Große Solarthermie-Anlagen: Projektfaltblatt SolnetPlus

Große Solarthermieanlagen beschleunigen die kommunale Wärmewende ersetzen fossile Brennstoffe in städtischen Wärmenetzen versorgen ländliche Nahwärmenetze sind wirtschaftlich und kostenstabil sind mit anderen Wärmeerzeugern (z.B. BHKW) kombinierbar www.solare-wärmenetze.de Solare Wärmenetze für den kommunalen Klimaschutz Wärme macht über 50 % der in Deutschland jährlich benötigten Endenergie aus Emissionsfreie Wärme im großen Stil Bereits rund 45 solarthermische Großanlagen in Deutschland speisen Son- nenenergie in Wärmenetze ein und versorgen damit Haushalte, öffentliche Gebäude und Betriebe mit Wärme für Heizung und Warmwasser. Die Wärme aus Solarthermieanlagen ist emissionsfrei, Solarwärme ist über- all verfügbar. Durch Anschluss an ein solares Wärmenetz kann die Wende von fossilen Brennstoffen zu erneuerbarer Wärme für ganze Stadtviertel gelingen. Technisch und betriebswirtschaftlich verlässlich Die Technik solarthermischer Großanlagen und Wärmenetze ist ausgereift und marktverfügbar. Die Wärmepreise sind auf Jahrzehnte im Voraus berechenbar und unabhängig von Preisen anderer Energieträger. Solarthermieanlagen können in bestehende Wärmenetze eingefügt werden, dort vorhandene Wärmeerzeuger ergänzen und fossile Energie- träger ersetzen. Förderung für Planung und Investition Fördermittel zur Erstellung von Wärmeversorgungskonzepten, z.B. einer kommunalen Wärmeplanung, sowie zur Errichtung von Wärmenetzen und Solarthermieanlagen stehen bereit. Ein solares Wärmenetz für Ihre Kommune Mit dem Ausbau von solaren Wärmenetzen können Kommunen einen erheblichen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Sie tragen damit zur kommunalen Daseinsvorsorge bei und fördern zugleich die regionale Wertschöpfung. Um Kommunen bei der Planung solarer Wärmenetze zu unterstützen, bietet SolnetPlus: • Infotouren • Planungsworkshops • Methodik für strukturierte Flächenanalyse • Publikationen Solarthermie in Ihrem Portfolio – Ihr innovatives Wärmenetz Große Solarthermieanlagen werden von Wärmeversorgern und Stadtwerken aus betriebswirtschaftlichen Gründen und als Maßnahme des lokalen Klimaschutzes realisiert. Die langfristige wirtschaftliche Lösung mit sta- bilen Wärmekosten und technischer Flexibilität ist bewährt. SolnetPlus bietet für Wärmeversorger, Stadtwerke und weitere Marktakteure: • Teilnahme an Projektkreisen • Informations- und Schulungsangebote KOMMUNENPOLITIK & BEHÖRDEN WÄRMEVERSO RG ER Solare Wärmenetze – planen und genehmigen Für die Realisierung von Solarthermie-Freiflächenanlagen sind einfache und in den einzelnen Bundesländern einheitliche Genehmigungsverfahren eine zentrale Voraussetzung. Um die Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, bietet SolnetPlus: • Analyse bisheriger Genehmigungsverfahren • Leitlinien und Mustergenehmigungsverfahren • Erprobung an konkreten Projekten • Handlungsempfehlungen und Workshops

Anna Laura Ulrichs2023-06-22T10:42:32+02:00Dienstag, 1. Februar, 2022|

Wärmenetze in kleinen Kommunen

14 eit Wochen schon stapeln sich auf einer Wiese am Ortsrand von Breiten holz Fernwärmerohre. Jetzt haben die Bagger damit begon - nen, die Straßen des 750-Einwohner- Dorfes aufzureißen, das malerisch am Rande des Naturparks Schönbuch liegt. Holz ist hier reichlich vorhanden, mit dem künftig die drei Kessel in der neuen Heizzentrale des Ortes gefüttert werden sollen. Sie ersetzen weit über 100 Einzelhei zungen in den Gebäuden. Zu drei Vierteln sind das alte Ölkessel, denn ein Gasnetz gibt es in Breitenholz nicht. Vom „Öldorf“ zum „Bioenergiedorf“ – das wäre an sich schon eine spannende Geschichte. In der Fachwelt wird Breitenholz aber wohl eher als „Solar dorf“ von sich reden machen. Denn das mehr als 2000 Quadratmeter große Solarkollektorfeld soll den Wärmebedarf des Ortes übers Jahr zu 37 Prozent decken. Das ist ein rund doppelt so hoher Solaranteil wie in dem guten Dutzend anderen Solar-Bioenergiedörfern, die deutschlandweit schon in Betrieb sind. Für Günther Gamerdinger, Genossenschaftsvorstand der Tübinger Energiegenossenschaft, die das Wärmenetz in Breitenholz initiiert hat und die als Komplementärin an der örtlichen Bürgerenergie- Gesellschaft beteiligt ist, ist der hohe Solaranteil ein logischer Schritt: „Auch mit dem Holz verbrennt man wertvolle Ressourcen. Deshalb ha - ben wir gesagt, wir möchten die Kraft der Sonne nutzen, um die Ressource Holz ein Stück weit zu entlasten.“ Speicher macht den Unterschied Die technische Möglichkeit für den hohen Solaranteil schafft ein zehn Meter hoher Speicher. Dank ihm steht die geerntete Solarenergie auch an weniger sonnigen Tagen zur Verfügung. In bisherigen Solar-Bioenergiedörfern mit vergleichsweise kleineren Kollektorfeldern und Speichern trump fen die Solaranlagen vor allem im Sommer auf, wenn sie den niedrigeren Wärmebedarf im Netz komplett decken. Hingegen soll das Zusammenspiel von Kollekto ren und Speicher in Breitenholz auch in den kühleren Übergangsjahreszeiten und sogar an sonnigen Wintertagen nennenswerte Beiträ ge leisten. Ihr Netz werden die Breitenholzer Bürger:innen selbst betrei ben. Mit Kommanditanteilen von jeweils mindestens 1000 Euro haben sie sich an der eigens gegründeten örtlichen Betreibergesellschaft beteiligt. Das finan zielle und techni sche Know-how organisiert dabei die Genossenschaft Bürger-Ener - gie Tübingen, die als Komplementärin der Bioenergie Breitenholz eG & Co. KG im Boot ist. Die Tübinger Genossen haben seit vielen Jahren Erfahrung mit Photovoltaikanlagen. In Breitenholz wagen sie sich erstmals an ein Wärmeprojekt. Und wenn man sich umschaut im Ländle, dann gibt es immer mehr solcher gemeinschaftlichen und kommunalen Initiativen im Wärmebereich. In der Region Neckar-Alb ist Breitenholz eines von mehreren Vorzeigeprojekten, mit denen der Regionalverband Neckar- Alb und die drei jeweils kreisweit organisierten Klimaschutzagenturen für die Idee ländlicher Wärmenetze werben. Unterstützt durch EU-Geld versuchen sie im Projekt ENTRAIN mit solchen guten Beispielen auch andere Kommunen von den Vorzüge gemeinschaftli - Energiekommune 10/2021 Beim Thema „Kommunale Wärmeplanung“ ist Baden-Württemberg Vorreiter. Für Städte mit mehr als 20.000 Einwohnern ist die Erstellung eines Wärmeplans dort Pflicht. Für kleine Kommunen wird Wärmeplanung seit dem 1. Oktober gefördert. Einige Kommu nen in der Region Neckar-Alb wollten darauf nicht warten. Sie realisieren bereits Wärmenetze mit erneuerbaren Energien in unterschiedlichen Modellen. Foto: Guido Bröer Wärmenetze in kleinen Kommunen S cher Wärmeversorgung mit erneuerbaren Energien zu überzeugen. Das wichtigste Argument ist dabei neben dem Klimaschutz eine hohe regionale Wertschöpfung anstelle der bisherigen Energieimporte. Obendrein werden die Energiepreise durch heimische Erneuerbare absehbar stabiler bleiben, was Sicherheit gibt und somit auch eine soziale Komponente hat. Und noch einen anderen sozialen Aspekt sieht Franziska Kenntner, die Bürgermeisterin von Mehrstetten, wenn sie an das kurz vor dem Baube - ginn stehende Wärmenetz der Kommune denkt: „Ich glaube, dass es den Zusammenhalt fördert. Mein Nachbar hat die gleiche Wärme, und der, der eine Straße weiter wohnt, hat sie auch. Das hilft, den Zusamenhalt zu stärken.“ Zumal auch in Mehrstetten, mit 1450 Einwohnern hoch auf der schwäbischen Alb gelegen, die Antreiberin der örtlichen Wärmewende eine Genossenschaft ist – die Energie für Bürger Mehrstetten eG. Die hat sich eigens für Planung, Bau und Betrieb des Netzes im Ort gebildet. Genossenschaftsvorstand Rolf Schiller ist begeistert von der Idee des gemeinsamen Wirtschaftens: „Das hat ja auch was urdemokratisches, wie man es in modernen Gesellschaften, die so komplex sind wie unsere, kaum noch findet.“ Seit drei Jahren engagieren sich die Mehrstetter:innen für ihr Wärmenetz. Ausgehend zunächst von einem Quartierskonzept zur Versorgung von städtischen Gebäuden wie Schule, Rathaus und Kindergarten ist die Idee gewach - sen. Nach drei Jahren intensiver Diskussionen, des Planens und der Überzeugungsarbeit werden viele Hausbesit - zer:innen in Mehrstetten vielleicht schon im kommenden Jahr die Möglichkeit zum Anschluss an eine CO2- neutrale Wärmeversorgung mit Holz haben, um die sich die meisten viel weniger kümmern müssen als um ihre heutige Solo-Heizung, obwohl ihnen alles gemeinsam gehört. Lokale Wertschöpfung Im 20 Kilometer entfernten Pfron - stetten verfolgt Bürgermeister Reinhold Teufel einen etwas anderen Ansatz, Dort liegen sogar schon bislang ungenutzte Wärmelei tungen zwischen drei kommunalen Gebäuden, dem Kindergarten, der Schule und einer Veranstaltungshalle. Die Rohre hat der Gemeinderat bei passender Gelegenheit vor einigen Jahren vorsorglich mit verlegen lassen, um diese Liegenschaften eines Tages zentral zu versorgen, wenn die bereits betagten Einzelheizungen zum Austausch anstünden. Inzwischen allerdings ist die Idee weiter gewachsen. Die Gemeinde selbst will auch ihren Bürger:innen eine Fernwärmeversor - gung anbieten. Darin unterscheidet sich das Pfronstetter Modell von Breitenholz und Mehrstetten. Während dort Bürgerenergiegesellschaften die Projekte organisieren, will die Gemein - de Pfronstetten selbst investieren. Für Teufel liegt das nicht nur deshalb auf der Hand, weil seine Gemeinde über ausreichend Eigenkapital verfügt, das aktuell keine Zinsen bringt. Er möchte auch die Entscheidungs ho heit in kommunaler Hand halten: „Wir wollen Eigentümer des Netzes sein, um so auch bei der Preisgestaltung später im Interesse der Kunden ein Wort mitsprechen zu können.“ Die CO2-neutrale Energie sollen in Pfronstetten die heimischen Wälder und die Solarthermie liefern. Die Gemeinde besitzt selbst Wald und möchte ihr Holz vor Ort nutzen. „Viel wichtiger sind aber hier in der Region die privaten Waldbesitzer“, sagt Teufel. „Sie bekommen die Möglichkeit ihr Holz an den Betreiber des Heizwerkes zu verkaufen und so die regionale Wertschöpfung daraus zu generieren.“ Private Initiative Wie gut dies funktioniert, lässt sich be - reits in Rosenfeld im Zollernalbkreis zwischen Schwarzwald und schwäbischer Alb erkunden. Dort betreibt der Forstunternehmer und Holzhändler Günter Rauch seit 10 Jahren ein Heiz - werk samt Wärmenetz. Ausgehend auch hier von ersten kommunalen Gebäuden hat er sein Netz inzwischen in mehreren Stufen ausgebaut. Heute versorgt Günter Rauch mit seiner Naturenergie Kleiner Heuberg GmbH & Co. KG 27 Gebäude verschiedener Größe. W Ä R M E N E T Z E Heute schon an morgen denken: Mit einem Nahwärmenetz die kommunale Energiewende gestalten! EN ENE ENER ENERP ENERPI ENERPIP ENERPIPE u un unt unte unter unters unterst unterstü unterstüt unterstütz unterstützt S Si Sie a al als S Sy Sys Syst Syste System Systema Systeman Systemanb Systemanbi Systemanbie Systemanbiet Systemanbiete Systemanbieter b be bei d de der K Ko Kon Konz Konze Konzep Konzept Konzepti Konzeptio Konzeption ei ein eine eines N Na Nah Nah- o od ode oder F Fe Fer Fern Fernw Fernwä Fernwär Fernwärm Fernwärme Fernwärmen Fernwärmene Fernwärmenet Fernwärmenetz Fernwärmenetze Fernwärmenetzes Fernwärmenetzes. A Au Auß Auße Außer Außerd Außerde Außerdem s st ste stel stell stelle stellen w wi wir a al all alle Ko Kom Komp Kompo Kompon Kompone Komponen Komponent Komponente Komponenten f fü für d di die W Wä Wär Wärm Wärme Wärmev Wärmeve Wärmever Wärmevers Wärmeverso Wärmeversor Wärmeversorg Wärmeversorgu Wärmeversorgun Wärmeversorgung b be ber bere berei bereit bereit: Ro Roh Rohr Rohr- u un und V Ve Ver Verb Verbi Verbin Verbind Verbindu Verbindun Verbindung Verbindungs Verbindungst Verbindungste Verbindungstec Verbindungstech Verbindungstechn Verbindungstechni Verbindungstechnik Verbindungstechnik, Ü Üb Übe Über Überg Überga Übergab Übergabe Übergabet Übergabete Übergabetec Übergabetech Übergabetechn Übergabetechni Übergabetechnik u us usw usw. 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Zudem sind die Möglichkeiten zur Wärmedäm - mung in den vielen Fachwerkhäusern des historischen Stadtkerns schon aus Denkmalschutzgründen eher begrenzt. „Wir haben durch das Quartierskonzept viele interessante Erkenntnisse gewonnen, die wir jetzt sukzessive umsetzen wollen“, sagt Rosenfelds Bürgermeister Thomas Miller. Er setzt nun mit dem Gemeinderat auf den weiteren Ausbau der erneuerbaren Fernwärme. „Die Leute sind damit sehr zufrie den“, sagt er und verweist unter anderem auf das kürzlich angeschlos sene Freibad, das nun auch an kühlen Tagen mit angenehmen Temperaturen lockt. Wärmeplanung als Pflicht Wie Rosenfeld so werden demnächst viele Kommunen in Baden-Württem - berg systematisch ihre Wärmeplanung in die Hand nehmen. Was für die 103 Kommunen ab 20.000 Einwohnern ab diesem Jahr Pflichtaufgabe ist, das sollen kleinere Kommunen freiwillig angehen, so das erklärte Ziel der grünschwarzen Landesregierung. Im Gesetzgebungsverfahren zum Klimaschutzgesetz hatte sie zunächst davon abgese - hen, die kommunale Wärmeplanung für alle rund 1000 Kommunen des Bundeslandes auf einen Schlag obligato - risch zu machen. Dafür hätte es viel zu wenige kompetente Planerinnen und Planer gegeben, lautete die offizielle Begründung. Allerdings bekommen Kommunen seit dem 1. Oktober einen Zuschuss von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten, wenn sie einen kommunalen Wärmeplan erstellen lassen. Die Höchstbeträge sind nach Gemeindegröße gestaffelt. Und sie steigen noch um einen Bonus, wenn mehrere Kommunen ihre Wärmeplanung gemeinsam in einem sogenannten Konvoi angehen. Vom Konvoiverfahren verspricht sich das Land nicht nur mehr Effizienz für den Planungsprozess, son - dern auch bessere Ergebnisse. Denn eine interkommunale Wärmeplanung er mög licht es oft, Erneuerbare-Energien- Potenziale und Wärmebedarf über Kommunalgrenzen hinweg zusammenzubringen. Ein Paradebeispiel – wenn auch nicht aus Baden-Württemberg – sind die Gemeinden Neuerkirch und Külz im Hunsrück, die ein gemeinsames Wärmenetz mit Holz- und Solarthermieanlage aufgebaut haben. Guido Bröer Zuschuss für kommunale Wärmeplanung startet Das Land Baden-Württemberg bezuschusst kleinere Kommunen für die Erstellung eines kommunalen Wärmeplans. Die entsprechende Verwaltungs - vor schrift vom 15. September 2021 greift seit dem 1. Oktober. Weil alle 103 Kommunen des Landes mit mehr als 20.000 Einwohnern per Klimaschutz ge - setz innerhalb von zwei Jahren zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung verpflichtet sind, erhalten sie für die neue Aufgabe Ausgleichs - zahlungen. Kleinere Kommunen möchte die Landesregierung motivieren, freiwillig in einen solchen Planungsprozess einzusteigen. Sie erhalten dafür jetzt bis zu 80 Prozent Förderung. Je nach Einwohnerzahl gibt es einen maximalen Sockelbetrag plus Kopfprämien. Kommunen mit weniger als 5000 Einwohnern können die Förderung nur gemeinsam mit mindestens zwei Nachbar - gemeinden in einem sogenannten Konvoi beantragen. Konvois werden mit weiteren Boni gefördert. Informationen zur neuen Förderung gibt es bei der Klimaschutzagentur des Landes, KEA-BW. Diese gibt auch einen kostenlosen Handlungsleitfaden zur kommunalen Wärmeplanung heraus. Kontakt: waermewende@kea-bw.de NEUE FÖRDERUNG IM SÜD-WESTEN W Ä R M E N E T Z E

Julian Kuntze2023-06-22T11:06:58+02:00Freitag, 1. Oktober, 2021|

Förderprogramme und Initiativen Bundesländer als Treiber für den Ausbau erneuerbarer Wärme

