern. Ein Beispiel hierfür sind dänische Gas-KWK-Anlagen, deren Einspeisetarife für Strom, vor mehr als 10 Jahren, auf Marktpreise umgestellt wurden. Daraufhin hat sich die durchschnittliche Betriebsdauer von 4.000 auf 500 Stunden pro Jahr reduziert. Der damit verbundene Rückgang bereitgestellter Wärme aus diesen Anlagen wird dann durch den längeren und teureren Betrieb der Erdgaskessel ausgeglichen, wodurch die Einbindung solarthermischer Erzeuger deutlich attraktiver wurde. Viele Großstädte verfügen theoretisch über ausreichend überschüssige Wärme aus verschiedenen Quellen (Müllverbrennung, Raffinerien, Stahl- und Aluminiumindustrien usw.), welche den Wärmbedarf in den Sommermonaten, teilweise gar mit Überschuss, decken könnten. Durch entsprechend dimensionierte, saisonale Wärmespeicher kann dieser Wärmeüberschuss auch in Zeiten höheren Bedarfes transferiert werden. Solarthermie kann dann eine zusätzliche Quelle, zur Füllung des Wärmespeichers für die Wintermonate, darstellen, wodurch eine vollständige (oder größere) Abdeckung des Wärmebedarfs durch EE ermöglicht wird. Sowohl die Speicher, als auch die solarthermischen Anlagen müssen zu diesem Zweck ausreichend groß dimensioniert werden. Größere Dimensionen von Speicher und Erzeugung ermöglichen auch längere Übertragungsleitungen und niedrigere Wärmegestehungskosten. Bevor mit der Umsetzung einer solarthermisch gestützten Fernwärmeversorgung begonnen werden kann, müssen einige grundlegende Rahmenbedingungen bedacht werden. [4] 3. RAHMENBEDINGUNGEN Wird Solarthermie als Erzeugungsoption in Betracht gezogen, ist es wichtig, die notwendigen Rahmenbedingungen zu erfassen und zu prüfen. Denn es braucht ein sorgfältiges und strukturiertes Vorgehen bei der Projektentwicklung, um Vorbehalten und Vorurteilen zu begegnen, Konflikte zu vermeiden und zu lösen. Die nachfolgenden Themenschwerpunkte haben sich hierbei als besonders relevant erwiesen: 1. Wirtschaftliche und politische Rahmenbedingungen 2. Flächenfindung 3. Rechtliche Grundlagen 4. Einbindung und Überzeugung der lokalen Akteure 5. Eigentumsverhältnisse 6. Kosten, Finanzierung und Förderung 3.1. Wirtschaftliche und politische Rahmenbedingungen Solarthermie ist in Deutschland bisher fast ausschließlich auf Gebäudedächern im Einsatz – ganz überwiegend auf Ein- und Zweifamilienhäusern. Große Freiflächensolaranlagen, wie sie vor allem in Dänemark sehr verbreitet sind, haben in Deutschland bisher nur einen sehr geringen Marktanteil. Dies kann sich aber ändern, denn durch die geringen Wärmegestehungskosten ist diese Art der Wärmeerzeugung bereits heute wirtschaftlich attraktiv gegenüber fossilen Brennstoffen. Hier liegen große Potenziale für die notwendige Wärmewende zu erneuerbaren Energien und zu einer wirtschaftlichen und sozial verträglichen Energieversorgung. Anders als bei der Strom- und Gasversorgung sind in der leitungsgebundenen Wärmeversorgung die Erzeugung, die Verteilung und der Verbrauch lokal bzw. regional verortet. Somit ist die Wärmeversorgung vor allem eine lokale Aufgabe und auch im Verantwortungsbereich der Kommunen angesiedelt. Sie stehen vor der großen Herausforderung – im Einklang mit den nationalen und europäischen Klimaschutzzielen – die Wärmeversorgung bis 2050 klimaneutral zu gestalten. Zur kostengünstigen und großtechnischen Integration der Solarthermie bietet sich die Nutzung von Wärmenetz-Infrastrukturen in besonderem Maß an. Die erforderlichen großen Kollektorfelder werden hierbei auf Freiflächen installiert oder in Gebäudedachflächen integriert. Es kommen dabei beide Kollektorarten, Flachkollektoren und Vakuumröhrenkollektoren, in Frage. Die Kollektorfeldgrößen reichen von ca. 500 m² bis zu 150.000 m² – bei der derzeit größten realisierten Anlage in Silkeborg in Dänemark. Zahlreiche großflächige Solarthermie-Anlagen im Leistungsbereich bis 50 MWth werden inzwischen im Nachbarland Dänemark betrieben – aber auch in Deutschland gibt es bereits gute Beispiele. Sie erzeugen Wärme zu wettbewerbsfähigen Gestehungskosten von unter 50 Euro je MWh und somit wesentlich kostengünstiger, als dies mit dezentralen Lösungen auf Gebäudedächern möglich ist. [5] Energiegewinnung hat Raumbedarf – ob man nun an Kohle, Wind, Fotovoltaik, Leitungen oder Biomasse denkt. Vergleicht man allerdings den Flächenbedarf von Solarthermie mit der Bioenergie, so benötigt beispielsweise Mais zur Produktion einer kWh Energie eine Fläche, die 40 bis 50fach größer ist. [2] Wirtschaftliche und ökologische Konsequenzen Um die wirtschaftlichen Auswirkungen des Projekts zu berechnen, müssen die Solarthermieanlage ausgelegt und wichtige Kennwerte bestimmt werden: • Investitions-, Betriebs- und Wartungskosten für Anschlussleitungen. • Investitions-, Betriebs- und Wartungskosten für die Solarkollektoren. Preise können aus [3] entnommen werden. Häufig können auch direkte Angebote bei Herstellern eingeholt werden. • Wirkungsgradkennlinien für Solarkollektoren und Lastkurve des Wärmenetzes. • Jährliche Wärmeproduktion der Solarthermieanlage • Kostenersparnis gegenüber dem bestehenden Fernwärmesystem • Finanzierungsbedingungen Mit Hilfe dieser Kennwerte können die Gesamtkosten für notwendige Investitionen, Wärmegestehungskosten und die Wirkungsgrade berechnet werden. Danach können die jährlichen Kosten für die Beheizung eines Standardhauses berechnet und mit den Kosten des bereits bestehenden Fernwärmesystems verglichen werden. 3.2. Flächenfindung / Flächen-Screening Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass große Solarthermie-Anlagen in einem erheblichen Maße Flächen in Anspruch nehmen und einen entsprechenden Eindruck im Stadt- und Landschaftsbild hinterlassen. Gerade in Stadtnähe ist die Flächenkonkurrenz enorm. Insofern besteht ein Spannungsfeld zwischen den Zielen des Klimaschutzes und des sparsamen und sorgsamen Umgangs mit der Ressource Fläche. Dies ist von vorneherein bei der Standortsuche zu bedenken – durch geeignete Planung und Kommunikation lassen sich viele Konflikte vermeiden oder minimieren. Um die geeigneten Freiflächen zu identifizieren, sollte ein Flächenscreening unter energiewirtschaftlichen, rechtlichen und auch akzeptanzbezogenen Kriterien vorgenommen werden. Abbildung 1: Jährlicher Energieertrag in KWh/m² [6] Energiewirtschaftliche Kriterien Eine großflächige solarthermische Anlage kann heute schon wirtschaftlich realisiert werden, wenn einige Parameter eingehend betrachtet werden: • Entfernung zum Fernwärmenetz • Geografische Lage, Ausrichtung (z.B. Hangflächen) • Sinnvolle hydraulische Einbindung in das Fernwärmenetz • Bei mehreren vorhandenen Wärmenetzen: Zuvor Auswahl des energiewirtschaftlich am besten für die Integration von Solarthermie geeigneten Netzes (z.B. Kombination mit Holzhackschnitzel-Kessel) • Bodenpreis Akzeptanzbezogene Kriterien Große Anlagen erzeugen viel Energie aber auch oft – vermeidbare – Konfliktsituationen. Wenn diese vorher untersucht und beachtet werden, kann die Akzeptanz erhöht werden. • Konfliktpotenzial Anwohner: Wie ist die Entfernung und Ausrichtung zur nächsten Wohn-bebauung oder Erholungsgebieten? • Konfliktpotenzial Gewerbe: Gibt es eine direkte Flächenkonkurrenz zu anderen gewerblichen Nutzungen? • Konfliktpotenzial Naturschutz: Wie ist der ökologische Wert der Flächen? • Bestehen ökologische Aufwertungspotenziale und Ausgleichsmöglichkeiten? • Konfliktpotenzial Landwirtschaft: Kann eine bestehende landwirtschaftliche Nutzung fortgesetzt werden, ggf. auf Ausweichflächen? Verfahrensbezogene Kriterien • Wo wird ohnehin gerade geplant? • An welche Planvorhaben kann ein Solarthermieprojekt „angedockt“ werden? Rechtliche Kriterien: • Gibt es bestehendes Planrecht, z.B. ungenutzte Festsetzungen in Flächennutzungs- und Bebauungs-Plänen für PV-Flächen oder ungenutzte Gewerbe- und Industriegebiete in der Kommune? • Wo kann Planrecht geschaffen werden? • Wo gibt es rechtliche Ausschlussgründe für einzelne Flächen? • Wo verfügt der Projektträger über Flächen in seinem Eigentum? In aller Regel aus ökologischer Sicht unproblematische Flächen: • Vorbelastete Konversionsflächen aus militärischer, gewerblicher oder ehemals wohnungs-baulicher Nutzung mit hohem Versiegelungsgrad • Flächen entlang großer Verkehrswege (z.B. Autobahnen, Schienenwege) • Intensiv bewirtschaftete Ackerflächen • Deponien und Halden [7] 3.3. Rechtliche Grundlagen In Dänemark haben die meisten Anlagen bisher eine Größe von ca. 5.000-10.000 m2 Kollektorfläche. Der gesamte Platzbedarf der Anlage ist zwei bis drei Mal größer. Die Rolle des Planungsrechts besteht darin, die Flächennutzung planerisch zu ordnen und zu steuern. Bezogen auf große solarthermische Anlagen heißt dies, dass die gemeindliche und die übergeordnete Planung die Aufgabe hat, entsprechend geeignete Flächen zu identifizieren und zu sichern. Was bei der Planung z.B. von Windkraftanlagen mittlerweile Standard ist, findet für die Solarthermie bisher jedoch noch nicht statt. 3.3.1. Raumordnungs- und Landesplanungsrecht Große Solaranlagen haben relevante Auswirkungen auf die Raumnutzung und stellen demzufolge raumbedeutsame Vorhaben dar. Noch stärker als Windkraft- oder Fotovoltaik-Anlagen sind große Solarwärme-Anlagen an bestimmte Standort-Bedingungen geknüpft. Während Strom ohne erhebliche Verluste über große Entfernungen vom Erzeugungsort zum Verbraucher transportiert werden kann, ist die Transportfähigkeit von Wärmeenergie begrenzt – die hohen Kosten für den Bau und Betrieb der Wärmeleitung und höhere Energieverluste sprechen dafür, dass eine solarthermische Wärmeversorgung immer in der Nähe zu den Wärmeverbrauchern erfolgen muss. Also innerhalb weniger Kilometer zu Wärmesenken mit Wärmeverteilnetzen und den Verbrauchern. Aus diesen natürlichen und wirtschaftlichen Randbedingungen folgt ein besonderer Planungsbedarf. In der Umgebung von Städten und größeren Gemeinden ist die Flächenkonkurrenz besonders groß. Solarthermie zur Einbindung in Wärmenetze ist daher auf eine vorausschauende Flächensicherung für solarthermische Anlagen sowie für Transportleitungen zu bestehenden oder neuen Wärmenetzen angewiesen. Das Raumordnungsgesetz des Bundes und die Landes-Planungsgesetze enthalten keine gesonderten Vorgaben für Freiflächen-Solaranlagen. Bei den allgemeinen Vorgaben zur Konkretisierung von Raumordnungsplänen findet man einige Präzisierungen: • Die Versorgung u.a. mit Infrastrukturen der Daseinsvorsorge ist zu gewährleisten • Räumlichen Erfordernissen des Klimaschutzes ist dadurch Rechnung zu tragen, dass die räumlichen Voraussetzungen für den Ausbau erneuerbarer Energien geschaffen werden • Sichere Standorte und Trassen für Infrastruktur sind festzulegen, wozu auch Versorgungsinfrastruktur zählt In der Planungspraxis finden sich bisher noch kaum Anwendungsbeispiele. Das dürfte sich aber in absehbarer Zeit ändern und damit der Bedarf an einer strategischen räumlichen Flächensicherung insbesondere am Rande von Ballungsräumen steigen. 3.3.2. Flächennutzungsplan Das Baugesetzbuch ist das wichtigste Gesetz des Bauplanungsrechts. Es regelt die Zulässigkeit von Vorhaben aus städtebaulicher Sicht und definiert in erster Linie übergeordnete Ziele und Grenzen für eine strukturierte Bebauung. Das BauGB formuliert dabei die stadtplanerischen Instrumente, die den Gemeinden für die Umsetzung ihrer städtebaulichen Ziele zur Verfügung stehen. [8] Mit Festsetzungen im Flächennutzungsplan schaffen die Gemeinden zwar kein unmittelbares Bau-recht, sie binden sich aber für die weitere inhaltliche Ausgestaltung der Bebauungspläne. Dort sind folgende Darstellungen nach § 5 Abs. 2 Nr. 2 b) BauGB möglich: • Bauflächen für die Nutzung von Solarenergie zur Wärmeversorgung, • Flächen für die leitungsgebundene Wärmeversorgung oder • Flächen für die Energieerzeugung aus Solarthermie. Mit Hilfe des Flächennutzungsplans kann die Gemeinde somit die Sicherung geeigneter Flächen für solarthermische Freiflächen-Anlagen betreiben und damit die Voraussetzungen für eine langfristig orientierte Investitions- und Standortplanung schaffen. 3.3.3. Kommunale Wärmeplanung Die Wärmewende ist zu wesentlichen Teilen eine planerische Aufgabe, die nur auf kommunaler Ebene bewältigt werden kann. Im geltenden Planungsrecht spiegelt sich dies jedoch noch nicht wieder. Der Umbau der Wärmeversorgung wird durch die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz ganz wesentlich als Aufgabe der Gebäudeeigentümer gesehen. In nur wenigen deutschen Kommunen gibt es bisher auf freiwilliger Basis einen strukturierten Prozess, in dem Strategien zum Ausbau Erneuerbarer Wärmeversorgungsnetze mit hierauf abgestimmten Strategien zur energetischen Gebäudesanierung entwickelt werden. Eine kommunale Wärmeplanung eröffnet weitreichende Möglichkeiten, Interessen und Maßnahmen zu koordinieren sowie Wärmeerzeugung und Bedarfsdichten konzeptionell abzustimmen. Ziel eines solchen Planungsprozesses ist die Identifikation und Umsetzung der lokal jeweils günstigsten Strategie für die langfristige Wärmeversorgung der Kommunen. In aller Regel gibt es weder in Landes- und Regionalplänen noch in einem Flächennutzungsplan bestehende Festsetzungen für Flächen zur Nutzung von Solarthermie. Auch ohne solche Festset-zungen können jedoch Projekte in den Kommunen geplant und entwickelt werden. Die baurechtliche Zulässigkeit von entsprechenden Anlagen richtet sich nach den Vorschriften des BauGB. Grundsätzlich kommen hierfür verschiedene Wege in Betracht: • Flächen im unbeplanten Außenbereich • Flächen in bestehenden Industrie- und Gewerbegebieten • Flächen in Gebieten, für die ein neuer Bebauungsplan geschaffen wird Will eine Gemeinde die planungsrechtliche Zulässigkeit einer Solarthermie-Anlage sichern, die im Außenbereich als selbständige Anlage errichtet werden soll, empfiehlt sich eine entsprechende Gebietsfestsetzung im Rahmen der kommunalen Bebauungspläne. Gebiete zur Nutzung von Sonnenenergie im Flächennutzungsplan und im Bebauungsplan können als Sondergebiete mit entsprechender Zweckbestimmung festgesetzt werden. Im Rahmen der Erstellung von Bebauungsplänen haben die Kommunen die Möglichkeit, auch energetische Festsetzungen zu treffen. Auf diese Weise kann die Kommune die Nutzung der Solarthermie in Wärmenetzen begünstigen. [9] Festsetzungen können sich beispielsweise auf Versorgungsflächen, einschließlich Flächen für Anlagen und Einrichtungen zur dezentralen und zentralen Erzeugung, Nutzung, Verteilung oder Speicherung von Strom, Wärme und Kälte aus Erneuerbaren Energien beziehen. Außerdem könnten Festsetzungen bezogen werden auf Gebiete, in denen bei der Errichtung von Gebäuden oder bestimmten sonstigen baulichen Anlagen bestimmte bauliche Maßnahmen für die Erzeugung, Nutzung oder Speicherung von Wärme aus Erneuerbaren Energien getroffen werden müssen. Im Vergleich zu Anlagen im Außenbereich dürfte die Zulassung großer solarthermischer Anlagen in baulich entwickelten Gebieten auf höhere Akzeptanz stoßen. Hierfür kommen insbesondere Konversions- oder Flächen in bestehenden Industrie- und Gewerbegebieten in Frage, die lange nicht für anderweitige Zwecke vermarktet werden konnten. Die erforderlichen Planungs- und Genehmigungsverfahren zur Steuerung und Zulassung großer Freiflächen-Solarthermie-Anlagen können mit den vorhandenen gesetzlichen Instrumentarien ohne Probleme bewältigt werden. 3.4. Öffentliche Akzeptanz und Akteursbeteiligung Im Juni 2017 wurden in Deutschland 490 potentielle Endverbraucher zum Thema „häusliche-Wärmeversorgung“ befragt. Detailliertere Ergebnisse sind zeitnah auf der Projektseite verfügbar. Auf Grundlage der Antworten können Rückschlüsse auf die Wahrnehmung einzelner Versorgungsalternativen (siehe Abbildung 2) und der zugehörigen Zahlungsbereitschaft (im Vergleich zu einer gasgebundenen Versorgung, Abbildung 3) gezogen werden. Weitere Details zur Mehrzahlungsbereitschaft von Privathaushalten, Gemeinden und Energieversorgern aus Deutschland, Österreich und Frankreich finden sich in der „Executive Summary“[11]. Abbildung 2: Einschätzung verschiedener Wärmeversorgungsalternativen durch potentielle Endverbraucher [10] Abbildung 3: Zahlungsbereitschaft der Endverbraucher Ein hypothetisches Szenario ist, das in Ballungsräumen bis 2030 ein starker Ausbau von Fernwärme stattfindet, der die Einbindung eines hohen Anteils erneuerbarer Energien ermöglicht. Dies wurde von den Befragten als äußerst wünschenswert, jedoch nur bedingt realistisch eingestuft (siehe Abbildung 4). Abbildung 4: Darstellung für wie wünschenswert und wahrscheinlich Endverbraucher das hypothetische Szenario halten. Als Grundlage für eine mögliche Umsetzung derartiger Projekte, stellt eine fundierte Machbarkeitsstudie ein wichtiges Instrument dar. Diese kann nicht nur zeigen, dass ein Projekt realistisch umsetzbar wäre, sondern auch skeptische Akteure von den Möglichkeiten und damit verbundenen Vorteilen überzeugen. Um möglichst allen Betroffenen Antworten auf Ihre spezifischen Fragestellungen zu bieten, sollte eine Machbarkeitsstudie folgende Punkte behandeln: Für Energieversorger • Beschreibung möglicher Wärmeversorgungsvarianten • Gründe für die Integration von Solarthermie in das bestehende Fernwärmesystem • Flächenoptionen für die Solarthermieanlage • Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten der Solarthermieanlage • Wirtschaftliche Kennwerte aus Referenzprojekten • Umweltfolgen (Emissionen in Boden, Wasser und Luft), CO2-Einsparungen • Zeitplan [11] • Diskussion möglicher Hindernisse bei der Projektrealisierung Für Kommunen • Konsequenzen für Arbeitsplätze in der Gemeinde • Umweltfolgen (Emissionen) • Konsequenzen für die kommunale Planung • soziale Aspekte Für Verbraucher • Wärmepreise mit und ohne Solarthermie • Versorgungssicherheit 3.5. Kosten, Finanzierung und Förderung Für die Entscheidung, ob ein solches Projekt der großflächigen Solarthermie umgesetzt wird sind natürlich auch die Kosten ausschlaggebend. In Deutschland zeigen die Erfahrungen, dass für große Anlagen, Wärmegestehungskosten von 50 €/MWh möglich sind – berücksichtigt man die z.Zt. recht attraktiven Fördermittel, so sind 30 €/MWh erreichbar. Investitionen in Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien und Speicher bzw. in Wärmenetze sind grundsätzlich kapitalintensive Projekte. Betrachtet man aber die Kosten für Brennstoff, Wartung- und Betrieb, so zeigen sich deutliche Kostenvorteile und Planungssicherheiten gegenüber fossil betriebenen Anlagen. Die Kostenstruktur einer großflächigen Solaranlage unterscheidet sich grundlegend von herkömmlichen Heizanlagen(siehe Abbildung 5): • Bei einem Öl- oder Gaskessel sind die Kapitalkosten in die Anlage verhältnismäßig gering. Jedoch muss im Betrieb ein Vielfaches der Anfangsinvestition für den Kauf von Brennstoffen aufgewendet werden. • Im Fall der solaren Wärmeerzeugung fallen die wesentlichen Kosten bei der Anschaffung an; hingegen sind die operativen Kosten in der Betriebsphase sehr gering. Brennstoffe werden nicht benötigt. [12] Abbildung 5:Vergleich der Kosten bei fossilen Brennern und Solarthermie. (Quelle: solites) Ziel eines Finanzierungskonzeptes ist eine langfristige Kostensicherheit, die zu stabilen Preisen für die Wärmekunden führen. Da für Solarthermie keine Rohstoffkosten anfallen, entsteht eine bisher im Wärmebereich nicht bekannte Stabilität des Wirtschaftsplans. Die wesentlichen Kosten-Komponenten einer Investition in Solarthermie sind: • Kollektoren (Flach- oder Vakuumröhrenkollektoren) • Anlagentechnik • Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik (MSR) • Übergabestation zum Netz • Wärmespeicher • Planung und Genehmigung Die operativen Kosten bestehen im Wesentlichen aus: • Versicherung • Abrechnung und sonstige Verwaltung • Laufende technische Wartung • Pflege des Geländes • Strombedarf für Pumpen Jedes Projekt bedarf der genauen Einzelfall-Betrachtung, aber auf Grund von Erfahrungswerten können folgende Werte aus Tabelle 1 als Richtschnur zur Kalkulation angenommen werden: Tabelle 1: Kapital-bezogene Kosten: Kollektoren Kostenkurve oder Angebot Speicher Kostenkurve oder Angebot [13] Hydraulik Ca. 7% bezogen auf die Hauptkomponenten Gebäude Ca. 5% bezogen auf die Hauptkomponenten Mess- und Regelungstechnik Ca. 3% bezogen auf die Hauptkomponenten Planung Ca. 5% bezogen auf die Hauptkomponenten bei dezentralen Anlagen, 10% bei zentralen Anlagen Die Kapitalkosten stellen einen wesentlichen Anteil der Gesamtkosten dar. Hingegen spielen die Betriebskosten eine eher untergeordnete Rolle. Müssen jedoch berücksichtigt werden. Auf Basis der Untersuchungen zu den laufenden Kosten lassen sich Richtwerte für die jährliche Instandsetzung und die Wartungskosten ermitteln – siehe Tabelle 2. Tabelle 2: Übersicht der Randbedingungen für die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung [4] Nutzungsdauer (in Jahren) Jährliche Instandhaltungskosten (in % der Inv.-Kosten) Jährliche Wartungskosten (in % der Inv.