Infoblatt Solare Wärmenetze | Nr. 10 www.solare-waermenetze.de Beim Erreichen der Klimaziele, die die Bundesregierung für Deutschland definiert hat, spielen die Länder eine entscheidende Rolle. Durch Gesetzgebung und entsprechende Förderinstrumente ebnen sie Wege, motivieren Akteure und ermöglichen Projekte, die Gegebenheiten vor Ort optimal im Sinne der Energiewende nutzen. Das große Potenzial des Wärmesektors wird dabei zunehmend erkannt und gezielt gefördert. RHEINLAND-PFALZ Das Bundesland verfügt über günstige Bedingungen für Projekte der solaren Nah- und Fernwärmeversorgung. Zudem existieren gute Gegebenheiten für die Nutzung industrieller Abwärme, von Biomasse und Geothermie. Um die lokalen Akteure der Energiewende dabei zu unterstützen, diese Potenziale zusammenzuführen, hat das Umweltministerium in Rheinland- Pfalz das Förderprogramm „Zukunftsfähige Energieinfrastruktur“ (ZEIS) aufgesetzt. ZUSCHÜSSE FÜR STUDIEN UND UMSETZUNG Einen zentralen Aspekt im Rahmen des ZEISProgramms bilden Vorhaben im Bereich der Wärmeversorgung auf Basis erneuerbarer Energien. Konkret geht es um den Bau und Ausbau von Wärmenetzen zur direkten Wärmeversorgung von zwei oder mehr Gebäuden, die aus Biomasse, geothermischer und solarer Energie, industrieller Abwärme und Wärme aus Abwasser versorgt werden. Darüber hinaus gefördert werden damit in Verbindung stehende zentrale Wärmeerzeuger wie thermische Solaranlagen oder effiziente Wärmepumpen sowie Hausübergabestationen, Wärmespeicher, Anlagen zur Verwertung von Abwärme und Messtechnik. Neben finanziellen Instrumenten steht auch ein breites Spektrum an Beratungsdienstleistungen zur Verfügung. Die Erarbeitung von Machbarkeitsstudien wird mit bis zu 50.000 Euro unterstützt. Bei Investitionen beträgt die Höhe des Zuschusses 20 % der förderfähigen Ausgaben von maximal 5 Mio. Euro. Seit dem Start des Programms im Jahr 2015 wurden bereits 15 Nahwärmenetze gefördert. Das Engagement der einzelnen Bundesländer ist der Motor des Ausbaus erneuerbarer Wärme, etwa durch Solarthermie. Auf Basis ihrer spezifischen geografischen, strukturellen und politischen Voraussetzungen setzen die Länder Förderprogramme auf und Maßnahmen um. Hier ein beispielhafter Blick auf Initiativen aus Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg und Thüringen. Förderprogramme und Initiativen: Bundesländer als Treiber für den Ausbau erneuerbarer Wärme Thomas Pauschinger (Solites) beim Fachinformationstag Solare Wärmenetze in Simmern am 19.02.2019, Quelle: Guido Bröer FÖRDERPROGRAMM „ZUKUNFTSFÄHIGE ENERGIEINFRASTRUKTUR“ (ZEIS) Unterstützung von Projekten im Bereich erneuerbarer Wärmeversorgung Zuschüsse für Durchführbarkeitsstudien i.h.V. max. 50.000 Euro, für Investitionen max. 5 Mio. Euro Bagatellgrenze bei Investitionen in Wärmeprojekte: 100.000 Euro Nähere Informationen und Kontakt: www.foerderdatenbank.de Quelle: Solites SCHLESWIG-HOLSTEIN Das nördlichste deutsche Bundesland bringt aufgrund seiner geografischen Lage besonders günstige natürliche Bedingungen für die Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen mit. Wurde dies bislang hauptsächlich für den Stromsektor in Form von Windenergie genutzt, rückt nun auch der Wärmebereich immer mehr in den Fokus. Bereits im Jahr 2017 hat Schleswig- Holstein seine landesrechtliche Gesetzgebungskompetenz genutzt und ein Energie- und Klimaschutzgesetz1 verabschiedet. Ein wichtiges landespolitisches Instrument stellt auch die im Juni 2019 in Kraft getretene Richtlinie „Innovative Wärmeversorgung” dar. ANREIZ FÜR INVESTITIONEN IN DIE WÄRMEWENDE Die Wärmewende braucht Investitionen in die erforderliche Infrastruktur. Im Rahmen der Richtlinie werden Vorhaben unterstützt, die den Anteil erneuerbarer Energien in den Wärmeversorgungssystemen erhöhen. Bis zu 50 % der Investitionskosten für Wärmenetze, Wärmeerzeugungsanlagen und Wärmespeicher werden abgedeckt, wenn laut Richtlinie „das nachhaltige Wärmeversorgungssystem mindestens 50 % erneuerbare Energien berücksichtigt und eine CO2-Einsparung gegenüber der bisherigen Wärmeoder Kälteversorgung erzielt werden kann”. Es stehen mindestens 50.000 Euro und maximal 1 Mio. Euro pro Projekt zur Verfügung. Die Koordination sowie die kostenlose Beratung erfolgen durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) Energieagentur, die auch Ansprechpartner für die Erstellung der kommunalen Wärmepläne ist. ANSCHUBHILFE FÜR BÜRGERENERGIEPROJEKTE Schleswig-Holstein möchte zudem das Engagement für die Energiewende vor Ort stärken und hat dafür einen Bürgerenergiefonds eingerichtet. Ziel ist, die Initiierung von Projekten zu unterstützen, indem finanzielle Risiken in der ersten Phase abgefedert werden. Hierfür wurde ein Sondervermögen von 5 Mio. Euro bereitgestellt. Zu den geförderten Bereichen gehören auch Projekte zum Ausbau der erneuerbaren Wärme. Zusammenschlüsse von Akteuren aus Schleswig-Holstein, die bestimmte Kriterien erfüllen, können bis zu 200.000 Euro pro Projekt beantragen. BADEN-WÜRTTEMBERG Baden-Württemberg zählt traditionell zu den Bundesländern mit den innovativsten Konzepten zur Förderung und zum Ausbau der nachhaltigen Energie- und Wärmeversorgungsinfrastruktur. Bereits 2013 trat das Klimaschutzgesetz2 in Kraft, das verbindliche Ziele des Landes zur Treibhausgasminderung festlegt. Wie diese erreicht werden können, zeigt das Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept (IEKK) in Form von konkreten Strategien und Maßnahmen auf. Im Herbst 2020 wurde im Rahmen der Novellierung des Klimaschutzgesetzes unter anderem die Einführung einer verbindlichen kommunalen Wärmeplanung beschlossen. EFFIZIENTE WÄRMENETZE Das 2016 aufgelegte Landesförderprogramm „Energieeffiziente Wärmenetze“ unterstützt Akteure vor Ort bei der Umsetzung von Wärmenetzen. Es besteht aus drei Bausteinen: 1. Förderung der Erstellung von Wärmeplänen 2. Förderung von Beratung im Vorfeld einer Investition 3. Zuschüsse für Investitionen für Bau oder Erweiterung von Wärmenetzen inkl. erneuerbarer Erzeugungsanlagen Für die ersten beiden Bausteine sind die Antragstellung bzw. Ausschreibung bereits beendet. Die Antragsfrist für den Förderbaustein 3 „Investitionen in Wärmenetze“ läuft noch. Eine Fortführung ist in Aussicht. MARKTBEREITUNG SOLARER WÄRMENETZE Auf die Marktbereitung solarer Wärmenetze in Baden-Württemberg zielte auch das kürzlich abgeschlossene Verbundvorhaben „Solnet BW II“. Durch die Begleitung und Entwicklung von Modellregionen wurde in diesem Projekt Transformationswissen hin zu einer vermehrten Nutzung von Solarthermie in der Infoblatt Solare Wärmenetze | Nr. 10 RICHTLINIE „INNOVATIVE WÄRMEVERSORGUNG“ Förderung von bis zu 50 % der Investitionskosten für Wärmenetze, Wärmeerzeugungsanlagen und Wärmespeicher Mindestfördersumme 50.000 Euro, maximal 1 Mio. Euro pro Projekt BÜRGERENERGIEFONDS Förderung von Bürgerenergieprojekten in der Planungs- und Startphase – etwa zur Finanzierung von Vorplanungskosten wie Machbarkeitsstudien, Standortanalysen, Rechts- und Steuerberatung etc. Zuwendung in Höhe von bis zu 200.000 Euro, Bereitstellung für 2 Jahre zinsfrei Förderfähige Gesamtausgaben müssen mindestens 10.000 Euro betragen Rückzahlung des Zuwendungsbetrags nach Umsetzung des Projekts Nähere Informationen und Kontakt: www.schleswig-holstein.de Vortrag von Dr. Matthias Sandrock (Hamburg Institut) beim 15. Fachforum der Energie- und Klimaschutzinitiative Schleswig- Holstein (EKI) am 22.03.2019 in Husum, Quelle: IB.SH kommunalen Wärmeversorgung erarbeitet. Gemeinsam mit den lokalen Akteuren vor Ort und deren Know-how wurden innovative Lösungsansätze für solare Wärmenetze entwickelt. Ein wichtiges Element war dabei die Flächenfindung, die eine der größten Herausforderungen bei der Realisierung großer Solarthermieanlagen darstellt. THÜRINGEN Als erstes ostdeutsches Bundesland hat Thüringen im Dezember 2018 ein eigenes Landesklimaschutzgesetz3 verabschiedet. Dahinter steht das Ziel, bis 2040 die lokal erzeugte Energie im Strom- und Wärmesektor ausschließlich aus erneuerbaren Quellen bereitzustellen. Gesetzlich verankert sind beispielsweise Transformationspläne der Fernwärmeversorger zur Dekarbonisierung ihrer Wärmenetze. Um die Transformation insbesondere im Wärmebereich voranzutreiben, entwickelte das Thüringer Umweltministerium zudem 2016 die Förderrichtlinie „SolarInvest”. 2020 wurde das Programm neu aufgelegt. AUSBAU INNOVATIVER WÄRMEKONZEPTE Finanzielle Zuschüsse stehen dabei auch für Projekte im Bereich der nachhaltigen Wärmeversorgung bereit. Empfänger können neben Kommunen und kommunalen Unternehmen die Wohnungswirtschaft, kleine und mittelständische Unternehmen sowie Bürgerenergiegenossenschaften sein. Folgende Maßnahmen sollen vorangetrieben werden: • Investitionen in saisonale Wärmespeicher • Investitionen in die Realisierung von Mieterwärmemodellen • Förderung von Hausanschlussstationen in neu zu errichtenden sowie in bestehenden Netzen mit einem Mindestanteil von 20 % erneuerbaren Energien • Machbarkeitsstudien und Beratungsleistungen zur Erstellung und Umsetzung eines Wärmenetzprojektes • Beratungsleistungen zu Mieterstrom und -wärme Die Koordination sowie die Beratung erfolgen über das Kompetenzzentrum „Thüringer Erneuerbare Energien Netzwerk e.V.”. Mit dem „Thüringer Solarrechner“, einem Service der Landesenergieagentur ThEGA, können Bürger, Unternehmen und Kommunen die Wirtschaftlichkeit ihrer Solarthermie- und/oder PV-Anlagen berechnen. 1 Energie- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein 2 Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg 3 Landesklimaschutzgesetz Thüringen www.solare-waermenetze.de FÖRDERPROGRAMM „SOLARINVEST“ Förderung des Einsatzes von erneuerbaren Energien im Strom- und Wärmebereich Laufzeit: 01.01.2020 bis 31.12.2022 Maximaler Zuschuss je Vorhaben 100.000 EUR, Bagatellgrenze 1.000 Euro Nähere Informationen und Kontakt: umwelt.thueringen.de Antragstellung über: www.aufbaubank.de Thüringer Solarrechner: www.thega.de FÖRDERPROGRAMM „ENERGIEEFFIZIENTE WÄRMENETZE“ Investitionsförderung zur Errichtung oder Erweiterung von energieeffizienten Wärmenetzen Zuschuss von bis zu 20 % der förderfähigen Kosten, max. bis zu 200.000 Euro Über zusätzliche Boni kann der Höchstbetrag auf bis zu 400.000 Euro der förderfähigen Kosten pro Investitionsvorhaben erhöht werden. Nähere Informationen und Kontakt: um.baden-wuerttemberg.de Details zu „Solnet BW II“: www.solnetbw.de Forschungsbericht Flächenbereitstellung: www.hamburg-institut.com Austausch zur Flächensicherung für solare Freiflächenanlagen beim Workshop „Solare Raumplanung – regionale Wärmestrategie“ am 23.10.2018 in Stuttgart, Quelle: Hamburg Institut Thüringens Energie- und Umweltministerin Anja Siegesmund bei der Einweihung einer Solarthermieanlage in Erfurt im Mai 2019, Quelle: Karina Heßland-Wissel/SWE Energie GmbH Gefördert durch: www.solare-waermenetze.de Energiekommune IMPRESSUM Das Infoblatt Solare Wärmenetze ist eine Initiative im Rahmen von Solnet 4.0, einem vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geförderten Vorhaben zur Marktbereitung für solare Wärmenetze. Die Projektpartner sind das Steinbeis Forschungsinstitut Solites, der Fernwärmeverband AGFW, das Hamburg Institut sowie die Herausgeber der Zeitschrift Energiekommune. Herausgeber: HIR Hamburg Institut Research gGmbH, Steinbeis Forschungsinstitut Solites Redaktion: Dr. Matthias Sandrock, Philippa Kreis, Thomas Pauschinger Veröffentlichung: 2020 Haftungsausschluss: Das dieser Publikation zugrundeliegende Vorhaben wird mit Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie unter dem Förderkennzeichen 03EGB0002A gefördert. Die Verantwortung für den Inhalt dieses Dokuments liegt bei den AutorInnen. Weder der Fördermittelgeber noch die AutorInnen übernehmen Verantwortung für jegliche Verwendung der darin enthaltenen Informationen. Infoblatt Solare Wärmenetze | Nr. 10 Im Gespräch: Dr. Till Jenssen vom Referat Erneuerbare Energien des Umweltministeriums Baden-Württemberg. Welche Rolle spielen die Bundesländer beim Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland? Zunächst einmal gilt, dass die nationale Ebene – nicht zuletzt etwa in Form der Anreizstrukturen des Erneuerbare-Energien- Gesetzes – eine starke Rolle bei der Energiewende spielt. Die Bundesländer haben die Möglichkeit, die bundesweiten Rahmenbedingungen zu konkretisieren. Sie befinden sich in einer „Sandwich“-Position zwischen den Kommunen und Regionen einerseits und dem Bund anderseits – wir sind also ein Bindeglied zwischen mehreren Akteuren und mehreren Ebenen. Konkret können die Bundesländer etwa Landesenergiekonzepte aufstellen, sich Ausbauziele setzen, gesetzliche Spielräume ausfüllen (EWärmeG, PV-Pflicht, Förderung von Batteriespeichern), Prozesse und Dialoge mitgestalten, den Verwaltungsvollzug durch Hinweispapiere konkretisieren. Die Bundesländer können somit verschiedene Governance-Felder besetzen, Informationsund Aufklärungskampagnen gehören genauso dazu wie die Netzwerkbildungen. Was zeichnet hierbei Baden-Württemberg im Besonderen aus? Wir verfügen über eine breite und vielseitige Akteurslandschaft. Damit meine ich nicht nur die Verwaltungsinstitutionen und die Kommunen, sondern auch die vielen Bürgervereinigungen, Nichtregierungsorganisationen, Energiegenossenschaften und die einzelnen Bürgerinitiativen, die zu einer lebhaften und inhaltlich hochqualitativen Diskussion im Bereich der Energiewende vor Ort beitragen. Wie ist es um die Flächenverfügbarkeit bestellt? Angesichts der hohen Flächenkonkurrenzen und einer hohen Bevölkerungsdichte im Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg kommt natürlich die Frage der Flächenverfügbarkeit und -bereitstellung auf. Die Kommunen haben in diesen Angelegenheiten das entscheidende Wort, da sie im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit die Bauleitpläne aufstellen. Das macht sich insbesondere bei Solarfreiflächenanlagen bemerkbar. Für ihre Genehmigung ist – im Gegensatz zur Windenergie – in der Regel ein Bebauungsplan erforderlich, da diese Anlagen im Außenbereich grundsätzlich nicht privilegiert sind. Den kommunalen und regionalen Planungsträger kommt damit eine wesentliche Rolle bei der notwendigen Standort- und Flächensicherung für die Energiewende zu. Wie ist das Potenzial für Solarthermie und erneuerbare Energieerzeugung insgesamt einzuschätzen? Es ist zu erwarten, dass die Solarthermie künftig deutlich höhere Aufmerksamkeit erhalten wird als bisher. Das sogenannte Zielszenario für Baden-Württemberg zeigt etwa, dass im Jahr 2050 in rund 60 Prozent der Wohngebäude Solarthermieanlagen genutzt werden könnten. Gerade auch die Einbindung in Nah- und Fernwärme ist dabei vielversprechend und könnte Skaleneffekte heben. Wir unterstützen dies zum Beispiel mit unserem Handlungsleitfaden „Solarfreiflächenanlagen“ und dem Förderprogramm „Energieeffiziente Wärmenetze“. „Bundesländer sind das Bindeglied zwischen den Ebenen und den Akteuren“

Julian Kuntze2023-06-22T11:09:47+02:00Montag, 1. Februar, 2021|

Klimahacks No. 7

Klimahacks No. 7 Mach dein Projekt zu solaren Wärmenetzen In Ausgabe No. 7 der #Klimahacks-Reihe rückt das Potenzial solarer Wärmenetze in den Mittelpunkt. Mit einem Anteil von etwa 50 Prozent am Endenergieverbrauch ist die Wärmeenergie eine wichtige Stellschraube bei der Erreichung der nationalen Klimaschutzziele. Da vor allem in den Städten und Gemeinden ein Großteil der Wärmeenergie verbraucht wird, rücken zentrale Wärmenetze aus erneuerbaren Wärmequellen, wie etwa Solarthermie-Anlagen, immer stärker in den kommunalen Fokus. Genau hier setzt die neue Ausgabe an und zeigt anhand aktueller Grafiken, Studien, Veröffentlichungen und einer Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie der Weg zum solaren Wärmenetz auf kommunaler Ebene gelingen kann. Zielgruppe dieser Publikation sind sowohl Klimaschutz-Einsteigerkommunen als auch neue und altgediente Klimaschutzmanagerinnen und -manager, die sich inspirieren lassen möchten.

Julian Kuntze2023-06-22T11:15:23+02:00Freitag, 1. Januar, 2021|

Planungs- und Genehmigungspraxis „Gut geplant ist halb genehmigt“

Infoblatt Solare Wärmenetze | Nr. 11 www.solare-waermenetze.de Solare Freiflächenanlagen zur Wärmeversorgung gewinnen immer mehr an Bedeutung. Während die ersten Umsetzungen als Pilotprojekte stattfanden, ging der weitere Weg über die Nutzung in Energiedörfern, eingebettet in lokale Versorgungskonzepte. Seit einigen Jahren treiben auch rein wirtschaftliche Betrachtungen eine Nutzung der Großflächensolarthermie als Wärmeversorgung für Nah- und Fernwärmenetze den weiteren Ausbau voran. Mit dem Ende des Nischendaseins wachsen für die Planungen immer größerer solarthermischer Anlagen auch die Herausforderungen und Risiken im Genehmigungsprozess. Diese sollen in diesem Infoblatt adressiert werden; zudem werden Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt, um eine rechtssichere Planung zu unterstützen. FLÄCHENAUSWAHL UND -PRÜFUNG Die Grundlage für einen möglichst reibungslosen Ablauf bildet die umfassende Prüfung aller Flächen im Umfeld, die für eine weitere Betrachtung in Frage kommen. Das Spannungsfeld bewegt sich dabei zwischen energiewirtschaftlichen, politischen und rechtlichen Aspekten unter Einbindung der vorhandenen Strukturen und Möglichkeiten. Die einzelnen Aspekte greifen ineinander und sollten in einer Gesamtbetrachtung geprüft werden, wie in Abbildung 1 dargestellt ist. Ziel ist es, rechtzeitig mögliche Ausschlusskriterien und Konfliktpotenziale zu ermitteln und die Flächenwahl dementsprechend auszurichten. Zur Veranschaulichung, wie aufwändig die Flächensuche sein kann, eignet sich ein Projekt der Stadtwerke Radolfzell, die eine Fläche für eine Solarthermieanlage mit 1.100 m2 Kollektorfläche in Liggeringen gesucht haben. In Abbildung 2 ist zu sehen, wie viel Flächen näher geprüft werden mussten (rot), bis sich eine geeignete Fläche (blau) finden ließ, die alle Anforderungen erfüllt. PLANUNG IM UNBEPLANTEN AUßENBEREICH Da die Anlagen viel Platz beanspruchen, bietet sich in der Regel nur der (unbeplante) Außenbereich zur weiteren Flächensuche an. Im Außenbereich wird zwischen privilegierten Vorhaben wie u.a. Windkraftanlagen (§ 35 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 BauGB) und nicht privilegierten Vorhaben unterschieden. Wird ein Vorhaben als privilegiert eingestuft, besteht keine Pflicht, für das Vorhaben einen Bebauungsplan aufzustellen. CHANCEN EINER PRIVILEGIERUNG Ein Ansatz, das Genehmigungsverfahren zu vereinfachen, liegt damit darin, das Vorhaben als privilegiertes Vorhaben zu planen. Nach § 35 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 2 BauGB kann das der Fall sein, wenn das Vorhaben einem landwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Fläche einnimmt oder einem Betrieb der gartenbaulichen Erzeugung Bei der Projektentwicklung von Freiflächensolarthermieanlagen fehlt es bei den beteiligten Akteuren vor Ort oft an Praxiserfahrungen zum Planungsprozess, um eine rechtssichere Grundlage für die Genehmigung zu schaffen. Eine sorgfältige Herangehensweise bei der Findung geeigneter Flächen und das rechtzeitige Einbeziehen sozialer und umweltrechtlicher Themen kann den Planungsprozess unterstützen und das Risiko von unerwarteten Hürden im Genehmigungsprozess minimieren. Auch das Abwägen einer möglichen baurechtlichen Privilegierung im Außenbereich kann dabei eine Option sein. Planungs- und Genehmigungspraxis: „Gut geplant ist halb genehmigt“ Quelle: Stadtwerke Radolfzell angehört. In der Praxis bedeutet das, dass die solare Wärme zum Beispiel für die Warmwasserversorgung in Landwirtschaftsbetrieben genutzt wird oder zur Klimatisierung der Gewächshäuser. Beide Fälle finden keine Anwendung, wenn es um die Versorgung von Wärmenetzen in Siedlungs- oder Gewerbegebieten geht. Eine Privilegierung ist in diesen Fällen nur möglich, wenn das Vorhaben „der öffentlichen Versorgung mit […] Wärme […] oder einem ortsgebundenen gewerblichen Betrieb dient“ (§ 35 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BauGB). Die Hürde ist hierbei, dass die Rechtsprechung auch für den Fall der öffentlichen Versorgung eine Ortsgebundenheit fordert. Diese ergibt sich nicht aus Wirtschaftlichkeits- oder Praktikabilitätserwägungen, die in der Regel dafür sprechen, die Distanz zwischen Erzeugung und Verbrauch möglichst gering zu halten. Die Ortsgebundenheit richtet sich eher an die geologischen oder geographischen Eigenarten eines Standorts, die einen Betrieb an anderer Stelle nicht zweckmäßig ermöglichen würden. Wesentlich ist, dass die Anlage nach ihrem Gegenstand und ihrem Wesen nur an der fraglichen Stelle betrieben werden kann. Im Einzelfall können solarthermische Anlagen diese Maßgaben durch die begrenzten Transportdistanzen von Wärme erfüllen, was rechtzeitig bei den Genehmigungsbehörden ins Gespräch gebracht werden sollte. Dieses Vorgehen konnte bei einer Solarthermieanlage mit etwa 14.800 m² in Ludwigsburg-Kornwestheim erfolgreich umgesetzt werden, wodurch die Pflicht zur Aufstellung eines Bebauungsplans für die Genehmigung entfiel. PLANUNG INNERHALB BESTEHENDER FLÄCHENPLANUNG Daneben ergibt sich als einfachste Planungsvariante mit der höchsten Akzeptanz die Planung innerhalb bestehender Bebauungspläne. Nutzbare Flächen sind u.a. Konversionsgebiete oder Gewerbe- und Industriegebiete. Da keine erheblichen Belastungen durch Immissionen von Solarparks ausgehen und die Rechtsprechung Photovoltaikfreiflächenanlagen schon als zulässig in Gewerbegebieten festgestellt hat, kann diese Wertung auch auf solarthermische Anlagen in Industriegebieten übertragen werden. Die Umsetzung wird in diesem Fall durch die hohen Grundstückspreise erschwert, die einen wirtschaftlichen Betrieb in Gewerbe- und Industriegebieten in der Regel nicht zulassen. SCHAFFUNG VON BAURECHT DURCH EINEN BEBAUUNGSPLAN Wenn im Bereich der Planung von der Gemeinde noch keine Sondergebiete für die Nutzung von regenerativen Energien (namentlich Sonnenenergie oder Solarthermie) festgesetzt sind und sich keine der vorher beschriebenen Gebiete eignen, muss das Baurecht für nicht privilegierte Vorhaben über die Erstellung eines neuen Bebauungsplans geschaffen werden. Das Verfahren kann bei der Gemeinde angeregt oder durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan vom Projektierer initiiert werden. Die Gemeinde hat dabei den Vorteil, dass sie anlassbezogen planen kann und keine Planungskosten tragen muss. Wollen Gemeinden die Flächennutzung frühzeitig steuern, bieten sich Festsetzungen in Flächennutzungsplänen an, die im besten Fall in ein kommunales Wärmekonzept eingebunden sind. BEACHTUNG DER UMWELTGESETZE Wenn für die Planung ein Bebauungsplan nötig ist, folgt nach § 2 Abs. 4 BauGB eine formale Umweltprüfung. Die Umweltverträglichkeitsprüfung kann entfallen, wenn die Umweltprüfung den Anforderungen einer Umweltverträglichkeitsprüfung entspricht. Wenn die Umsetzung im Außenbereich ohne Bebauungsplan erfolgen soll, ist keine Umweltverträglichkeitsprüfung nötig, solange keine größeren KWK- oder Heizkesselanlagen zugebaut werden sollen. Da die Anlage wasserführend ist, muss auch das Gewässer- und Bodenschutzrecht beachtet werden. Maßgeblich sind dabei die Landeswassergesetze, die eingehalten werden müssen. Dazu gehört, dass keine wassergefährdenden Stoffe austreten dürfen und bei der Nutzung von schwach wassergefährdenden Stoffen, wie Frostschutzmitteln, die Anforderungen an die Dichtigkeit, die Standsicherheit und die Leckageerkennung einzuhalten sind. Das Naturschutzrecht bzw. die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung wird im BauGB durch die Vorschriften zum Umweltschutz vorgegeben. Das Konfliktpotenzial besteht vor allem in der Flächenkonkurrenz zu anderen Nutzungen. Basis für die Konflikte sind u.a. die Bodenversiegelung und -verdichtung, der Bodenabtrag, die Verschattung von Flächen und die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Werden diese Konfliktquellen rechtzeitig adressiert, können spätere Verzögerungen vermindert werden. MAßNAHMEN ZUR KONFLIKTMINIMIERUNG – NATURSCHUTZ BEACHTEN UND BIOTOPVERBUND FÖRDERN Die ersten Weichen können bei der Auswahl der Flächen gestellt werden. Konflikte mit dem Arten- oder Habitatschutzrecht können durch einen Ausschluss naturschutzfachlich Infoblatt Solare Wärmenetze | Nr. 11 Abbildung 1: Bausteine des Flächenscreenings (Quelle: Solites) hochwertiger Flächen in der Flächensuche weitgehend vermieden werden. In weniger strengen Kategorien wie dem Landschaftsschutz oder der Erhaltung von Naturparks sind Befreiungen von den jeweiligen Schutzgebietsverordnungen möglich und sollten daher nicht von vornherein als Ausschlusskriterium den Suchraum einschränken. Damit es in den späteren Beteiligungsverfahren nicht zu unerwarteten Einsprüchen kommt, sollten lokale Verbände, die die Kulturlandschaft vor Ort am besten kennen, und die Öffentlichkeit so früh wie möglich mit einbezogen werden. Über die Erstellung eines ökologischen Gesamtkonzepts im Zuge des landschaftspflegerischen Begleitplans kann das Ziel, ein ökologisches Gesamtkonzept im Projekt zu integrieren, festgehalten werden. Die Ziele sind dabei u.a., einen optimalen Biotopverbund zu erhalten und in die Umgebung einzubinden, in dem Wanderkorridore erhalten bleiben, die Biodiversität von Flora und Fauna erhöht wird und Biotoptypen bzw. Lebensräume für Leit- und Zielarten gezielt geschaffen und gefördert werden. Wenn die Fläche vorher für die intensive Ackerlandwirtschaft genutzt wurde, ist durch den Bau einer solarthermischen Anlage mit Begrünung zwischen den Kollektoren und Bepflanzung an den Rändern sogar ein positiver Effekt auf die Biotope möglich, wenn sich das ökologische Konzept in den Kontext des natürlichen Landschaftsraums in der Umgebung einfügt. ANPASSUNG DER PLANUNG AN UMGEBENDE LANDSCHAFT Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds können durch die Flächenwahl und die Struktur innerhalb der Fläche vermindert werden. Bei der Flächenwahl bieten sich Tallagen und Senken an, um Sichtachsen zu erhalten. Genauso können Vegetationsstrukturen wie Waldränder und vorhandene oder neue gepflanzte Hecken genutzt werden, um die optische Fernwirkung zu mindern. Gibt es in der Umgebung keine Strukturen, die einen optischen Schutz ermöglichen, sollte umso mehr darauf geachtet werden, dass sich die Struktur der Anlage in die Umgebung einfügt. Im ersten Ansatz muss die Anlage dazu in Teilabschnitte untergliedert werden, um die ausgedehnte Struktur aufzubrechen, die sich in der Regel nicht die umgebende kleinteilige Kulturlandschaft einfügt. Die Parzellengröße sollte sich dabei an der umgebenden Strukturgröße orientieren. Durch die Nutzung von teils natürlichen Elementen wie Hecken oder Wasserflächen kann eine natürlich wirkende Unterteilung geschaffen werden und die optische Störwirkung vermindert werden. Anzustreben ist dabei ein Anteil von 25 -50 % zwischen den Modulflächen und den Randfeldern. BÜRGERBETEILIGUNG Zur Realisierung des Vorhabens ist es wichtig, dass auch die lokale Bevölkerung einen Mehrwert in dem Projekt sieht. Neben den Gewerbesteuereinnahmen für die Gemeinde gibt es durch eine geeignete Wahl der Betriebsgesellschaft die Möglichkeit, die lokale Wertschöpfung zu fördern. Dazu bietet sich der Betrieb durch die örtlichen Stadtwerke an oder die Gründung einer Energiegenossenschaft, die den späteren Betrieb übernimmt. Förderlich ist auch eine direkte finanzielle Beteiligungsmöglichkeit der Bürgerinnen und Bürger am Projekt, die sich zum Beispiel bei der Neugründung einer Energiegenossenschaft umsetzen lässt. www.solare-waermenetze.de FAZIT Die grundlegende Frage zur Planung der Genehmigung ist, ob es sich bei dem Vorhaben um ein privilegiertes Vorhaben handelt. Sofern dies von den lokal zuständigen Behörden verneint wird, ist ein Bebauungsplan erforderlich. Gibt es keinen bestehenden Bebauungsplan mit Festsetzungen für regenerative Energien im Planungsgebiet, bietet sich ein vorhabenbezogener Bebauungsplan an, um Rechtssicherheit für den Genehmigungsprozess zu schaffen. In jedem Fall sind ein angepasstes und durchdachtes ökologisches Begleitkonzept sowie eine finanzielle Beteiligungsmöglichkeit unter frühzeitigem Einbezug der lokalen Akteure Schlüsselelemente, um einen reibungslosen Genehmigungsprozess zu fördern. Abbildung 2: Flächensuche in Liggeringen (Quelle: Stadtwerke Radolfzell) Gefördert durch: www.solare-waermenetze.de Energiekommune IMPRESSUM Das Infoblatt Solare Wärmenetze ist eine Initiative im Rahmen von Solnet 4.0, einem vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geförderten Vorhaben zur Marktbereitung für solare Wärmenetze. Die Projektpartner sind das Steinbeis Forschungsinstitut Solites, der Fernwärmeverband AGFW, das Hamburg Institut sowie die Herausgeber der Zeitschrift Energiekommune. Herausgeber: HIR Hamburg Institut Research gGmbH Redaktion: Dr. Matthias Sandrock, Felix Landsberg Veröffentlichung: 2020 Haftungsausschluss: Das dieser Publikation zugrundeliegende Vorhaben wird mit Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie unter dem Förderkennzeichen 03EGB0002A gefördert. Die Verantwortung für den Inhalt dieses Dokuments liegt bei den AutorInnen. Weder der Fördermittelgeber noch die AutorInnen übernehmen Verantwortung für jegliche Verwendung der darin enthaltenen Informationen. Infoblatt Solare Wärmenetze | Nr. 11 Im Gespräch: Andreas Reinhardt, Geschäftsführer der Stadtwerke Radolfzell Wo lagen für Ihr Nahwärmeprojekt inkl. Solarthermieanlage in Liggeringen die größten Hemmnisse im Genehmigungsprozess? Die größten Hemmnisse haben wir im Bebauungsplanverfahren durch den Anlagenstandort in einem Landschaftsschutzgebiet erfahren. Die eine Seite war dabei die Fläche des Bauprojekts an sich – die andere Seite sind die erforderlichen Ausgleichsflächen, die geschaffen werden mussten. Neben der eigentlichen Fläche für die Solarthermieanlage und Heizzentrale auch Ausgleichsflächen mit einer gleichwertigen Bodenstruktur zu finden, war eine Herausforderung. Diese Ausgleichsflächen sollte man schon im Vorfeld bei der Planung mitdenken. Welche Verbesserungen im Genehmigungsprozess wünschen Sie sich aufgrund Ihrer Erfahrung aus dem Projekt? Dass die Bearbeitungszeit im Genehmigungsprozess in einer analogen Welt etwas länger dauert, ist sicherlich nachvollziehbar. Ich kann mir vorstellen, dass über Cloud-Dienste in Zukunft sogenannte Mehrfachfertigungen der Dokumente entbehrlich sind und dass man der Genehmigungsbehörde über einen digitalen Zugang die Unterlagen bereitstellen kann. In unserem Fall mussten wir permanent unheimlich viele Anlagen bedrucken, kopieren und in einer Mehrfachfertigung ausliefern. Ich denke, das ist in der heutigen Zeit nicht mehr Stand der Technik. Es gibt in der digitalen Welt von heute bessere Möglichkeiten, die Planungsprozesse effizienter und somit die Projekte schneller zur Ausführung bringen. Auf welche Art und Weise wurde die Öffentlichkeit einbezogen und wie wurde es angenommen? Man muss die Öffentlichkeit von der Sinnhaftigkeit des Projekts überzeugen. Dazu haben wir verschiedene Mittel eingesetzt, unter anderem 10 Infoveranstaltungen vor Baubeginn, sodass jeder Bürger sich umfassend informieren konnte. Im Zusammenhang mit dem Nahwärmenetz haben wir auch die Themen Glasfaseranbindung, Erneuerung der Hausanschlüsse, Erneuerung der Straßenbeleuchtung, der Gehsteige und der Fahrbahn mitkommuniziert, sodass insgesamt der Mehrfachnutzen deutlich wurde. Entscheidend war auch, dass wir bei zwei Exkursionen mit unserem eigenen Stadtbusbetrieb ca. 50 Familien an bestehenden Anlagen gezeigt haben, wie so ein Projekt in der Realität aussieht. Daneben ist das persönliche Gespräch bei der Bestandsaufnahme ein entscheidender Faktor. Dort hat man Gelegenheit, im Face-to-Face-Kontakt die positiven Argumente ausführlich zu erläutern, was bei Infoveranstaltungen im großen Rahmen deutlich schwieriger ist. Hilfreich ist auch der Verweis auf den Beitrag zum ökologischen Umbau der Wärmenutzung – weg von alten Ölkesseln und hin zu modernen umweltfreundlichen Technologien. Durch die Glasfaseranbindung ergeben sich zusätzlich Standortvorteile für Gewerbebetriebe und erhöhte Grundstückswerte für Eigentümer sowie Vorteile in der alltäglichen Nutzung, z.B. für das Home-Office. Was würden Sie anderen Kommunen und Stadtwerken raten, wenn sie in ihrem Umfeld ein ähnliches Projekt entwickeln wollen? Im Grundsatz ist es zu Beginn wichtig, Überzeugung bei den betroffenen Bürgern zu schaffen. Das geht u.a. über wirtschaftliche Argumente, also einen persönlichen monetären Vorteil für die Beteiligten. Zusätzlich empfiehlt sich eine frühzeitige Klärung der Grundstücksfrage nicht nur für das Baufeld, sondern auch für die Ausgleichsflächen, die man im Rahmen des Genehmigungsprozesses benötigt. „Die Öffentlichkeit frühzeitig von dem Projekt überzeugen“