-Kosten) Vakuumröhrenkollektoren 25 0,50% 0,50% Flachkollektoren 25 0,50% 0,50% WärmespeicherII 40 1,00% 0,25% SolarnetzIII 40 1,00% 0,00% AnlagentechnikIII 15 1,50% 0,75% GebäudeIII 50 1,00% 1,00% MSR-TechnikIII 20 1,50% 1,00% Die niedrigen Betriebs- und der Wegfall der Brennstoffkosten bedeuten: langfristige Kalkulierbarkeit, Planungssicherheit und Stabilität der Wärmegestehungskosten. Für eine erste Einschätzung der Wirtschaftlichkeit bei anzunehmender Dimensionierung steht ein hilfreiches, kostenloses Instrument unter: http://www.sdh-online.solites.de/ zur Verfügung. Die wesentlichen Voraussetzungen für günstige Wärmegestehungskosten sind: • Eine ausreichende Anlagengröße (>1.000 m² Kollektorfläche) • Einfache Anlagentechnik (z.B. Freilandaufstellung) • Solare Deckungsanteile an der Gesamt-Wärmeerzeugung bis 20% (d.h. Auslegung an der sommerlichen Wärmelast) • Möglichst niedrige Temperaturen im nachgelagerten Wärmenetz [14] Finanzierung Die Finanzierung kann über die Hausbanken und/oder die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erfolgen. In Deutschland stehen z.Zt. attraktive Förderangebote zur Verfügung. Das wichtigste Programm bietet die KfW mit dem 271/272 Premium. Hier sind Förderquoten je nach Unternehmensart und –größe von bis zu 45-65% möglich. Aber auch das Förderprogramm Wärmenetze 4.0 des BMWi fördert vorbereitende Studien und Modellvorhaben zu Wärmenetzen mit erneuerbaren Energien mit bis zu 50%. (http://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Waermenetze/waermenetze_node.html) Eine wichtige Quelle, um sich einen aktuellen Überblick über Fördermöglichkeiten zu verschaffen, ist die Förderdatenbank des Bundes: http://foerderdatenbank.de/ Weitere interessante Wege der Finanzierung und Beteiligung der Bürger/innen bei der Umsetzung von Solarthermie-Projekten werden in der Steiermark begangen mit dem Invest-Angebot der Firma SOLID: https://solid.at/invest/ In Dänemark hingegen werden sehr viele Anlagen durch Energie-Genossenschaften umgesetzt, die damit ihre eigene Wärmeversorgung betreiben. 4. EMPFEHLUNGEN: 1. Die systematische Flächensuche und -entwicklung spielt eine Schlüsselrolle für solare Fernwärme. 2. Zu Beginn der Projektentwicklung sollte ein systematisches Flächenscreening anhand energiewirtschaftlicher, politischer sowie rechtlicher Kriterien durchgeführt werden. 3. Möglichst frühzeitig sollte mit der umfassenden Behörden-, Bürger- und Stakeholder-Beteiligung begonnen werden. 4. Es sollte von vorneherein ein integriertes, ökologisches Nutzungskonzept verfolgt werden. 5. Das Landesplanungsrecht sollte von den zuständigen Planungsträgern genutzt werden, um eine geregelte Steuerung und Sicherung geeigneter Flächen für große solarthermische Anlagen zu gewährleisten. Die Regionalpläne sollten entsprechend fortentwickelt werden. 6. Eine planungsrechtliche Festsetzung durch die Gemeinden sollte mindestens auf Ebene des Flächennutzungsplans durchgeführt werden, möglichst auch in einem Bebauungsplan. 7. Das Umweltrecht dürfte in der Regel keine unüberwindbaren Hindernisse verursachen. 8. Perspektivisch ist die Einführung verbindlicher Instrumente der kommunalen Wärmeplanung sinnvoll. Auf freiwilliger Basis kann und sollte dieses Instrument von den Gemeinden bereits heute genutzt werden, um die Weichen für ihre Kommune in Richtung einer wirtschaftlichen und klimaverträglichen Wärmeversorgung zu stellen. 4.1. Umsetzung und Ausblick Wenn die notwendigen Genehmigungen eingeholt wurden, kann die Umsetzung des Projekts beginnen. Dazu muss die Ausschreibung für die Projektumsetzung veranlasst werden, eine Vergabe und schließlich die Installation der Wärmeerzeuger erfolgen. Soll das Wärmenetz um neue Anschlussnehmer erweitert werden, müssen Verträge mit den Neukunden geschlossen und Termine für die Installation der Hausanschlussstationen an das Wärmenetz und die Deinstallation der Einzelheizungen angekündigt und individuell vereinbart werden. Diese Arbeiten sind von Experten durchzuführen. Es ist jedoch sehr wichtig, die Anwohner vor Ort kontinuierlich über kommende Schritte und den Vorgang des Projekts informieren. Denn insbesondere eine eventuelle Verlegung [15] neuer Wärmenetzstränge kann zu Beeinträchtigungen des Straßenverkehrs führen und sollte rechtzeitig erläutert und angekündigt werden, um Ärger zu vermeiden. 4.2. Weiterführende Hinweise • Angaben zu Emissionen von Heizkesseln sind in [5] und [6] zu finden. • Mögliche Berechnungswerkzeuge für die Solarertragsberechnung sind • energyPRO (https://www.emd.dk/energypro/), • Polysun (http://www.velasolaris.com/english/home.html), • T*Sol (http://valentin.de/calculation/thermal/start/en), • TRNSYS (http://www.trnsys.com/) und weitere. • Richtlinien für ein detailliertes Design finden sich in [6], Kapitel 6, 7 und 8. Ein Beispiel für eine Berechnung der Wirtschaftlichkeit einer solarthermischen Anlage, deren Investition durch einen regionalen Versorger übernommen wurde und die durch ihn betrieben wird, findet sich in Anhang 1 und Anhang 2. [16] ANHANG 1: BIG SOLAR GRAZ 1 Zusammenfassung Über nunmehr Jahrzehnte ist die Fernwärme in Graz gewachsen und stellt inzwischen 39% (rund 1.000 GWh in 2013) des städtischen Wärmebedarfs zur Verfügung. Zukünftig ist ein intensiver Ausbau des städtischen Fernwärmenetzes in den kommenden Jahren und Jahrzehnten vorgesehen. Die Aufbringung der Energie für die Fernwärme wird derzeit zu einem großen Teil durch Abwärme aus fossil betriebenen Kraft-Wärme-Kopplungen (KWK) gewährleistet. Die Betreiber dieser Kraftwerke haben im Mai 2014 deren Schließung verlautbart. Die modernen Gas- und Dampf (GuD) Kombikraftwerke können aufgrund der Situation am europäischen Elektrizitätsmarkt zeitweise nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden, während das noch in Betrieb befindliche Kohlekraftwerk bereits seine technische Lebensdauer überschritten hat. Mit Ende des Liefervertrages soll der betreffende Kraftwerkspark 2020 außer Betrieb gehen. Nicht weniger als 80% der Energieaufbringung für die Grazer Fernwärme werden dadurch zu ersetzen sein. Die Stadt Graz hat aus diesem Grund 2014 gemeinsam mit den wichtigsten lokalen Energieversorgern ein Projektteam gegründet, welches sich dieser Herausforderung gestellt hat. In einer Reihe von Workshops mit Beiträgen von über 200 Experten entstand unter anderem ein Großsolaranlagenkonzept als vielversprechende Möglichkeit. Zu diesem Zweck wurde neben der Evaluation passender Flächen für Solarfelder und Speicher und der technischen Optimierung mittels Simulationsrechnungen vor allem auch eine wirtschaftliche Detailanalyse durchgeführt. Als Baseline wird die Produktion der Wärme durch gewöhnliche Gaskessel verwendet, welche die derzeit günstigste und realistischste Alternative darstellt. Die Analysen ergeben ein wirtschaftlich konkurrenzfähiges Solarsystem mit einer Größe von 450.000 m² Kollektorfläche, was einer solaren Deckung von ca. 20 % der derzeitigen Grazer Fernwärme bedeuten würde. Diese Ergebnisse weisen auf ein sehr hohes Umsetzungspotential des Konzepts hin. 2 Hintergrund und Problemstellung Erneuerbare Energien bilden einen zentralen Baustein der nachhaltigen Energieversorgung von Städten. Traditionelle Versorgungstechnologien und Strukturen unterliegen heute massiven Herausforderungen, die zu erheblichen Veränderungen im Aufkommen der Speicherung und Verteilung von Energie führen. Aus diesen Spannungsfeldern ergeben sich nun neue, wirtschaftlich attraktive und technologisch innovative Möglichkeiten für Solarthermie in Städten Europas und darüber hinaus. Das Fernwärmenetz der Stadt Graz liefert 1.050 GWh Wärme pro Jahr an 54.000 Haushalte. 80% der Energieversorgung basieren auf zwei großen, mit fossilen Energieträgern betriebenen KWK-Anlagen von der Fa. Verbund/ATP in Werndorf-Mellach. Aufgrund zahlreicher Preisschwankungen am europäischen Elektrizitätsmarkt ist es dem Betreiber nicht mehr möglich, das 2011 errichtete Gas- und Dampfkraftwerk wirtschaftlich zu führen. Zusätzlich hat die kohlebetriebene KWK Anlage ihre geplante Lebensdauer bereits überschritten. Aus diesem Grund hat das Unternehmen Verbund in einer Presseaussendung am 14. Mai 2014 bekannt gegeben, den gesamten Standort stillzulegen. Des Weiteren endet der Wärmeliefervertrag zwischen Verbund und der Energie Steiermark im Jahr 2020. Die Wärmeversorger der Region und die Stadt Graz selbst sind auf der Suche nach alternativen Möglichkeiten die Fernwärmeversorgung auch nach dem Jahr 2020 sicherzustellen. Das Ziel ist, leistbare langlebige, unabhängige und erneuerbare Energien zu integrieren. Mit mehr als 15.000 m² Solarkollektorfläche ist Graz bereits heute eine der Pionierstädte für solarthermische Lösungen im Fernwärmebereich. 3 Ergebnisse der technischen Studie [17] Zur Beurteilung der Rahmenbedingungen im Fernwärmenetz für eine Integration neuer Komponenten wurden das Last- und Temperaturprofil des Fernwärmenetzes untersucht. Das Last- und Temperaturprofil wurde in Klassen zur besseren Einschätzung der Anforderungen an das Konzept und dessen Komponenten geteilt. Das Temperaturregime ist in weiterer Folge wesentlich für die mögliche Auswahl von Wärmepumpen zur Unterstützung des Systems und bedingt die Effizienz der Solarkollektoren. Beide Profile, das der Last und das der Temperatur, sind die Grundlage für die Dimensionierung der einzelnen Komponenten des Konzepts. Mit der Analyse der Temperatur- und Lastverläufe war eine Vordimensionierung der Komponenten möglich, welche als Rahmenbedingungen für die folgenden, detaillierteren Simulationsrechnungen dienten. Die Vordimensionierungen der Komponenten wurde auf eine Kollektorfläche von 50.000 m² – 1 Mio. m², ein Speichervolumen von 200.000 m³ – 2 Mio. m³ und Absorptionswärmepumpen von 50 MW – 150 MW ausgelegt. Das Konzept sieht einen maximalen solaren Deckungsanteil vor, bei welchem der Preis für die Wärme mit jenem konventioneller Gasboiler wirtschaftlich konkurrenzfähig ist. Um das ökonomisch-technisch optimale Szenario zu identifizieren wurden die einzelnen Komponenten daher innerhalb festgelegter Bandbreiten simuliert. Absorptionswärmepumpen spielen eine Schlüsselrolle bei der Optimierung der Solaranlage. Sie ermöglichen es den saisonalen Wärmespeicher effizienter zu entleeren, wodurch sich die Solarerträge erhöhen und die benötigte Speichergröße reduziert wird. Dies verringert die Kosten des Gesamtsystems und verbessert die Netto-Leistung der Anlage. Zur ersten Abschätzung des Potenzials für den Solaranteil wurde das Lastprofil des Grazer Fernwärmenetzes in einen Nieder- und einen Hochtemperaturbereich aufgeteilt. Der niedrigere Temperaturbereich kann aus der Solaranlage und dem Speicher abgedeckt werden. Höhere Temperaturen werden kaskadisch1 durch Nachheizsysteme abgedeckt. Grundsätzlich könnten unter derzeitigen Rahmenbedingungen so ca. 55% des Wärmebedarfs durch das BIG Solar Konzept bereitgestellt werden. Effektiv könnten somit 33% der Grazer Fernwärme durch Solarenergie, und weitere 22% durch ein Nachheizsystem mit Wärmepumpen abgedeckt werden. Detailliertere Simulationsrechnungen wurden in Folge bis zu einem solaren Deckungsanteil von 30% durchgeführt. Ein Großteil der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie basiert auf der Simulation der gesamten Anlage. Besonders herausfordernd war die Schnittstelle zwischen dem Fernwärmenetz und der Solaranlage selbst. Messdaten aus dem Fernwärmenetz von 2014 wurden als Basis für alle Berechnungen herangezogen. 1 stufenweises Erhitzen des Wärmeträgermediums: das von Solaranlage/Speicher/Wärmepumpen auf 85-90°C erhitzte Wasser wird von Nachheizsystemen (Feuerungsanlagen) auf Zieltemperatur gebracht [18] Zur Analyse des technisch-ökonomischen Optimums wurde eine Parameterstudie durchgeführt. Das zentrale Ergebnis zeigt den niedrigsten Wärmepreis innerhalb des Systems mit 450.000 m² Kollektorfläche, einem Saisonalspeicher mit 1.800.000 m³ und Absorptionswärmepumpen mit einer Gesamtleistung von 96 MW bei einem solaren Deckungsanteil von 23% im Fernwärmenetz Graz. Bei diesen Dimensionen liegt folglich das wirtschaftlich-technische Optimum der Anlage. Die folgende Abbildung zeigt dieses Optimum anhand eines Systemschemas. Die derzeitigen Berechnungen zeigen auch, dass konkurrenzfähige Preise mit abgeänderten Dimensionen möglich sind. Das Projekt ist hinsichtlich der Rahmenbedingungen somit flexibler als ursprünglich angenommen. Berücksichtigt man die vorherrschenden Bedingungen in Graz -wie die verfügbaren Flächen- so kann ein Kollektorfeld wirtschaftlich zwischen 150.000 m² und 650.00 m² Fläche einnehmen. Folglich sind die Rahmenbedingungen vor Ort neben den Systembegrenzungen errechnet in der Simulation die ausschlaggebenden Faktoren für die Realisierung der Anlage. Abbildung 6: Lastprofil der Grazer Fernwärme aufgeteilt nach dem Temperaturbedarf über ein Jahr Abbildung 7: Konzept Big Solar Graz – Schema des wirtschaftlichen und technischen Optimums [19] Als Beispiel wurde der Flächenbedarf genauer untersucht. Für 450.000 m² Kollektorfläche sind ausreichend Leerflächen im Umland des Netzes vorhanden. Ca. 300.000 m² Kollektoren könnten rechtlich und mit Rücksicht auf ökologische Bedingungen im Wasserschongebiet errichtet werden (die Solaranlage gefährdet das Gebiet nicht). Weiteres benötigtes Land kann zu marktüblichen Preisen für die landwirtschaftliche Nutzung erworben werden. Der Flächenbedarf des Speichers darf bei maximal 9,9 ha liegen. Sollte dieser Wert überschritten werden, kann das Projekt nur mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung realisiert werden. Grundsätzlich wird eine sehr kompakte Anordnung sämtlicher Komponenten angestrebt und Kollektorfelder sowie Speicher möglichst nahe an der Fernwärmeleitung zur optimalen Systemnutzung aufgestellt. 4 Ergebnisse der wirtschaftlichen Studie Wie bereits oben erwähnt, ist das System mit 450.000 m² Solarkollektorfläche wirtschaftlich optimal dimensioniert. Die gesamten Investitionskosten wurden auf 189 Mio. EUR geschätzt. Anhand der Investitionskosten und der Finanzierung wurde eine gesamtwirtschaftliche Analyse durchgeführt, die sich auf 30 Jahre bezieht. In dieser gesamtwirtschaftlichen Rechnung wurde mittels eines internen Berechnungstools die wirtschaftliche Machbarkeit des Konzeptes geprüft und bewertet. Auf Basis zahlreicher Einflussfaktoren wurden unter anderem die jährlichen Betriebskosten des Solarsystems, die Wärmeerlöse, Fremd- und Eigenkapitalzinsen errechnet, sowie auch der Netto-Cashflow, der Return on Investment (ROI), und der Net Present Value (NPV) ermittelt. Bei einem Wärmepreis von 35€/MWh mit einer jährlichen Preissteigerungsrate von 1,5% lässt sich ein ROI von 15,5 Jahre ableiten. Die Ergebnisse zeigen, dass das BIG Solar Graz Konzept aus technischer und wirtschaftlicher Sicht erfolgreich umsetzbar ist. Selbst bei Schwankungen bezüglich der Größe des Kollektorfeldes von 150.000 m² bis zu 650.000 m² (inklusive der Größenadaptierung des Speichers und der Absorptionswärmepumpen) ist das Projekt wirtschaftlich realisierbar. Abbildung 8:Ökonomische Kalkulation von verschieden großen Kollektorflächen (links) und Speichergrößen (oben); grüne Felder bedeutet niedrige Wärmegestehungskosten [20] 5 Fazit und Ausblick Das große Solarsystem birgt Vorteile für den Versorger und die Fernwärmekunden: • Wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit (trotz hoher Netztemperaturen in Graz) • Systemlösung für jederzeit verfügbare Wärme • Versorgungssicherheit • klimafreundliche Wärmeversorgung, keine Feinstaubbelastung (in Graz sehr wichtig) • Langfristige Preisstabilität • Refinanzierungskosten sind kalkulierbar, da sie unabhängig von der Entwicklung der Preise für fossile Energieträger sind Die Fernwärmeversorger und Partnerunternehmen entschieden sich für den Bau des BIG Solar-Systems und verhandelten Ende 2017 über die benötigte Landfläche von rund 100 ha. Darüber hinaus wird das Systemkonzept weiterentwickelt und die Strategie für Betrieb, Kontrolle und Sicherheitsaspekte ausgearbeitet. Auch die Vorbereitung von Genehmigungen und administrativen Verfahren wird fortgesetzt. [21] 22 ANHANG 2: SOLARTHERMISCHE ANLAGE SENFTENBERG 1. Motivation Die 25.000 Einwohner Stadt Senftenberg galt einst aufgrund ihrer großen Braunkohlevorkommen als Energiezentrum Brandenburgs. Die Bedeutung der Braunkohle nahm über die Jahre immer weiter ab und 1999 stellte der letzte Tagebaubetrieb der Region seinen Betrieb ein. Die Energiestrategie des Landes Brandenburg sieht vor, bis 2030 den CO2-Ausstoß gegenüber 1990 um 72% zu senken und den Anteil Erneuerbarer-Energien (EE) am Primärenergieverbrauch auf 32% zu steigern. Da der Wärmebedarf der Kommune den größten Anteil am Gesamtenergieverbrauch ausmacht, rückt im Leitbild „Energetische Zukunft Senftenberg 2030“ der Wärmesektor in den Fokus. Kernthema im Bereich Wärme des entwickelten Energiekonzepts, das kommunalen und regionalen Akteuren die Identifikation von Energieeinsparpotenzialen erleichtern soll, ist eine Solarthermieanlage [7]. Obwohl sich in Deutschland das Finden geeigneter Flächen und der Nachweis der Wirtschaftlichkeit häufig größere Herausforderungen darstellen [8], konnten diese in Senftenberg gelöst werden. Das rund 33 km lange, 10.000 Haushalte versorgende Fernwärmenetz (Jahresbedarf von rund 110 GWh bei einer Mindestlast von ca. 3,8 MW) wird deshalb seit 2016 auch durch die bis dahin größte Solarthermieanlage Deutschlands gespeist. 2. Auslegung, Vorgehen, Umsetzung Für die Solaranlage in Senftenberg wurde ein 8.300 m² großes Kollektorfeld aus 1.680 Röhrenkollektoren errichtet. Dieses liefert mit den durchschnittlichen 1.700 Sonnenstunden im Jahr 4GWh (≈4% des Jahresbedarfs) bei einer maximalen Leistung von 4,5 MW. Im Juli und August wird tagsüber (6h) sogar ein Überschuss (bis zu 20%) erzielt, weshalb die Solaranlage zu diesen Zeiten die alleinige Versorgung des Netzes übernehmen kann. Aufgrund der Wärmespeicherkapazität der gut 2.000 m³ Netzinhalt ist hierfür kein zusätzlicher Speicher notwendig. Das asymmetrisch verrohrte Kollektorfeld wurde streng graduell und exakt mathematisch dimensioniert und ist selbstbefüllend, -entlüftend und -abgleichend (siehe Abbildung 7). [8], [9] Abbildung 9: Momentaufnahme der Temperaturen im Kollektorfeld am 24.08.2016 [10] 23 Der Ringschluss zweier Netzzweige zur Anbindung ermöglicht es der Solaranlage aus der Mitte heraus in zwei Richtungen einzuspeisen und durch einen zusätzlichen, schaltbaren Bypass am Kraftwerk in Schwachlastzeiten das ganze Netz zu versorgen. Bei hohen Lasten oder in Zeiten niedriger Solareinstrahlung kann die Solarenergie auch zur Anhebung des Rücklaufes eingesetzt werden. 3. Ertrag Die im August 2016 in Betrieb genommene Anlage erreichte zu Beginn einen Tagesgewinn von bis zu 30 MWh und nach 14 Tagen schon 10% des garantierten Jahresertrags. In Abbildung 7 sind für den 01.06.2017 relevante Kennwerte eingetragen, die auf eine gute Performance an diesem Tag schließen lassen (Einspeisung von bis zu knapp 5 MW und insgesamt ca. 37 MWh kumuliert). Abbildung 10: Bester Tag im ersten Betriebsjahr 01.06.2017 [10] Doch auch unter nicht ganz so idealen Bedingungen, wie sie am 04.09.2016 eintraten (wolkig und am späten Vormittag Regen) erreicht die Solaranlage knapp 8h lang ihre Solltemperatur (3h VL, 5h RL Einspeisung) und erntete gute 8 MWh (siehe Abbildung 8). [8] 24 Abbildung 11: Tageswerte des 04.09.2016 [10] 4. Ziele Die bis dato sehr guten Erfahrungen beruhen auch auf einer guten Zusammenarbeit zwischen Bürgern und Kommune, die auch weiterhin sichergestellt werden soll. Die ins Leben gerufene Arbeitsgruppe „Energie“ strebt, innerhalb der vorhandenen Strukturen eine Vernetzung und größtmögliche Transparenz, sowie eine frühe Beteiligung der Bürger Senftenbergs, an. [7] 25 QUELLEN [1] Wissenschaftliche Begleitforschung zur Erarbeitung einer Energieeffizienz-Strategie Gebäude, Prognos/ifeu- Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg GmbH/IWU – Institut für Wohnen und Umwelt. Berlin/Heidelberg/Darmstadt, 2015 [2] Solar district heating guidelines – Collection of fact sheets, August 2012. http://solar-district-heating.eu/Portals/0/Factsheets/SDH-WP3-D31-D32_August2012.pdf [3] Technology Data Catalogue for Energy Plants. Danish Energy Agency and Energinet.dk. August 2016. Updated June 2017. https://ens.dk/en/our-services/projections-and-models/technology-data [4] SolnetBW, Solare Wärmenetze für Dabden-Württemberg. Grundlagen | Potenziale | Strategie, Juni 2015. http://solar-district-heating.eu/Portals/21/150701_SolnetBW_web.pdf [5] Technology Data for Energy Plants. Danish Energy Agency and Energinet.dk. May 2012. Updated 2015. https://ens.dk/en/our-services/projections-and-models/technology-data [6] Solar district heating guidelines Collection of fact sheets. http://solar-district-heating.eu/Documents/SDHGuidelines.aspx [7] Website der Agentur für Erneuerbare Energien unter Trägerschaft des Vereins Information und Kommunikation für Erneuerbare Energien e.V. http://www.kommunal-erneuerbar.de/de/energie-kommunen/energie-kommunen/senftenberg.html, zuletzt geprüft am 11.03.2018. [8] Die solarthermische Anlage Senftenberg R_Meisner 01.02.2016 [9] TRIALOG: PUBLISHERS Verlagsgesellschaft, http://www.transforming-cities.de/solarthermie-anlage-senftenberg/ zuletzt geprüft am 11.03.2018 [10] Senftenberg – Ergebnisse des ersten Betriebsjahres R_Meisner 2017 [11] Profeta et al., Präferenzen und Mehrzahlungsbereitschaften für Fernwärme aus erneuerbaren Energien in Deutschland, Frankreich und Österreich, in: Fernwärme + KWK – durch Forschung fit für die Zukunft, AGFW| Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e.V., Frankfurt April 2018