Julian Kuntze2023-08-18T09:59:02+02:00Dienstag, 1. Dezember, 2020|

Flächen einfach mehrfach nutzen – Wie Multicodierung zur Lösung der Solarthermie-Flächenkonflikte beiträgt

Infoblatt Solare Wärmenetze | Nr. 9 www.solare-waermenetze.de Bereits heute bestehen erhebliche Flächenkonflikte um den Ausbau von Windkraft und Photovoltaik, dabei ist die Stromwende noch nicht einmal zur Hälfte abgeschlossen. Die Quote der erneuerbaren Wärme beträgt bislang nur knapp 15 %, zudem ist der Wärmebedarf in Deutschland rund doppelt so groß wie der Strombedarf – das gibt eine Ahnung von der Dimension der bevorstehenden Transformation des Wärmesektors. Momentan beansprucht die noch stark von Importen und fossilen Energieträgern geprägte Wärmeversorgung hierzulande geringe Flächen. Wegen hoher Transportkosten und Wärmeverluste ist die Wärmeerzeugung jedoch stärker als die Stromerzeugung auf verbrauchernahe Flächen angewiesen. Die Ressource „Fläche“ ist somit bereits heute maßgeblicher Flaschenhals der Wärmewende. FLÄCHENEFFIZIENTE WÄRME MIT SOLARTHERMIE Die spezifischen Flächenbedarfe verschiedener Technologien zur erneuerbaren Wärmeerzeugung unterscheiden sich deutlich voneinander. Solarthermieanlagen gehören zu den effizientesten erneuerbaren Wärmetechnologien in Bezug auf die Flächennutzung – in Abhängigkeit der Kollektorart und der Temperatur des Wärmnetzes werden Erträge von etwa 175 kWh je m² Landfläche erreicht. Gerade der Vergleich zur Anbau- Biomasse, die das 20-fache der Fläche zur Erzeugung der gleichen Wärmemenge benötigt, verdeutlicht das. Bei der Wärmegewinnung aus Biogas erhöht sich dieser Faktor sogar auf das 37-fache. Im Vergleich mit der oberflächennahen Geothermie nimmt eine Solarthermieanlage jedoch nur ein Drittel der Fläche von Erdsondenfeldern ein. Lediglich die Tiefengeothermie und die Abwärmenutzung beanspruchen weniger oberirdische Fläche als die Solarthermie. FÜNF HEMMNISSE BEI DER FLÄCHENBEREITSTELLUNG Trotz der hohen Flächeneffizienz trifft die Bereitstellung geeigneter Flächen für Solarthermieanlagen in der Praxis auf Hemmnisse, die den Trend Richtung solare Wärmenetze maßgeblich erschweren. Fläche ist hierzulande ein knappes Gut – für die Wärmeerzeugung mittels Solarthermie stellt die geringe Flächenverfügbarkeit ein großes Problem dar. Multicodierung ist eine Lösungsstrategie, bei der Flächen neben der solarthermischen Nutzung noch mindestens einen weiteren Zweck erfüllen. Verschiedene Ansätze und Beispielprojekte sollen zeigen, wie es funktioniert und warum Multicodierung mehr als nur die Flächenproblematik lösen kann. Flächen einfach mehrfach nutzen: Wie Multicodierung zur Lösung der Solarthermie-Flächenkonflikte beiträgt Foto: Hamburg Institut, Visualisierung: bloomimages Nutzungskonkurrenzen Fehlende Wärmeplanung Rechtliche Unsicherheiten Wirtschaftliche Hemmnisse Ästhetische Hemmnisse Hemmnisse bei der Bereitstellung von Flächen Die Konkurrenz zu alternativen Nutzungsarten ist besonders in urbanen Gebieten durch den steigenden Bedarf an Wohnungsbau-, Industrieund Gewerbeflächen hoch. Im ländlichen Raum bestehen Flächenkonkurrenzen zur Landwirtschaft sowie zu Schutz- und Erholungsgebieten. Hinzu kommt, dass die Wärmeerzeugung in der Raum- und Bauleitplanung häufig nicht mitgedacht wird. Fehlende Wärmeplanung führt dazu, dass keine ausreichende Flächenkulisse für solarthermische Freiflächenanlagen gesichert ist und die Vorhaben auf das Entgegenkommen anderer Interessensgruppen angewiesen sind. Wird ein unbebauter Außenbereich als möglicher Standort identifiziert, können zudem rechtliche Unsicherheiten die Genehmigung behindern. Es ist beispielsweise bislang nicht abschließend geklärt, ob Solarthermieanlagen als Vorhaben zur öffentlichen Versorgung mit Wärme als privilegierte Vorhaben nach § 35 Absatz 1 BauGB gelten und somit ohne Bebauungsplan zulässig sind. Hohe Grundstückspreise können die Wirtschaftlichkeit verringern. In ländlichen Gebieten mag die Flächenbereitstellung einfacher und günstiger erfolgen als in der Stadt. Dort ist jedoch häufig zunächst die Errichtung eines Wärmenetzes nötig, wobei die Investition dafür zusätzlich auf den Wärmepreis umgelegt werden muss. Auch mangelnde Akzeptanz aus ästhetischen Gründen kann die Flächenfindung für Solarthermieanlagen erschweren. LÖSUNGSANSATZ MULTICODIERUNG Rechtliche sowie spezifische, auf das jeweilige Projekt abgestimmte Lösungsinstrumente stehen zur Verfügung. Multicodierung ist eines davon: Dabei übernehmen Flächen anstelle einer eindimensionalen funktionellen Zuordnung mehrere Funktionen parallel. Wird das Prinzip Multicodierung für Solarthermieflächen eingesetzt, schwinden Nutzungskonkurrenzen und es können symbiotische Nutzungskonzepte entstehen. Auch mangelnde Akzeptanz und ästhetische Hemmnisse werden durch Multicodierung häufig verbessert. Die Wirtschaftlichkeit von Anlagen kann durch geringere Pachtkosten oder neue Geschäftsmodelle gesteigert werden. In einigen Fällen können jedoch auch zusätzliche Investitionskosten entstehen, wie zum Beispiel für Aufständerungen der Module. VORBELASTETE FLÄCHEN BIETEN SICH AN Kontaminierte Flächen wie Alt-Deponien sind für Bebauung oder landwirtschaftliche Nutzung häufig ungeeignet. Werden dort Solarthermieanlagen installiert, so sind die Flächenkosten vergleichsweise gering und die Anlage findet auch in städtischen Wohngebieten eher Akzeptanz. In Graz wurde als Standort für das Solarthermie- Projekt HELIOS die ehemalige Hausmülldeponie „Köglerweg“ gewählt. Die Anlage besteht aus 2.000 m² Kollektorfläche, einem Deponiegas- BHWK und einem drucklosen Wärmespeicher. Jährlich werden 2,5 GWh Wärme in das Grazer Fernwärmenetz eingespeist. Die ehemalige Deponiefläche hält noch mehr Fläche parat, in den kommenden Jahren soll die Solarthermieanlage auf insgesamt 10.000 m² erweitert werden. Ist die Rekultivierungsschicht über geschlossenen Deponien mächtig, kann die Montage der Kollektormodule mittels üblicher Stahlprofile erfolgen. Bei einer dünneren Deckschicht der Oberflächendichtung werden die Kollektoren auf Betonfundamenten montiert. In Graz sind die Kollektoren auf Fertigbetonteilen montiert, die auf der Deponie aufliegen. Die gesamte Leitungsführung erfolgt oberirdisch und die Konstruktion wird über das Eigengewicht der Anlage fixiert – dieser Aufbau sorgte bei HELIOS sogar für geringere Investitionskosten als normalerweise üblich. VORHANDENE STRUKTUREN NUTZEN Ungenutzte Infrastruktur- und Dachflächen bieten sich für Solarthermieanlagen an. Für Aufdachanlagen im höheren Leistungsbereich sind große zusammenhängende Dachflächen und eine ausreichend bemessene Dachstatik optimal. Eine Aufständerung der Kollektormodule ist bei Flachdächern erforderlich, während Dachschrägen hingegen häufig bereits einen geeigneten Aufstellwinkel für Solarkollektoren aufweisen. Die Installationskosten sind für Aufdachanlagen jedoch höher als für Freiflächenanlagen. Zudem können Nutzungskonkurrenzen auftreten - beispielsweise, wenn alternativ Photovoltaikanlagen oder Dachbegrünungen in Frage kommen. Auch Parkplätze können mit Kollektormodulen Infoblatt Solare Wärmenetze | Nr. 9 RECHTLICH Wärmeplanung Baurechtliche Privilegierung PROJEKTSPEZIFISCH Multicodierte Flächennutzung Ökologische Flächenkonzepte Landschaftsarchitektur Partizipationsmodelle Freiflächen-Solarthermieanlage auf ehemaliger Hausmülldeponie in Graz. (Foto: Hamburg Institut) überdacht und die Fläche so mehrfach genutzt werden. Ein positiver Effekt ist die Verschattung für parkende Fahrzeuge. Erhöhte Montagekosten durch die erforderliche Aufständerung sind allerdings eine Herausforderung für diese Anlagen. Flächen entlang von Verkehrswegen eignen sich selten zur Bebauung und werden bereits häufig für Photovoltaikanlagen genutzt. Für Solarthermieanlagen bieten die Standorte auf Grünstreifen oder an Lärmschutzbauwerken entlang von Straßen ebenfalls gute Bedingungen. Die Montage an Lärmschutzwällen kann jedoch mit höheren Investitionskosten einhergehen – es können sich jedoch ungeahnte Vorteile aus der vorgegebenen Geometrie ergeben, so wie bei der Solaranlage Hirtenwiesen 2 in Crailsheim (vgl. Infoblatt Solare Wärmenetze Nr. 6 „Solarthermieanlage als Biotop”). In Crailsheim wurden großflächige Solarkollektoren auf einem Lärmschutzwall installiert, der aus Bauschutt errichtet wurde. Bruno Lorinser, damals beim Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft zuständig für das Solarprojekt in Crailsheim, erklärt, dass die Neigung des Lärmschutzwalls zum erforderlichen Aufstellwinkel der Kollektoren passte. So konnten die Module auf den Wall angebracht werden, ohne dass eine weitere Aufständerung nötig war. Zudem bot der außergewöhnlich hohe Wall genügend Fläche für die Großkollektoren. LANDWIRTSCHAFT UND SOLARTHERMIE Solarthermieanlagen im ländlichen Bereich konkurrieren mit landwirtschaftlicher Nutzung. Mit Multicodierung kann aus der Konkurrenzsituation jedoch ein beidseitiger Nutzen erwachsen. Lässt man Schafe auf den Freiflächenanlagen weiden, so erfolgt die Mahd viel schonender als mit Maschinen, bei deren Einsatz Staubentwicklung und Steinschlag den Kollektoren schaden können. Die Erfahrungen einiger erster Projekte zeigen außerdem, dass die Schafe Sympathieträger für die Anlagen sind und die Akzeptanz erhöhen. Für Schafe bieten die Anlagen ebenfalls optimale Bedingungen, denn auf den Freiflächen zwischen den Kollektoren werden weder Dünger noch Pestizide eingesetzt. In Dänemark wird das Prinzip bereits vielfach umgesetzt, in Deutschland sind einige Schäfer bereits auf der Suche nach geeigneten Solaranlagen. Nicht nur Schafhaltung, auch ackerbauliche Produktion kann mit Solarthermie kombiniert werden. Erste vielversprechende Ansätze zeigen PV-Projekte, bei denen semi-transparente Solarmodule Pflanzen vor Hagel, Starkregen und direkter Sonneneinstrahlung schützen. Schattentolerante Arten wie Kartoffeln, Spinat, Salate und Himbeeren sind dafür besonders geeignet. Bei der Agro-Photovoltaik werden die Module hoch aufgeständert, sodass Mähdrescher unter der Konstruktion durchfahren können. Das Prinzip ist auch für solarthermische Kollektoren denkbar. Eine weitere Möglichkeit sind die vom Hamburg Institut entwickelten solaren Nachbarschafts- Gewächshäuser. Das Urban-Gardening-Konzept kombiniert die gemeinschaftliche und nachhaltige Selbstversorgung mit frischen Lebensmitteln mit erneuerbarer Wärmeerzeugung. WASSERWIRTSCHAFTLICHE GEBIETE Regenrückhaltebecken, Wasserwerke und Überflutungsgebiete – deren Flächen sind für die allgemeine Bebauung meist unzulässig. Bau und Betrieb von Solarthermieanlagen sind dort jedoch möglich, wenn die wasserwirtschaftlichen Funktionen bewahrt werden. Gegebenenfalls ist ein erhöhter Aufwand bei der Installation erforderlich, wie im französischen Châteaubriant. Dort wurden etwa 2.300 m² Kollektorfläche auf einem Überflutungsgebiet installiert. Da der Untergrund aus Schwemmland und Ton bestand, war zunächst eine Bodengründung nötig. ÖKOLOGISCHE AUFWERTUNG VON FLÄCHEN Werden bei der Planung von Solarthermieanlagen Naturschutzaspekte berücksichtigt, so können diese Flächen ökologisch aufgewertet und zu Biotopen werden. Gerade wenn eine Fläche ehemals landwirtschaftlich genutzt wurde, kann sich die Errichtung einer Freiflächen-Solarthermieanlage positiv auf den Naturhaushalt auswirken. Flora und Fauna profitieren, wenn der Eintrag von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln verringert wird. Das Konzept ist bereits bei vielen Solarthermieanlagen in Deutschland implementiert. Im Infoblatt Nr. 6 „Solarthermieanlage als Biotop“ werden Details und Beispiele vorgestellt. ENTSCHEIDUNG FÜR DIE MULTICODIERUNG Multicodierung kann Solarthermieanlagen also zu Flächen und zum Erfolg verhelfen – und die Optionen für die Flächen-Mehrfachnutzung sind lange noch nicht ausgeschöpft. Neben den vorgestellten Ansätzen sind auch weitere Möglichkeiten denkbar, wie beispielsweise „Floating Solarthermie“ nach dem Vorbild von schwimmenden PVwww. solare-waermenetze.de Die hohen Lärmschutzwälle in Crailsheim bieten ausreichend Fläche und eine Neigung, die dem optimalen Aufstellwinkel der Großkollektoren entspricht. (Foto: Bruno Lorinser) Gefördert durch: www.solare-waermenetze.de Energiekommune IMPRESSUM Das Infoblatt Solare Wärmenetze ist eine Initiative im Rahmen von Solnet 4.0, einem vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geförderten Vorhaben zur Marktbereitung für solare Wärmenetze. Die Projektpartner sind das Steinbeis Forschungsinstitut Solites, der Fernwärmeverband AGFW, das Hamburg Institut sowie die Herausgeber der Zeitschrift Energiekommune. Herausgeber: HIR Hamburg Institut Research gGmbH Redaktion: Dr. Matthias Sandrock, Paula Möhring Veröffentlichung: September 2020 Haftungsausschluss: Das dieser Publikation zugrundeliegende Vorhaben wird mit Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie unter dem Förderkennzeichen 03EGB0002A gefördert. Die Verantwortung für den Inhalt dieses Dokuments liegt bei den AutorInnen. Weder der Fördermittelgeber noch die AutorInnen übernehmen Verantwortung für jegliche Verwendung der darin enthaltenen Informationen. Anlagen. Bruno Lorinser vom Umweltministerium Baden-Württemberg bekräftigt die Rolle von entschlossenen Akteuren bei der Entwicklung solcher Projekte: „Wir brauchen Menschen, die Entscheidungen treffen und sagen ‚Wir machen das jetzt‘. Es gibt immer Risiken, die vorab nicht gänzlich erfasst werden können.“ Laut ihm wäre die Solarthermieanlage auf dem Lärmschutzwall in Crailsheim ohne die entsprechenden Personen bei den Stadtwerken Crailsheim nicht so umgesetzt worden. Solange die Kreativität und die Bereitschaft für innovative Multicodierungsansätze gegeben sind, scheinen die Flächenkonflikte von Solarthermieanlagen damit in vielen Fällen überwindbar. Infoblatt Solare Wärmenetze | Nr. 9 Schafe wirken als Sympathieträger und erhöhen die Akzeptanz für Solarthermieanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen. (Foto: Hamburg Institut) Im Gespräch: Dipl.-WI (FH) Peter Schlemmer aus dem Bereich Ausbau & Betrieb Fernwärme der Energie Graz GmbH & Co KG Welche Rolle spielt die Flächenverfügbarkeit für die Realisierung von Solarthermie-Projekten in der Stadt Graz? Peter Schlemmer: „Eine wesentliche! Gleichzeitig stehen insbesondere im dicht besiedelten Stadtgebiet verfügbare und geeignete Grünflächen im ständigen Konflikt zum Bebauungsplan oder gelten als besonders erhaltenswert im Sinne der Nachhaltigkeit und des Umweltschutzes. Die Stadt Graz als stark wachsender Ballungsraum hat sich in der Beziehung mit der Erstellung des 4.0 Stadtentwicklungskonzeptes und der darin enthaltenen Grünraum-Offensive besonders hohe Ziele gesetzt. Aus diesem Grund ist es umso wichtiger, für die Errichtung von Solarthermieanlagen im Stadtgebiet vorrangig bereits verbaute Flächen sowie ökologisch und ökonomisch nicht oder nur schwer erschließbare Flächen heranzuziehen, wie es beispielsweise auf Dächern oder Altdeponien der Fall ist.“ Warum ist die Nutzung der ehemaligen Hausmülldeponie als Fläche für das Kollektorfeld sinnvoll? Peter Schlemmer: „Die ehemalige Hausmülldeponie kann aufgrund ihrer bodenmechanischen Zusammensetzung nicht als Bebauungsgebiet bzw. zur Erschließung eines ökologisch wertvollen Naherholungsgebietes oder landwirtschaftlich genutzt werden. Damit das großflächige Gebiet, welches über Jahre mit verschiedensten Problemstoffen gefüllt und anschließend ordnungsgemäß versiegelt wurde, genutzt werden kann, ist die Errichtung einer Solarthermieanlage definitiv sinnvoll.“ Gibt es ernstzunehmende Nutzungskonkurrenzen für ehemalige Deponieflächen oder andere Risikofaktoren technischer oder genehmigungsrechtlicher Art, die weiteren Projekten dieser Art im Weg stehen könnten? Peter Schlemmer: „Eigentlich nicht. Auf der Deponiefläche können aufgrund der Bodenstruktur nur „leichte“ Bauwerke bis zu einer gewissen Maximallast errichtet werden, welche von den Solarkollektoren nicht überschritten wird. Auch die Einrichtung von Grünflächen zur landwirtschaftlichen Nutzung oder als Naherholungsgebiet bzw. ökologische Ausgleichsfläche macht aufgrund der problematischen Zusammensetzung des Untergrundes keinen Sinn.“