Julian Kuntze2023-03-22T11:50:53+01:00Sonntag, 1. April, 2018|

SolnetBWII Projekt-Flyer

Solare Wärmenetze für Baden-Württemberg SolnetBW ........................................................................... www.solnetbw.de ................................................................ Gefördert durch: ................................................................ LANDESZIEL SONNENENERGIE-DÖRFER Das Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept (IEKK) der Landesregierung Baden-Württemberg räumt der Solarthermie und speziell den solaren Wärmenetzen einen hohen Stellenwert ein. So ist ein Ziel des Landes, sogenannte ‘Sonnenenergie-Dörfer‘ zu fördern. Wärmenetze‘ nicht nur kommunale Wärmekonzepte und regionale Beratungswerden ergänzend zur Bundesförderung vom Land bezuschusst. Informationen zum Förderprogramm unter www.um.baden-wuerttemberg.de. Weitere Beratung bietet hierzu das Landeskompetenzzentrum Wärmenetze unter www.energiekompetenz-bw.de/waermenetze. ................ www.solnetbw.de .............................. UNSERE LEISTUNGEN Unterstützung von Kommunen, Wärmeversorgern, Energiegenossenschaften und lokalen Energieinitiativen aus Baden-Württemberg. Als Partner von SolnetBW II bieten wir Ihnen Informations- und Beratungsleistungen an. Durch unsere interdisziplinären Kompetenzen können wir Sie in folgenden Bereichen beraten bzw. Ihr Projekt entwickeln und begleiten – übrigens gerne in Kooperation mit Ihren Projektpartnern vor Ort: Übergeordnete Strategieentwicklung und Wärmeplanung Projektentwicklung, Analyse der technischen und wirtschaftlichen Machbarkeit Organisatorische Aspekte sowie Rechts- und Verwaltungsfragen Energiegenossenschaften Vermittlung kompetenter Planer und Anbieter www.solnetbw.de. ................ www.solnetbw.de ........................................................................................................................ Vorteile solarer Wärmenetze SOLARTHERMIE GROß GEDACHT SOLARE WÄRMENETZE IN BADEN-WÜRTTEMBERG Solarthermische Großanlagen, die in Wärmenetze eingebunden sind, tragen zur Wärmeversorgung von Quartieren, Dörfern oder Städten bei. Je nach Größe des gesamten Systems wird häug zwischen solarer Nah- und Fernwärme unterschieden. Die erforderlichen großen Kollektorfelder werden auf Freiächen installiert oder in Gebäudedächer integriert. Es kommen dabei Hochtemperatur- Flachkollektoren oder Vakuumröhrenkollektoren zum Einsatz. Dänemark ist Vorreiter bei dieser Technik. Dort sind solche Anlagen mit einer Leistung bis zu 100 Megawatt und Kollektorächen von jeweils 10.000, 50.000 und sogar über 100.000 Quadratmetern bereits vielerorts in Betrieb und liefern emissionsfreie Wärme für die kommunale Versorgung zu konkurrenzfähigen Kosten. Auch in Deutschland und anderen Ländern entstehen derzeit neue Anlagen. Emissionsfrei – Null Emissionen und 100 % erneuerbare Energien ergeben Nachhaltigkeit in der Wärmeversorgung Ausgereift und marktverfügbar – Know-how und Technologie aus Baden- Württemberg Technologieoen und zukunftsfähig – Solare Wärmenetze für Dörfer, Quartiere und Städte Lokale Wertschöpfung – Die Sonne schickt keine Rechnung und der Gewinn bleibt vor Ort Kostenstabil – Die Wärmegestehungskosten sind konkurrenzfähig, stabil und ab dem ersten Betriebstag für die nächsten 25 Jahre bekannt Überall verfügbar – Solarenergie ist unbegrenzt und praktisch überall in Europa nutzbar in Betrieb derzeit insgesamt ca. 23.670 m² in Planung/Realisierung derzeit insgesamt ca. 5.200 m² in Vorbereitung derzeit insgesamt ca. 30.400 m² Crailsheim 7.300 m² Neckarsulm 5.670 m² Friedrichshafen 4.050 m² Stuttgart Burgholzhof 1.630 m² Eggenstein 1.600 m² Esslingen 1.330 m² Büsingen 1.090 m² Stuttgart Brenzstraße 1.000 m² Freiburg-Gutleutmatten 2.000 m² in Vorbereitung 6 Anlagen mit ca. 30.400 m² Randegg 2.000 m² Radolfzell-Liggeringen 1.200 m² Die Karte zeigt solare Wärmenetze in Baden-Württemberg, die in Betrieb, in Realisierung und in Vorbereitung sind. Im Vergleich dazu benden sich bundesweit aktuell solare Wärmenetze mit einer Kollektoräche von insgesamt ca. 50.200 m² in Betrieb. Stand: Sept. 2017, Quelle: Solites ........................................................................................................................ www.solnetbw.de ................................................................ FLÄCHENFINDUNG IM FOKUS Kriterien für ein Flächenscreening Folgende Schritte haben sich bewährt: Bereits zu Projektbeginn ein systematisches Flächenscreening anhand energiewirtschaftlicher, politischer sowie rechtlicher Kriterien durchführen Eine frühzeitige Beteiligung von Behörden, Bürgern und weiteren Akteuren Die Entwicklung eines ökologischen Nutzungskonzepts für die Flächen, auf denen die Solarkollektoren errichtet werden Mehrfachnutzung von Flächen – Multicodierung MODELLREGIONEN UND MODELLKOMMUNEN IN BADEN-WÜRTTEMBERG Im Rahmen des Vorhabens SolnetBW II soll durch die Begleitung und Entwicklung der Modellregionen Neckar-Alb und Oberschwaben sowie weiterer Modellkommunen Transformationswissen hin zu einer nachhaltigeren Wirtschaft und Gesellschaft erarbeitet werden. Das heißt gemeinsam mit den lokalen Akteuren vor Ort und deren Know-how werden innovative Lösungsansätze für die Wärmewende entwickelt. Themenschwerpunkte des Vorhabens: Abbau von Hemmnissen zur Flächenverfügbarkeit für solarthermische Großanlagen Findung praktischer Lösungsansätze für Umsetzungsprobleme von solaren Wärmenetzsystemen mit Wärmespeichern als Voraussetzung für die Sektorkopplung Energiewirtschaftliche Systembetrachtung Anbahnung und Ausbau von Wärmenetzen als Voraussetzung für die Einbindung großer solarthermischer Anlagen Darüber hinaus Aufbau eines Schulungsangebots für Planer in Kooperation mit der Ingenieurkammer Baden-Württemberg Kommunikation vor Ort Flächenndung mittels Screening Recht Vorzugsflächen Politik Energiewirtschaft Wärmedichten/Abnehmer Entfernung zum Wärmenetz Geographische Lage Geeigneter Ort der Einbindung Integration in bestehende Planungen prüfen Kompensation Verfahren Anwohner, Gewerbe, Wohnungsbau, Naturschutz, Landwirtschaft, Flächenkonkurrenzen Konfliktpunkte Eigentum Raumordnung Bauleitplanung Fachplanung, z.B. Schutzgebiete Fachrecht, z.B. Artenschutz Konversionsächen Deponien und Halden Entlang von Verkehrswegen Intensiv bewirtschaftete Ackerächen Große Infrastrukturen Multicodierung ........................................................................... DAS VORHABEN SOLNETBW II Steinbeis Forschungsinstitut für solare und zukunftsfähige thermische Energiesysteme (Koordination) Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH Institut für Energiewirtschaft und Rationelle Energieanwendung der Universität Stuttgart AGFW-Projektgesellschaft für Rationalisierung, Information und Standardisierung mbH HIR Hamburg Institut Research gGmbH www.solnetbw.de und www.solare-fernwaerme.de Oliver Miedaner, Solites, www.solites.de Kontakt-E-Mail: info@solites.de Gefördert mit Mitteln des Landes Baden-Württemberg durch den beim Karlsruher Institut für Technologie eingerichteten Projektträger. Die alleinige Verantwortung für den Inhalt dieser Publikation liegt bei den AutorInnen. Sie gibt nicht unbedingt die Meinung des Fördermittelgebers wieder. Weder der Fördermittelgeber noch die AutorInnen übernehmen Verantwortung für jegliche Verwendung der darin enthaltenen Informationen. Version Januar 2018 Das Vorhaben wird bearbeitet in Kooperation mit: Regionalverband Neckar-Alb Ingenieurkammer Baden-Württemberg Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (KNE) gGmbH Internet: Kontakt: SolnetBW II wird im Rahmen des Programms Trafo BW durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft gefördert. Die Projektpartner sind: Gefördert durch: Energieagentur Ravensburg gGmbH Energieagentur Main-Tauber-Kreis GmbH KEK - Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur gGmbH