Julian Kuntze2023-08-18T11:09:56+02:00Dienstag, 1. September, 2020|

Große Solarthermie Systematische Risikoabschätzung als Entscheidungshilfe für Investoren

Infoblatt Solare Wärmenetze | Nr. 8 www.solare-waermenetze.de Die Energiewende wird ohne eine Wärmewende nicht zu leisten sein. Soll das Ziel der Bundesregierung, bis 2050 einen „nahezu klimaneutralen Gebäudebestand“ zu haben, auch nur ansatzweise erreicht werden, führt an einem massiven Ausbau der erneuerbaren Wärmeversorgung kein Weg vorbei. Neben vielen Einzelmaßnahmen sind dafür auch Großprojekte unverzichtbar – vornehmlich im Bereich der solarthermisch unterstützten Fernwärme sowie Solarthermie-Anlagen zur Nah-Versorgung von Häuserensembles und Quartieren. DER MARKT WÄCHST UND WIRD PROFESSIONELLER Die Solarthermie hat zuweilen immer noch den Ruf einer Nischentechnologie, dabei ist der Weg zur Marktreife längst beschritten. Eingesetzt wird sie bereits seit Mitte der 1990er Jahre. Heutzutage gilt sie als ausgereift und effizient, so dass neben den unbestrittenen ökologischen Vorteilen zunehmend auch rein marktwirtschaftliche Argumente für Investitionen in solarthermische Anlagen sprechen. Als ein wichtiger Markttrend ist dabei zu beobachten, dass immer mehr Stadtwerke und Versorger in die Technologie investieren und Solarthermie in städtische Fernwärmenetze einbinden. Unterstützt wird dies von einer guten Fördersituation und von dem immer breiter werdenden Angebot. STRUKTURIERTES RISIKOMANAGEMENT Mit steigender Projektanzahl und -größe wächst auch der Bedarf an Finanzierung. Insbesondere wenn zusätzlich zur solarthermischen Großanlage der Bau von Speichern oder Wärmenetzen geplant ist, handelt es sich um sehr kapitalintensive Investitionen. Da auf breiter Basis nach wie vor Erfahrungen aus der Praxis fehlen, sind Finanzierungsfragen rund um die Solarthermie für viele Beteiligte noch unscharf und unsicher. Für ein tragfähiges Finanzierungskonzept ist daher eine professionelle Beurteilung der Risiken unabdingbar – denn die können je nach Projekt vielfältig sein. Relevant ist ein transparentes Risikomanagement für eine große und diverse Zielgruppe von Investoren, Kreditgebern, Banken und Versicherungen über Projektentwickler, Betreiber und gegebenenfalls auch Endkunden bis hin zu politischen Entscheidungsträgern. Große Solarthermie-Anlagen können einen wichtigen Beitrag zum Ausbau erneuerbarer Wärme leisten. Neben der rein technischen Leistung kommt es dabei vor allem auf die Wirtschaftlichkeit an. Diese seriös einschätzen zu können, ist für Kreditgeber und Projektentwickler ein Schlüsselfaktor bei der Investitionsentscheidung. Hierbei helfen eine systematische Betrachtung und Bewertung der Risiken. Solarthermie: Systematische Risikoabschätzung als Entscheidungshilfe für Investoren VORTEILE GROSSFLÄCHIGER emissionsfrei und echt erneuerbar ausgereift und marktverfügbar Leistungsbereich bis größer 100 MW mehr als 50 % des Wärmebedarfs können solar gedeckt werden langfristige Planungssicherheit bezüglich der Wärmegestehungskosten einfacher technischer Betrieb neue Chancen zur Erreichung kommunaler Klimaschutzziele SOLARTHERMIE Um sich einer Bewertung strukturiert und möglichst neutral zu nähern, ist es sinnvoll, die Risiken zunächst zu klassifizieren und thematisch zu gruppieren. Dafür bietet sich die Unterteilung in folgende fünf Kategorien an: technisch – wirtschaftlich – politisch/planerisch – vertraglich – sozial/umweltbezogen. Im nächsten Schritt werden die Risiken konkret definiert und Ansätzen zur Minimierung gegenübergestellt. Das können bereits vorhandene Argumente sein, die das Risiko abschwächen oder gar entkräften. Alternativ werden Strategien und Maßnahmen entwickelt, um das Risiko so weit wie möglich zu minimieren. Ist keine Lösung zu finden, ist auch dies eine wichtige Erkenntnis für das weitere Vorgehen. Auf Basis einer solchen Auflistung bzw. Gegenüberstellung kann bereits eine erste Risikoanalyse und somit -bewertung erfolgen. BEISPIEL 1: HOHE INVESTITIONSKOSTEN ALS WIRTSCHAFTLICHES RISIKO? Im Gegensatz zu den bekannten und daher eingespielten Prozessen bei Investitionen in fossile Erzeugung folgen erneuerbare Anlagen einem anderen Geschäftsmodell. Die Anlagen selbst sowie Speicher bzw. Wärmenetze gehen zunächst grundsätzlich mit großen Investitionsvolumina einher. Betrachtet man aber die Kosten für Brennstoff, Wartung und Betrieb, so zeigen sich deutliche Kostenvorteile und Planungssicherheiten gegenüber fossil betriebenen Anlagen. Auch im Fall der solaren Wärmeerzeugung fallen die wesentlichen Kosten bei der Anschaffung an, die operativen Kosten sind hingegen in der Betriebsphase sehr gering. Brennstoffe werden nicht benötigt. Dieser Infoblatt Solare Wärmenetze | Nr. 8 technisch Reifegrad der Technologie Materialermüdung Ausfall-Wahrscheinlichkeit Maximum der unproduktiven Zeiten wirtschaftlich Mengenrisiken durch Änderung der netzseitigen Wärmeabnahme Wetterrisiken (Abweichungen von der durchschnittlichen Sonneneinstrahlung, Unwetter) Vandalismus Finanzierungsrisiken (Bonität des Eigenkapitals, Zinsänderung, etc.) Risiken beim Bau wie Verzögerung oder Ausfall eines Herstellers/Dienstleisters Risiken während des Betriebs wie Ausfall von Komponenten oder Konkurs des Betreibers/Auftragnehmers politisch/planerisch Klimapolitik Steuerpolitik Flächenbereitstellung und Genehmigung Position der politischen Entscheidungsträger und Meinungsführer vertraglich Miet- und Pachtverträge Wärmelieferverträge mit Endkunden Abnahmevereinbarungen mit Netzbetreibern/Wärmelieferanten Dienstleistungsverträge Kreditverträge sozial/umweltbezogen Allgemeine politische „Stimmungslage“ Integration im Zusammenhang mit den Interessengruppen (öffentliche Einrichtungen, lokale Politik, Kunden usw.) Dynamik der Sozial- und Einkommensstrukturen Auswirkungen auf Umwelt/Landschaft ÜBERSICHT MÖGLICHER RISIKEN (AUSWAHL) Quelle: HAMBURG INSTITUT Aspekt der langfristigen Kostensicherheit dürfte sich angesichts des durch die CO2-Abgabe zu erwartenden Preisanstiegs für fossile Energieträger künftig umso mehr auszahlen. Zudem werden, ähnlich wie bei Photovoltaik- und Windkraftanlagen, mit zunehmender Marktausweitung perspektivisch auch die Preise für die Anlagentechnik sinken. FÖRDERMITTEL Um das wirtschaftliche Risiko zu managen, sollten sich die Projektbeteiligten darüber hinaus unbedingt frühzeitig mit dem Thema Förderung befassen. Interessant ist derzeit insbesondere das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) initiierte Marktanreizprogramm (MAP)1 zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt. Hier kann zwischen einem KfW-Förderdarlehen mit attraktiven Tilgungszuschüssen oder direkten Investitionszuschüssen über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gewählt werden. Für große Solarthermieprojekte gegebenenfalls mit Wärmespeicher und/oder Wärmenetzen kommen die KfW-Programme 271, 281 „Erneuerbare Energien – Premium“2 oder auch eine Förderung über das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) in Frage. BEISPIEL 2: FLÄCHENKONFLIKTE ALS SOZIALES RISIKO? Bei der Planung solarthermischer Großanlagen gibt es potenzielle Hürden in sozialen, gesellschaftlichen sowie umweltbezogenen Bereichen. Trotz der im Vergleich sehr hohen Flächeneffizienz der Solarthermie gegenüber anderen Wärmeerzeugungsoptionen (wie etwa Bioenergie), können bei der Projektentwicklung Konflikte bei der Flächenbereitstellung entstehen. Gerade im urbanen Bereich sind Freiflächen nur begrenzt verfügbar, entsprechend vielfältig sind die Ansprüche auf deren Nutzung, etwa für Wohnraum. Bereits realisierte Projekte zeigen, dass hier durchaus kreative Lösungen möglich sind. Als Beispiel sei die Nutzung ehemaliger Deponieflächen genannt: Aufgrund von Altlasten weder für Wohnungsbau noch für Landwirtschaft geeignet, kann die Solarthermie solche Brachflächen sinnvoll aufwerten. LOKALE AKTEURE FRÜHZEITIG EINBEZIEHEN Auch Umweltaspekte wie der Schutz bestimmter Tierarten können einer reibungslosen Umsetzung entgegenstehen. Umso wichtiger ist daher, das Gelände vorab einer gründlichen Prüfung zu unterziehen. Mit einem ökologischen Flächenkonzept kann es jedoch gut gelingen, mit dem Bau der Anlage die Biodiversität gegenüber dem ursprünglichen Zustand zu erhöhen. Grundsätzlich gilt: Eine transparente Planung sowie das frühzeitige Einbeziehen der lokalen Bevölkerung und Politik sind elementar, um soziale und umweltbezogene Risiken zu minimieren. Zur Steigerung der Akzeptanz und der Identifikation mit dem Projekt vor Ort können auch finanzielle Bürgerbeteiligungen oder Energiegenossenschaften als Betreibermodell in Betracht gezogen werden. 1https://www.erneuerbare-energien.de/EE/Navigation/DE/Foerderung/ Marktanreizprogramm/marktanreizprogramm.html 2https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/ Energie-Umwelt/Finanzierungsangebote/Erneuerbare-Energien- Premium-(271-281)/#4 www.solare-waermenetze.de FAZIT Eine zukunftsfähige Wärmeversorgung auf erneuerbarer Basis, niedrige Wärmepreise bei hohen CO2-Einsparungen, geringe operative Kosten – die Vorteile großer Solarthermie-Anlagen liegen auf der Hand. Die Frage nach der Finanzierung stellt sich hingegen komplexer dar. Vor der Investition in die Anlage lohnt es sich in jedem Fall, in eine professionelle Risikoanalyse zu investieren. Durch die Übersicht von Risikodefinition und Minimierungsstrategien entsteht eine hilfreiche Grundlage, um die beteiligten Akteure zu überzeugen und das Vertrauen in Großprojekte zur Ökologisierung der Heizsysteme zu stärken. Ein Patentrezept kann es hierbei jedoch nicht geben. Vielmehr ist eine differenzierte Betrachtung notwendig, denn durch die jeweils individuellen Parameter wie geografische Lage, Modellauswahl, Beteiligungsstruktur etc. hat jedes Projekt seine ganz eigenen Risiken. Dennoch werden mit jeder realisierten Anlage der Erfahrungsschatz und die Sicherheit auf allen Seiten größer – im Sinne der Wärme- und damit auch der Energiewende. Gefördert durch: www.solare-waermenetze.de Energiekommune IMPRESSUM Das Infoblatt Solare Wärmenetze ist eine Initiative im Rahmen von Solnet 4.0, einem vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geförderten Vorhaben zur Marktbereitung für solare Wärmenetze. Die Projektpartner sind das Steinbeis Forschungsinstitut Solites, der Fernwärmeverband AGFW, das Hamburg Institut sowie die Herausgeber der Zeitschrift Energiekommune. Herausgeber: HIR Hamburg Institut Research gGmbH Redaktion: Dr. Matthias Sandrock, Philippa Kreis Fotos: Dr. Matthias Sandrock Veröffentlichung: Juli 2020 Haftungsausschluss: Das dieser Publikation zugrundeliegende Vorhaben wird mit Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie unter dem Förderkennzeichen 03EGB0002A gefördert. Die Verantwortung für den Inhalt dieses Dokuments liegt bei den AutorInnen. Weder der Fördermittelgeber noch die AutorInnen übernehmen Verantwortung für jegliche Verwendung der darin enthaltenen Informationen. Infoblatt Solare Wärmenetze | Nr. 8 Im Gespräch: Michael Seeger und Ute Mann aus dem Fachbereich Erneuerbare Energien der DKB Deutsche Kredit Bank AG Wie gehen Sie als Bank grundsätzlich an eine Finanzierungsanfrage für eine große Solarthermieanlage heran? Michael Seeger: „Seit Mitte der 1990er Jahre begleiten wir Finanzierungen im Bereich der Erneuerbaren Energien, wir haben uns mit der Branche entwickelt und standardisierte Projektfinanzierungen etabliert. Mit einem Kreditvolumen von rund 11 Mrd. Euro – hauptsächlich im Stromsektor – sind wir der größte Finanzierer erneuerbarer Energien in Deutschland. Unser Engagement wollen wir weiter ausbauen und investieren deswegen auch in Wärmeprojekte und Sektorenkopplung. Die Solarthermie stellt dabei ein noch relativ neues Feld für uns dar. Im Vergleich zu Stromprojekten spielen bei Wärmevorhaben deutlich mehr Faktoren eine Rolle: vielfältigere Konzepte, mehr Akteure (Abnehmer wie Erzeuger) sowie andere Technologien. Hierfür entwickeln wir aktuell passende Finanzierungsansätze, die den Besonderheiten der Projekte gerecht werden. Diese aufzusetzen und neue Standards zu definieren, ist ein spannender Prozess, in dem wir uns aktuell befinden. Dabei hilft uns die langjährige Erfahrung im Strombereich.“ Was sind dabei zentrale Fragestellungen? Ute Mann: „Bei der Beurteilung aller Anfragen – egal ob aus dem Strom-, Wärmeoder einem anderen Bereich – verfolgen wir neben der rein cashflow-basierten Betrachtungsweise auf Einzelprojektebene einen konzeptbasierten Ansatz. Dazu nehmen wir die Akteure mit ihrem Unternehmenskonzept und die Unternehmensstrategie ganzheitlich in den Blick. Die Konzeptanalyse ist die wesentliche Grundlage unserer Kreditentscheidung. Wir schauen auf die Projektdetails mit ihren wichtigsten Risikotreibern, nehmen eine Plausibilisierung der technologie- und verfahrensspezifischen Annahmen vor und setzen uns mit den wesentlichen vertraglichen, gesetzlichen und regulatorischen Grundlagen auseinander. Wir befassen uns intensiv mit den betriebswirtschaftlichen Planungsrechnungen und Sensitivitätsanalysen, aber auch mit den Akteuren sowie deren Expertise im technischen und kaufmännischen Bereich. Schlussendlich geht es bei alldem um die Frage, wie eine Rentabilität aus dem Projekt darzustellen ist.“ Michael Seeger: „Ganz entscheidend ist für uns natürlich die Technologie. Mit unseren hauseigenen Ingenieuren betrachten wir die Anlagen-Konfiguration und bewerten die technologische Machbarkeit sowie eventuelle Risiken. Ab bestimmten Anlagengrößen ziehen wir auch externe Expertise hinzu. So benötigen wir bei einer Solarthermieanlage im Megawattbereich Ertragsgutachten für einen belastbaren Nachweis, welche Erlöse aus dem Vorhaben generiert werden können.“ Wie gehen Sie mit unterschiedlichen Eigentümerstrukturen um? Ute Mann: „Es kann einen großen Unterschied machen, ob die Finanzierung beispielsweise mit einem Wohnungswirtschaftsunternehmen im Hintergrund oder in einem kommunalen/öffentlichen Kontext erfolgt – Stichwort Bonität. Das heißt aber nicht, dass dies andere Strukturen wie Energiegenossenschaften ausschließt. Im Gegenteil: Wir haben uns früh mit Bürgerbeteiligungsmodellen beschäftigt und in der Vergangenheit bereits entsprechende Finanzierungslösungen entwickelt. Teilhabe ist aus unserer Sicht unverzichtbar für die Energiewende. Im Zuge der Risikobetrachtung kann es hierbei allerdings schon zu höheren Anforderungen kommen, etwa in Bezug auf Laufzeiten oder Eigenkapitalanteile.“ Was erwarten Sie im Hinblick auf die Zinsentwicklung? Ute Mann: „Die Zinsentwicklung ist immer eng an die Marktentwicklung geknüpft. Wir erwarten, dass Projekte im Bereich erneuerbare Wärme weiter zunehmen – insbesondere auch im Zusammenhang mit Sektorenkopplung. Je größer der Markt wird, desto besser werden auch die Konditionen – auch weil Prozesse standardisiert werden. Bei PV- und Windprojekten haben wir diesen positiven Effekt auf die Finanzierungskosten bereits gesehen.“ „Neue Finanzierungsansätze erforderlich“

Julian Kuntze2023-08-18T11:34:39+02:00Dienstag, 1. September, 2020|

Energiedörfer mit erneuerbarer Wärmeversorgung – Modelle für den erfolgreichen Betrieb von Wärmenetzsystemen

Infoblatt Solare Wärmenetze | Nr. 7 www.solare-waermenetze.de Wärmenetze ermöglichen es, erneuerbare Energien und Effizienztechnologien effizient und kostengünstig in lokale Versorgungssysteme zu integrieren. Sie erweisen sich immer mehr als ein Schlüsselelement und als effizienter organisatorischer Ansatz für eine wirksame Wärmewende vor Ort. Immer öfter werden dabei auch große Solarthermie-Freiflächenanlagen eingebunden. Die Technologie ist ausgereift und auch wirtschaftlich attraktiv. Neben Vorhaben im Bereich der klassischen städtischen Fernwärme entstehen derzeit vielerorts neue Projekte in sogenannten Energiedörfern in ländlichen Gegenden, wo die Bürger gemeinschaftlich ihre Einzelheizungen durch ein neues Wärmenetz auf Basis erneuerbarer Energien ersetzen. Gängige Modelle zur Wärmeerzeugung sind Biomasseheizwerke mit sommerlicher Solarthermienutzung oder die Wärmenutzung bei Biogas-Blockheizkraftwerken. Weiter ist stets zu prüfen, ob bei lokalen Industriebetrieben nutzbare Abwärme anfällt. Neben dem positiven Effekt aus Klimaschutzsicht profitiert das ganze Dorf von der einhergehenden Modernisierung und einer lokalen Wertschöpfung. Insbesondere ist die parallele Verlegung des Wärmenetzes mit Glasfaserleitungen für schnelles Internet oftmals ein gewichtiges Argument. Letztendlich sind aber auch die Wärmekosten für die Bürger deutlich günstiger und preisstabiler als bei Einzelheizungen mit erneuerbaren Energien. ZENTRALE ROLLE DES BETREIBERS Doch der Weg von der ersten Projektidee bis zur Realisierung ist oftmals nicht einfach: Neben der Entwicklung eines schlüssigen und wirtschaftlich tragfähigen technischen Konzepts für das Wärmenetz müssen auch die Kommunikation und die Möglichkeiten zur Teilhabe stimmen, um möglichst viele Gebäudeeigner für den Anschluss an das Wärmenetz zu gewinnen. Bei Projekten, die von Bürgerseite initiiert wurden, stellt sich vor allem bald die wichtige Frage „Wer kann unser Wärmenetz bauen und im Anschluss auch betreiben?“. Denn dem Betreiber des Wärmenetzes kommt eine zentrale Rolle zu: Neben einem professionellen technischen Betrieb trägt er die wirtschaftliche Verantwortung für die Investition. Nur er kann eine verlässliche Aussage über die voraussichtlichen Wärmekosten machen und muss hierbei das Vertrauen der Bürger und Hauseigner gewinnen. Bei aktuell entstandenen Energiedorf-Projekten sind erfreulicherweise eine Reihe ganz unterschiedlicher Betreibermodelle zum Tragen gekommen. Von verschiedenen Betriebsmodellen der Energiedienstleister und Stadtwerke über Betreibergesellschaften mit kommunaler Beteiligung bis zu Energiegenossenschaften ist fast jede Betreiberform vorstellbar. Mit diesem Infoblatt möchten wir Ihnen sieben Projekte mit unterschiedlichen Betreibermodellen vorstellen und möchten so zur Orientierung bei Ihrem Wärmenetz-Projekt beitragen. In sogenannten Energiedörfern wechseln Bürger gemeinschaftlich von Einzelheizung in ihren Gebäuden zu einem neuen Wärmenetz auf Basis erneuerbarer Energien. Die Findung eines geeigneten Betreibers für das Wärmenetz spielt dabei eine zentrale Rolle. Dieses Infoblatt stellt aktuelle Energiedorf-Projekte mit ihren unterschiedlichen Betreibermodellen vor. Energiedörfer mit erneuerbarer Wärmeversorgung Modelle für den erfolgreichen Betrieb von Wärmenetzsystemen Foto: Guido Bröer Als die ersten Ideen für das gemeinsame Wärmenetz der Ortsgemeinden Neuerkirch und Külz entstanden, da war noch längst nicht klar, wer es betreiben würde. Eine Energiegenossenschaft stand bei den Diskussionen innerhalb der Dörfer hoch im Kurs. „Wir hätten es auch als Energiegenossenschaft machen können“, erinnert sich Volker Wichter, Ortsbürgermeister von Neuerkirch, an die Diskussionen. Für ihn selbst, den ehemaligen Eisenbahner, der jetzt als Rentner der wichtigste „Kümmerer“ im Ort ist, war allerdings von Anfang an wichtig, dass ein dauerhafter Betrieb der Anlagen gewährleistet sein muss. Eine Genossenschaft hätte schließlich über Jahrzehnte einen aktiven Vorstand gebraucht, der bereit sein müsste, sich im Ehrenamt mit der Anlage und den Anschlussnehmern zu beschäftigen. Vor allem, weil ihnen dies als Risiko erschien, entschieden sich die Neuerkircher und Külzer, Bau und Betrieb der Heizzentrale und des Netzes nicht selbst zu schultern, sondern sich dafür professionelle Unterstützung zu suchen. Sie beauftragten die Gemeindewerke der Verbandsgemeinde Simmern, zu der die beiden Dörfer gehören. DASEINSVORSORGE Um den Vorgang zu verstehen, muss man sich die kommunale Struktur in Rheinland- Pfalz vor Augen halten. Gerade in ländlichen Regionen wie dem Hunsrück wirkt sich aus, dass kleine und kleinste Dörfer ihre Entscheidungen einschließlich der Finanzplanung selbstständig treffen. Die Gebietsreform hat in Rheinland-Pfalz die Souveränität der Dörfer, hier Ortsgemeinden genannt, nicht angetastet. Sie haben allerdings zahlreiche Aufgaben der Verwaltung und der Daseinsvorsorge, wie Schulen, Wasser- und Abwasserversorgung, an die übergeordneten Verbandsgemeinden abgegeben. Külz und Neuerkirch, die beiden nur durch den Külzbach getrennten Ortsgemeinden mit Infoblatt Solare Wärmenetze | Nr. 7 Foto: ibs Energie Seite 2 DIE WÄRMEVERSORGUNG IN NEUERKIRCH UND KÜLZ Betreiber: Verbandsgemeindewerke Simmern Kontakt: Volker Wichter, Ortsbürgermeister, buergermeister@neuerkirch.de Inbetriebnahme Wärmenetz: 2016 Hausanschlüsse: 147 Netzlänge: 6,6 km Wärmeerzeugungsanlagen: Solarthermieanlage (1.400 m2), Holzhackschnitzelkessel Solarer Deckungsanteil: 19 % CO2-Einsparung: 1.200 t CO2 pro Jahr Foto: Guido Bröer Neuerkirch und Külz im Hunsrück Kommunale Eigenversorgung durch die Verbandsgemeindewerke Die benachbarten Dörfer Külz und Neuerkirch im Hunsrück heizen seit 2016 mit einem gemeinsamen Wärmenetz. Es war das erste Dorfwärmenetz in Rheinland- Pfalz, in dem neben Holzhackschnitzeln auch eine große Solarthermieanlage zum Einsatz gekommen ist. Die Initiative dazu entstand in den Dörfern selbst. Mit Bau und Betrieb von Wärmenetz und Energiezentrale beauftragte der Gemeinderat die Verbandsgemeindewerke Simmern-Rheinböllen. selbstständigen Gemeinderäten, gehören zur Verbandsgemeinde Simmern/Rheinböllen. Die Simmerner Verbandsgemeindewerke sind seit 40 Jahren für die Wasserver- und Abwasserentsorgung in Külz und Neuerkirch zuständig und haben sich dadurch auch Vertrauen erarbeitet. Nachdem sie in der Kreisstadt Simmern auch bereits Pionierleistungen mit dem Betrieb von Wärmeverbund-Inseln auf Biomassebasis vorzuweisen hatten, schienen sie prädestiniert, auch für die neue Form der solaren Wärmeversorgung in den beiden Hunsrückdörfern Verantwortung zu übernehmen. Als Eigenbetrieb der Verbandsgemeinde arbeiten die Gemeindewerke nicht gewinnorientiert. Sie müssen auch nicht wie die Stadtwerke vieler anderer Gemeinden den ÖPNV über Energieeinnahmen querfinanzieren, sondern sind allein für die Daseinsvorsorge in den angeschlossenen Ortsgemeinden verantwortlich. „UNSERE ANLAGE“ Trotzdem, das gibt Volker Wichter zu, habe es anfangs bei den lokalpatriotischen Neuerkirchern gewisse Vorbehalte gegeben, den Betrieb des Wärmenetzes an Simmern abzugeben. Inzwischen seien aber alle froh über diese Lösung, sagt der Ortsbürgermeister: „Die Solaranlage und das Wärmenetz gehören zwar den Verbandsgemeindewerken, wir erleben es aber als unsere Anlage.“ Schließlich ist die erste Idee für die Dorfwärmeversorgung in der „Ökogruppe” in Neuerkirch entstanden, einem Kreis, der sich im Rahmen eines Bürgerbeteiligungsprozesses um Umweltfragen Gedanken gemacht hat. Und als dann eine Delegation aus beiden Dörfern per Bus nach Büsingen gefahren ist, zum damals ersten Solar-Bioenergiedorf Deutschlands, da ist der Funke auf alle Gemeinderatsmitglieder übergesprungen. VERANTWORTLICHKEIT VOR ORT Dass der Bürgerwille für das Wärmenetz den entscheidenden Anstoß gegeben hat, das bestätigt auf der anderen Seite auch Marc Meurer, der für die Anlage zuständige Ingenieur der Verbandsgemeindewerke: „Weil die Ortsgemeinden die Initiatoren sind, ist die Identifikation mit dem Wärmenetz sehr stark. Die Zusammenarbeit ist sehr eng.“ Meurer kann die Betriebszustände der Heizzentrale jederzeit fernüberwachen und mit seinem technischen Know-how interpretieren. Trotzdem und gerade deshalb weiß er es zu schätzen, dass er sich nicht nur auf die elektronische Fernsteuerung verlassen muss: „Es ist schon viel wert, dass da vor Ort jemand ist, der sich für die Anlage verantwortlich fühlt und der auch einen Schlüssel für die Heizzentrale hat.“ Dieses Modell praktizieren die Verbandsgemeindewerke inzwischen auch in mehreren anderen Dorfwärmenetzen, für die sie die Verantwortung übernommen haben. Jedes der Projekte müsse sich zwar aus sich selbst heraus rechnen – das sei wichtig, erklärt Meurer. „Doch unser Eigenbetrieb verfolgt dabei satzungsgemäß keine Gewinnerzielungsabsicht.“ Sollte beispielsweise der Brennstoff günstiger werden, weil nach den großen Borkenkäferschäden die Holzhackschnitzel aus heimischen Wäldern billig einzukaufen seien, dann werde dies über eine Preisgleitklausel im Wärmepreis an die Bürger zurückgegeben. www.solare-waermenetze.de Volker Wichter ist Ortsbürgermeister von Neuerkirch. Zusammen mit einem Arbeitskreis engagierter Bürgerinnen und Bürger seiner Kommune entwickelte er das Konzept für das erste solare Nahwärmenetz in Rheinland-Pfalz. Das dies der Anfang für mehr war, berichtet der Bürgermeister im Interview. Herr Wichter, was hat dieses Nahwärmenetz in Neuerkirch und Külz bewegt? Es hat den Zusammenhalt im Dorf und zwischen den beiden Dörfern enorm befördert. Durch das Wärmenetz hat es bei allen Bürgern Klick gemacht. Wenn heute einer im Dorf mit einer neuen Idee kommt, wird er nicht gleich belächelt, sondern sie wird ernst genommen. Was für Ideen sind das? Wir haben eine Energiesparrichtlinie gemacht. Wir zahlen Bürgern Geld, wenn sie ihr Haus sanieren. Wir haben jetzt sogar Leihfahrräder als Gemeinde angeschafft – E-Bikes. Und ein Lastenrad – das ist der Renner. In den Nachbardörfern haben sie gedacht, jetzt drehen die durch in Neuerkirch. Aber nein: die Fahrräder werden richtig gut genutzt. Das Lasten-E-Bike ist im Sommer fast jeden Tag unterwegs. Als nächstes soll jetzt noch ein Dorfauto kommen – ein E-Mobil. Das sind alles Ideen, die wir viel leichter verwirklichen können, seit wir das Wärmenetz gebaut haben. Weil die Leute gemerkt haben, dass etwas daraus wird, wenn wir es gemeinsam anpacken. Wir sprechen darüber und dann machen wir es. Jetzt haben wir noch ein Förderprogramm für Weiße Ware – Austausch von Kühlschränken, Waschmaschinen und so weiter. Das ist alles aus der Nahwärme entstanden. Sie haben keine Genossenschaft gegründet, sondern die Verbandsgemeinde mit dem Betrieb beauftragt. Macht das einen Unterschied? Obwohl die Energieversorgung Simmern das Wärmenetz und das Heizwerk gebaut hat, haben alle Bürger im Hinterkopf: das ist „unser“ Heizwerk. „Wärmenetz hat Zusammenhalt befördert“ Seite 3 Foto: Guido Bröer Gesellschaftsrechtlich ist das Unternehmen eine nicht börsennotierte Aktiengesellschaft. Die Besonderheit bei solarcomplex ist, dass das Stimmrecht auf max. 5 Prozent je Anteilseigner begrenzt ist. So soll verhindert werden, dass einzelne Aktionäre das Unternehmen übernehmen. Gleichzeitig können aber einzelne Aktionäre auch mehr investieren, da sie mehr als 5 Prozent der Aktien halten dürfen. Der Großteil der Aktionäre sind Privatpersonen, aber auch kleinere Unternehmen, Energiegenossenschaften und Stadtwerke sind an solarcomplex beteiligt. Neben der Beteiligung über Aktien bietet solarcomplex zudem Genussrechte mit fester Verzinsung an. ALLES AUS EINER HAND Im Bereich der Wärmenetze hat solarcomplex schon langjährige Erfahrung und ist als Energiedienstleister sowohl Eigentümer als auch Betreiber von Wärmenetzen und den Erzeugungsanlagen. solarcomplex bietet die komplette Projektentwicklung von Wärmenetzprojekten an. Darunter fallen auch Konzepterstellung, Planung und Bauaufsicht. Als Betreiber ist solarcomplex zusätzlich für die Kundenbetreuung und den Anlagenservice zuständig. Aber auch einzelne Dienstleistungen werden angeboten, wodurch verschiedene Projektbeteiligungen ermöglicht werden. CO2-FREI DURCH DEN SOMMER Für alle von solarcomplex realisierten und betriebenen Wärmenetze gilt der Ansatz, dass entweder Abwärme aus z.B. einer stromgeführten Biogasanlage oder aus sonstigen Betrieben genutzt wird, oder Wärme über die Kombination aus Sonne und Holz erzeugt wird. Die Solarthermieanlage deckt dann CO2-frei den Sommerbedarf und der meistens zum Einsatz kommende Holzhackschnitzelkessel wird für die Übergangszeit und den Winterbedarf eingesetzt. So auch in Randegg, wo die Solarthermieanlage besonders gut ausgelastet ist. Dort erfordert nämlich eine Flaschenwaschanlage des ortsansässigen Getränkebetriebs Ottilien- Quelle einen hohen Wärmebedarf im Sommer. Infoblatt Solare Wärmenetze | Nr. 7 Foto: Jörg Dürr-Pucher DAS ENERGIEDORF RANDEGG Betreiber: solarcomplex AG Kontakt: Bene Müller, Vorstandsmitglied solarcomplex AG, www.solarcomplex.de Inbetriebnahme Wärmenetz: 2009 2018 nachgerüstet mit Solarthermie Hausanschlüsse: 150 Netzlänge: 6,6 km Wärmeerzeugungsanlagen: Solarthermieanlage (2.400 m2), Holzhackschnitzelkessel, Pelletkessel Solarer Deckungsanteil: 20 % CO2-Einsparung: 1.500 t CO2 pro Jahr Foto: Guido Bröer Seite 4 Randegg am Bodensee Der Energiedienstleister solarcomplex AG erweitert Solarthermieausbau Das in Singen ansässige Unternehmen solarcomplex AG betreibt mehrere Solar- Energiedörfer in der Bodenseeregion. Eines davon ist Randegg. Seit 2009 betreibt solarcomplex dort schon ein Biomasse-Nahwärmenetz, das im Jahr 2018 um eine Solarthermieanlage erweitert wurde. Das Unternehmen versteht sich als regional und dezentral agierendes Bürgerunternehmen. www.solare-waermenetze.de Jörg Dürr-Pucher ist Leiter „Projektentwicklung Wärmenetze“ der solarcomplex AG Warum hat sich die solarcomplex AG für die Form einer Aktiengesellschaft entschieden? Gegründet wurde das Unternehmen als solarcomplex GmbH von 20 Personen im Jahr 2000. Erst 2007 wurde das Unternehmen in eine Aktiengesellschaft umgewandelt. Hauptgrund war, dass wir, ohne großen Aufwand, vielen Menschen ermöglichen wollten, sich an dem Unternehmen und damit an der Energiewende in der Region beteiligen zu können. Privatpersonen, die sich z.B. keine eigene PV-Anlage auf ihrem Dach leisten können, aber trotzdem aktiv in erneuerbare Energien investieren wollen, können bei uns Aktien kaufen und sind damit Miteigentümer unserer Anlagen. Welche Vor- und welche Nachteile hat die Unternehmensform? Neben der schnellen Aufnahme von Aktionären, ist das dadurch entstehende Kapital auch viel breiter gestreut. Ein weiterer wesentlicher Vorteil gegenüber z.B. einer Genossenschaft ist, dass wir als Unternehmen auch Gewinne machen dürfen. Dadurch ist der Handlungsspielraum des Unternehmens freier gestaltbar. Außerdem bilden sich Genossenschaften meist nur in der Gemeinde, in der die Mitglieder wohnen. Wir als AG können auch in mehreren Kommunen gleichzeitig aktiv sein und dort Projekte realisieren. Nachteilig ist der hohe formale Aufwand. Obwohl wir nicht börsennotiert sind, muss jährlich eine Hauptversammlung mit Wirtschaftsprüfung durchgeführt werden. Was sind aus Ihrer Sicht als Projektentwickler die entscheidenden Faktoren, dass in einem Dorf ein Wärmenetz gebaut wird? Das Wichtigste ist, dass die politischen Entscheidungsträger vor Ort, der Bürgermeister oder der Ortsvorsteher, dem Projekt positiv gegenüberstehen und es auch unterstützen. Das schafft insgesamt Vertrauen in das Projekt. Dazu kommt die Bereitschaft des Landwirts, wenn eine Biogasanlage den wesentlichen Teil der Wärmeversorgung übernehmen soll. Dabei ist auch das Ansehen des Landwirts in der Bevölkerung wichtig. Wenn dann noch die Möglichkeit besteht, Glasfaserkabel beim Bau des Wärmenetzes gleich mitzuverlegen, gibt es nochmal 10 Prozent mehr Bürger, die sich für das Wärmenetz interessieren. Das sind gute Voraussetzungen dafür, dass die Menschen sich anschließen lassen. Und je mehr Anschlussnehmer zusagen, desto günstiger wird der Wärmepreis. Wie sehen die Wärmepreise und das Preismodell bei solarcomplex aus? Pauschal kann man das leider nicht sagen. Jedes Projekt ist anders, deshalb wird der Preis auch immer neu kalkuliert. Das Wärmenetz muss wirtschaftlich sein, sonst kann man es nicht realisieren. Die Besonderheit bei solarcomplex ist, das wir auf die Übernahme der Anschlusskosten durch den Gebäudeeigentümer verzichten. Diese liegen zwischen 3.000 und 8.000 Euro pro Anschluss. Diese nicht unerhebliche Summe kann viele potentielle Abnehmer abschrecken. Der Wärmepreis setzt sich deshalb aus einem höheren Arbeitspreis und einem mittelhohen Grundpreis zusammen. Auf 20 Jahre gerechnet, sind die Kosten für dieses Preismodell ähnlich wie wenn Anschlusskosten verlangt werden und dafür der Arbeitspreis geringer ausfällt. Im Modell von solarcomlpex haben tendenziell diejenigen mit weniger Verbrauch einen preislichen Vorteil gegenüber den Großabnehmern. solarcomplex hat sich mit den Stadtwerken Sigmaringen zur Betreibergesellschaft Nahwärme Region Sigmaringen GmbH (NRS) zusammengeschlossen. Wie kam es dazu? Die Stadtwerke wollten in ihrem Versorgungsgebiet Wärmenetze ausbauen, hatten aber noch wenig Erfahrung in der Entwicklung und Planung von solchen Projekten. Für solarcomplex wiederum war das eine Gelegenheit, auch außerhalb der Bodenseeregion aktiv zu sein. Denn als eigenständiger Betreiber ist solarcomplex ausschließlich in der Region tätig, das heißt maximal eine Stunde Autofahrt von Singen entfernt. An der NRS GmbH sind die beiden Unternehmen je zur Hälfte beteiligt und stellen jeweils einen Geschäftsführer. Damit sind beide Unternehmen gemeinsam Eigentümer der realisierten Wärmenetze. Inhaltlich ist solarcomplex für die Projektentwicklung, Planung und Realisierung zuständig. Anders als bei unseren „eigenen“ Wärmenetzen haben wir hier mit den Aufgaben nach Inbetriebnahme nichts zu tun. Die Stadtwerke Sigmaringen verantworten den technischen Betrieb inklusive Wartungsund Reparaturarbeiten und das Abrechnen. Die jeweiligen Leistungen der Partner werden der NRS GmbH in Rechnung gestellt. Innerhalb dieser Kooperation wurden bereits drei auf Biogas basierende Wärmenetze realisiert. In Jungnau wird derzeit das vierte, diesmal mit Holz und Solarthermie, geplant. In welcher Phase befindet sich das Wärmenetzprojekt in Jungnau und welche Wärmeerzeugungstechnologien sind geplant? Die Fragebögen wurden im Frühjahr 2020 ausgefüllt und werden nun ausgewertet. Erfreulicherweise sind rund 170 Fragebögen zurückgekommen. Geplant wird auf der Grundlage, dass alle mitmachen, die den Fragebogen abgegeben haben. Wir planen noch innerhalb 2020 die erforderlichen Anträge bei der KfWBank und dem Land Baden-Württemberg zu beantragen und dann im darauffolgenden Jahr zu bauen. Geplant ist eine Kombination aus Holzhackschnitzel und Solarthermie, wobei wir von einer Kollektorfläche von 2.000 bis 3.000 Quadratmetern ausgehen - was natürlich von der tatsächlichen Wärmelast abhängt. „Als AG können wir mehr Menschen eine Beteiligung an unseren Energiewendeprojekten ermöglichen.