Julian Kuntze2023-03-22T11:50:53+01:00Montag, 1. Januar, 2018|

SDHp2m Broschüre

www.solar-district-heating.eu Gefördert durch Im Zuge der Energiewende unterliegt auch der Wärmesektor einem Wandel, wobei die Wärmeversorgung durch Wärmenetze und der Einsatz solarthermischer Anlagen eine entscheidende Rolle spielen werden. Wärmenetze bieten eine gute Möglichkeit, um die Energieeffizienz in städtischen Gebieten zu steigern und regenerative Energien in die Wärmeversorgung einzubinden. Solarthermie ist emissionsfrei, vollständig erneuerbar, in ganz Europa verfügbar und langfristig kostenstabil. Solare Wärmenetze – im Englischen Solar District Heating (SDH) – sind eine bewährte und zuverlässige Technologie. Betreiber und Industrieexperten haben über 20 Jahre lang Erfahrungen bezüglich Entwicklung, Betrieb und Wartung von solaren Wärmenetzen gesammelt. In den letzten zehn Jahren ist das Interesse an einem wirtschaftlichen Einsatz von solaren Wärmenetzen gewachsen. Bis heute wurden in Europa bereits 300 Kollektorfelder mit jeweils über 350 kW thermischer Leistung in Betrieb genommen, insgesamt beträgt die installierte thermische Leistung 1.100 MW. Der Markt für Solarthermie erlebte in den letzten Jahren einen Boom in Dänemark, wächst aber auch in Österreich, Deutschland und Schweden stetig. In den letzten fünf Jahren betrug das jährliche Marktwachstum mehr als 35%. Weitere europäische Länder folgen diesem Trend. Schlüsselfaktoren für den Erfolg solarer Wärmenetze sind neben einem günstigen Marktumfeld auch effektive Unterstützungsmaßnahmen. Innerhalb des Projektes SDHp2m, das durch das Programm Horizon 2020 der EU gefördert wird, erarbeiten Landesregierungen in Deutschland und Europa gemeinsam mit führenden Expertinnen und Experten aus den Bereichen Wissenschaft, Wirtschaft und Industrie regulatorische und marktunterstützende Maßnahmen für solare Wärmenetze. Die entwickelten Maßnahmen werden in dieser Veröffentlichung beschrieben. Sie können und sollen als Vorbild für Initiativen in anderen europäischen Ländern dienen. Solare Wärmenetze – ein wichtiger Baustein für die Energiewende in Europa Die Vielseitigkeit und Vielfalt solarer Wärmenetze Stadtquartiere Lokale Wärmenetze sind eine gute Option für die Wärmeversorgung von Stadtgebieten, sowohl bei Neubau- als auch bei Sanierungsgebieten. Der solare Anteil beträgt bis zu 20% der Gesamtwärmeversorgung und kann durch die Einbindung von saisonalen Wärmespeichern auf 50% erhöht werden. In Crailsheim wird das Gebiet Hirtenwiesen II seit 2012 durch 7.500 m² Kollektoren und Erdsondenwärmespeicher zu 50% mit Solarwärme versorgt. Solare Wärmenetze können nicht nur kleine Gemeinden sondern auch ganze Städte mit Wärme versorgen – dies gilt sowohl für Neubauten, als auch für den Gebäudebestand. Ländliche Regionen Die Versorgung von kleineren Städten und Gemeinden in ländlichen Regionen mittels Wärmenetz ermöglicht einen raschen Übergang zur Nutzung lokaler regenerativer Energiequellen. In Büsingen erzeugen im Sommer Solarkollektoren mit einer Kollektorfläche von 1.090 m2 genug Wärme für 100 Gebäude und vermeiden somit einen unwirtschaftlichen Teillastbetrieb der Biomasseheizkessel. Das Wärmenetz ist seit 2013 in Betrieb. Urbane Regionen und Städte In den großen Fernwärmeversorgungsnetzen von Städten kommt häufig noch fossile Kraft-Wärme-Kopplung zum Einsatz. Sofern geeignete Flächen entwickelt werden können, ist die dezentrale Einbindung großflächiger Solaranlagen eine Möglichkeit, den Anteil an regenerativer Energie in diesen Wärmenetzen zu erhöhen. In Graz beispielsweise speist ein über 16.500 m2 großes Kollektorfeld erneuerbare Wärme in das städtische Fernwärmenetz ein. Innovative Wärmenetze mit Sektorkopplung Große Solarthermieanlagen können auch in Kombination mit anderen Technologien zur Wärmeerzeugung verwendet werden. Einige solcher innovativen Wärmenetze sind in Dänemark bereits in Betrieb. Das Wärmenetz in Gram hat eine 44.800 m2 große Solarthermieanlage, eine Wärmepumpe, gasbetriebene Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen, Power-to-Heat und fossile Spitzenlastheizkessel. Zudem ist ein thermischer Speicher mit 122.000 m3 Volumen integriert, welcher einen flexiblen Einsatz der Erzeuger ermöglicht. Vallda Heberg, Schweden Büsingen, Deutschland Graz, Österreich Gram, Dänemark Die Landesregierungen sind die idealen Ansprechpartner bei der Unterstützung der Entwicklung von solaren und erneuerbaren Wärmenetzen. Meist verfügen sie über Kompetenzen und Möglichkeiten, welche den kleineren Gemeinden so nicht zur Verfügung stehen, und können den lokalen Markt direkt beeinflussen. Dies erleichtert die Zusammenarbeit und gewährleistet einen kohärenten politischen Rahmen. Die Landesregierungen der drei Fokusregionen Thüringen in Deutschland, Steiermark in Österreich und Auvergne-Rhône- Alpes in Frankreich sind Partner des Projektes SDHp2m. In sechs Nachfolger-Regionen aus Bulgarien, Deutschland, Italien, Polen und Schweden sind die Landesbehörden durch Teilnahmeerklärungen eingebunden und werden durch beratende Partner unterstützt. „Die Klimaschutzziele der EU erfordern eine konsequente Umstellung von fossilen hin zu regenerativen Energien. Solarenergie ist die eine regenerative Energiequelle, welche nahezu unerschöpflich zur Verfügung steht. Ihre Nutzung in solarthermischen Anlagen ist effizient und kann durch netzgebundene Wärmeversorgung große Verbreitung finden. Deshalb unterstützen wir als Landesregierung solare Wärmenetze, wo wir können.“ Die Steiermark – ein Spitzenreiter bei der Integration von Solarthermie in ländlichen und städtischen Wärmenetzen Einbindung Erneuerbarer in Wärmenetze und Flexibilisierung der Wärmeerzeugung In einigen europäischen Ländern führen sinkende und schwankende Strompreise zu geringeren Betriebszeiten der KWK-Anlagen, die meist die Hauptwärmeerzeuger in Fernwärmenetzen darstellen. Solarthermie kann Lücken in der Wärmeversorgung schließen und Wärmespeicher flexibilisieren das gesamte System. In dem Projekt Big Solar Graz soll bspw. Solarthermie 20% des Wärmebedarfs im Netz bereitstellen und die nachhaltige Wärmeerzeugung sichern. Anton Lang – Landerat der Steiermark für Umwelt und regenerative Energien Regionen stehen vor Herausforderungen bezüglich einer zukunftsfähigen Wärmeversorgung und Solarthermie bietet eine ideale Möglichkeit diesen zu begegnen. Gemeinsame Herausforderungen auf regionaler Ebene Verfügbare Flächen Auf einem Hektar Land produziert eine Solarthermieanlage bis zu 2 GWh Wärme pro Jahr. Somit ist dies die ertragreichste Möglichkeit, Landfläche zur Wärmegewinnung zu nutzen. Die Herausforderung – vor allem in städtischen Gebieten – liegt jedoch darin, diese Fläche in unmittelbarer Nähe zum Wärmenetz zu finden. In der Steiermark wurde ein Arbeitskreis gegründet, um Lösungen für diese Problematik zu entwickeln. Auch das Planungsamt hat das Thema aufgegriffen. In Hamburg wurde ein Handbuch für die Mehrfachnutzung von Flächen erstellt. Innovative Politik und Finanzierung Der Erfolg in Dänemark und Schweden zeigt, dass geeignete regulatorische Maßnahmen und Marktbedingungen sowie Finanzierungsmöglichkeiten die weiträumige Anwendung von netzgebundener regenerativer Wärme- und Kälteversorgung unterstützen können. Mit einer umfassenden Strategie, welche die Politik und deren Gesetze sowie Wirtschaft und Markt einbezieht, können förderliche Rahmenbedingungen für den Einsatz regenerativer Energien und insbesonder großflächiger Solarthermieanlagen in Wärmenetzen geschaffen werden. Erfolgsfaktoren sind: • Kohärente Politik für regenerative netzgebundene Wärme- und Kälteversorgung • Effiziente und effektive Regulierungen und Genehmigungsverfahren • Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten und geeignete Fördermaßnahmen • Innovative Geschäftsmodelle „Der Entwurf zum ersten Klimagesetz der neuen Bundesländer ist ein starkes Signal, welches die inhaltliche Ausrichtung der Thüringer Energieversorgung hin zu Energieeffizienz und erneuerbaren Energien wie der Solarthermie vorgibt. Im Rahmen einer breiten öffentlichen Diskussion wird derzeit zudem die Integrierte Energie- und Klimaschutzstrategie erarbeitet, welche konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der regionalen Klimaschutzziele zusammenstellt. Die Stärkung von Wärmenetzen mit erneuerbaren Energien wie der Solarthermie spielt dabei eine besondere Rolle.“ Regulatorische und marktunterstützende Maßnahmen Thüringens Anja Siegesmund – Umweltministerin in Thüringen Das Land Thüringen stellt regionalen Akteuren für die Planung und Umsetzung von Wärmeprojekten auch finanzielle und inhaltliche Unterstützung bereit: • Mit dem Green Invest Programm bietet das Land Thüringen finanzielle Zuschüsse für Beratungsdienstleistungen, Machbarkeitsstudien Demonstrationsvorhaben für Wärmenetze und regenerative Energien in Unternehmen an. • Die Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur bietet Kommunen und anderen regionalen Akteuren wie z.B. Genossenschaften Unterstützung bei der Initiierung und Entwicklung von Projekten mit erneuerbaren Energien an. • Die Broschüre „Zukunft Sonne“ beinhaltet drei Fallstudien und einen Fragen-Antworten-Katalog, der mit regionalen Akteuren erstellt wurde. „In der Anfangsphase des Projektes haben wir die Anforderungen der Marktakteure an die Politik und Planung, Kommunikation, Technologie und die Kosten für solare Wärmenetze identifiziert. Um diesen gerecht zu werden, haben wir mit Unterstützung der Akteure einen Aktionsplan entworfen, der in Zusammenarbeit mit dem regionalen Amt für Energie und Umwelt und dem nationalen Solarenergieinstitut umgesetzt wird. Die aktuellen Fallstudien für drei Wärmenetze haben bereits großes Interesse hervorgerufen und führen möglicherweise zu Folgeprojekten. Durch dieses Projekt erwarten wir in Auvergne-Rhône-Alpes eine Zunahme an Wärmenetzen mit solarer Wärme.“ Auvergne-Rhône-Alpes: Wir kennen die Bedürfnisse unserer Marktakteure Eric Fournier – Vizepräsident für Umwelt, nachhaltige Entwicklung, Energie und Regionalparks in Auvergne-Rhône-Alpes Erfolgreiche Marktunterstützung Durch geeignete Unterstützungsmaßnahmen kann der Bogen zwischen Politik und Markt erfolgreich gespannt werden. Ziel muss sein, alle Interessensgruppen zusammenzubringen: zum einen regionale Behörden, Kommunen und Finanzinstitute und zum anderen Betreiber von Wärmenetzen, Ingenieurbüros, aber auch Energiegenossenschaften und Fachfirmen für Energiemanagement und Kundenbetreuung. Eine detaillierte Analyse des Marktes und die Ansprache und Unterstützung der Investoren sind geeignete Methoden, die Verbreitung von solaren Wärmenetzen in regionale Märkte voranzutreiben. • Besichtigung bestehender Anlagen: Nichts ist überzeugender als eine Führung durch eine bestehende Anlage und der direkte Austausch mit den Personen vor Ort. • Capacity Building: Workshops, Schulungen und Leitfäden bündeln die gesammelten Erfahrungen und stehen langfristig öffentlich zur Verfügung. • Machbarkeitsstudien: Die Analyse einer realen Situation ist ein wichtiges Hilfsmittel für die Implementierung dieser Technologie. Die Studien geben den Verantwortlichen Anhaltspunkte zur Planung und ermöglichen eine Bewertung der technischen und wirtschaftlichen Machbarkeit solarer Wärmenetze in einer Region. • Kommunikation: Der Kontakt zu den BürgerInnen und der Austausch mit Interessengruppen schafft eine öffentliche Akzeptanz für regenerative Wärmenetze und erhöht die Bürgerbeteiligung. Wie kann der Markt unterstützt werden Französische Gruppe besichtigt Büsingen Nutzen Sie die verfügbare Expertise Internationale Konferenz in Hamburg Auch wenn sich europaweit die lokalen Rahmenbedingungen unterscheiden, so stehen die Länder doch vor ähnlichen Aufgaben bei der Wärmewende. Die in intensiver Zusammenarbeit vieler europäischer Regionen entstandenen Ergebnisse stehen in einem Wissensportal unter www.solare-waermenetze.de zur Verfügung. Drei Leitfäden beantworten grundlegende Fragen: 1. Energiedörfer – Umsetzung von neuen solaren Wärmenetzen kombiniert mit Biomasse 2. Einbindung von Solarthermie in biomassebasierte Wärmenetze 3. Einbindung von Solarthermie in bestehende städtische Fernwärmesysteme Solar und Biomasse in Eibiswald, Österreich In Deutschland und Österreich wird die Entwicklung solarer Wärmenetze vielfältig unterstützt: • auf nationaler Ebene durch das Projekt Solnet 4.0 • in Baden-Württemberg durch das Projekt SolnetBW II • In Hamburg, Thüringen und der Steiermark durch das europäische Horizon 2020-Projekt SDHp2m Viele solare Wärmenetze in Deutschland und Österreich werden als Bioenergiedörfer realisiert. Eine wichtige Entwicklung war im Jahr 2016 auch die Umsetzung der Solarthermieanlage in Senftenberg, die aus rein wirtschaftlichem Interesse der Stadtwerke Senftenberg in das Fernwärmenetz integriert wurde. Was Sie auch vorhaben, die AnsprechpartnerInnen von AGFW, Hamburg Institut und Solites beraten gerne Ihr konkretes Projekt und informieren über weitere Initiativen (Kontakt: helpdesk@solare-waermenetze.de). www.solar-district-heating.eu Kontaktieren Sie uns und profitieren Sie von unserem starken nationalen und internationalen Netzwerk! Auf unserer Website finden Sie weitere hilfreiche Dokumente, Tools sowie aktuelle Informationen rund um das Themengebiet solare Wärmenetze. Mit unserer langjährigen Erfahrung können wir Sie bei Ihrem Projekt unterstützen! Besuchen Sie uns auf: www.solare-waermenetze.de Ihr Ansprechpartner: Impressum Herausgeber und Projektkoordinator: Solites - Steinbeis Forschungsinstitut für solare und zukunftsfähige thermische Energiesysteme Meitnerstr. 8, 70563 Stuttgart, Germany, info@solites.de, www.solites.de Mit Unterstützung der Projektpartner: Durchführende Landesregierungen: Beratende Partner: Unterstützung: Dieses Projekt wird durch das Forschungs- und Innovationsprogramm Horizon 2020 der Europäischen Union gefördert (Förderkennzeichen 691624) Die alleinige Verantwortung für den Inhalt dieser Publikation liegt bei den AutorInnen. Sie gibt nicht unbedingt die Meinung der Fördermittelgeber wieder. Weder die Fördermittelgeber noch die AutorInnen übernehmen Verantwortung für jegliche Verwendung der darin enthaltenen Informationen. Bilderrechte: Anton Lang: Siegfried Gallhofer, Anja Siegesmund: photograph-erfurt.de, Eric Fournier: Juan Robert, Région Auvergne Rhône-Alpes, Solites, Ritter XL Solar, Jan-Olof Dalenbäck, SOLID, Gram Fjernwärme, Guido Bröer (Solarthemen)

Julian Kuntze2023-03-22T11:50:53+01:00Montag, 1. Januar, 2018|

Rahmenbedingungen Hamburg

Rahmenbedingungen Hamburg Open preview

Julian Kuntze2023-03-22T11:50:53+01:00Sonntag, 1. Januar, 2017|

Zukunft Sonne

Zukunft Sonne! Solarthermie und Fernwärme: Ein Wegweiser für die Praxis. 2 Auftraggeber: Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz Bearbeitet von: Steinbeis Transfer GmbH Willi-Bleicher-Straße 19 , 70174 Stuttgart Ausführende Stelle: Solites – Steinbeis Forschungsinstitut für solare und zukunftsfähige thermische Energiesysteme Meitnerstraße 8, 70563 Stuttgart Tel. +49 711 6732000-0 E-Mail info@solites.de Oktober 2016 3 Inhalt Fragen-Antworten-Katalog Solarthermie und Fernwärme 4 Fallstudie Solare Fernwärme Erfurt 24 1 Kurzfassung 25 2 Hintergrund 25 3 Ausgangssituation 26 4 Integration der Solarthermie 28 4.1 Variante Solare Fernwärme 29 4.2 Variante Niedertemperaturnetz 29 5 Ergebnisse 29 6 Wirtschaftlichkeit 31 7 Flächeneignung 32 8 Bürgerbeteiligung und Geschäftsmodelle 32 Fallstudie Solare Fernwärme Sondershausen 34 1 Kurzfassung 35 2 Hintergrund 35 3 Ausgangssituation 36 4 Integration der Solarthermie 38 5 Ergebnisse 39 6 Wirtschaftlichkeit 43 7 Flächeneignung 45 8 Bürgerbeteiligung und Geschäftsmodelle 45 Fallstudie Solare Nahwärme Gemeinde Werther (LandKreis Nordhausen) 46 1 Kurzfassung 47 2 Hintergrund 47 3 Ausgangssituation 48 4 Integration der Solarthermie 50 5 Ergebnisse 51 6 Wirtschaftlichkeit 54 7 Flächeneignung 55 8 Bürgerbeteiligung und Geschäftsmodelle 56 9 Replikationspotenzial 56 Literaturverzeichnis 58 4 Fragen-Antworten-Katalog Solarthermie und Fernwärme Erstellt im Rahmen des Arbeitskreises 1 „Optionen der Integration von Solarthermie in Wärmenetzen“ der Thüringer Solarthermie-Initiative1 1 Die Beantwortung der Fragen erfolgte durch Experten der FH Nordhausen - Institut für Regenerative Energietechnik, des Hamburg Instituts, Solites sowie der TU Ilmenau - Fachgebiet Thermo- und Magnetofluiddynamik in enger Abstimmung mit Abteilung 3 Energie und Klima des TMUEN (Referat 33) 5 Die Solarthermie-Initiative und der Fragen-Antworten-Katalog Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) verfolgt mit der verstärkten Nutzung von erneuerbaren Energien zur Wärmeerzeugung einerseits und der Senkung des Wärmebedarfs in Thüringen andererseits eine Doppelstrategie. Über innovative Lösungsansätze im Gebäudebestand und in Quartieren wird angestrebt, dauerhaft sozial verträgliche Wärmepreise zu sichern. Um die vorhandenen Chancen und Möglichkeiten stärker im öffentlichen Bewusstsein zu verankern, sollen zugleich Vorhaben mit Vorbildwirkung z.B. von Kommunen oder Bürgergenossenschaften unterstützt werden. Zur Erreichung der genannten Ziele wurden in der Vergangenheit bereits zahlreiche Maßnahmen in Angriff genommen. Unter anderem erfolgte die Durchführung eines Energiemonitorings für Thüringen, dessen Abschlussbericht konstatiert, dass bei der Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien in Thüringen die Biomassepotenziale praktisch ausgeschöpft, jedoch bei der Solarthermie sowie der Erd- und Umgebungswärme bisher ungenutzte Leistungskapazitäten vorhanden sind. Mit Blick auf die Potenziale der Solarthermie wurde daher im Februar 2014 die Solarthermie-Initiative Thüringen auf den Weg gebracht, deren Bausteine beispielsweise die Einführung eines methodischen Systems zur wärmeenergetischen Analyse von quartiersbezogenen Stadtstrukturen, das die Bereitstellung von Werkzeugen für die kostengünstige und zielgenaue Erstellung von Wärmekonzepten besonders in kleineren Kommunen ermöglicht, oder die Durchführung von thematisch verschiedene Arbeitskreisen sind. In mit den Arbeitskreisen verbundenen Workshops, die Aspekte der Integration von Solarthermie in bestehenden oder neuen Wärmenetzen sowie bei Bestandsgebäuden thematisieren, können Vertreter von Kommunen, Stadtwerken sowie Wohnungswirtschaftsunternehmen gemeinsam mit Wissenschaftlern und Experten systemische Ansätze diskutieren und Erfahrungen austauschen. Im Rahmen des Arbeitskreises „Optionen der Integration von Solarthermie in Wärmenetzen (Bestand und Neubau)“, der Aspekte zur Markteinführung von solaren Nah- und Fernwärmeanlagen diskutiert, entstand 2014 die Idee, konkrete Fragen von Marktakteuren zu einem Fragenkatalog zum Thema solare Nah- und Fernwärme zusammenzustellen und diesen von einem Expertenteam beantworten zu lassen. Der daraus entstandene Fragen-Antworten-Katalog liegt nun in seiner Endfassung vor und soll einen Anteil hinsichtlich der zukünftigen Umsetzung von Solarthermie-Projekten kombiniert mit Fern- und Nahwärmenetzen in Thüringen beitragen. Inhaltliche Anmerkungen vorab: Es gibt eine große Bandbreite an Typen der solaren Nah- und Fernwärme, beginnend mit kleinen Wärmenetzen zur Objekt-, Quartiers- oder Siedlungsversorgung, über Wärmenetze in ländlichen Energiedörfern bis hin zu Fernwärmenetzen in Klein-, Mittel- und Großstädten. Unterschieden werden insgesamt sieben Grundkonfigurationen der solaren Nah- und Fernwärme, die erfreulicherweise fast alle auf internationaler Ebene realisiert und erprobt sind1: 1. Solare Wärmenetze zur Quartiersversorgung 2. Solare Wärmenetze mit Langzeitwärmespeicher und hohen solaren Deckungsanteilen für Wohngebiete und Quartiere 3. Dezentral eingebundene Solaranlagen in Quartieren (Beispiel SE) 4. Solare Wärmenetze für Dörfer und Kleinstädte (Beispiele DK, AT und DE) 5. Mittelgroße solare Fernwärmesysteme mit gekoppelter Strom- und Wärmeerzeugung (Smart District Heating, Beispiel DK) 6. Dezentral in städtische Fernwärmesysteme eingebundene solarthermische Großanlagen (Beispiel AT) 7. Zentral in städtische Fernwärmesysteme eingebundene solarthermische Großanlagen (Fallstudie) 1 Details hierzu siehe Präsentation von Solites während des Workshops des TMWAT am 22.5.14, Präsentation zu beziehen über TMUEN, Abteilung 3 Energie und Klima, Referat 53/E Erneuerbare Energien 6 Ein Teil der im nachfolgenden Fragen-Antworten-Katalog formulierten Fragen bezieht sich nicht unmittelbar auf die Einbindung der Solarthermie in Wärmenetze. Sie sind allgemeiner Natur oder beziehen sich auf solarthermische Trinkwassererwärmung bzw. Heizungsunterstützung im Geschosswohnungsbau oder sogar im Ein- und Zweifamilienhaus. In Verbindung mit Wärmenetzen muss die Solarthermie als eine weitere Wärmeerzeugungstechnologie wie Kraftwärmekopplung oder Holzhackschnitzelkessel verstanden werden, die grundsätzlich in der gesamten Breite der Wärmenetzanwendungen eingesetzt werden kann. Dies umfasst die Integration in die städtische Fernwärme, die Integration in die vielfach entstehenden Wärmenetze von „Energiedörfern“ und die klassische solare Nahwärme für Neubau- oder Sanierungsquartiere und auch die Einbindung in Subnetze. Die Solarthermieanlagen werden bei Kombination mit Wärmenetzen in den meisten Fällen mit den erforderlichen Speichern direkt am Standort der Heizwerke/Heizzentralen installiert. Einbau und Betrieb der Solaranlage wirken sich also nicht auf die versorgten Gebäude direkt aus. Aus prinzipiellen Erwägungen wurden nachfolgend auch die Fragen beantwortet, die sich nicht unmittelbar auf die Fernwärme beziehen, die betreffenden Antworten wurden jedoch gekennzeichnet. Fragen-Antworten-Katalog – Solarthermie und Fernwärme 7 Antworten von Solites zu Fragen aus wirtschaftlicher Sicht und technisch-wirtschaftlicher Sicht 1. Möglichkeiten der Förderung Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) bietet über das Marktanreizprogramm (MAP) zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt eine Regelförderung an. Diese kann über das KfW-Programm „Erneuerbare Energien Premium 271“ bei der Umsetzung folgender Maßnahmen abgerufen werden: > Große Solarwärmeanlagen ab 40 m² Bruttokollektorfläche, die ihre Wärme überwiegend einem Wärmenetz zuführen, werden über ein KfW-Darlehen mit einem Tilgungszuschuss von bis zu 40 % der Investitionskosten gefördert. Der Kredithöchstbetrag beträgt in der Regel maximal 10 Mio. € pro Vorhaben. > Wärmenetze, die überwiegend Wärme für den Gebäudebestand bereitstellen, werden mit einem Tilgungszuschuss von 60 € je errichtetem Meter Trassenlänge gefördert. Dabei muss die verteilte Wärme zu gewissen Anteilen aus erneuerbaren Energien gewonnen werden und der Mindestwärmeabsatz 500 kWh pro Trassenmeter und Jahr betragen. Der Förderhöchstbetrag beträgt 1 Mio. €. Darüber hinaus werden Hausübergabestationen in Bestandsgebäuden mit 1800 € je Station gefördert. > Für Wärmespeicher mit einem Speichervolumen über 10 m³ beträgt der Tilgungszuschuss 250 € je m³ sofern sie überwiegend aus erneuerbaren Energien gespeist werden. Dabei ist die Förderung auf 30 % der für den Wärmespeicher nachgewiesenen Nettoinvestitionskosten beschränkt. Der maximale Tilgungszuschuss je Wärmespeicher beträgt 1 Mio. €. Die Förderung kann auch von einem Energiedienstleistungsunternehmen in Anspruch genommen werden. Für besonders innovative Projekte und Demonstrationsvorhaben besteht die Möglichkeit der Forschungsförderung durch das BMWi. 2. Kennzahlen zur Darstellung der Wirtschaftlichkeit? Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung erfolgt in der Regel über die Ermittlung der Wärmegestehungskosten für die Solarwärme. Dabei wird die Kostenberechnung mit der Annuitätenmethode durchgeführt, welche sich an die VDI 2067 anlehnt. Die bei der Berechnung über den Betrachtungszeitraum anfallenden Kosten untergliedern sich in kapitalgebundene-, bedarfsgebundene-, betriebsgebundene- und in sonstige Kosten. Betrachtet werden die Mehrkosten durch die Solaranlage. Des Weiteren werden neben dem Kapitalzinssatz auch Preissteigerungsfaktoren, wie z.B. für Betriebsenergie, Inflation etc., berücksichtigt. Das Verhältnis aus den jährlichen Gesamtkosten und der jährlich in das Wärmenetz abgegebenen solaren Nutzwärmemenge ergibt die Wärmegestehungskosten in Euro je MWh. Bei günstigen Konfigurationen werden heute Wärmegestehungskosten unter 50 €/MWh erreicht (netto, ohne Förderung). Die Kostenstruktur bei großen Solarthermieanlagen bietet den Vorteil einer langfristigen Absicherung der Wärmegestehungskosten, da der Anteil der Kapitalkosten überwiegt und die Wärmegestehungskosten somit bereits am ersten Tag für die restliche Betriebsdauer kalkuliert werden können. 3. Wird durch Einbindung von Solarwärme eine bestehende KWK-Wärmeerzeugung (aus fossilen oder regenerativen Energieträgern) verdrängt und wird dies akzeptiert werden? Fernwärmenetze werden in der Regel mit Wärme aus Heizkraftwerken, Heizwerken oder industrieller Abwärme betrieben. Die Einsatzplanung der einzelne Wärmeerzeuger leitet sich in der Regel aus der geordnete Jahresdau8 erlinie der Wärmelast und aus der Art der Erzeuger (Grund-, Mittel- und Spitzenlasterzeuger), externen Betriebsvorgaben (z.B. Muss-Betrieb bei Müllverbrennungsanlagen) sowie einer übergeordneten wirtschaftlichen Optimierung ab. Für die KWK haben sich insgesamt die Rahmenbedingungen aufgrund des Verfalls der Stromerlöse verschlechtert. In der Praxis heißt das insbesondere für die gasbasierte KWK, dass die Laufzeiten stark zurückgehen, weshalb vermehrt fossile Heizkessel eingesetzt werden. Für die Technologien der erneuerbaren Wärmeerzeugung eröffnen sich hier Möglichkeiten. Mit entsprechenden Speichern kann die Solarthermie auch so betrieben werden, dass sie vorrangig Fernwärme aus Heizkesseln verdrängt. Die jeweilige Situation ist für die existierenden Fernwärmesysteme sehr spezifisch und muss im Einzelfall geprüft werden. Kriterien für den Einsatz der Solarthermie sind in der Regel eine Steigerung der Gesamteffizienz des Systems, die Wirtschaftlichkeit sowie auch lokal- und regionalpolitische Vorgaben bezüglich des Umweltund Klimaschutzes. 4. Gibt es erfahrene Finanzierer? Über das o.g. KfW-Förderprogramm steht die KfW-Bank als Finanzinstitution zur Verfügung. Die professionellen Systemanbieter haben langjährige Erfahrung bei der Finanzierung von solarthermischen Großanlagen. Diese bieten die Anlagen auch schlüsselfertig oder im Contracting an. Eine weitere Möglichkeit sind Bürgerfinanzierungsmodelle, für die solarthermische Großanlagen aufgrund des positiven Images besonders geeignet sind. 5. Welche Speicherart ist am wirtschaftlichsten (Neubau)? Die Wahl des Speichertyps hängt wesentlich von der Art der Anwendung, der Systemeinbindung und einer Vielzahl von örtlichen Anforderungen und Begebenheiten ab, so dass diese Antwort nicht allgemeingültig beantwortet werden kann. Pufferspeicher bis 500 m³ wurden in realisierten Projekten wurden mehrfach als Betonbehälterspeicher mit spezifischen Kosten < 500 €/m³ realisiert. Bei großen Wärmespeichern mit > 2000 m³ wurden mehrere in den Untergrund integrierte Speichertechnologien entwickelt und zu spezifischen Kosten von 50 – 200 €/m³ realisiert. (siehe auch www.saisonalspeicher.de) Antworten des Hamburg Instituts zu den rechtlich-wirtschaftlichen Fragestellungen 6. Gibt es klare Regelungen durch den Gesetzgeber? Die leitungsgebundene Wärmeversorgung durch Wärmenetze sowie die Einspeisung solarer Wärmenetze ist derzeit durch den Gesetzgeber sowohl auf europäischer wie auch auf nationaler Ebene durch das klassische Energie-, Klimaschutz- und Wettbewerbsrecht nur randständig geregelt. Um einen funktionierenden europäischen Energie-Binnenmarkt zu schaffen, hat der europäische Gesetzgeber bei der Versorgung der Allgemeinheit mit Strom und Gas in den letzten Jahren die Liberalisierung stark vorangetrieben. Im Rahmen der Umsetzung in nationales Recht wurde dazu das deutsche Energiewirtschaftsgesetz EnWG umfassend erweitert sowie zahlreiche und sehr detaillierte Verordnungen erlassen. Diese Regelungen betreffen jedoch den Fernwärmesektor nicht. Fragen-Antworten-Katalog – Solarthermie und Fernwärme 9 Folgende Regelungen sind derzeit auf europäischer Ebene für den Fernwärmesektor und die Förderung solarer Wärmenetze besonders relevant: > Die EU-Emissionshandels-RL2 wird in Deutschland durch das TEHG und die uV2020 in nationales Recht umgesetzt. Mit der 3. Handelsperiode wird die Fernwärmeversorgung sukzessive in den Zertifikatehandel integriert. > Die Industrieemissions-RL3 stellt Anforderungen an große Feuerungsanlagen. Sie wird in Deutschland u.a. durch das BImSchG und die 13. BImschV in nationales Recht umgesetzt. > Die EU-Gebäude-RL4 stellt Anforderungen u.a. an die Energieeffizienz von Gebäuden. Die Umsetzung er folgt in Deutschland durch die Energieeinsparverordnung EnEV. > Die EU-Erneuerbare-RL5 legt Ziele für die Transformation des Energiesystems zu erneuerbaren Energieträgern fest. In Bezug auf den Wärmesektor wird diese Richtlinie in Deutschland durch das EEWärmeG umgesetzt. > Die EU-Effizienz-RL6 formuliert Vorgaben zur Verbesserung der Energieeffizienz. U.a. ist in dieser Richtlinie auch die Etablierung einer vorausschauenden Wärmeplanung durch die Kommunen bzw. Regionen vorge sehen. Eine Umsetzung in deutsches Recht steht noch aus. Eine der wichtigsten bestehenden europäischen Rechtsnormen in Bezug auf die Ausweitung solarer Wärmenetze ist die o.g. EU-Erneuerbare-RL 2009/28/EG. Darin ist u.a. fixiert, dass die Mitgliedsstaaten Nationale Aktionspläne für erneuerbare Energie zur Erreichung der Ziele verabschieden sollen. Besonders relevant für die Förderung solarer Wärmenetze ist Artikel 13 Abs. 4 der Richtlinie. Hierin ist festgelegt, dass die Mitgliedsstaaten in ihren Bauvorschriften und Regelwerken Maßnahmen aufnehmen müssen, um den Anteil erneuerbarer Energie im Gebäudebereich zu erhöhen. Konkret müssen bis zum 31.12.2014 dort Regelungen aufgenommen werden, die bei Neubau und grundlegender Renovierung ein Mindestmaß an Energie aus erneuerbaren Quellen sicherstellen sollen. Diese Anforderung kann auch über Fernwärme erfüllt werden, wenn diese zu einem bedeutenden Anteil aus erneuerbaren Energien erzeugt wird. Auch auf bundesgesetzlicher Ebene ist die leitungsgebundene Wärmeversorgung vergleichsweise wenig reguliert. Wichtige Aspekte einer ökologischen und verbraucherfreundlichen Fernwärmeversorgung sind derzeit vom geltenden Rechtsrahmen auf nationaler Ebene nicht erfasst. So existieren keine verbindlichen Vorgaben für die energetische Effizienz der Erzeugung und der Verteilung, keine Vorgaben zur Produkt- und Preistransparenz für die Verbraucher sowie keinen geregelten Zugang Dritter zu den Netz-Infrastrukturen. Dies wird in anderen europäischen Ländern teilweise unterschiedlich gehandhabt. Insbesondere das Beispiel Dänemark zeigt, dass ein verlässlicher Regulierungsrahmen u.a. über eine Besteuerung fossiler Brennstoffe, die staatliche Preisaufsicht und die Etablierung kommunaler Wärmeplanung effektive Anreize für private Investitionen in die solare Fernwärme setzen kann. 2 Richtlinie 2003/87/EG 3 Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen 4 Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Gesamteffizienz von Gebäuden 5 Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen 6 Richtlinie 2006/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 05.04.2006 über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen 10 In Deutschland umfasst der geltende Rechtsrahmen den Bereich Wärmenetze und großflächige Solarthermie in folgenden Rechtsbereichen: Gesetzgebungskompetenz Rechtsbereich Regelungen Bund Emissionshandel TEHG ZuV2020 Gemischte Zuständigkeit Umweltrecht BlmSchG Bund/Länder WHG NaturschutzG Konkurrierende Gesetzgebung Energierecht EnEG/EnEV Bund/Länder Wirtschaftsrecht EEWärmeG Bauplanungsrecht MAP Verbraucherschutz KWKG BauGB GWB AVBFernwärmeV Mietrecht Steuer- und Finanzrecht > Die AVBFernwärmeV regelt die allgemeinen Bedingungen für Lieferverträge zwischen Fernwärmeanbieter und Endkunden. Sie stellt einen grundlegenden Verbraucherschutz dar. > Im GWB ist ein kartellrechtliches Missbrauchsverbot formuliert, das formal einen Zugang Dritter zur Wärmenetz-Infrastruktur eines marktbeherrschenden Unternehmens ermöglichen könnte. In der Praxis findet jedoch Wettbewerb im Netz bisher nicht statt. > Große Wärmeerzeugungsanlagen unterfallen im Hinblick auf deren Treibhausgasemissionen dem TEHG und in Bezug auf den Immissionsschutz dem BImSchG. > Das EEWärmeG fixiert einen Mindestanteil an erneuerbarer Energie bei Errichtung neuer Gebäude. Der Einsatz von Wärme aus Wärmenetzen kann als Ersatzmaßnahme gewertet werden. > Die EnEV stellt Anforderungen an die Energieeffizienz bei der Errichtung und der Modernisierung von Gebäuden. Eine leitungsgebundenen Wärmeversorgung geht über den Primärenergiefaktor in die Primärenergiebilanz des Gebäudes ein. > Das KWKG fixiert einen Abnahme- und Vergütungsanspruch für Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung sowie einen finanziellen Zuschlag für den Neu- und Ausbau von Wärmenetzen. Zur Umsetzung der o.g. EU-Erneuerbare-RL dient in Deutschland das Erneuerbare-Wärme-Gesetz EEWärmeG. In Bezug auf die Umsetzung der genannten Anforderung sind jedoch hier noch zwei wesentliche Regelungslücken vorhanden. Das EEWärmeG betrifft in Deutschland erstens nur die Errichtung von Gebäuden, nicht die Modernisierung des Bestands. Und zweitens ist die Erfüllung der Anforderung durch die Ersatzmaßnahme Fernwärme nicht daran gebunden, dass ein bedeutender Anteil der Fernwärme aus erneuerbarer Energie stammt. Im Fall einer entsprechenden Novellierung des EEWärmeG könnte sich ein zusätzlicher Treiber für die Marktausweitung der solaren Fernwärme ergeben. Bislang gehen vom bestehenden gesetzlichen Rahmen keine positiven Steuerungseffekte zur Marktausweitung der solaren Fernwärme aus. Fragen-Antworten-Katalog – Solarthermie und Fernwärme 11 7. Welche Vertragsbasis zur Flächennutzung sollte favorisiert werden? Der Zugriff auf die benötigten Flächen sollte langfristig gesichert sein, um die Refinanzierung der Investitionskosten durch die Wärmeerlöse zu ermöglichen. Dafür kommen in erster Linie der Erwerb der Grundstücke oder eine langfristige Pachtlösung in Frage. 8. Besteht die Möglichkeit langfristige Verträge zur Wärmeabnahme zu schließen? Die Laufzeit der Versorgungsverträge ist beim Erstanschluss nach §32 AVBFernwärmeV auf 10 Jahre begrenzt. Dies gilt nicht für Industrieunternehmen und für den besonderen Fall, dass der Kunde mit einer abweichenden Regelung ausdrücklich einverstanden ist. Da die Umstellung seitens bestehender Fernwärmekunden auf eine andere Art der Versorgung jedoch im Regelfall aufwändig ist, wird diese unterbleiben, wenn der Versorger zu angemessenen Preisen Wärme liefert. Wird der Vertrag nicht von einer der beiden Seiten mit einer Frist von neun Monaten vor Ablauf der Vertragsdauer gekündigt, so gilt eine Verlängerung um jeweils weitere fünf Jahre als stillschweigend vereinbart. 