“ Seite 5 Als Wärmeversorgungsunternehmen ist die Konstellation der Fernwärme Ettenheim GmbH ungewöhnlich. Gesellschafter sind neben dem Ingenieurbüro ratio energie GmbH, auch die Stadt Ettenheim und die Schulstiftung der Erzdiözese Freiburg. Das Ingenieurbüro ratio energie GmbH bringt die nötigen fachlichen Kompetenzen mit und unterhält neben der Tätigkeit in der Fernwärme Ettenheim GmbH auch weitere Nahwärmeversorgungen in Südbaden. In der Fernwärme Ettenheim GmbH ist die ratio energie GmbH deshalb für die operative Geschäftsführung zuständig. Das umfasst technische Aufgaben wie den Anlagenbetrieb und die Projektentwicklung, aber auch betriebswirtschaftliche Aufgaben wie die Buchhaltung und die Kundenbetreuung. Die ratio energie GmbH ist deshalb auch Hauptgesellschafter und hält 51 Prozent an der Fernwärme Ettenheim GmbH. Die anderen beiden Gesellschafter sind jeweils zur Hälfte mit je 24,5 Prozent an dem Wärmeversorgungsunternehmen beteiligt. Alle drei Gesellschafter stellen einen Geschäftsführer. Peter Blaser, Geschäftsführer der ratio energie GmbH, erzählt, wie es zu dieser Zusammenarbeit kam und von den Besonderheiten des Wärmeprojekts in Ettenheim: „Die Gründung der Fernwärme Ettenheim GmbH 1999 geht auf eine Ausschreibung der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA) 1998 zurück. Damals hatte zum einen die Heimschule St. Landolin, die für ihre Schulen und ihr Internat bereits ein eigenes Bestandswärmenetz hatte, einen hohen Sanierungsbedarf, und die Stadt Ettenheim plante ein neues Baugebiet, das über ein Wärmenetz versorgt werden sollte. Gemeinsam haben die Stadt und die Schulstiftung als Träger der Heimschule die KEA mit einer Ausschreibung beauftragt, bei der wir als ratio energie GmbH dann den Zuschlag erhalten haben. Die beiden Partner waren interessiert an der Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft und wir als ratio energie waren dafür offen, wobei uns wichtig war, dass wir als verantwortlicher Betreiber mehrheitlich an dem neuen Unternehmen beteiligt sind. SYMBIOSE DER GESELLSCHAFTER Rückblickend kann ich sagen, dass der Zusammenschluss gut war und durchweg vorteilhafte Aspekte mit sich bringt. Da die Stadt beteiligt ist, hat die Fernwärme Ettenheim GmbH auch eine politische Verpflichtung, die Wärmeversorgung zukunftsweisend und nachhaltig zu gestalten. Gleichzeitig werden dadurch Netzausbaumaßnahmen begünstigt. Die Heimschule, die mehrere Schulen und ein Internat unterhält, ist durch die Beteiligung über die Schulstiftung gleichzeitig Eigentümer und Nutzer des Wärmenetzes. Bei allen Entscheidungen sitzt somit auch ein Kunde mit am Tisch. Für die Fernwärme Ettenheim GmbH ist es wiederum ein Glücksfall, da sie die bestehende Heizzentrale auf dem Gelände der Heimschule nutzen und für eine Holzhackschnitzelanlage umbauen konnte, und dort auch die notwendigen Räumlichkeiten für den Betrieb zur Verfügung stehen. Infoblatt Solare Wärmenetze | Nr. 7 Foto: Fernwärme Ettenheim GmbH Peter Blaser Operativer Geschäftsführer der Fernwärme Ettenheim GmbH Seite 6 Ettenheim in der Ortenau Betreibergesellschaft mit kommunaler Beteiligung erweitert Heizzentrale Im Frühjahr 2020 wurde die Solarthermieanlage für das seit 1999 bestehende Fernwärmenetz in Ettenheim fertiggestellt. Die Fernwärme Ettenheim GmbH hatte sich zum 20-jährigen Bestehen selbst beschenkt mit der Entwicklung einer CO2- neutralen Wärmeerzeugung, denn die Solarthermieanlage ersetzt nun das bisher mit Erdgas betriebene BHKW. Mit den beiden Partnern ist auch für Kontinuität in der Gesellschaft gesorgt, falls die inhabergeführte ratio energie eines Tages aus der Fernwärme Ettenheim ausscheiden sollte und ihre Gesellschaftsanteile veräußert. Sowohl die Stadt als auch die Schulstiftung haben die Möglichkeit, diese zu erwerben oder sich einen anderen Partner mit ins Boot zu holen. GEMEINSAME LÖSUNGEN Obwohl wir in der Fernwärme Ettenheim GmbH drei völlig unterschiedliche Partner sind, funktioniert die Zusammenarbeit sehr gut. Wir haben eine gute Vertrauensbasis, wodurch die Geschäftsordnung auch sehr schlank gehalten werden konnte. Wenn eine Abstimmung ansteht, treffen wir uns - also die jeweiligen drei Geschäftsführer - und besprechen und entscheiden die Punkte gemeinsam; weitreichende Entscheidungen wie zum Beispiel der Beschluss zur Errichtung der Solarthermieanlage oder Netzerweiterungen erfolgen in der Gesellschafterversammlung. Ich kann mich nicht erinnern, dass es in den letzten 20 Jahren mal eine Mehrheitsentscheidung gab. Für uns als ratio energie GmbH ist die Betreiberform im Grunde zweitrangig. Es kommt auf die Personen und auf die Kompetenzen der beteiligten Partner an, mit denen man zusammenarbeitet. Wenn es der Sache dient und alle das Projekt voranbringen wollen, ist es letztendlich egal, welche Beteiligungsformen man wählt. „LANGFRISTIGE PLANUNGSSICHERHEIT“ Die Solarthermieanlage als neuer Wärmeerzeuger war bei uns schon länger im Gespräch. Anlass war das in die Jahre gekommene BHKW. Dieses BHKW deckte vor allem den sommerlichen Wärmebedarf. Dadurch konnte der Holzhackschnitzelkessel im Sommer vollständig außer Betrieb genommen und die Jahresrevision durchgeführt werden. Vor rund zwei Jahren trat ein größerer Schaden am BHKW auf, wodurch es häufiger ausfiel; die Notfallversorgung war durch zwei Ölheizkessel gesichert. Die Option, ein neues BHKW zu installieren, schied schon früh aus. Einerseits ist man stark von den politischen Rahmenbedingungen und dem jeweiligen Stand des KWKGs abhängig, das sich immer wieder ändert, andererseits war die Stromverwendung des BHKWs in der Schule vor 20 Jahren noch wesentlich einfacher und wirtschaftlicher. Heute muss der Strompreis komplett inklusive Umlagen etc. von der Schule bezahlt werden, obwohl sie über die Fernwärme Ettenheim GmbH auch Eigentümer des BHKWs ist. Zudem war schon immer ein Ziel der Fernwärme Ettenheim GmbH, die CO2- Bilanz zu verbessern, wodurch langfristig gedacht konventionelle Energieträger nicht mehr in Frage kamen. Die Installation einer Solarthermieanlage für den Sommerbedarf lag damit auf der Hand. Auch wirtschaftlich gesehen bringt die Solarthermieanlage Vorteile: Es fallen nur Kapitalkosten an, die im Vorfeld genau bekannt sind und sich nicht wie Brennstoffkosten ändern. Diese Preisstabilität bietet auch langfristige Planungssicherheit für uns als Betreiber und für unsere Kunden. Deshalb haben wir uns relativ schnell für eine Solarthermieanlage entschieden. ERWEITERUNGEN DURCH SOLARTHERMIE Der Bau einer Solarthermieanlage zur Deckung des sommerlichen Wärmebedarfs wurde im Jahr 2019 ausgeschrieben und nach wenigen Wochen konnte bereits mit den ersten Baumaßnahmen begonnen werden. Die Hauptverantwortung für Planung und Bau der Gesamtanlage hatte das Ingenieurbüro ratio energie GmbH inne. Des Weiteren übernahm es die Planung und Bauleitung für die Umbaumaßnahmen in der Heizzentrale und überwachte die baulichen Maßnahmen für den Standort der beiden Pufferspeicher. Der Solarthermieanlagenhersteller war als Generalunternehmer für den schlüsselfertigen Bau der Solarthermieanlage mit Pufferspeicher verantwortlich. Das hat alles sehr gut geklappt. Die Anlage wurde pünktlich vor dem Sommer im Mai 2020 fertiggestellt und befindet sich seitdem im Probebetrieb, welcher Ende August 2020 abgeschlossen sein soll.“ DIE WÄRMEVERSORGUNG IN ETTENHEIM Betreiber: Fernwärme Ettenheim GmbH Kontakt: Peter Blaser, operativer Geschäftsführer der Fernwärme Ettenheim GmbH, info@ratioenergie.de Inbetriebnahme Wärmenetz: 1999 2020 nachgerüstet mit Solarthermie Hausanschlüsse: 135 + die Heimschule Netzlänge: 3,5 km Wärmeerzeugungsanlagen: Solarthermieanlage (1.800 m2), Holzhackschnitzelkessel Solarer Deckungsanteil: 14 % CO2-Einsparung: 1.600 t CO2 pro Jahr Foto: Fernwärme Ettenheim GmbH www.solare-waermenetze.de Seite 7 Stadtwerke sind kommunale Unternehmen, die in öffentlichem Auftrag technische Leistungen hinsichtlich der Grundversorgung und Daseinsvorsorge der Bevölkerung erbringen. Diese Leistungen können sehr vielfältig und umfangreich sein. Angefangen bei Versorgungsdienstleistungen wie die Energieversorgung, bis hin zu Infrastrukturdienstleistungen wie die Unterhaltung von öffentlichen Gebäuden, z.B. Schwimmbäder. Stadtwerke sind entweder öffentlichrechtliche oder privatwirtschaftliche Betriebe mit meist mehrheitlicher Beteiligung der Kommune. Die Geschäftsführung von privatwirtschaftlichen Betrieben ist aufgrund der kommunalen Beteiligung an die Vorgaben der jeweiligen Kommune gebunden. Vor allem langfristige Ziele und Geschäftsausrichtungen können so von der Kommune beeinflusst werden. Die Stadtwerke Radolfzell GmbH ist ein privatwirtschaftlicher Betrieb, an dem die Stadt Radolfzell zu 51 Prozent beteiligt ist. Die Thüga AG aus München ist die zweite Gesellschafterin und hält 49 Prozent. Das Projekt in Liggeringen ist ein Leuchtturmprojekt für die Wärmeversorgung mit erneuerbaren Energien für die Stadt Radolfzell. Andreas Reinhardt, seit 2014 Geschäftsführer der Stadtwerke Radolfzell, berichtet von seinen Erfahrungen aus dem Projekt: „Noch 2011 wollte man den Ortsteil Liggeringen mit Erdgas erschließen. Allerdings gab es dann 2013 einen Wechsel im Rathaus. Der neue Oberbürgermeister hatte einen viel ökologischeren Ansatz für die Verwaltung und die städtischen Beteiligungen vorgesehen. Damit war das Thema Gasnetzausbau vom Tisch. Als ich 2014 die Geschäftsführung übernommen habe, haben wir ziemlich rasch damit angefangen, ein erstes Konzept für ein Wärmenetz in Liggeringen zu entwickeln. Der Ortsteil besteht hauptsächlich aus Bestandsgebäuden und zum damaligen Zeitpunkt waren dort viele Ölkessel und Flüssiggasanlagen in Betrieb. Unser Konzept sah damals schon die Versorgung mit einer Solarthermieanlage für den sommerlichen Wärmebedarf und einer Biomasseanlage für den Winterbetrieb vor. Für dieses Konzept haben wir eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung durchgeführt, indem wir zum einen das Wärmepotential des Ortsteils ermittelt haben - rund 20 GWh pro Jahr - und zum anderen alle Kosten aufgestellt haben, die durch den Anschluss und die Versorgung der 240 Grundstücke entstehen. Basierend auf einer Anschlussquote von 40 Prozent haben wir 2015 das Budget aufgestellt. Daraufhin haben wir mehrere Infoveranstaltungen organisiert und auch Exkursionen zu bestehenden Solar-Energiedörfern angeboten. Die hydraulische Planung hatten wir extern vergeben, wobei uns wichtig war, dass das erfahrene Wärmenetzplaner übernehmen. Als wir 75 Verträge mit Anschlussnehmern geschlossen hatten, konnten wir das Ausschreibungsverfahren für die einzelnen Komponenten und Leistungen starten und die Aufträge vergeben. „SYNERGIEEFFEKTE NUTZEN“ Schon zu diesem Zeitpunkt war für uns klar, dass wir die Wirtschaftlichkeit erhö- Infoblatt Solare Wärmenetze | Nr. 7 Foto: Stadtwerke Radolfzell GmbH Andreas Reinhardt Geschäftsführer der Stadtwerke Radolfzell GmbH Seite 8 Liggeringen am Bodensee Die Stadtwerke als kommunale Betreibergesellschaft Liggeringen ist ein Ortsteil der Stadt Radolfzell. Dort realisierten und betreiben die Stadtwerke Radolfzell ein Solar-Energiedorf. Im Mai 2020 gab es bereits einige Tage, an denen allein die Solarthermieanlage die Wärmeversorgung der rund 100 angeschlossenen Gebäude übernommen hat. hen, wenn wir die Synergieeffekte nutzen, die wir als Stadtwerke mit unserem breiten Geschäftsfeld ausmachen können. So haben wir gleichzeitig mit dem Bau des Wärmenetzes die Trink- und Abwasserleitungen erneuert, die Straßenbeleuchtung modernisiert und unsere dort noch vorhandenen Stromfreileitungen in die Erde verlegt. Wir konnten also viele unserer Aufgaben auf einmal – mit einer Baumaßnahme – erledigen. In Liggeringen haben wir zudem auch Glasfaserkabel mitverlegt und Kunden, die bereits Strom von uns beziehen, konnten einen günstigeren Internettarif bekommen. PROBLEMATIK FLÄCHENFINDUNG Das kritischste und langwierigste Unterfangen war die Flächenfindung für die Heizzentrale und die Solarthermieanlage. Insgesamt 20 potentielle Flächen haben wir geprüft, was uns ein ganzes Jahr im Projekt gekostet hat. Dazu muss man wissen, dass Liggeringen in einem Landschaftsschutzgebiet liegt. Um also überhaupt dort diese Anlagen bauen zu können, mussten wir lange mit den übergeordneten Planungsbehörden verhandeln und eine geeignete Ausgleichsfläche suchen. Zudem hat sich in dem doch eher kleinen Ort schnell herumgesprochen, dass wir ein Grundstück suchen, was einige Grundstücksbesitzer auszunutzen versuchten, um den Preis in die Höhe zu treiben. Schlussendlich hat uns dann ein Obst- und Gemüsehändler sein Grundstück verkauft, auf dem jetzt die Heizzentrale und die Solarthermieanlage stehen. Der schöne Abschluss an dem mühsamen Prozess ist: Der Händler hat das Geld aus dem Verkauf des Grundstücks wieder reinvestiert und nun einen Nahversorgerladen in Liggeringen aufgebaut, in dem er auch Mitarbeiter beschäftigt. Der Ort hat somit doppelt profiti ert. WIRTSCHAFTLICHKEIT FÜR ALLE Weiterer Erfolgsfaktor für das Projekt war die Wirtschaftlichkeit für alle Beteiligten. Wir haben dafür sehr viel Öffentlichkeitsarbeit betrieben: Insgesamt zehn Infoveranstaltungen, drei Exkursionen und zahlreiche weitere Gespräche mit den Bürgern vor Ort oder in Bürgersprechstunden. Die unstabile Ölpreisentwicklung und in diesem Zusammenhang eine Vollkostenrechnung waren Hauptargumente für ein Wärmenetz. Im Wärmepreis sind alle Nebenkosten wie Service, Notdienst etc. enthalten, während beim Ölpreis erstmal nur das Öl bezahlt wird. Durch den Wechsel auf erneuerbare Energien ist die Preisentwicklung auch planbar und gegenüber dem Ölpreis deutlich weniger dynamisch. Für uns als Stadtwerke war das Investment für das Wärmenetz in Liggeringen zwar hoch, aber es ermöglicht uns langfristig kalkulierbare Einnahmen und eine dauerhafte Kundenbeziehung. SONNIGE ZUKUNFT In Liggeringen kommen kontinuierlich weitere Anschlüsse hinzu. Das Wärmenetz und die Erzeugungsanlagen sind so ausgelegt, dass 150 Anschlussnehmer möglich sind. Aber auch für die Erweiterung der Erzeugung ist vorgesorgt. Die Fläche, auf der die Solarthermieanlage steht, ist so groß, dass diese auf 2.000 Quadratmeter erweitert werden kann und dann den sommerlichen Wärmebedarf des ganzen Orts decken würde. Rund um Radolfzell sind wir jetzt in allen sechs Ortsteilen Energieversorger. In vier Ortsteilen betreiben wir ein Erdgasnetz und in zwei Ortsteilen ein Wärmenetz. Darüber hinaus wurden wir von Allensbach, einer Gemeinde außerhalb unseres Versorgungsgebiets, angefragt, um dort gemeinsam mit der Firma solarcomplex AG ein Wärmenetz zu bauen.“ DAS ENERGIEDORF LIGGERINGEN Betreiber: Stadtwerke Radolfzell GmbH Kontakt: Andreas Reinhardt, Geschäftsführer Stadtwerke Radolfzell GmbH, andreas.reinhardt@stadtwerke-radolfzell.de Inbetriebnahme Wärmenetz: 2018 Hausanschlüsse: 103 Netzlänge: 6 km Wärmeerzeugungsanlagen: Solarthermieanlage (1.200 m2), Holzhackschnitzelkessel Solarer Deckungsanteil: 20 % CO2-Einsparung: 1.400 t CO2 pro Jahr Foto: Solites www.solare-waermenetze.de STADTWERKE RADOLFZELL GMBH Anteilseigner: Stadt Radolfzell mit 51 Prozent Thüga AG mit 49 Prozent Geschäftsbereiche: - Energieversorgung von Strom, Gas, Wärme - Energiedienstleistungen und Betriebsführung - Wasserver- und -entsorgung - Infrastrukturdienstleister auch in anderen Netzgebieten - Breitband - ÖPNV, E-Carsharing Seite 9 Die Naturstrom AG wurde durch Mitglieder aus Natur- und Umweltverbänden unmittelbar nach der Strommarktliberalisierung 1998 als einer der ersten Stromanbieter gegründet, der nur Ökostrom im Angebot hatte. Bis heute ist sie ausschließlich im Bereich der erneuerbaren Energien tätig und entwickelte sich so zu einem mittelständischen Unternehmen mit über 400 Mitarbeitern und 13 Standorten in ganz Deutschland. Die Aktien der nicht börsennotierten Naturstrom AG werden zu 51 Prozent von Kleinaktionären gehalten. Darunter fallen Privatpersonen und auch kleinere Genossenschaften. Das Unternehmen eco eco AG ist größter Anteilseigner und hält 25 Prozent der Aktien. NATURSTROM MACHT WÄRME Seit rund acht Jahren ist die Naturstrom AG innerhalb des Geschäftsbereichs „Dezentrale Energieversorgung“ auch im Bereich der Wärmenetze aktiv. Für Nahwärmeprojekte im ländlichen Raum setzt sie bewusst auf die Kombination aus Sonne und Holz als Wärmequelle. Infoblatt Solare Wärmenetze | Nr. 7 Foto: Naturstrom AG DAS ENERGIEDORF HALLERNDORF Betreiber: Naturstrom AG Kontakt: Thilo Jungkunz, Geschäftsbereichsleiter „Dezentrale Energieversorgung“ der Naturstrom AG, Thilo.Jungkunz@naturstrom.de Inbetriebnahme Wärmenetz: 2016 Hausanschlüsse: 137 Netzlänge: 7 km Wärmeerzeugungsanlagen: Solarthermieanlage (1.300 m2), Holzhackschnitzelkessel Solarer Deckungsanteil: 20 % CO2-Einsparung: 600 t CO2 pro Jahr Foto: Naturstrom AG Seite 10 CONTRACTING IN DER WÄRMEVERSORGUNG Contracting bezeichnet einen Vertragsschluss über die Lieferung von Betriebsstoffen. Im Bereich der Wärmenetze gibt es grundsätzlich zwei Contractingformen, wobei beide sich entweder ausschließlich auf die Wärmeerzeugungsanlagen beziehen können oder auch das Wärmenetz einschließen. Wärmeliefer-Contracting: Der Contractinggeber übernimmt die Investition in die Wärmeerzeugungstechnologie und betreibt diese Anlagen auch, während der Contractingnehmer nur die Wärme abnimmt und sonst keinen Betreuungs- oder Investitionsaufwand für die Anlagen hat. Betreiber-Contracting: Der Contractinggeber übernimmt nur den Betrieb der Wärmeerzeugungsanlagen und ist für die Brennstoffbeschaffung zuständig. Die Investition tätigt der Contractingnehmer, der auch Eigentümer der Anlagen bleibt. Hallerndorf in Oberfranken Ökostrom-Anbieter betreibt größte Solarthermieanlage Bayerns In der oberfränkischen Gemeinde Hallerndorf betreibt der Energieversorger Naturstrom AG das 2016 entstandene Wärmenetz mit einer Solarthermieanlage und einem Holzhackschnitzelkessel. Für die Naturstrom AG ist es das zwölfte Wärmenetz, das sie realisiert hat. www.solare-waermenetze.de Thilo Jungkunz ist Geschäftsbereichsleiter „Dezentrale Energieversorgung“ der Naturstrom AG Die Naturstrom AG ist ein deutschlandweit aktives Unternehmen. Gilt das auch für den Wärmenetzbereich? Jein. Für Nahwärmeprojekte, die wir betreiben, müssen wir vor Ort sein. Wir brauchen mindestens einen Betriebsleiter und einen Heizwärter, die die Anlagen betreuen. Deshalb sind wir in der klassischen Nahwärmeversorgung in einem Umkreis von rund 150 Kilometer um Eggolsheim aktiv - grob gesagt in Nordbayern und Thüringen. Wir planen und betreiben aber auch kalte Nahwärmenetze und urbane Quartierkonzepte. Für diese Projekte sind wir deutschlandweit aktiv. Welche Aufgaben übernimmt Naturstrom in den Nahwärmeprojekten? Wir bearbeiten die gesamte Projektentwicklung und -umsetzung. Darunter fällt die Konzepterstellung und die Akquise, sowie danach eine detaillierte Planung, die Bauaufsicht und dann auch der Betrieb der Anlagen und des Netzes. Wir investieren selbst meistens aber nur in die Wärmeerzeugungstechnologien, da das Wärmenetz als Infrastrukturmaßnahme aus unserer Sicht in der Hand der Kommune oder der Bürger vor Ort liegen sollte. Wir arbeiten z.B. in Moosach mit der Kommune und einer Genossenschaft zusammen. Der Kommune gehört das Wärmenetz und die Genossenschaft ist für die Kundenbetreuung zuständig. Naturstrom ist Eigentümer und Betreiber der Wärmeerzeugungsanlagen. Das Wärmenetz haben wir von der Kommune gepachtet, um so auch die gesamte Wärmelieferung bis zum Endkunden sicherstellen zu können. Wir sind vor Ort dann als Betreibergesellschaft in der Form einer GmbH&Co.KG aktiv. An dieser Gesellschaft können sich die Bewohner des Orts beteiligen. Unabhängig von diesem Konzept, sind wir für alle denkbaren Kooperationsformen offen. In Hallerndorf beispielsweise sind wir momentan zumindest alleiniger Eigentümer und Betreiber des Wärmenetzes und der Erzeugungsanlagen. Wie kam es zum Wärmeprojekt und zur besonderen Rolle der Naturstrom AG in Hallerndorf? Initiator für das Wärmenetz war der ortsansässige Verein „Generation Erde“. Dieser Verein betrieb damals bereits ein kleines Wärmenetz in einem Ortsteil von Hallerndorf, das über eine Biogasanlage versorgt wird. Als im Hauptort die Straßensanierung anstand, hat der Verein gleich an das Thema Nahwärme gedacht und kam auf uns zu. Zusammen haben wir die Idee dem Bürgermeister und dem Gemeinderat vorgestellt. Die Gemeinde hat ziemlich schnell das Projekt unterstützt. Allerdings war die Investition für das Wärmenetz von der Kommune finanziell nicht stemmbar. Auch die Gründung einer Genossenschaft kam nicht zustande, weil niemand als Vorstand die Sache in die Hand genommen hätte. Deshalb haben wir uns entschlossen, dort nicht nur in die Erzeugungsanlagen, sondern auch in die Infrastruktur zu investieren. Die Tür steht aber weiterhin für eine Beteiligung der Kommune oder der Bürger offen. Welche anderen Herausforderungen gab es im Vorfeld der Projektentwicklung? Im Vorfeld löste die optische Wahrnehmung der Solarthermieanlage und des Heizhauses Vorbehalte aus. Aber eine Solarthermieanlage kann eine grüne Fläche und das Aussehen eines Ortes auch aufwerten; als die Idee einer Holzverkleidung von Heizzentrale und Pufferspeicher vorgestellt wurde, konnten sich die Bewohner mit dem Projekt anfreunden. Die jetzige Gestaltung mit den großen Fensterflächen ermöglicht den Einblick von außen für die Öffentlichkeit und versprüht einen gewissen Biergarten-Charme. Auch der Koordinationsaufwand während der Bauphase war in Hallerndorf schon sehr hoch. Zum einen lagen teilweise für das Gebiet keine Spartenpläne vor. In manchen Straßenzügen mussten deswegen beide Seiten der Straße aufgebaggert werden, weil auf der einen Seite schon was drin lag. Zum anderen haben sich in Hallerndorf besonders viele Hauseigentümer erst während der Tiefbauarbeiten zu einem Anschluss entschlossen. Dadurch mussten teilweise ganze Trassenverläufe während des Baus neu geplant werden. Welche Vorteile bietet aus Ihrer Sicht eine Wärmenetzlösung mit der Naturstom AG? Wir haben intern einen Prozess mit fünf Stufen definiert, um zielgerichtet Projekte realisieren zu können. Außerdem binden wir die Bürger von Anfang an mit ein und wollen ihre Ideen mitberücksichtigen. Ich denke, dass sind auch die Hauptgründe, warum unsere Projekte ziemlich schnell umgesetzt werden. Bislang haben wir im Schnitt immer ein bis eineinhalb Jahre für die Projekte insgesamt gebraucht. Vorteil eines größeren Unternehmens ist es auch, dass verschiedene Finanzierungsmodelle und Beteiligungsformen möglich sind. Wie man auch an dem Projekt in Hallerndorf sieht, kann flexibel auf die gegebenen Bedingungen reagiert werden, um ein Wärmeprojekt zu realisieren. „Wir sind bei Wärmenetzprojekten für alle Kooperations- und Beteiligungsformen offen.“ Seite 11 Markus Bohnert, Vorstand der Bürger Energie St. Peter eG, ist sehr glücklich mit dem Wärmeprojekt und auch damit, es als Genossenschaft umgesetzt zu haben. Er sagt: „Als Genossenschaftsmitglieder sind wir alle Eigentümer der Wärmeversorgung und beziehen die Wärme zu Selbstkostenpreisen. Das Geschäftsmodell ist ganz anders als das eines Contractors oder eines Energieversorgungsunternehmens: Wir machen keinen Gewinn, sondern ermöglichen bezahlbare Wärme aus der Region. Seit 2013 bleibt unser Wärmepreis konstant - bedenkt man die Inflation, sinkt der Wärmepreis eigentlich.“ DIE URSPRÜNGE Im August 2009 wurde die Genossenschaft mit damals 13 Mitgliedern gegründet. Beteiligt als Aufsichtsratsmitglieder waren auch die Gemeinde mit dem Bürgermeister und die Erzdiözese Freiburg mit einem Mitarbeiter der Abteilung Bau und Liegenschaften, da das Kloster als großer Verbraucher an das Wärmenetz mitangeschlossen werden sollte. Letzterer war vor allem als Rechtsexperte eine wichtige Bereicherung. Um als Genossenschaft eingetragen zu werden, muss ein detailliertes Konzept vorliegen, das vom Genossenschaftsverband geprüft wird. Bohnert erklärt: „Gerade die Prüfung durch eine neutrale Stelle und die damit verbundene Insolvenzsicherheit war uns wichtig und Hauptgrund, weshalb wir uns für die Genossenschaft und gegen einen wirtschaftlichen Verein entschieden haben.“ Für die Zeit vor der Eintragung bedeutete das allerdings: viel Arbeit ohne Kapital. ZUSAMMENARBEIT MIT PLANER „In dieser Vorphase war das ehrenamtliche Engagement der Mitglieder wichtig, denn erst mit der Eintragung erhält man von der Bank auch Kredite und kann tatsächlich Verträge abschließen. Aber wir wussten auch, dass wir es alleine nicht schaffen und haben deshalb nach einem Planungsbüro mit Erfahrung in diesem Bereich gesucht. Da haben wir Arnold Berghoff (s. Interview) gefunden. Er hat sich daraufhin unsere Genossenschaft angeschaut, ob er uns dieses Projekt auch zutraut, denn er ging hier in relevantem Maße in Vorleistung.“, beschreibt Bohnert den Beginn der Zusammenarbeit. Die zukünftigen Genossenschaftsmitglieder organisierten Infoveranstaltungen für die Infoblatt Solare Wärmenetze | Nr. 7 Foto: Bürger Energie St. Peter eG Seite 12 Markus Bohnert Vorstand der Bürger Energie St. Peter eG DAS ENERGIEDORF ST. PETER Betreiber: Bürger Energie St. Peter eG Kontakt: Markus Bohnert, Vorstand der eG, info@buergerenergie-st-peter.de Inbetriebnahme Wärmenetz: 2010 Hausanschlüsse: 252 Netzlänge: 12 km Wärmeerzeugungsanlagen: Holzpellets-Holzgas-BHKW, Holzhackschnitzelkessel CO2-Einsparung: 3.500 t CO2 pro Jahr St. Peter im Schwarzwald Eine Genossenschaft realisiert ihr Wärmeprojekt mit einem Planer Gerade im ländlichen Raum werden nachhaltige Wärmenetze auch von Genossenschaften betrieben, die sich zu diesem Zweck gründen. So auch in der Gemeinde St. Peter im Schwarzwald. Die Genossenschaftsmitglieder waren dort für die komplette Projektentwicklung zuständig und führen den Betrieb. Für die technische Planung und Ausführung unterstützte sie ein kompetenter Planer. Bürger und erhoben die relevanten Daten für die Wärmeplanung mittels Fragebögen. Aus diesen Daten erstellte der Planer die technische Dimensionierung und Kostenkalkulation. Das war die Grundlage für den Wärmepreis und für die Genossenschaftseintragung. Darauf aufbauend konnten die Mitglieder Förderanträge stellen und KfWKredite beantragen. Im Februar 2010 wurde die Genossenschaft dann eingetragen und im Mai begann der Bau. DER ALLTAG Ruhig ist es aber noch lange nicht in St. Peter. Das Wärmenetz wächst immer noch und auch die Mitgliederzahl steigt. Die technische Planung übernimmt dabei weiter Berghoff. 2013 wurde ein innovatives Holzpellets- Holzgas-BHKW in Betrieb genommen, das Ökostrom und Wärme produziert. 2016 wurde dann noch ein zweiter Hackschnitzelkessel installiert, wodurch jetzt ganz St. Peter mit Wärme versorgt werden könnte. Bohnert erzählt begeistert: „Das Bio-Energiedorf St. Peter hat Preise gewonnen und ist auch international bekannt. Da müssen wir als Genossenschaft für die Nahwärme keine Werbung mehr machen.“ Aber nicht nur die Erweiterung des Netzes macht Arbeit, sondern auch der Betrieb. „Für die meisten Vorstandsaufgaben und die technische Leitung bin ich zuständig. Da ich als Förster Beamter bin, konnte ein Dienstüberlassungsvertrag über 10 Prozent meiner Beamtenarbeitszeit vereinbart werden. Außerdem beschäftigen wir auch vier Minijobber, die die Wartung und die Ablesung übernehmen. Allerdings hat jeder Beschäftigte bei uns einen Hauptberuf.“, berichtet Bohnert. Mittlerweile hat sich die Genossenschaft finanziell schon so weit entwickelt, dass sie sich auch hauptamtliches Personal leisten könnte. „Für die Zukunft ist die Genossenschaft gut aufgestellt, damit sie auch noch nach der Generation der Gründer bestehen kann.“, ist sich Bohnert sicher. www.solare-waermenetze.de Seite 13 Arnold Berghoff ist selbstständiger Planungsingenieur und begleitete bereits mehrere Nahwärmegenossenschaften in Baden-Württemberg. Welche Rolle übernehmen Sie als Planer bei der Entwicklung eines genossenschaftlichen Wärmenetzprojektes? Die technische Planung umfasst Datenerhebung, Auslegung des Netzes und der Wärmeerzeuger sowie die Auswahl von geeigneten Herstellerfirmen. Neben den rein technischen Fragestellungen, ist es für die Genossenschaft aber auch wichtig, dass bei der Akquise immer auch ein Experte dabei ist, der aus Erfahrung sagen kann: „es funktioniert tatsächlich“. Welche Bedingungen sind für ein genossenschaftliches Wärmenetz notwendig? Die Genossenschaft ist eine Firma. Das heißt, das Geschäftsmodell muss wirtschaftlich tragfähig sein, sonst funktioniert es nicht. Die Projekte sind alle sehr unterschiedlich, aber die Wirtschaftlichkeit entscheidet sich daran, ob die Wärmeabnahme bei gleichzeitig hoher Wärmedichte groß genug ist. Sie waren bereits in sechs Projekten mit Genossenschaften beteiligt. Welche Vorteile bietet dieses Betreibermodell? Die Bürger sind dem Projekt gegenüber viel aufgeschlossener, wenn eine Genossenschaft dieses initiiert. Es gibt zwar immer auch Skeptiker, aber niemand sagt: „Die wollen uns über den Tisch ziehen“. Und nicht nur in Bezug auf den Umsetzungserfolg hat die Genossenschaft Vorteile, sondern auch für die Mitglieder und Wärmeabnehmer insgesamt. Die Mitglieder bestimmten selbst das Preismodell. Da sie keine Gewinnmaximierung verfolgen, sind die Preise immer moderat und stabil. Ein genossenschaftliches Wärmenetz ist ein Geschenk für den Ort. Welche Voraussetzungen sind nötig für eine funktionierende Genossenschaft? Die Menschen, die die Genossenschaft gründen wollen, sind entscheidend. Es braucht einige „Macher“, die motiviert sind und ihre Begeisterung für ein solches Projekt auch weitergeben und die Bürger überzeugen können. Denn nur, wenn ausreichend Viele mitmachen, kann das Projekt wirtschaftlich sein. Dafür müssen die Initiatoren bereit sein, viel Zeit ehrenamtlich zu investieren. Erforderlich sind auch Personen, die betriebswirtschaftliche Kenntnisse mitbringen. Jemand muss die Geschäftsführung übernehmen und es muss sich jemand um die finanziellen Dinge kümmern: vor der Gründung mit der Bank sprechen, Förderanträge stellen etc. und nach der Gründung die Buchhaltung verantworten. Die Projekte, in denen z.B. ein Bankangestellter oder ein Steuerberater involviert ist, haben sehr gute Voraussetzungen für die Gründung. Vorteilhaft für den Betrieb ist es, wenn jemand technisch versiert ist, um die Anlagen betreuen zu können. „Ein genossenschaftliches Wärmenetz ist ein Geschenk für den Ort.“ Begonnen hat die Geschichte des Energiedorfes Mengsberg mit dem europaweiten Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“, der die Dorfgemeinschaft zusammengeschweißt hat. Ohne diesen hätten die Mengsberger wahrscheinlich nie über eine gemeinsame Energieversorgung nachgedacht. In immer neuen Qualifikationsrunden brachte es das 800-Einwohner Dorf seit 2011 mit seinen Ideen und Taten erst zum Regionalsieger, dann zum Hessenmeister, schließlich 2013 zum Bundessieger und 2014 sogar zur europäischen Vizemeisterschaft. Die Energieversorgung in die eigenen Hände zu nehmen, war eines der Leitmotive im Wettbewerb. Und dass die Wärme dabei eine große Rolle spielen muss, wurde bald klar, je mehr sich die Mengsberger in das Thema einarbeiteten. Ein Wärmenetz auf Basis heimischer erneuerbarer Energien sollte entstehen. Und um dieses zu betreiben, gründeten die Mengsberger eine gemeinsame Firma, die Bioenergiegenossenschaft Mengsberg eG, die nach Jahren des Planens und Bauens seit dem Frühjahr 2018 ihr eigenes Dorfwärmenetz betreibt. Eine erste Machbarkeitsstudie, die seit dem Jahr 2012 von einem großen Heizungsbauunternehmen aus der nordhessischen Nachbarschaft betreut wurde, sah allerdings zunächst eine Biogasanlage als Basis der Energieversorgung vor. Dafür gab es bereits viele Vorbilder in Deutschland. Doch im Dorf wurde der dafür notwendige flächenhafte Maisanbau immer kritischer diskutiert. Ungenutzte Restholz-Potenziale verrotteten hingegen in den heimischen Wäldern, an denen viele Mengsberger Familien Grundbesitz haben. Schließlich einigte man sich auf eine Kombination aus 80 Prozent Holzheizung und 20 Prozent Solarwärme. GENERALUNTERNEHMER 2017 schlossen die Genossen dann für den Bau des Netzes einen Vertrag mit dem Unternehmen, das sie bereits seit der ersten Machbarkeitsstudie betreut hatte. Es fungierte fortan als Generalunternehmer für Netz und Heizzentrale und übergab die Anlage im Sommer 2018 schlüsselfertig. Sicher seien für Genossenschaften auch andere Konstellationen möglich, meint Vorstandsmitglied Michael Rudewig, indem man sich beispielsweise mit einem erfahrenen Planungsbüro zusammentue, das die einzelnen Baufirmen koordiniere. „Allerdings müsste dann jemand in der Lage sein, sehr genau alle Schnittstellen zu definieren. Damit wären ehrenamtliche Genossenschaftler definitiv überfordert.“ Die Mengsberger jedenfalls fühlten sich bei ihrem Generalunternehmer in guten Händen. In die Genossenschaft hat jeder Anschlusswillige eine Einlage von 4.000 Euro pro Gebäude eingebracht. Dafür wird ihm das Fernwärmerohr bis ins Haus gelegt und eine Übergabestation installiert. ARBEIT IN DER GENOSSENSCHAFT Für die Ehrenamtlichen in Vorstand und Aufsichtsratssitzung war das eine anstrengende und teils nervenaufreibende Zeit. Jeden Mittwochmorgen um acht Uhr war Baubesprechung im Feuerwehrhaus, und am gleichen Abend ging es jeweils mit einer Aufsichtsratssitzung weiter. Die Aufsichtsräte wiederum trugen die Informationen zu ihren Mitbürgerinnen und Mitbürgern ins Dorf. Und mindestens einmal pro Jahr trifft sich satzungsgemäß auch die große Runde aller Genossinnen und Genossen. Dass es dort mitunter hoch hergehe, bestätigt Rudewig mit Augenzwinkern: „Unsere Generalversammlungen sind von Diskussionen geprägt.“. Denn bei aller Einigkeit in der Sache ist immer wieder auch Überzeugungsarbeit zu leisten. Ein Dauerthema sind die jeweils aktuellen Energieund Wärmepreise. Denn seit dem Beschluss über die Gründung der Genossenschaft und dem Bau des Wärmenetzes ging der Ölpreis keineswegs stetig nach oben. Getrieben vom Weltmarkt gab es vielmehr auch Niedrigpreis- Infoblatt Solare Wärmenetze | Nr. 7 Foto: Guido Bröer Seite 14 Mengsberg in Mittelhessen Ein Generalunternehmer unterstützt das genossenschaftliche Wärmeprojekt Auch in Mengsberg betreibt eine Genossenschaft ein Wärmenetz – mit Solarthermieanlage. Aber nicht nur die Solarthermieanlage unterscheidet die Genossenschaft von jener in St. Peter, sondern auch die Umsetzung. In Mengsberg arbeitet die Genossenschaft mit einem Generalunternehmer zusammen. Dieser war für die komplette Projektentwicklung und Realisierung zuständig und ist im Betrieb auch Ansprechpartner für technische Serviceleistungen. phasen. Und der eine oder andere im Dorf hat neben dem Wärmenetzanschluss seine alte Ölheizung oder seinen Kaminofen behalten und befeuert diese weiter, was zu einer geringeren Wärmeabnahme im Netz und somit höheren Wärmepreisen für alle führt. Nach der ersten Heizperiode sah sich die Genossenschaft deshalb gezwungen die Mindestabnahmemenge pro Anschluss zu erhöhen, wovon nur Besitzer von Niedrigenergiegebäuden ausgenommen werden können. WARUM GENOSSENSCHAFT? Bei solchen Beschlüssen hat jedes Genossenschaftsmitglied eine Stimme, egal ob es ein oder mehrere Gebäude besitzt und entsprechend viele Geschäftsanteile. „Eine Genossenschaft ist die fairste Form der Bürgerbeteiligung“, ist Rudewig überzeugt. Denn wie in keiner anderen Unternehmensform würden hier ja nicht nur unerwartete Lasten gemeinsam geteilt, sondern auch ein möglicher Überschuss. Wenn beispielweise aufgrund des starken Borkenkäferbefalls der Jahre 2019 und 2020 Brennstoff zum Schnäppchenpreis beschafft werden kann, dann könne die Genossenschaft am Jahresende sehr unbürokratisch eine Rückvergütung an alle vornehmen, erklärt Rudewig, der für die Genossenschaft ehrenamtlich alle Abrechnungen macht. In der Saison 2020 sieht es danach allerdings nicht aus, denn die Corona-Pandemie hat den Genossen einen Strich durch die Rechnung gemacht. „Während der Heizsaison sind unsere größten Energieabnehmer – Hallenbad, Grundschule und Kindergarten – geschlossen“, klagt Rudewig. „Immerhin hilft uns das billige Käferholz die Verluste teilweise zu kompensieren.“ Freuen können sich die Energiegenossen aber bereits auf den Zeitpunkt in 10 bis 15 Jahren, wenn die Kredite für das Wärmenetz abbezahlt sein sollen. Dann nämlich wollen alle von sinkenden Wärmepreisen profitieren. „Ja,“ sinniert Rudewig, „es ist ein Generationenprojekt!“ www.solare-waermenetze.de Seite 15 DIE ENERGIEGENOSSENSCHAFT Eine Energiegenossenschaft ist eine eingetragene Genossenschaft (eG), die speziell in Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien aktiv ist. Wesenskern jeder Genossenschaft ist ein konkreter, langfristiger Nutzen für die Mitglieder, der nicht ausschließlich finanzieller Natur ist. Die Energiegenossenschaft strebt eine ökologisch nachhaltige und preisstabile Energieversorgung für die Genossenschaftsmitglieder an. Dafür realisiert und betreibt diese lokal erneuerbare Energieerzeugungsanlagen. Ist die Energiegenossenschaft nur im Wärmesektor aktiv, wird sie auch Nahwärmegenossenschaft genannt. ZAHLEN IN DEUTSCHLAND Der Zuwachs an Energiegenossenschaften in den letzten Jahren zeigt, wie wichtig den Menschen die Mitbestimmung und Mitgestaltung in Bezug auf erneuerbare Energien geworden ist. Innerhalb der letzten zehn Jahre hat sich die Anzahl an Energiegenossenschaften in Deutschland mehr als verfünffacht. Mittlerweile gibt es über 840 Energiegenossenschaften in ganz Deutschland.1 RECHTLICHE GRUNDLAGEN Genossenschaften unterliegen dem Genossenschaftsgesetz. Wesentliche gesellschaftsrechtlichen Merkmale sind: 1 DGRV, Zahlen und Fakten, www.dgrv.de/bundesgeschaftsstelle- energiegenossenschaften, 2019 DAS ENERGIEDORF MENGSBERG Betreiber: Bioenergiegenossenschaft Mengsberg eG Kontakt: Michael Rudewig, Vorstandsmitglied, begmengsberg@outlook.de Inbetriebnahme Wärmenetz: 2018 Hausanschlüsse: 147 Netzlänge: 9 km Wärmeerzeugungsanlagen: Solarthermieanlage (2.950 m2), Holzhackschnitzelkessel Solarer Deckungsanteil: 17 % CO2-Einsparung: 1.400 t CO2 pro Jahr Foto: Guido Bröer Eigenkapital wird aus den Geschäftsanteilen der Mitglieder gebildet. Jedes Mitglied hat eine Stimme, unabhängig von der Anzahl seiner Geschäftsanteile. Es besteht eine Prüfungspflicht durch den Genossenschaftsverband vor der Gründung und anschließend mind. alle zwei Jahre. Die eG gilt als insolvenzsicherste Rechtsform in Deutschland. ZUM THEMA GENOSSENSCHAFT Der Dachverband: Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. www.dgrv.de Die Prüfungsverbände für Genossenschaften sind regional organisiert. Spezielle Informationen für Energiegenossenschaften: www.genossenschaften.de/energie Gefördert durch: www.solare-waermenetze.de IMPRESSUM Das Infoblatt Solare Wärmenetze ist eine Initiative im Rahmen von Solnet 4.0, einem vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geförderten Vorhaben zur Marktbereitung für solare Wärmenetze. Die Projektpartner sind das Steinbeis Forschungsinstitut Solites, der Fernwärmeverband AGFW, das Hamburg Institut sowie die Herausgeber der Zeitschrift Energiekommune. Herausgeber: Steinbeis Innovation gGmbH vertreten durch Steinbeis Forschungsinstitut Solites (www.solites.de) Redaktion: Sabine Ott, Thomas Pauschinger (Solites) Guido Bröer, Guido Bröer & Andreas Witt GbR Veröffentlichung: August 2020 Haftungsausschluss: Das dieser Publikation zugrundeliegende Vorhaben wird mit Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie unter dem Förderkennzeichen 03EGB0002A gefördert. Die Verantwortung für den Inhalt dieses Dokuments liegt bei den AutorInnen. Weder der Fördermittelgeber noch die AutorInnen übernehmen Verantwortung für jegliche Verwendung der darin enthaltenen Informationen. Energiekommune Infoblatt Solare Wärmenetze | Nr. 7 Weiterführende Informationen zu solaren Wärmenetzen Die Seite www.solare-waermenetze.de bietet Ihnen: Aktuelle Neuigkeiten zu solaren Wärmenetzen Veranstaltungen, Workshops und Kurse Eine Wissensdatenbank mit zahlreichen Publikationen und Medien Leitfäden mit praktischem Know-how Kontakte zu Anbietern und Dienstleistern für ihr Projekt Gefördert durch: www.solare-waermenetze.de IMPRESSUM Das Infoblatt Solare Wärmenetze ist eine Initiative im Rahmen von Solnet 4.0, einem vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geförderten Vorhaben zur Marktbereitung für solare Wärmenetze. Die Projektpartner sind das Steinbeis Forschungsinstitut Solites, der Fernwärmeverband AGFW, das Hamburg Institut sowie die Herausgeber der Zeitschrift Energiekommune. Herausgeber: Steinbeis Innovation gGmbH vertreten durch Steinbeis Forschungsinstitut Solites (www.solites.de) Redaktion: Sabine Ott, Thomas Pauschinger (Solites) Guido Bröer, Guido Bröer & Andreas Witt GbR Veröffentlichung: August 2020 Haftungsausschluss: Das dieser Publikation zugrundeliegende Vorhaben wird mit Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie unter dem Förderkennzeichen 03EGB0002A gefördert. Die Verantwortung für den Inhalt dieses Dokuments liegt bei den AutorInnen. Weder der Fördermittelgeber noch die AutorInnen übernehmen Verantwortung für jegliche Verwendung der darin enthaltenen Informationen.