9. Gibt es Möglichkeiten, die Nutzung vorzuschreiben (z.B. Satzung)? Die Kommune verfügt über verschiedene Instrumente, den Anschluss an ein Wärmenetz und die Nutzung der Wärme vorzuschreiben. Dabei kommen folgende Rechtsgrundlagen in Betracht: > Erlass einer Gemeindesatzung auf der Rechtsgrundlage der landesgesetzlichen Gemeindeordnungen, auch in Verbindung mit § 16 EEWärmeG > Vertragliche Fixierung in einem privatrechtlichen Vertrag, z.B. Grundstückskaufvertrag oder städtebaulichem Vertrag > Festsetzung im Bebauungsplan im Rahmen einer verbindlichen Bauleitplanung > Erlass eines Verbrennungsverbotes gemäß § 9 Nr. 23 BauGB zum Schutz gegen Luftverunreinigung Gemeindesatzung In den meisten Fällen (etwa 70 %) wird ein kommunaler Anschluss- und Benutzungszwang durch eine Gemeindesatzung erlassen. In allen Bundesländern gibt es dafür die entsprechenden landesrechtlichen Ermächtigungen für die Kommunen. In Thüringen ist dies der § 20 Abs. 2 Nr. 2 der Thüringer Kommunalordnung7: … Weiter können die Gemeinden in Satzungen insbesondere regeln: …2. aus Gründen des öffentlichen Wohls die Verpflichtung zum Anschluss von Grundstücken an Anlagen zur Versorgung mit Fernwärme, zur Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Straßenreinigung und ähnliche dem Gemeinwohl dienende Einrichtungen (Anschlusszwang) sowie die Verpflichtung zur Benutzung dieser Einrichtungen (Benutzungszwang). Während in den alten Bundesländern vom Anschluss- und Benutzungsgebot hauptsächlich bei der Planung von neuen Siedlungsgebieten Gebrauch gemacht wurde, um die Wirtschaftlichkeit neuer Wärmenetze sicherzustellen, 7 Thüringer Kommunalordnung i.d.F. vom 28.03.2003 nach Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung und anderer Gesetze vom 18. Dezember 2002 (GVBl. S. 467) 12 gibt es in den neuen Bundesländern auch zahlreiche Anschluss- und Benutzungsgebote für den Gebäudebestand, der jeweils bei einem anstehenden Austausch der bestehenden Heizung zur Anwendung kommt. Mit dem Erlass des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) hat der Bundesgesetzgeber die Rechtsgrundlage für einen kommunalen Anschluss- und Benutzungszwang aus Klimaschutzgründen gestärkt8. Nach § 16 EEWärmeG wird den Kommunen ermöglicht, „von einer Bestimmung des Landesrechts, die sie zur Begründung eines ABZ an ein Netz der öffentlichen Fernwärme- oder Fernkältenutzung ermächtigt, auch zum Zweck des Klima- und Ressourcenschutzes Gebrauch zu machen“. Städtebauliche und privatrechtliche Verträge Gegenüber dem Instrument der Gemeindesatzung werden privatrechtliche Vereinbarungen in Grundstückskaufverträgen oder städtebaulichen Verträgen weniger häufig angewandt. Gegenüber Bebauungsplanung nach § 9 BauGB ist der städtebauliche Vertrag nach § 11 BauGB ein eher kooperatives Instrument der Bauleitplanung. Mit diesem öffentlich-rechtlichen Vertrag können zwischen Gemeinde und dem Vertragspartner Regelungen zur Umsetzung städtebaulicher Ziele getroffen werden. Die Regelungsmöglichkeiten der Vertragspartner im städtebaulichen Vertrag sind relativ weit gefasst, dies gilt auch für Festlegungen in energetischer Sicht. Mit der Novelle des Baugesetzbuches 2004 wurde bezüglich des städtebaulichen Vertrages klargestellt, dass auch die Nutzung erneuerbarer Energien wie etwa Solarthermie Vertragsgegenstand sein kann. Neben den hoheitlich-rechtlichen Maßnahmen kann die Kommune auch zivilrechtliche Instrumente nutzen, um das Ziel einer erhöhten Anwendung der Solarthermie zu erreichen. Solange die Kommune die auch im Verwaltungsprivatrecht geltenden grundrechtlichen Bindungen beachtet, ist die Kommune frei in der Entscheidung, ob sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben das öffentliche oder das private Recht heran zieht. Für die Anwendung des Zivilrechts kommt insbesondere die Liegenschaftspolitik in Betracht. Immer dann, wenn die Kommune öffentliche Grundstücke zum Zweck der Bebauung verkauft, verpachtet oder vermietet, könnte sie Bestimmungen zur verpflichtenden Nutzung eines solaren Wärmenetzes vertraglich fixieren. Bauleitplanung Mit der verbindlichen Bauleitplanung nach § 9 des Baugesetzbuches hat die Kommune die Möglichkeit, energetische Festsetzungen in kommunalen Bebauungsplänen zu treffen. Mit der Novellierung des Baugesetzbuches in 2004 sind der allgemeine Klimaschutz und die Energieeffizienz als berücksichtigungsfähige Belange in die kommunale Bauleitplanung integriert worden (§1 Abs. 5 und 6 BauGB). Damit ist nun gesetzlich festgelegt, dass die Kommune im Rahmen der Bebauungsplanung klimaschutzbezogene Regelungen treffen kann. Auf der Grundlage des Baugesetzbuches kann die Kommune aus städtebaulichen Gründen u.a. folgende Festsetzungen treffen, die die Nutzung der Solarthermie begünstigen: > Versorgungsflächen, einschließlich der Flächen für Anlagen und Einrichtungen zur dezentralen und zentralen Erzeugung, Verteilung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärmekopplung (§ 9 Abs. 1, 12) > Gebiete, in denen bei der Errichtung von Gebäuden oder bestimmten sonstigen baulichen Anlagen bestimmte bauliche und sonstige technische Maßnahmen für die Erzeugung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung getroffen werden müssen (§ 9 Abs.1, 23) 8 Tomerius (2013): Der Anschluss- und Benutzungszwang für kommunale Nah- und Fernwärmesysteme; ER 2/13 S. 61ff Fragen-Antworten-Katalog – Solarthermie und Fernwärme 13 > Bauweisen oder Ausrichtung der Baukörper. Dies kann z.B. die Nutzung der Solarthermie durch die entsprechende Orientierung der Gebäudedächer begünstigen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 23). Diese Regelungen ermöglichen einen für Dritte rechtsverbindlichen Rahmen der baulichen Raumnutzung, während der Flächennutzungsplan lediglich für die Kommune selbst bei Ihrer Planung verbindlich ist. Die möglichen Festsetzungen durch Bebauungspläne sind auf den im Baugesetzbuch definierten Regelungskatalog beschränkt. In der Fachdiskussion wird teilweise bestritten, dass durch einen Bebauungsplan privaten Bauherren die Nutzung der Solarthermie vorgeschrieben werden kann9. Jedoch sprechen auch einige Argumente dafür, dass mit der erfolgten Konkretisierung des BauGB auch gerade solche technische Maßnahmen festgesetzt werden können10. Eine Konkretisierung und Erweiterung des Rechtsrahmens zur Erweiterung der kommunalen Festsetzungsmöglichkeiten im Bereich der Bauleitplanung wäre hier sinnvoll. Eine Grundlage zur Weiterentwicklung des Rechtsrahmens könnten hier auch weitergehende und praxiserprobte Regelungen sein, die auf Basis der konkurrierenden Gesetzgebung durch die Bundesländer erfolgt sind. So hat z.B. die Freie und Hansestadt Hamburg bereits im Jahr 1997 ein Klimaschutzgesetz11 erlassen, auf dessen Grundlage in zahlreichen Bebauungsplänen Wärmenetze mit einem Mindestanteil Erneuerbarer Energien oder auch der Verpflichtung zum Einsatz solarer Warmwasserbereitung festgesetzt wurde. Ein vorhabenbezogener Bauleitplan nach § 12 BauGB (auch „Vorhaben- und Erschließungsplan“, VEP) ist eine Sonderform der verbindlichen Bauleitplanung, um die Zulässigkeit bestimmter Vorhaben zu bestimmen. Der Investor eines Bauvorhabens trifft im Rahmen eines solchen Verfahrens Vereinbarungen mit der Gemeinde über die Durchführung und Kostentragung für die Erschließung des Gebietes und die Durchführung städtebaulicher Maßnahmen. Durch einen Satzungsbeschluss der Gemeinde wird der VEP dann rechtlicher Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ist nicht an das relativ enge Raster der Festsetzungsmöglichkeiten nach § 9 BauGB gebunden (§ 12 Abs. 3 Satz 2 BauGB). Es können damit Festlegungen zu energetischen Standards der Bauweise oder der Energienutzung getroffen werden, die über die Gestaltungsvorgaben der Bauleitplanung hinausgehen. Dies betrifft z.B. die mögliche Festlegung der Versorgung durch Wärmenetze oder erneuerbare Energien, z.B. Solarthermie. Verbrennungsverbote Das Verbrennungsverbot gemäß § 9 Nr. 23 a) BauGB wirkt wie ein Quasi-Anschluss- und Benutzungszwang, da dezentrale Kesselanlagen bzw. bestimmte Brennstoffe dort nicht zulässig sind. Es kommt nur in Ausnahmefällen bei besonders sensiblen Gebieten wie etwa Kurorten oder Naherholungsgebieten zur Anwendung. 10. Gibt es Anforderungen an Mindestabstände zu Wohnhäusern? Grundsätzlich stehen keine rechtlichen Hemmnisse entgegen, eine frei aufgestellte Solarkollektoranlage in der direkten Nähe zu Wohnhäusern aufzustellen. Von den Anlagen gehen weder besondere Gefahren noch problematische Emissionen aus. Eine baurechtliche Genehmigung mit Abwägung alle Belange ist jedoch erforderlich. 9 Kahl (2010): Klimaschutz durch die Kommunen, ZUR 9/2010, S. 397 ff. 10 Kopf (2012): Klimaschutz in der Planungs- und Genehmigungspraxis – die BauGB-Novelle 2011, LKRZ 7/2012, S. 264 ff. 11 Hamburgisches Gesetz zum Schutz des Klimas durch Energieeinsparung (Hamburgisches Klimaschutzgesetz - HmbKliSchG) Vom 25. Juni 1997), HmbGVBl. 1997, S. 261, geändert durch Gesetz vom 6. Juli 2006, HmbGVBl. S. 404 14 In der Praxis werden frei aufgestellte Anlagen aus ökonomischen Gründen eher dort in Betracht kommen, wo die Grundstückspreise niedrig sind (z.B. landwirtschaftliche Flächen, Brachflächen) oder wo eine Wohnnutzung nicht möglich ist (z.B. Flächen mit belasteten Böden). 11. Wie ist die politische/gesellschaftliche Meinung vor Ort zu derartigen Anlagen? Die politisch-gesellschaftliche Meinung vor Ort für solare Wärmenetze betrifft grundsätzlich zwei Bereiche: Erstens den Anschluss an ein Wärmenetz insgesamt und zweitens den Bau großflächiger Solarkollektoranlagen „auf der grünen Wiese“. Um eine Akzeptanz für beide Themen zu erreichen, sind vor allem eine breitenwirksame Information sowie eine veränderter Rahmens für die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erforderlich. Teilweise bestehen emotionale Hürden, die eigene Heizanlage im Haus durch einen Anschluss an ein extern gesteuertes Netz zu ersetzen. Eine gemeinschaftliche Organisationsform mit Eigentumsanteilen kann helfen, diese Hürden zu überwinden. Der Erfolg der dänischen Fernwärmepolitik wird auch darauf zurückgeführt, dass die Bürgerinnen und Bürger über Genossenschaften oft unmittelbar an den Wärmeversorgern beteiligt sind. Die gesetzlich gedeckelten Gewinne aus dem Betrieb des Fernwärmesystems verbleiben somit bei den Verbrauchern. Auch sollten die Wärmeversorger mit einem hohen Maß an Produkt- und Preistransparenz versuchen, emotionale Hürden gegenüber einer Fernwärmeversorgung abzubauen. In Bezug auf die frei aufgestellten Solarkollektoranlagen sollte heraus gestellt werden, dass diese Energieform auf die Fläche bezogen gegenüber der Bioenergienutzung viel effizienter ist und auch keine Umweltbelastung (etwa durch Düngung etc.) auftritt. Durch diese Art der Anlagen kann ein konkurrenzfähiger Wärmegestehungspreis gegenüber fossiler Wärme erzielt werden. Dies ermöglicht die Verbesserung der Versorgungssicherheit im Wärmesektor und auch langfristig gut kalkulierbare Wärmepreise. 12. Sind der Anschluss und die Abnahme durch die im Planungsgebiet vorhandenen Verbraucher langfristig mittels Vereinbarung oder Satzung gesichert? siehe Antworten 8 und 9 Antworten von in.RET (FH Nordhausen) und FG Thermo- und Magnetofluiddynamik (TU Ilmenau) zu den rechtlich-wirtschaftlichen Fragestellungen 13. Kriterien bei Einbindung in Nah- oder Fernwärmenetze hinsichtlich Temperaturniveau und Druck? Solarthermieanlagen werden grundsätzlich indirekt eingebunden, verfügen also über einen getrennten Hydraulikkreislauf, meist mit Glykol-Wasser-Gemisch. Die Übertragung der Solarwärme kann in verschiedenen Varianten erfolgen, die zu unterschiedlichen Auswirkungen auf das Wärmenetz führen. 14. Müssen Veränderungen/Anpassungen bei den Endkundenanlagen vorgenommen werden? Nein – Solaranlage werden generell am Wärmeerzeugungsort (Heizzentrale, Heizwerk, Heizkraftwerk) eingebunden. Der Endkunde wird daher weiterhin über die bestehende Hausanschlussstation (HAST) mit Wärme versorgt. Fragen-Antworten-Katalog – Solarthermie und Fernwärme 15 Es wurden jedoch jüngst dezentrale Einspeisevarianten vorgestellt, bei der die Solarwärme über eine modifizierte HAST eingebunden ist12. Nur in diesem Fall wären Anpassungen an Endkundenanlagen notwendig. 15. Einsatz mobiler Wärmespeicher möglich? Der Einsatz mobiler Wärmespeicher (z.B. als Container mit PCM-Inventar) ist nur in wenigen speziellen Fällen wirtschaftlich sinnvoll, maßgebend hierbei sind die Wärmegestehungskosten. Zudem sollte eine belastbare Aussage des PCM-Herstellers bzgl. der Zyklenfestigkeit der verwendeten Materialien vorliegen. Zum Einsatz von mobilen Zeolith-Speichern liegt eine Machbarkeitsstudie des Bundesamts für Energie (BFE, Schweiz) vor (Schlussbericht zu den Projekten 153964 / 102617). 16. Welche Unternehmen sind potenzielle Planer/Projektentwickler? Grundsätzlich alle Ingenieur- und Planungsbüros, Institute und Hersteller mit nachgewiesener Erfahrung und Qualifizierung im Bau und Betrieb großer Solarthermieanlagen. Entsprechende Referenzen sollten vorgelegt werden können, Empfehlungen können bei SOLITES, der TU Ilmenau u.a. abgerufen werden. 17. Gibt es Anbieter für schlüsselfertige Anlagen? Ja. Informationen sind erhältlich über die die Internetseite www.solare-fernwaerme.de (> Branchenverzeichnis), die DSTTP-Solarthermie-Technologie-Plattform (www.dsttp.de), über der Fördermittelgeber (www.bafa.de) und diverser Hersteller. 18. Können andere Wärmequellen (z.B. Abwärme) „gleich mit“ erschlossen werden? [Energieeffizienz allgemein, nicht spezifisch Solarthermie & Wärmenetze] Es empfiehlt sich immer ein serielles Vorgehen: 1. Minderung des Energieverbrauchs (Vermeidung, Verhaltensänderung) 2. Erhöhung der Effizienz durch Betriebsoptimierung (Minderung des Temperaturniveaus, Erhöhung Wirkungsgrade etc.) 3. Nutzung/Einbindung kostenloser Abwärme 4. Einsatz erneuerbarer Energie (Solarthermie) Vor Beginn der Umsetzungsmaßnahmen sollten die Ziele und Kriterien bzgl. Wirtschaftlichkeit und Umweltstandards unter allen Beteiligten abgestimmt werden. 19. Können Abweichungen zwischen Bedarf und „Angebot“ mit Speichern, Wärmepumpen und/oder Adsorptions-Kälteanlagen ausgeglichen werden? Wenn ja, ist dafür geeigneter Platz vorhanden oder kann geschaffen werden? Dies ist ein grundlegendes Problem des Anlagenentwurfs, vgl. auch Antwort zur Frage 46. Meist bedarf es detaillierter Jahresertragssimulationen, um die passende Anlagenkonfiguration auszuwählen. 12 vgl. dazu Dezentrale Einspeisevarianten sind z.B. beschrieben in: Schäfer, K.: Dezentrale Einspeisung von Solarthermie in Wärmenetze – technische Analyse von realisierten Anlagen, (Solites, Stuttgart), veröffentlicht bei OTTI 2014 sowie Löser. et.al.: Solarthermische Einspeisung in Fernwärmesysteme – Testerfahrungen mit einer kombinierten Hausanschluss- und Netzeinspeisestation. (TU Dresden, Institut für Energietechnik), veröffentlicht bei OTTI 2014 16 20. Welche Speichergröße gilt als ideal (grober Richtwert)? [Solarthermie allgemein, nicht spezifisch Solarthermie & Wärmenetze] Wirtschaftlichkeit ist unter den gegebenen Bedingungen derzeit vor allem mit knapp bemessenen Solarthermieanlagen zu erzielen (vgl. Antwort 46). Diese sog. Vorwärmanlagen mit geringen Deckungsanteilen (< 10%) benötigen keine Speicher oder lediglich Tagesspeicher, die mit einem Volumen < 100 l/m² Kollektorfläche dimensioniert werden. Im Einfamilienhaus mit Niedrigenergiestandard können auch Anlagen zur kombinierten Trinkwassererwärmung und Heizungsunterstützung mit bis 50 % solarer Deckung wirtschaftlich betrieben werden. Die Speichergrößen sind dabei mit 5 bis 15 m³ eher knapp zu dimensionieren. Solaranlagen mit höherem Deckungsanteil verfügen über saisonale Speicher, die erheblich größer dimensioniert werden. Für Heißwasserspeicher werden z.B. 1,5 bis 2,5 m³ je m² Kollektorfläche empfohlen. Solarthermieanlagen in Wärmenetzen arbeiten bei knapper Dimensionierung mit Kurzzeitpufferspeichern, wie sie auch bei KWK-Wärmeerzeugungsanlagen eingesetzt werden. Soll ein hoher solarer Deckungsgrad erreicht werden, sind Saisonalspeicher notwendig. 21. Welche Speicher gelten aus technischer Sicht als ideal? Wasser ist noch immer das in technischer Sicht ideale und zudem kostengünstigste Speichermedium. Es wird bis 95°C drucklos mit Stahl, Beton oder Verbundwerkstoffen als Umhüllungsmaterial verwendet. Druckbehälter (3 bis 10 bar) sind meist aus Stahl gefertigt und ermöglichen eine direkte Einbindung in das Wärmenetz. Es gibt zudem auch bis 6 bar druckbelastbare GFK-Speicher mit einem Speichervolumen bis 30 m³, drucklos bis zu 1.500 m3. Die Entwicklung neuartiger Wärmespeicher ist auch Gegenstand geförderter Entwicklungsprojekte. Sehr große Speicher (Saisonal-Speicher) werden als Kies-Wasser-Speicher ausgeführt, da hier auf eine (teure) tragende Deckelkonstruktion verzichtet werden kann. Nachteilig gegenüber reinen Wasserspeichern ist die geringere volumetrische Wärmekapazität. Bei Wärmespeicherung über Erdsonden wird Erdreich oder Felsgestein als Speichermedium genutzt. Die Wärmeübertragung erfolgt in Erdsonden verlegten U-Rohren. Aquiferspeicher nutzen zur Wärmespeicherung im tieferen Untergrund vorkommende abgeschlossene (natürliche) Grundwasserschichten. Siehe dazu auch Antwort zu Frage 35. 22. Falls kein „nutzbares“ Wärmenetz existiert: welche Möglichkeiten gibt es, den verbleibenden Wärmebedarf zentral oder bei jedem Abnehmer separat zu decken? [Solarthermie allgemein, nicht spezifisch Solarthermie & Wärmenetze] Eine Möglichkeit ist die Realisierung von Insellösungen unter Einbindung der Solarthermie. 23. Welche Berechnungsparameter können angesetzt werden? (Kollektorverluste, Zieltemperaturen, Rücklauftemperaturen usw.…) Der solare Systemertrag ist wesentlich vom Temperaturniveau im Nahwärmenetz und vom gewählten solaren Deckungsgrad abhängig. Speist die Solaranlage in den Vorlauf ein, beträgt das Temperaturniveau im Kollektor bei gleitender Fahrweise im Sommer 70 bis 100°C. Bei der Dimensionierung als Vorwärmanlage (<10%) wird dabei ein solarer Jahressystemertrag von 300 bis 400 kWh je m² installierter Kollektorfläche erreicht. Voraussetzung ist der Einsatz von Vakuumröhren- oder Großflächenflachkollektoren mit geringen Wärmeverlusten bei hohen Betriebstemperaturen. Überschlägige Rechnungen können mit dem online-Planungstool Fragen-Antworten-Katalog – Solarthermie und Fernwärme 17 www.sdh-online.solites.de oder anderen dafür geeigneten Simulationsprogrammen gemacht werden. 24. Kombinationsmöglichkeiten BHKW – Regelenergiemarkt? vgl. Antwort zu Frage 3 25. Welche Anforderungen stellen wir den Systemherstellern/Industrie? Bei der Einbindung der Solarthermie in die bestehende Wärmeversorgungsstruktur sind vor allem an die Regelung besondere Anforderungen zu stellen: Um den solaren Ertrag zu maximieren, sollte eine Leitregelung implementiert werden, die auch Messwerte zur Betriebs- und Ertragskontrolle auswertet. Bei Lieferung schlüsselfertiger Anlagen, bei Contracting-Modelle und der Vereinbarung Garantierter Erträge kann das technische Risiko an den Systemhersteller übertragen oder vollständig vermieden werden. 26. Ist das vorhandene Dach aus statisch-konstruktiver Sicht für die zusätzliche Lastaufnahme geeignet? In der Regel sollten Aufstellungen auf Freiland, Infrastrukturflächen oder Werksgeländen bevorzugt werden, da sie kostengünstiger zu realisieren sind. Soll Anlagenteile auf einem Dach installiert werden, muss vorab eine prüffähige Statik erstellt werden, die das Eigengewicht des Kollektorfeldes sowie die Druck-/Soglasten durch Schnee und Wind berücksichtigt. Zudem muss das Dach eine technische Lebensdauer von mindestens noch 25 Jahre aufweisen. Zu Fragen der Statik informieren ein Planungshandbuch13 sowie ein Arbeitsblatt der Solar-Industrieverbände14. 27. Besteht auf dem Grundstück die Möglichkeit einen Wärmespeicher zu errichten? Frage ist i.d.R. bei solarer Nah- oder Fernwärme nicht relevant. [Solarthermie allgemein, nicht spezifisch Solarthermie & Wärmenetze] Dies ist im konkreten Einzelfall zu prüfen. Die Standflächen für Wärmespeicher sind i.A. klein gegenüber den Standflächen für das Kollektorfeld. Es gibt zudem Pufferspeicher, die in Teilen in das Gebäude eingebracht und dort zusammengefügt werden und auch Speicher aus Kunststoff, die erdvergraben werden. 28. Welche Fläche mit Ausrichtung Süd, Süd-West steht zur Verfügung? Dies ist im konkreten Einzelfall zu prüfen. Optimal ist eine Ausrichtung nach Süden, Südost oder Südwest mit einer Neigung von 45°. Soll die Anlage zum solaren Heizen mitgenutzt werden, kann die Kollektorneigung zugunsten eines höheren Ertrages in der Übergangszeit erhöht werden. 13 Detzer, Erfurth et.al: Tragkonstruktionen für Solaranlagen. Planungshandbuch zur Aufständerung von Solarkollektoren. Solarpraxis. Beuth (27.09.2001) 14 Bundesindustrieverband Deutschland Haus-, Energie- und Umwelttechnik (BDH), Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) (Hg.): Arbeitsblatt zur Ermittlung von Schneelasten an Solarthermischen Anlagen. Stand 16. April 2012. Informationsblatt Nr. 49. Mai 2012. Köln/Berlin (2012) 18 29. Mit welcher Vorlauftemperatur wird die bestehende Raumheizungsanlage betrieben und wie wird derzeit die Legionellenschaltung der Warmwasserversorgung realisiert? Bei solaren Fernwärmeanlagen wird direkt in das Wärmenetz eingespeist. Die Versorgung der Endnutzer erfolgt weiterhin bei gleichbleibendem Temperaturniveau über die Haus-Anschlussstationen (HAST). Siehe auch Antwort zu Frage 37. Zur Frage der Trinkwasserhygiene im Allgemeinen sei auf die DIN 1988-100, die DVGW W 551 sowie die VDI/ DVGW 6023 verwiesen15. 30. Berücksichtigung einer Solarthermieanlage bei der Planung und Ausführung von Dachkonstruktion und Dachdeckung (ideal: Flachdach als Umkehrdach). Siehe Antwort zu Frage 43. [Solarthermie allgemein, nicht spezifisch Solarthermie & Wärmenetze] Wenn die Dachplanung noch nicht erfolgt ist, sind in Zusammenarbeit mit den Architekten auch Dachintegrationslösungen (z.B. Solar Roof) möglich. 31. Berücksichtigung von umbauten Raum für Einbau Speicher (ideal: Einbau während der Rohbauphase) [Solarthermie allgemein, nicht spezifisch Solarthermie & Wärmenetze] Für das Einbringen von Speichern in Bestandsbauten besteht die Möglichkeit, Stahlspeicher im Aufstellungsraum zusammenzuschweißen. Des Weiteren sind GFK-Speicher verfügbar, die im Aufstellungsraum ausgerollt, aufgestellt und laminiert werden sowie (Stahl-)Speicher, die mit und in einem Stahlrahmen gefügt werden. Es wurden zudem modular aufgebaute Wärmespeicher aus Faserverbundmaterial entwickelt: Die Einzelmodule sind in Abmessung und Gewicht so gestaltet, dass sie von einer Einzelperson auch in enge Kellerräume transportiert werden können. Es gibt schließlich auch Wärmespeicher (z.B. Containerlösungen), die zur Freiaufstellung geeignet sind. Es bestehen sehr viele weitere Möglichkeiten zur kostengünstigen Speicherintegration, die im Einzelfall zu prüfen sind: in geeigneten Kellerräumen, im Dachbodenbereich, unter der Fundamentplatte, im Freien, oder vergraben unter befahrbaren Parkplätzen und Wegen. Aus Kostengründen sollte der Speicher nur dann im Rohbau im Gebäude errichtet werden, wenn keine anderen Möglichkeiten bestehen. Die Durchdringung mehrerer Etagen ist zu vermeiden. 32. Berücksichtigung Fläche und Elt-Anschluss für Wärmepumpe [Solarthermie allgemein, nicht spezifisch Solarthermie & Wärmenetze] Hierbei handelt es sich um eine planerische Aufgabe, die die Kenntnis des Nutzungskonzeptes voraussetzt. 15 DIN 1988-100: Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen – Teil 100: Schutz des Trinkwassers, Erhaltung der Trinkwassergüte; Technische Regel des DVGW. Beuth Verlag, Düsseldorf (2011) DVGW W 551: Trinkwassererwärmungs- und Trinkwasserleitungsanlagen – Technische Maßnahmen zur Verminderung des Legionellenwachstums – Planung, Errichtung, Betrieb und Sanierung von Trinkwasser-Installationen. Beuth Verlag, Düsseldorf (2004) VDI/DVGW 6023: Hygiene in Trinkwasser-Installationen. Anforderungen an Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung. Beuth Verlag, Düsseldorf (2014) Fragen-Antworten-Katalog – Solarthermie und Fernwärme 19 33. Auswahl Technologie und Medium für Legionellenschaltung der Warmwasserbereitung. [Solarthermie allgemein, nicht spezifisch Solarthermie & Wärmenetze] Große Solarthermieanlagen speisen die solare Wärme über Vorwärmspeicher oder Wärmeübertrager in das Trinkwassernetz ein. Die VDI 6002 gibt Hinweise, wie diese Einbindung hygienisch zu erfolgen hat. Alternativ kann in Neubauten das Trinkwasser auch über Frischwasserstationen dezentral erwärmt werden, in diesen Fällen kann ggf. auf eine Legionellenschaltung verzichtet werden. Ausführungsbeispiele realisierter Anlagen sind im Solarthermie-2000-Programm beschrieben (www.solarthermie2000.de). 34. Welche Art der Wärmeerzeugung ist für die Spitzenlast im Winter vorgesehen? Da solarthermische Anlagen aus wirtschaftlichen Gründen nur als Vorwärmanlagen ausgeführt werden, bleibt die bestehende Wärmeerzeugung in Betrieb und übernimmt auch weiterhin die Spitzenlast. 35. Wo kann ein ausreichend groß dimensionierter Speicher errichtet werden? vgl. Antwort zu Frage 5 Antworten von Solites zu Fragen aus wirtschaftlicher Sicht und technisch-wirtschaftlicher Sicht 36. Kombination mit Wärmespeicher und Wärmepumpe – Kriterien zur wirtschaftlichen Betriebsweise? Vor dem Hintergrund der o.g. sieben unterschiedlichen Typen von solaren Nah- und Fernwärmsystemen besteht eine Vielzahl von Möglichkeiten eine Solarthermieanlage mit einem Wärmespeicher und einer Wärmepumpe zu kombinieren. Beispiel 1 Anlage in Crailsheim (Typ 2): Dort wird eine große Wärmepumpe verwendet um den saisonalen Erdsondenwärmespeicher unter die Netz-Rücklauftemperatur auf ca. 15 °C zu entladen. Beispiel 2 Anlage in Braedstrup DK (Typ 5): Dort wird die Wärmepumpe verwendet, um nach dem Power-to-heat- Prinzip Überschussstrom in Fernwärme umzuwandeln und im Großwärmespeicher zu speichern. Beide Wärmepumpen-Anwendungen sind wirtschaftlich. Für belastbare Aussagen müssen jedoch im Einzelfall Systembetrachtungen (Simulationen und Berechnungen) angestellt werden. Für eine Markteinführung der solaren Nah- und Fernwärme sollte der Fokus jedoch auf einfachen und kostengünstigen Systemkonzepten liegen. 37. Wo sind die Idealstandorte/-nutzer für Solarthermie? (Sommerwärmesenken für Warmwasser wie Großküchen, Lebensmittelverarbeitung, Hallenbäder, Brauereien.) Bei der solaren Nah- und Fernwärme ist stets das gesamte Wärmenetz als Wärmesenke zu betrachten. Die sommerliche Wärmelast setzt sich in der Regel aus dem meist geringen sommerlichen Wärmebedarf der angeschlossenen Gebäude und den Netzverlusten zusammen. Eine zentrale Einbindung der Solarthermie ist üblicherweise die einfachere und daher bevorzugte Lösung. Daher sollten zunächst Standorte in Nähe der Heiz- und Heizkraftwerke geprüft werden. Freiflächen ermöglichen die Realisierung kostengünstiger Anlagen. 20 Die Möglichkeiten einer dezentralen Einbindung müssen im Einzelfall geprüft werden (Temperaturen und Drücke an der Einbindungsstelle). Für eine dezentrale Einbindung sind generell verfügbare Flächen entlang der Fernwärmetrassen erforderlich. Im städtischen Raum finden sich diese insbesondere zwischen einzelnen Siedlungsgebieten, zum Beispiel auf Infrastrukturflächen, Parkplätzen (als Überdachung), Betriebsgeländen oder auf großflächigen Dachflächen von Nichtwohngebäuden. Bei Nahwärmelösungen bieten sich Versorgungsobjekte mit hohem sommerlichen Wärmebedarf an (z.B. Hotels, Heime, Wohnungssektor). 38. Gibt es Kontraktoren? Alle bekannten Systemanbieter bieten ihre Anlagen schlüsselfertig mit Ertragsgarantie oder im Contracting an. 39. Gibt es einen ausreichend großen, mit „bezahlbaren“ Leitungslängen erschließbaren Wärmebedarf und wenn ja, wie wird sich dieser in den nächsten Jahren voraussichtlich entwickeln? Dies ist eine Frage, welche die Fernwärme im Allgemeinen betrifft. Die Antwort hängt wesentlich von politischen Weichenstellungen ab (z.B. Förderung von Wärmenetzen in ländlichen Energiedörfern, Verdichtung und Erweiterung von Bestandsnetzen). Solarthermische Anlagen können sowohl im Bestand als auch bei neuen Wärmenetzen eingesetzt werden. 40. Gibt es „Anker“-Nutzer? oder gibt es ein „aufnahmefähiges und -williges“ Wärmenetz? Frage müsste bitte präzisiert werden. 41. Passt dieser Bedarf auch zu den Parametern, die eine Solarthermie-Anlage liefern kann? (Lastgang? Warmwasserbedarf? Temperaturniveau? Flächenheizungen?) Der tageszeitliche Lastgang hat keine Relevanz, da Pufferspeicher eingesetzt werden. Dem jahreszeitlichen Lastgang begegnet man in der Regel durch eine auf die sommerliche Wärmelast ausgelegte Dimensionierung der Solaranlage. In diesem Fall reichen ebenfalls Pufferspeicher aus. Für höhere Deckungsanteile sind große Langzeitwärmespeicher erforderlich (saisonale Speicherung). Für eine Markteinführung der solaren Nah- und Fernwärme sollte der Fokus jedoch auf einfachen und kostengünstigen Systemkonzepten liegen. Niedrige Vor- und Rücklauftemperaturen im Wärmenetz wirken sich generell günstig auf den Wärmeertrag einer thermischen Solaranlage aus. Weiter werden Wärmenetze im Sommer oftmals mit abgesenkter Vorlauftemperatur betrieben, was ebenfalls zu höheren Erträgen führt. Umgekehrt sollten bei höheren Netztemperaturen geeignete Kollektortypen ausgewählt werden. Im Temperaturbereich bis 100 °C stehen Hochtemperatur-Flachkollektoren sowie Vakuumröhrenkollektoren zur Verfügung. Für die Bereitstellung von Temperaturen über 100 °C können Kollektoren zur Prozesswärmeerzeugung eingesetzt werden, was jedoch mit höheren Kosten einhergeht. Beispielhaft gibt die folgende Tabelle die Betriebsparameter (bezüglich der Temperaturen) der solarthermischen Großanlagen auf der UPC Arena in Graz (AT) und dem Messezentrum in Wels (AT) wieder, die beide in Wärmenetze mit höheren Netztemperaturen eingebunden sind. Fragen-Antworten-Katalog – Solarthermie und Fernwärme 21 Messe Wels (Wels, AT) UPC Arena (Graz, AT) Elektrizitätswerke Wels AG Contractor S.O.L.I.D. Kollektorfeld CPC Vakuumröhren Flachkollektoren mit 3400 m² Kollektorfläche mit 1407 m² Kollektorfläche Solarwärmeertrag (2012) 1290,0 MWh/a 454,4 MWh/a Einspeisetemperatur 81 – 86 °C = TVL oder höher Netztemperaturen gleitend-konstant gleitend-konstant TVL Winter 120 °C (TA -14 °C) 120 °C (TA -12 °C) TVL Sommer 70 °C (TA 16 °C) 75 °C (TA 12 °C) 42. Welcher Anteil Solarthermie am Gesamtbedarf gilt als ideal (grober Richtwert)? Eine Solaranlage kann zur Vorwärmung mit Deckungsanteilen von etwa 5 % genutzt werden. Eine Volldeckung durch die Solaranlage in den Sommermonaten wird typischerweise bei Deckungsanteilen an der gesamten Jahreslast zwischen 10 und 15 % erreicht. Hohe Deckungsanteile von 20 bis über 50 % sind in Kombination mit Langzeitwärmespeichern möglich. Empfohlen: Bei der Versorgung von Objekten, Quartieren, Wohnsiedlungen: 10 – 20 % solarer Deckungsanteil Bei der Einbindung in größere städtische Fernwärmesysteme: < 10 % solarer Deckungsanteil (dies können aber sehr große Anlagen sein!) 43. Existiert eine langfristig nutzbare (d.h. auch bezahlbare), verschattungsfreie Fläche zur Errichtung einer solchen Anlage? (siehe auch Frage 6) Im ländlichen Umfeld können oft über Pachtverträge mit der Kommune günstige Freiland-Lösungen gefunden werden. Im städtischen Umfeld sind Flächen auf dem Betriebsgelände sowie trassennahe städtische Infrastrukturflächen (z.B. Parkplatzüberdachungen) und Dachflächen von Nichtwohngebäuden zu prüfen. 44. Gibt es einen Richtwert für den Minimalflächenbedarf einer wirtschaftlich effizienten Einheit Solarthermie Panels? Eine Anlage mit 500 m²/0,35 MWth ist eine gute Größe um ‚erste Erfahrungen‘ mit der Solarthermie zu machen. Ab 1000 m²/0,7 MWth ist der Skaleneffekt bei den Kosten relevant vorhanden. Bei einer Aufständerung der Sonnenkollektoren (Freiland oder Flachdach) ist eine Grundfläche entsprechen 2,5 x Kollektorfläche erforderlich. Solarthermieanlagen können in Bauabschnitten sukzessive erweitert werden. 22 45. Ist die bestehende Heizungsanlage für die veränderte Fahrweise geeignet (technisch und wirtschaftlich) oder muss diese ausgetauscht/erneuert werden? [Solarthermie allgemein, nicht spezifisch Solarthermie & Wärmenetze] Die Einbindung einer knapp dimensionierten Solarthermieanlage zur Trinkwassererwärmung hat nur geringe Auswirkungen auf das Taktverhalten des vorhandenen Wärmeerzeugers. Im Sommer können die Stillstandsphasen des Wärmeerzeugers ggf. verlängert, in den Übergangszeiten die Takthäufigkeit reduziert bzw. der Teillastbetrieb vermehrt werden. Bei Solaranlagen zur Heizungsunterstützung ist im Einzelfall zu prüfen, inwieweit diese mit dem bestehenden Heizsystem gekoppelt werden können. 46. Prüfung der Ausführung von Teilen der Raumheizung als Fußbodenheizung (Ideal für das Wärmeangebot einer Solarthermieanlage in der Übergangszeit). [Solarthermie allgemein, nicht spezifisch Solarthermie & Wärmenetze] Aus wirtschaftlichen Gründen sollten Solarthermieanlagen vor allem zur Teildeckung des Trinkwasserwärmebedarfs und zur Vorwärmung in Wärmenetzen eingesetzt werden. Fußbodenheizungen mit niedrigem Temperaturniveau sind als Wärmesenke für solar unterstützende Solaranlagen sehr gut geeignet, wenn sie hydraulisch fachgerecht eingebunden wurden. 47. Womit wird die Spitzenlast Heizwärme im Winter erzeugt? Vgl. Antwort zu Frage 38. Grundsätzlich sind alle Wärmeerzeuger geeignet. Zur klimaneutralen Deckung der Spitzenlast wird jedoch verstärkt Biomasse in Form von Holzpellets, Stückholz und bei größeren Anlagen in Form von Hackschnitzel eingesetzt. Gegenüber dem Instrument der Gemeindesatzung werden privatrechtliche Vereinbarungen in Grundstückskaufverträgen oder städtebaulichen Verträgen weniger häufig angewandt. Gegenüber Bebauungsplanung nach § 9 BauGB ist der städtebauliche Vertrag nach § 11 BauGB ein eher kooperatives Instrument der Bauleitplanung. Mit diesem öffentlich-rechtlichen Vertrag können zwischen Gemeinde und dem Vertragspartner Regelungen zur Umsetzung städtebaulicher Ziele getroffen werden. Die Regelungsmöglichkeiten der Vertragspartner im städtebaulichen Vertrag sind relativ weit gefasst, dies gilt auch für Festlegungen in energetischer Sicht. Mit der Novelle des Baugesetzbuches 2004 wurde bezüglich des städtebaulichen Vertrages klargestellt, dass auch die Nutzung erneuerbarer Energien wie etwa Solarthermie Vertragsgegenstand sein kann. Neben den hoheitlich-rechtlichen Maßnahmen kann die Kommune auch zivilrechtliche Instrumente nutzen, um das Ziel einer erhöhten Anwendung der Solarthermie zu erreichen. Solange die Kommune die auch im Verwaltungsprivatrecht geltenden grundrechtlichen Bindungen beachtet, ist die Kommune frei in der Entscheidung, ob sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben das öffentliche oder das private Recht heran zieht. Fragen-Antworten-Katalog – Solarthermie und Fernwärme 23 24 Fallstudie Solare Fernwärme Erfurt Im Rahmen der initiative des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz zur solaren Nah- und Fernwärme in Thüringen 25 1 Kurzfassung Für ein neues städtebauliches Entwicklungsgebiet in Erfurt, die Äußere Oststadt, wird durch die SWE Energie GmbH ein Konzept für die Wärmeversorgung über ein Niedertemperaturnetz erarbeitet. Diese Studie stellt Möglichkeiten zur Integration von Solarthermie in die Wärmeversorgung vor. Die SWE Energie GmbH besitzt eine Freifläche, die an das bestehende Fernwärmenetz anschließt und für Solarthermie genutzt werden kann. In Simulationen wurden zwei Varianten der solaren Wärmeversorgung berechnet. > Solare Fernwärme: Einbindung der Solarthermie direkt in das bestehende Fernwärmenetz mit Temperaturen von 95/65 °C (Vorlauf/Rücklauf). Diese Einbindung ist bereits heute voll umsetzbar. Bei der zukünftigen Erschließung des Entwicklungsgebiets kann die solare Wärme dann sukzessive für das Niedertemperaturnetz ausgekoppelt werden. > Niedertemperaturnetz: Versorgung des Gebiets Äußere Oststadt mit 20 % Solarwärme über das Niedertemperaturnetz mit Temperaturen von 70/40 °C. Die restliche Wärme wird aus dem Fernwärmenetz bereitgestellt. Auf diese Weise wird das Entwicklungsgebiet zukünftig umweltfreundlich mit einem Anteil von 20 % aus emissionsfreier erneuerbarer Solarwärme und annähernd 80 % aus hocheffizienter KWK versorgt. Es wurde mit einer Kollektorfläche von 12 000 m² (Vakuumröhrenkollektoren) gerechnet, die auf der Freifläche der SWE Energie GmbH installiert werden können. In der Variante Solare Fernwärme kann ein solarer Nutzwärmeertrag von 4500 MWh/a zu solaren Wärmegestehungskosten von 46 €/MWh bereitgestellt werden. In der Variante Niedertemperaturnetz können über die verfügbare Fläche 135 Gebäude mit insgesamt 30 000 MWh/a Wärmebedarf mit einem solaren Deckungsanteil von 20 % versorgt werden. Die Kollektoren stellen dabei einen solaren Nutzwärmeertrag von 6172 MWh/a zu solaren Wärmegestehungskosten von 40 €/MWh bereit. Es wird ein zusätzlicher Wärmespeicher mit 3000 m³ Volumen benötigt. Die genannten Wärmegestehungskosten (netto) wurden vereinfacht nach VDI 2067 mit einer Investitionsförderung für Wärmespeicher und Kollektoren nach dem Marktanreizprogramm (MAP) des BMWi berechnet [1]. Die Einbindung von Solarthermie in das bestehende Fernwärmenetz kann schon jetzt realisiert werden. Diese Variante stellt eine gute Möglichkeit dar, insbesondere da die Entwicklung des Gebiets Äußere Oststadt zeitlich noch nicht absehbar ist. Bei Beginn der Bebauung der Äußeren Oststadt wird das Niedertemperaturnetz realisiert und die Solarwärme abhängig von dem sich entwickelnden Wärmebedarf eingebunden. Der Betrieb der Solarkollektoren wird dann auf das Niedertemperaturnetz umgestellt, so dass sie effizienter arbeiten. Das Fernwärmenetz stellt weiterhin Wärme für das Niedertemperaturnetz bereit. 2 Hintergrund Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) führt seit Januar 2014 eine Initiative zur Markteinführung von solaren Nah- und Fernwärmeanlagen durch. Hierzu wurden durch das TMUEN zwei Workshops organisiert, die sich an Vertreter der regionalen Wärmeversorger, der Wohnungswirtschaft und der Kommunen richteten. Weiter wurde gemeinsam mit Marktakteuren ein Fragenkatalog zur Thematik solare Nahund Fernwärme erstellt, der im Nachgang durch Experten der TU llmenau, HS Nordhausen, Hamburg Institut Consulting GmbH (HIC) und Solites bearbeitet wurde. Als nächster Schritt sollen drei Fallstudien für solare Nah- und Fernwärmeanlagen erstellt werden. Die Fallstudien werden anhand realer Daten in Kooperation mit Kommunen und/oder Stadtwerken aus Thüringen erstellt. In 26 den drei Kommunen soll hierbei repräsentativ die Einbindung von Solarthermie in ein großes Fernwärmenetz, ein mittelgroßes Fernwärmenetz und ein Nahwärmenetz untersucht werden. Zweck der Fallstudien ist es, die technische und wirtschaftliche Machbarkeit von solaren Nah- und Fernwärmeanlagen anhand konkreter Beispiele nachzuweisen und bestenfalls neue Projekte zu initiieren. Die Fallstudien sollen weiter bei Verbreitungsaktivitäten unterstützend Verwendung finden. Die Fallstudien werden gemeinschaftlich durch die Organisationen TU llmenau, HS Nordhausen, HIC und Solites als Projektpartner bearbeitet. Für die Fallstudie für ein großes städtisches Fernwärmenetz wurde die Landeshauptstadt Erfurt ausgewählt. Erfurt ist eine Wachstumsstadt mit aktuell ca. 200 000 Einwohnern. Damit auch zukünftig ausreichend Wohnraum zur Verfügung steht, plant die Stadt Erfurt, neue Gebiete für den Wohnungsbau zu erschließen. Zusammen mit dem Bau von Wohnungen sind Konzepte für die Energieversorgung der neuen Gebäude unerlässlich. Der örtliche Energieversorger SWE Energie GmbH möchte für die neuen Gebiete nachhaltige Energieversorgungskonzepte erarbeiten und in die Planungen der Stadt integrieren. Eines der neuen Entwicklungsgebiete ist die ICE City Ost. In dieser Studie werden mögliche Konzepte zur Integration von Solarwärme in die Wärmeversorgung des Gebiets ICE City Ost erarbeitet. Die Energieerträge und die Wirtschaftlichkeit werden berechnet und Hinweise zur Einbindung der Solarthermie gegeben. 3 Ausgangssituation In Verbindung mit dem Verkehrsprojekt Deutsche Einheit (VDE 8), in dem der Erfurter Hauptbahnhof bis 2017 in ein ICE-Drehkreuz umgebaut wird, werden Bahn- und Gewerbeflächen im Umfeld des Hauptbahnhofes frei. Östlich des Hauptbahnhofes erfolgt auf den freiwerdenden Flächen die Neuentwicklung des Stadtteils ICE City Ost für die bereits ein städtebauliches Konzept vorliegt. Das Nutzungskonzept für das Gebiet umfasst mehrgeschossige Gebäude mit Gewerbe-, Büro- und Wohnnutzungen [2]. Die Bebauung wird innerhalb der nächsten 10 bis 20 Jahre erwartet. Die bestehende Fernwärmeversorgung der SWE Energie GmbH für die Stadt Erfurt besteht aus einem Dampf- und Heißwassernetz. Eine Gas- und Dampfturbinenanlage (GUD) und zwei Heißwassererzeuger am Standort Erfurt Ost versorgen das Heißwassernetz mit ca. 600 GWh/a Wärme [3]. Für die Optimierung der GUD-Anlage wurde am Standort Iderhoffstraße ein Wärmespeicher mit 7000 m³ nutzbarem Speichervolumen realisiert. In diesem Rahmen wurde das primäre Heißwassernetz in zwei Abschnitte aufgeteilt. Die beiden Abschnitte werden durch eine Beimischstation getrennt, die im Sommerhalbjahr die Netztemperaturen in dem nachgelagerten Teilnetz mit integriertem Wärmespeicher auf 95 °C im Vorlauf absenkt, während die Temperaturen in dem verbleibenden Wärmenetz mit 115 °C im Vorlauf und 70 °C im Rücklauf beibehalten werden. Im Winterbetrieb ist bei Entladung des Wärmespeichers eine Erwärmung auf die Netzvorlauftemperatur durch den Fernwärmedampf aus dem Dampfnetz der SWE Energie GmbH möglich. Die Beimischstation wird im Winter nicht betrieben. Die Äußere Oststadt als Teil der in Planung befindlichen ICE City Ost grenzt unmittelbar an den Standort Iderhoffstraße des Wärmespeichers der SWE Energie GmbH. Das Gelände am Speicherstandort der SWE umfasst zusätzlich zu dem Wärmespeicher eine Brachfläche des ehemaligen Gaswerks und des ehemaligen Heizkraftwerks. Das Konzept der SWE ist, diese Fläche ganz oder teilweise mit Solarthermie zu belegen und somit die geplanten Gebäude über ein neues Nahwärmenetz mit Solarwärme zu versorgen. Das neue Nahwärmenetz soll dabei über den Wärmespeicher mit dem bestehenden Fernwärmenetz verbunden werden. Der Rahmenplan für die Äußere Oststadt und ein Kartenausschnitt des gleichen Gebiets mit der aktuellen Bebauung sind in Abbildung 1 und Abbildung 2 dargestellt. Die in den Kartenausschnitt eingezeichnete Fläche ist die maximale Freifläche des ehemaligen Gaswerks und Heizkraftwerks, welche für Solarthermie zur Verfügung steht. Fallstudie Solare Fernwärme Erfurt 27 Abbildung 1: Rahmenkonzept Äußere Oststadt mit dem Abbildung 2: Kartenausschnitt zur heutigen Bebauung mi