Julian Kuntze2023-08-18T11:37:11+02:00Dienstag, 1. September, 2020|

Solarthermieanlage als Biotop – Solarnutzung von Flächen sollte ökologischen Mehrwert bringen

Infoblatt Solare Wärmenetze | Nr. 6 www.solare-waermenetze.de 146 Arten von Nachtfaltern hat Andreas Engl jüngst bei einer wissenschaftlichen Erhebung in seinem Solarpark gezählt und 81 Spinnenarten. Die beeindruckenden Zahlen zeigen, dass Naturschutz und Energiewende gerade bei Freiflächen-Solaranlagen Hand in Hand gehen können. Von Anfang an hat Engl, der Geschäftsführer der Regionalwerke GmbH aus Bodenkirchen ist, sich bei dem 2012 errichteten Solarpark um eine Förderung der Tier- und Pflanzenwelt bemüht. Damit von den Erfahrungen, die hier und in etlichen anderen Solarprojekten inzwischen gemacht worden sind, auch weitere Anlagenbetreiber profitieren können, entwickeln die Regionalwerke mit finanzieller Unterstützung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) und wissenschaftlicher Expertise der Hochschule Weihenstephan und des Münchener Planungsbüros UmweltConsult ein Auditsystem. Zwar soll es letztlich dazu dienen, Naturschutzbemühungen von Betreibern photovoltaischer Freiflächen-Solaranlagen auf dem Ökostrommarkt monetarisierbar zu machen, allerdings lassen sich alle Erfahrungen die in Sachen Natur- und Artenschutz mittlerweile im Strombereich gemacht wurden, auf solarthermische Freiflächenanlagen für Wärmenetze übertragen. In einer ganzen Reihe von Studien wurden bereits die Bedingungen identifiziert, unter denen sich Flora und Fauna innerhalb solcher Flächen besonders gut entwickeln können (siehe Kasten Seite 2). NATURRAUM ALS KONTEXT Wenn eine zuvor landwirtschaftlich genutzte Fläche durch den Bau eines Solarparks der intensiven Bewirtschaftung über Jahrzehnte entzogen wird, dann solle sich das ökologische Entwicklungkonzept immer am Kontext des jeweiligen Landschaftsraumes orientieren, erläutert Engl. Aus dem, was vor Ort gedeihen würde, wenn der natürliche Reichtum an Arten nicht durch Intensivlandwirtschaft verarmt wäre, ergebe sich eine „geeignete Zielartenentwicklung“ für die Tier und Pflanzenwelt. Für die Bestimmung des natürlichen Landschaftsraumes soll innerhalb des DBU-Projektes ein Geografisches Informationssystem (GIS) entwickelt werden. SCHWIERIGE FLÄCHENSUCHE Während an geeigneten Flächen für die Photovoltaik innerhalb der durch das Erneuerbare- Energien-Gesetz vorgegebenen Flächenkulisse eine relativ breite Auswahl besteht, fällt diese bei Solarthermieanlagen oft wesentlich schwerer. Denn der Abstand zu den zu versorgenden Siedlungsstrukturen entscheidet wesentlich über die Wirtschaftlichkeit einer Solarthermie- Einbindung in das Fernwärmenetz. So prüften die Stadtwerke Radolfzell im Rahmen der Machbarkeitsstudie für ihr solares Wärmenetz im Ortsteil Liggeringen rund 20 verschiedene Standorte am Rande des Dorfes. Zumal ringsum Landschaftsschutzgebiet ist, war das keine einfache Angelegenheit. Einfach erscheint es hingegen auf den ersten Blick dort, wo, wie beispielsweise bei den großen Megawatt-Solarthermieanlagen der Stadtwerke Senftenberg, Potsdam und Ludwigsburg/ Kornwestheim, ehemalige Deponien und ähnliche Konversionsflächen zur Aufstellung der Kollektoren genutzt werden können. Doch gerade dort, wo die menschliche Nutzung Freiflächen-Solaranlagen können sich zu artenreichen Biotopen entwickeln. Allenfalls extensiv genutzt bieten die Flächen zwischen den Kollektorreihen Entwicklungsmöglichkeiten für eine vielfältige Flora und Fauna, wie sie in der Agrarlandschaft selten geworden sind. Der Doppelnutzen für Klima- und Naturschutz sollte allerdings gezielt gefördert werden. Solarthermieanlage als Biotop Solarnutzung von Flächen sollte ökologischen Mehrwert bringen Foto: Jörg Dürr-Pucher einige Jahre oder Jahrzehnte ruhte, haben sich mitunter bereits neue Biotope gebildet. So mussten die Stadtwerke Ludwigsburg/ Kornwestheim vor dem Bau ihres Solarfeldes mit 14.800 Quadratmetern Kollektorfläche zunächst eine Population streng geschützter Zaun- und Mauereidechsen umsiedeln, die sich zwischen Bauschuttresten wohlfühlten. Inzwischen scheinen die Reptilien die für sie 2019 neu eingerichteten künstlichen Habitate am Rand des Kollektorfeldes angenommen zu haben. Wie hier Energiewende und Naturschutz eine Verbindung eingehen, das soll interessierten Bürgerinnen und Bürgern künftig auf einem Lehrpfad erklärt werden, der entlang der Kollektoren eingerichtet wird. SONNE ZWISCHEN KOLLEKTOREN Einen großen Nachteil hat das Ludwigsburger Kollektorfeld allerdings aus Sicht von Naturschützern: Da die Anlage für den Sommerbedarf des Fernwärmenetzes optimiert wurde, also auf hohen Sonnenstand, stehen die Kollektorreihen sehr eng. Dazwischen bleibt nur relativ wenig Platz für Grün, und es erreicht auch nur wenig direkte Solarstrahlung die Vegetation. Das jedoch konnte in empirischen Untersuchungen inzwischen klar belegt werden: Je mehr Abstand zwischen den Kollektor-Reihen, desto größer die Artenvielfalt. Diese schließt übrigens eine landwirtschaftliche Nutzung durch Mähen oder Schafsbeweidung keineswegs aus – im Gegenteil. Allerdings sollte der Mahtzeitpunkt auf die Bedürfnisse von Bodenbrütern abgestimmt werden. Und was die Schafe angeht, so steht Wanderschäferei bei Naturschützern weit höher im Kurs als eine dauerhafte Beweidung. Infoblatt Solare Wärmenetze | Nr. 6 WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN Handlungsleitfaden Freiflächen-Solaranlagen, Herausgeber: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden- Württtemberg, Stuttgart 2019. Hamburg-Institut: Innovative Lösungen zur Flächenbereitstellung für solarthermische Großanlagen, Hamburg 2019. Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne): Solarparks – Gewinne für die Biodiversität, Berlin 2019 Bundesamt für Naturschutz, Stefan Heiland (Hg.): Photovoltaik-Freiflächenanlagen – Planung und Installation mit Mehrwert für den Naturschutz. Heft 6 der Reihe: „Klima- und Naturschutz Hand in Hand. Ein Handbuch für Kommunen, Regionen, Klimaschutzbeauftragte, Energie-, Stadt- und Landschaftsplanungsbüros“ Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (KNE): Information, Beratung und Moderation. www.naturschutz-energiewende.de Foto: Bruno Lorinser Foto: Guido Bröer www.solare-waermenetze.de Dr. Elke Bruns ist Abteilungsleiterin im Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (KNE). Das gemeinnützige Zentrum berät, klärt und moderiert, wenn es bei energiewendebedingten Eingriffen in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild zu Konflikten kommt. Die promovierte Umweltplanerin spricht sich im Interview für zusätzliche Instrumente aus, um ökologische Mehrwerte von Solar-Freiflächenanlagen anzureizen. Sind Freiflächen-Solaranlagen automatisch ein Gewinn für die Artenvielfalt? Wenn die Fläche zuvor ein intensiv genutzter Acker war, kann man wohl regelmäßig davon ausgehen, dass die ökologischen Funktionen des Naturhaushaltes eine Aufwertung erfahren. In der Regel findet ja auf einer Freiflächen-Solaranlage keine intensive landwirtschaftliche Nutzung mehr statt. Es werden also keine Nährstoffe und Schadstoffe mehr eingetragen und der Boden wird auch nicht mehr regelmäßig gewendet und bearbeitet – es kann sich eine dauerhafte Bodenbedeckung entwickeln, was auch Erosion verhindert. Wie groß dieser ökologische Vorteil ist, ist allerdings danach zu beurteilen, welchen Ausgangszustand die Fläche zuvor hatte. Wenn zum Beispiel auf der Fläche selbst und in der Umgebung der Boden stark aufgedüngt und alles weggespritzt wurde, muss man schon Initial- und Pflegemaßnahmen durchführen, damit sich für den Naturschutz interessante Arten einstellen. Sollte zu jeder Solar-Freiflächenanlage ein ökologisches Begleitkonzept gehören? Auf jeden Fall. Das fängt bereits mit der Standortwahl an und geht über ein Pflegekonzept für die Fläche bis hin zur gezielten Anlage von Biotopstrukturen und Habitaten, mit denen man den Beitrag zur Artenvielfalt optimieren kann. Bei der Solarthermie ist aber die Auswahl schwieriger als bei PV. Die Anlagen machen nur in der Nähe von Siedlungen Sinn. Bei der Solarthermie gibt es weniger Wahlmöglichkeiten. Da kann man im Hinblick auf die mögliche Aufwertung nur vergleichen, welche der siedlungsnahen Standorte das relativ höchste Entwicklungspotenzial haben. Kann man denn ansonsten die Erfahrungen, die aus Sicht des Naturschutzes bei Photovoltaikanlagen gemacht wurden, eins zu eins auf Solarthermie-Flächen übertragen? Die Auswirkungen des Anlagentyps sind vergleichbar, was Aufstellung der Module oder die Effekte auf den Wasserhaushalt der Fläche betrifft. Ich nehme auch an, dass die baubedingten Auswirkungen ähnlich sein werden. Gibt es aus Sicht des Naturschutzes genug Instrumente, um aus Solar-Freiflächenanlagen das Optimum für die Ökologie herauszuholen? Ja, die gibt es. So ist bei der Aufstellung von Bebauungsplänen die Eingriffsregelung anzuwenden. Es ist ein Umweltbericht zu erarbeiten, in dem darzulegen ist, wie Beeinträchtigungen auf der Fläche ausgeglichen werden können. In vielen Fällen kann ein solcher Ausgleich auf derselben Fläche erreicht werden. Um aber einen ökologischen Mehrwert zu gewinnen, dafür bedürfte es zusätzlicher Anreize. Denn für den Naturschutz wird es interessant, wo über den rechtlich gebotenen Ausgleich hinaus wertvolle Habitate oder auch bestimmte Zielarten gefördert werden. Das zu erreichen, wäre auch aus Imagegründen eine wichtige Sache, um Vorbehalte gegenüber Solar-Freiflächenanlagen abzubauen. Diese zusätzlichen Instrumente sind entwicklungsbedürftig. Da muss noch einiges geschehen. Woran denken Sie konkret? Zum einen gäbe es die Möglichkeit auf der Fläche selbst Ökopunkte zu erwirtschaften. Der Anlagenbetreiber könnte also zusätzliche Aufwertungsmaßnahmen ergreifen, die er sich gutschreiben lassen kann und dann in Aufrechnung gegenüber anderen Eingriffen in einer Kommune refinanziert bekommt. Es gibt aber auch noch andere Ideen, dass sich Betreiber einer Art Ökoaudit für ein Gütesiegel unterziehen. Dafür wären Kriterien zu entwickeln, die ein Solarpark erfüllen müsste, damit die dort erzeugte Energie besonders honoriert wird und teurer verkauft werden kann. Wir halten die Idee eines solchen Audits und den damit verbundenen Vermarktungsgedanken für sehr interessant. Welche Rolle kann Naturschutz für die Akzeptanz von Solar-Freiflächen spielen? Natur- und Artenschutz kann dazu beitragen, dass diese Anlagen ein besseres Image bekommen. Für die Anwohner steht aber die Veränderung des Landschaftsbildes durch eine große technische Anlage im Vordergrund. Es muss also für den Naturschutz schon einiges in die Waagschale geworfen werden, um davon zu überzeugen, dass diese Veränderung tatsächlich auch zu etwas Gutem führen kann. Vorteilhaft ist es, wenn die Aufwertung auch sichtbar ist und wenn etwa durch Informationstafeln oder Führungen deutlich gemacht wird, warum auf diesen Flächen die Nutzung erneuerbarer Energie und Naturschutzziele besonders gut verknüpft werden können. Elke Bruns, KNE: „Es geht um den ökologischen Mehrwert“ Foto: privat Gefördert durch: www.solare-waermenetze.de Energiekommune IMPRESSUM Das Infoblatt Solare Wärmenetze ist eine Initiative im Rahmen von Solnet 4.0, einem vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geförderten Vorhaben zur Marktbereitung für solare Wärmenetze. Die Projektpartner sind das Steinbeis Forschungsinstitut Solites, der Fernwärmeverband AGFW, das Hamburg Institut sowie die Herausgeber der Zeitschrift Energiekommune. Herausgeber: Steinbeis Innovation gGmbH vertreten durch Steinbeis Forschungsinstitut Solites (www.solites.de) Redaktion: Guido Bröer, Guido Bröer & Andreas Witt GbR Veröffentlichung: Juli 2020 Haftungsausschluss: Das dieser Publikation zugrundeliegende Vorhaben wird mit Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie unter dem Förderkennzeichen 03EGB0002A gefördert. Die Verantwortung für den Inhalt dieses Dokuments liegt bei den AutorInnen. Weder der Fördermittelgeber noch die AutorInnen übernehmen Verantwortung für jegliche Verwendung der darin enthaltenen Informationen. Die Stadtwerke Crailsheim betreiben seit 2011 eine der größten Solarthermie-Anlagen Deutschlands. Ein Teil der Kollektorfelder für das Fernwärmenetz im Siedlungsgebiet Hirtenwiesen II ist auf einem Lärmschutzwall montiert. Dank eines ausgeklügelten Konzeptes haben sich rund um die Kollektoren artenreiche Habitate entwickelt. Zunächst sah die Planung nur einen hohen, geschwungenen Lärmschutzwall vor, der das neue Wohngebiet Hirtenwiesen II von einem Gewerbeareal trennen sollte. Am Hang des Damms wurden große Solarkollektoren für das Fernwärmenetz mit einem saisonalen Wärmespeicher montiert. Daraus entstand die Idee für ein ökologisches Leuchtturmprojekt. Der im Kern aus Bauschutt bestehende Damm wurde oberflächlich mit geeigneten Bodenmaterialien abgedeckt, so dass dort Magerwiesen und Trockenrasenflächen angelegt werden konnten. Diese haben sich in wenigen Jahren zu artenreichen Blühflächen mit licht- und wärmeliebenden Pflanzenarten entwickelt. Viele, teils seltene Insektenarten finden dort Nahrung. Die wiederum ziehen vielfältige Vogelarten wie den seltenen Neuntöter an, die hier Brutplätze finden. Und auch Reptilien wie die Zauneidechse nehmen die für sie in Form von Steinhaufen bereitgestellten Biotope an. RUHE IM BIOTOP Innerhalb des Gebietes ist es ruhig. Außer durch die Mitarbeiter der Stadtwerke und Helfer des örtlichen Naturschutzbundes, die ein- bis zweimal pro Jahr fachgerecht die Flächen rund um die Kollektoren pflegen, werden Flora und Fauna nicht gestört. Das 2,5 Hektar große Gebiet ist mit einem unscheinbaren Elektrozaun vor unbefugten Besuchern geschützt. Nur 19 Prozent dieser überplanten und eingezäunten Fläche nehmen die Solarmodule ein. Das ist zwar mit typischen, kostenoptimierten Solarparks nicht zu vergleichen. Aber es zeigt, wie trotz Doppelnutzung (Energiegewinnung, Lärmschutz) bei gezielter Planung zugleich auch für den Naturschutz ein großer Gewinn erzielt werden kann. In unzähligen Führungen, mit Schautafeln, einer Aussichtsplattform und einer Broschüre wird dieser Ansatz neben der Fachwelt auch einer breiten Öffentlichkeit vermittelt. Infoblatt Solare Wärmenetze | Nr. 6 Best Practice: Der solare Natur- und Lärmschutzwall in Crailsheim Foto: Guido Bröer Foto: Guido Bröer

Julian Kuntze2023-08-18T11:56:11+02:00Samstag, 1. August, 2020|

Genossen ernten Solarwärme

12 Energiekommune 7/2020 Von 860 Energiegenossenschaften, die es laut Zahlen des Deutschen Genossenschaftsund Raiffeisenverbandes (DGRV) in Deutschland gibt, befassen sich derzeit 164 mit Wärmeversorgung. Als Hauptwärmequelle dient bei zwei Dritteln von ihnen eine Biogasanlage, bei 30 Prozent ein Holzhackschnitzelkessel. Nur zwei von diesen Wärmegenossenschaften betreiben auch eine Solarthermieanlage, um in ihrem Dorf im Som - mer Energie vom Himmel zu ernten: die Bürger GemeindeWerke Breklum eG in Nordfriesland und die Bioenergiegenossenschaft Mengsberg in Hessen. die nächsten Ausbaustufen Die Breklumer Energiegenossen, die ihr Netz mit 60 Anschlüssen im Ortskern bereits im Jahr 2018 ans Laufen gebracht haben, wollen jetzt in die näch ste Dimension vorstoßen. Nach drei Monaten Verschiebung wegen der Corona-Pande mie erläuterten sie Ende Juni in einer Dorfversammlung die Pläne für einen zweiten und dritten Bauabschnitt, mit dem 220 weitere Gebäude an das Wärmenetz angeschlos - sen werden könnten. Genaueres soll eine Machbarkeitsstudie klären, die jetzt vom Bürgerenergiefonds des Landes Schleswig-Holstein gefördert wer - den soll. Parallel hat die Genossenschaft bereits etliche Interessensbekundun - gen bei anschluss willi gen Hausbesit - zern eingeholt. Das ist die kritische Phase jedes dörflichen Wärmenetzprojektes, ob genossenschaftlich oder anders orga ni - siert. Es geht um Überzeugungs ar beit, Klinkenputzen ist angesagt. Denn da alle Projekte auf Freiwilligkeit setzen, kommt es entscheidend darauf an, wie viele Hausbesitzer sich anschließen lassen. Von der Anschlussdichte hängt schließlich die Wirtschaftlichkeit des Projektes ab. Oder anders gesagt: Je mehr mitmachen, desto günstiger wird es für den einzelnen Teilnehmer. In Breklum muss die Überzeugungsarbeit zumindest nicht mehr bei null anfangen, denn dass und wie es technisch funktioniert, gehört ja durch den ersten Bauabschnitt im Ort bereits zum Allgemeinwissen. Und die Genossenschaft hat einen weiteren Trumpf im Ärmel. In den neuen Bauabschnitten mit überwiegender Einfamilienhaus- Bebauung gibt es nämlich bereits seit Jahren zahlreiche Mitglie der, obwohl weder ein Fernwärmerohr in der Straße liegt noch eine konkrete Planung überhaupt begonnen hatte. Denn Mitglied in der Genossenschaft kann jede Breklumerin und jeder Breklumer werden, unabhängig von einem Wärmenetzanschluss. Mit 100 Euro Mindestanteil ist man dabei und hat bei Entscheidungen das gleiche Stimm recht wie ein Haus - be sitzer, der meh rere Gebäude anschließt und deshalb et liche tausend Euro Einlage beigesteuert hat. Für Heiko Hansen, einen der beiden Genossenschaftsvorstände der Bürger GemeindeWerke Breklum eG, liegt hierin der große Vorteil der genossenschaftlichen Organisationsform: „Von der Genossenschaft als Form bin ich absolut überzeugt, weil jeder mit einem kleinen Anteil Mitglied werden kann. Dadurch wird es zum Projekt des gan - zen Dorfes.“ die fairste form der Beteiligung So sieht das auch Michael Rudewig aus Mengsberg. Er ist dort, wie Hansen in Breklum, derjenige, der sich vor Ort um die kaufmännischen Fragen der Genossenschaft kümmert: „Die Genossen - schaft ist die fairste Form der direkten Bürgerbeteiligung“, sagt Rudewig. Und dazu zähle auch, dass finanzielle Risiken und mögliche Gewinne von allen ge - teilt würden: „Sollten wir zum Beispiel am Ende des Jahres Geld übrig haben, können wir als Genossenschaft ganz einfach eine Rückvergütung vorneh - men – in anderen Betriebsfor men ist das nicht so leicht möglich.“ Der Betrieb von Wärmenetzen kann auch von einer Genossenschaft übernommen werden. Die ersten zwei von diesen nutzen nun auch große Solarthermie-Anlagen. Damit es klappt, sind ehrenamtliches Engagement und Professionalität erforderlich. Genossen ernten Solarwärme Foto: Guido Bröer v 13 Solare Wärmenetze Energiekommune 7/2020 In Mengsberg würden alle in so einem Fall profitieren, weil hier im Gegensatz zu Breklum die eG-Mitglied schaft unmittelbar mit dem Hausanschluss verbunden ist. Jedes Genossenschaftsmitglied zahlt pro An schluss 4000 Euro als Einlage und erhält dafür die Fernwärmeleitung samt Übergabestation ohne weitere An schluss gebüh ren ins Haus gelegt. heiße diskussionen Aktuell sind Überschüsse in Mengsberg allerdings kein Thema. Zwar können günstige Brennstoffkosten hier für lange Zeit als gesichert gelten, da der Solarwärmeanteil von 17 Prozent aus dem 3000 Quadratmeter großen Kollektorfeld zusammen mit dem Hauptbrennstoff Restholz aus heimi schen Wäldern für stabile Bezugskosten sorgt. Allerdings gibt es unerwartete Schwankungen auf der Abnahmeseite. „Unsere drei größten Wärmeabnehmer, Hallenbad, Grundschule und Kindergarten, sind seit Monaten geschlossen“, klagte Rudewig während der Coronakrise. Zugleich verleiten die derzeit unerwartet billigen Ölpreise manche der 150 Mengsberger Energiegenossen dazu, ihre fossilen Heizkessel weiterzubetreiben. Denn deren Verschrottung hatte die Genossenschaft seinerzeit nicht zur Anschlussbedin gung gemacht. „Wir haben ein paar Rosinenpicker dabei“, kommentiert Rudewig dieses Verhalten. Deshalb sah sich die Genossenschaft im vergan genen Jahr gezwungen, die Mindestabnahme pro Hausanschluss auf 10.000 Kilowattstunden pro Jahr zu erhöhen. Ausnahmen sind nur für Niedrigenergiehäuser möglich. Dass solchen schmerzhaften Beschlüssen in einer Genossenschaft intensive Debatten vorausgehen, versteht sich von selbst. „Ja, unsere Hauptversammlungen sind von Diskussionen geprägt“, sagt Rudewig schmunzelnd. Sturmerprobt, nicht nur wegen der Nähe zur Nordsee, ist inzwischen auch die Genossenschaft in Breklum. Nach Problemen mit dem Ende 2018 in Insolvenz gegangenen Generalübernehmer, den die Genossen mit Bau und Betrieb beauftragt hatten, gab es Stress mit den finanzierenden Banken. Schon im er s - ten Betriebsjahr, während die Restarbeiten am ersten Bauabschnitt ins Stocken geraten waren, hatte sich auch der vorab kalkulierte Wärmepreis als nicht haltbar entpuppt und musste um 2,07 Cent angehoben werden. Den Be - schluss dazu traf die Hauptversamm - lung übrigens einstimmig. Seit dann im August 2019 auch noch ein kompletter Vorstandswechsel über die Bühne gebracht worden ist, befindet sich die Genossenschaft inzwischen wieder in ruhigerem Fahrwasser. Eine Tochtergesellschaft der Stadtwer - ke Bremen hat sie jetzt mit Abrechnung und Betriebsführung betraut. Den 24/7- Wartungsservice übernimmt dabei ein örtlicher Heizungsbaubetrieb. Nach - dem inzwischen die letzten der 60 Gebäude des ersten Bauabschnitts endlich angeschlossen sind, soll nun auch die Erschließung weiterer Wohngebiete da - zu beitragen, dass die vorhandene Heiz - zen trale samt Solarfeld besser ausge - lastet ist. Dass sich die Solaranlage mit 600 Quadratmetern Kollektorfläche, wie es in den sonnigen Junitagen jüngst der Fall war, am Nachmittag abschaltet, wenn die beiden 88 Kubikmeter großen Heißwasserspeicher voll beladen sind, das soll möglichst bald Geschichte sein. Professionalisierung Hansen hat aus den turbulenten Jahren eine zentrale Lehre gezogen: „Um Wärmenetze als Genossenschaft zu organisieren, bedarf es einer hohen Professionalisierung. Man braucht ei nen guten Techniker und einen guten Kaufmann.“ Gewiss: Viele Bürgerenergieprojek te kämen erst an den Start, weil ein Visionär die Leute im Ort mitziehe. Aber genauso wichtig sei es, jemanden im Boot zu haben, der die Visionen jederzeit kritisch prüfe, meint Hansen: „Die richtige Mischung zwischen Visio när und Bremser zu finden, das ist die Kunst.“ Wie dabei am Ende die Arbeits - teilung zwischen Profis und Ehrenamt - lern aussieht, das kann durchaus unterschiedlich sein. Während die Brek lumer sich, so Hansen, wohl nie wieder einem Generalübernehmer anvertrauen würden, aber bei Abrechnung und Betriebsführung auf die Erfahrung eines großen Stadtwerkes setzen, machen es die Mengsberger genau anders herum. Sie sind mit der Arbeit ihres Generalunternehmers, der Heizzentrale und Wärmenetz im Früh jahr 2018 schlüsselfertig übergeben hat, rundweg zufrieden. „Als Genossen schaft von Ehrenamtlern braucht man so einen professionellen Partner, mit dem ein Vertrauensver - hältnis besteht. Man könnte es stattdessen auch mit verschiedenen Partnern machen,“ sagt Rudewig, „aber nur, wenn man in der Lage ist, alle Schnittstellen sauber zu definieren.“ Viele laufende Arbeiten, einschließlich der jährlichen Abrechnung für 150 Wärmeabnehmer, die Rudewig selbst übernimmt, sind ihn Mengsberg ehrenamtlich organisiert. Rudewig: „Unser Wärmenetz ist ein Projekt für Generationen. Dafür braucht es dauerhaft einige Leute, die bereit sind, die Arbeit zu leisten.“ Guido Bröer GRÜNDUNG GENOSSENSCHAFTLICHER WÄRMENETZE SEIT 2006 Quelle: DGRV Energiekommune Institution/Kommune/Firma Straße Name, Vorname PLZ, Ort Telefon E-Mail Unterschrift/Datum Zum Lesen gibt es zwei Optionen: Als gedruckte Zeitschrift: Im Abonnement können Sie Energiekommune mit 12 Ausgaben pro Jahr für 49,- Euro bestellen. Als E-Paper/PDF: Zum Preis von 29,- Euro erhalten Sie die aktuellen Ausgaben der Zeitschrift per E-Mail als PDF-Datei. Ich möchte die Zeitschrift Energiekommune gedruckt zum Preis von 49,- Euro für 12 Aus gaben abon nieren. * Ich möchte die Energie kom - mune als E-Paper/PDF zum Preis von 29,- Euro pro Jahr abonnieren. * Der Infodienst für die lokale Energiewende! • monatlich aktuell • für kommunale Akteure • hilft zu vernetzen * Abonnements verlängern sich um ein Jahr, wenn Sie nicht zum Ende des Bezugszeitraums gekündigt werden. Verlag: Guido Bröer & Andreas Witt GbR, Bültestraße 70 b, 32584 Löhne, Tel. 05731 83460, Fax 05731 83469, www.energiekommune.info Energiekommune – Der Infodienst für die lokale Energiewende erscheint monatlich. Er berichtet über aktuelle Energiethemen mit Handlungsrelevanz für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Kommunen, Stadtwerken, für Gemeinderatsmitglieder und viele andere Akteure der lokalen Zivilgesellschaft.

Julian Kuntze2023-08-18T13:50:26+02:00Mittwoch, 1. Juli, 2020|
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