Julian Kuntze2023-03-22T11:50:53+01:00Dienstag, 1. November, 2016|

Handlungsempfehlungen – Solare Wärmenetze für Baden-Württemberg

1 SolnetBW – Solare Wärmenetze Baden-Württemberg Vorhaben BWE 13027 im Baden-Württemberg Programm BWPLUS Politische Handlungsempfehlungen zur Förderung solarer Wärmenetze in Baden-Württemberg Ansprechpartner: Dr. Matthias Sandrock, Christian Maaß HIR Hamburg Institut Research gGmbH Paul-Nevermann-Platz 5 21129 Hamburg sandrock@hamburg-institut.com 2 Mit ihrem Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept (IEKK) verfolgt die Landesregierung Baden-Württembergs ehrgeizige Ziele: Bis 2050 will das Land gegenüber 2010 50% des Energieverbrauchs einsparen, 80% der Energie aus erneuerbaren Quellen gewinnen und die energiebedingten Treibhausgasemissionen um 90% senken. Das IEKK räumt dabei der Solarthermie und speziell den solaren Wärmenetzen einen hohen Stellenwert ein. Der Einsatz der Solarthermie verringert dabei gleichzeitig die Abhängigkeit von Kohle, Öl- und Erdgasimporten und schafft durch verminderten Brennstoffeinsatz eine langfristige Kostenstabilität, die für Verbraucher und Kommunen besonders wichtig ist. Für eine kostengünstige Integration der Solarthermie in den Wärmemarkt sind Wärmenetze besonders geeignet. So können großflächige solarthermische Anlagen in Verbindung mit Wärmenetzen wesentlich kostengünstiger Wärme bereitstellen als dezentrale Einzellösungen auf Ebene der Gebäude. Mit Hilfe großer zentraler Wärmespeicher im Fernwärmesystem kann die Solarwärme auch über längere Zeiträume gespeichert werden und es können hohe solare Deckungsraten am Wärmebedarf erzielt werden. Das Beispiel Dänemark zeigt, welche Potenziale solare Wärmenetze für die künftige Energieversorgung bieten. Dort kommen solarthermische Anlagen im Megawatt-Bereich vielerorts bereits zum Einsatz und liefern zu wettbewerbsfähigen Kosten erneuerbare und emissionsfreie Wärme für die kommunale Versorgung. Die erforderlichen großen Kollektorfelder werden hier auf Freiflächen installiert. Das SolnetBW1-Verbundvorhaben zielt auf eine umfassende Marktbereitung für solare Wärmenetze in Baden-Württemberg ab. Die im Vorhaben erarbeitete Studie Solare Wärmenetze für Baden-Württemberg - Grundlagen | Potenziale | Strategien beleuchtet die Möglichkeiten und Erfordernisse einer vermehrten Nutzung solarer Wärmenetze in Baden-Württemberg. Neben einer umfassenden Projektstudie wurden u.a. zwei praxisnahe Leitfäden im Rahmen des Projekts zum Thema Solare Wärmenetze in Baden-Württemberg veröffentlicht. Im Ergebnis lassen sich folgende wesentliche Schlussfolgerungen aus dem Projekt ziehen:  Für die Umsetzung der Energiewende, die langfristige Kostenstabilität und die Verbesserung der Versorgungssicherheit ist die Solarthermie ein unverzichtbarer Baustein in der künftigen Energieversorgung.  Die solare Nah- und Fernwärme ist heute technisch ausgereift und am Markt verfügbar.  Es gibt zahlreiche technische Integrationsmöglichkeiten für die großflächige Solarthermie in Wärmenetze. Technische Hemmnisse für eine Realisierung bestehen nur in wenigen Fällen.  Ökonomisch konkurrenzfähige Wärmegestehungskosten gegenüber fossiler Wärmeerzeugung können insbesondere bei großen Anlagen (> 1 MWth), Freilandaufstellung und solaren Deckungsanteilen bis etwa 20% erreicht werden.  Der bestehende Rechtsrahmen ist bisher kein wesentlicher Treiber für die Marktausweitung solarer Wärmenetze. Anreize zur Investition bestehen jedoch durch eine attraktive öffentliche Förderung.  Es sind noch auf verschiedenen Ebenen Anstrengungen erforderlich, um der solaren Nah- und Fernwärme in Baden-Württemberg zum Marktdurchbruch zu verhelfen. 1 SolnetBW ist ein Verbundvorhaben zum Thema solare Wärmenetze, das im Rahmen des Förderprogramms BWPLUS mit Mitteln des Landes Baden-Württemberg, Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft durch den beim Karlsruher Institut für Technologie eingerichteten Projektträger gefördert wird. http://solar-district-heating.eu/bw/Startseite.aspx 3 Im Folgenden werden einige politische Handlungsempfehlungen formuliert, die aus Sicht des Projektkonsortiums geeignet sind, die Marktausweitung solarer Wärmenetze maßgeblich zu befördern. 1. Landesweite Informations- und Beratungsaktivitäten Die Verstärkung der Informations- und Beratungsaktivitäten ist eine wichtige Grundlage, um Investitionen in die solare Nah- und Fernwärme zu ermöglichen. Trotz des derzeit rasanten Marktwachstums dieser Technologie in Dänemark sind die Möglichkeiten der netzgebundenen Solarthermie in Deutschland oft noch unbekannt. Ziel der Informations- und Beratungsaktivitäten sollte es sein, bei den potenziellen Akteuren ein nachhaltiges Interesse zu wecken und die künftigen Marktchancen zu vermitteln. Die Voraussetzungen für eine wachsende Bedeutung der solaren Nah- und Fernwärme sind dabei gegeben. Es setzt sich mehr und mehr die Erkenntnis durch, dass ein langfristig klimaneutraler Gebäudebestand durch energetische Sanierung der Gebäude allein nicht erreicht werden kann, sondern zunehmend erneuerbare Energien in die Wärmeversorgung integriert werden müssen. Auch die derzeit sehr große Abhängigkeit von den Energieimporten fossiler Energieträger in der Wärmeversorgung ist ein starker Treiber für neue Versorgungsstrategien auf Basis erneuerbarer Energien. Hier bietet die netzgebundene Solarthermie eine ökologisch und ökonomisch vorteilhafte Option. Derzeit überwiegt jedoch noch bei vielen Akteuren die Unkenntnis oder Skepsis über die technischen und ökonomischen Vorteile der solaren Nah- und Fernwärme. Gerade Akteure mit einer gewissen Offenheit für neue Technologien haben jedoch in der Vergangenheit oft Erfahrungen mit der Solarthermie gesammelt, die heute noch deren Bewertung prägen und für eine Hinwendung zu solarer Nah- und Fernwärme sogar hinderlich sein können. Dies betrifft sowohl Anlagen im privaten Bereich, als auch die Installation von Solarthermieanlagen durch Wärmeversorgungsunternehmen. Diese meist kleinen Anlagen weisen gegenüber großen netzgebundenen Anlagen bis zu 5-fach höhere Wärmegestehungskosten auf. Eine wesentliche Kernbotschaft in den Informations- und Beratungsaktivitäten sollte also darin bestehen, dass mit der solaren Nah- und Fernwärme eine effiziente technische Nutzung der Sonnenenergie möglich ist, die mit den bisherigen Kleinanlagen nicht vergleichbar ist. Auch die für Verbraucher und Unternehmen mit der Nutzung der Solarthermie verbundene langfristige Kostenstabilität sollte eine wichtige Kernbotschaft sein. Im Rahmen der Anbahnung möglicher Projekte hat sich zudem gezeigt, dass zur Planung und Genehmigung solarer Wärmenetze sowie auch in Bezug auf die Förderung und Finanzierung derartiger Anlagen Informationsbedarf bei den Akteuren vor Ort besteht. Auch die Schulung von technischen Planern könnte die Marktausweitung befördern. Die im Land bereits vorhandenen Beratungs- und Förderstrukturen sollten dabei berücksichtigt und verstetigt werden. Die in diesem Jahr neu in Kraft gesetzte Förderung von Wärmenetzen sowie der regionalen Projektanbahnung und das Kompetenzzentrum Wärmenetze bei der KEA sind dafür sehr gute Anknüpfungspunkte. 4 2. Standortscreening für konkrete Projekte Für die Markteinführung solarer Wärmenetze in Baden-Württemberg ist es erforderlich, konkrete Projekte zu realisieren, die die technische Machbarkeit und ökonomische Umsetzbarkeit dieser Technologie belegen. Grundsätzlich kommen zur Realisierung von Anlagen sowohl neu zu errichtende Wärmenetze in Betracht, wie auch die Integration der Solarthermie in ein bestehendes Wärmenetz. Beide Anwendungsfälle sollten parallel verfolgt werden. Neue Wärmenetze kommen derzeit vor allem in eher ländlichen oder kleineren Gemeinden zur Anwendung und werden oft durch die Bürger vor Ort vorangetrieben. Wirtschaftlich vorteilhaft für die Umsetzung dieser Anlagen in eher ländlichen Strukturen sind die grundsätzlich bessere Verfügbarkeit von Freiflächen zur Aufstellung eines Kollektorfeldes, die eher niedrigen Grundstückskosten, sowie die spezifisch deutlich geringeren Rohrnetzverlegekosten gegenüber einem städtischen Umfeld. Zudem kann die Planung der Netzinfrastruktur von Beginn an auf den zu deckenden Bedarf optimal angepasst und für die Integration der Solarthermie optimiert werden. Auch bei der Umsetzung von städtischen Quartierskonzepten kommt grundsätzlich die Neu-errichtung eines Wärmenetzes in Betracht, wenngleich hier die Investitionskosten insbesondere durch den Tiefbau höher sind. Gegenüber der Neu-Errichtung von Wärmenetzen ist die Integration der Solarthermie in bestehende Wärmenetze in Bezug auf die Standortfaktoren und die Ansprache möglicher Akteure recht unterschiedlich. In diesen Fällen sind die Wärmenetzinfrastruktur, die Erzeugungsanlagen und die Wärmeabnehmer bereits vorhanden. Notwendige Investitionen beziehen sich somit nur auf die Erweiterung des Erzeugungsportfolios durch die Solarthermie und die technische Einbindung in das bestehende System. Eine aufwändige Gewinnung der Wärmekunden ist damit nicht notwendig. Vorteilhaft für die Planung der Solaranlage bei bestehenden Netzen ist zudem die Kenntnis des realen sommerlichen Lastverlaufs an Wärme. So kann die Anlage dem tatsächlichen Bedarf optimal angepasst werden. Besonders geeignet erscheint die Integration der Solarthermie in Netze, deren sommerliche Wärmeerzeugung auf biogenen Festbrennstoffen oder Gas- bzw. Ölkesseln ohne Kraft-Wärme-Kopplung basiert. Allerdings werden auch bestehende KWK-Anlagen vor dem Hintergrund der stark gefallenen Erlöse des KWK-Stroms insbesondere im Sommer zunehmend außer Betrieb genommen, sodass die Solarwärme hier als eine mögliche Erzeugungsoption in Frage kommt. Um die möglichen Standorte in Baden-Württemberg zu ermitteln, die für die Errichtung eines Wärmenetzes mit einem größeren Anteil Solarthermie an der Energieerzeugung besonderes gute Voraussetzungen aufweisen, sollen die Standorte nach topografischen, technischen, ökonomischen und politischen Kriterien ausgewertet werden. Nach der Recherche der erforderlichen Informationen sollen mögliche Standorte nach den obigen Kriterien bewertet werden. Ziel ist es, mögliche Standorte mit besonders erfolgversprechenden Rahmenbedingungen aufzufinden und potenzielle Initiatoren vor Ort durch Kommunikationsmaßnahmen zu adressieren. 5 3. Flächenbereitstellung und Flächenplanung Eine große Herausforderung liegt im Flächenbedarf der großen Solarthermieanlagen – gerade weil sie in der Nähe zu den Wärmesenken, also den Verbrauchern installiert werden müssen. Anders als Strom kann Wärme nicht über weite Strecken transportiert werden, da die Energieverluste und die spezifischen Kosten deutlich höher liegen. Insbesondere in den urbanen Siedlungsgebieten ist die Nutzungskonkurrenz bei vorhandenen Freiflächen groß. Flächen werden für den Wohnungsbau, Gewerbeansiedlungen oder die Landwirtschaft benötigt. Auch für den Landschafts- und Naturschutz müssen entsprechende Flächen vorgehalten werden. Die Bereitstellung von Freiflächen für solarthermische Anlagen ist vor dem Hintergrund der dargestellten Flächenkonkurrenzen eine anspruchsvolle planerische Aufgabe. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Energiegewinnung grundsätzlich Raumbedarf beansprucht. Dies wird bei der Ablösung der heutigen Energieversorgungsstruktur mit dem Import von Öl, Gas und Kohle durch die Versorgung auf Basis erneuerbarer Energiequellen ein zunehmend wichtigeres Kriterium werden. Gegenüber der heute vorherrschenden Wärmegewinnung durch Biomasse hat die Solarthermie hierbei eine deutlich höhere Flächeneffizienz in der Landnutzung und auch die Biodiversität auf der Fläche kann bei einem entsprechenden Nutzungskonzept vorteilhaft beeinflusst werden. Die Montage der Kollektoren auf Dachflächen stellt ökonomisch nur bedingt eine Alternative dar, da die Kosten für die Installation auf Dächern deutlich höher sind als die für große Freiflächenanlagen. Somit weist auch die produzierte Wärme höhere Kosten auf und die Wettbewerbsfähigkeit zu fossiler Wärmeerzeugung ist oft nicht gegeben. Daher gilt es bei der Umsetzung von Projekten, geeignete Flächen auch für die Solarthermie zu identifizieren, Flächenkonkurrenzen abzuwägen und Synergien z.B. mit dem Naturschutz und der Landwirtschaft herauszuarbeiten. Die Erarbeitung eines integrierten ökologischen Nutzungskonzepts (wie im Projekt Crailsheim) bei der Inanspruchnahme von Flächen kann die Akzeptanz vor Ort deutlich erhöhen. Eine öffentliche Unterstützung solcher Konzepte wäre hilfreich. Um eine geregelte Steuerung und Sicherung geeigneter Flächen für die Wärmeerzeugung zu gewährleisten, sollten die Instrumente des Landesplanungsrechts genutzt und ggfls. weiter entwickelt werden. Geeignete Möglichkeiten der raumplanerischen Behandlung von Gebieten für die Freiflächen-Solarthermie sind unter Beteiligung der relevanten Interessensgruppen zu entwickeln und zu prüfen. Durch eine entsprechende landesgesetzliche Kompetenzzuweisung sollten den zuständigen Planungsträgern die erforderlichen Mittel für eine vorausschauende Flächenplanung an die Hand gegeben werden. Daneben sollte eine Klärung auf Bundesebene herbeigeführt werden, ob solarthermische Freiflächenanlagen im Gegensatz zu Photovoltaikanlagen im Außenbereich auch wegen der erforderlichen Nähe zum Verbraucher nach § 35 BauGB privilegiert sind. 6 4. Kommunale Wärmeplanung Perspektivisch wäre zudem die Einführung verbindlicher Instrumente der kommunalen Wärmeplanung sinnvoll und könnte den Ausbau der Wärmenetzinfrastruktur im Land befördern. Dieser würde mittelbar auch die grundlegenden Entwicklungschancen für die solare Nah- und Fernwärme verbessern. Trotz der bestehenden Investitionsförderung für Wärmenetze findet ein Ausbau der Fernwärme-versorgung in Baden-Württemberg (wie auch in den anderen Bundesländern) nur in sehr eingeschränktem Maß statt. Zwar haben die Verbesserungen zur Wärmenetzförderung im KWKG und in den Förderprogrammen der KfW zu einer gewissen Marktbelebung geführt, jedoch steht hier die Verdichtung der bestehenden Netze im Mittelpunkt, nur selten die Erschließung neuer Gebiete durch Wärmenetze. Um die Fernwärme dort auszubauen, wo es volkswirtschaftlich, sozial und ökologisch sinnvoll ist, ist wäre? eine strategische Planung erforderlich. Ziel eines solchen Planungsprozesses ist die Identifizierung und die Umsetzung der lokal jeweils günstigsten Strategie für die langfristige Wärmeversorgung der Kommune. Der Ausbau von Wärmenetzen ist dabei eine Schlüsselstrategie, mit der eine kostengünstige Integration erneuerbaren Energien ermöglicht werden kann. Diese planerische Aufgabe muss eng verzahnt werden mit der Verbesserung der Energieeffizienz der Gebäude sowie der Stadtplanung insgesamt und kann nur auf örtlicher Ebene bewältigt werden. Eine langfristig orientierte kommunale Wärmeplanung kann dabei eine wertvolle Grundlage für den Ausbau der leitungsgebundenen Wärmeversorgung liefern und ermöglicht weitreichende Möglichkeiten, Maßnahmen und Interessen zu koordinieren, sowie Wärmeerzeugung und Bedarfe konzeptionell abzustimmen. Auch Konzepte zur Quartierssanierung können dabei hilfreich sein. Ein wesentliches Hemmnis beim Ausbau der Wärme-Infrastruktur sind zudem die hohen Investitionskosten im Vergleich zu dezentralen Erzeugungstechnologien. Diese Investitionen müssen über einen längeren Zeitraum durch die Wärmeerlöse refinanziert werden. Mit der Erstellung von kommunalen oder regionalen Wärmeplänen auch für den Gebäudebestand könnten Instrumente geschaffen werden, die eine hinreichende Investitionssicherheit nach sich ziehen. Eine wichtige Voraussetzung für die Entwicklung von lokalen Wärmekonzepten ist eine valide Datengrundlage. Um die Kommunen in die Lage zu versetzen, die in ihrem Gebiet anfallenden Wärmebedarfe und –quellen systematisch und qualifiziert zu erfassen, sowie Prognosen für die Bedarfsentwicklung zu erarbeiten, sollten die Versorgungsunternehmen verpflichtet werden, die hierfür erforderlichen Daten bereit zu stellen. Darüber hinaus sollten den Kommunen praxisorientierte Planungswerkzeuge für diese Aufgabe zur Verfügung gestellt werden. 7 5. Verbesserung des Rechts- und Förderrahmens für solare Wärmenetze Um die Markteinführung der solaren Wärmenetze einzuleiten, wäre es sinnvoll, auch den rechtlichen Rahmen weiter zu entwickeln. Ziel sollte es sein, sowohl den Ausbau der leitungsgebundenen Wärmeversorgung insgesamt zu befördern als auch den Anteil der Solarthermie bei der Wärmebereitstellung zu erhöhen. Derzeit existiert bei den vorhandenen energiewirtschaftlich-ordnungsrechtlichen Regelungsinstrumenten kein wirksamer Treiber, der die Integration der Solarthermie in die leitungsgebundene Wärmeversorgung fördert. Um den Regulierungsrahmen im Hinblick auf eine verstärkte Nutzung solarer Wärme zu optimieren, sollten auch die Veränderung und Ergänzung verschiedener bestehender Regularien in Betracht gezogen werden. Schließlich ist es auch erforderlich, bei einem angestrebten Ausbau der Fernwärmeversorgung die Akzeptanz der Verbraucher zu erreichen und die Wettbewerbsfähigkeit der Fernwärme gegenüber der dezentralen Objektversorgung nicht zu beeinträchtigen. In Bezug auf die Markentwicklung solarer Wärmenetze sind auf der Ebene des bundespolitischen Rahmens insbesondere das KWKG und darüber hinaus die Fortentwicklung des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes relevant. Hierbei ist zu beachten, dass die meisten dieser gesetzlichen Regelungen das Bundesrecht betreffen (z.B. EnEV, EEWärmeG, KWKG) und vom Land Baden-Württemberg nur mittelbar - etwa durch Initiativen im Bundesrat und seinen Ausschüssen - zu beeinflussen sind. Einige Punkte können jedoch auch vom Land selbst im Rahmen der eigenen Gesetzgebungs-kompetenz z.B. bei der Novellierung des EWärmeG Baden-Württemberg oder im Rahmen einer erweiterten Kompetenzzuweisung des Landes für die Kommunen im Planungsrecht umgesetzt werden. Bisher steht der Ausbau der Fernwärme-Infrastruktur in Deutschland, der gute Voraussetzungen für die kostengünstige Integration Erneuerbarer Energien bieten würde, nicht im Fokus der bundesdeutschen Wärmepolitik und erfährt nur wenig Unterstützung. Im Gegensatz dazu wurde im Nachbarland Dänemark auf der Grundlage einer langfristig orientierten nationalen Wärmestrategie die Fernwärme sehr weitreichend ausgebaut und kann dort vorteilhaft eingesetzt werden. Der in den letzten Jahren zu verzeichnende sehr starke Marktzuwachs der solaren Fernwärme in Dänemark ist zu großen Teilen auch auf den dort vorliegenden staatlichen Regulierungsrahmen und die darauf fußenden strukturellen Rahmenbedingungen zurück zu führen. Mit Blick auf die positiven dänischen Erfahrungen sollten auch die energiepolitischen Möglichkeiten der Besteuerung von Brennstoffen zur Lenkung von Investitionen näher geprüft werden. Gerade bei den derzeit niedrigen Brennstoffpreisen bei Erdgas und Heizöl ist die Umsteuerung auf Erneuerbare Energien eine große Herausforderung. Eine Verschiebung des Kostengefüges zulasten fossiler Brennstoffe würde sowohl den Umstieg auf Erneuerbare Energien als auch Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz deutlich befördern. Die möglichen Maßnahmen sollten im Rahmen einer breit angelegten ökologischen Steuerreform mit dem Ziel einer für die Bürger aufkommensneutralen Finanzierung weiter entwickelt werden. Auch die Investitionsförderung für solare Wärmenetze sollte im Hinblick auf eine rasche Markterschließung weiter optimiert werden. Das neue Wärmenetz-Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg ist dabei sehr zu begrüßen. Im Hinblick auf hohe solare Deckungsraten sollte die Bundesförderung für Wärmespeicher verbessert werden. Während Wärmespeicher im Zusammenhang mit (auch fossilen) KWK-Anlagen nach dem KWKG mit bis zu 10 Mio. Euro gefördert werden, beträgt die maximale Förderhöhe bei Wärmespeichern, die mit Erneuerbaren Energien gespeist werden nur 1 Mio. Euro (KfW-Programm 271). Gerade bei solaren Wärmenetzen mit hohen Deckungsraten und in Kombination mit Technologien zur Strom-Wärme-Sektorkopplung sind jedoch großvolumige Wärmespeicher mit entsprechend hohen Investitionen notwendig.

Julian Kuntze2023-03-22T11:50:53+01:00Donnerstag, 1. September, 2016|
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